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AMT FÜR KULTUR
FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN
KULTURSCHAFFEN
Wettbewerb «Schönste Bücher aus Liechtenstein 2013»
Reglement
1. Ausschreibung
Mit dem Wettbewerbb «Schönste Bücher aus Liechtenstein 2013» sindd alle Buchgestalterinnenn und
‐gestalter sowie die an der Buchproduktion beteiligten Institutionen und u Firmen angesprochen.
2. Teilnehmerinnen und
Teilnehmer
Bewerben können sich die folgenden drei ann der Buchgestaltung beteiligten Parteien
‐ Gestalterinnen und
Gestalter. Teilnahmebe
erechtigt sind
auch Gruppen (Ateliergemeinschaften
oder Designbüros etc.);
‐ Verlage;
‐ Druckereien.
Als Liechtensteiner Buch gilt
‐ wenn das Buch von
einer Liechtensteiner Gestalterin bzw. einem Liechtensteiner Gestalter oder
einer seit fünf Jahren in Liechtenstein tätigen Gestalterin bzw. einem seit fünf Jahren in
Liechtenstein tätigen Gestalterr (Aufenthaltsbewilligungg oder Niederlassungsbewilligung)
entworfen worden ist;
‐ wenn der Verlag seinen Hauptsitz in der Liechtenstein hat;
‐ wenn die Druckerei ihren Hauptsitz in der Liechtensteinn hat.
Mindestens eine dieser drei oben
genannten Parteien muss in Liechtenstein tätig sein. Im
Zweifelsfall entscheidet die Jury.
3. Zulassung
Für die Zulassung zum
Wettbewerb «Schönste Bücher aus Liechtenstein 2013» gelten folgende
Bestimmungen
‐ Als Bücher im Sinne
dieses Reglements gelten gebundene und broschierte Bücher.
‐ Es werden nur die Bücher zur Jurierung zugelassen, die im Verlauf des d Jahres 2013 erschienen
sind.
‐ Sämtliche Bücher müssen die Kriterien eines Liechtensteiner Buchs gemäss Art. 2 erfüllen.
‐ Wird ein Buch, das in einer Reihe erschienen ist, zum Wettbewerb eingereicht, e so hat die Jury
die Möglichkeit, ebenfalls die gesamte Reihe zu begutachten und auszuzeichnen.
Peter‐Kaiser‐Platz 2 | Postfach 684 | 9490 Vaduz | Liechtenstein | T +423 236 60 80 | kulturschaffen@llv.li | www.aku.llv.li
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Nicht berücksichtigt werden
‐ Zeitschriften, Kalender, Prints aus Fotolabors, Loseblattausgaben, Ungebundenes, Mappenwerke
in losen Blättern und Bogen, die nicht in Buchform gebracht werden können;
‐ Bücher, an deren Herstellung oder Vertrieb ein Mitglied der Jury massgebend beteiligt ist;
‐ Bewerbungen,
‐ die nach Anmeldeschluss eingereicht werden
‐ die nach Anmeldeschluss abgestempelt sind (Datum des Poststempels)
‐ die im Falle einer Postzustellung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldeschluss bei der
Stabsstelle für Kulturfragen eintreffen;
‐ Bewerbungen, die unvollständig sind und/oder falsche Angaben enthalten.
4. Anmeldung/Auskünfte
Ein Exemplar des Buchs ist zusammen mit der Titelmeldung an das Amt für Kultur, «Schönste
Bücher aus Liechtenstein», Peter‐Kaiser‐Platz 2, Postfach 684, FL‐9490 Vaduz zu senden.
Formulare zur Titelmeldung können telefonisch (+423/236 60 80) oder via E‐Mail
(kulturschaffen@llv.li) beim Amt für Kultur angefordert oder vom Internet heruntergeladen
werden (www.aku.llv.li).
Anmeldeschluss ist Freitag, 10. Januar 2014 (Datum des Poststempels).
Mit der Anmeldung eines Buches verpflichtet sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer, die/der das
Buch eingegeben hat, im Falle einer Prämierung der Stabsstelle für Kulturfragen zwei weitere
Exemplare zu Ausstellungszwecken zu überlassen.
Die eingereichten Bücher werden nicht zurückgeschickt.
5. Verfahren/Jurierung
Die Jurierung der Eingaben erfolgt am 13. Januar 2014. Der Wettbewerb «Schönste Bücher aus
Liechtenstein» wird in einer Runde durchgeführt, in deren Verlauf die prämierten Bücher
bestimmt werden.
Beurteilt werden die Eingaben durch die vom Amt für Kultur eingesetzten Jury.
Über die Zusammensetzung der Jury gibt das Amt nach erfolgter Jurierung auf Anfrage Auskunft.
Im Zentrum der Jurierung steht nicht der Inhalt eines Buches, sondern das vorbildlich gestaltete
Buch (Satz, Druck, Bild, Einband). Massgebend für die Beurteilung der Bücher sind insbesondere
die Idee und Konzeption, die grafische Gestaltung, die Typografie, die Qualität des Druckes, die
Qualität des Einbandes, die verwendeten Materialien und der Gesamteindruck.
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Von der Jury werden folgende Kriterien bewertet
1. Satz
Lesbarkeit, Satzbild, Schriftwahl, Satzbreite, Laufbreite, Zeilenabstand, Satzkante, Trennungen,
Abstände, Einzüge, Schriftqualität (echte Kursive, echte Kapitälchen, keine Modifikationen),
durchgehende Satzqualität in allen Teilen
2. Umbruch
Registerhaltigkeit von Text und Abbildungen, Hurenkinder, Schusterjungen, konsequent
einheitlicher Umbruch in allen Teilen
3. Reproduktionen
Abbildungsqualität, Rasterweite, Kontraste, Tonwertumfang, Bildstimmung
4. Druck
Gleichmässigkeit, Farbgebung, Druckregister
5. Papier
Stimmigkeit der Papierwahl, Qualität, Färbung, Gewichte, Oberfläche, Volumen, Opazität, Chemie,
Umweltverträglichkeit, Laufrichtung
6. Buchbinderische Verarbeitung
Überzugsmaterial, Pappenstärke, Rückeneinlage, Vorsatzpapier, Prägung oder Druck, Kapitalband,
Farb‐ und Goldschnitt, Aufschlagfähigkeit, Heftung, Klebebindung, Rückenbeleimung, Hülse,
Planlage der Deckel, Einschläge, Ecken, Falzbreite, Buchkanten, Rundung
7. Konzeption
Ist die Gestaltung einsichtig, logisch, funktionell innovativ? Ist die Gliederung übersichtlich und
zweckentsprechend (Text‐Bild‐Bezug, Überschriften, Paginierung, Kolumnentitel, Fussnoten,
Auszeichnung usw.) Hebt sich das Buch mit einer eigenständigen Idee bemerkenswert von den
eingereichten Büchern heraus? Entspricht das Kommunikationskonzept dem Inhalt? Ist die
Konzeption konsequent durchgehalten?
8. Gestaltung
Sind Satzspiegel, Bildformate und Bildspiegel aufeinander abgestimmt? Wie ist die Qualität der
Illustrationen? Entspricht die Textgestaltung der Aufgabe und Lesbarkeit des Buches (Verhältnis
von Schriftgrad zu Satzbreit und Durchschuss, Block‐ oder Flattersatz? Wurde die Schrift passend
zum Inhalt gewählt? Wurden die Möglichkeiten des Zeichenangebotes (Mediävalziffern,
Kapitälchen) zur besseren Unterscheidbarkeit genutzt?
Alle Teilnehmerinnen/alle Teilnehmer werden nach der Jurierung schriftlich vom Juryentscheid in
Kenntnis gesetzt.
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6. Prämierte Bücher
Die Jury bestimmt die prämierten Bücher in zwei Kategorien und kann dafür folgende Prädikate
verleihen: «Ausgezeichnet » und «Lobende Anerkennung».
Für alle prämierten Bücher erhalten folgende Parteien Urkunden:
‐ Gestalterin/Gestalter;
‐ Verlag;
‐ Druckerei;
‐ Buchbinderei.
Die Liechtensteinische Landesbibliothek organisiert eine Ausstellung mit den prämierten Büchern.
Die ausgezeichneten Bücher dürfen mit folgendem Vermerk versehen werden:
Schönste Bücher aus Liechtenstein
Ausgezeichnet 2013
Zudem werden die ausgezeichneten Bücher zum Wettbewerb «Schönste Bücher aus aller Welt» an
der Leipziger Buchmesse eingereicht und werden an der Frankfurter Buchmesse gezeigt.
7. Schlussbestimmungen
Die Entscheide der Jury bedürfen keiner Begründung. Sie sind endgültig und können durch kein
Rechtsmittel angefochten werden. Die Stabsstelle für Kulturfragen ist berechtigt, das Ergebnis der
Jurierung der Presse mitzuteilen, die ausgezeichneten Bücher oder Teile daraus in Ausstellungen
und Katalogen unentgeltlich zu veröffentlichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern,
dass durch die Publikation keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits‐ oder
Urheberrechte, verletzt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich,
Forderungen Dritter wegen Verletzung von Rechten (insbesondere Persönlichkeits‐ oder
Urheberrechte) unverzüglich abzuwehren und sämtliche Kosten inbegriffen
Schadenersatzleistungen, welche der Stabsstelle für Kulturfragen daraus entstehen, zu
übernehmen. Über den Wettbewerb wird keine telefonische Auskunft erteilt.
Vaduz, Dezember 2013
Amt für Kultur
Abt. Kulturschaffen