Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 30<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />
<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />
nehmende Einrichtung.<br />
Bezüglich der Frage „Wann ist die Grenze unterschritten, wo die Grundrechte tangiert<br />
sind?“ muss es in diesen Einrichtungen eine Diskussion geben.<br />
Zur Frage, wann ein Brief geöffnet werden darf: Eltern dürfen einen Brief öffnen, den<br />
ihre minderjährige Kinder bekommen. Für die Einrichtung ist das ein Problem. Insofern<br />
würde ich aus der Tatsache, dass man sich mit dieser Frage auseinandersetzt,<br />
noch nicht den Schluss ziehen, dass das alles grundrechtswidrig sei. Es muss die<br />
Grenze definiert werden, und zwar anders, als man normalerweise in den privaten<br />
Verhältnissen sagt: Das mache ich jetzt oder das mache ich nicht.<br />
Das berührt auch die Fragen: Wann ist Ausgang zulässig? Wie weit muss der Jugendliche,<br />
wenn er vom Ausgang wiederkommt, möglicherweise zeigen, was er in<br />
seinen Taschen hat? Das ist in geschlossenen Einrichtungen ein Problem, denn dort<br />
geht es um Drogen, auch um Waffen, zum Beispiel Messer. Diese Dinge müssen geklärt<br />
werden.<br />
Ich halte es also für nicht ganz zutreffend, wenn gesagt wird: Grundrechte werden<br />
nicht geachtet bzw. nicht gewahrt. - Es geht darum, die Grenze zu definieren. Die<br />
Rückmeldung des Landesjugendamtes über Vorfälle verkehrt ein wenig die Situation.<br />
Gesetzlich ist geregelt, dass die Jugendämter den Einzelfall im Blick haben und dem<br />
Landesjugendamt eine Information übermitteln. Das Landesjugendamt stellt daraufhin<br />
fest, ob deshalb etwas zu veranlassen ist. Es ist nicht so, dass das Landesjugendamt<br />
Informationen über Einzelfälle weitergibt. Es ist die Auflage an den Träger,<br />
dass die Mitteilungen über Vorgänge auch den Jugendämtern vom Träger übermittelt<br />
werden. Das ist deren Aufgabe, und es ist davon auszugehen, dass die die Informationen<br />
haben. Aber das ist nicht die Aufgabe des Landesjugendamtes - nur zur Richtigstellung.<br />
Ministerin Frau Dr. Münch:<br />
Ich würde an dieser Stelle gern anknüpfen. Unser Problem besteht darin, dass dieser<br />
Bereich juristisch, was bindende Vorgaben betrifft, bisher keine konkrete Struktur bietet.<br />
Die Frage ist, ob wir eine solche Struktur brauchen. Wir sollten uns in diesem<br />
Kontext - unabhängig von dem akuten Fall - darüber Gedanken machen.<br />
Was Herr Hilliger gesagt hat, ist vollkommen richtig: Die Erziehungsberechtigten bzw.<br />
Vormünder geben Teile des Erziehungsrechts an die Mitarbeiter der Haasenburg<br />
GmbH ab. Das bedeutet, diese sollen die Kinder erziehen, so wie man davon<br />
ausgeht, dass Familien Kinder erziehen. Wir sanktionieren diese Dinge auch nicht im<br />
familiären Bereich. Es stellt sich die Frage, ob diese Analogie zulässig ist. Aber dass<br />
wir eine Einrichtung in einer Art und Weise betreiben, wie dies in der Justizvollzugsanstalt<br />
oder in der psychiatrischen Anstalt geschieht, das wäre die falsche Konsequenz.