Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 34<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />
<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />
Zum Alter der in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH betreuten Kinder und Jugendlichen:<br />
Es ist so, dass der jüngste, der freiheitsentziehend aufgenommen wurde,<br />
zehn Jahre alt war. Das heißt, in der Regel ab einem Alter von zwölf Jahren, aber es<br />
sind auch schon Kinder im Alter von zehn Jahren untergebracht worden.<br />
Die Frage, wie die Entscheidung zustande gekommen ist, ist nicht Angelegenheit des<br />
Landesjugendamtes; darauf muss ich ganz deutlich hinweisen. Es ist aber auch so,<br />
dass es wahrscheinlich keine Entscheidung über die Betreuung von Kindern oder<br />
Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe gibt, an der so viele Fachkräfte mitwirken,<br />
wie im Fall von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Entscheidung wird im<br />
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte im Jugendamt getroffen. Die Sorgeberechtigten,<br />
also die Eltern oder der Vormund, sind beteiligt, es ist ein psychiatrischer Gutachter<br />
beteiligt, der sich den Fall noch einmal anschaut und durchaus eine andere<br />
Meinung haben kann als das Jugendamt - solche Fälle haben wir dokumentiert -, und<br />
es ist immer auch ein Richter beteiligt. Das heißt, es sind an diesem Prozess so viele<br />
Leute beteiligt, wie sonst nie in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich bin persönlich sehr<br />
zurückhaltend bei der Bewertung solcher Entscheidungen. Manchmal kann man sich<br />
sicher fragen, ob das richtig war. Ich glaube, dass sich das Landesjugendamt, das<br />
dafür nicht zuständig ist, dabei zurückhalten sollte, solche Entscheidungen fachlich<br />
zu bewerten, wenn daran eine solche Vielzahl von Fachkräften mitgearbeitet hat.<br />
Zu den Quoten in den Einrichtungen: Ich hatte mir einmal insgesamt angesehen, wie<br />
die Befunde für die einzelnen Einrichtungen sind, um eine Grundlage für die Diskussion<br />
mit dem Träger zu haben. Das beschriebene Problem ist eine Momentaufnahme<br />
aus einem Jahr. Wenn man sich die anderen Jahre anschaut, sieht das in der Verteilung<br />
auf die Einrichtungen anders aus. Mir war wichtig, dass man von Müncheberg<br />
sagen kann: 71 % sind anschließend in ein offenes Setting gekommen. In diesen Fällen<br />
hat die Phase der freiheitsentziehenden Betreuung in der Einrichtung also dazu<br />
geführt, dass die Jugendlichen anschließend in einem anderen Heim der Kinder- und<br />
Jugendhilfe betreut werden konnten oder ins eigene Elternhaus zurückgekehrt sind.<br />
Mit dem Begriff „Abbruch“ werden die Fälle bezeichnet, in denen Jugendliche sagen:<br />
Ich will hier nicht bleiben. Wenn ein Jugendlicher deutlich macht: Ich will hier raus, ich<br />
arbeite mit euch nicht zusammen, ich will nicht!, dann wird die Einrichtung ihn, wenn<br />
es keine Möglichkeit der Zusammenarbeit mit ihm in der angemessenen Betreuung<br />
gibt, wieder ziehen lassen und dem Jugendamt sagen: Es tut uns leid, wir können ihn<br />
hier nicht betreuen. Da hat sich auch tatsächlich etwas geändert. Im Fall Lisa W., der<br />
durch die Presse gegangen ist, würde man heute wahrscheinlich sagen: Eine Jugendliche,<br />
die eine solche Problematik aufweist, würde der Träger nicht betreuen, weil<br />
das Risiko viel zu hoch ist, übrigens auch mit der Konsequenz, dass man für bestimmte<br />
Jugendliche wahrscheinlich in der Jugendhilfe keine adäquate Betreuung<br />
schaffen kann. Das müssen wir einfach auch zur Kenntnis nehmen.<br />
Abbrüche sind diejenigen Fälle, in denen gesagt wurde: Ich will nicht mehr! und in<br />
denen das Jugendamt zu dem Ergebnis kam: Wir nehmen denjenigen oder diejenige<br />
heraus und wir suchen eine andere Betreuung. Abgängig sind diejenigen, die abge-