Carmina® 640 Carmina® 640 Die gute Fee im Herbst - Nufarm
Carmina® 640 Carmina® 640 Die gute Fee im Herbst - Nufarm
Carmina® 640 Carmina® 640 Die gute Fee im Herbst - Nufarm
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Carmina ® <strong>640</strong><br />
Carmina ® <strong>640</strong><br />
Carmina <strong>640</strong><br />
Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm und zweike<strong>im</strong>blättrigen Unkräutern in<br />
Wintergetreide (<strong>Herbst</strong>).<br />
Wirkstoffe: Chlortoluron (600 g/l) +<br />
Diflufenican (40 g/l)<br />
Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC)<br />
Packungsgrößen: 2 x 10 l<br />
Xn<br />
N<br />
Gesundheitsschädlich<br />
Umweltgefährlich<br />
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung<br />
einzuhalten.<br />
R50/R53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche<br />
Wirkungen haben.<br />
R 40<br />
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.<br />
R 43<br />
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<br />
R 63<br />
Kann das Kind <strong>im</strong> Mutterleib möglicherweise schädigen.<br />
006284-00<br />
S2<br />
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />
S13<br />
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />
S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.<br />
S 24<br />
Berührung mit der Haut vermeiden<br />
S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen<br />
S 46<br />
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen<br />
S 57<br />
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden<br />
Festgesetzte Anwendungsbest<strong>im</strong>mung<br />
NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse<br />
oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer<br />
gelangen lassen. <strong>Die</strong>s gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und<br />
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
– ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch<br />
wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener<br />
Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz<br />
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20<br />
m haben. <strong>Die</strong>ser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme<br />
für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden<br />
sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden<br />
sind, oder - die Anwendung <strong>im</strong> Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />
NG414 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und<br />
schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als<br />
1,5 %.<br />
NT103 <strong>Die</strong> Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,<br />
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das<br />
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger<br />
Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<br />
90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz<br />
verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren<br />
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />
Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet<br />
erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt <strong>im</strong> „Verzeichnis der regionalisierten<br />
Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April<br />
2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden<br />
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />
Carmina <strong>640</strong><br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE<br />
ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:<br />
Festgesetzte Anwendungsgebiete<br />
Schadorganismus Kulturen/Objekte Anwendungs-Nr.<br />
Gemeiner Windhalm, Einjährige Winterweizen, Wintergerste,<br />
zweike<strong>im</strong>blättrige Unkräuter<br />
Winterroggen, Triticale<br />
006284-00/00-001<br />
Acker-Fuchsschwanz, Einjährige Winterweizen, Wintergerste,<br />
zweike<strong>im</strong>blättrige Unkräuter<br />
Winterroggen, Wintertriticale<br />
006284-00/01-001<br />
Anwendungsbezogende Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen für Anwendung Nr. 006284-00/00-001<br />
NW605 <strong>Die</strong> Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern –<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
„Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,<br />
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die<br />
<strong>im</strong> Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit<br />
„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht<br />
56 57