Line Dance
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Clubzeitung<br />
Se i t e 4<br />
Co u n t r y-Ma i l<br />
Au s g a b e Ok t o b e r - De z e m b e r 2013<br />
w w w.Co u n t r y-Ma i l.e u<br />
Wohin in der Weihnachtszeit<br />
Berlin verbietet Weihnachten<br />
In Berlin-Kreuzberg wird Weihnachten ab sofort verboten - zumindest dann,<br />
wenn es auf öffentlichen Plätzen begangen werden soll. Weihnachten darf nur<br />
noch Zuhause stattfinden, damit religiöse Gefühle anderer nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Kein Aprilscherz: Das Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg schafft<br />
Weihnachten ab. Die Behörden erlauben keine Weihnachtsfeiern mehr auf öffentlichen<br />
Plätzen oder Straßen. Ein Tannenbaum darf nur noch an einem zentralen,<br />
vorher von den Behörden zugewiesenen Platz aufgestellt werden - das<br />
berichtet die „Berliner Zeitung“. Das Festverbot wurde von Grünen, Linken und<br />
Piraten beschlossen. SPD und CDU waren angeblich dagegen.<br />
Der zuständige Stadtrat Peter Beckers (SPD) beantwortet den Protest gegen das<br />
öffentliche Weihnachtsverbot gegenüber der BZ so: „Warum müssen religiöse<br />
Feste in der Öffentlichkeit gefeiert werden?“<br />
Hintergrund des Weihnachtsverbots: Im August wollten Islame das Ende des<br />
Ramadans auf Berlins Straßen feiern. Es gab Beschwerden von Anwohnern wegen<br />
befürchteten Lärms. Darauf machte das Bezirksamt „kurzen Prozess“ und<br />
verbot gleich alle religiösen Feste - darunter auch Weihnachten, aus „Gründen<br />
der Gleichbehandlung“.<br />
Außerdem dürfen keine sogenannten Ehrenmedaillen an Anhänger von Religionen<br />
verteilt werden. Wer also christlichen Glaubens ist und sich um seinen<br />
Bezirk verdient gemacht hat, geht in Zukunft leer aus. Das „Medaillen-Verbot“<br />
gilt selbstverständlich ebenfalls für alle Religionen.<br />
Trotz Weihnachtsverbots dürfen andere Feste nach wie vor stattfinden, wenn sie<br />
nicht religiösen Ursprungs sind. So sind das „Bierfest“, „Karneval der Kulturen“<br />
und diverse Randgruppen-Feste nach wie vor gestattet.