MR-Innviertel - Maschinenring
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Seite 5<br />
<strong>MR</strong>-Aktuell — 6/09<br />
Info: Umsatzsteuersatz richtig verrechnen!<br />
Welcher Ust.-Satz ist bei überbetrieblichen<br />
Dienstleistungen richtig?<br />
Rechnungslegung – Buchführungspflichtige und optierende landwirtschaftliche Betriebe sind berechtigt, sich die korrekt<br />
in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt rückerstatten zu lassen. Welchen Steuersatz<br />
der Dienstleister richtigerweise auf seiner Rechnung ausweisen muss, soll nun geklärt werden.<br />
Der Normalsteuersatz in Österreich liegt bei 20%, für bestimmte Lieferungen und Leistungen ermäßigt sich der Steuersatz<br />
auf 10%. Der Steuersatz von 10% ist nur für Lieferungen und Leistungen gegenüber Nichtunternehmern anzuwenden<br />
und trifft somit in Kombination mit überbetrieblichen Dienstleistungen nicht zu. Voll- und teilpauschalierte<br />
Land- und Forstwirte dürfen entweder 10 oder 12% Umsatzsteuer in Rechnung stellen.<br />
Ist der Leistungserbringer = Dienstleister ein<br />
u<br />
u<br />
u<br />
pauschalierter Landwirt<br />
u 12% Ust für Dienstleistungen an Unternehmer/Landwirte in Rechnung stellen<br />
u 10% Ust für Dienstleistungen an Nichtunternehmer (z.B. Privatperson) in Rechnung<br />
stellen<br />
optierender oder buchführungspflichtiger Landwirt<br />
u 20% Ust für alle Dienstleistungen in Rechnung stellen<br />
gewerblicher Dienstleister<br />
u 20% Ust für alle Dienstleistungen in Rechnung stellen<br />
Um den richtigen Umsatzsteuersatz verrechnen zu können, muss als erstes die eigene steuerrechtliche<br />
Situation (Bin ich pauschaliert, Optierer, Bilanzierer?) betrachtet werden. Erst im zweiten<br />
Schritt und NUR bei pauschalierten Betrieben ist die Unterscheidung nach dem Leistungsempfänger<br />
(Unternehmer oder Privat) zu treffen.<br />
Rechnungen an optierende oder buchführungspflichtige Landwirte und Unternehmer müssen folgende<br />
Angaben beinhalten:<br />
u Name und Anschrift des Leistungserbringers<br />
u Name und Anschrift des Leistungsempfängers<br />
u Menge, Art und Umfang der Leistung<br />
u Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt<br />
u Entgelt für die Leistung und den anzuwendenden Steuersatz<br />
u den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag<br />
u Ausstellungsdatum<br />
u fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung einer Rechnung einmalig vergeben wird<br />
u Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID Nr.) des Leistungserbringers<br />
u UID-Nummer des Leistungsempfängers (nur bei Rechnungsbetrag > € 10.000,-)<br />
Dipl.-Päd. Ingrid Hummer<br />
Rechtsabteilung LK OÖ<br />
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