Renten - Eu-Info.deutschland
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Für die Einkommensanrechnung kommt es zunächst darauf an, ob es sich um ein<br />
„zu berücksichtigendes Einkommen“ handelt. Ist dies zu bejahen, vollzieht sich<br />
die Einkommensanrechnung in drei Schritten:<br />
Im ersten Schritt werden die Bruttobeträge des Einkommens in „Nettoeinkommen“<br />
umgerechnet. Der Nettobetrag wird dadurch ermittelt, dass vom Bruttoeinkommen<br />
bestimmte Pauschalwerte abgezogen werden, die nach der Art<br />
des anzurechnenden Einkommens bis zu 42,7% betragen können. Bei einigen<br />
Einkommen erfolgt kein Pauschalabzug. In diesen Fällen werden nur die vom<br />
<strong>Renten</strong>berechtigten gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung und Bundesanstalt<br />
für Arbeit abgezogen.<br />
Im zweiten Schritt wird geprüft, um welchen Betrag das „Nettoeinkommen“<br />
einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Bei einem Einkommen unter dem Freibetrag<br />
erfolgt keine Kürzung der Rente.<br />
Im dritten Schritt wird der Anrechnungsbetrag festgestellt. Er beträgt 40 % des<br />
Betrags, um den das „Nettoeinkommen“ den Freibetrag überschreitet. Von der<br />
Rente wird dieser Anrechnungsbetrag abgezogen, unabhängig davon, wie hoch<br />
die Rente ist.<br />
4.7.1 Anzurechnende Einkommen<br />
Auf die <strong>Renten</strong> wegen Todes wird ab 01. 01. 2002 von Hinterbliebenen bezogenes<br />
■ Erwerbseinkommen<br />
– z. B. Einkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit,<br />
Bezüge von Beamten, Richtern und Berufssoldaten<br />
■ kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen<br />
– z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld<br />
■ dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen<br />
– z. B. Versichertenrenten aus der gesetzlichen <strong>Renten</strong>versicherung, Verletztenrenten<br />
aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Ruhegehälter aus<br />
der Beamtenversorgung, Betriebsrenten<br />
■ Vermögenseinkommen<br />
– z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen, Versicherungen, Vermietung und<br />
Verpachtung<br />
und<br />
■ vergleichbares ausländisches Einkommen<br />
angerechnet.<br />
Bei der Einkommensanrechnung ist das monatliche Einkommen maßgebend;<br />
mehrere Einkommen werden zusammengerechnet.<br />
Überstaatliche Regelungen für den <strong>Eu</strong>ropäischen Wirtschaftsraum