31.10.2012 Aufrufe

Renten - Eu-Info.deutschland

Renten - Eu-Info.deutschland

Renten - Eu-Info.deutschland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

40<br />

ter Erwerbsfähigkeit, der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Arbeitsteilzeitarbeit,<br />

der Altersrente für Frauen und der Vertrauensschutzregelung<br />

bei der Anhebung der Altersgrenzen nicht zu berücksichtigen.<br />

2.3 Erweiterung von Rahmenzeiträumen<br />

Für die Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw.<br />

einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist u. a. die<br />

Zurücklegung einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte<br />

Beschäftigung oder Tätigkeit in einem Rahmenzeitraum von fünf bzw.<br />

zehn Jahren (vgl. 2.2) erforderlich. Die Rahmenzeiträume können sich verlängern<br />

um mitgliedstaatliche Zeiten<br />

■ des Bezuges einer Invaliditäts- oder Altersrente<br />

■ des Bezuges von Leistungen wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfällen<br />

(mit Ausnahme von <strong>Renten</strong>) und<br />

■ der Kindererziehung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates (nur bei <strong>Renten</strong><br />

wegen verminderter Erwerbsfähigkeit).<br />

2.4 Anrechnungszeiten<br />

Bestimmte Anrechnungszeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahr und nach dem<br />

vollendenten 25. Lebensjahr entstehen in der Regel nur, wenn durch sie eine deutsche<br />

versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen worden ist.<br />

Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Aufenthalt in Deutschland sind im Gegensatz<br />

dazu jedoch als Anrechnungszeiten auch dann zu berücksichtigen, wenn eine<br />

rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit in einem anderen<br />

Mitgliedstaat unterbrochen wird.<br />

Arbeitslose Grenzgänger erhalten jedoch keine Anrechnungszeiten wegen<br />

Arbeitslosigkeit, auch wenn sie bei einem deutschen Arbeitsamt arbeitsuchend<br />

gemeldet sind (vgl. 1.2). Das Gemeinschaftsrecht ordnet Zeiten der Arbeitslosigkeit<br />

bei Grenzgängern dem Wohnortstaat zu.<br />

3. <strong>Renten</strong>berechnung<br />

3.1 Allgemeines<br />

Eine der wichtigsten Fragen für Sie ist sicher die nach der Höhe Ihrer Rente. Diese<br />

Frage lässt sich jedoch nicht so einfach beantworten. In dieser lnformationsschrift<br />

werden wir daher nur kurz die allgemeinen Grundsätze der <strong>Renten</strong>berechnung<br />

darstellen, weitere Einzelheiten können Sie der BfA-<strong>Info</strong>rmationsschrift<br />

„Wie berechne ich meine Rente?“ entnehmen.<br />

Überstaatliche Regelungen für den <strong>Eu</strong>ropäischen Wirtschaftsraum

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!