VORANSCHLAG 2014 - Meisterschwanden
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KOSTEN<strong>VORANSCHLAG</strong> FÜR VORARBEITEN UND GEP 2. GENERATION<br />
VORARBEITEN: AUFARBEITEN PRIVATE SAMMELLEITUNGEN (AUFLAGE GEP 2. GENERATION)<br />
Netzkonstruktion aus Archiv / Plananpassungen<br />
Ergänzungen/Feldaufnahme/Untersuchung<br />
TOTAL VORABEITEN CHF 153‘000<br />
ERARBEITUNG GEP MEISTERSCHWANDEN<br />
Arbeit Fachingenieur (inkl. Zustandbeurteilung Kanalisation) CHF 150‘000<br />
Nebenkosten<br />
Geologische Gutachten CHF 10‘000<br />
Kanaluntersuchungen/Zustandsberichte CHF 100‘000<br />
Amtliche Vermessungsleistungen CHF 7‘000<br />
Erfolgskontrolle CHF 15‘000<br />
Überwachung Fachingenieur (Kosten, Termine, Qualität) CHF 35‘000<br />
TOTAL ERARBEITUNG GEP CHF 317‘000<br />
TOTAL VERPFLICHTUNGSKREDIT CHF 470‘000<br />
VORARBEITEN: AUFARBEITEN PRIVATE<br />
SAMMELLEITUNGEN (AUFLAGE GEP 2. GENERATION)<br />
Beim Studium der aktuellen Grundlagen der Gemeinde<br />
<strong>Meisterschwanden</strong> wurde der Gemeinderat auf eine zwingend<br />
vorzuziehende Massnahme hingewiesen.<br />
Im GEP 2. Generation sind private Sammelleitungen ab<br />
zwei Anschlüssen zwingend in die Hydraulik, wie auch<br />
in die Zustandsbeurteilung des GEP miteinzubeziehen.<br />
Dies bedeutet, dass vor Inangriffnahme des GEP 2. Generation<br />
der Werkleitungskataster Abwasser entsprechend<br />
aufgearbeitet werden muss. (Vorzug der Massnahme EG<br />
Umweltrecht, EG UWR § 22 /§ 44 welcher eine gesetzliche<br />
Frist bis ins Jahr 2016 einräumt). Ohne diese Grundlage<br />
kann der GEP 2. Generation nicht erarbeitet werden. Gemäss<br />
dem aktuellen Entwässerungsplan hat die Gemeinde<br />
<strong>Meisterschwanden</strong> in Bezug auf die Liegenschaftsentwässerung<br />
grosse Lücken. Die Daten müssen ab Archivplänen<br />
aufgearbeitet werden und im Zusammenhang mit den<br />
Kanalaufnahmen und Ortungen aufwendig rekonstruiert<br />
werden.<br />
ARBEITSABLAUF / SYNERGIEN<br />
Für die Aufarbeitung des Liegenschaftskatasters müssen<br />
aktuelle Kanalaufnahmen der Hauptleitung vorliegen,<br />
aus welchen die Einspitze der Liegenschaftsentwässerung<br />
hervorgehen. Anhand dieser Grundlagen kann das Kanalnetz<br />
rekonstruiert und die unbekannten Abgänge zugeordnet<br />
werden.<br />
In einem zweiten Schritt werden die privaten Sammelleitungen<br />
anhand des gleichen Schemas aufgearbeitet.<br />
Offene Abklärungen zu unbekannten Abgängen können<br />
so laufend eliminiert werden. Die notwendigen Kanaluntersuchungsberichte<br />
werden anschliessend im GEP für die<br />
Zustandsbeurteilung und die Hydraulik weiterverwendet.<br />
Es macht somit Sinn, die Vor- und die Hauptarbeiten in<br />
einem Verpflichtungskredit zusammenzufassen, um die<br />
vorhandenen Synergien entsprechend zu nutzen und<br />
auch Mehrkosten einzusparen.<br />
ANTEIL BEITRAG DES KANTONS<br />
Nach § 18 Abs. 1 EG UWR leistet der Kanton an die Kosten<br />
der Erstellung und Überarbeitung der GEP und VGEP<br />
Beiträge in der Höhe von 20 % der Planerstellungskosten.<br />
Diese umfassen nach § 32 Abs. 1 V EG UWR das Pflichtenheft<br />
inklusive allfällige Bauherrenbegleitung sowie<br />
folgende Arbeiten nach Pflichtenheft: Zustandsberichte<br />
(inklusive Kanalfernsehaufnahmen), Entwässerungskonzept<br />
und Vorprojekte. Ausgenommen sind die Kosten für<br />
die Aufarbeitung des Abwasserkatasters, Leitungsspülungen<br />
und Dichtheitsprüfungen.<br />
TERMINPLANUNG<br />
Es ist vorgesehen, <strong>2014</strong> mit den Vorarbeiten zu beginnen.<br />
Anschliessend kann 2015 der eigentliche GEP 2. Generation<br />
durch einen Fachingenieur erarbeitet werden. 2016<br />
sollte dieser erarbeitet und vom Kanton genehmigt sein.<br />
ANTRAG TRAKTANDUM 2<br />
Der Verpflichtungskredit über CHF 470‘000 für<br />
die Vorarbeiten und anschliessende Erstellung des<br />
GEP 2. Generation sei zu genehmigen