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KURZFASSUNG<br />

Das Bundesland Berlin schließt seit Mitte der 1990er Jahre im Bereich der über Zuwendungen<br />

finanzierten gesundheitlichen und sozialen Leistungen Treuhandverträge mit den<br />

Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege ab. <strong>Die</strong> Verbände werden <strong>als</strong> intermediäre<br />

Beliehene zwischen Verwaltung und Zuwendungsempfänger eingeführt, die einerseits ein<br />

vertragliches Treuhandverhältnis mit der zuwendungsgebenden Verwaltung und andererseits<br />

ein Förderverhältnis mit den Leistungsanbietern eingehen. <strong>Die</strong> Beleihung muss durch<br />

einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, den sogenannten Treuhandvertrag, erfolgen.<br />

Nach über zehnjähriger Erfahrung mit den Treuhandverträgen lag es im Interesse des Paritätischen<br />

Wohlfahrtsverbandes, eine Zwischenbilanz zu ziehen, und festzustellen, welche<br />

Erfahrungen und Einschätzungen die an den Treuhandverträgen beteiligten Akteure haben.<br />

Anfang 2006 wurde die Philosophische Fakultät III/Erziehungswissenschaften/Fachgebiet<br />

„Recht, Verwaltung und Organisation“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />

mit der Durchführung dieser <strong>Untersuchung</strong> beauftragt. Mit Hilfe von Experteninterviews<br />

sollte geklärt werden, ob und wenn ja, wie sich die Einführung von Treuhandverträgen <strong>aus</strong><br />

Sicht der beteiligten Akteure auf die Leistungserbringung <strong>aus</strong>gewirkt hat. Als Experten für<br />

Treuhandverträge wurden solche Interviewpartner/innen 1 <strong>aus</strong>gewählt, die auf den verschiedenen<br />

Hierarchieebenen in Politik, Verwaltung und Verbänden in den Entscheidungsprozess<br />

über die Ein- und Fortführung von Treuhandverträgen involviert waren und sind. Insgesamt<br />

wurden zwischen April und November 2006 vierzehn Interviews mit siebzehn Experten geführt.<br />

<strong>Die</strong> Befunde machen deutlich, dass die Praxis der Treuhandverträge unterschiedlich gedeutet<br />

und bewertet wird:<br />

Rollenverständnis der Akteure: Sachverhalte, wie Aufgabenkritik der Senatsverwaltung, Verantwortungsübernahme<br />

der Verbände und der damit zusammenhängende Rollenkonflikt<br />

infolge des „doppelten Mandats“ der Verbände sowie die kooperative Zusammenarbeit zwischen<br />

den Vertragsparteien, die schließlich mit den Erfordernissen staatlicher Fachaufsicht<br />

kollidiert, geben Grund zu der Annahme, dass es auf beiden Seiten, sowohl bei den Verbänden<br />

<strong>als</strong> auch bei der Senatsverwaltung im Zuge der Einführung von Treuhandverträgen zu<br />

einer veränderten Wahrnehmung und relativen Unklarheit ihrer bisherigen Rollen und Funktionen<br />

gekommen ist.<br />

Steuerung über Kontraktmanagement: <strong>Die</strong> Verträge würden sowohl der Senatsverwaltung<br />

<strong>als</strong> auch den Verbänden relativ große Gestaltungsspielräume ermöglichen. <strong>Die</strong> Verbände<br />

heben besonders hervor, dass sie durch die Verträge aktive Steuerungsmöglichkeiten unter<br />

Beteiligung ihrer <strong>Die</strong>nste und Einrichtungen gewonnen hätten. <strong>Die</strong> Steuerungsmöglichkeiten<br />

jedoch, die die Verbände durch die Verträge bekommen haben, „gehören ihnen eigentlich<br />

1 Im Folgenden wird <strong>aus</strong> Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Kurzform verwand; selbstverständlich<br />

sind aber immer – wenn nicht <strong>aus</strong>drücklich anders vermerkt – beide Geschlechter gemeint.<br />

B E R L I N E R T R E U H A N D V E R T R Ä G E S E I T E | 5

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