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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/41 Protokoll - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>41</strong> - Entwurf S. 6<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 23.05.2013<br />

<strong>41</strong>. Sitzung bo-ma<br />

Bediensteten zu fördern. Allerdings vertrete man die grundsätzliche Auffassung, dass<br />

nicht alles, was als richtig und zielführend erkannt worden sei, einer gesetzlichen Regelung<br />

bedürfe.<br />

Er glaube, dass den Anliegen der Sorben/Wenden aufgrund der Unterschiedlichkeit<br />

der Situation sowie der konkreten Bedarfe in den einzelnen Gebieten besser durch<br />

individuelle Regelungen in untergesetzlichen Vorschriften entsprochen werden könne.<br />

Zwar sehe man insbesondere im Bereich des zweisprachigen Unterrichts das Problem<br />

der Umsetzbarkeit des Anspruchs, indes gelte es an dieser Stelle zunächst, die<br />

gut ausgebildeten Fachlehrkräfte zu gewinnen. Zudem müsse die Frage erlaubt sein,<br />

ob es fachlich sinnvoll und umsetzbar sei, Zweisprachigkeit in allen Altersstufen und<br />

Fachrichtungen anzubieten. Insbesondere halte man es angesichts der Schwierigkeiten<br />

bei der Gewinnung von geeignetem Personal nicht für zweckmäßig, wie in § 10<br />

Absatz 9 Satz 2 des Gesetzentwurfes vorgesehen, eine konkrete Zeitvorgabe von<br />

drei Jahren gesetzlich zu normieren. Im Extremfall müsste, wenn die Zeitvorgabe<br />

nicht erfüllt werden könne, eine Lehrkraft nach drei Jahren versetzt werden, was er im<br />

Sinne eines guten Schulangebotes und der Schulkultur insgesamt für nicht sinnvoll<br />

erachte.<br />

Die vorgeschlagenen Regelungen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft beruhten<br />

auf der Auffassung, dass man für freie Schulen mit sorbischem/wendischem<br />

Profil eine gesonderte Regelung als obsolet und die vor zwei Jahren beschlossenen<br />

allgemeinen Regelungen zur Förderung von Schulen in freier Trägerschaft als ausreichend<br />

ansehe.<br />

Den Ansatz des Gesetzentwurfes, einen Ansprechpartner für die Angelegenheiten<br />

der Sorben und Wenden zu schaffen, bewerte man positiv. Die einzelnen Regularien<br />

hierzu wolle man indes der Entscheidung des Hauptausschusses als federführendem<br />

Ausschuss überlassen und werde dort Anträge einbringen. Vor diesem Hintergrund<br />

würden die beantragenden Fraktionen dem FDP-Änderungsantrag nicht zustimmen.<br />

Abgeordneter Büttner (FDP) erläutert, auch in seiner Fraktion sei der Meinungsbildungsprozess<br />

noch nicht abgeschlossen. In Bezug auf den Koalitionsantrag gibt er<br />

zu bedenken, dass aus seiner Sicht mit der Ergänzung des § 3 des Kindertagesstättengesetzes<br />

durch Artikel 8 Ziffer 2 des Gesetzentwurfes in Bezug auf die Ausstattung<br />

von Kindertagesstätten mit altersgerechten Lern- und Lehrmitteln für die niedersorbische<br />

Bildungsarbeit ein Konnexitätsproblem entstehen werde. Der Koalitionsantrag<br />

enthalte eine Formulierung, wonach angeraten werde, dass die Versorgung mit<br />

Lehr- und Lernmitteln, die gemäß Kindertagesstättengesetz eine ausschließliche Aufgabe<br />

des Trägers sei, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen<br />

solle. Aufgrund der befürchteten Verletzung des verfassungsrechtlich geregelten<br />

Konnexitätsprinzips halte er den Koalitionsantrag daher nicht für zustimmungsfähig.<br />

In Bezug auf die Schaffung eines Ansprechpartners für die Sorben/Wenden vertrete<br />

er eine andere Auffassung als der Kollege Günther (SPD). Er sei davon überzeugt,<br />

dass der Ansprechpartner in der Staatskanzlei angesiedelt sein müsse, da die Anlie-

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