Mitteilungsblatt Aktuelle Ausgabe - Ludwigsstadt
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13.11.2013 Ludwigsstädter <strong>Mitteilungsblatt</strong> Seite 3<br />
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes<br />
(BayFwG) ist der Kommandant<br />
und Kommandanten-Stellvertreter aus<br />
der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.<br />
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant<br />
kann werden, wer nach<br />
Der Winter steht vor der Tür<br />
Räum- und Streupflicht<br />
Die Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> besteht auf<br />
einer konsequenten Räumung und<br />
Streuung der Gehwege und -bahnen,<br />
Bekanntmachung über das<br />
Widerspruchsrecht von Vollendung des 18. Lebensjahres min- da sonst die Fußgänger im Winter<br />
Wahlberechtigten hinsichtgeleistet<br />
und die vorgeschriebenen Lehr- Gemäß der Verordnung über die Rein-<br />
destens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr unzumutbar behindert werden.<br />
lich der Weitergabe ihrer<br />
gänge besucht hat.<br />
haltung und Reinigung der öffentlichen<br />
Daten<br />
Wahlvorschläge sind in der Dienstver- Straßen und die Sicherung der Geh-<br />
Im Zusammenhang mit den im Jahr 2014 sammlung zu machen. Gewählt wird bahnen im Winter in der Stadt Ludwigsstattfindenden<br />
Wahlen (Kommunalwah- mittels Stimmzettel in geheimer Abstim- stadt vom 29.07.2010 besteht eine<br />
len, Europawahl) wird darauf hingewie- mung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte Räum- und Streupflicht für die Anlieger<br />
sen, dass die Meldebehörde nach den der abgegebenen gültigen Stimmen an öffentlichen Straßen, bei mehreren<br />
Vorschriften des Gesetzes über das erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehr- hintereinander erschlossenen Anwesen<br />
Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) heit, so findet eine Stichwahl statt. Der sowohl für die Vorder- wie Hinterlieger.<br />
Parteien, Wählergruppen und anderen Gewählte bedarf der Bestätigung durch Diese haben den abgegrenzten Gehweg<br />
Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam- die Stadt. oder die dem Fußgängerverkehr dienenmenhang<br />
mit allgemeinen Wahlen und Ab-<br />
Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrstimmungen<br />
auf staatlicher oder kommu-<br />
de Straßenfläche vor ihrem Anwesen von<br />
dienstleistenden, die das 16. Lebensjahr Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifnaler<br />
Ebene in den sechs der Stimmabvollendet<br />
haben.<br />
oder Eisglätte mit geeigneten abstump-<br />
gabe vorangehenden Monaten Auskunft<br />
fenden Stoffen (Sand, Splitt) zu bestreuen<br />
aus dem Melderegister über Vor- und <strong>Ludwigsstadt</strong>, den 29. Oktober 2013<br />
oder das Eis zu beseitigen. Bei Eckgrund-<br />
Familiennamen, Doktorgrade und An- Stadtverwaltung <strong>Ludwigsstadt</strong> stücken sind diese Arbeiten in beiden an<br />
schriften von Gruppen von Wahlberechtig- gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister das Grundstück angrenzenden Straßen<br />
ten erteilen darf, für deren Zusammenset-<br />
durchzuführen. Diese Sicherungsarbeizung<br />
das Lebensalter der Betroffenen<br />
ten sind an Werktagen spätestens ab<br />
bestimmend ist (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 i. V.<br />
7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen<br />
m. Art. 31 Abs. 1 Satz 1 MeldeG). Die spätestens ab 8.00 Uhr durchzuführen<br />
Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen<br />
und bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen,<br />
dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 32 Abs.<br />
wie es zur Verhütung von Gefahren für<br />
1 Satz 2 MeldeG). Der Stadtrat tagte Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz<br />
Die Betroffenen haben das Recht, der In der Oktober-Sitzung befasste sich der erforderlich ist.<br />
Weitergabe dieser Daten durch die Ein- Stadtrat mit der Vorschlagsliste der 2014 Der geräumte Schnee oder die Eisreste<br />
richtung einer Übermittlungssperre zu beginnenden fünfjährigen Amtszeit der sind dabei neben der Gehbahn so zu<br />
widersprechen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3 Kreisheimatpfleger. Bürgermeister Timo lagern, daß der Verkehr nicht gefährdet<br />
MeldeG). Wer bereits früher einer ent- Ehrhardt dankte in diesem Zusammen- oder erschwert wird. Gegebenenfalls<br />
sprechenden Übermittlung widerspro- hang Siegfried Scheidig für dessen uner- muss das Räumgut zu einer Stelle<br />
chen hat, braucht nicht erneut zu wider- müdlichen Einsatz im Bereich der Heimat- transportiert werden, wo eine solche<br />
sprechen; die Übermittlungssperre bleibt pflege. Die Stadt schlägt wiederum Sieg- Lagerung möglich ist. Dagegen kann es<br />
bis zu einem schriftlichen Widerruf ge- fried Scheidig aus Lauenstein als Kreis- nicht hingenommen werden, daß Schneespeichert.<br />
heimatpfleger vor. und Eisreste auf die Fahrbahn geworfen<br />
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Mit der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeu- werden. Auch müssen Abflussrinnen,<br />
Recht Gebrauch machen möchten, ges für das Wasserwerk zeigte sich der Hydranten, Kanaleinlaufschächte und<br />
setzen sich im Bürgerbüro, Zi.-Nr. 104 mit Stadtrat einverstanden. Ab Dezember Fußgängerüberwege bei der Räumung<br />
Bernd Leiter (Tel. 09263 949-23, E-mail: wird ein neuer VW-Caddy geleast. Das freigehalten werden. Die Verwendung von<br />
bernd.leiter@ludwigsstadt.de oder Wohngebäude Tettauer Straße 44 im Tausalz soll aus Umweltschutzgründen<br />
Bianca Koch (Tel. 09263 949-24, E-mail: Ortsteil Ebersdorf wird gegen Höchstgebianca.koch@ludwigsstadt.de<br />
unterbleiben.<br />
in Ver- bot verkauft. Sollte kein Käufer gefunden Die betreffende Verordnung der Stadt<br />
bindung. werden, wird die Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> das <strong>Ludwigsstadt</strong> sieht bei erheblichen und un-<br />
Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong><br />
Gebäude selbst sanieren.<br />
billigen Härten die Möglichkeit einer Begez.<br />
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister Für die Hermann-Söllner-Halle wurde ein freiung vor, die jedoch nur auf Antrag von<br />
Brandschutzgutachten auf den Weg gewürde.<br />
Diese Härte muss aber im Grund-<br />
der Stadt <strong>Ludwigsstadt</strong> ausgesprochen<br />
Kommandantenwahl<br />
bracht. Dies ist nötig, da regelmäßig Veranstaltungen<br />
mit mehr als 200 Personen stück oder in dessen Lage begründet sein<br />
der Freiwilligen Feuerwehr<br />
in der Halle abgehalten werden.<br />
(z. B. große landwirtschaftlich genutzte<br />
Ottendorf<br />
Fläche), Gründe in der Person des Räum-<br />
Zustimmung fand der Bauantrag von<br />
pflichtigen (z. B. Gehbehinderung etc.)<br />
Die Neuwahl des Kommandanten und Helmut Feuerpfeil jun. zum Umbau des<br />
kommen für eine Befreiung nicht in Be-<br />
Kommandanten-Stellvertreter der Frei- bestehenden Schwimmbades zum Gasttracht,<br />
da jeder Anlieger die Räumpflicht<br />
willigen Feuerwehr Ottendorf findet in der raum am Katzwich.<br />
gegen Entgelt durch Dritte (z. B. Nach-<br />
Dienstversammlung am<br />
Verbrennen<br />
barn) erledigen lassen kann.<br />
Montag, dem 02. Dezember 2013<br />
von Gartenabfällen<br />
Dagegen kann mit einer Geldbuße bis zu<br />
um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft<br />
500,-- € belegt werden, wer vorsätzlich<br />
„Bei Schesserles“ in <strong>Ludwigsstadt</strong>, Das Verbrennen holziger Gartenabfälle ist oder fahrlässig die Gehbahnen nicht oder<br />
Lehestener Straße 60 statt. laut Satzung nur noch bis 15. November nicht rechtzeitig sichert. Neben einem<br />
Hierzu ergeht Einladung an alle feuer- an Werktagen von 8.00 bis 18.00 Uhr Bußgeld kann eine solche Nachlässigkeit<br />
wehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder möglich.<br />
jedoch auch Schadensersatzansprüche<br />
und Feuerwehranwärter, die das 16.<br />
nach sich ziehen, wenn infolge der<br />
Lebensjahr vollendet haben.<br />
Schnee- oder Eisglätte Fußgänger zu<br />
Schaden kommen.