29.04.2014 Aufrufe

Carmina® 640 Carmina® 640 Die gute Fee im Herbst - Nufarm

Carmina® 640 Carmina® 640 Die gute Fee im Herbst - Nufarm

Carmina® 640 Carmina® 640 Die gute Fee im Herbst - Nufarm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Carmina ® <strong>640</strong><br />

Carmina ® <strong>640</strong><br />

Carmina <strong>640</strong><br />

Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm und zweike<strong>im</strong>blättrigen Unkräutern in<br />

Wintergetreide (<strong>Herbst</strong>).<br />

Wirkstoffe: Chlortoluron (600 g/l) +<br />

Diflufenican (40 g/l)<br />

Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC)<br />

Packungsgrößen: 2 x 10 l<br />

Xn<br />

N<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Umweltgefährlich<br />

SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung<br />

einzuhalten.<br />

R50/R53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche<br />

Wirkungen haben.<br />

R 40<br />

Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.<br />

R 43<br />

Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<br />

R 63<br />

Kann das Kind <strong>im</strong> Mutterleib möglicherweise schädigen.<br />

006284-00<br />

S2<br />

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

S13<br />

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />

S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.<br />

S 24<br />

Berührung mit der Haut vermeiden<br />

S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen<br />

S 46<br />

Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen<br />

S 57<br />

Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden<br />

Festgesetzte Anwendungsbest<strong>im</strong>mung<br />

NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse<br />

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer<br />

gelangen lassen. <strong>Die</strong>s gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und<br />

Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

– ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch<br />

wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener<br />

Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz<br />

von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20<br />

m haben. <strong>Die</strong>ser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme<br />

für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden<br />

sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden<br />

sind, oder - die Anwendung <strong>im</strong> Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />

NG414 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und<br />

schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als<br />

1,5 %.<br />

NT103 <strong>Die</strong> Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,<br />

Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das<br />

Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger<br />

Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<br />

90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz<br />

verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren<br />

Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />

Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet<br />

erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt <strong>im</strong> „Verzeichnis der regionalisierten<br />

Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April<br />

2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden<br />

Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />

Carmina <strong>640</strong><br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE<br />

ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:<br />

Festgesetzte Anwendungsgebiete<br />

Schadorganismus Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.<br />

Gemeiner Windhalm, Einjährige Winterweizen, Wintergerste,<br />

zweike<strong>im</strong>blättrige Unkräuter<br />

Winterroggen, Triticale<br />

006284-00/00-001<br />

Acker-Fuchsschwanz, Einjährige Winterweizen, Wintergerste,<br />

zweike<strong>im</strong>blättrige Unkräuter<br />

Winterroggen, Wintertriticale<br />

006284-00/01-001<br />

Anwendungsbezogende Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen für Anwendung Nr. 006284-00/00-001<br />

NW605 <strong>Die</strong> Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern –<br />

ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />

„Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,<br />

S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />

von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die<br />

<strong>im</strong> Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit<br />

„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht<br />

56 57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!