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Mitteilungsblatt Aktuelle Ausgabe - Ludwigsstadt

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13.11.2013 Ludwigsstädter <strong>Mitteilungsblatt</strong> Seite 3<br />

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes<br />

(BayFwG) ist der Kommandant<br />

und Kommandanten-Stellvertreter aus<br />

der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.<br />

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant<br />

kann werden, wer nach<br />

Der Winter steht vor der Tür<br />

Räum- und Streupflicht<br />

Die Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> besteht auf<br />

einer konsequenten Räumung und<br />

Streuung der Gehwege und -bahnen,<br />

Bekanntmachung über das<br />

Widerspruchsrecht von Vollendung des 18. Lebensjahres min- da sonst die Fußgänger im Winter<br />

Wahlberechtigten hinsichtgeleistet<br />

und die vorgeschriebenen Lehr- Gemäß der Verordnung über die Rein-<br />

destens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr unzumutbar behindert werden.<br />

lich der Weitergabe ihrer<br />

gänge besucht hat.<br />

haltung und Reinigung der öffentlichen<br />

Daten<br />

Wahlvorschläge sind in der Dienstver- Straßen und die Sicherung der Geh-<br />

Im Zusammenhang mit den im Jahr 2014 sammlung zu machen. Gewählt wird bahnen im Winter in der Stadt Ludwigsstattfindenden<br />

Wahlen (Kommunalwah- mittels Stimmzettel in geheimer Abstim- stadt vom 29.07.2010 besteht eine<br />

len, Europawahl) wird darauf hingewie- mung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte Räum- und Streupflicht für die Anlieger<br />

sen, dass die Meldebehörde nach den der abgegebenen gültigen Stimmen an öffentlichen Straßen, bei mehreren<br />

Vorschriften des Gesetzes über das erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehr- hintereinander erschlossenen Anwesen<br />

Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) heit, so findet eine Stichwahl statt. Der sowohl für die Vorder- wie Hinterlieger.<br />

Parteien, Wählergruppen und anderen Gewählte bedarf der Bestätigung durch Diese haben den abgegrenzten Gehweg<br />

Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam- die Stadt. oder die dem Fußgängerverkehr dienenmenhang<br />

mit allgemeinen Wahlen und Ab-<br />

Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrstimmungen<br />

auf staatlicher oder kommu-<br />

de Straßenfläche vor ihrem Anwesen von<br />

dienstleistenden, die das 16. Lebensjahr Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifnaler<br />

Ebene in den sechs der Stimmabvollendet<br />

haben.<br />

oder Eisglätte mit geeigneten abstump-<br />

gabe vorangehenden Monaten Auskunft<br />

fenden Stoffen (Sand, Splitt) zu bestreuen<br />

aus dem Melderegister über Vor- und <strong>Ludwigsstadt</strong>, den 29. Oktober 2013<br />

oder das Eis zu beseitigen. Bei Eckgrund-<br />

Familiennamen, Doktorgrade und An- Stadtverwaltung <strong>Ludwigsstadt</strong> stücken sind diese Arbeiten in beiden an<br />

schriften von Gruppen von Wahlberechtig- gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister das Grundstück angrenzenden Straßen<br />

ten erteilen darf, für deren Zusammenset-<br />

durchzuführen. Diese Sicherungsarbeizung<br />

das Lebensalter der Betroffenen<br />

ten sind an Werktagen spätestens ab<br />

bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i. V.<br />

7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen<br />

m. Art. 31 Abs. 1 Satz 1 MeldeG). Die spätestens ab 8.00 Uhr durchzuführen<br />

Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen<br />

und bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen,<br />

dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 32 Abs.<br />

wie es zur Verhütung von Gefahren für<br />

1 Satz 2 MeldeG). Der Stadtrat tagte Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz<br />

Die Betroffenen haben das Recht, der In der Oktober-Sitzung befasste sich der erforderlich ist.<br />

Weitergabe dieser Daten durch die Ein- Stadtrat mit der Vorschlagsliste der 2014 Der geräumte Schnee oder die Eisreste<br />

richtung einer Übermittlungssperre zu beginnenden fünfjährigen Amtszeit der sind dabei neben der Gehbahn so zu<br />

widersprechen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3 Kreisheimatpfleger. Bürgermeister Timo lagern, daß der Verkehr nicht gefährdet<br />

MeldeG). Wer bereits früher einer ent- Ehrhardt dankte in diesem Zusammen- oder erschwert wird. Gegebenenfalls<br />

sprechenden Übermittlung widerspro- hang Siegfried Scheidig für dessen uner- muss das Räumgut zu einer Stelle<br />

chen hat, braucht nicht erneut zu wider- müdlichen Einsatz im Bereich der Heimat- transportiert werden, wo eine solche<br />

sprechen; die Übermittlungssperre bleibt pflege. Die Stadt schlägt wiederum Sieg- Lagerung möglich ist. Dagegen kann es<br />

bis zu einem schriftlichen Widerruf ge- fried Scheidig aus Lauenstein als Kreis- nicht hingenommen werden, daß Schneespeichert.<br />

heimatpfleger vor. und Eisreste auf die Fahrbahn geworfen<br />

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Mit der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeu- werden. Auch müssen Abflussrinnen,<br />

Recht Gebrauch machen möchten, ges für das Wasserwerk zeigte sich der Hydranten, Kanaleinlaufschächte und<br />

setzen sich im Bürgerbüro, Zi.-Nr. 104 mit Stadtrat einverstanden. Ab Dezember Fußgängerüberwege bei der Räumung<br />

Bernd Leiter (Tel. 09263 949-23, E-mail: wird ein neuer VW-Caddy geleast. Das freigehalten werden. Die Verwendung von<br />

bernd.leiter@ludwigsstadt.de oder Wohngebäude Tettauer Straße 44 im Tausalz soll aus Umweltschutzgründen<br />

Bianca Koch (Tel. 09263 949-24, E-mail: Ortsteil Ebersdorf wird gegen Höchstgebianca.koch@ludwigsstadt.de<br />

unterbleiben.<br />

in Ver- bot verkauft. Sollte kein Käufer gefunden Die betreffende Verordnung der Stadt<br />

bindung. werden, wird die Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> das <strong>Ludwigsstadt</strong> sieht bei erheblichen und un-<br />

Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong><br />

Gebäude selbst sanieren.<br />

billigen Härten die Möglichkeit einer Begez.<br />

Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister Für die Hermann-Söllner-Halle wurde ein freiung vor, die jedoch nur auf Antrag von<br />

Brandschutzgutachten auf den Weg gewürde.<br />

Diese Härte muss aber im Grund-<br />

der Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> ausgesprochen<br />

Kommandantenwahl<br />

bracht. Dies ist nötig, da regelmäßig Veranstaltungen<br />

mit mehr als 200 Personen stück oder in dessen Lage begründet sein<br />

der Freiwilligen Feuerwehr<br />

in der Halle abgehalten werden.<br />

(z. B. große landwirtschaftlich genutzte<br />

Ottendorf<br />

Fläche), Gründe in der Person des Räum-<br />

Zustimmung fand der Bauantrag von<br />

pflichtigen (z. B. Gehbehinderung etc.)<br />

Die Neuwahl des Kommandanten und Helmut Feuerpfeil jun. zum Umbau des<br />

kommen für eine Befreiung nicht in Be-<br />

Kommandanten-Stellvertreter der Frei- bestehenden Schwimmbades zum Gasttracht,<br />

da jeder Anlieger die Räumpflicht<br />

willigen Feuerwehr Ottendorf findet in der raum am Katzwich.<br />

gegen Entgelt durch Dritte (z. B. Nach-<br />

Dienstversammlung am<br />

Verbrennen<br />

barn) erledigen lassen kann.<br />

Montag, dem 02. Dezember 2013<br />

von Gartenabfällen<br />

Dagegen kann mit einer Geldbuße bis zu<br />

um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft<br />

500,-- € belegt werden, wer vorsätzlich<br />

„Bei Schesserles“ in <strong>Ludwigsstadt</strong>, Das Verbrennen holziger Gartenabfälle ist oder fahrlässig die Gehbahnen nicht oder<br />

Lehestener Straße 60 statt. laut Satzung nur noch bis 15. November nicht rechtzeitig sichert. Neben einem<br />

Hierzu ergeht Einladung an alle feuer- an Werktagen von 8.00 bis 18.00 Uhr Bußgeld kann eine solche Nachlässigkeit<br />

wehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder möglich.<br />

jedoch auch Schadensersatzansprüche<br />

und Feuerwehranwärter, die das 16.<br />

nach sich ziehen, wenn infolge der<br />

Lebensjahr vollendet haben.<br />

Schnee- oder Eisglätte Fußgänger zu<br />

Schaden kommen.

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