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VORANSCHLAG 2014 - Meisterschwanden

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KOSTEN<strong>VORANSCHLAG</strong> FÜR VORARBEITEN UND GEP 2. GENERATION<br />

VORARBEITEN: AUFARBEITEN PRIVATE SAMMELLEITUNGEN (AUFLAGE GEP 2. GENERATION)<br />

Netzkonstruktion aus Archiv / Plananpassungen<br />

Ergänzungen/Feldaufnahme/Untersuchung<br />

TOTAL VORABEITEN CHF 153‘000<br />

ERARBEITUNG GEP MEISTERSCHWANDEN<br />

Arbeit Fachingenieur (inkl. Zustandbeurteilung Kanalisation) CHF 150‘000<br />

Nebenkosten<br />

Geologische Gutachten CHF 10‘000<br />

Kanaluntersuchungen/Zustandsberichte CHF 100‘000<br />

Amtliche Vermessungsleistungen CHF 7‘000<br />

Erfolgskontrolle CHF 15‘000<br />

Überwachung Fachingenieur (Kosten, Termine, Qualität) CHF 35‘000<br />

TOTAL ERARBEITUNG GEP CHF 317‘000<br />

TOTAL VERPFLICHTUNGSKREDIT CHF 470‘000<br />

VORARBEITEN: AUFARBEITEN PRIVATE<br />

SAMMELLEITUNGEN (AUFLAGE GEP 2. GENERATION)<br />

Beim Studium der aktuellen Grundlagen der Gemeinde<br />

<strong>Meisterschwanden</strong> wurde der Gemeinderat auf eine zwingend<br />

vorzuziehende Massnahme hingewiesen.<br />

Im GEP 2. Generation sind private Sammelleitungen ab<br />

zwei Anschlüssen zwingend in die Hydraulik, wie auch<br />

in die Zustandsbeurteilung des GEP miteinzubeziehen.<br />

Dies bedeutet, dass vor Inangriffnahme des GEP 2. Generation<br />

der Werkleitungskataster Abwasser entsprechend<br />

aufgearbeitet werden muss. (Vorzug der Massnahme EG<br />

Umweltrecht, EG UWR § 22 /§ 44 welcher eine gesetzliche<br />

Frist bis ins Jahr 2016 einräumt). Ohne diese Grundlage<br />

kann der GEP 2. Generation nicht erarbeitet werden. Gemäss<br />

dem aktuellen Entwässerungsplan hat die Gemeinde<br />

<strong>Meisterschwanden</strong> in Bezug auf die Liegenschaftsentwässerung<br />

grosse Lücken. Die Daten müssen ab Archivplänen<br />

aufgearbeitet werden und im Zusammenhang mit den<br />

Kanalaufnahmen und Ortungen aufwendig rekonstruiert<br />

werden.<br />

ARBEITSABLAUF / SYNERGIEN<br />

Für die Aufarbeitung des Liegenschaftskatasters müssen<br />

aktuelle Kanalaufnahmen der Hauptleitung vorliegen,<br />

aus welchen die Einspitze der Liegenschaftsentwässerung<br />

hervorgehen. Anhand dieser Grundlagen kann das Kanalnetz<br />

rekonstruiert und die unbekannten Abgänge zugeordnet<br />

werden.<br />

In einem zweiten Schritt werden die privaten Sammelleitungen<br />

anhand des gleichen Schemas aufgearbeitet.<br />

Offene Abklärungen zu unbekannten Abgängen können<br />

so laufend eliminiert werden. Die notwendigen Kanaluntersuchungsberichte<br />

werden anschliessend im GEP für die<br />

Zustandsbeurteilung und die Hydraulik weiterverwendet.<br />

Es macht somit Sinn, die Vor- und die Hauptarbeiten in<br />

einem Verpflichtungskredit zusammenzufassen, um die<br />

vorhandenen Synergien entsprechend zu nutzen und<br />

auch Mehrkosten einzusparen.<br />

ANTEIL BEITRAG DES KANTONS<br />

Nach § 18 Abs. 1 EG UWR leistet der Kanton an die Kosten<br />

der Erstellung und Überarbeitung der GEP und VGEP<br />

Beiträge in der Höhe von 20 % der Planerstellungskosten.<br />

Diese umfassen nach § 32 Abs. 1 V EG UWR das Pflichtenheft<br />

inklusive allfällige Bauherrenbegleitung sowie<br />

folgende Arbeiten nach Pflichtenheft: Zustandsberichte<br />

(inklusive Kanalfernsehaufnahmen), Entwässerungskonzept<br />

und Vorprojekte. Ausgenommen sind die Kosten für<br />

die Aufarbeitung des Abwasserkatasters, Leitungsspülungen<br />

und Dichtheitsprüfungen.<br />

TERMINPLANUNG<br />

Es ist vorgesehen, <strong>2014</strong> mit den Vorarbeiten zu beginnen.<br />

Anschliessend kann 2015 der eigentliche GEP 2. Generation<br />

durch einen Fachingenieur erarbeitet werden. 2016<br />

sollte dieser erarbeitet und vom Kanton genehmigt sein.<br />

ANTRAG TRAKTANDUM 2<br />

Der Verpflichtungskredit über CHF 470‘000 für<br />

die Vorarbeiten und anschliessende Erstellung des<br />

GEP 2. Generation sei zu genehmigen

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