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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 30<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />

<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />

nehmende Einrichtung.<br />

Bezüglich der Frage „Wann ist die Grenze unterschritten, wo die Grundrechte tangiert<br />

sind?“ muss es in diesen Einrichtungen eine Diskussion geben.<br />

Zur Frage, wann ein Brief geöffnet werden darf: Eltern dürfen einen Brief öffnen, den<br />

ihre minderjährige Kinder bekommen. Für die Einrichtung ist das ein Problem. Insofern<br />

würde ich aus der Tatsache, dass man sich mit dieser Frage auseinandersetzt,<br />

noch nicht den Schluss ziehen, dass das alles grundrechtswidrig sei. Es muss die<br />

Grenze definiert werden, und zwar anders, als man normalerweise in den privaten<br />

Verhältnissen sagt: Das mache ich jetzt oder das mache ich nicht.<br />

Das berührt auch die Fragen: Wann ist Ausgang zulässig? Wie weit muss der Jugendliche,<br />

wenn er vom Ausgang wiederkommt, möglicherweise zeigen, was er in<br />

seinen Taschen hat? Das ist in geschlossenen Einrichtungen ein Problem, denn dort<br />

geht es um Drogen, auch um Waffen, zum Beispiel Messer. Diese Dinge müssen geklärt<br />

werden.<br />

Ich halte es also für nicht ganz zutreffend, wenn gesagt wird: Grundrechte werden<br />

nicht geachtet bzw. nicht gewahrt. - Es geht darum, die Grenze zu definieren. Die<br />

Rückmeldung des Landesjugendamtes über Vorfälle verkehrt ein wenig die Situation.<br />

Gesetzlich ist geregelt, dass die Jugendämter den Einzelfall im Blick haben und dem<br />

Landesjugendamt eine Information übermitteln. Das Landesjugendamt stellt daraufhin<br />

fest, ob deshalb etwas zu veranlassen ist. Es ist nicht so, dass das Landesjugendamt<br />

Informationen über Einzelfälle weitergibt. Es ist die Auflage an den Träger,<br />

dass die Mitteilungen über Vorgänge auch den Jugendämtern vom Träger übermittelt<br />

werden. Das ist deren Aufgabe, und es ist davon auszugehen, dass die die Informationen<br />

haben. Aber das ist nicht die Aufgabe des Landesjugendamtes - nur zur Richtigstellung.<br />

Ministerin Frau Dr. Münch:<br />

Ich würde an dieser Stelle gern anknüpfen. Unser Problem besteht darin, dass dieser<br />

Bereich juristisch, was bindende Vorgaben betrifft, bisher keine konkrete Struktur bietet.<br />

Die Frage ist, ob wir eine solche Struktur brauchen. Wir sollten uns in diesem<br />

Kontext - unabhängig von dem akuten Fall - darüber Gedanken machen.<br />

Was Herr Hilliger gesagt hat, ist vollkommen richtig: Die Erziehungsberechtigten bzw.<br />

Vormünder geben Teile des Erziehungsrechts an die Mitarbeiter der Haasenburg<br />

GmbH ab. Das bedeutet, diese sollen die Kinder erziehen, so wie man davon<br />

ausgeht, dass Familien Kinder erziehen. Wir sanktionieren diese Dinge auch nicht im<br />

familiären Bereich. Es stellt sich die Frage, ob diese Analogie zulässig ist. Aber dass<br />

wir eine Einrichtung in einer Art und Weise betreiben, wie dies in der Justizvollzugsanstalt<br />

oder in der psychiatrischen Anstalt geschieht, das wäre die falsche Konsequenz.

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