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Information zur Trinkwasserqualität in der Gemeinde Aichhalden ...

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<strong>Information</strong> <strong>zur</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserqualität <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Aichhalden</strong><br />

Nach § 21 <strong>der</strong> Verordnung <strong>zur</strong> Novellierung <strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung vom<br />

21.05.2001 haben die Wasserversorgungsunternehmen die Verbraucher über die<br />

wichtigsten Ergebnisse aus den Prüfberichten <strong>der</strong> entnommenen Wasserproben zu<br />

<strong>in</strong>formieren:<br />

In unserem Geme<strong>in</strong>degebiet wird als Tr<strong>in</strong>kwasser Eigenwasser aus verschiedenen<br />

Tiefbrunnen, das mit Wasser des Zweckverbands Kle<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>zig vermischt wird,<br />

abgegeben.<br />

Die untersuchten Wasserproben wurden jeweils aus dem Ortsnetz <strong>Aichhalden</strong> und<br />

dem Ortsnetz Rötenberg entnommen.<br />

Die Probenahmen am 22.04.2009 durch das<br />

Institut Prof. Dr. Jäger hatten folgendes<br />

Ergebnis:<br />

Mit ihren ermittelten Gesamthärten s<strong>in</strong>d die<br />

Wässer gemäß „Wasch- und<br />

Re<strong>in</strong>igungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i. d.<br />

F. vom 01.02.2007 folgenden Härtebereichen<br />

zuzuordnen:<br />

Entnahmestelle<br />

<strong>Aichhalden</strong> / Rathaus<br />

Rötenberg / Rathaus<br />

Gesamthärte<br />

mmol/l (°dH)<br />

1,7 (9,8)<br />

1,6 (9,2)<br />

Karbonathärte<br />

°dH<br />

8,7<br />

8,1<br />

Härtebereich<br />

mittel<br />

mittel<br />

Der Härtebereich mittel umfasst den Bereich von 1,5 mmol/l (8,4 °dH) bis 2,5 mmol/l<br />

(14,0 °dH).<br />

Bei beiden Proben besteht <strong>der</strong> überwiegende Anteil <strong>der</strong> Härte aus Karbonathärte, so<br />

dass die Nichtkarbonathärte, welche auch als bleibende Härte bezeichnet wird,<br />

jeweils e<strong>in</strong>e untergeordnete Rolle spielt. Somit fällt auch <strong>der</strong> Neutralsatzgehalt <strong>der</strong><br />

zwei Proben relativ niedrig aus, was <strong>in</strong> korrosions-chemischer H<strong>in</strong>sicht von Vorteil ist.<br />

Die Überprüfung <strong>der</strong> Calciumcarbonat-Sättigung (Versuche nach Axt und Heyer)<br />

sowie die Berechnungen nach DIN 38 404, Teil 10, ergaben folgende<br />

Sättigungs<strong>in</strong>dices:<br />

Entnahmestelle<br />

<strong>Aichhalden</strong> / Rathaus<br />

Rötenberg / Rathaus<br />

Sättigungs<strong>in</strong>dex<br />

- 0,07<br />

- 0,06<br />

Nach Anlage 3 zu § 7 Tr<strong>in</strong>kwV sollte Wasser nicht korrosiv wirken. Die berechnete<br />

Calcitlösekapazität darf am Ausgang des Wasserwerks 5 mg/l CaCO3 nicht


überschreiten. Diese Anfor<strong>der</strong>ung gilt als erfüllt, wenn <strong>der</strong> pH-Wert am<br />

Wasserwerksausgang größer gleich 7,7 ist. Bei <strong>der</strong> Mischung von Wasser aus zwei<br />

o<strong>der</strong> mehr Wassernetzen darf die Calcitlösekapazität im Verteilernetz den Wert von<br />

10 mg/l nicht überschreiten. Mit Calcitlösekapazitäten von 2,7 mg/l bzw. 1,9 mg/l ist<br />

dieser Grenzwert deutlich unterschritten. Die Wässer wirken daher nicht korrosiv.<br />

In hygienisch-chemischer H<strong>in</strong>sicht s<strong>in</strong>d beide Wasserproben im Rahmen <strong>der</strong><br />

durchgeführten Untersuchung e<strong>in</strong>wandfrei, da <strong>der</strong> hierfür unter an<strong>der</strong>em relevante<br />

Parameter Nitrit jeweils nicht festgestellt werden konnte.<br />

Die Nitratgehalte liegen mit 7,9 mg/l bzw. 9,9 mg/l unter dem Grenzwert von 50 mg/l<br />

(Tr<strong>in</strong>kwasser-Verordnung vom 21.05.2001). Zudem wird die Summe aus Nitrat<br />

(Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal<br />

1 mg/l ebenfalls von beiden Proben e<strong>in</strong>gehalten.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Bee<strong>in</strong>flussung <strong>der</strong><br />

Tr<strong>in</strong>kwasserqualität, die gemäß § 21 <strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwV 2001 (<strong>Information</strong>spflichten <strong>der</strong><br />

Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben werden muss, gilt<br />

für Haus<strong>in</strong>stallationsleitungen nach DIN 50930-6 die folgende Tabelle:<br />

Werkstoff<br />

unlegierter,<br />

niedriglegierter<br />

Stahl<br />

pH-<br />

Wert<br />

Basekapazität<br />

bis pH 8,2<br />

(mmol/L)<br />

Säurekapazität<br />

bis pH 4,3<br />

(mmol/L)<br />

Calcium<br />

(mmol/L)<br />

> 7 > 2 > 0,5 o<strong>der</strong><br />

> 20 mg/L<br />

Sauerstoff<br />

(mg/L)<br />

> 3<br />

TOC<br />

(mg/L)<br />

feuerverz<strong>in</strong>kter<br />

Stahl < 0,5 > 1<br />

nichtrosten<strong>der</strong><br />

Stahl<br />

Kupfer<br />

verz<strong>in</strong>ntes<br />

Kupfer<br />

6,5 –<br />

9,5<br />

7,0 –<br />

7,4<br />

> 7,4<br />

6,5 –<br />

9,5<br />

< 1,5<br />

Bei Verwendung von metallischen Werkstoffen für die Haus<strong>in</strong>stallationsrohre<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserbeschaffenheit s<strong>in</strong>d alle oben<br />

genannten Werkstoffe geeignet.<br />

Korrosionsvorgänge die zu Schäden am Bauteil führen, s<strong>in</strong>d nicht Gegenstand dieser<br />

Norm.<br />

Die vorliegende Tabelle nach DIN 50930-6 gilt, wenn ke<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Prüfung vor<br />

Ort stattgefunden hat. In beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen können geson<strong>der</strong>te örtliche<br />

Prüfungen erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong>. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Dimensionierung, <strong>der</strong> Betriebsweise und<br />

<strong>der</strong> Qualitätsausführung des Materials und <strong>der</strong> Arbeiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Haus<strong>in</strong>stallation<br />

zusätzlich die allgeme<strong>in</strong> anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik zu beachten, da<br />

Korrosionsvorgänge auch bei allgeme<strong>in</strong>er Eignung <strong>der</strong> Materialien nie völlig<br />

ausgeschlossen werden können.


Wen <strong>in</strong> bestehenden Installationssystemen als Folge ungünstiger<br />

Wasserbeschaffenheit und Betriebsbed<strong>in</strong>gungen o<strong>der</strong> unsachgemäßer<br />

Werkstoffauswahl die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Tr<strong>in</strong>kwasserbeschaffenheit<br />

nicht e<strong>in</strong>zuhalten s<strong>in</strong>d, kann durch Schutzmaßnahmen e<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Tr<strong>in</strong>kwasserbeschaffenheit entgegengewirkt werden. Der Nachweis <strong>der</strong> Wirksamkeit<br />

erfolgt nach DIN 50934-1 und DIN 50934-2.<br />

Die weiteren nach Anlage 1, 2 und 3 Tr<strong>in</strong>kwV durchgeführten Untersuchungen<br />

ergeben ebenfalls ke<strong>in</strong>e Auffälligkeiten bzw. Beanstandungen. So waren <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er<br />

<strong>der</strong> Proben Pflanzenschutzmittel bzw. <strong>der</strong>en Abbauprodukte nachweisbar.<br />

Zusammenfassend wird aufgrund <strong>der</strong> vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass<br />

die beiden untersuchten Wasserproben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Aichhalden</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

durchgeführten Untersuchungen die an Tr<strong>in</strong>kwasser gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

(Tr<strong>in</strong>kwV vom 21.05.2001) jeweils <strong>in</strong> vollem Umfang erfüllen.<br />

Weitere Auskünfte zum Tr<strong>in</strong>kwasser und zu speziellen Untersuchungsparametern<br />

können unserer Homepage unter www.aichhalden.de o<strong>der</strong> www.roetenberg.de unter<br />

Rathaus / Geme<strong>in</strong>debetriebe / Wasserversorgung / aktuelle Untersuchungsergebnisse<br />

entnommen o<strong>der</strong> beim Bürgermeisteramt erfragt werden.

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