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Neujahrskonzert der Erzgebirgischen Philharmonie Aue im TIVOLI

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3. Jahrgang<br />

18. Januar 2007<br />

<strong>Neujahrskonzert</strong> <strong>der</strong> <strong>Erzgebirgischen</strong><br />

<strong>Philharmonie</strong> <strong>Aue</strong> <strong>im</strong> <strong>TIVOLI</strong><br />

Öffentliche<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Stadt Olbernhau<br />

Fraktionswechsel <strong>im</strong><br />

Olbernhauer Stadtrat<br />

Fotos: Ilka Ruck<br />

Veranstaltungsinformationen<br />

des<br />

„HdB“ Rothenthal<br />

Sport- und<br />

Vereinsnachrichten<br />

Stadtwerke Olbernhau<br />

informieren<br />

Redaktionsschluss für die<br />

nächste Ausgabe: 29.01.07


Seite 2 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

Für dringende Angelegenheiten bestehen in <strong>der</strong> Stadt Olbernhau<br />

ständige Bereitschaftsdienste. Sie sind zu folgenden Zeiten unter folgenden<br />

Rufnummern zu erreichen:<br />

Stadtverwaltung Olbernhau<br />

- Während <strong>der</strong> Dienstzeit 15-0, außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeit 15-100;<br />

Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

- Während <strong>der</strong> Dienstzeit 745-0, außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeit 15-100,<br />

nur an Wochenenden 0172-2818895<br />

Einladung<br />

Hiermit lade ich Sie recht herzlich zur<br />

12. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates<br />

von Rothenthal<br />

für Montag, den 29.01.2007, um 19.00 Uhr, in das „Haus <strong>der</strong> Begegnung“<br />

(Vereinsraum) ein.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

Informationen<br />

Punkt 1: Eröffnung und Begrüßung<br />

Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

Punkt 2: Informationen zum Stand <strong>der</strong> Baumaßnahme <strong>der</strong> Hochwassersicherung<br />

an <strong>der</strong> Natzschung <strong>im</strong> 4. Bauabschnitt<br />

(WH Talstraße 57 bis Talstraße 79 – Legler-HODREWA) in<br />

Rothenthal<br />

Punkt 3: Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen <strong>im</strong> Ort - Sicherungsmaßnahme<br />

an <strong>der</strong> Wendeschleife<br />

Punkt 4: Allgemeine Informationen und Anfragen<br />

Reichmann, Ortsvorsteher<br />

<strong>Neujahrskonzert</strong> 2007<br />

Nun ist es schon wie<strong>der</strong> Geschichte, doch best<strong>im</strong>mt bleibt es vielen<br />

Musikliebhabern noch lange in guter Erinnerung. Gemeint ist das <strong>Neujahrskonzert</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Erzgebirgischen</strong> <strong>Philharmonie</strong> <strong>Aue</strong> am 7. Januar 2007<br />

<strong>im</strong> Theater-, Konzert- und Ballhaus Tivoli in Olbernhau. Über 400 Gäste<br />

konnten sich an einer „Strauß-Gala“ erfreuen und hörten u. a. die Fle<strong>der</strong>maus<br />

Ouvertüre, den Rosenkavalier-Walzer, den Spanischen Marsch,<br />

das Perpetuum Mobile und die Annen-Polka. Unter bewährter Leitung<br />

und wie <strong>im</strong>mer „tonangebend“ begeisterte Herr GMD Takahashi, umgeben<br />

von seinen Musikern,<br />

das Olbernhauer<br />

Publikum. Die Solistin<br />

Madelaine Vogt-<br />

Kruschel gewann die<br />

Herzen <strong>der</strong> Zuschauer<br />

insbeson<strong>der</strong>e mit<br />

- Anzeige -<br />

ihrem „Schwipslied“<br />

(Mir ist auf einmal so<br />

eigen zumute). Das<br />

Publikum zeigte sich<br />

so begeistert von <strong>der</strong><br />

Musik à la Strauß,<br />

dass es mehrere Zugaben<br />

for<strong>der</strong>te. Lei<strong>der</strong><br />

wurde dieser außerordentliche<br />

Konzertabschluss<br />

durch einige<br />

Gäste gestört, die es<br />

sehr eilig hatten ihre<br />

Jacken und Mäntel an<br />

<strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe abzuholen.<br />

Es waren wun<strong>der</strong>schöne<br />

Melodien<br />

zu hören, vielleicht<br />

sollte man nach dem nächsten Konzert einfach bei einem Gläschen<br />

Wein und einem guten Gespräch das Konzert Revue passieren lassen<br />

und sich nicht dem Stress des Anstehens an <strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe aussetzen.<br />

Das nächste Konzert mit <strong>der</strong> <strong>Erzgebirgischen</strong> <strong>Philharmonie</strong> <strong>Aue</strong> findet<br />

am 01.04.2007, 17.00 Uhr, <strong>im</strong> Theater-, Konzert- und Ballhaus Tivoli in<br />

Olbernhau statt. Dieses Konzert ist ein Frühjahrskonzert mit dem Titel<br />

„Kirschblütenfest“. Freuen Sie sich schon jetzt auf schöne Melodien.<br />

Lorenz, Leiterin Haupt- und Ordnungsamt<br />

Freie Zivildienststellen bei Lebenshilfewerk<br />

Mittlerer Erzgebirgskreis e. V.<br />

Träger von Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe, das sind zur Zeit<br />

· je eine Werkstatt für behin<strong>der</strong>te Menschen in Marienberg und<br />

Olbernhau,<br />

· je eine Wohnstätte für behin<strong>der</strong>te Menschen in Marienberg und<br />

Olbernhau<br />

· zwei Außenwohngruppen in Olbernhau,<br />

· Ambulant betreutes Wohnen <strong>im</strong> Mittleren Erzgebirgskreis,<br />

· Ferienbetreuung in <strong>der</strong> Schule für Geistigbehin<strong>der</strong>te in Marienberg,<br />

in denen mehr als 220 Menschen mit geistiger Behin<strong>der</strong>ung, schwerst,<br />

mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung und chronisch psychisch kranke Menschen<br />

von mehr als 60 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betreut werden,<br />

stellt auch 2007 wie<strong>der</strong> 6 Zivildienststellen mit folgenden Aufgaben<br />

zur Verfügung:<br />

In den Werkstätten:<br />

· Mitarbeit <strong>im</strong> Bereich Lagerwirtschaft einschl. Bedienung und Pflege<br />

des PPS-Systems,<br />

· Betreuung und Beaufsichtigung von Gruppen behin<strong>der</strong>ter Mitarbeiter<br />

und Mitarbeiterinnen,<br />

· Mitarbeit <strong>im</strong> Bereich Haustechnik durch Realisierung handwerklicher<br />

Tätigkeiten<br />

· in den Objekten des Lebenshilfewerkes MEK e. V.<br />

· eigenverantwortliche Durchführung des Fahrdienstes auf eingewiesenen<br />

Routen,<br />

· Ausführung von Fahrten auf beson<strong>der</strong>e Anweisung<br />

In den Wohnstätten:<br />

· Betreuung und Beaufsichtigung <strong>der</strong> Bewohner und Bewohnerinnen,<br />

· Unterstützung <strong>der</strong> Bewohner und Bewohnerinnen bei hygienischen<br />

Maßnahmen,<br />

· Assistenz und Anleitung <strong>im</strong> hauswirtschaftlichen Bereich,<br />

· Organisation und Gestaltung <strong>der</strong> Freizeit für die und mit den Bewohnern<br />

und Bewohnerinnen,<br />

· Absicherung notwendiger Versorgungsfahrten (Einkäufe, Arztbesuche<br />

usw.),<br />

· Erledigung kleinerer handwerklicher Aufgaben.<br />

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Kurzbewerbung<br />

an Lebenshilfewerk Mittlerer Erzgebirgskreis e. V., Frau<br />

Rösch, Industriestraße 1 b, 09496 Marienberg. Bei Fragen wenden<br />

Sie sich bitte an Frau Rösch, Verwaltungsleiterin, 03735 91510, o<strong>der</strong><br />

an Frau Weise, Wohnstättenleiterin, 037360 78610, o<strong>der</strong> an Herrn<br />

Böske, Werkstattleiter, 03735 91510, wir helfen Ihnen gern, die<br />

richtige Stelle für Ihren Zivildienst in einer unserer Einrichtungen zu<br />

finden und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.<br />

Mit Plätzchenteig den Olbernhauer Kirchturm<br />

ein Stück gerade gerückt<br />

Zum letzten Olbernhauer Weihnachtsmarkt hat sich auch wie<strong>der</strong> die<br />

Olbernhauer Kirchgemeinde mit einem Stand präsentiert. Neben Glühwein,<br />

Kin<strong>der</strong>punsch und gesponserter, erzgebirgischer Volkskunst gab<br />

es auch wie<strong>der</strong> leckere, selbstgebackene Plätzchen. Die Nachfrage war<br />

so groß, dass die Plätzchenbäcker <strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong> nachbacken mussten.<br />

800 Tüten Plätzchen konnten somit eingepackt und verkauft werden.<br />

Die Gesamteinnahmen von 3.990,00 € werden ausschließlich für die<br />

Sanierung des Olbernhauer Kirchturmes verwendet.<br />

Die Kirchgemeindevertretung bedankt sich bei allen großen und kleinen<br />

Plätzchenbäckern, Helfern, Verkäufern, Sponsoren und natürlich bei Allen,<br />

die unseren Stand besucht haben.<br />

Kirchgemeinde Olbernhau


Seite 3 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gestaltungs- und Werbesatzung<br />

<strong>der</strong> Stadt Olbernhau<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt Olbernhau hat in seiner 27. öffentlichen<br />

Sitzung am 21.12.2006 u. a. die Gestaltungs- und Werbesatzung<br />

<strong>der</strong> Stadt Olbernhau in <strong>der</strong> Fassung vom 12.12.2006 entsprechend<br />

§ 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen<br />

(SächsGemO) als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 212/06).<br />

Gleichzeitig wurde beschlossen, die bisher gültige Satzung in<br />

<strong>der</strong> Fassung vom 20.02.1997 aufzuheben. Die beschlossene<br />

Gestaltungs- und Werbesatzung <strong>der</strong> Stadt Olbernhau in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 12.12.2006 wird nachfolgend für je<strong>der</strong>mann zur<br />

Kenntnis öffentlich bekannt gemacht:<br />

Gestaltungs- und Werbesatzung<br />

<strong>der</strong> Stadt Olbernhau<br />

Die Stadt Olbernhau erlässt auf <strong>der</strong> Grundlage des § 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 18.03.2003 (GVBl. S. 55 ber.<br />

S. 159), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 11. Mai 2005 (GVBl.<br />

S. 155) i. V. mit § 89 Abs. 1 Nr. 1 <strong>der</strong> Sächsischen Bauordnung<br />

(SächsBO) vom 28. Mai 2004 (GVBl. S. 200) und Baugesetzbuch<br />

(BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Sept.<br />

2004, ( BGBl. I S. 2114), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 21.<br />

Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) die Gestaltungs- und Werbesatzung<br />

in <strong>der</strong> Fassung vom 12.12.2006 als örtliche Bauvorschrift.<br />

Vorwort<br />

Das Ziel dieser Satzung ist das charakteristische Erscheinungsbild<br />

in dem historischen Bereich <strong>der</strong> Innenstadt zu erhalten<br />

sowie eine sinnvolle Gestaltung von Werbeanlagen in diesem<br />

Gebiet zu erlauben.<br />

Die Bewahrung, Sanierung und Erneuerung des Stadtbildes von<br />

Olbernhau ist ein städtebauliches, kulturelles und gesellschaftliches<br />

Anliegen von hohem Rang. Die aus <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Situation zu erwartenden Anfor<strong>der</strong>ungen an Wohnraumgestaltung,<br />

Gewerbeentwicklung, fließenden und ruhenden Verkehr<br />

sowie bezüglich <strong>der</strong> Gestaltung von baulichen Anlagen und<br />

Werbeanlagen sollen in angemessener Weise, bei Beschränkung<br />

auf den notwendigen Umfang, Berücksichtigung finden.<br />

Die Belange <strong>der</strong> Eigentümer sind anzuhören und bei <strong>der</strong> Entscheidungsfindung<br />

zu berücksichtigen. Die Satzung hat auch<br />

richtungsweisenden Charakter für neue Anlagen.<br />

Nach städtebaulich notwendigen Abbrüchen bzw. bei vorhandenen<br />

Baulücken können Gebäude bzw. bauliche Anlagen in<br />

mo<strong>der</strong>ner Architektur und unter Einsatz von neuen Baumaterialien<br />

an best<strong>im</strong>mten Einzelstandorten, wo die Gestaltung zu<br />

dem historischen Stadtbild nicht störend wirkt, geplant und<br />

umgesetzt werden.<br />

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Die Vorschriften dieser Satzung gelten für den Bereich <strong>der</strong><br />

historischen Innenstadt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau. Die Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> historischen Innenstadt zu den übrigen Bereichen ist <strong>im</strong><br />

Übersichtsplan (Anlage 1) aufgeführt. Anlage 1 ist Bestandteil<br />

dieser Satzung.<br />

§ 2 Sachlicher Geltungsbreich<br />

(1) Die Satzung gilt für die äußere Gestaltung von Gebäuden,<br />

baulichen Anlagen, Freiflächen und die Zulässigkeit von<br />

Werbeanlagen, Warenautomaten und Antennenanlagen.<br />

Dies gilt sowohl bei <strong>der</strong> Planung als auch <strong>der</strong> Durchführung<br />

von baugestalterischen Maßnahmen (für verfahrensfreie<br />

sowie genehmigungsbedürftige Vorhaben) an historischen<br />

Gebäuden bzw. für Neubauten.<br />

(2) Die Vorschriften dieser Satzung sind nicht anzuwenden,<br />

soweit in den Satzungen von Bebauungsplänen sowie <strong>der</strong><br />

Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

abweichende Festsetzungen getroffen wurden.<br />

Die Vorschriften des Denkmalschutzes bleiben unberührt<br />

und gehen dieser Satzung vor.<br />

§ 3 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an die Gestaltung<br />

(1) Gebäude, bauliche Anlagen, Freiflächen, Werbeanlagen,<br />

Warenautomaten sowie Antennenanlagen sind so zu errichten,<br />

zu än<strong>der</strong>n, zu gestalten, anzuordnen und zu unterhalten,<br />

dass sie nach Form, Maßstab, Glie<strong>der</strong>ung, Material und<br />

Farbe den historischen Charakter, die Architektur des Objektes<br />

und die städtebauliche Bedeutung <strong>der</strong> ihre Umgebung<br />

prägenden Bebauung, des Straßen- und Platzbildes nicht<br />

beeinträchtigen.<br />

(2) Der Zustand <strong>der</strong> straßenseitigen Hausfassade darf hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Gebäudehöhe und <strong>der</strong> Gestaltung nicht verän<strong>der</strong>t<br />

werden. Vorhandene, nachträgliche Verän<strong>der</strong>ungen, die die<br />

Architektur des Gebäudes und das Ortsbild wesentlich stören,<br />

sind <strong>im</strong> Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen auf<br />

die ursprüngliche Fassadengestaltung zurückzuführen.<br />

(3) Anbauten und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude<br />

gestalterisch anzugleichen. Sie müssen in gleichen o<strong>der</strong><br />

mit dem Hauptgebäude harmonierenden Materialien und<br />

Farben ausgeführt werden. Das gilt auch für Vordächer und<br />

Überdachungen.<br />

§ 4 Baukörper, Traufe und Firstrichtung<br />

(1) Bei Neu- und Umbauten sind die alten Baufluchten,<br />

Firstrichtungen und die vorhandene Geschossigkeit (Anzahl<br />

<strong>der</strong> Vollgeschosse) beizubehalten bzw. wie<strong>der</strong>herzustellen,<br />

wenn dies aus historischen und städtebaulichen Gründen<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Eine vorhandene Schiefwinkeligkeit ist beizubehalten.<br />

(2) Bei Neubauten ist eine abweichende, mo<strong>der</strong>ne Architektur<br />

möglich. Eine generelle Vereinheitlichung <strong>der</strong> Bebauung ist<br />

zu vermeiden.<br />

§ 5 Fassadengestaltung<br />

(1) Jede Fassadenän<strong>der</strong>ung – bzw. renovierung ist mit <strong>der</strong> Stadt<br />

abzust<strong>im</strong>men. Dem Antrag sind die alte und die geplante<br />

neue Fassadenansicht beizulegen.<br />

(2) Die Außenwände baulicher Anlagen müssen <strong>im</strong> historischen<br />

Innenstadtbereich verputzt ausgeführt werden. Bestehende<br />

Fachwerke, Klinkerbauten, massives Natursteinmauerwerk<br />

bzw. Holzverkleidungen sind in ihrer Form zu erhalten bzw.<br />

zu rekonstruieren.<br />

(3) Fassaden sind farblich so zu gestalten, dass die Farbtöne bei<br />

historischen Gebäuden dem Baustil des Gebäudes und <strong>der</strong><br />

Umgebung entsprechen. Unzulässig sind grelle Farbtöne so-


Seite 4 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

wie Farbmaterialien, die eine glänzende bzw. reflektierende<br />

Oberfläche ergeben. Teilanstriche, die nicht auf die übrigen<br />

Fassadenteile abgest<strong>im</strong>mt sind, sind unzulässig.<br />

(4) Charakteristische Glie<strong>der</strong>ungselemente, wie Ges<strong>im</strong>se, Gewände,<br />

Portale, Fenster, Erker, Verdachungen, Attika’s usw.<br />

sind zu erhalten bzw. materialgerecht wie<strong>der</strong> herzustellen.<br />

(5) An den straßenseitigen Fassaden sowie den dazugehörigen<br />

sichtbaren Giebeln sind bei vorhandenen Gebäuden und<br />

baulichen Anlagen äußere Wärmedämmschichten zulässig,<br />

wenn vorhandene Gestaltungselemente auf <strong>der</strong> Wärmedämmfassade<br />

neu aufgebracht werden.<br />

(6) Bei Sockel ist außer Putz auch <strong>der</strong> konstruktive Aufbau mit<br />

he<strong>im</strong>ischen Naturmaterialien, wie Theumaer Schiefer, Granit<br />

sowie mit gebranntem Ziegelmaterial in matter Oberfläche<br />

möglich. Sind Sockel aus den vorgenannten Materialien bereits<br />

vorhanden, dürfen diese durch den Einsatz von Spaltklinkern,<br />

Riemchen, Kunststein- o<strong>der</strong> Betonbossen sowie<br />

das Verkleiden vorhandener konstruktiver Natursteinsockel<br />

nicht ersetzt werden.<br />

§ 6 Dächer und Dachaufbauten<br />

(1) Neu zu errichtende Dächer in <strong>der</strong> historischen Innenstadt<br />

sind auf die Dachneigungen <strong>der</strong> angrenzenden Gebäude<br />

abzust<strong>im</strong>men und sollten eine Neigung von 35 – 48° aufweisen.<br />

Ausnahmen sind für die abgewalmten Teile <strong>der</strong><br />

Dächer bzw. für Mansarddächer bzw. mo<strong>der</strong>ne Bauten mit<br />

gewölbten Dachformen gestattet.<br />

(2) Hochglänzende (z. B. glasierte Dachziegel) und farblich unterschiedliche<br />

(„geflammte“) Dacheindeckungen sind nicht<br />

zulässig. Kupfer- und Zinkeindeckungen o<strong>der</strong> Eindeckungen<br />

mit an<strong>der</strong>en Materialien sind nur auf untergeordneten Gebäudeteilen<br />

(z. B. Gauben, Erkern, Hauseingangs-Überdachungen)<br />

o<strong>der</strong> bei Neubauten zulässig.<br />

(3) Der max<strong>im</strong>al zulässige Dachüberstand beträgt bei historischen<br />

Gebäuden an <strong>der</strong> Traufe 0,50 m am Ortgang 0,30 m<br />

– bei Neubauten sind an <strong>der</strong> Traufe max. 0,80 m und Ortgang<br />

0,70 m zulässig. Dachrinnen und Fallrohre sollen sich<br />

in die Gebäude- u. Fassadengestaltung einfügen. Fallrohre<br />

dürfen nur senkrecht, nicht aber quer über die Fassade geführt<br />

werden, gleiches gilt für Blitzschutzanlagen.<br />

(4) Freistehende Nebengebäude und Garagen müssen die gleiche<br />

Dachform wie das Hauptgebäude haben und die Dachneigung<br />

darf die des Hauptgebäudes nicht überschreiten.<br />

Carports aus Holz sind nur bei Neubauten bzw. in nicht einsehbaren<br />

Höfen zulässig.<br />

(5) Dachaufbauten in Form von Zwerchgiebel, Attika bzw. Gauben<br />

müssen in einem harmonischen Verhältnis zum Dach<br />

stehen. Bei historischen Gebäuden sind Dachaufbauten in<br />

<strong>der</strong> Regel nur als Satteldach-, Walmdach- und Schleppgauben<br />

mit senkrechten Seitenwänden zulässig.<br />

Mehrere Gauben müssen symmetrisch angeordnet sein und<br />

die gleiche Größe und Form aufweisen.<br />

Als Abstände für alle Gauben sind einzuhalten:<br />

• zwischen Gaube und Ortgang: mindestens 2,00 m<br />

• zwischen 2 Gauben:<br />

mindestens 1,00 m<br />

• zwischen First und oberstem<br />

Einbindepunkt <strong>der</strong> Gaube in<br />

die Dachhaut:<br />

mindestens 0,50 m<br />

• zwischen Gebäudefront und<br />

Vor<strong>der</strong>front <strong>der</strong> Gaube: mindestens 0,50 m<br />

Dachaufbauten in Form von Tonnengauben sind nur bei Neubauten<br />

zulässig.<br />

(6) Liegende Dachfenster, Atelierfenster und <strong>der</strong>gleichen sind<br />

bei Neubauten <strong>im</strong>mer, bei historischen Gebäuden nur zulässig,<br />

wenn die Einordnung nur auf Dachseiten erfolgt, die<br />

vom öffentlichen Verkehrsraum nicht eingesehen werden.<br />

§ 7 Türen, Fenster und sonstige Öffnungen<br />

(1) Fenster müssen in einem maßstäblichen Verhältnis zum<br />

Gesamtbauwerk stehen. Die Mauerfläche <strong>der</strong> Außenwand<br />

muss gegenüber <strong>der</strong> Öffnungsfläche (Türen, Fenster usw.)<br />

überwiegen.<br />

(2) Fenster- und Eingangsöffnungen müssen ein stehendes Format<br />

aufweisen. Bei Neu- und Umbauten sind durchgehende<br />

Fensterbän<strong>der</strong>, Schaufensterbän<strong>der</strong> und sonstige durchgängige<br />

Fassadenöffnungen unzulässig.<br />

(3) Schaufenster sind nur <strong>im</strong> Erdgeschoss gestattet. Achsen<br />

und Teilung müssen <strong>der</strong> Architektur des Gebäudes und<br />

damit <strong>der</strong> Fassadenproportion entsprechen. Durchgehende<br />

Schaufenster sind unzulässig. Die senkrechte Schaufensterstellung<br />

muss die senkrechte Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Obergeschosse<br />

aufnehmen (breite Rahmenstücke, Holzpfosten o<strong>der</strong> Mauerpfeiler).<br />

(4) Türen, Tore müssen den Fassadenelementen und dem Charakter<br />

des Hauses entsprechen. Die Funktion als Haupt- o<strong>der</strong><br />

Nebeneingang soll eindeutig hervorgehen.<br />

§ 8 Balkone und Loggien<br />

(1) An historischen Gebäuden ist straßenseitig dass nachträgliche<br />

Anbringen von Balkonen unzulässig.<br />

(2) Ausnahmen bilden Eckgebäude von Straßenzügen sowie<br />

nachzuweisende Bestandssprünge. Ursprünglich vorhandene<br />

und die Fassade prägende Balkone sind zu erhalten bzw.<br />

wie<strong>der</strong> anzubringen.<br />

(3) In <strong>der</strong> historischen Innenstadt sind bei Lücken- und sonstigen<br />

Neubauten Balkone o<strong>der</strong> Loggien zulässig, wenn sie<br />

nicht über öffentlichen Verkehrsraum angeordnet werden.<br />

§ 9 Rollläden, Markisen und Vordächer<br />

(1) Rollläden an Schaufenstern historischer Gebäude sind nur<br />

dann zulässig, wenn Sie zum ursprünglichen Bestand <strong>der</strong><br />

Gebäude gehören bzw. gehörten.<br />

(2) Markisen sind als Einzelmarkisen mit matter Oberfläche<br />

herzustellen. Über mehrere Fenster- bzw. Türöffnungen<br />

hinwegreichende Markisen sind nicht statthaft. Markisen<br />

dürfen die gestalterische Einheit <strong>der</strong> Fassade nicht stören.<br />

Alle Markisen eines Gebäudes müssen dieselbe Form und<br />

Farbe haben.<br />

(3) Sie sind unmittelbar über <strong>der</strong> Schaufensteröffnung anzubringen.<br />

Die lichte Höhe von 2,50 m zwischen öffentlicher<br />

Verkehrsfläche und Unterkante Markise ist einzuhalten.<br />

Die mögliche Auskragungstiefe ist abhängig von den Gegebenheiten<br />

des vorhandenen Straßenraumes und <strong>im</strong> Einvernehmen<br />

mit <strong>der</strong> Stadt festzulegen, sie muss mindestens<br />

0,50 m hinter dem Bordsteinrand liegen. Glie<strong>der</strong>ungselemente<br />

<strong>der</strong> Fassade dürfen durch Markisen nicht überschnitten<br />

o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden.


Seite 5 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

§ 10 Historische Bauteile<br />

Bau- und Ausstattungsteile von handwerklicher o<strong>der</strong> he<strong>im</strong>atgeschichtlicher<br />

Bedeutung sind am historischen Ort <strong>im</strong><br />

eingebauten Zustand zu belassen bzw. durch Aufarbeitung<br />

in den alten Zustand zu versetzen o<strong>der</strong> dem Original nachzubilden.<br />

Dazu zählen:<br />

1. historische Hauseingänge (Türen, Tore, Gewände und<br />

Konsolsteine) und Fenster<br />

2. Gewölbe in Hausfluren o<strong>der</strong> Erdgeschossräumen<br />

3. Erker und Türmchen<br />

4. profilierte Balkonköpfe und Ausschweifungen bei<br />

Fachwerken<br />

5. Zierfiguren, Wappen, Erinnerungssteine, Bildtafeln usw.<br />

6. Zäune bzw. Einfriedungen.<br />

§ 11 Freiflächengestaltung, Zufahrten, Beläge,<br />

Einfriedungen<br />

(1) Die vorhandenen gepflasterten Straßen, Gehwege und Plätze<br />

sind zu erhalten.<br />

(2) Hauszufahrten und Eingangsbereiche sind einheitlich zu gestalten.<br />

Als Material ist nur Kleinstein- und/o<strong>der</strong> Großstein-,<br />

Granitpflaster, Granit- und Gneisplatten o<strong>der</strong> behandelter<br />

Betonstein zu verwenden, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum<br />

aus sichtbar sind.<br />

(3) Einfriedungen müssen den historischen Gebäuden entsprechend<br />

gewählt werden. Bei Neubauten sind auch mo<strong>der</strong>ne<br />

angepasste Einfriedungen möglich.<br />

Einfriedungen können aus Zäunen o<strong>der</strong> Mauern ausgeführt<br />

werden.<br />

(4) Mauern und Stützmauern (auch als Hangsicherung) sind<br />

aus Natursteinen zu errichten. Bei an<strong>der</strong>en Materialien sind<br />

sie zu verputzen, mit Naturstein zu verblenden bzw. zu begrünen.<br />

(5) Hecken aus landschaftstypischem Pflanzenmaterial können<br />

bei offener Bebauung als Einfriedung an geeigneten Stellen<br />

eingesetzt werden.<br />

(6) Standplätze für transportable Abfallbehälter sind so zu<br />

wählen, dass diese vom öffentlichen Verkehrsraum aus<br />

nicht sichtbar sind.<br />

§ 12 Antennenanlagen / Parabolantennen, Funkantennen<br />

Antennenanlagen, Parabolantennen und Funkantennen sind <strong>im</strong><br />

Geltungsbereich in <strong>der</strong> Regel nicht zulässig. In diesen Gebieten<br />

ist das Angebot bzw. die Möglichkeit <strong>der</strong> erdverkabelten Antennenanschlüsse<br />

zu nutzen. Dort, wo keine Erdverkabelung<br />

vorhanden ist o<strong>der</strong> die Erschließung nicht möglich ist, können<br />

Ausnahmen zugelassen werden, ebenso bei Antrag von<br />

ausländischen Bürgern. Die Anlagen dürfen dann aber nicht<br />

von öffentlichen Verkehrsflächen aus sichtbar, mehrfach am<br />

Gebäude, auf Dächern und an Giebeln befestigt werden sowie<br />

architektonische Details verdecken.<br />

§ 13 Anlagen Außenwerbung / Warenautomaten<br />

(1) „Anlagen <strong>der</strong> Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten<br />

Einrichtungen, die <strong>der</strong> Ankündigung o<strong>der</strong> Anpreisung<br />

o<strong>der</strong> als Hinweis auf Gewerke o<strong>der</strong> Beruf dienen und<br />

vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.“ (Sächs-<br />

BO § 10, Abs. 1). „Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e Schil<strong>der</strong>, Beschriftungen,<br />

Bemalungen. Lichtwerbungen, Schaukästen<br />

sowie für Zettelanschläge best<strong>im</strong>mte Säulen, Tafeln und<br />

Flächen.“ Weiterhin zählen dazu Fahnen, Auslagen, Pylone,<br />

Beschriftungen auf Markisen und Transparente an und über<br />

öffentlichem Verkehrsraum.<br />

(2) Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² sind nach<br />

§ 61 Abs. 1 Ziff. 11 SächsBO verfahrensfreie Bauvorhaben,<br />

bedürfen <strong>im</strong> Geltungsbereich jedoch <strong>der</strong> Zust<strong>im</strong>mung <strong>der</strong><br />

Stadtverwaltung, bei Ausnahmeregelungen <strong>der</strong> des Technischen<br />

Ausschusses des Stadtrates <strong>der</strong> Stadt Olbernhau.<br />

(3) In dem Sanierungsgebiet <strong>der</strong> historischen Innenstadt ist<br />

eine Stellungnahme des Sanierungsträgers, bei Denkmalobjekten<br />

<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde, einzuholen.<br />

(4) Werbeanlagen sind nur an <strong>der</strong> Stätte <strong>der</strong> Leistung zulässig.<br />

(5) Je Gebäudeseite und Betriebsstätte ist nur eine Werbeanlage<br />

an Gebäuden <strong>im</strong> Bereich des Erdgeschosses zulässig.<br />

Werbeflächen dürfen architektonische Details nicht überdecken<br />

o<strong>der</strong> in unzulässiger Weise beeinträchtigen. Form, Farbe,<br />

Material und Größe <strong>der</strong> Werbeanlage sind dem Bauwerk<br />

anzupassen bzw. unterzuordnen.<br />

(6) Unzulässig sind sowohl genehmigungsbedürftige als auch<br />

verfahrensfreie Werbeanlagen nach <strong>der</strong> Sächsischen Bauordnung:<br />

• mit wechselndem und sich bewegendem Licht sowie<br />

Werbeanlagen in Form von Lichtkästen in einfachem<br />

geometrischen Grundkörper<br />

• mit greller Farbe/Leuchtfarbe als Lichtwerbung<br />

• an Dachflächen, auch auf Flachdächern, an Brandwänden,<br />

an Brandgiebeln und Schornsteinen, Parkanlagen,<br />

an Einfriedungen, Stützmauern, Böschungen, Bäumen,<br />

Vorgärten, Masten, an Türen und Toranlagen, (gleiches<br />

gilt auch für Warenautomaten)<br />

• als Großwerbetafeln mit Ausnahme an Stellen, welche<br />

die Stadtverwaltung hiefür bereitstellt.<br />

(7) Im Geltungsbereich dürfen Ausleger/Traversen in <strong>der</strong> Gesamtdarstellung<br />

nicht vollflächig erscheinen, sie sind aus<br />

Metall herzustellen und dürfen nicht leuchten (ausgenommen<br />

Apotheken bei Dienstbereitschaft). Eine indirekte Beleuchtung<br />

<strong>der</strong> Werbeanlage bzw. Ausleger ist zulässig.<br />

(8) Als Bekantmachungsstellen für Zettel, Bogenanschläge und<br />

sonstige Informationen dürfen nur Litfaßsäulen und öffentliche<br />

Anschlagtafeln in Absprache und mit Genehmigung<br />

<strong>der</strong> Stadtverwaltung genutzt werden.<br />

§ 14 Unterhaltspflicht<br />

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, das äußere<br />

Erscheinungsbild <strong>der</strong> auf ihren Grundstücken stehenden<br />

Gebäude, baulichen Anlagen, angebrachten Werbeanlagen<br />

und Warenautomaten in einem ordnungsgemäßen Zustand<br />

zu erhalten, <strong>der</strong> das Stadtbild nicht beeinträchtigt.<br />

§ 15 Ausnahmen und Befreiungen<br />

Über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von dieser<br />

städtebaulichen Satzung entscheidet die Gemeinde (nach<br />

§ 67 Abs. 3 SächsBO) ansonsten bei genehmigungsbedürftigen<br />

Maßnahmen die Bauaufsichtsbehörde (<strong>im</strong> LRA MEK).


Seite 6 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

§ 16 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig <strong>im</strong> Sinne des § 87 Abs.<br />

1 u. 2 <strong>der</strong> Sächsischen Bauordnung<br />

(SächsBO) handelt, wer vorsätzlich o<strong>der</strong><br />

fahrlässig gegen die nachvollziehbaren<br />

Anordnungen zuwi<strong>der</strong>handelt, die nach<br />

den §§ 3 bis 15 dieser Satzung erlassen<br />

wurden.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer<br />

Geldbuße bis zu 500.000 EUR geahndet<br />

werden.<br />

§ 17 Inkrafttreten<br />

Die Gestaltungs- und Werbesatzung tritt am<br />

Tag nach <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 20.02.1997 außer Kraft.<br />

Olbernhau, den 22.12.06<br />

Dr. Laub, Bürgermeister - Siegel -<br />

Die Anlage 1 zur Gestaltungs- und Werbesatzung<br />

<strong>der</strong> Stadt Olbernhau liegt <strong>im</strong> Rathaus<br />

<strong>der</strong> Stadt Olbernhau, Grünthaler Str. 28<br />

(Foyer) vom 24.01.2007 bis zum 14.02.2007<br />

von Montag bis Freitag in <strong>der</strong> Zeit von 9.00<br />

– 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr zur kostenlosen<br />

Einsicht für je<strong>der</strong>mann aus.<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />

Nach § 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO gelten Satzungen,<br />

die unter Verletzung von Verfahrensund<br />

Formvorschriften <strong>der</strong> SächsGemO zu<br />

Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer<br />

Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung <strong>der</strong> Satzung nicht o<strong>der</strong><br />

fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong><br />

Sitzungen, die Genehmigung o<strong>der</strong> die<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />

worden sind,<br />

3. <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss nach §<br />

52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit<br />

wi<strong>der</strong>sprochen hat,<br />

4. vor Ablauf <strong>der</strong> in § 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO<br />

genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

beanstandet hat o<strong>der</strong><br />

b) die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong><br />

Formvorschriften gegenüber <strong>der</strong><br />

Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

<strong>der</strong> die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht<br />

worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 o<strong>der</strong><br />

4 geltend gemacht worden, so kann auch<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> in § 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO<br />

genannten Frist je<strong>der</strong>mann diese Verletzung<br />

geltend machen.<br />

Dr. Laub, Bürgermeister<br />

Olbernhau, den 22.12.06


Seite 7 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007


Seite 8 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

Freistilkurs für Anfänger, Fortgeschrittene und<br />

Profis<br />

Nach dem <strong>der</strong>maßen positiven Zuspruch <strong>im</strong> letzten Jahr veranstalten<br />

das Schw<strong>im</strong>mteam und Pulsschlag Erzgebirge ab Mitte Januar 2007<br />

neue Freistilschw<strong>im</strong>mkurse. Anmeldungen werden be<strong>im</strong> Schw<strong>im</strong>mteam<br />

Erzgebirge telefonisch unter 037360/75177, per Mail an<br />

info@Schw<strong>im</strong>mteamErzgebirge.de o<strong>der</strong> persönlich <strong>im</strong> Pulsschlag<br />

Sportladen entgegen genommen.<br />

Vor zwölf Monaten hatten zwei Dutzend schw<strong>im</strong>mbegeiste Änfänger,<br />

Hobbyschw<strong>im</strong>mer aber auch gestandene Sportler die damals in dieser<br />

Form erste Kursrunden absolvierten. Die Anfänger und die sportartfremden<br />

Aktiven steigerten sich mit sicher teilweise ungewohnter<br />

Belastung aber auch viel Spass in den vier Monaten erheblich.<br />

Für die zumeist gestandenen Triathleten und ambitionierten Hobbyschw<strong>im</strong>mer<br />

gab es viele nützliche Techniktipps für ein effektives und<br />

kraftsparendes Kraulen. Bei einigen ausgewählten Übungsstunden<br />

gab es Beispiele für Trainingsgestaltung <strong>im</strong> Ausdauerbereich.<br />

Polster<br />

Erfolgreiche Neugründung Deutscher Kin<strong>der</strong>schutzbund<br />

- Kreisverband Mittleres Erzgebirge e.V.<br />

Am 05. Januar 2007 trafen sich <strong>im</strong> Landgasthof Wemmer in Großrückerswalde<br />

16 Frauen und Männer aus dem Mittleren Erzgebirgskreis<br />

und den umliegenden Kreisen mit <strong>der</strong> Absicht, den Deutschen<br />

Kin<strong>der</strong>schutzbund hier in <strong>der</strong> Region wie<strong>der</strong> neu zu beleben.<br />

Nach kurzer und übereinst<strong>im</strong>men<strong>der</strong> Diskussion waren sich alle Anwesenden<br />

über die Notwendigkeit einer Neubelebung des Deutschen<br />

Kin<strong>der</strong>schutzbundes hier <strong>im</strong> Mittleren Erzgebirge einig.<br />

Je<strong>der</strong> wusste aus seinem täglichen Handlungsumfeld, ob nun beruflich<br />

o<strong>der</strong> privat, Beispiele zu berichten, welche einen Handlungsbedarf<br />

gerade hier in <strong>der</strong> Region benannten.<br />

Schlussfolgernd und einst<strong>im</strong>mig begann man die Gründung eines<br />

Verbandes, als lebensnotwendige Voraussetzung für eine ehrenamtliche<br />

und bürgerschaftliche Arbeit und dies nicht nur <strong>im</strong> Interesse,<br />

son<strong>der</strong>n vor allem mit denen von Armut betroffenen Kin<strong>der</strong>n hier <strong>im</strong><br />

Mittleren Erzgebirge.<br />

Gut vorbereitet, erarbeitete und beschloss man eine Satzung, bevor<br />

man zur Wahl eines Vorstandes schritt.<br />

In offener Wahl wurden in den Vorstand gewählt Frau Beyer aus<br />

Pfaffroda, Frau Gläser, Frau Blasius und Herr Mehlhorn aus Großrückerswalde,<br />

Frau Schrö<strong>der</strong> aus Amtsberg, Frau Gärtner und Frau<br />

Gerlach aus Marienberg. Für weitere Funktionen wurden Frau Götz,<br />

Frau Hänel aus Marienberg sowie Frau Otto aus Scharfenstein und<br />

Frau Wappler aus Olbernhau gewählt.<br />

Zu den weiteren Gründungsmitglie<strong>der</strong>n zählten Frau Wagner<br />

aus Zschopau, Frau Schönherr aus Marienberg, Frau Pankow aus<br />

Olbernhau und die Herrn Oehme aus Marienberg sowie Herr Radke<br />

aus Frankenberg.<br />

Weitere 12 Interessenten aus den Kreisen Stollberg, Annaberg und<br />

dem Mittleren Erzgebirgskreis werden Mitglie<strong>der</strong> des Verbandes,<br />

konnten aber aus zeitlichen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gründen nicht an <strong>der</strong> Gründungsveranstaltung<br />

teilnehmen.<br />

Unter den zahlreich anwesenden<br />

Gästen befanden sich neben Frau<br />

Hunger von Kreisjugendamt auch<br />

drei Vertreter vom Landesverband<br />

Sachsen des Deutschen Kin<strong>der</strong>schutzbundes,<br />

Frau Bräunling,<br />

Herr Färber und Herr Zschacher.<br />

Nach erfolgreicher Gründung<br />

und <strong>der</strong> Wahl des Vorstandes,<br />

<strong>der</strong> jetzt für drei Jahre die Geschicke<br />

des Kreisverbandes Mittlerer<br />

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Informationen<br />

Uhren · Schmuck · Foto<br />

Erzgebirgskreis e.V. leitet, wurde gleich für den 18.01.2007 um 19.30<br />

Uhr ebenfalls wie<strong>der</strong> <strong>im</strong> Landgasthof Wemmer, die erste Vorstandssitzung<br />

anberaumt. Auch hierzu sind alle Mitglie<strong>der</strong> und weitere Interessenten<br />

nach Vorabsprache mit Herrn Mehlhorn recht herzlichst<br />

eingeladen.<br />

Jens Mehlhorn<br />

Das NSG „Bärenbach“ mit FFH-Status<br />

(Flora, Fauna - Habitat)<br />

Das NSG „Bärenbach“ befindet sich in einem vom Freistaat Sachsen<br />

gemeldeten FFH Gebiet mit <strong>der</strong> Gebietsbezeichnung Buchenwald und<br />

Moorwald bei Olbernhau unter <strong>der</strong> Nr. E4. Naturräumlich liegt das<br />

68,4 ha große Gebiet in <strong>der</strong> Landschaftseinheit „Mittleres Oberes Erzgebirge“.<br />

Geologisch ist es <strong>der</strong> Saydaer Gneiskuppel zugeordnet und<br />

stockt überwiegend auf Muskovitgneis. Der Bärenbach durchfließt<br />

den westlichen Teil des Schutzgebietes in einem Kerbsohlental von<br />

NO nach SW mit einem Gefälle von 540 m auf 510 m über Normalnull.<br />

Geprägt und wertbest<strong>im</strong>mend sind die Wäl<strong>der</strong> <strong>im</strong> FFH - Gebiet<br />

von etwa 4/5 <strong>der</strong> Fläche mit naturnahen Mischwaldbeständen. Es<br />

dominieren Buchenbestände verschiedener Ausprägung. Kleinflächig<br />

sind Erlen- und Edellaubbaumbestände eingesprengt. Pflanzensoziologisch<br />

ist das Gebiet von außerordentlicher Bedeutung, als dass<br />

es sich durch einen das Erzgebirge seltenen floristischen Reichtum<br />

auszeichnet. Die Begleitflora sind typische Pflanzen des kräuterreichen<br />

Buchenmischwaldes so zum Beispiel Einbeere, Waldmeister,<br />

Lungenkraut, Hohler Leichensporn, Zwiebelzahnwurz, Haargerste,<br />

Waldgoldstern, Seidelbast sowie als Beson<strong>der</strong>heit die Orchideenarten<br />

Nestwurz und Grünliche Waldhiazynthe.<br />

Wertbest<strong>im</strong>mend für die Naturausstattung <strong>im</strong> FFH - Gebiet sind prioritäre<br />

Arten <strong>der</strong> FFH - Richtlinie Anhang II wie Sperlingskauz, Schwarz-<br />

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Seite 9 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

specht und Grauspecht.<br />

Zoologisch von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung ist das<br />

Vorkommen einiger Arten<br />

<strong>der</strong> „Rote - Liste“<br />

Sachsen, wie zum Beispiel<br />

von den Kleinsäugern<br />

die Haselmaus, die<br />

Gelbhalsmaus und die<br />

Zwergspitzmaus. Außerdem<br />

wurden über<br />

40 Vogelarten kartiert.<br />

Die Schutzwürdigkeit<br />

des FFH - Gebietes Bärenbach<br />

ergibt sich aus<br />

seiner Vielfalt an den<br />

Standorten und <strong>der</strong> damit<br />

verbundenen Reichhaltigkeit<br />

an naturnahen<br />

Waldgesellschaften sowie<br />

das Vorkommen seltener<br />

und gefährdeter<br />

zum Teil sehr anspruchsvoller<br />

Arten <strong>der</strong> Flora und<br />

Fauna. Das Schutzgebiet<br />

ist folglich die Erhaltung<br />

dieser Mannigfaltigkeit<br />

<strong>der</strong> wertvollen Naturausstattung.<br />

W. Re<strong>im</strong>ann<br />

Fraktionswechsel<br />

Schon seit längerer Zeit gibt es Spannungen in <strong>der</strong> Olbernhauer FDP -<br />

Stadtratsfraktion. Der Vorsitzende <strong>der</strong> Fraktion, Wolfgang Polster, hat<br />

es <strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong> verstanden, uns Fraktionsmitglie<strong>der</strong> mit Alleingängen<br />

zu überraschen. So wurden Stellungnahmen <strong>im</strong> Auftrag <strong>der</strong> Fraktion<br />

abgegeben, die wir nicht kannten. Als letztes Beispiel sind die<br />

nicht mit uns abgest<strong>im</strong>mten Meinungsäußerungen zur Gestaltung<br />

des Postplatzes bzw. Bahnhofes Grünthal. Das Fass zum Überlaufen<br />

brachte aber die Presse - Information über den Rechtsstreit wegen<br />

angeblicher hygienischer Probleme einer Arztpraxis. Als Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Fraktion erfahren wir dieses aus <strong>der</strong> Zeitung. Da wir alle Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Stadt kennen, distanzieren wir uns ausdrücklich<br />

von solch einer Auffassung.<br />

Seine Art und Weise, die Arbeit <strong>der</strong> Stadtverwaltung wöchentlich mit<br />

mehreren Briefen zu bombardieren ist unserer Meinung nach nicht<br />

positiv für die Entwicklung <strong>der</strong> Stadt und hält die Verantwortlichen<br />

<strong>der</strong> Stadtverwaltung nur von <strong>der</strong> Arbeit ab. Unzählige Aussprachen<br />

haben nicht gefruchtet.<br />

Als Stadträte möchten wir aber konstruktiv mitarbeiten. Unsere Aufgabe<br />

sollte es sein, die Stadtverwaltung zu kontrollieren, aber auch<br />

helfend zur Seite zu stehen. In <strong>der</strong> bisherigen FDP-Fraktion war dies<br />

nicht möglich. Deshalb verlassen wir diese Fraktion mit sofortiger<br />

Wirkung und schließen uns <strong>der</strong> SPD/Bürger (Bunte Liste) unter Leitung<br />

von Hartmut Tanneberger an. W. Ellmann bleibt weiter parteilos,<br />

E. Dietrich hat mit sofortiger Wirkung seine Mitgliedschaft in <strong>der</strong><br />

FDP gekündigt und wird sein Mandat als Stadtrat parteilos weiterhin<br />

wahrnehmen. Wir hoffen sehr, dass unsere Wähler diese Entscheidung<br />

verstehen und akzeptieren.<br />

W. Ellmann, Stadtrat und E. Dietrich, Stadtrat<br />

Häusliche Alten- und Krankenpflege<br />

Ute Preußler<br />

Albertstraße 16 · 09526 Olbernhau<br />

Tel. 037360-35141<br />

Wochenendbereitschaft von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr<br />

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Mehrschichtiger Altbuchenbestand mit artenreicher<br />

seltener Bodenflora<br />

Foto: Re<strong>im</strong>ann<br />

Fraktionszuwachs<br />

Es gab für unsere Fraktion kein langes Überlegen, als die Bitte von<br />

Eckhard Dietrich und Wolfgang Ellmann an uns heran getragen wurde,<br />

unserer Fraktion beizutreten. Beide sind verdienstvolle Stadträte<br />

und schon lange dabei. Sie haben viel Erfahrung und können damit<br />

unsere Fraktion stärken.<br />

Schade, dass es in den zurückliegenden Monaten vom Fraktionsvorsitzenden<br />

<strong>der</strong> FDP Wolfgang Polster nicht wahr genommen wurde,<br />

dass mit Alleingängen keine Gemeinschaft zusammengehalten werden<br />

kann.<br />

Als Fraktion SPD / Bürger werden wir weiterhin gemeinsam (auch<br />

mit an<strong>der</strong>en Fraktionen) aktiv für eine bessere Kommunalpolitik in<br />

Olbernhau eintreten. Wie bisher werden wir dabei Vorschläge und Beschlussvorlagen<br />

einbringen, aber auch die Arbeit des Bürgermeisters<br />

sowie <strong>der</strong> Verwaltung kontrollieren.<br />

Hartmut Tanneberger, Fraktionsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Die FDP-Ortsgruppe Olbernhau gibt es noch<br />

Wir sind noch aktiv. Gerade nach den öffentlichen Mitteilungen und<br />

Verän<strong>der</strong>ungen, die es in unserer Ortsgruppe gibt, werden wir weiterhin<br />

die Arbeit <strong>der</strong> Bürger „groß schreiben“. Unser Bestreben ist es,<br />

was wir vor <strong>der</strong> Wahl sagen auch danach umzusetzen. Dabei hilft uns<br />

unser Stadtrat Wolfgang Polster mit allen Kräften. Von Alleingängen<br />

keine Spur, denn unser Wille ist es, Dinge zu verän<strong>der</strong>n, die dem Wohl<br />

unserer Bürger und <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Stadt nützen. Vor <strong>der</strong> Wahl<br />

haben wir angekündigt uns um<br />

- die Belebung des Rittergutes<br />

- Schaffung von Parkplätzen,<br />

- vernünftigen Straßenbau,<br />

- Jugendarbeit,<br />

- Gebührenregulierung und<br />

- kommunale Auftragsvergabe<br />

zu kümmern. Das sind nur einige Beispiele an die wir erinnern möchten.<br />

Um all das umsetzen zu können bedarf es viel Durchhaltevermögen,<br />

fachlicher Information und Zuarbeit durch die zuständigen<br />

Stellen <strong>im</strong> Rathaus. Wir danken unserem Stadtrat Wolfgang Polster<br />

für seine uneigennützige Arbeit <strong>im</strong> Stadtrat, was ja nicht selbstverständlich<br />

sein dürfte. Weiterhin wünschen wir ihm viel Kraft bei <strong>der</strong><br />

demokratischen Durchsetzung um Gerechtigkeit und <strong>der</strong> Verwirklichung<br />

seines Wählerauftrages.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> FDP-Ortsgruppe Olbernhau<br />

Wahlausschuss bestätigt Wahlergebnis<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung des DRK Kreisverbandes Mittleres<br />

Erzgebirge e.V. wählt neuen Vorstand<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist zur Wahl des neuen DRK Kreisvorstandes<br />

wurde nunmehr durch die Geschäftsleitung die neue Zusammensetzung<br />

des Kreisvorstandes bestätigt. Herr Kamerad Dr. h.c.<br />

Wolfgang Jasper wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt.<br />

Herr Dr. h.c. Jasper tritt damit seine 5. Amtsperiode <strong>im</strong> Kreisverband<br />

an. Zu seinen Stellvertretern wurden Herr Dipl.-Med.Hjalmar Baldauf<br />

und Herr Thomas Hösel gewählt. Beide sind ebenfalls seit Jahren Mitglie<strong>der</strong><br />

des Kreisvorstandes.<br />

Herr Baldauf<br />

übt dieses Ehrenamt<br />

des Stellvertreters<br />

bereits seit dem<br />

Jahr 1998 aus. Herr<br />

Hösel begleitete bis<br />

dahin das Amt des<br />

Schatzmeisters. Neuer<br />

Schatzmeister <strong>im</strong><br />

Kreisverband wurde<br />

Herr Manfred Preiß,<br />

Sparkassenvorsitzen-<br />

Anläßlich des<br />

15jährigen Bestehens<br />

unseres Getränkehandels<br />

wurden wir mit zahlreichen Glückwünschen,<br />

Blumen und Geschenken<br />

erfreut. Hiermit danken wir dafür ganz<br />

herzlich.<br />

Fam. Hoffmann, Am Graben 31, Olbernhau<br />

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Seite 10 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

<strong>der</strong> <strong>im</strong> Mittleren Erzgebirgskreis. Neu <strong>im</strong> Vorstand ist auch Herr Dr.<br />

Haselhoff. Er wurde als Kreisverbandsarzt gewählt. Als Justitiar des<br />

Kreisvorstandes wurde erneut Herr Dr. Albrecht Dietze bestätigt. In<br />

ihren Ämtern bestätigt und somit Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes wurden<br />

Frau Annemarie Fiedler in <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> Vertretung des Ehrenamtes,<br />

Frau Marion Uhlig in <strong>der</strong> Funktion für Zukunftsentwicklung, Herr<br />

Maik Lerchner in <strong>der</strong> Funktion Jugendarbeit und Herr Kristian Hahn<br />

als Kreisbereitschaftsleiter, verantwortlich für den Bereich Katastrophenschutz<br />

und Aktive Dienste. Der neue Vorstand wird seine Aufgabe<br />

mit Eintrag <strong>im</strong> Vereinsregistergericht und dessen Bestätigung<br />

aufnehmen. Zur erwähnten Mitglie<strong>der</strong>versammlung wurden auch<br />

verdienstvolle Mitglie<strong>der</strong> ausgezeichnet. So konnten sich Frau Elke<br />

Köhler, Frau Ramona Böhme, Frau Monika Kiefer, Herr Frank Carius,<br />

Herr Steffen Eger und Herr Uwe Wolf für ihre 25-jährige und Frau<br />

Erika Aurich, Herr Dr. h.c. Wolfgang Jasper, Herr Werner Teucher und<br />

Herr Siegfried Otto für ihre 40-jährige Mitgliedschaft über eine Auszeichnung<br />

des DRK Landesverbandes freuen.<br />

Informationen des „HdB“ in Rothenthal<br />

TRANSSIB<br />

,Unterwegs mit Allrad und Transsibirischer Eisenbahn<br />

Die Transsibirische Eisenbahn ist die Bahnreise auf <strong>der</strong> ganzen Welt.<br />

Alles an<strong>der</strong>e sind Peanuts. Dies schrieb Eric Newby, einer <strong>der</strong> erfolgreichsten<br />

englischen Reiseschriftsteller.<br />

Holger Fritzsche zeigt, was an dieser Aussage dran ist. Der Ex<br />

– Olbernhauer kennt das Land, die Städte entlang <strong>der</strong> Transsibirischen<br />

Eisenbahn, das schönste sibirische Gebirge - den Altai und den<br />

riesigen Baikalsee. Diesen See hat er <strong>im</strong> Winter zu Fuß und mit Zelt<br />

überquert.<br />

Er nahm an einem <strong>der</strong> kältesten Langstreckenrennen <strong>der</strong> Welt teil<br />

- dem legendären Sibirian Ice Marathon und flog als erster mit dem<br />

eigenen Tandemgleitschirm vom höchsten Berg des Kaukasus, dem<br />

5633 m hohen Elbrus.<br />

„TRANSSIB“ ist eine Reportage über den sehr speziellen Charme eines<br />

Landes zwischen den Kulturen - aktuell, informativ, spannend und<br />

skurril. Sie ist am Mittwoch, dem 24. Januar 2007 <strong>im</strong> Kino Olbernhau<br />

zu sehen. Kartenvorverkauf- o<strong>der</strong> Bestellung ab sofort <strong>im</strong> „Haus<br />

<strong>der</strong> Begegnung“ Rothenthal, täglich von 14.30 - 20.00 Uhr unter<br />

(037360) 20051.<br />

Am Sonnabend, dem 3. Februar 2007, findet <strong>im</strong><br />

<strong>TIVOLI</strong> Olbernhau die traditionelle<br />

Sportler-Faschings-Veranstaltung<br />

statt.<br />

Das Motto lautet:<br />

„Hinterm Berg und sieben sieben Tal“<br />

Einlaß: 18.00 Uhr, Beginn: 19.00 Uhr<br />

Für die musikalische Umrahmung sorgen die<br />

Kapelle „Transit 70“ und die Disco „Enjoy“.<br />

Es laden herzlich ein:<br />

TSV Olbernhau, SG Nie<strong>der</strong>- und Kleinneuschönberg<br />

Karten können <strong>im</strong> Vorverkauf bei den<br />

Vereinen erworben werden.<br />

Restkarten gibt es dann <strong>im</strong> <strong>TIVOLI</strong>.<br />

Fotorätsel 6. Teil - An welchem Ehrenmal befindet<br />

sich diese Tafel? Wie lautet <strong>der</strong> vollständige<br />

Wortlaut?<br />

Für jede richtige Antwort erhalten Sie einen Punkt. Ihre<br />

Lösungsvorschläge senden Sie o<strong>der</strong> schreiben Sie unter dem<br />

Stichwort „Bil<strong>der</strong>rätsel 6. Teil“ an die Druckerei Olbernhau, Albertstraße<br />

11, 09526 Olbernhau. Per E-mail haben Sie auch die<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Teilnahme unter: LB112@web.de.<br />

Einsendeschluss ist <strong>der</strong> 26.01.07.<br />

FFW Nie<strong>der</strong>neuschönberg, Stadtverwaltung Olbernhau,<br />

Redaktion „Reiterlein“<br />

Lorenz, Leiterin Haupt- und Ordnungsamt<br />

Veranstaltungsinformation <strong>der</strong> ArGe Philatelie<br />

Die Tausch- und Vortragszusammenkünfte <strong>der</strong> ArGe Philatelie<br />

Olbernhau finden in den Monaten Januar und Februar 2007 wie folgt<br />

statt: am 21.01. sowie am 04.02. und 18.02. von 9.30 bis 11.30 Uhr<br />

<strong>im</strong> Klubraum des ehem. Postamtes Olbernhau (Eingang Albertstr. 2).<br />

Interessenten und Gäste sind herzlich willkommen.<br />

Kästner, ArGe-Leiter<br />

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Seite 11 Olbernhauer Reiterlein - Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt Olbernhau - Jahrgang 03/2007 - Heft 02/2007<br />

Sport<br />

SV Olbernhau informiert<br />

Ergebnisse<br />

Hallenkreismeisterschaft / Endrunde in Olbernhau<br />

SpG SVO/Pfaffroda A<br />

Hallenturnier in Olbernhau<br />

SpG SVO/Pfaffroda D<br />

Hallenturnier – SVO 1 in Marienberg<br />

Hallenturnier – SVO E in Olbernhau<br />

Hallenturnier – SVO F in Eppendorf<br />

Hallenturnier – SVO C in Großolbersdorf<br />

Spielansetzungen<br />

2. Platz<br />

1. Platz<br />

3. Platz<br />

5. Platz<br />

4. Platz<br />

1. Platz<br />

Jens Gläßer<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

2. Pl. - 800 m - 3:37,32 min<br />

4. Pl. - Weit - 3,77 m<br />

Die jährliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet am 26. Januar 2007<br />

um 19.00 Uhr <strong>im</strong> „Wirtshaus“ statt. In diesem Jahr wird <strong>der</strong> Vorstand<br />

des Vereins neu gewählt.<br />

Fasching<br />

Restkarten für den Sportlerfasching am 03. Februar 2007 werden<br />

ab dem 29.01. <strong>im</strong> <strong>TIVOLI</strong> verkauft.<br />

Der Vorstand<br />

Kultur<br />

Sonnabend, 20. Januar<br />

Hallenturnier für Schiedsrichtermannschaften i. Olb. 11.30 Uhr<br />

Teilnehmer:<br />

Olbernhau - Pfaffroda - Westerzgebirge - Dittmannsdorf - Lengefeld<br />

- Mittleres-Erzgebirge - Börnichen - Flöha - Mittweida<br />

- Annaberg - Dresden - Stollberg<br />

SpG SVO/Pfaffroda C – Hallenturnier in Weißbach<br />

Ausrichter Amtsberg<br />

Sonntag, 21. Januar<br />

SVO F<br />

14.00 Uhr<br />

– Hallenturnier in Olbernhau 13.00 Uhr<br />

Matz / SVO - Än<strong>der</strong>ungen möglich -<br />

SG Blumenau informiert<br />

Spielansetzungen<br />

Sonnabend, 27. Januar Hallenturnier in Amtsberg 13.00 Uhr<br />

Müller<br />

w w w . F D P - O l b e r n h a u . d e<br />

Vereinsnachrichten TSV Olbernhau<br />

Abteilung Leichtathletik/Wintersport<br />

Hallenbezirksmeisterschaft Leichtathletik Einzel Schüler B und<br />

Schüler C, sowie Mehrkampf Schüler C in Chemnitz, am 07.01.07<br />

Ergebnisse<br />

AK 13 - Robin Einhorn:<br />

AK 12 - Maxi Zeise:<br />

AK 11 - Maria Gläßer:<br />

Maurice Ihl:<br />

AK 10 - David Gläßer:<br />

2. Pl. - 1000 m - 3:19,82 min<br />

3. Pl. - Kugel - 8,81 m<br />

6. Pl. - 800 m - 2:45,50 min<br />

6. Pl. - Mehrkampf - 1190 Punkte<br />

15. Pl. - Sprint - 8,18 s<br />

8. Pl. - 800 m - 2:54,78 min<br />

8. Pl. - Weit - 3,90 m<br />

10. Pl. - Mehrkampf - 1070 Punkte<br />

3. Pl. - Sprint - 7,71 s<br />

21. Pl. - 800 m - 4:01,61 min<br />

12. Pl. - Weit - 3,72 m<br />

5. Pl. - Mehrkampf - 1087 Punkte<br />

16. Pl. - Sprint - 8,34 s<br />

Olbernhauer Kulturkalen<strong>der</strong> - Januar / Februar 2007<br />

Datum Zeit<br />

Veranstaltung / Ort<br />

20.01. 16.00 Uhr Konzert <strong>der</strong> Bläserklasse <strong>der</strong> Musikschule<br />

MEK, Gymnasium Olbernhau<br />

19.00 Uhr Neujahrsball <strong>der</strong> Stadt Olbernhau mit <strong>der</strong><br />

Tanzschule Emmerling aus Chemnitz, <strong>TIVOLI</strong><br />

20.30 Uhr Christin Claas Akkustik Band,<br />

Jugend- und Kulturzentrum Rittergut<br />

21.00 Uhr Live-Musik-Metal, JUZ Kleinneuschönberg<br />

21.01. 10.30 Uhr „Meine erste Hochzeit“,<br />

Jugend- und Kulturzentrum Rittergut<br />

23.01. 16.30 Uhr Sprechstunde <strong>der</strong> Ortsteilverwaltung<br />

Rothenthal, HdB<br />

19.00 Uhr Treff <strong>der</strong> Klöppelgruppe Rothenthal, HdB<br />

24.01. 19.30 Uhr „Trans-Sib“ Unterwegs mit Allrad und<br />

Transsibirischer Eisenbahn, Diavortrag <strong>im</strong><br />

Kino Olbernhau<br />

26.01. 14.00 Uhr Kreatives Gestalten für Kin<strong>der</strong>, HdB<br />

27.01. 20.30 Uhr Uta Pilling malt, singt und schreibt Lie<strong>der</strong>,<br />

Jugend- und Kulturzentrum Rittergut<br />

27.01. 16.00 Uhr Aprees-Ski-Party, Skilift Frankwarte<br />

28.01. 10.30 Uhr „Das singende, klingende Bäumchen“,<br />

Jugend- und Kulturzentrum Rittergut<br />

30.01. 16.00 Uhr Sprechstunde <strong>der</strong> Gebäude GmbH<br />

Olbernhau, HdB<br />

16.30 Uhr Sprechstunde <strong>der</strong> Ortsteilverwaltung<br />

Rothenthal, HdB<br />

19.00 Uhr Treff <strong>der</strong> Klöppelgruppe Rothenthal, HdB<br />

01.02. 19.00 Uhr „Die Herkuleskeule“ zu Gast <strong>im</strong> <strong>TIVOLI</strong><br />

03.02. 19.00 Uhr Sportlerfasching des TSV Olbernhau, <strong>TIVOLI</strong><br />

03.02. 20.30 Uhr „Die Heirat“ Komödie - HO Theater Dresden,<br />

Jugend- und Kulturzentrum Rittergut<br />

06.02. 19.00 Uhr Jahreshauptversammlung des EZV,<br />

Brauereistübel<br />

Jeden Sonntag Kaffeeklatsch mit Kaffeehausmusik und<br />

Kuchenbuffet, <strong>TIVOLI</strong><br />

Unser nächstes Amtsblatt erscheint am 01.02.2007<br />

Redaktionsschluss ist <strong>der</strong> 29.01.2007 - 13.00 Uhr<br />

Manuskripte und Beiträge wie Vereinsnachrichten, Spielberichte,<br />

etc. können in <strong>der</strong> Stadtverwaltung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Druckerei<br />

Olbernhau abgegeben werden.<br />

Anzeigen gehören in das Olbernhauer Reiterlein!<br />

Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Olbernhau · Druck: Druckerei Olbernhau GmbH, Albertstr. 11, 09526 Olbernhau, Tel. 037360/72248, Fax 037360/74878, Mail: druckerei-olbernhau@t-online.de<br />

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