Bebauungsplan - Textlicher (1.010 KB) - .PDF - Ossiach
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Zahl: 0312/2008 <strong>Ossiach</strong>, am 14.02.2008<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Gemeinde OSSIACH vom 14.02.2008, Zahl 0312/2008,<br />
mit der ein<br />
TEXTLICHER BEBAUUNGSPLAN<br />
für das Gebiet der Gemeinde <strong>Ossiach</strong> erlassen wird.<br />
Auf Grund der §§ 24 bis 27 des Gemeindeplanungsgesetzes 1995, LGBl. Nr. 23, in<br />
der geltenden Fassung des Gesetzes 88/2005, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Wirkungsbereich<br />
(1) Dieser textliche <strong>Bebauungsplan</strong> gilt für alle im Flächenwidmungsplan der Gemeinde<br />
<strong>Ossiach</strong> als Bauland festgelegten Flächen.<br />
(2) Ausgenommen sind jene Bauflächen, deren Bebauung durch Teilbebauungspläne<br />
geregelt wird.<br />
§ 2<br />
Mindestgröße der Baugrundstücke<br />
(1) Als Baugrundstücke gelten Grundstücke, die entweder vollflächig als Bauland<br />
gewidmet oder jene Teile von Grundstücken, die als Bauland festgelegt sind.<br />
(2) Die Mindestgröße der Baugrundstücke beträgt:<br />
a) bei offener Bebauungsweise 600 m²<br />
b) bei halboffener Bebauungsweise 450 m²<br />
c) bei geschlossener Bebauungsweise 350 m²<br />
(3) Die gemäß Abs. 2 lit. a) erforderliche Mindestgröße eines Baugrundstückes<br />
setzt darüber hinaus eine entsprechende Konfiguration desselben voraus.<br />
Insbesondere darf die durchschnittliche Mindestbreite von 16,0 m nicht unterschritten<br />
werden.