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NEUJAHRSEMPFANG 2013 - Landkreis Mansfeld-Südharz

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Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> <strong>2013</strong>/01 5<br />

Brandschutzerziehungstag bei der Feuerwehr Helfta<br />

Eine dritte Klasse der Thomas-Müntzer-<br />

Grundschule aus der Lutherstadt Eisleben<br />

besuchte am Donnerstag, 10.01.<strong>2013</strong>, die<br />

Feuerwehr Helfta, um sich im Rahmen der<br />

Brandschutzerziehung über die Arbeit<br />

der Feuerwehr zu informieren. Nachdem<br />

Stadtwehrleiter Ramon Friedling alle Kinder mit<br />

ihren beiden Lehrerinnen im Feuerwehrhaus<br />

begrüßt hatte, wurde eine anschauliche<br />

Bildpräsentation über die Feuerwehr Helfta<br />

im Lehrsaal des Feuerwehrhauses vorgeführt.<br />

Hierbei erfuhren die Kinder mehr zur Struktur<br />

der Feuerwehr Helfta, zu den verschiedenen<br />

Einsatzarten, zum Feuerwehrnotruf, zum<br />

Umgang mit einem Feuerlöscher und zum<br />

Thema "Rauchmelder". Die Kinder stellten<br />

viele Fragen, welche gern und ausführlich<br />

beantwortet wurden. Im weiteren Verlauf des<br />

Brandschutzerziehungstages übernahmen<br />

Kameradinnen und Kameraden der<br />

Wehr den praktischen Teil, in welchem<br />

die Schutzkleidung und die Technik der<br />

Feuerwehr besichtigt werden konnte. Dabei<br />

gab es viele kleine praktische Vorführungen<br />

und Übungen, bei denen die Kinder teilweise<br />

selbst einmal mitwirken und probieren konnten.<br />

Natürlich durften sich die Kleinsten auch einmal<br />

in die Feuerwehrfahrzeuge hinein setzen und sich<br />

wie eine richtige Feuerwehrfrau oder ein richtiger<br />

Feuerwehrmann fühlen.<br />

Interessierte Jungen und Mädchen sind bei der<br />

Helftaer Wehr herzlich willkommen.<br />

Die Ausbildungen der Nachwuchsabteilungen<br />

finden im Jahr <strong>2013</strong> wie folgt statt:<br />

- Kinderfeuerwehr: Mittwoch, 17.00 Uhr - 18.30<br />

Uhr, 1. Treffen im Jahr <strong>2013</strong> am 16.01., dann immer<br />

aller 14 Tage zur selben Zeit<br />

- Jugendfeuerwehr: Freitag, 16.00 Uhr - 18.00 Uhr,<br />

1. Treffen im Jahr <strong>2013</strong> am 11.01., dann immer<br />

aller 14 Tage zur selben Zeit<br />

Treffpunkt: Ortsfeuerwehr Helfta,<br />

Hauptstraße 46, 06295 Lutherstadt Eisleben,<br />

Kontakt: Tel. 03475/716098<br />

Mail: info@feuerwehr-helfta.de<br />

Anzeigepflicht für Tiergehege gegenüber den Naturschutzbehörden<br />

Mit dem Inkrafttreten des neuen<br />

Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010<br />

besteht mit § 43 Bundesnaturschutzgesetzes<br />

eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege<br />

außerhalb von Wohn- und Geschäftsräumen.<br />

Was sind Tiergehege?<br />

Gemäß § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

sind Tiergehege dauerhafte Einrichtungen in<br />

denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von<br />

Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines<br />

Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr<br />

gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des<br />

§ 42 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

sind.<br />

Entsprechend § 42 Absatz 2<br />

Bundesnaturschutzgesetz sind Tiergehege so zu<br />

errichten, dass<br />

• die sich aus § 42 Absatz 3 Nummer 1 bis 4<br />

ergebenden Anforderungen eingehalten<br />

werden,<br />

• weder der Naturhaushalt noch das<br />

Landschaftsbild beeinträchtigt werden und<br />

• das Betreten von Wald und Flur sowie<br />

der Zugang zu Gewässern nicht in<br />

unangemessener Weise eingeschränkt sind.<br />

Tiergehege sind gemäß § 42 Absatz 3 Nummer 1<br />

bis 4 so zu errichten und zu betreiben, dass<br />

1. bei der Haltung der Tiere den biologischen<br />

und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen<br />

Art Rechnung getragen wird, insbesondere<br />

die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe und<br />

Gestaltung und innerer Einrichtung art- und<br />

tiergerecht ausgestaltet sind,<br />

2. die Pflege der Tiere auf der Grundlage eines<br />

dem Stand der guten veterinärmedizinischen<br />

Praxis entsprechenden schriftlichen Programms<br />

zur tiermedizinischen Vorbeugung und<br />

Behandlung sowie zur Ernährung erfolgt,<br />

3.dem Eindringen von Schadorganismen sowie<br />

dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird,<br />

4. die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes<br />

beachtet werden.<br />

Die Anzeigepflicht gilt für die Errichtung<br />

(Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung)<br />

sowie die wesentliche Änderung eines<br />

Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen<br />

Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der<br />

Tiere).<br />

Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits<br />

bestehenden Tiergehege sowie für<br />

bestehende Tiergehege, für die bei der<br />

Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B.<br />

eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche<br />

Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder<br />

eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz)<br />

erforderlich war.<br />

Wie und an wen erfolgt die Anzeige?<br />

Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt mindestens<br />

einen Monat im Voraus gegenüber der<br />

Naturschutzbehörde des <strong>Landkreis</strong>es bzw. der<br />

kreisfreien Stadt. Das notwendige Formular ist auf<br />

der Internetseite http://www.mansfeldsuedharz.<br />

de/de/naturschutz.html abrufbar.<br />

Dem Formular ist eine Lageskizze beizufügen.<br />

Ausnahmen von der Anzeigepflicht<br />

Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für:<br />

1. Tiergehege, die eine Grundfläche von<br />

insgesamt 50 m 2 nicht überschreiten und in<br />

denen:<br />

a. keine besonders geschützten Tiere oder<br />

b. Tiere der in der Anlage 5 der<br />

Bundesartenschutzverordnung genannten<br />

Arten, gehalten werden;<br />

2. Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht<br />

unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht<br />

länger als einen Monat darin verbleiben;<br />

3. Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere<br />

der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden<br />

Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder<br />

Wildschwein gehalten werden.<br />

Wichtige Hinweise:<br />

Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt<br />

keine darüber hinaus erforderlichen<br />

Genehmigungen wie z. B. die<br />

Baugenehmigung, die wasserrechtliche<br />

Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die<br />

Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese<br />

Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert<br />

zu beantragen.<br />

Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt<br />

ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen<br />

für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand<br />

ist bei der Naturschutzbehörde des <strong>Landkreis</strong>es<br />

bzw. dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-<br />

Anhalt -CITES-Büro in Steckby anzumelden. Die<br />

bei der Prüfung von Tiergehegen in Sachsen-<br />

Anhalt zu Grunde gelegten Haltungsgutachten<br />

und das Meldeformular<br />

sind unter<br />

http://www.sachsen-anhalt.de/index.<br />

php?id=33788 verfügbar

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