Pflegeelternrundbrief I/2013
Pflegeelternrundbrief I/2013
Pflegeelternrundbrief I/2013
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Computer und Co im Kinderzimmer? – Der Umgang mit den neuen Medien.<br />
Sie können zusätzlich sogenannte „Positivlisten“ mit empfehlenswerten<br />
Kinderangeboten selbst zusammenstellen, indem Sie im Menü „Extra“ unter<br />
„Internetoptionen/Inhalte“ den „Inhaltsratgeber“ im Internet Explorer<br />
aktivieren und dort in der Registerkarte „Gebilligte Sites“ alle Adressen<br />
eintragen, die Ihr Kind besuchen darf.<br />
Mit Passwörtern können Sie den Zugang zum PC sperren und mit einer<br />
Zeitschaltuhr ist es Ihnen möglich klare Vorgaben bzgl. der Verweildauer<br />
Ihres Kindes am PC zu machen. Dieses Vorgehen sollten Sie mit Ihrem<br />
Kind jedoch absprechen und vom Alter Ihrer Tochter/Ihres Sohnes abhängig<br />
machen.Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich auch mit den Eltern<br />
von Freundinnen und Freunden Absprachen zu treffen, für die Zeit die Ihr<br />
Kind dort zu Besuch ist.<br />
Wichtig ist es, die getroffenen Vereinbarungen auf ihre Einhaltung hin zu<br />
überprüfen.<br />
Schützen Sie nicht nur Ihr Kind, sondern auch Ihren Computer und Ihre<br />
persönlichen Daten!<br />
Auf der Internetseite www.bsi-fuer-buerger.de, des Bundesamtes für<br />
Sicherheit in der Informationstechnik gibt es umfangreiche Tipps zur IT-<br />
Sicherheit!<br />
Illegale Downloads<br />
Das Internet ist voller Reize und Verlockungen. Nicht zuletzt wegen vermeintlich<br />
kostenfreier Inhalte wie Musik oder Filme, die beispielsweise<br />
über Filesharing-Dienste zum Download angeboten werden.<br />
Nicht selten macht man sich durch den Download von urheberrechtlich<br />
geschützten Inhalten strafbar. Die Rechteinhaber verfolgen auch Einzelfälle<br />
und es entstehen oftmals sehr hohe Kosten bei einer Abmahnung.<br />
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