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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/42 Protokoll

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>42</strong> S. 5<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 04.07.2013<br />

<strong>42</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/bo-ma<br />

Zudem wird die Frage zu klären sein, ob das Verwaltungsverfahren zur Betriebserlaubnis<br />

nach § 45f SGB VIII ausreicht, um Gefährdungen des Wohls der Jugendlichen<br />

auszuschließen. Das klingt vielleicht sehr bürokratisch, aber es muss grundsätzlich<br />

geklärt werden, ob das derzeitige Verfahren ausreicht oder ob ein gesetzlicher<br />

Regelungsbedarf besteht. Bei den betreffenden Heimen handelt es sich keineswegs<br />

um Einrichtungen des Strafvollzugs und auch nicht um Einrichtungen des Maßregelvollzugs<br />

oder der Psychiatrie oder um andere Möglichkeiten, geschlossen unterzubringen,<br />

sondern vielmehr um Einrichtungen der Jugendhilfe. Da stellt sich auf den<br />

verschiedensten Ebenen natürlich die Frage: Gibt es hierfür ausreichend Regelungen?<br />

Es geht auch um die grundsätzliche Einschätzung, welche Angebote für Kinder und<br />

Jugendliche mit besonderen Problemlagen vorhanden sind. Bei den Betroffenen handelt<br />

es sich um Kinder und Jugendliche, für die häufig die Haasenburg die letzte Station<br />

ist, bevor entweder der Vollzug - vielleicht auch der Maßregelvollzug - oder auch<br />

die Psychiatrie zuständig wäre. Da müssen wir uns natürlich fragen, ob das Angebot<br />

angemessen ist.<br />

Das ist indes eine Fachdiskussion. Sie haben sicher wahrgenommen, dass nicht zuletzt<br />

durch die Vorwürfe, die sehr massiv aufgetaucht sind, mittlerweile eine sehr engagierte<br />

und kontroverse Diskussion unter Fachleuten bezüglich der sogenannten<br />

geschlossenen Unterbringung geführt wird.<br />

Einige Länder haben sich gezielt dagegen entschieden, was sie allerdings nicht davon<br />

abgehalten hat, Jugendliche in Größenordnungen nach <strong>Brandenburg</strong> in die Haasenburg<br />

zu schicken.<br />

Es muss geklärt werden, ob das verhaltenstherapeutische Konzept, das hinter dem<br />

Konzept der Haasenburg GmbH steckt, eine adäquate Konzeption für Kinder und Jugendliche<br />

mit solchen Problemlagen ist, oder etwas, von dem man sich verabschieden<br />

sollte.<br />

Ich begrüße ausdrücklich, dass diese Diskussion geführt wird. Wir, das heißt alle Beteiligten,<br />

müssen diese Diskussion auch führen. Ich denke, es gibt hier keine schnellen<br />

und einfachen Antworten. Deshalb geht es mir darum, nicht mit irgendwelchen<br />

schnellen Manövern vollendete Tatsachen zu schaffen, die die Komplexität komplett<br />

ausblenden, mit der wir es zu tun haben.<br />

Die Haasenburg-Heime sind besondere Einrichtungen, in denen Jugendliche mit besonders<br />

schwerwiegenden Problemlagen freiheitsentziehend untergebracht werden<br />

können. Nicht alle Jugendliche in diesen Heimen sind freiheitsentziehend untergebracht.<br />

Sie kennen die Zahlen: Wir haben 56 Plätze, wo dies im Prinzip möglich wäre.<br />

Die Einrichtungen halten insgesamt 114 Plätze an den drei Standorten Neuendorf,<br />

Jessern und Müncheberg vor, darunter, wie gesagt, 56 Plätze mit freiheitsentziehenden<br />

Maßnahmen. Sie können die Belegungszahlen anhand des Materials nachvoll-

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