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Bebauungsplan - Textlicher (1.010 KB) - .PDF - Ossiach

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Zahl: 031­2/2008 <strong>Ossiach</strong>, am 14.02.2008<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Gemeinde OSSIACH vom 14.02.2008, Zahl 031­2/2008,<br />

mit der ein<br />

TEXTLICHER BEBAUUNGSPLAN<br />

für das Gebiet der Gemeinde <strong>Ossiach</strong> erlassen wird.<br />

Auf Grund der §§ 24 bis 27 des Gemeindeplanungsgesetzes 1995, LGBl. Nr. 23, in<br />

der geltenden Fassung des Gesetzes 88/2005, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Wirkungsbereich<br />

(1) Dieser textliche <strong>Bebauungsplan</strong> gilt für alle im Flächenwidmungsplan der Gemeinde<br />

<strong>Ossiach</strong> als Bauland festgelegten Flächen.<br />

(2) Ausgenommen sind jene Bauflächen, deren Bebauung durch Teilbebauungspläne<br />

geregelt wird.<br />

§ 2<br />

Mindestgröße der Baugrundstücke<br />

(1) Als Baugrundstücke gelten Grundstücke, die entweder vollflächig als Bauland<br />

gewidmet oder jene Teile von Grundstücken, die als Bauland festgelegt sind.<br />

(2) Die Mindestgröße der Baugrundstücke beträgt:<br />

a) bei offener Bebauungsweise 600 m²<br />

b) bei halboffener Bebauungsweise 450 m²<br />

c) bei geschlossener Bebauungsweise 350 m²<br />

(3) Die gemäß Abs. 2 lit. a) erforderliche Mindestgröße eines Baugrundstückes<br />

setzt darüber hinaus eine entsprechende Konfiguration desselben voraus.<br />

Insbesondere darf die durchschnittliche Mindestbreite von 16,0 m nicht unterschritten<br />

werden.

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