Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
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Die Aufgaben <strong>de</strong>r Information, <strong>de</strong>r Klärung von Zuständigkeiten, <strong>de</strong>r Angebotsentwicklung<br />
und <strong>de</strong>r Abstimmung von Verfahren im Kin<strong>de</strong>rschutz entsprechen <strong>de</strong>n bisherigen Themen<br />
<strong>de</strong>r regionalen Arbeitsgemeinschaften bei <strong>de</strong>n Jugendämtern. Insoweit muss lan<strong>de</strong>srechtlich<br />
keine an<strong>de</strong>re Zuständigkeit geschaffen wer<strong>de</strong>n. Unabhängig davon besteht auch in <strong>de</strong>r<br />
Wahrnehmung dieser Aufgaben fachlicher Entwicklungsbedarf.<br />
b) Einsatz von Familienhebammen<br />
Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> stehen <strong>de</strong>rzeit 28 Familienhebammen zur Verfügung, die in <strong>de</strong>n Jahren<br />
2006/2007 in einer vom Lan<strong>de</strong>shebammenverband Berlin organisierten und aus Mitteln<br />
<strong>de</strong>s für Gesundheit zuständigen Lan<strong>de</strong>sressorts finanzierten Weiterbildung qualifiziert wur<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis kommen diese Hebammen, soweit ihre Tätigkeit zeitlich und inhaltlich über<br />
die im Rahmen <strong>de</strong>s SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) abrechenbaren Leistungen<br />
hinausgeht, bislang nicht in allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zum Einsatz.<br />
In einigen Jugendämtern wer<strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r Familienhebammen im Rahmen präventiver<br />
Angebote nach § 16 SGB VIII sowie in Familien mit vorhan<strong>de</strong>nen Gefährdungsrisiken für das<br />
neugeborene Kind auch im Tan<strong>de</strong>m mit einer ambulanten sozialpädagogischen Hilfe gemäß<br />
§ 27 SGB VIII in Anspruch genommen. In einer Stadt ist eine Familienhebamme fest im öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst angestellt, die im Kontext eines Familienbesuchsdienstes alle<br />
jungen Eltern innerhalb <strong>de</strong>r ersten Wochen nach <strong>de</strong>r Geburt eines Kin<strong>de</strong>s aufsucht, ein Begrüßungsgeschenk<br />
<strong>de</strong>r Stadt überbringt sowie die Eltern bei <strong>de</strong>r gesundheitlichen Vorsorge<br />
für das Kind bis hin zu materiellen Belangen und <strong>de</strong>r Regelung von Behör<strong>de</strong>nangelegenheiten<br />
berät. Soweit ein weitergehen<strong>de</strong>r Unterstützungsbedarf zugunsten <strong>de</strong>r ge<strong>de</strong>ihlichen Entwicklung<br />
<strong>de</strong>s neugeborenen Kin<strong>de</strong>s erkennbar wird, organisiert und vermittelt die Familienhebamme<br />
geeignete Leistungen und steht auch selbst bis zu einem Jahr beratend und unterstützend<br />
zur Verfügung.<br />
Da die Möglichkeiten <strong>de</strong>s Einsatzes von Familienhebammen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bislang nur von<br />
einzelnen Kommunen erprobt und genutzt wur<strong>de</strong>n, daher auch gesicherte Erkenntnisse über<br />
ihre Einsatzmöglichkeiten kaum vorhan<strong>de</strong>n sind, wird auf eine umfassen<strong>de</strong> in § 3 Absatz 4<br />
KKG intendierte Einbindung von Familienhebammen in die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen<br />
hinzuwirken sein. Deren Ausgestaltung liegt in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r Landkreise und<br />
kreisfreien Städte als Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe und <strong>de</strong>s öffentlichen Gesundheitsdienstes.<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Familienhebammen sollen insbeson<strong>de</strong>re für Frauen in <strong>de</strong>r Schwangerschaft,<br />
Mütter bzw. Familien mit psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen zur Verfügung<br />
stehen (selektive Prävention). Die Koordinierung <strong>de</strong>s Einsatzes <strong>de</strong>r Familienhebammen wird<br />
in <strong>de</strong>r Regel bei <strong>de</strong>n örtlichen Jugendämtern o<strong>de</strong>r Gesundheitsämtern liegen.<br />
In Familien mit bereits manifesten Gefährdungsrisiken für das neu geborene Kind liegt die<br />
Steuerungsverantwortung für einen möglichen Einsatz einer Familienhebamme ausschließlich<br />
beim Jugendamt. Ihr Einsatz wird in <strong>de</strong>r Regel dann im Tan<strong>de</strong>m mit einer ambulanten<br />
sozialpädagogischen Hilfe erfolgen (indizierte Prävention).<br />
c) Ehrenamtliche Strukturen<br />
Uni die präventiven Möglichkeiten zum Schutz neugeborener und kleiner Kin<strong>de</strong>r in vollem<br />
Umfang zu nutzen, ist neben <strong>de</strong>n professionellen Handlungsansätzen <strong>de</strong>r zuständigen öffentlichen<br />
Institutionen und freien Träger in <strong>de</strong>n regionalen Netzwerken Kin<strong>de</strong>rschutz/Frühe<br />
Hilfen auch das von fachlicher Koordination begleitete, ehrenamtliche Engagement von Bür-<br />
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