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zuhause - Luwoge

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04 // REPORT<br />

<strong>zuhause</strong> fühlen // Ausgabe 12 // 2010 2013<br />

Zusätzliche Beprobungen in knapp 100 LUWOGE Anlagen<br />

Trinkwasserverordnung –<br />

zusätzlicher Gesundheitsschutz<br />

Seit Dezember 2012 ist die novellierte Trinkwasserverordnung<br />

(TrinkwV) in Kraft. Unter<br />

anderem ist darin geregelt, dass bei Wohnanlagen<br />

mit zentraler Warmwasseraufbereitung<br />

eine regelmäßige Kontrolle auf Legionellen<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Mehrfamilienhäuser mit Trinkwassergroßanlagen<br />

sind von der TrinkwV betroffen, wenn<br />

mindestens eine Wohnung vermietet – und<br />

somit gewerblich genutzt - wird.<br />

„Hat ein Haus eine Trinkwasseranlage,<br />

deren Speicher mehr als 400 Liter umfasst,<br />

und/ oder sich mehr als drei Liter Wasser in<br />

jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang<br />

des Trinkwassererwärmers und der am weitesten<br />

entfernten Entnahmestelle<br />

befinden,ist die Trinkwasserprobe gesetzlich<br />

vorgeschrieben“, so Marcus Schmitt,<br />

Leiter Mieterbetreuung & Eigentumsverwaltung<br />

der LUWOGE. „In unserem Bestand<br />

sind insgesamt ca. 100 Anlagen betroffen.“<br />

Die Proben dürfen nur von zertifizierten<br />

Betrieben entnommen und analysiert werden.<br />

Außerdem ist vorgeschrieben, dass am<br />

gleichen Tag Proben aus mehreren Entnahmestellen<br />

genommen werden müssen. Vor<br />

und hinter dem Trinkwassererwärmer und<br />

am Ende eines Warmwasserstranges, also<br />

an den am weitesten vom Speicher entfernten<br />

Wohnungen. Das bedeutet für die LU-<br />

WOGE, dass die betroffenen Bewohner informiert<br />

werden müssen und ein<br />

gemeinsamer Termin gefunden werden<br />

muss.<br />

Bruce Stahl ist Bestandkundenbetreuer<br />

und koordiniert die Termine zwischen Bewohnern<br />

und dem beauftragten Betrieb.<br />

„Wenn man die Bewohner über Trinkwasserverordnung<br />

und deren Gründe informiert,<br />

dann sind sie sehr kooperativ“, so Stahl.<br />

Wasserprobe an der Anlage im Keller.<br />

Probeentnahme bei einer LUWOGE Mieterin im<br />

Badezimmer.

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