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Clubzeitung<br />

Se i t e 4<br />

Co u n t r y-Ma i l<br />

Au s g a b e Ok t o b e r - De z e m b e r 2013<br />

w w w.Co u n t r y-Ma i l.e u<br />

Wohin in der Weihnachtszeit<br />

Berlin verbietet Weihnachten<br />

In Berlin-Kreuzberg wird Weihnachten ab sofort verboten - zumindest dann,<br />

wenn es auf öffentlichen Plätzen begangen werden soll. Weihnachten darf nur<br />

noch Zuhause stattfinden, damit religiöse Gefühle anderer nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Kein Aprilscherz: Das Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg schafft<br />

Weihnachten ab. Die Behörden erlauben keine Weihnachtsfeiern mehr auf öffentlichen<br />

Plätzen oder Straßen. Ein Tannenbaum darf nur noch an einem zentralen,<br />

vorher von den Behörden zugewiesenen Platz aufgestellt werden - das<br />

berichtet die „Berliner Zeitung“. Das Festverbot wurde von Grünen, Linken und<br />

Piraten beschlossen. SPD und CDU waren angeblich dagegen.<br />

Der zuständige Stadtrat Peter Beckers (SPD) beantwortet den Protest gegen das<br />

öffentliche Weihnachtsverbot gegenüber der BZ so: „Warum müssen religiöse<br />

Feste in der Öffentlichkeit gefeiert werden?“<br />

Hintergrund des Weihnachtsverbots: Im August wollten Islame das Ende des<br />

Ramadans auf Berlins Straßen feiern. Es gab Beschwerden von Anwohnern wegen<br />

befürchteten Lärms. Darauf machte das Bezirksamt „kurzen Prozess“ und<br />

verbot gleich alle religiösen Feste - darunter auch Weihnachten, aus „Gründen<br />

der Gleichbehandlung“.<br />

Außerdem dürfen keine sogenannten Ehrenmedaillen an Anhänger von Religionen<br />

verteilt werden. Wer also christlichen Glaubens ist und sich um seinen<br />

Bezirk verdient gemacht hat, geht in Zukunft leer aus. Das „Medaillen-Verbot“<br />

gilt selbstverständlich ebenfalls für alle Religionen.<br />

Trotz Weihnachtsverbots dürfen andere Feste nach wie vor stattfinden, wenn sie<br />

nicht religiösen Ursprungs sind. So sind das „Bierfest“, „Karneval der Kulturen“<br />

und diverse Randgruppen-Feste nach wie vor gestattet.

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