Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 5<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />
<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />
Zudem wird die Frage zu klären sein, ob das Verwaltungsverfahren zur Betriebserlaubnis<br />
nach § 45f SGB VIII ausreicht, um Gefährdungen des Wohls der Jugendlichen<br />
auszuschließen. Das klingt vielleicht sehr bürokratisch, aber es muss grundsätzlich<br />
geklärt werden, ob das derzeitige Verfahren ausreicht oder ob ein gesetzlicher<br />
Regelungsbedarf besteht. Bei den betreffenden Heimen handelt es sich keineswegs<br />
um Einrichtungen des Strafvollzugs und auch nicht um Einrichtungen des Maßregelvollzugs<br />
oder der Psychiatrie oder um andere Möglichkeiten, geschlossen unterzubringen,<br />
sondern vielmehr um Einrichtungen der Jugendhilfe. Da stellt sich auf den<br />
verschiedensten Ebenen natürlich die Frage: Gibt es hierfür ausreichend Regelungen?<br />
Es geht auch um die grundsätzliche Einschätzung, welche Angebote für Kinder und<br />
Jugendliche mit besonderen Problemlagen vorhanden sind. Bei den Betroffenen handelt<br />
es sich um Kinder und Jugendliche, für die häufig die Haasenburg die letzte Station<br />
ist, bevor entweder der Vollzug - vielleicht auch der Maßregelvollzug - oder auch<br />
die Psychiatrie zuständig wäre. Da müssen wir uns natürlich fragen, ob das Angebot<br />
angemessen ist.<br />
Das ist indes eine Fachdiskussion. Sie haben sicher wahrgenommen, dass nicht zuletzt<br />
durch die Vorwürfe, die sehr massiv aufgetaucht sind, mittlerweile eine sehr engagierte<br />
und kontroverse Diskussion unter Fachleuten bezüglich der sogenannten<br />
geschlossenen Unterbringung geführt wird.<br />
Einige Länder haben sich gezielt dagegen entschieden, was sie allerdings nicht davon<br />
abgehalten hat, Jugendliche in Größenordnungen nach <strong>Brandenburg</strong> in die Haasenburg<br />
zu schicken.<br />
Es muss geklärt werden, ob das verhaltenstherapeutische Konzept, das hinter dem<br />
Konzept der Haasenburg GmbH steckt, eine adäquate Konzeption für Kinder und Jugendliche<br />
mit solchen Problemlagen ist, oder etwas, von dem man sich verabschieden<br />
sollte.<br />
Ich begrüße ausdrücklich, dass diese Diskussion geführt wird. Wir, das heißt alle Beteiligten,<br />
müssen diese Diskussion auch führen. Ich denke, es gibt hier keine schnellen<br />
und einfachen Antworten. Deshalb geht es mir darum, nicht mit irgendwelchen<br />
schnellen Manövern vollendete Tatsachen zu schaffen, die die Komplexität komplett<br />
ausblenden, mit der wir es zu tun haben.<br />
Die Haasenburg-Heime sind besondere Einrichtungen, in denen Jugendliche mit besonders<br />
schwerwiegenden Problemlagen freiheitsentziehend untergebracht werden<br />
können. Nicht alle Jugendliche in diesen Heimen sind freiheitsentziehend untergebracht.<br />
Sie kennen die Zahlen: Wir haben 56 Plätze, wo dies im Prinzip möglich wäre.<br />
Die Einrichtungen halten insgesamt 114 Plätze an den drei Standorten Neuendorf,<br />
Jessern und Müncheberg vor, darunter, wie gesagt, 56 Plätze mit freiheitsentziehenden<br />
Maßnahmen. Sie können die Belegungszahlen anhand des Materials nachvoll-