zuhause - Luwoge
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04 // REPORT<br />
<strong>zuhause</strong> fühlen // Ausgabe 12 // 2010 2013<br />
Zusätzliche Beprobungen in knapp 100 LUWOGE Anlagen<br />
Trinkwasserverordnung –<br />
zusätzlicher Gesundheitsschutz<br />
Seit Dezember 2012 ist die novellierte Trinkwasserverordnung<br />
(TrinkwV) in Kraft. Unter<br />
anderem ist darin geregelt, dass bei Wohnanlagen<br />
mit zentraler Warmwasseraufbereitung<br />
eine regelmäßige Kontrolle auf Legionellen<br />
durchgeführt werden muss.<br />
Mehrfamilienhäuser mit Trinkwassergroßanlagen<br />
sind von der TrinkwV betroffen, wenn<br />
mindestens eine Wohnung vermietet – und<br />
somit gewerblich genutzt - wird.<br />
„Hat ein Haus eine Trinkwasseranlage,<br />
deren Speicher mehr als 400 Liter umfasst,<br />
und/ oder sich mehr als drei Liter Wasser in<br />
jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang<br />
des Trinkwassererwärmers und der am weitesten<br />
entfernten Entnahmestelle<br />
befinden,ist die Trinkwasserprobe gesetzlich<br />
vorgeschrieben“, so Marcus Schmitt,<br />
Leiter Mieterbetreuung & Eigentumsverwaltung<br />
der LUWOGE. „In unserem Bestand<br />
sind insgesamt ca. 100 Anlagen betroffen.“<br />
Die Proben dürfen nur von zertifizierten<br />
Betrieben entnommen und analysiert werden.<br />
Außerdem ist vorgeschrieben, dass am<br />
gleichen Tag Proben aus mehreren Entnahmestellen<br />
genommen werden müssen. Vor<br />
und hinter dem Trinkwassererwärmer und<br />
am Ende eines Warmwasserstranges, also<br />
an den am weitesten vom Speicher entfernten<br />
Wohnungen. Das bedeutet für die LU-<br />
WOGE, dass die betroffenen Bewohner informiert<br />
werden müssen und ein<br />
gemeinsamer Termin gefunden werden<br />
muss.<br />
Bruce Stahl ist Bestandkundenbetreuer<br />
und koordiniert die Termine zwischen Bewohnern<br />
und dem beauftragten Betrieb.<br />
„Wenn man die Bewohner über Trinkwasserverordnung<br />
und deren Gründe informiert,<br />
dann sind sie sehr kooperativ“, so Stahl.<br />
Wasserprobe an der Anlage im Keller.<br />
Probeentnahme bei einer LUWOGE Mieterin im<br />
Badezimmer.