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Ratgeber Recht<br />

Ratgeber Recht<br />

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO<br />

zum Autor www.myheimat.de/profil/rechtsanwaltskanzlei-greiner-thumbach-kotzschmar-reinold-eichhorn-kratzer/<br />

Anzeige<br />

Architektouren 2013<br />

Zahlreiche Straftaten im Straßenverkehr, wie z. B. eine Trunkenheitsfahrt<br />

oder eine Straßenverkehrsgefährdung können nicht nur<br />

eine empfindliche Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach<br />

sich ziehen, regelmäßig ist damit auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis<br />

verbunden.<br />

Während dieses Risiko den Beschuldigten meistens noch bekannt<br />

ist, ist jedoch die Kenntnis darüber, dass es auch eine vorläufige<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis gibt, eher weniger weit verbreitet.<br />

Nach § 111 a Abs. 1 Satz 1 StPO kann die Fahrerlaubnis auch vorläufig<br />

entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme<br />

vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis später entzogen wird.<br />

Zum Einen muss der Beschuldigte also aufgrund bestimmter Tatsachen<br />

dringend verdächtig sein die entsprechende Tat begangen<br />

zu haben und darüber hinaus muss eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit<br />

dafür vorliegen, dass das Gericht dem Beschuldigten<br />

die Fahrerlaubnis später aufgrund der Tat auch entziehen wird.<br />

Es handelt sich dabei nicht um eine vorweggenommene Strafe,<br />

sondern um eine Präventivmaßnahme, um die Allgemeinheit<br />

schon vor dem Urteil vor einer weiteren Gefährdung durch einen<br />

ungeeigneten Kraftfahrer zu schützen. Insofern besteht auch nicht<br />

die Möglichkeit, durch Zahlung einer höheren Geldstrafe den Führerschein<br />

früher wieder zu erhalten. Allerdings ist die Zeit, während<br />

die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist, bei der später im<br />

Urteil festzustellenden Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis<br />

anzurechnen.<br />

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird erst mit Bekanntgabe<br />

an den Beschuldigten selbst wirksam. Es bedarf zwar keiner<br />

förmlichen Zustellung, die Mitteilung muss jedoch schriftlich erfolgen.<br />

Mit wirksamer Zustellung darf der Beschuldigte nicht mehr<br />

am Straßenverkehr teilnehmen. Er würde sich ansonsten erneut<br />

strafbar machen, nämlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.<br />

Im schlimmsten Fall droht dann sogar die Einziehung des Fahrzeugs<br />

und der Versicherungsschutz entfällt.<br />

Da es sich bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis um<br />

eine Prognoseentscheidung handelt hat der Gesetzgeber hier auch<br />

eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen. Diese ist nicht fristgebunden.<br />

Sofern also neue Beweismittel vorgelegt werden können,<br />

die den bisher angenommenen Sachverhalt in einem anderen Licht<br />

Rechtsanwälte Greiner-Thumbach & Kollegen<br />

Mo. - Do. von 8-12 und von 13-17 Uhr, Fr. von 8-12 und von 13-15 Uhr<br />

Haagstr. 14 - 86316 Friedberg - Tel. 0821/486707-0, Fax 0821/486707-10<br />

E-Mail: anwaelte@greiner-kollegen.de - www.greiner-kollegen.de<br />

Stephan Eichhorn<br />

Fachanwalt für Strafrecht<br />

Fachanwalt für Sozialrecht<br />

erscheinen lassen, kann diese vorläufige Maßnahme auch wieder<br />

aufgehoben werden.<br />

Nicht in allen Fällen ist aber eine Beschwerde sinnvoll, da diese<br />

auch zu einem zusätzlichen Zeitverlust führen kann. Das erkennende<br />

Gericht wird vor der Terminierung der Hauptverhandlung<br />

regelmäßig erst die Entscheidung des Beschwerdegerichts<br />

abwarten. Erfolgt von dort eine negative Entscheidung, so hat<br />

sich die Argumentation für den Beschuldigten im Verfahren natürlich<br />

nicht verbessert. Da die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis<br />

einen schwerwiegenenden Eingriff in die Rechte des<br />

Beschuldigen vornimmt, gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Je<br />

länger die Verfahrensdauer ist, desto eher kann u. U. Unverhältnismäßigkeit<br />

eintreten. Es kann aber nicht schematisch mit dem<br />

Überschreiben einer bestimmten Verfahrensdauer die Unverhältnismäßigkeit<br />

begründet werden. Im Falle einer vorläufigen<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch immer die Einlegung von<br />

Rechtsmitteln besonders gut zu überlegen, da bei fortdauerndem<br />

Verfahren und andauernder Entziehung der Fahrerlaubnis auch<br />

eine faktische Verlängerung der Sperrfrist eintreten kann.<br />

Für weitere Ausführungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Eichhorn<br />

jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Christine Greiner-Thumbach<br />

Tilman Kotzschmar<br />

Stephan Reinold<br />

Stephan Eichhorn<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Stephan Eichhorn<br />

Schwerpunktmäßig bearbeitet<br />

Rechtsanwalt Eichhorn das<br />

Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht<br />

sowie das<br />

Sozial- bzw. Sozialversicherungsrecht.<br />

Daneben bearbeitet<br />

er das Arbeitsrecht sowie<br />

das allgemeine Zivilrecht.<br />

Kontakt:<br />

Tel.: 0821/486707-0<br />

anwaelte@greiner-kollegen.de<br />

www.greiner-kollegen.de<br />

Haus am See in Friedberg<br />

Architektouren 2013<br />

Haus Mühlberger in Haberskirch<br />

Bereits zum fünften Mal in Folge wurde das Team von hicker<br />

architekten vom Beirat der Bayerischen Architektenkammer für<br />

ein Wohnhaus im Rahmen der Architektouren aus hunderten<br />

von Objekten in ganz <strong>Bayern</strong> ausgewählt.<br />

Dieses Jahr dürfen hicker architekten den Neubau eines<br />

senioren gerechten, barrierefreien Wohnhauses für zwei Personen<br />

im Rahmen der Architektouren 2013 vorstellen. Das Haus<br />

Held/Bauer ist im Bunglowstil gebaut. Es zeichnet sich durch<br />

eine kompakte Bauform und kurze Wege aus. Von jedem Raum<br />

aus haben die Bewohner barriere freien Zugang zum Wohnraum,<br />

in dem Küche, Essplatz und Wohnen vereint sind, sowie auch<br />

zu Garten und Terrasse. Schiebetüren sowie die bodenbündige<br />

Dusche verhindern Stolperfallen und gewährleisten Barrierefreiheit.<br />

In den vergangenen Jahren wurden bereits vier weitere Objekte<br />

von hicker architekten für die Architektouren ausgewählt. Dazu<br />

gehören das „Haus am See“ in Friedberg, das „Haus Mühlberger<br />

in Haberskirch“ sowie auch die „Kinderkrippe in Ottmaring“.<br />

2012 wurde das „Kettenhaus in Kissing“ präsentiert.<br />

Kinderkrippe in Ottmaring<br />

hicker architekten erneut von der Bayerischen Architektenkammer ausgewählt<br />

Das Team von hicker architekten<br />

arbeitet nach dem Motto<br />

„wir wollen nicht nur gute<br />

Wohlfühlarchitektur mit dem<br />

Bauherren gemeinsam entwickeln,<br />

sondern können auch mit<br />

Kosten-, Qualitätsmanagement<br />

und Terminsicherheit überzeugen. Letztendlich wollen wir zufriedene<br />

Bauherren hinterlassen.“<br />

Entsprechende Referenzschreiben von zufriedenen Bauherren<br />

auf der Homepage www.hicker-architekten.de beweisen die<br />

Erfüllung dieser hohen Ansprüche. Hier werden auch weitere<br />

Objekte gezeigt, die von der Stadt Friedberg für die jährlichen<br />

„Häuser- und Gartenfahrten“ ausgewählt wurden.<br />

Besichtigungstermine des „Haus Held/Bauer“<br />

im Rahmen der Architektouren 2013: Am 29. und 30. Juni<br />

jeweils um 10.00 Uhr in der Kolpingstr. 7a in Friedberg<br />

hicker architekten | kolpingstr. 12 | 86316 friedberg | www.hicker-architekten.de<br />

Waldstraße 14 86316<br />

Friedberg-Rinnenthal<br />

Telefon 08208 / 229<br />

Telefax 08208 / 15 72<br />

Kettenhaus in Kissing<br />

► Haustüren<br />

► Brandschutztüren<br />

► Rauchschutztüren<br />

► Schallschutztüren<br />

► Innentüren | Möbel<br />

► Wandverkleidung<br />

office@spezialtueren.de<br />

www.spezialtueren.de<br />

14 | Ratgeber Recht<br />

Architektouren 2013 | 15

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