Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
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<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 7<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Herr HIlliger (Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Stiftungsrates) führt aus, er wer<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>r Perspektive<br />
<strong>de</strong>s Stiftungsrates <strong>de</strong>n Vorgang skizzieren. Frau Nikoforow als Geschäftsführerin<br />
wer<strong>de</strong> seinen Vortrag mit Details ergänzen.<br />
Dem Stiftungsrat oblägen zwei zentrale Aufgaben. Zum einen gehe es um <strong>de</strong>n Erhalt<br />
<strong>de</strong>s Stiftungsvermögens und zum an<strong>de</strong>ren um die Erfüllung <strong>de</strong>s Stiftungszwecks.<br />
Diese bei<strong>de</strong>n Bereiche seien streng voneinan<strong>de</strong>r zu trennen, was be<strong>de</strong>ute, dass kein<br />
Vermögen eingesetzt wer<strong>de</strong>n dürfe, um <strong>de</strong>n Stiftungszweck unmittelbar zu erfüllen.<br />
Es dürfe daher keine För<strong>de</strong>rung von Projekten aus <strong>de</strong>m Verkauf von Grundstücken<br />
erfolgen.<br />
Die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>s Verkaufs sei entstan<strong>de</strong>n, weil das Grundstück für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
nicht benötigt wer<strong>de</strong>. Das Stiftungsvermögen enthalte verschie<strong>de</strong>ne Grundstücke,<br />
die man nicht unmittelbar für die Einrichtungen brauche. Diese Grundstücke<br />
seien in <strong>de</strong>r Regel vermietet und damit <strong>de</strong>rgestalt verwertet, dass die Stiftung von<br />
<strong>de</strong>n Erträgen Projekte för<strong>de</strong>rn könne. Die NAJU als Jugendverband habe im Übrigen<br />
insgesamt 30 000 Euro aus diesen Erträgen <strong>de</strong>r Stiftung erhalten.<br />
Die Situation stelle sich in<strong>de</strong>s an<strong>de</strong>rs dar, wenn man feststellen müsse, dass ein<br />
Grundstück - wie auch das betreffen<strong>de</strong> Grundstück in Gerswal<strong>de</strong> - Risiken berge, die<br />
zu einer Schädigung <strong>de</strong>s Stiftungsvermögens führen könnten. Dieses Risiko sei finanziell<br />
nicht durch die gezahlte Pacht abge<strong>de</strong>ckt. Er gestehe zu, dass es sich hierbei<br />
um eine wirtschaftliche Perspektive han<strong>de</strong>le, jedoch sei er in seiner Funktion gehalten,<br />
<strong>de</strong>n Gesichtspunkt <strong>de</strong>s Vermögenserhalts zu berücksichtigen. Angesichts <strong>de</strong>s<br />
festgestellten Risikos sowie zur Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtvermögens <strong>de</strong>r Stiftung, habe<br />
man sich entschlossen, das Grundstück zu veräußern.<br />
Wie je<strong>de</strong>r Grundstücksbesitzer habe die Stiftung vor <strong>de</strong>r Situation gestan<strong>de</strong>n, entwe<strong>de</strong>r<br />
Eigenmittel einzusetzen, an<strong>de</strong>re Aktiva zu veräußern o<strong>de</strong>r Kredite aufzunehmen.<br />
Man habe unter an<strong>de</strong>rem aufgrund <strong>de</strong>r bereits bestehen<strong>de</strong>n hohen Kreditbelastung<br />
<strong>de</strong>r Stiftung durch die Sanierung verschie<strong>de</strong>ner an<strong>de</strong>rer Objekte entschie<strong>de</strong>n, keine<br />
weiteren Kredite aufzunehmen.<br />
Die NAJU sei in einem Gespräch am 23. April 2012 über die Verkaufsabsicht informiert<br />
wor<strong>de</strong>n. Dabei sei angeklungen, dass seitens <strong>de</strong>r NAJU die Anrechnung <strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>n sieben Jahren bisher gezahlten Pacht erwartet wer<strong>de</strong>, wofür man aufseiten <strong>de</strong>r<br />
Stiftung keine vertragliche Basis habe erkennen können. Es habe zwar in Gesprächen<br />
in <strong>de</strong>n Jahren 2006/2007, als die NAJU das Vorhaben, eine Bildungsstätte zu<br />
errichten, noch betrieben habe, die Überlegung gegeben, dass man dann die Pacht<br />
in <strong>de</strong>n Grundstückspreis mit einberechnen könnte, allerdings sei dies kein Angebot<br />
für <strong>de</strong>n gesamten Zeitraum gewesen.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s Berichtes <strong>de</strong>r Geschäftsführerin habe <strong>de</strong>r Stiftungsrat in <strong>de</strong>r Sitzung am<br />
22. Mai 2012 beschlossen, <strong>de</strong>r Verkaufsabsicht in Bezug auf das Grundstück in<br />
Gerswal<strong>de</strong> zuzustimmen und die Geschäftsführerin zu bitten, die Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
Stiftungsaufsicht einzuholen. Neben <strong>de</strong>n Verhandlungen mit <strong>de</strong>r NAJU sollten in<strong>de</strong>s