friedberger - MH Bayern
friedberger - MH Bayern
friedberger - MH Bayern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ratgeber Recht<br />
Ratgeber Recht<br />
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO<br />
zum Autor www.myheimat.de/profil/rechtsanwaltskanzlei-greiner-thumbach-kotzschmar-reinold-eichhorn-kratzer/<br />
Anzeige<br />
Architektouren 2013<br />
Zahlreiche Straftaten im Straßenverkehr, wie z. B. eine Trunkenheitsfahrt<br />
oder eine Straßenverkehrsgefährdung können nicht nur<br />
eine empfindliche Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach<br />
sich ziehen, regelmäßig ist damit auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis<br />
verbunden.<br />
Während dieses Risiko den Beschuldigten meistens noch bekannt<br />
ist, ist jedoch die Kenntnis darüber, dass es auch eine vorläufige<br />
Entziehung der Fahrerlaubnis gibt, eher weniger weit verbreitet.<br />
Nach § 111 a Abs. 1 Satz 1 StPO kann die Fahrerlaubnis auch vorläufig<br />
entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme<br />
vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis später entzogen wird.<br />
Zum Einen muss der Beschuldigte also aufgrund bestimmter Tatsachen<br />
dringend verdächtig sein die entsprechende Tat begangen<br />
zu haben und darüber hinaus muss eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit<br />
dafür vorliegen, dass das Gericht dem Beschuldigten<br />
die Fahrerlaubnis später aufgrund der Tat auch entziehen wird.<br />
Es handelt sich dabei nicht um eine vorweggenommene Strafe,<br />
sondern um eine Präventivmaßnahme, um die Allgemeinheit<br />
schon vor dem Urteil vor einer weiteren Gefährdung durch einen<br />
ungeeigneten Kraftfahrer zu schützen. Insofern besteht auch nicht<br />
die Möglichkeit, durch Zahlung einer höheren Geldstrafe den Führerschein<br />
früher wieder zu erhalten. Allerdings ist die Zeit, während<br />
die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist, bei der später im<br />
Urteil festzustellenden Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis<br />
anzurechnen.<br />
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird erst mit Bekanntgabe<br />
an den Beschuldigten selbst wirksam. Es bedarf zwar keiner<br />
förmlichen Zustellung, die Mitteilung muss jedoch schriftlich erfolgen.<br />
Mit wirksamer Zustellung darf der Beschuldigte nicht mehr<br />
am Straßenverkehr teilnehmen. Er würde sich ansonsten erneut<br />
strafbar machen, nämlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.<br />
Im schlimmsten Fall droht dann sogar die Einziehung des Fahrzeugs<br />
und der Versicherungsschutz entfällt.<br />
Da es sich bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis um<br />
eine Prognoseentscheidung handelt hat der Gesetzgeber hier auch<br />
eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen. Diese ist nicht fristgebunden.<br />
Sofern also neue Beweismittel vorgelegt werden können,<br />
die den bisher angenommenen Sachverhalt in einem anderen Licht<br />
Rechtsanwälte Greiner-Thumbach & Kollegen<br />
Mo. - Do. von 8-12 und von 13-17 Uhr, Fr. von 8-12 und von 13-15 Uhr<br />
Haagstr. 14 - 86316 Friedberg - Tel. 0821/486707-0, Fax 0821/486707-10<br />
E-Mail: anwaelte@greiner-kollegen.de - www.greiner-kollegen.de<br />
Stephan Eichhorn<br />
Fachanwalt für Strafrecht<br />
Fachanwalt für Sozialrecht<br />
erscheinen lassen, kann diese vorläufige Maßnahme auch wieder<br />
aufgehoben werden.<br />
Nicht in allen Fällen ist aber eine Beschwerde sinnvoll, da diese<br />
auch zu einem zusätzlichen Zeitverlust führen kann. Das erkennende<br />
Gericht wird vor der Terminierung der Hauptverhandlung<br />
regelmäßig erst die Entscheidung des Beschwerdegerichts<br />
abwarten. Erfolgt von dort eine negative Entscheidung, so hat<br />
sich die Argumentation für den Beschuldigten im Verfahren natürlich<br />
nicht verbessert. Da die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis<br />
einen schwerwiegenenden Eingriff in die Rechte des<br />
Beschuldigen vornimmt, gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Je<br />
länger die Verfahrensdauer ist, desto eher kann u. U. Unverhältnismäßigkeit<br />
eintreten. Es kann aber nicht schematisch mit dem<br />
Überschreiben einer bestimmten Verfahrensdauer die Unverhältnismäßigkeit<br />
begründet werden. Im Falle einer vorläufigen<br />
Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch immer die Einlegung von<br />
Rechtsmitteln besonders gut zu überlegen, da bei fortdauerndem<br />
Verfahren und andauernder Entziehung der Fahrerlaubnis auch<br />
eine faktische Verlängerung der Sperrfrist eintreten kann.<br />
Für weitere Ausführungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Eichhorn<br />
jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Christine Greiner-Thumbach<br />
Tilman Kotzschmar<br />
Stephan Reinold<br />
Stephan Eichhorn<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Stephan Eichhorn<br />
Schwerpunktmäßig bearbeitet<br />
Rechtsanwalt Eichhorn das<br />
Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht<br />
sowie das<br />
Sozial- bzw. Sozialversicherungsrecht.<br />
Daneben bearbeitet<br />
er das Arbeitsrecht sowie<br />
das allgemeine Zivilrecht.<br />
Kontakt:<br />
Tel.: 0821/486707-0<br />
anwaelte@greiner-kollegen.de<br />
www.greiner-kollegen.de<br />
Haus am See in Friedberg<br />
Architektouren 2013<br />
Haus Mühlberger in Haberskirch<br />
Bereits zum fünften Mal in Folge wurde das Team von hicker<br />
architekten vom Beirat der Bayerischen Architektenkammer für<br />
ein Wohnhaus im Rahmen der Architektouren aus hunderten<br />
von Objekten in ganz <strong>Bayern</strong> ausgewählt.<br />
Dieses Jahr dürfen hicker architekten den Neubau eines<br />
senioren gerechten, barrierefreien Wohnhauses für zwei Personen<br />
im Rahmen der Architektouren 2013 vorstellen. Das Haus<br />
Held/Bauer ist im Bunglowstil gebaut. Es zeichnet sich durch<br />
eine kompakte Bauform und kurze Wege aus. Von jedem Raum<br />
aus haben die Bewohner barriere freien Zugang zum Wohnraum,<br />
in dem Küche, Essplatz und Wohnen vereint sind, sowie auch<br />
zu Garten und Terrasse. Schiebetüren sowie die bodenbündige<br />
Dusche verhindern Stolperfallen und gewährleisten Barrierefreiheit.<br />
In den vergangenen Jahren wurden bereits vier weitere Objekte<br />
von hicker architekten für die Architektouren ausgewählt. Dazu<br />
gehören das „Haus am See“ in Friedberg, das „Haus Mühlberger<br />
in Haberskirch“ sowie auch die „Kinderkrippe in Ottmaring“.<br />
2012 wurde das „Kettenhaus in Kissing“ präsentiert.<br />
Kinderkrippe in Ottmaring<br />
hicker architekten erneut von der Bayerischen Architektenkammer ausgewählt<br />
Das Team von hicker architekten<br />
arbeitet nach dem Motto<br />
„wir wollen nicht nur gute<br />
Wohlfühlarchitektur mit dem<br />
Bauherren gemeinsam entwickeln,<br />
sondern können auch mit<br />
Kosten-, Qualitätsmanagement<br />
und Terminsicherheit überzeugen. Letztendlich wollen wir zufriedene<br />
Bauherren hinterlassen.“<br />
Entsprechende Referenzschreiben von zufriedenen Bauherren<br />
auf der Homepage www.hicker-architekten.de beweisen die<br />
Erfüllung dieser hohen Ansprüche. Hier werden auch weitere<br />
Objekte gezeigt, die von der Stadt Friedberg für die jährlichen<br />
„Häuser- und Gartenfahrten“ ausgewählt wurden.<br />
Besichtigungstermine des „Haus Held/Bauer“<br />
im Rahmen der Architektouren 2013: Am 29. und 30. Juni<br />
jeweils um 10.00 Uhr in der Kolpingstr. 7a in Friedberg<br />
hicker architekten | kolpingstr. 12 | 86316 friedberg | www.hicker-architekten.de<br />
Waldstraße 14 86316<br />
Friedberg-Rinnenthal<br />
Telefon 08208 / 229<br />
Telefax 08208 / 15 72<br />
Kettenhaus in Kissing<br />
► Haustüren<br />
► Brandschutztüren<br />
► Rauchschutztüren<br />
► Schallschutztüren<br />
► Innentüren | Möbel<br />
► Wandverkleidung<br />
office@spezialtueren.de<br />
www.spezialtueren.de<br />
14 | Ratgeber Recht<br />
Architektouren 2013 | 15