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Pflegeelternrundbrief I/2013

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Computer und Co im Kinderzimmer? – Der Umgang mit den neuen Medien.<br />

Sie können zusätzlich sogenannte „Positivlisten“ mit empfehlenswerten<br />

Kinderangeboten selbst zusammenstellen, indem Sie im Menü „Extra“ unter<br />

„Internetoptionen/Inhalte“ den „Inhaltsratgeber“ im Internet Explorer<br />

aktivieren und dort in der Registerkarte „Gebilligte Sites“ alle Adressen<br />

eintragen, die Ihr Kind besuchen darf.<br />

Mit Passwörtern können Sie den Zugang zum PC sperren und mit einer<br />

Zeitschaltuhr ist es Ihnen möglich klare Vorgaben bzgl. der Verweildauer<br />

Ihres Kindes am PC zu machen. Dieses Vorgehen sollten Sie mit Ihrem<br />

Kind jedoch absprechen und vom Alter Ihrer Tochter/Ihres Sohnes abhängig<br />

machen.Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich auch mit den Eltern<br />

von Freundinnen und Freunden Absprachen zu treffen, für die Zeit die Ihr<br />

Kind dort zu Besuch ist.<br />

Wichtig ist es, die getroffenen Vereinbarungen auf ihre Einhaltung hin zu<br />

überprüfen.<br />

Schützen Sie nicht nur Ihr Kind, sondern auch Ihren Computer und Ihre<br />

persönlichen Daten!<br />

Auf der Internetseite www.bsi-fuer-buerger.de, des Bundesamtes für<br />

Sicherheit in der Informationstechnik gibt es umfangreiche Tipps zur IT-<br />

Sicherheit!<br />

Illegale Downloads<br />

Das Internet ist voller Reize und Verlockungen. Nicht zuletzt wegen vermeintlich<br />

kostenfreier Inhalte wie Musik oder Filme, die beispielsweise<br />

über Filesharing-Dienste zum Download angeboten werden.<br />

Nicht selten macht man sich durch den Download von urheberrechtlich<br />

geschützten Inhalten strafbar. Die Rechteinhaber verfolgen auch Einzelfälle<br />

und es entstehen oftmals sehr hohe Kosten bei einer Abmahnung.<br />

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