Renten - Eu-Info.deutschland
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ter Erwerbsfähigkeit, der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Arbeitsteilzeitarbeit,<br />
der Altersrente für Frauen und der Vertrauensschutzregelung<br />
bei der Anhebung der Altersgrenzen nicht zu berücksichtigen.<br />
2.3 Erweiterung von Rahmenzeiträumen<br />
Für die Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw.<br />
einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist u. a. die<br />
Zurücklegung einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte<br />
Beschäftigung oder Tätigkeit in einem Rahmenzeitraum von fünf bzw.<br />
zehn Jahren (vgl. 2.2) erforderlich. Die Rahmenzeiträume können sich verlängern<br />
um mitgliedstaatliche Zeiten<br />
■ des Bezuges einer Invaliditäts- oder Altersrente<br />
■ des Bezuges von Leistungen wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfällen<br />
(mit Ausnahme von <strong>Renten</strong>) und<br />
■ der Kindererziehung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates (nur bei <strong>Renten</strong><br />
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit).<br />
2.4 Anrechnungszeiten<br />
Bestimmte Anrechnungszeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahr und nach dem<br />
vollendenten 25. Lebensjahr entstehen in der Regel nur, wenn durch sie eine deutsche<br />
versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen worden ist.<br />
Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Aufenthalt in Deutschland sind im Gegensatz<br />
dazu jedoch als Anrechnungszeiten auch dann zu berücksichtigen, wenn eine<br />
rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit in einem anderen<br />
Mitgliedstaat unterbrochen wird.<br />
Arbeitslose Grenzgänger erhalten jedoch keine Anrechnungszeiten wegen<br />
Arbeitslosigkeit, auch wenn sie bei einem deutschen Arbeitsamt arbeitsuchend<br />
gemeldet sind (vgl. 1.2). Das Gemeinschaftsrecht ordnet Zeiten der Arbeitslosigkeit<br />
bei Grenzgängern dem Wohnortstaat zu.<br />
3. <strong>Renten</strong>berechnung<br />
3.1 Allgemeines<br />
Eine der wichtigsten Fragen für Sie ist sicher die nach der Höhe Ihrer Rente. Diese<br />
Frage lässt sich jedoch nicht so einfach beantworten. In dieser lnformationsschrift<br />
werden wir daher nur kurz die allgemeinen Grundsätze der <strong>Renten</strong>berechnung<br />
darstellen, weitere Einzelheiten können Sie der BfA-<strong>Info</strong>rmationsschrift<br />
„Wie berechne ich meine Rente?“ entnehmen.<br />
Überstaatliche Regelungen für den <strong>Eu</strong>ropäischen Wirtschaftsraum