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MR-Innviertel - Maschinenring

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www.maschinenring.at<br />

Seite 5<br />

<strong>MR</strong>-Aktuell — 6/09<br />

Info: Umsatzsteuersatz richtig verrechnen!<br />

Welcher Ust.-Satz ist bei überbetrieblichen<br />

Dienstleistungen richtig?<br />

Rechnungslegung – Buchführungspflichtige und optierende landwirtschaftliche Betriebe sind berechtigt, sich die korrekt<br />

in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt rückerstatten zu lassen. Welchen Steuersatz<br />

der Dienstleister richtigerweise auf seiner Rechnung ausweisen muss, soll nun geklärt werden.<br />

Der Normalsteuersatz in Österreich liegt bei 20%, für bestimmte Lieferungen und Leistungen ermäßigt sich der Steuersatz<br />

auf 10%. Der Steuersatz von 10% ist nur für Lieferungen und Leistungen gegenüber Nichtunternehmern anzuwenden<br />

und trifft somit in Kombination mit überbetrieblichen Dienstleistungen nicht zu. Voll- und teilpauschalierte<br />

Land- und Forstwirte dürfen entweder 10 oder 12% Umsatzsteuer in Rechnung stellen.<br />

Ist der Leistungserbringer = Dienstleister ein<br />

u<br />

u<br />

u<br />

pauschalierter Landwirt<br />

u 12% Ust für Dienstleistungen an Unternehmer/Landwirte in Rechnung stellen<br />

u 10% Ust für Dienstleistungen an Nichtunternehmer (z.B. Privatperson) in Rechnung<br />

stellen<br />

optierender oder buchführungspflichtiger Landwirt<br />

u 20% Ust für alle Dienstleistungen in Rechnung stellen<br />

gewerblicher Dienstleister<br />

u 20% Ust für alle Dienstleistungen in Rechnung stellen<br />

Um den richtigen Umsatzsteuersatz verrechnen zu können, muss als erstes die eigene steuerrechtliche<br />

Situation (Bin ich pauschaliert, Optierer, Bilanzierer?) betrachtet werden. Erst im zweiten<br />

Schritt und NUR bei pauschalierten Betrieben ist die Unterscheidung nach dem Leistungsempfänger<br />

(Unternehmer oder Privat) zu treffen.<br />

Rechnungen an optierende oder buchführungspflichtige Landwirte und Unternehmer müssen folgende<br />

Angaben beinhalten:<br />

u Name und Anschrift des Leistungserbringers<br />

u Name und Anschrift des Leistungsempfängers<br />

u Menge, Art und Umfang der Leistung<br />

u Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt<br />

u Entgelt für die Leistung und den anzuwendenden Steuersatz<br />

u den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag<br />

u Ausstellungsdatum<br />

u fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung einer Rechnung einmalig vergeben wird<br />

u Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID Nr.) des Leistungserbringers<br />

u UID-Nummer des Leistungsempfängers (nur bei Rechnungsbetrag > € 10.000,-)<br />

Dipl.-Päd. Ingrid Hummer<br />

Rechtsabteilung LK OÖ<br />

Wir sind telefonisch erreichbar: Mo - Fr: 8:00 - 17:00 Uhr Sa: 8:00 - 9:00 Uhr

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