Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet ... - Stadt Pattensen
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STADT PATTENSEN
STÄDTEBAULICHER RAHMENPLAN
SANIERUNGSGEBIET ALTSTADT
PLANUNGSBÜRO PETERSEN | AM UHRTURM 1-3 | 30519 HANNOVER | TEL 0511 8387362 | FAX 832900 | MAILBOX@PBP-HANNOVER.DE
Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
1.0 Allgemeine Grundlagen .............................................................................. 4
1.1 Vorbemerkungen ........................................................................................... 4
1.2 Städtebauliche Rahmenplanung.................................................................... 5
1.3 Städtebauförderung ....................................................................................... 6
2.0 Lage des Plangebietes ................................................................................ 7
3.0 Planungsvorgaben ...................................................................................... 8
3.1 Regionales Raumordnungsprogramm ........................................................... 8
3.2 Flächennutzungsplan .................................................................................... 9
3.3 Bebauungspläne ......................................................................................... 10
3.4 Örtliche Bauvorschriften .............................................................................. 11
4.0 Historische Grundlagen ............................................................................ 12
5.0 Bestandssituation und Analyse ............................................................... 14
5.1 Verflechtungen des Sanierungsgebietes mit der Gesamtstadt .................... 14
5.2 Verkehrsstruktur .......................................................................................... 16
5.3 Nutzungsstruktur ......................................................................................... 19
5.4 Bebauungsstruktur ...................................................................................... 22
5.5 Denkmalschutzaspekte ............................................................................... 25
5.6 Freiraum /Ökologie /Umwelt ........................................................................ 32
5.7 Zusammenfassende Bewertung .................................................................. 34
6.0 Allgemeine Sanierungsleitbilder .............................................................. 35
6.1 Erhaltung der historisch gewachsenen Stadtstruktur und der
denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Bausubstanz ........................ 35
6.2 Die Altstadt als Standort für Handels- und Dienstleistungsbetriebe ............. 35
6.3 Die Altstadt als kulturelles und gesellschaftliches Zentrum .......................... 36
6.4 Die Altstadt als touristischer Anziehungspunkt ............................................ 36
6.5 Die Altstadt als attraktiver Wohnstandort ..................................................... 36
6.6 Verkehr ....................................................................................................... 37
7.0 Städtebauliche Konzepte .......................................................................... 38
7.1 Verkehrskonzept ......................................................................................... 39
7.2 Nutzungskonzept ........................................................................................ 45
7.3 Freiraum- und Bebauungskonzept .............................................................. 48
8.0 Maßnahmen ............................................................................................... 50
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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
1.0 Allgemeine Grundlagen
1.1 Vorbemerkungen
Die Stadt Pattensen ist Ende 2009 mit dem Sanierungsgebiet „Altstadt“ in das Sanierungsprogramm
„Städtebaulicher Denkmalschutz“ des Landes Niedersachsen aufgenommen
worden. Basis für die Aufnahme waren die vorausgegangenen Vorbereitenden
Untersuchungen, in denen zum einen die bestehenden städtebaulichen Probleme
der Altstadt ermittelt und zum anderen ein erster Maßnahmenkatalog zur Beseitigung
dieser Missstände aufgezeigt wurde. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
hat der Rat der Stadt Pattensen in seiner Sitzung am 17.06.2010 beschlossen.
Mit dem städtebaulichen Rahmenplan soll jetzt aufbauend auf den vorliegenden Untersuchungen
die konzeptionelle Grundlage für eine räumlich, funktional und gestalterisch
zusammenhängende Entwicklung der Altstadt Pattensens gelegt werden. Der Rahmenplan
bildet dabei einen Orientierungsrahmen, damit die Vielzahl der Einzelmaßnahmen,
die im Verlaufe des Sanierungsverfahrens umgesetzt werden sollen, eine
einheitliche Zielrichtung verfolgen. Als informelles Planwerk besitzt er ein hohes Maß
an Flexibilität, was auch die Anpassung an veränderte Gegebenheiten im Verlauf des
Verfahrens immer möglich macht. Ein Rahmenplan stellt insofern kein starres Konzept
dar, sondern kann im weiteren Verfahren auch fortgeschrieben und weiterentwickelt
werden.
Die im Folgenden dargestellten Planungskonzepte stellen die Ergebnisse dar, die im
Dialog mit dem gebildeten Sanierungsbeirat, den betroffenen Behörden und den Bürgern
erarbeitet worden sind. Im Zuge der Umsetzung müssen die jeweiligen Planungsziele
jedoch mit allen Beteiligten weiter diskutiert und konkretisiert werden.
Abgrenzung des Sanierungsgebietes (Quelle des Luftbildes: google earth)
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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
1.2 Städtebauliche Rahmenplanung
Unter Beachtung der örtlichen Bestandssituation werden in einem städtebaulichen
Rahmenplan für einen begrenzten räumlichen Geltungsbereich Lösungsmöglichkeiten
aufgezeigt, die als Leitbild für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung zugrunde gelegt
werden sollen.
Das rahmenplanerische Gesamtkonzept besteht dabei aufgrund der Komplexität der
Thematik in der Regel aus verschiedenen Einzelplänen, die jeweils einen Problemschwerpunkt
zusammenfassen. Dieses sind
- das Freiraum- und Bebauungskonzept,
- das Verkehrskonzept und
- das Nutzungskonzept.
Die Aussagekraft und Detaildarstellung zu den jeweiligen Themenbereichen stellt dabei
eine Zwischenstufe zwischen den Aussagen des Flächennutzungsplanes und den
Festsetzungen eines Bebauungsplanes dar. Ein Rahmenplan unterliegt aber nicht wie
diese Bauleitpläne den vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen mit den einhergehenden
bindenden Wirkungen für die Bürger. Es handelt sich vielmehr um ein sogenanntes
„informelles“ Planwerk, welches vorrangig nur für die Verwaltung einen bindenden
Charakter hat, wenn es von den politischen Gremien als Selbstbindungsplan
beschlossen wird. Alle nachfolgenden Planungen und Maßnahmen sind dann auf den
Grundaussagen des Rahmenplanes aufzubauen.
Die entwickelten Leitbilder können dabei jedoch auch immer dann an Veränderungen
angepasst werden, wenn sich im Verlauf der Umsetzung der Sanierungsziele neue
Rahmenbedingungen ergeben.
Schema Rahmenplanung
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1.3 Städtebauförderung
Im Jahr 2008 haben der Bund und das Land Niedersachsen erstmals die schon seit
1991 für die neuen Bundesländer geltende Programmkomponente "Städtebaulicher
Denkmalschutz" in die Städtebauförderung aufgenommen. Dieses Bund-Länder-
Programm unterstützt den Erhalt besonders wertvoller historischer Stadtkerne, in denen
nicht nur einzelne Gebäude, sondern ganze Straßenzüge, Plätze oder die gesamte
historische Innenstadt erhaltenswert sind. Aufgabe des Städtebaulichen Denkmalschutzes
ist es, diese historischen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter und in
ihrer Gesamtheit zu erhalten und gleichzeitig zu lebendigen Orten zu entwickeln, die
als Wohnstandort, als Arbeitsstätte, als Ort für kulturelle Veranstaltungen und für Freizeitaktivitäten
gleichermaßen attraktiv sind und sowohl Einwohner als auch Besucher
anziehen.
Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts
oder Rahmenplanes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die
als städtebauliche Sanierungsmaßnahme entsprechend den Vorgaben der §§ 136 bis
164 BauGB durchgeführt wird. Diese Voraussetzungen sind für das Sanierungsgebiet
„Altstadt“ in Pattensen gegeben.
Demnach können hier Fördermittel im Einzelnen für folgende Maßnahmen eingesetzt
werden:
die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger
baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
die Modernisierung und Instandsetzung, der Um- und Ausbau erhaltenswerter Gebäude
oder Ensembles,
die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher,
künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung
des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,
der innenstadtbedingte Mehraufwand für die Herrichtung von Gebäuden und ihres
Umfeldes für Handel, Dienstleistungen und innenstadtverträgliches Gewerbe,
die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme sowie die Erarbeitung und Fortschreibung
von Planungen und Konzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern, von Sanierungs-
sowie anderen bestätigten Beauftragten zur Beratung von Eigentümern/Investoren
über die Einhaltung von Auflagen der Denkmalpflege oder von
Vorgaben aus örtlichen Satzungen.
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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
2.0 Lage des Plangebietes
Die Planungsaussagen des Rahmenplanes beziehen sich in erster Linie auf den Bereich
des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt“. Das Planungsgebiet entspricht
damit in weiten Teilen dem historisch gewachsenen Altstadtgrundriss, der sich
bis heute in seiner formalen Ausprägung gut erhalten hat. Im Norden und im Südwesten
bilden die noch vorhandenen ehemaligen Wallanlagen und im Osten die Göttinger
Straße die Begrenzung. Dieser Straßenzug ist in etwa identisch mit der Lage des früheren
Befestigungsgrabens. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt
ca. 22,2 ha. In diesem Bereich konzentrieren sich die wesentlichen historischen Baustrukturen
und die wichtigsten öffentlichen, kulturellen und Versorgungseinrichtungen
der Stadt. Die kulturhistorische Bedeutung des Sanierungsgebietes wird dabei durch
die sehr große Anzahl von Einzel- und Gruppendenkmalen in seinem Geltungsbereich
deutlich. Darüber hinaus überschneidet das Sanierungsgebiet in weiten Teilen das archäologische
Flächendenkmal der ehemaligen Wallanlagen.
Die Planaussagen des Rahmenplanes beschränken sich i.d.R. auf diesen Stadtkernbereich,
wobei in Einzelfällen auch über diese Begrenzung hinausgegriffen wird, wenn
dieses für die Umsetzung der beabsichtigten Zielsetzungen von Bedeutung ist.
Lage des Planungsgebietes innerhalb der Gesamtstadt
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3.0 Planungsvorgaben
3.1 Regionales Raumordnungsprogramm
Das Regionale Raumordnungsprogramm für die Region Hannover (RROP 2005) stellt
Pattensen als Grundzentrum dar. Für Grundzentren gilt in Bezug auf den Einzelhandel,
dass die vorrangige Versorgungsfunktion der Grundzentren im Bereich der Versorgung
der Bevölkerung mit Waren des periodischen Bedarfs liegt. Im zeichnerisch festgelegten
Versorgungskern sind Neuansiedlungen und Erweiterungen, die der grundzentralen
Stufe entsprechen, ohne weitere raumordnerische Prüfung zulässig.
Neben dieser Aussage zur Zentralörtlichkeit stellt das RROP die wichtigsten überregionalen
Straßenverbindungen dar und kennzeichnet die südlich der Altstadt liegenden
Wallanlagen als Vorranggebiet für Natur und Landschaft.
Grundzentrum
zentralörtlicher Standort /
zentralörtl. Ergänzungsbereich
Versorgungskern der
zentralen Orte
Hauptverkehrsstraße von
überregionaler Bedeutung
Hauptverkehrsstraße von
regionaler Bedeutung
Darüber hinaus werden im Textteil des RROP folgende Aussagen getroffen:
Langfristig ist eine Stadtbahnverlängerung über Arnum-Süd bis nach Pattensen
denkbar. Diese Option wird auch in der zeichnerischen Darstellung mit einem Pfeil
angedeutet.
Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB) sind besonders große Einsteige- bzw. Umsteigebahnhöfe,
an denen mehrere Buslinien enden. Die ZOB sollten so gestaltet sein,
dass ein Umsteigen und Warten für die Fahrgäste möglichst attraktiv ist.
Im RROP wird hierzu festgelegt, dass in Pattensen für den heutigen ZOB durch
planerische Maßnahmen eine Verbesserung des heutigen Zustandes hinsichtlich
des Fahrgastkomforts, der Sicherheit und der Betriebsabwicklung angestrebt werden
sollte.
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3.2 Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan enthält für den Geltungsbereich dieser Städtebaulichen
Rahmenplanung folgende Darstellungen:
Gemischte Baufläche (M) für alle bebauten Bereich bis auf
2 Baugebiete für den Gemeinbedarf (Schule und Kindergarten im Norden und Kirche)
sowie ergänzend ohne Flächenzuweisung Symbole für öffentliche Verwaltung(Rathaus)
und Feuerwehr
Grünflächendarstellung für den gesamten, die Altstadt umschließenden ehemaligen
Wallbereich und für den zwischenzeitlich bebauten Park südlich der Kirche,
Kennzeichnung der als Gruppe baulicher Anlagen eingestuften Baudenkmale,
die Straßenzüge Dammstraße – Talstraße und Steinstraße als Teil des Hauptverkehrsnetzes
und
mehrere Symbole für Parkplatzstandorte (Burgbereich, Grünfläche südl. der Kirche
und Bereich Marienstraße).
In räumlicher Nähe zum Sanierungsgebiet befindet sich im Süden der Altstadt das
Schulgelände und im Norden finden sich innerhalb der Grünfläche nördlich des Hüpeder
Baches Symbole für die Nutzungen Kinderspielplatz, Bolzplatz und Regenwasserrückhaltung.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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3.3 Bebauungspläne
Innerhalb des Altstadtbereiches bestehen 4 rechtskräftige Bebauungspläne, die jeweils
zur Integration von größeren Neubauvorhaben in den historischen Stadtgrundriss aufgestellt
wurden. Die Pläne stammen aus den 1970er und -80er Jahren und die darin
vorgesehene Planung ist entsprechend den Vorgaben auch durchgeführt worden.
B-Plan Nr. 5 „Gartenstraße“ - (1970)
Nach dieser Planung wurde von einem Bauträger eine kleine, sehr dichte und
geschlossene Wohnbebauung errichtet.
B-Plan Nr. 135 „Schäferkampsweg“ - (1983)
Am Ende der Südstraße regelt dieser Plan die Neubebauung von mehreren
Grundstücken, die durch Gebäudeabrisse frei geworden sind.
B-Plan Nr. 134b „Auf der Burg“ - (1984)
Der Bebauungsplan setzt Kerngebiete für die Ansiedlung eines Nahversorgers fest
und regelt die Bebauungsmöglichkeiten im Bereich des Rathauses.
B-Plan Nr. 133a „Gutshof“ - (1986)
Dieser Plan ermöglicht eine Neubebauung zwischen der Hofstraße und der Marienstraße,
die in der Folge überwiegend als Geschäftsbauten errichtet wurde.
Übersicht der geltenden Bebauungspläne innerhalb des Planungsgebietes
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3.4 Örtliche Bauvorschriften
Für einzelne Bereiche der Altstadt gelten seit 1986 Örtliche Bauvorschriften über die
Gestaltung. Der Geltungsbereich für diese Gestaltungssatzung ist der nachfolgenden
Abbildung zu entnehmen, wobei nur die baulichen Anlagen betroffen sind, die in einem
20 m tiefen Streifen entlang der vorderen Straßenbegrenzungslinie stehen.
„Die örtlichen Bauvorschriften sollen für den Kernbereich der Stadt Pattensen die
Ordnung und Entwicklung des historisch gewachsenen Erscheinungsbildes gewährleisten
und den geschichtlich gewachsenen Ortscharakter erhalten. Sie sollen die rechtlichen
Grundlagen schaffen, um die alten Straßenzüge und die Silhouette der Innenstadt
zu bewahren und Neubauten maßstäblich einzuordnen und einzubinden. Die Innenstadt
Pattensens soll weiterhin den in mehr als zwei Jahrhunderten entstandenen Charakter
einer Gesamtheit baulicher Anlagen aus verschiedenen Zeitepochen und -stilen behalten,
der durch grundsätzliche Übereinstimmung der Maßstäblichkeit, Einordnung und
Rücksicht auf die Umgebung geprägt wird und den Eindruck einer harmonischen Einheit
hervorruft.“ (Aus dem Vorwort der Satzungsbegründung)
Im Einzelnen wurden zu folgenden Themenbereichen Vorschriften erlassen:
Dachausrichtung
Fassadenbreiten
Außenwände
Höhen
Dächer
Kragdächer, Markisen und Rollläden
Werbeanlagen
Fenster und Türen und
Farbgebung
Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften
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4.0 Historische Grundlagen
Die ersten Siedlungsansätze im Bereich der heutigen Stadt Pattensen werden für das
6.- 8. Jahrhundert angenommen. Aufgrund der strategisch bedeutsamen Lage an einem
in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Handelsweg und dem Nebenzweig des Hellweges
in Ost-West-Richtung wurde etwa ab 1170 mit der Anlage einer Burg und umliegenden
Burgmannshöfen begonnen, die dann um 1200 zu einer städtischen Siedlung
ausgebaut wurden. Die sumpfige Schilleniederung begünstigte als natürlicher
Schutz die Anlage. 1356 wurde der vorhandene Wassergraben durch einen Wall oder
eine Mauer ergänzt. Um diese Zeit ist Pattensen in seinen um die Burg und den Marktplatz
noch heute erkennbaren Grundzügen entstanden. Mehrmals wurde die Stadt in
der Folgezeit durch verheerende Brände und Eroberungen in der Entwicklung zurückgeschlagen.
In den Jahren 1519, 1655 und zuletzt 1733 brannte die Stadt bis auf wenige
Gebäude vollständig nieder.
Nach dem Brand von 1733 wurde von dem königlichen Baumeister Niemeyer ein neuer
Stadtgrundriss entworfen, bei dem er das alte Straßenraster zwar weitestgehend aufnahm,
aber die engen Straßenräume sowie die Fläche des Marktplatzes verbreiterte
und die Straßenverläufe mit Ausnahme der Stein- und Steintorstraße begradigte. Bedingt
durch die zahlreichen Brände, wurde in dieser Zeit außerhalb der Stadtbefestigung
vor dem damaligen Steintor ein Scheunenviertel errichtet.
Lageplan der Stadt Pattensen vor dem Großbrand von 1733 (aus: Pattensen – Porträt
einer Calenberger Kleinstadt)
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In der gradlinig in Ost-West-Richtung angelegten Dammstraße ist das von Niemeyer
entwickelte Prinzip von Doppelhäusern mit dazwischen liegenden Grundstückszufahrten
für die jeweils im rückwärtigen Teil angeordneten Wirtschaftsgebäude konsequent
verwirklicht worden und bis heute erhalten geblieben.
Über alle Jahrhunderte ist die Schilleniederung, deren Fläche im Norden, Westen und
Süden die Stadt begrenzt und Bestandteil der Befestigungsanlagen war, auch bei den
späteren Siedlungserweiterungen weitestgehend von Bebauung freigehalten worden
so dass der charakteristische, eiförmige Stadtgrundriss aus dem 18. Jahrhundert noch
immer gut zu erkennen ist.
Charakteristische Doppelhausbebauung der Dammstraße
Lageplan mit dem Neuaufbau nach dem Brand von 1733 (aus: Baudenkmale in Nds.,
Band 13.1)
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5.0 Bestandssituation und Analyse
5.1 Verflechtungen des Sanierungsgebietes mit der Gesamtstadt
Die Altstadt von Pattensen liegt zentral innerhalb der heutigen bebauten Ortslage. Außerhalb
der mittelalterlichen Siedlung wurden im Anschluss an die Wallanlagen insbesondere
im Norden und Westen, aber auch im Süden und Osten weitläufige Wohnbaugebiete
entwickelt. Weiter im Osten schließt sich dann noch ein größeres, zusammenhängendes
Gewerbegebiet an. Die Altstadt bildet aufgrund dieser Lage für alle umliegenden
Bereiche den Verknüpfungspunkt, der daher auch durch wichtige Straßenzüge
durchquert wird.
Innerörtliche Verflechtungsbereiche
Bezüglich der damit zusammenhängenden innerörtlichen Verkehrsbelastung hat sich
jedoch seit der im Jahr 1995 fertiggestellten Ortsumgehung im Zuge der B3 bereits eine
grundlegende Verbesserung ergeben. Der sehr starke Nord-Südverkehr wird seitdem
im Osten an der Stadt auf einer Neutrassierung mit einem autobahnähnlichen
Ausbau vorbeigeführt. Das innerörtliche Straßennetz ist über drei Anbindungen im
Norden, Osten und Süden an diese Ortsumgehung angebunden. Die ehemalige Bundesstraße
„Göttinger Straße“ wurde innerorts teilweise zu einer Kreisstraße, teilweise
aber auch zu einer Gemeindestraße zurückgestuft. Trotz dieser Maßnahme ist das
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Verkehrsaufkommen im Altstadtgebiet und in seinen Randbereichen immer noch erheblich,
da hier die in die Nachbarorte führenden Kreisstraßen aufeinander treffen.
Dieses sind:
K226 (Richtung Hiddestorf im Nordwesten),
K223 (Richtung Reden im Südwesten),
K219 (Richtung Jeinsen im Südosten),
K226 – L402 (Richtung Hüpede im Südwesten) sowie
die über die Koldinger Straße in den Ortskern hineinführende Verlängerung der
B443 (Richtung Koldingen/ Laatzen/Autobahn A7)
Von der im Osten der Altstadt verlaufenden Göttinger Straße bestehen drei Zufahrtsmöglichkeiten
(Talstraße, Auf der Burg, Steinstraße) in den Planungsbereich, wobei die
Kreuzung mit der Steinstraße und die Anbindung an die Straße Auf der Burg ampelgesteuert
sind. Da die Straße Auf der Burg jedoch lediglich eine Sackgasse ist und ausschließlich
die hier liegenden Einkaufs- und Dienstleistungsbetriebe, das Rathaus, und
einige wenige Anlieger erschließt, reduziert sich die eigentliche Altstadterschließung
aus östlicher Richtung auf 2 Anbindungen. Daneben gibt es nur noch eine weitere Zufahrt
über die Hiddestorfer Straße aus nordwestlicher Richtung.
An der Göttinger Straße befindet sich die Zentrale Bushaltestelle in Pattensen, die
gleichzeitig auch die einzige ÖPNV-Haltestelle in Altstadtnähe darstellt. Dieser in zwei
Haltestellen aufgegliederte ZOB wird von 7 Buslinien angefahren, wobei er für 5 Linien
gleichzeitig die Start- bzw. Endstation darstellt. Neben Verbindungen in die Ortsteile
von Pattensen bestehen hier Fahrmöglichkeiten nach Hannover (ZOB), Springe, Laatzen
/ Hannover-Messe, Hannover-Döhren und Hannover-Ricklingen und somit auch
mehrere Anbindungen an das Stadtbahnliniennetz der Landeshauptstadt.
Die Gesamtsituation des ZOB entspricht in seiner heutigen Ausprägung nicht den erforderlichen
funktionalen und gestalterischen Ansprüchen, welche an eine solche Anlage
in dieser städtebaulich bedeutsamen Lage zu stellen sind.
Über die genannten 3 Altstadtanbindungen erfolgt auch ein Großteil des Fuß- und
Fahrradverkehrs zur Altstadt. Zusätzlich bestehen jedoch noch einige eigenständige
Fußweganbindung wie die Wegeverbindung von der Marienstraße durch die Wallniederung
nach Norden in die dort anschließenden Wohngebiete. Dieser Weg hat insbesondere
auch Bedeutung als Schulweg zur Grundschule an der Marienstraße. Die Anbindung
zum südlich liegenden Schulkomplex ist dagegen weniger günstig. Hier müssen
die Schüler relativ schmale Gehwege entlang der Fahrstraßen nutzen. Weitere
Wegeverbindungen bestehen vom ehemaligen Burgbereich in Richtung Marktplatz,
wobei hier eine weiterführende kurze und sichere Anbindung an die östlichen Wohnbereiche
über die Göttinger Straße fehlt.
Der das Altstadtgebiet im Norden, Westen und Süden umgrenzende Wall- bzw. Niederungsbereich
im Zuge der Fließgewässer Schille und Hüpeder Bach sind tw. durch
Fußwege verbunden, die jedoch stellenweise sehr schmal und in Abschnitten auch nur
ungenügend befestigt sind. Einen altstadtnahen, zusammenhängenden Rundweg gibt
es jedoch noch nicht. Im weiteren Umfeld besteht aber ein Rundwanderwegenetz, welches
die nahe Feldflur erschließt und in einer für die Bürger und für Touristen entwickelten
Flyerserie sehr gut dokumentiert ist. Ausgangspunkt bzw. Teil der Strecken ist
dabei auch das Wegesystem der Altstadt.
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5.2 Verkehrsstruktur
Neben den Hauptstraßenzügen besteht ein relativ feingliedriges Erschließungssystem
aus zumeist schmalen Straßen, die aufgrund dieser Enge auch teilweise nur im Einrichtungsverkehr
befahrbar sind (Mauerstraße, Hagenstraße, Am Wall, Rudolf-Schlie-
Straße). Ein relativ hoher Anteil der Straßen ist zudem als Sackstraße ausgebildet
(Südstraße, Auf der Burg, Hofstraße, Marienstraße, Hirtenstraße, Am Stadtgraben,
Hahnenstraße), wobei hier teilweise am Ende der Stiche keine ausreichenden Wendemöglichkeiten
vorhanden sind.
Die Verkehrsflächen in der Altstadt sind in weiten Teilen mit einer Asphaltdecke befestigt,
aber einige Straßenzüge weisen auch noch alte Pflasterbeläge aus Natursteinmaterialien
auf. Neben Sandsteingroßpflaster wurde vielfach auch ein Basaltstein verwendet.
Der Zustand dieser Befestigungen ist in den meisten Fällen erneuerungsbedürftig.
Besonders auffallend ist dabei der vielfach sehr schlechte Zustand von Nebenanlagen
wie Borde, Gossen und Fußwegpflasterungen.
Aufgrund der Anforderungen an den Fahrbahnquerschnitt von klassifizierten Straßen
ist insbesondere im Verlauf der Talstraße, aber auch in Teilbereichen der Steinstraße
und der Dammstraße der für die Fußgänger zur Verfügung stehende Raum auf ein Minimum
reduziert worden. In vielen Abschnitten weisen die Fußwege auch aufgrund der
charakteristischen, den Hauseingängen vorgelagerten Treppen, weniger als 1 m Breite
auf, so dass entlang der relativ viel befahrenen Straßenzüge eine Begegnung von
Fußgängern, ohne dass einer auf die Straße ausweicht, nicht möglich ist. Die unübersichtliche
Verkehrssituation wird auch durch die mehrfach vorhandenen Spiegel an
Einmündungen deutlich, die bei den heutigen Verkehrsströmen dazu beitragen müssen,
dass Abbiegevorgänge aus den kleineren Straßen überhaupt einigermaßen gefahrlos
möglich sind.
Ruhender Verkehr
Das Angebot an öffentlichen Parkplätzen innerhalb der Altstadt konzentriert sich auf
den Bereich Marienstraße / Heinz-Golitz-Straße und Hofstraße. Aufgrund der Lage
zum Stadtmittelpunkt am Markt und der hier direkt angrenzenden Nutzungen wie
Grundschule, Kindergarten, Discountmarkt, Gastronomie, Einzelhändler, Dienstleister,
Bank und Volkshochschule wird dieser Parkplatzstandort relativ stark frequentiert. Die
Zufahrt erfolgt dabei jedoch ausschließlich über die Marienstraße, an der einseitig
Senkrechtparkplätze angeordnet sind. Dieser Straßenabschnitt wird somit erheblich
von Zielverkehr zu den Parkplätzen genutzt, was zugleich den Einmündungsbereich in
die Talstraße belastet. Dieses Problem besteht auch an der Einmündung der Hofstraße
in die Dammstraße, wo im Wendeplatzbereich der Straße und auf dem hinteren
Grundstücksteil des alten Rathauses (heute Ratskeller und Volkshochschule) ebenfalls
öffentliche Parkplätze angeboten werden (ca. 20 P).
Auf dem Marktplatz besteht entlang der beiden als Einbahnstraßen ausgewiesenen
Fahrspuren ebenfalls die Möglichkeit zum Abstellen von Fahrzeugen. Diese Nutzung
konkurriert mit den Aufenthaltsmöglichkeiten, die ein solcher Platz mit der bestehenden
räumlichen Qualität in der Stadtmitte vom Grundsatz her bietet und sollte daher überdacht
werden.
Am zweiten Einkaufsschwerpunkt (Burgbereich) bestehen vor dem Verbrauchermarkt,
seitlich der Sparkasse und vor dem Rathausgebäude weitere Park- und Stellplatzan-
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gebote. Dieser Bereich ist jedoch trotz bestehender fußläufiger Anbindungen in Richtung
Talstraße und Steinstraße vom eigentlichen Stadtkern (Marktplatz) abgehängt, so
dass das Parkraumangebot stark auf die hier ansässigen Laden- und Dienstleistungsbetriebe
begrenzt ist. Zudem ist die Anzahl der Stellplätze vor dem SB-Markt für heutige
Verhältnisse als unzureichend einzuschätzen. Dieses gilt auch für den Parkplatz vor
dem Rathaus, dessen Fläche aus diesem Grund auch schon in den umliegenden
Parkbereich erweitert wurde.
Neben den ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen eingerichteten Flächen besteht
in Pattensen ein relativ großes Parkraumangebot innerhalb der Straßen, da die
Dammstraße, die Steinstraße und auch die Südstraße eine Breite aufweisen, die
überwiegend sogar ein zweiseitiges Parken problemlos zulassen. Dieses Angebot führt
jedoch dazu, dass der für Fußgänger zur Verfügung stehenden Raum überwiegend
sehr stark reduziert ist. Auch die engeren Altstadtstraßen werden zum Parken genutzt,
wobei die vielen, zumeist sehr dicht an den Gebäuden abgestellten Fahrzeuge hier zu
einem erheblichen Qualitätsverlust der grundsätzlich attraktiven Altstadtstraßen führen.
Fuß- und Radwege
Der Altstadtbereich weist ein umfangreiches Fußwegenetz auf, welches abgesetzt von
den Straßenverläufen kurze Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Innenstadt
ermöglicht. Zum Teil handelt es sich um Wege, die dem Verlauf der ehemaligen
Wallanlagen folgen. Sie unterstützen als Spazierwege mit Blicken in die freie
Landschaft zugleich auch den Freizeit- und Erholungswert der Innenstadt.
Daneben gibt es aber auch innerstädtische Verbindungswege, die z.B. im rückwärtigen
Bereich der ursprünglich vorhandenen großen Hofanlagen angelegt wurden (Sattelhofweg,
Auf der Burg) und neuere Wege im Zusammenhang mit den Wohnbauentwicklungen
aus der jüngeren Vergangenheit. Die Wege sind nicht in allen Fällen ausgebaut
und weisen z.T. auch nur sehr enge Querschnitte auf. Zudem bieten sie in ihrem Verlauf
kaum Möglichkeiten zum Verweilen (Sitzbänke) und vielfach sind sie nicht ausreichend
beleuchtet.
Dieses Fußwegnetz wird in der Regel auch von Fahrradfahrern genutzt, da die Straßenräume
entweder aufgrund einer sehr schlechten Ausbauqualität oder wegen des
erhöhten Verkehrsaufkommens bei relativer räumlicher Enge für ein problemloses
Fahrradfahren oft nicht geeignet sind.
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5.3 Nutzungsstruktur
Einzelhandel und Dienstleistungen
Die Innenstadt stellt i.d.R. für ihren Nahbereich und darüber hinaus aber auch für die
Gesamtstadt den wichtigsten Versorgungsbereich dar. In Pattensen hat sich jedoch
hier kein flächiger Einkaufsschwerpunkt mit durchgehendem Einzelhandelsbesatz herausgebildet,
was sich durch die kleinteilige Bau- und Erschließungsstruktur erklärt.
Festzustellen ist jedoch eine gewisse Konzentration von vorrangig inhabergeführten
Einzelhandelsbetrieben im Bereich der Dammstraße, Steinstraße, Talstraße sowie des
Marktplatzes, welche durch den angrenzenden Bereich zwischen der Hofstraße und
der Marienstraße mit einem Lebensmitteldiscountmarkt ergänzt wird. Ein zweiter
Schwerpunkt besteht im Bereich „Auf der Burg“, wo ein Verbrauchermarkt mit ergänzenden
Ladengeschäften und einem Geldinstitut angesiedelt wurden.
In einem Einzelhandelsgutachten aus dem Jahre 2009 (CIMA) wird festgestellt, dass
der Altstadtbereich in Pattensen als Einzelhandelsstandort eine zu geringe Zentralität
und Funktionalität ausstrahlt. Erschwerend kommt heute hinzu, dass im östlichen
Stadtgebiet ein großes Verkaufsflächenangebot reaktiviert wurde (ehemals Walmart).
Insbesondere für Einkäufe, die mit dem Fahrzeug vorgenommen werden, stellt dieser
Bereich durch die ausreichend vorhandenen Stellplätze einen starken Konkurrenzstandort
zur Altstadt dar.
In Bezug auf die Attraktivität des Altstadtkerns wirkt sich weiterhin nachteilig aus, dass
zwischen den einzelnen Versorgungsschwerpunkten innerhalb des Altstadtkerns z.Zt.
keine kurzen und attraktiven Verbindungen über Straßen- oder Fußwege bestehen, so
dass durch die jeweils relativ isolierten Einzellage keine Synergie-Effekte eintreten
können.
Typisch für die Nutzungsstruktur ist, dass sich bei der älteren Bausubstanz die gewerbliche
Nutzung auf die Erdgeschossbereiche begrenzt und dass im darüber liegenden
Geschoss in der Regel gewohnt wird.
Aufgrund der kleinteiligen Gebäude- und Grundstücksstruktur steht vielfach nicht genug
Fläche für die gestiegenen Ansprüche zur Verfügung. Neben einer fehlenden Kundenfrequenz
ist auch dieses ein Grund für erhöhte Leerstände von gewerblichen Flächen
im Altstadtbereich.
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Wohnen
Die Bestandskarte „Gebäudenutzungen“ sowie die prozentuale Auswertung der anzutreffenden
Nutzungen innerhalb der Gebäude im Planungsbereich zeigen auf, dass mit
75% ein relativ hoher Anteil der Bausubstanz ausschließlich bewohnt wird. Aufgrund
der überwiegend zweigeschossigen Bebauung sind in der Regel auch noch Wohnungen
über den sonstigen Erdgeschossnutzungen vorzufinden. Dieses zeigt, dass die
Altstadt vom Grundsatz her einen attraktiven Wohnstandort darstellt, der gerade auch
im Gegensatz zu Neubaugebieten den Vorteil besitzt, dass sich alle für die tägliche
Versorgung wichtigen Einrichtungen in unmittelbarer Nähe befinden.
Problematisch für die Qualität der Wohnsituation ist jedoch die heutige Verkehrsbelastung
im Zuge der Ortsdurchfahrtsstraßen und der Mangel an Abstellmöglichkeiten für
private Fahrzeuge. Darüberhinaus weist auch ein größerer Anteil der Gebäude äußerliche
Schäden auf, die auch auf Mängel in Bezug auf moderne Wohnungsgrundrisse
und gesunde Wohnverhältnisse innerhalb der Gebäude schließen lassen. In Teilbereichen
kommt zusätzlich eine relativ hohe Dichte der Bebauung hinzu, welche vorrangig
durch eine Vielzahl von Nebengebäuden im rückwärtigen Grundstücksbereich verursacht
wird und die Freiraumqualität der zu den Gebäuden gehörenden Außenflächen
stark mindert.
Einrichtungen für den Gemeinbedarf
Innerhalb des Untersuchungsbereiches liegen mehrere öffentliche bzw. Gemeinbedarfseinrichtungen.
Dieses sind:
die Stadtverwaltung im Rathaus „Auf der Burg“,
die Polizei in einem Gebäude in der Dammstraße gegenüber der Kirche
die Volkshochschule im alten Rathaus am Bürgermeister-August-Bötger-Weg
eine Stadtbücherei an der Marienstraße
ein Jugendtreff in einem Gebäude am Corvinusplatz,
ein Heimatmuseum in der Südstraße sowie
die Kirche und die damit verbundene Einrichtung des Gemeindehauses am Corvinusplatz.
In einem Gebäude an der Marienstraße befinden sich direkt anschließend an den Planungsbereich
zusätzlich die Grundschule Pattensen Mitte und etwas östlich hiervon ein
Kindergarten am Hirtenweg.
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5.4 Bebauungsstruktur
Die Bebauungsstruktur im Altstadtbereich wird durch die historisch gewachsene Kleinteiligkeit
in der Grundstücksparzellierung geprägt. Diese hat sich insgesamt bis heute
erhalten und es sind innerhalb der geschlossen bebauten Straßenzüge diesbezüglich
keine gravierenden Veränderungen durch in Höhe oder Ausdehnung maßstabssprengende
Neubauten festzustellen. Auch größere und damit störende Baulücken sind
nicht vorhanden, so dass sich insgesamt ein relativ harmonisches Gesamtbild ergibt.
Dieses wird auch durch die Gebäudekubatur und die Stellung der Baukörper unterstützt.
Bis auf wenige Ausnahmen stehen die Gebäude entlang einer einheitlichen Bauflucht
direkt an der Straßenbegrenzungslinie. Sie sind überwiegend traufständig ausgerichtet
und weisen 1 bis 3 Geschosse auf, wobei eine Zweigeschossigkeit eindeutig
vorherrscht. Auch die Dächer sind noch vielfach ungenutzt, so dass die Dachlandschaft
in weiten Bereichen durch große Dachflächen ohne Fenster und andere Aufbauten bestimmt
wird.
Gestört wird dieser Eindruck lediglich durch einige rückwärtige Grundstücksbereiche,
die an öffentlich zugängliche Straßen- oder Wegeflächen angrenzen, weil hier die
Raumbegrenzung durch Nebengebäude erfolgt.
Für das positive Gesamtbild der Baustruktur und des Stadtbildes ist die hohe Anzahl
an Baudenkmalen und ergänzend hierzu die Vielzahl der stadtbildprägenden Bausubstanz
mit verantwortlich. Viele Straßenzüge weisen einen fast durchgehenden Besatz
von Gebäuden auf, die in eine dieser beiden Kategorien einzuordnen sind. Besonders
hervorzuheben sind diesbezüglich die Dammstraße, der Marktplatz, die Südstraße, die
Steinstraße und die Mauerstraße. Eine ebenfalls prägnante städtebauliche Situation
bildet die räumlich geschlossene Bebauung an der Corvinuskirche.
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5.5 Denkmalschutzaspekte
Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Calenberger Landes wurde vom
damaligen Landkreis Hannover schon frühzeitig – noch vor Inkrafttreten des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) von 1979 – mit der flächenhaften Erfassung
der geschichtlich bedeutsamen Bausubstanz in Pattensen begonnen. Diese
Erfassung führte zu einer Vorschlagliste, aus der in Abstimmung mit dem Institut für
Denkmalpflege das Verzeichnis der Baudenkmale erstellt wurde. Dieses wurde im Jahre
1988 im Amtsblatt für den Landkreis Hannover veröffentlicht und im Band 13.1 der
„Denkmaltopografie Bundesrepublik Deutschland“ dokumentiert.
Aus denkmalpflegerischer Sicht stellt sich der gesamte Altstadtbereich von Pattensen
als ein denkmalpflegerischer Interessensbereich dar. Innerhalb dieses Bereiches befinden
sich 4 als „Gruppe baulicher Anlagen gem. § 3(3) NDSchG“ eingestufte Gebiete
und 40 „Einzeldenkmale nach § 3(2) NDSchG“. Insgesamt stehen damit im Untersuchungsbereich
92 Hauptgebäude unter Denkmalschutz (siehe nachfolgende Karte: Bestandssituation
Baudenkmale).
Bei den Gruppen baulicher Anlagen handelt es sich um
den Bereich am ehemaligen Dammtor, wo Mauerreste die alten Festungsanlagen
noch teilweise erkennen lassen,
einen Teilbereich der Dammstraße, der nach dem Brand von 1733 mit einheitlichen
Haustypen bebaut wurde, was in dieser Konsequenz nur noch in Eldagsen ähnlich
zu finden ist. Der Straßenabschnitt aus dem 18. Jahrhundert weist durch diese Bebauungsart
gestalterisch eine große Geschlossenheit auf.
den Bereich Corvinusplatz und den Bereich am Marktplatz, der mit einer zweigeschossigen,
traufständigen Bebauung auf z. T. hohem Kellergeschoss umstanden
ist. Die noch recht einheitlichen Proportionen der Bauten, deren ursprüngliche
Fachwerkbauweise leider nicht mehr durchgehend erhalten ist, tragen zur Geschlossenheit
der in seinen Grundzügen erhaltenen Plätze bei. Der Corvinusplatz
hat ortsgeschichtliche Bedeutung mit der Ansammlung ehemaliger für die mittelalterliche
Stadt bedeutenden Funktionen wie Pfarre, Schule und Wohnhaus des Organisten.
Dieser Bereich war früher die westliche Begrenzung Pattensens bevor die
Dammstraße ausgebaut wurde. Zur Dammstraße ist der ehemalige Kirchhof durch
eine ca. ein Meter hohe Mauer abgegrenzt.
den ehemaligen Burgbereich, welcher den Ursprung der Stadtgründung markiert
und an dem durch die bestehenden topografischen Verhältnisse die ehemalige
Festungssituation noch erlebbar ist.
Nachfolgend sind die im Untersuchungsgebiet liegenden Einzelbaudenkmale und ihre
baugeschichtliche Bedeutung kurz zusammengefasst. Die Detailinformationen sind dabei
im Wesentlichen der Denkmaltopografie „Baudenkmale im Landkreis Hannover“
entnommen und wurden durch aktuelle Erkenntnisse der Bestandsaufnahme ergänzt.
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Zusammenstellung der Einzelbaudenkmale
Die hohe Zahl der Baudenkmale im Altstadtbereich prägt das Stadtbild entscheidend
mit. Nachfolgend werden die als Einzelbaudenkmal eingestuften Gebäude im Einzelnen
dokumentiert und beschrieben. Die Detailinformationen wurden dabei im Wesentlichen
der Denkmaltopografie „Baudenkmale im Landkreis Hannover“ entnommen.
Auf der Burg 2
Der als Pächterhaus 1849 erbaute
zweigeschossige schlichte Putzbau
wird heute als Rathaus genutzt. Er ist
über einen mittigen Eingang über
vorgelegter Treppe unter vierachsigem
Giebel erschlossen.
Corvinusplatz St.– Lucas Kirche
Etwa um 1150 bis 1180 wurde die St.
Lukas Kirche als Gründung des Bistums
von Minden erbaut. Sie wurde
als dreischiffige romanische Basilika
auf einer leichten Anhöhe errichtet
und um 1400 als gotische Hallenkirche
umgebaut. Am Westturm und
Ostchor sind Teile der romanischen
Kirche erhalten. Der gotische Umbau,
etwa um 1400, nutzte die Grundmauer
des Vorgängerbaues.
Corvinusplatz 7
Innerhalb des Gesamtensembles
Corvinuspatz ist das in städtebaulich
besonderer Lage erstellte zweigeschossige
Gebäude zusätzlich als
Einzelbaudenkmal ausgewiesen. Der
verputzte Massivbau wurde vermutlich
auf einem Bruchsteinsockel des Vorgängerhauses
um die Jahrhundertwende
errichtet. Das Gebäude wird
heute als Jugendtreff genutzt.
Dammstraße 4
Nach dem Brand von 1733 wurde für
die Wiederaufbauarbeiten der
Pattenser Haus- und Hoftyp entwickelt,
der durch eine Vereinheitlichung
der Hauskonstruktionen und Schematisierung
der Grundrisse bis zur Standardisierung
der Fenstermaße gekennzeichnet
ist. Die Häuser wurden
traufständig zur Straße errichtet mit
der Erschließung quer zur Firstrichtung.
Dadurch erhielten die vor dem
Brand durch giebelständige Häuser
gekennzeichneten Straßen ein völlig
verändertes Bild. Die Fachwerkkonstruktion
der zweigeschossigen Bauten
war bis auf wenige Details wie
den Fußstreben im Obergeschoss bei
allen identisch. (weiter unter Dammstraße
6)
Dammstraße 6
Die Gebäude Dammstraße 4 u. 6
gehören zu den größeren Haustypen
mit drei Zimmern, wobei das mittlere,
wenn es an der Brandmauer liegt, nur
durch ein kleines Fenster zum Flur
belichtet ist. Der Hausflur, der zugleich
die Treppe aufnimmt, besteht
aus zwei oder drei Deckenfeldern. Auf
den stockwerksartig abgezimmerten
Traufseiten waren die Köpfe der über
die volle Tiefe der Häuser reichenden
Balken durch profilierte Bretter abgedeckt.
Die Häuser wurden für eine
fünf- bis siebenköpfige Familie mit
Altenteiler und dem Gesinde geplant.
Die Wohnstube liegt meist an der
Straßenfront. Die Schlafkammern sind
über beide Geschosse verteilt.
Dammstraße 10
Von dem Kniggeschen Gut an der
Dammstraße ist nur das um 1910
errichtete Wohnhaus erhalten. Die
landwirtschaftlichen Gebäude wichen
in den letzten Jahrzehnten einer Neubebauung.
Das Wohnhaus, ein vielgliedriger
verputzter Massivbau, ist
durch dekorative Fachwerkgiebel
geschmückt. Das großvolumige Baudenkmal
im Stil einer Vorstadtvilla
hebt sich deutlich von der kleinstädtischen
Struktur der umliegenden Bebauung
ab.
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Dammstraße 11
Siehe Dammstraße 4/6
Besonders zu erwähnen ist, dass die
Traufgasse 1795 überbaut wurde.
Dadurch ist es das breiteste Haus in
der Dammstraße mit einer Querdurchfahrt
und einem darüber liegenden
Zimmer.
Dammstraße 13
Siehe Dammstraße 4/6
Dammstraße 16
Siehe Dammstraße 4/6
Auf der sonst recht bescheidenen
ehemaligen Hofstelle steht eine der
wenigen recht gut erhaltenen Längsdurchfahrtsscheunen
im Stadtbereich
aus dem Jahre 1791.
Dammstraße 28
Siehe Dammstraße 4/6
Bei diesem kleineren Typ des
Pattenser Hauses sind nur jeweils
zwei Zimmer hintereinander angeordnet.
Dammstraße 30
Aus der Zeit um die Jahrhundertwende
stammt das in Ziegel errichtete
Wohngebäude mit Scheune und Stall.
Das in seinen Proportionen den
Nachbarbauten angeglichene Wohnhaus
steht ebenfalls traufenparallel
zur Dammstraße.
Dammstraße 34
Das Haus gehört zu den größeren
Typen des Pattenser Hauses mit drei
Zimmern, wobei das mittlere, wenn es
an der Brandmauer liegt, nur durch
ein kleines Fenster zum Flur belichtet
ist.
Göttinger Straße 12
Das zweigeschossige Wohnhaus
stammt aus der Zeit um 1900.
Der in Form der sogenannten „Zuckerrübenburg"
erstellte Ziegelbau ist
durch gleichmäßige Fensterachsen
und Gesimse gegliedert
Göttinger Straße 16
Entlang der Göttinger Straße stehen
zahlreiche traufständige Wandständerbauten,
die entsprechend dem
Pattenser Haus errichtet wurden.
Hierzu gehört auch das Gebäude
Göttinger Straße 16.
(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße
4/6)
Göttinger Straße 24
Entlang der Göttinger Straße stehen
zahlreiche traufständige Wandständerbauten,
die entsprechend dem
Pattenser Haus errichtet wurden.
Hierzu gehört auch das Gebäude
Göttinger Straße 24.
(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße
4/6)
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Göttinger Straße 30
Entlang der Göttinger Straße stehen
zahlreiche traufständige Wandständerbauten,
die entsprechend dem
Pattenser Haus errichtet wurden.
Hierzu gehört auch das Gebäude
Göttinger Straße 30.
(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße
4/6)
Göttinger Straße 36
Das ehemalige Postgebäude in der
Göttinger Straße stammt von 1838.
Das zweigeschossige Gebäude ist
durch sechs Fensterachsen und einen
Mittelrisalit streng symmetrisch gegliedert.
Prägend sind der Wechsel
von Materialien wie Putzfeldern, Lisenen
und Gesimse in Ziegeln und den
Sockel in Bruchstein.
Hofstraße 2
Die ehemalige Kaplanei (Unterpfarre),
steht als Eckgebäude traufständig zur
Dammstraße und ist giebelseitig von
der Hofstraße erschlossen. Es wurde
1739 bis 1741 errichtet. Zusammen
mit dem Wohn- und Geschäftshaus
Dammstraße 4 bildet es eine Torsituation,
die sich zur kleinen nach Norden
abzweigenden Hofstraße öffnet.
Marktplatz 1
Das alte Rathaus begrenzt den
Marktplatz im Norden. Der zweigeschossige
verputzte Massivbau mit
Eckquaderung stammt aus dem Jahre
1757. Der zur Straße 5-achsige Bau
weist eine zweiläufige vorgelegte
Sandsteintreppe in leicht vorspringendem
Risalit unter kleinem Dreiecksgiebel
auf. 1986 erneuert.
Marktplatz 3
Zweigeschossiger Fachwerkbau,
genutzt als Wohn- und Geschäftshaus.
Einzelbaudenkmal innerhalb der
Gruppe baulicher Anlagen „Marktplatz“.
Marktstraße 1
Das zweigeschossiges Fachwerkhaus
liegt in markanter Eckposition der
Steinstraße und Marktstraße.
(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße
4/6)
Mauerstraße 1
Das Bild in der direkt hinter den ehemaligen
Wallanlagen verlaufenden
Mauerstraße wird durch traufständige
Bauten wie diesem bestimmt.
Mauerstraße 4
Dieses Gebäude ist eines der ältesten
zweistöckig abgezimmerten Wandständerbauten
aus der Zeit um 1800.
Das Obergeschoss kragt leicht über
das Ständerwerk des Erdgeschosses
aus.
Mauerstraße 10
Im westlichen Teil der Mauerstraße
wurden um 1900 viel Fachwerkgebäude
durch Ziegelbauten ersetzt.
Das 2-geschossige Wohnhaus, das in
den Proportionen des Pattenser Hauses
erbaut wurde, gehört dazu.
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Mauerstraße 11
Das Bild in der direkt hinter den ehemaligen
Wallanlagen verlaufenden
Mauerstraße wird durch traufständige
Bauten wie diesem bestimmt.
Mauerstraße 12
Das Gebäude gehört zu einem der
ehemals sieben Burgmannshöfe, die
die Burg umgaben. Die Anlage wird
von Süden und Osten über Toreinfahrten
mit Sandsteinpfosten erschlossen.
Das zweigeschossige
Wohnhaus in Fachwerk auf hohem
Sandsteinsockel trennt den Wirtschaftshof
von dem Gutspark mit
altem Baumbestand. Das ringsum
verkleidete Herrenhaus wird über eine
zweiläufige mittige Sandsteintreppe
erschlossen. Die Fassade ist symmetrisch
durch die Fenster mit Sandsteingewänden
und den mittigen
Dreiecksgiebel gegliedert. Das Bauwerk
wurde Anfang des 19. Jh. errichtet.
Mauerstraße 15
Das Bild in der direkt hinter den ehemaligen
Wallanlagen verlaufenden
Mauerstraße wird durch traufständige
Bauten wie diesem bestimmt.
Mauerstraße 17
Das Bild in der direkt hinter den ehemaligen
Wallanlagen verlaufenden
Mauerstraße wird durch traufständige
Bauten wie diesem bestimmt.
Steinstraße 3
Das zweigeschossigen Fachwerkgebäude
weicht von den umliegenden
Bauten durch seine Giebelständigkeit
ab und markiert so die Ecksituation
zur Mauerstraße.
Steinstraße 8
Nach dem Brand von 1733 erfolgte
der Umbau in der Steinstraße nicht so
grundlegend wie in der Dammstraße.
Das als Wohn- und Geschäftshäuser
genutzte Fachwerkgebäude ist eines
der wenigen Häuser, die den Brand
von 1733 überstanden. Es ist datiert
auf 1614 und damit das älteste erhaltene
Gebäude in Pattensen.
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Steinstraße 17
In dem nördlichen Verlauf überwiegen
die traufständigen zweigeschossigen
Wohnbauten, von denen die als
Wandständer errichteten Fachwerkbauten
wie Steinstraße 17, 18 und 40
als Baudenkmale ausgewiesen sind.
Steinstraße 18
In dem nördlichen Verlauf überwiegen
die traufständigen zweigeschossigen
Wohnbauten, von denen die als
Wandständer errichteten Fachwerkbauten
wie Steinstraße 17, 18 und 40
als Baudenkmale ausgewiesen sind.
Steinstraße 40
In dem nördlichen Verlauf überwiegen
die traufständigen zweigeschossigen
Wohnbauten, von denen die als
Wandständer errichteten Fachwerkbauten
wie Steinstraße 17, 18 und 40
als Baudenkmale ausgewiesen sind.
Südstraße 11
Die Bebauung der in Nord-Süd-
Richtung verlaufenden Südstraße
wurde ebenfalls nach dem Brand von
1733 entsprechend der neuen Planung
angelegt. Bis auf dieses giebelständige
Haus Südstraße 11 stehen
hier nur traufständige Bauten.
Südstraße 15
Die traufständigen Bauten in der Südstraße
wurden nach dem Entwurf des
königl. Baumeisters Niemeyer erbaut.
Das Wohnhaus Südstraße 15 hebt
sich durch seine höhere Traufe, die
Holzverschalung und die vorgelegte
Treppe von der Nachbarbebauung ab.
Südstraße 16
Zweigeschossiger Fachwerkbau als
Pattenser Haustyp nach dem Brand
von 1733 errichtet.
(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße
4/6)
Talstraße 3
Der kleine Wandständer-Bau fällt
durch seine Giebelständigkeit unterhalb
des ehemaligen Burgbereiches
auf.
Talstraße 10
Die straßenbegleitende Bebauung
entlang der Talstraße ist sehr abwechslungsreich.
Es überwiegen
jedoch die einfach abgezimmerten
traufständigen Bauten wie dieses
zweigeschossige Fachwerkgebäude.
Talstraße 22
Das Wohnhaus ist auf hohem Sockel
erbaut und wird durch sieben Fensterachsen
streng symmetrisch gegliedert.
Der Fachwerkbau ist allseitig mit
Sandsteinplatten behängt. Er stammt
aus der Zeit um 1800. Das Gebäude
gehört auch zu der Gruppe baulicher
Anlagen um den Marktplatzbereich.
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5.6 Freiraum /Ökologie /Umwelt
Die Freiraumsituation im Ortskern wird in erster Linie durch die großflächigen Grünbereiche
geprägt, die sich direkt an die Altstadtbebauung im Verlauf der ehemaligen
Wallanlagen anschließen. Innerhalb dieser Grünflächen verläuft von Süden kommend
der Hüpeder Bach, der die gesamte Altstadt im Süden, Westen und Norden umfließt
und im Nordosten zusammen mit dem Bachlauf der Schille den Fuchsbach bildet. Diese
Flächen sind Teil der ehemaligen Stadtbefestigung, da der früher hier sehr sumpfige
Boden eine natürliche Wehranlage bildete.
Innerhalb des Untersuchungsgebietes bilden ebenfalls die alten Wehranlagen des
Burgbereiches noch einen zusammenhängenden Grünzug um das heutige Rathaus.
Daneben bestehen im Zusammenhang mit den ehemaligen Hofanlagen z.T. großzügige
private Grünbereiche mit einem altem Baumbestand, was zum Teil zu einer wirksamen
Durchgrünung des Stadtkernes beiträgt. Als fehlend sind hierbei jedoch öffentliche
Grünflächen mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Kinder zu vermerken.
Die Straßenräume weisen in Pattensen bis auf sehr wenige Ausnahmen keine Begrünung
in Form von Straßenbäumen auf. Ehemals waren jedoch in der Südstraße und
der Dammstraße Baumreihen vorhanden, da diese Straßenzüge aufgrund ihrer Breite
sich hierzu besonders eigneten. Eine Ausnahme bildet der Marktplatz, der durch zwei
Reihen aus großkronigen Bäumen geprägt wird.
Als Platzflächen sind besonders der Bereich des Marktes und die Situation um die St.
Lucas Kirche interessant. Beide Freiflächen können jedoch in gestalterischer Hinsicht
noch aufgewertet werden, um die Plätze selbst und damit auch das gesamte Umfeld
attraktiver zu machen.
Corvinusplatz
Marktplatz
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5.7 Zusammenfassende Bewertung
Zur Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen Ansätzen zu Lösungsmöglichkeiten werden
nachfolgend die in der Analyse festgestellten Problemfelder nochmals stichpunktartig
zusammengefasst. Zu unterscheiden sind dabei
1. Probleme im öffentlichen Raum - funktionale und gestalterische Probleme
2. Probleme im privaten Umfeld - substanzielle Mängel der Bausubstanz
1.
Die öffentlichen Straßen sind zu sehr auf die Belange des Kfz-Verkehrs ausgerichtet
und benachteiligen Fuß- und Radverkehr.
Im Hauptgeschäftsbereich der Altstadt ist kein kontinuierlicher Geschäftsbesatz
vorhanden. Es besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen der tatsächlichen
und der möglichen funktionalen Leistungsfähigkeit der Innenstadt.
Die Schwerpunkte der geschäftlichen Versorgung sind unzureichend untereinander
verbunden.
Die Ausstattung mit öffentlich zugänglichen Parkplätzen ist unzureichend und
mindert die Standortqualität von Geschäften im dicht bebauten Altstadtbereich.
Der zentrale Busbahnhof entspricht funktional und gestalterisch nicht den Anforderungen,
die an ihn aufgrund seiner Bedeutung gestellt werden müssen.
Die Gestalt-und Aufenthaltsqualität der historischen Straßen-, Platz- und Freiräume
innerhalb der Altstadt ist unzureichend und entspricht nicht dem historischen
Umfeld.
Es fehlen im Stadtkern von der Allgemeinheit nutzbare Grünflächen, insbesondere
Spielmöglichkeiten für Kinder.
2.
An einer großen Anzahl ortsbildprägender und erhaltenswerter Gebäude bestehen
zum Teil erhebliche Substanz und Gestaltmängel, was insgesamt den Erhalt
der Altstadt in seiner historisch gewachsenen Form gefährdet.
Durch leerstehende Gebäude und mindergenutzte Grundstücke wird die Qualität
der historischen Altstadt nachhaltig beeinträchtigt.
Es besteht teilweise in Blockinnenbereichen und auf hinteren Grundstücksteilen
eine dichte und ungeordnete Baustruktur was auch zu unzureichenden
Besonnungs- und Belichtungsverhältnissen führt.
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6.0 Allgemeine Sanierungsleitbilder
Für die angestrebte Sanierung des Altstadtbereiches von Pattensen werden als Bewertungsgrundlage
für die mittel- und langfristigen Entwicklungsziele im nachfolgenden die
Chancen der Altstadt analysiert, die sich zum einen aufgrund der bereits vorhandenen
Ressourcen und zum anderen durch Erweiterungen und Stärkungen von Nutzungsangeboten
ergeben können. Diese Zielformulierungen werden dabei nachfolgend themenbezogen
zusammengefasst.
6.1 Erhaltung der historisch gewachsenen Stadtstruktur und der denkmalgeschützten
und stadtbildprägenden Bausubstanz
In der Altstadt von Pattensen sind noch eine Vielzahl von Baudenkmalen und stadtbildprägenden
Gebäuden zu finden, die als Einzelbauwerke oder als Teil von Straßenzügen
und Plätzen als wichtige „Zeitzeugen“ unbedingt zu erhalten sind. Zur Wahrung
und Aufwertung dieses besonderen Stadtbildes sollten bauliche Maßnahmen im Bestand
deshalb immer den ursprünglichen Gebäudecharakter und den städtebaulichen
Zusammenhang berücksichtigen. Die ortstypischen Proportionen und Formen, die
Fassadengliederung, die Dachlandschaft und historische Bauteile sind an den z.T. als
Baudenkmal ausgewiesenen Gebäuden noch gut ablesbar und liefern wichtige Anhaltspunkte
für den Maßstab, der bei der Erneuerung von Gebäuden und insbesondere
auch für Neubauten im Ortskern zu Grunde zu legen ist. Neue architektonische Akzente
sind möglich, dabei muss aber eine Auseinandersetzung mit den baulich-räumlichen
Qualitäten der Umgebung stets Voraussetzung für eine angemessene Architekturlösung
sein.
6.2 Die Altstadt als Standort für Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Die historischen Ortskerne alter Städte haben sich früher i.d.R. durch eine Mischung
aus mittelständischem Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen in Kombination
mit Wohnen dargestellt. Diese typische Nutzungsmischung ist auch in vielen Bereichen
der Pattenser Altstadt noch heute charakteristisch.
Allerdings stehen die aufgrund der Ortsstruktur eher kleinteiligen Betriebe in Konkurrenz
zu den großflächigen und standardisierten Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten,
die z.T. auch in Pattensen in geringer Entfernung zum Altstadtbereich vorhanden
sind. Damit sich der historische Ortskern in Zukunft von diesem Angebot abgrenzt
und als eigenständiger Marktbereich behaupten und damit wettbewerbsfähig
bleiben kann, müssen die Handels- und Dienstleistungsbetriebe in der Altstadt durch
ein spezielles Angebot und eine besondere Qualität überzeugen.
Einer einseitigen Nutzungsstruktur durch Handel und Dienstleistungen soll dabei jedoch
ebenso entgegengewirkt werden wie einer flächenhaften, reinen Wohnnutzung.
Aus diesem Grund sollen die bestehenden Versorgungseinrichtungen an ihren Standorten
erhalten und möglichst ergänzt werden, damit die Attraktivität als zentraler Bereich
verbessert wird. Hierzu gehört auch die Erhaltung bestehender, nichtstörender
Handwerks- und Gewerbebetriebe als wichtiger klein- und mittelständischer Wirtschaftsfaktor,
was sich dann insgesamt auch positiv auf das Arbeitsstättenangebot im
Stadtgebiet auswirkt. Die räumlichen Bedingungen müssen dabei immer fallweise
überprüft und eventuell durch bauliche Maßnahmen verbessert werden. Ein lebendiges
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Nebeneinander von Einzelhandel, Dienstleistungsbetrieben, Gastronomie und Wohnen
soll dazu beitragen, dass ein hoher Grad an Urbanität erhalten bzw. geschaffen wird.
Um die Funktion der Altstadt als attraktiven und abwechslungsreichen Versorgungsschwerpunkt
auch in Zukunft gewährleisten zu können, erscheint es auf jeden Fall
notwendig, die einzelnen bestehenden Schwerpunktbereiche besser miteinander zu
verflechten. Idealerweise könnte eine Nutzungsergänzung unter Berücksichtigung der
historischen Strukturen zwischen diesen Schwerpunkten in Gang gesetzt werden.
6.3 Die Altstadt als kulturelles und gesellschaftliches Zentrum
In der Pattenser Altstadt sind heute bereits einige Angebote vorhanden, die das kulturelle
und gesellschaftliche Leben der Stadt beleben. Dazu gehören die Volkshochschule
in den Räumen des alten Rathauses am Markt und das Stadtmuseum in einem Gebäude
in der Südstraße, welches auch gleichzeitig Räume für ein Sanierungsbüro bietet.
Auch die öffentlichen Einrichtungen wie insbesondere die Stadtverwaltung tragen zur
zentralen Bedeutung bei und sollten unbedingt erhalten bzw. weiter ausgebaut werden
und darüber hinaus durch private Angebote und Dienstleistungen ergänzt werden.
Hierzu sind ergänzend zum Bestand auch gastronomische Angebote und hochwertige
Dienstleistungen gefragt, die einerseits vom besonderen Umfeld der Stadtmitte profitieren
und andererseits selbst einen Beitrag zur Qualität der Angebote im Stadtkern leisten
können. Eine möglichst große Nutzungsvielfalt soll im Zusammenhang mit der
Wohnfunktion zu einem lebendigen Zentrum beitragen.
6.4 Die Altstadt als touristischer Anziehungspunkt
Pattensen weist vom Grundsatz her eine in weiten Teilen intakte Altstadtstruktur auf,
was ein hohes touristisches Potential bietet. Hinzu kommt die Nähe zum Schloss Marienburg
im südlichen Gebiet der Stadt Pattensen, welches ein überregional bekanntes
Ausflugsziel darstellt. Bereits heute besuchen eine Vielzahl von Radtouristen die Stadt,
aber die Möglichkeiten, die durch die nahegelegene Großstadt Hannover und die benachbarten
Städte und Gemeinden in der Region bestehen, erscheinen noch nicht
ausreichend genutzt. Um Pattensen für Besucher attraktiver zu machen, ist es notwendig,
dass im Ortszentrum die vorhandenen touristischen Sehenswürdigkeiten (Burgbereich,
Dammtor, Kirche, Markt und Altstadtstraßen) verstärkt erlebbar und als Aufenthaltsbereich
attraktiver gestaltet werden.
6.5 Die Altstadt als attraktiver Wohnstandort
Neben der Stärkung des Ortskernes als Versorgungsschwerpunkt soll auch das zentrale
Wohnen gezielt unterstützt werden. Im Bereich der Geschäftszonen sollte sich die
Wohnnutzung dabei auf die oberen Geschosse beschränken. Im näheren Umfeld der
Ortsmitte, insbesondere auch am Marktplatz werden jedoch bereits heute vielfach die
gesamten Gebäude zu Wohnzwecken genutzt. Durch eine attraktive Umfeldgestaltung
kann hier die Wohnqualität erheblich gesteigert werden. Die direkte Nähe zu den zentralen
Versorgungseinrichtungen machen diese Bereiche besonders für Senioren wegen
der kurzen Wege interessant.
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Durch eine verkehrliche Beruhigung in Verbindung mit der gestalterischen Aufwertung
von Straßen Plätzen, sollen Räume zur Kommunikation und zum Verweilen geschaffen
werden. Die dadurch verbesserte Aufenthaltsqualität stärkt die Attraktivität des Standortes
auch für Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus.
Vorrang soll bei der Erhaltung des Ortskernes als attraktiver Wohnstandort die Sicherung
und Erneuerung der vorhandenen historischen Bausubstanz haben. Neubauten
können unter Rücksichtnahme der gewachsenen städtebaulichen Strukturen ergänzt
werden, wobei dieses nur in einer dem Altstadtbild verträglichen Gestaltung erfolgen
sollte.
6.6 Verkehr
Der Altstadtbereich von Pattensen muss vom Durchgangsverkehr befreit werden, damit
die Lebens- und Aufenthaltsqualität in diesem Bereich grundlegend verbessert wird.
Für die Umsetzung dieser Zielsetzung ist vorab die Veränderung des bisherigen klassifizierten
Straßensystems erforderlich, indem die übergeordneten Kreisstraßenverbindungen
aus dem Altstadtbereich heraus in den Norden des Stadtgebietes auf die dort
bereits vorhandene Trasse verlegt werden.
Angestrebt wird danach insgesamt eine Verkehrsberuhigung mit flächiger Tempo-30-
Zone im gesamten Ortskern, die auch durch gestalterische Maßnahmen verdeutlicht
wird. Hierzu sind auch Maßnahmen wie der Rückbau von breit angelegten Fahrbahnbereichen
vorgesehen, um insbesondere auch größere Flächenanteile für Fußgänger
zu sichern und gleichzeitig nutzbare Freiräume für angrenzende Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe
zu schaffen. Neben den Hauptstraßenzügen Dammstraße, Torstraße
und Steinstraße gilt dieses auch für die Nebenstraßen, die dann für die Bewohner des
Ortskernes ein attraktives Wohnumfeld darstellen können.
Mit dieser Zielsetzung werden auch gleichzeitig die Bedingungen für den Fahrradverkehr
verbessert. Für diese Verkehrsteilnehmer wird ein vernetztes Wegesystem angestrebt,
welches auch die vorhandenen Radwanderwege des Umlandes mit einbindet.
Weiterhin ist das Angebot an zentralen öffentlichen Parkplätzen zu verbessern, wobei
diese an mehreren kleineren, dezentral liegenden Standorten angeboten werden sollten.
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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
7.0 Städtebauliche Konzepte
Die Rahmenplanung beschäftigt sich mit den städtebaulichen Entwicklungspotenzialen
innerhalb des Sanierungsgebietes „Altstadt“. Die Aufgaben für die Zukunft betreffen
dabei sowohl gestalterische als auch funktionale Aspekte. Letztere sind zwar in einem
Rahmenplan, der keine direkten rechtlichen Auswirkungen wie z.B. ein Bebauungsplan
hat, nicht abschließend festlegbar, aber die vorgesehenen Maßnahmen des Rahmenplans
können hier die Grundlage für die gewünschte Entwicklungsrichtung bilden. Zur
besseren Lesbarkeit der Planaussagen erfolgt eine thematische Aufgliederung des
Gesamtkonzeptes in die 3 Teilkonzepte
Verkehr,
Nutzung sowie
Freiraum- und Bebauung.
Diese Konzepte verdeutlichen für ihren jeweiligen Themenbereich die Gesamtkonzeption
der Sanierung und zeigen die zur Umsetzung erforderlichen Einzelmaßnahmen
auf. Bei der anstehenden Umsetzung der gesetzten Ziele soll der Rahmenplan allen
Beteiligten als Grundlage dienen, so dass auch wenn sich für Teilbereiche neue Erkenntnisse
ergeben, die zu neuen Lösungsansätzen führen müssen, das Gesamtkonzept
in das sich die Einzelmaßnahmen einbetten, nicht verloren geht.
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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
7.1 Verkehrskonzept
Fahrverkehr
Das heutige Verkehrsnetz im Altstadtbereich wird im Wesentlichen noch von den klassifizierten
Straßen K 226 (Dammstraße / Talstraße) und K 219 (Steinstraße) geprägt.
Zielsetzung ist eine grundlegende Neuordnung dieses überörtlichen Verkehrsnetzes.
Durch den bereits erfolgten Neubau einer Nordtangente wurden die Voraussetzungen
geschaffen, den Verkehr, der die Altstadt im Zuge der Regionsstraßen lediglich durchquert,
auf die Umgehungstrasse umzuleiten. Obwohl diese Straßenzüge, welche die
einzigen Anbindungen des Altstadtkernes an das übrige Verkehrsnetz der Stadt darstellen,
auch zukünftig für die Erschließung der Altstadt eine wesentliche Bedeutung
behalten (Ziel- und Quellverkehr), ergeben sich hierdurch Gestaltungsspielräume, welche
zu einer Aufwertung der Altstadt als Mittelpunkt der gesamten Stadt führen werden.
Neben der allgemein eintretenden Verkehrsberuhigung durch die Herausnahme des
überörtlichen Verkehrs können durch die Neuorganisation des übergeordneten Straßennetzes
auch Umgestaltungsmaßnahmen an den Straßenzügen vorgenommen
werden, welche den Anteil der für den eigentlichen Fahrverkehr vorgesehenen Flächen
verringern und zusätzlichen Raum für Fußgänger schaffen.
geplantes überörtliches Verkehrsnetz (Kartengrundlage: OpenStreetMap)
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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
Verbunden mit der Umwidmung der bisherigen Regionsstraßen und einer entsprechenden
Beschilderung zur Leitung des überörtlichen Verkehrs kann vom Grundsatz
her der Verkehr im Altstadtbereich zwar reduziert werden, aber aufgrund der etwas
längeren Streckenführungen der Umgehung ist zu befürchten, dass auch weiterhin ein
unverhältnismäßig hoher Fahrverkehr den Altstadtbereich durchqueren wird. Im Rahmen
dieser Planung wurden daher verschiedene Varianten zur Vermeidung solcher
Verkehre diskutiert. Dieses waren
A- die Auftrennung des Verkehrsnetzes, indem ein Teilabschnitt des Straßenzuges
Dammstraße / Talstraße im Bereich des Marktplatzes für den allgemeinen Verkehr
gesperrt wird,
B- die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems für die Talstraße und die Steinstraße
sowie
C- die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im zentralen Abschnitt des
Straßenzuges Dammstraße / Talstraße / Marktplatz.
Nach Abwägung von Vor- und Nachteilen geht das Verkehrskonzept davon aus, dass
der gewünschte Erfolg einer wirksamen Verkehrsberuhigung im Zentrum möglich ist,
wenn der die Altstadt durchfahrende Verkehr stark reduziert wird. Dieses soll erreicht
werden, indem der zentrale Bereich mit Marktplatz und dem tangierenden Straßenabschnitt
im Zuge der Dammstraße / Talstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut
wird. Im Zuge weiterer Detailplanungen ist festzulegen, in welcher Form diese Verkehrsberuhigung
baulich realisiert werden kann. Für den Marktplatz als Zentrum der
Altstadt ergibt sich so ebenfalls die Möglichkeit einer weitreichenden Verkehrsberuhigung
unter gestalterischer Einbeziehung der tangierenden Straßenzüge (Marktstraße
und Teilstücke der Dammstraße und Talstraße). Um die Anliegergrundstücke für die
Bewohner, für Ver- und Entsorgungs- sowie Notfallfahrzeuge und den Markt für die
Beschickung des Wochenmarktes zu erschließen, ist auch zukünftig eine eingeschränkte
Befahrbarkeit erforderlich.
Straßennetz mit zentralem verkehrsberuhigten Bereich
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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
Dieses Konzept hat gegenüber der ebenfalls diskutierten Auftrennung des Verkehrsnetzes
im Bereich des Marktplatzes den Vorteil, dass für den Westteil der Altstadt keine
weitreichenden Veränderung in Bezug auf die Fahrbeziehungen entstehen und somit
auch die im Norden und Westen der Altstadt liegenden Baugebiete nicht wesentlich
betroffen sind.
Grundsätzliche Zielsetzung ist jedoch, dass die in diesen westlichen und nördlichen
Stadtquartieren entstehenden Ziel- und Quellverkehre möglichst nicht durch die Altstadt
fahren, um zu den übergeordneten Straßen und Zielpunkten zu gelangen. Insofern
könnte insbesondere der Bruchweg, der die einzige durchgehende Verbindung
zwischen der Hiddestorfer Straße im Westen und der Göttinger Straße im Osten herstellt,
als Sammelstraße eine etwas höhere Bedeutung erhalten als bisher. Die hier
auftretenden Veränderungen werden jedoch nur gering sein, so dass mit keinen negativen
Auswirkungen auf die anliegenden Nutzungen zu rechnen ist. Sinnvoll erscheint
auf jeden Fall, dass vorab im Rahmen einer Verkehrsanalyse solche möglichen Veränderungen
detailliert untersucht werden. In dieser Untersuchung müssen gleichzeitig
auch Maßnahmen definiert werden, welche eventuell notwendig sind, damit sich durch
die geplanten Veränderungen im Altstadtbereich die Wohn- und Lebensverhältnisse in
anderen Stadtbereichen nicht verschlechtern.
Das alternativ diskutierte Verkehrskonzept, welches eine Verkehrsberuhigung durch
Einbahnstraßenregelungen für die Straßenzüge der Steinstraße und der Talstraße vorsah,
wird wie die Auftrennung des Verkehrsnetzes ebenfalls nicht weiter verfolgt, da
sich für die Anlieger der betroffenen und von ihnen abzweigenden Straßen hierdurch
erhebliche Umwege und damit Nachteile ergeben, welchen keine gewichtigen städtebaulichen
Vorteile gegenüberstehen, da die eigentliche Verkehrsmenge im Altstadtbereich
nicht reduziert wird.
Die zur Feinerschließung der vorwiegend zum Wohnen genutzten Innenstadtbereiche
festgelegten Anliegerstraßen können bezüglich der verkehrsrechtlichen Ausweisung in
zwei Kategorien unterschieden werden:
Die in der Verkehrshierarchie am geringsten einzustufende Straßenkategorie soll als
verkehrsberuhigte Anliegerstraße ausgebaut werden. Hierzu gehören die Mauerstraße,
Hagenstraße, Am Wall, Rudolf-Schlie-Straße, Marktstraße, Hahnenstraße,
Hofstraße, Hirtenweg, Am Stadtgraben und ein Teilabschnitt der Straße Auf der
Burg.
Die Südstraße, Marienstraße und ein Abschnitt der Straße Auf der Burg verbinden
die Anliegerstraßen mit den Haupterschließungsstraßen und haben aufgrund dieser
Sammelfunktion eine größere Bedeutung für die Verkehrsabläufe.
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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“
Ruhender Verkehr
Ein vordringliches Problem ist insgesamt die Stellplatzproblematik in der Altstadt. Hier
besteht eindeutig ein Defizit, so dass die Funktion der Altstadt als Versorgungsmittelpunkt
gefährdet ist.
Aufgrund der Zielsetzung zur Erhaltung und Verbesserung des besonderen Charakters
der Altstadtstraßen erscheint es nicht erstrebenswert, möglichst viele Stellplätze in den
Straßenräumen unterzubringen, zumal dieses aufgrund der bestehenden örtlichen Gegebenheiten
auch sehr schwierig ist (zu berücksichtigende Grundstückszufahrten u.ä.).
Vielmehr müssen zusätzliche, gut erreichbare Parkierungsanlagen geschaffen werden,
die zentral gelegen oder über kurze und attraktive Fußwege an die Geschäftslagen angebunden
sind.
Dieses ist notwendig, um die Altstadt zukünftig als Einkaufsstandort aufzuwerten. Ein
starker Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen besteht dabei im Bereich der Marienstraße
/ Hofstraße, im Bereich am Rathaus und im Bereich um den Marktplatz. Das Verkehrskonzept
sieht hierzu vorerst einen größeren neuen Parkplatz vor:
ca. 20 Parkplätze neben dem bestehenden Stellplatz der Sparkasse an der Straße
Auf der Burg. Hierzu ist die Beseitigung eines Scheunengebäudes notwendig.
Weitere konkrete Standorte können zu diesem Zeitpunkt nicht bestimmt werden, da
hierdurch gleichzeitig immer auch Flächenansprüche formuliert werden, die jedoch bei
den heutigen Eigentumsverhältnissen nicht umsetzbar sind. Insofern müssen diesbezüglich
in den Folgejahren Einzelfallentscheidungen bei sich möglicherweise ergebenden
Eigentumsveränderungen getroffen werden.
Allgemein besteht innerhalb der dicht bebauten Wohnquartiere zusätzlich auch Bedarf
an privaten Stellplätzen (insbesondere Mauerstraße, Hagenstraße, Marktplatz). Die
kleinen Grundstücke und auch die öffentlichen Straßenräume bieten hier nicht ausreichend
Platz, so dass versucht werden muss, ähnlich wie bei den öffentlichen Parkplatzstandorten,
geeignete Grundstücke für Gemeinschaftsstellplätze zu nutzen. Auch
hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Standort, der sich z.B. durch den Abriss
von nicht erhaltenswerter Bausubstanz ergibt, für einen solchen Stellplatz geeignet ist.
Die Nutzung von Blockinnenbereichen ist in Pattensen aufgrund der relativ geringen
Blockgrößen und den zu erwartenden Emissionen dagegen eher als problematisch
einzustufen.
Im Rahmen der planerischen Überlegungen zu dieser Rahmenplanung wurden für verschieden
Standorte Entwurfsvorstellungen ausgearbeitet, die sich aber gegenwärtig
aufgrund schon zuvor genannter Schwierigkeiten als nicht direkt umsetzungsfähig zeigten.
Nachfolgend sollen jedoch die Entwürfe dokumentiert und beschrieben werden,
um sie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt nochmals auf eine Realisierbarkeit zu
überprüfen.
Fuß- und Radverkehr
Trotz des bereits umfangreichen Fußwegenetzes im Altstadtbereich ist festzustellen,
dass es für den Alltagsverkehr der Fußgänger und Radfahrer eine Reihe vordringlicher
Probleme zu lösen gilt. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:
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Verbreiterung des viel frequentierten Fußweges „Schäferkamp“ am Südwestrand
des Sanierungsgebietes, so dass er als kombinierter Geh- und Radweg genutzt
werden kann. Der Weg wird insbesondere auch als sicherer Schulweg genutzt. Eine
direkte Verbindung zum Schulgelände wäre darüber hinaus wünschenswert.
Verbesserung des Zustandes der Wegebeziehungen zwischen der Straße Auf der
Burg und der Talstraße bzw. Steinstraße. Anlage eines neuen Verbindungsweges
südl. des heutigen Rathauses zur Steinstraße.
Allgemein: Verbreiterung der Gehwegflächen im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen
durch Reduzierung der Fahrspuren auf das erforderliche Minimum oder durch
gemeinschaftliche Nutzung des Straßenraumes durch alle Verkehrsteilnehmer.
Öffentlicher Nahverkehr
Mit der bestehenden Bushaltestelle am östlichen Rand des Altstadtkernes an der Göttinger
Straße ist grundsätzlich ein zentraler Haltepunkt gegeben, der zum Teil abgesetzt
vom fließenden Verkehr liegt und durch bestehende Fußwegverbindungen gut mit
der Altstadt verknüpft ist. Überlegungen zu einer Neuorganisation, welche vorrangig
das Ziel hatten, die Haltebuch an der Göttinger Straße zu der Haltestelle in der eigenständigen
Busspur zu verlegen und so einen attraktiven vom Durchgangsverkehr abgesetzten
und sicheren ZOB zu gestalten, werden von den zuständigen Bus-
Netzbetreibern nicht unterstützt, so dass diese umfangreiche Neuordnung nicht weiter
verfolgt wird.
Die grundsätzliche Zielsetzung nach einer Verbesserung der Gesamtsituation am ZOB
in Pattensen bleibt jedoch Bestandteil der Rahmenplanaussagen, da die heutige Situation
nicht funktionsgerecht ist und auch gestalterisch im Eingangsbereich zur Altstadt
einen Missstand darstellt.
In weiterer Abstimmung mit der Denkmalpflege ist daher zu überlegen, wie ein vergrößerter
Wartebereich zwischen den beiden bestehenden Haltestellenbuchten herzustellen
ist (z. B. in Form einer Plattform über dem Grünbereich des ehemaligen Burggrabens
„Linse“, welche nicht in das Bodendenkmal eingreift).
Bestandssituation am ZOB
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7.2 Nutzungskonzept
Mit dem Nutzungskonzept sollen die verschiedenen Funktionsbereiche der Altstadt definiert
werden, um so langfristig eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Gleichzeitig werden auch die anzustrebenden Grenzen der möglichen baulichen
Ausnutzung innerhalb der einzelnen Baugebiete aufgezeigt. Der Altstadtbereich
gliedert sich grob in folgende Nutzungsbereiche:
Einzelhandel und Versorgung
Für die Attraktivität des Stadtzentrums als Versorgungszentrum ist ein möglichst dichter
Ladenbesatz des Haupteinkaufsbereiches um den Marktplatz anzustreben. Um dieses
Ziel zu erreichen, sind Maßnahmen zu ergreifen, die das öffentliche Umfeld aufwerten
(z.B. Verkehrsflächen mit mehr Aufenthaltsqualität, aber auch standortnahe
Parkplätze).
Der historische zentrale Versorgungsbereich am Markt wird ergänzt durch die neu entstandenen
Nahversorgungsstandorte an der Straße Auf der Burg und am Bürgermeister-August-Bötger-Weg.
Alle drei Standorte sind zurzeit jedoch wenig bzw. ungenügend miteinander verknüpft,
so dass Maßnahmen getroffen werden müssen, welche die jeweilige isolierte Lage
aufheben.
Um die Attraktivität und Anzugskraft der Kernstadt für ortsansässigen Kunden wie auch
für Pendler zu erhöhen, sollte nach einer Empfehlung des aktuellen Einzelhandelsgutachten
geprüft werden, auf welchen innerstädtischen Flächen zusätzliche Verkaufsflächen
geschaffen werden können. Dieses wären idealerweise zwischen den beiden
großen Schwerpunktbereichen mit den „Magnetbetrieben“ Rewe und Netto zu sehen,
so dass gleichzeitig die o.g. Zielsetzung nach einer räumlichen Verbindung dieser Bereiche
erfolgt.
Öffentliche Einrichtungen
Der heutige Rathausstandort Auf der Burg muss in Bezug auf Größe und bauliche
Ausstattung als unzureichend bezeichnet werden. Ein Großteil der Verwaltung ist darüber
hinaus in einer Dependance außerhalb der Altstadt untergebracht. Die Stadt ist
seit längerer Zeit bestrebt, einen geeigneten Standort für ein Rathaus zu finden, an
dem die gesamte Verwaltung wieder zusammengeführt werden kann. Grundsätzlich
wäre dabei der Verbleib im Altstadtkern wünschenswert, da dieses der originäre
Standort für solche zentralen Versorgungseinrichtungen ist und i.d.R. auch aus allen
Teilen des Versorgungsgebietes gut zu erreichen ist.
Wohnen
Die Qualität des Innenstadtbereiches als Wohnstandort soll gestärkt werden, um zusammen
mit den geschäftlichen Aktivitäten eine belebte Innenstadt sicherzustellen. Um
dieses zu erreichen, ist zum einen eine Anpassung der Häuser und Wohnungen an
moderne Standards erforderlich und vielfach auch eine Verbesserung der zum Gebäu-
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de gehörenden Freiflächensituation, indem ungenutzte und baulich stark geschädigte
Nebenanlagen im Blockinnenbereich zugunsten einer Gartennutzung beseitigt werden.
Im Rahmen der Sanierung der Altstadt liegt der Schwerpunkt zwar eindeutig auf dieser
erhaltenden und erneuernden Zielsetzung. Es gibt aber auch einige Bereiche, in denen
eine attraktive, innerstädtische Wohnnutzung in Form einer Neubebauung ergänzt
werden kann. Potenzial hierfür besteht im westlichen Altstadtbereich, wo über das Areal
einer ehemaligen Hofanlage eine neue Wegeverbindung zwischen der Hahnenstraße
mit einem von der Wallstraße abzweigenden Privatweg hergestellt werden kann.
Über diese Erschließung wären Baugrundstücke in zentraler Innenstadtlage angebunden,
die sich für eine verdichtete Wohnbebauung, insbesondere auch für Familien mit
Kindern eignen, die ansonsten in Neubaugebiete am Stadtrand oder in den Ortsteilen
ausweichen würden. Die Nähe zu den die Altstadt umgebenden Grünflächen macht
diesen Standort zusätzlich attraktiv.
Sonstige Nutzungsbereiche
Entlang der Dammstraße werden die großen Hofanlagen sehr unterschiedlich genutzt.
Neben reiner Wohnnutzung finden sich hier auch eine Schlachterei und ein großer
Pferdehof. Der insgesamt denkmalgeschützte Bereich zeichnet sich durch die besondere
Bauform der Vorderhäuser als Doppelhaus mit jeweils seitlichen Hofzufahrten
sowie zusätzlicher Bausubstanz auf dem rückwärtigen Grundstück aus. Es ist hier eine
zunehmende Umnutzung der hinteren, ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäude
zu Wohnzwecken festzustellen. Dieses wird grundsätzlich unterstützt, wobei die
typischerweise bestehende dreiseitige Hofumbauung möglichst erhalten bleiben soll.
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7.3 Freiraum- und Bebauungskonzept
Freiräume
Der Marktplatz bildet den zentralen Platzraum im Altstadtgefüge und bietet partiell bereits
Möglichkeiten zum Verweilen. Diese Aufenthaltsfunktion sollte jedoch noch verstärkt
werden, um den Platz noch attraktiver für die Bewohner und Besucher der Stadt
zu machen. Eine flächigere Gestaltung, im besten Fall ohne jeglichen Fahrverkehr,
könnte dazu beitragen. Daneben hat auch der kircheneigene Corvinusplatz mit dem
dicht umbauten Kirchengebäude eine ganz spezielle Ausstrahlung. Hier wäre noch eine
verbesserte Abschirmung der rückwärtigen Marktplatzbebauung durch Grünelemente
anzustreben. Zusätzlich sollte auch ein Angebot an Verweilmöglichkeiten vorgesehen
werden.
An der die Altstadt tangierenden Göttinger Straße sollten Maßnahmen ergriffen werden,
welche verstärkt auf den Altstadtbereich aufmerksam machen. Eine kleine, gestaltete
Platzsituation im Kreuzungsbereich mit der Straße Auf der Burg trägt hierzu bereits
bei, wobei die heutige introvertierte Ausrichtung zugunsten einer Öffnung und
Erlebbarkeit von außen überdacht werden sollte.
Im direkten Altstadtbereich ist ein Defizit an öffentlichen Grünflächen festzustellen. Dagegen
besteht jedoch durch die vorhandene Wallanlage um nahezu die gesamte Altstadt
ein zentrumsnaher Grünzug, der von allen Teilen der Innenstadt schnell zu erreichen
und durch Fußwege auch erlebbar ist. Im Süden wird dieser Grünbereich jedoch
durchweg durch Kleingärten genutzt und ist somit nicht zugänglich. Eine Umnutzung
und Öffnung einiger Parzellen für die Allgemeinheit sollte angestrebt werden, um freie
Ausblicke in den angrenzenden Landschaftsraum zu ermöglichen.
Aufgrund der geringen Grünflächen innerhalb der Altstadtbebauung fehlen auch Kinderspielplätze.
Ein Ausgleich kann durch die Anordnung von zum Spielen geeigneten
Einzelelementen z.B. auf Plätzen oder auf Nebenflächen in Wohnstraßen erzielt werden.
Ein Spielplatz könnte auch im Zuge der zuvor angesprochenen Öffnung einiger
Kleingartenparzellen angelegt werden.
Bebauung
Zielsetzung der baulichen Entwicklung muss vor allem die Bewahrung der gewachsenen
räumlichen Strukturen im Stadtzentrum sein. Diese wird in den meisten Teilen der
Altstadt noch durch eine geschlossene Blockrandbebauung entlang der Straßenverläufe
geprägt. Alle Maßnahmen zur Substanzerhaltung dieses Baubestandes sind daher
grundsätzlich positiv zu bewerten. In einigen Abschnitten erscheint die Erhaltung dieses
typischen Raumeindrucks jedoch gefährdet, da bei Gebäuden mit erheblichen
Substanzmängeln ein Abriss zu befürchten ist. Sollte dieses unumgänglich sein, muss
hier kurzfristig eine Neubebauung angestrebt werden, damit keine Baulücken verbleiben.
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8.0 Maßnahmen
Aus den in den Rahmenplankonzepten aufgezeigten Zielvorstellungen ergeben sich
eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die im Rahmen der Stadtsanierung schrittweise
durchgeführte werden sollen. Diese werden nachfolgend im Einzelnen nochmals beschrieben.
Dabei werden zum Teil auch zeichnerisch Details dargestellt, welche die
beabsichtigten Planungsziele veranschaulichen sollen. Es handelt sich hierbei noch
nicht um abschließende Planvorstellungen, sondern um erste Diskussionsvorschläge,
die teilweise auch als alternative Lösungsansätze aufgezeigt werden.
Die Nummerierung der Einzelmaßnahmen folgt dabei einer Ordnung, die in den „Vorbereitenden
Untersuchungen“ vorgenommen worden ist.
Übersicht der vorgesehene Einzelmaßnahmen
1 Neugestaltung Mauerstraße
2 Neugestaltung Hagenstraße
3 Neugestaltung Südstraße – in zwei Abschnitten
4 Neugestaltung Rudolf-Schlie-Straße
5 Neugestaltung Am Wall
6 Neugestaltung Marktplatz mit Marktstraße u. Teil der Dammstraße
7 Neugestaltung Dammstraße Ostabschnitt
8 Neugestaltung Bürgermeister-August-Bötger-Weg
9 Neugestaltung Steinstraße
10 Neugestaltung der Talstraße
11 Fußwegausbau „Auf der Burg“
12 Neubau eines Parkplatzes Auf der Burg (Abriss Scheunengebäude)
13 Neugestaltung Bushaltestelle (ZOB) mit Umfeld
14 Erweiterung der Platzanlage an der Göttinger Straße
15 Neugestaltung Teilabschnitt Auf der Burg
16 Neuanlage Fußwegverbindung
17 Verbreiterung Schäferkampweg zum Geh- und Radweg
18 Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielplatz
19 Gestaltungsverbesserungen Dammstraße Westabschnitt
20 Gestaltung Bereich Dammtor
21 Neugestaltung Hahnenstraße
22 Verbindung Mauerstraße / Neuer Weg
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1 Neugestaltung der Mauerstraße (abgeschlossen)
Die Neugestaltung der Mauerstraße wurde 2011/12 als erste öffentliche Sanierungsmaßnahme
bereits realisiert. Der Ausbau erfolgte niveaugleich unter teilweiser Wiederverwendung
des vorhandenen Natursteinpflasters für die Seitenräume und für die Markierung
der Parkstände.
Mauerstraße vor dem Umbau und..
nach der Neugestaltung
2 Neugestaltung der Hagenstraße (abgeschlossen)
Wie die Mauerstraße wurde auch die Neugestaltung der Hagenstraße bereits ausgeführt.
Hagenstraße vor dem Umbau und …
nach der Neugestaltung
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3 Neugestaltung der Südstraße (2012/13 in Ausführung)
Die Fahrbahnbefestigung der Südstraße aus Basalt- und Sandsteinpflaster und insbesondere
die Gehwegbereiche sind in einem sehr schlechten Zustand. Das vorhandene
Material wird bei dem z.Zt. laufenden Neuausbau wiederverwendet, so dass der heutige
Gesamteindruck nicht grundsätzlich verändert wird. Ergänzend hierzu wird die Breite
der Straße dazu genutzt, kleinkronige Rotdornbäume anzupflanzen, um das Umfeld
für die hier verstärkt vorhandene Wohnbebauung zu verbessern. Das Umbaukonzept
berücksichtigt auch den Konzeptvorschlag der Rahmenplanung, am südlichen Ende
der Straße eine platzartige Aufweitung vorzusehen, welche auch als Wendemöglichkeit
genutzt werden kann.
Blick in die Südstraße nach Süden
vorhandenes Pflastermaterial
Detail des neuen Ausbaus
Schnitt des geplanten Straßenprofils
4 Neugestaltung der Rudolf-Schlie-Straße
Die Rudolf-Schlie-Straße bildet zusammen mit der Straße am Wall einen Erschließungsbogen
um den Kirchplatz und den Marktplatz. Aus diesem Grund sollte eine zusammenhängende
Gestaltung beider Straßenzüge erfolgen.
Der Straßenzug wird teilweise von Gebäuden, in weiten Bereichen jedoch auch von
Mauern begrenzt, die zum einen den Pfarrgarten und zum anderen einen ehemaligen,
inzwischen bebauten Gutshofpark zum Straßenraum abgrenzen.
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Bei der Umsetzung des Verkehrskonzeptes mit einer Auftrennung der Durchfahrbarkeit
im Verlauf der Dammstraße/Marktplatz, könnte eine gleichzeitige Schließung der Rudolf-Schlie-Straße
erforderlich werden, um Schleichverkehr in diesem Stadtquartier
auszuschließen. Andererseits muss die Durchfahrbarkeit für größere, aus Richtung
Südstraße einfahrende Fahrzeuge gegeben bleiben, da eine Wendemöglichkeit im Bereich
des von Norden auftreffenden Fußweges (Walter-Höcker-Weg) nur für PKW
Fahrzeuge problemlos möglich wäre.
Rudolf-Schlie-Straße mit Mauerbegrenzungen
Ausfahrtsbereich in die Südstraße
In der Entwurfsskizze zur Gestaltung des Straßenabschnittes zwischen Rudolf-Schlie-
Str. und Am Wall sind zwei optionale Maßnahmen dargestellt. Zum einen könnten die
beengten Verhältnisse im Verlauf der Wallstraße etwas durch die Anlage eines kleinen
Platzes aufgeweitet werden. Das heute hier noch stehende 1-geschossige Fachwerkgebäude,
welches insgesamt einen sehr baufälligen Eindruck macht, müsste hierzu
allerdings abgerissen werden. Vorab sollte die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des
Gebäudes geprüft werden. Der Platz könnte auch als Wendebereich genutzt werden,
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so dass Fahrzeuge hierzu nicht immer bis in den hinteren Abschnitt der Straße fahren
müsste. Gleichzeitig könnten hier auch einige Parkplätze (6) ergänzt werden.
Der zweite Entwurfsansatz untersucht nochmals die Unterbringung eines öffentlichen
Parkplatzes im direkten Zentrumsbereich. Erste Überlegungen sahen vor, den zwischen
Marktstraße und Rudolf-Schlie-Straße verlaufenden Fußweg so aufzuweiten,
dass eine Befahrbarkeit hergestellt werden kann und diese dann zur Erschließung von
Parkplätzen zu nutzen. Hierzu hätte jedoch ein Großteil der denkmalgeschützten Mauer
um den Pfarrgarten beseitigt werden müssen, was auf Bedenken der Denkmalschutzbehörde
stieß. Dieser Alternativvorschlag sieht jetzt lediglich kleine Mauerdurchbrüche
vor, die zur Erschließung von Parkplätzen innerhalb des heutigen Pfarrgartens
dienen. Voraussetzung für diese Anlage von zentral zum Marktplatz liegenden Parkplätzen
ist der Erwerb des im Eigentum der Kirche stehenden Grundstückes. Das Konzept
würde bei der geringsten Flächen-Inanspruchnahme 12 Parkplätze, bei einer doppelseitigen
Aufstellung bis zu 25 Parkplätze ermöglichen. Sollte der Grunderwerb möglich
sein, wäre die Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünfläche auf dem übrigen
Gartengelände denkbar, um so den nutzbaren Freiflächenanteil im Altstadtbereich zu
erhöhen.
5 Neugestaltung der Straße „Am Wall“
Der Straßenzug Am Wall zweigt von der Dammstraße ab und verläuft in südliche Richtung.
Der Straßenbelag weist eine Vielzahl von unterschiedlichen Materialien auf und
entspricht insgesamt nicht der historischen Situation im direkten Umfeld der Kirche.
Notwendig ist ein grundhafter Neuausbau mit altstadtgerechten Materialien (z.B. entsprechend
Mauerstraße). Die kleine Kirchstiege, die die Straße am Wall mit dem
Kirchplatz verbindet stellt mit der Treppenanlage aus alten Sandsteinstufen einen besonderes
und erhaltenswertes Detail dar und sollte bei der Gestaltungsplanung zum
Ausbau des Straßenzuges berücksichtigt werden, indem z.B. in der Pflasterung auf
diese Struktur eingegangen wird.
Bestandssituation Am Wall
Die Straße wird z.Zt. als Einbahnstraße genutzt. Dieses soll entsprechend Verkehrskonzept
in einen Zweirichtungsverkehr geändert werden, da der Straßenzug insgesamt
von der Verbindung zur Südstraße über die Rudolf-Schlie-Straße abgetrennt werden
soll. Bei einem flächigen Ausbau ist dieses trotz einer Engstelle mit ca. 5,8 m Breite
möglich.
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6 Neugestaltung des Marktplatzes mit Marktstraße und einem Teil der Dammstraße
Der Marktplatz wurde in den 1980er Jahren umgestaltet. Er weist durch die im Zuge
dieser Gestaltung vorgenommenen Einbauten wie Betonpalisaden und Höhenversprünge
nur eine eingeschränkte Funktionalität auf und verliert auch durch die vielfache
Aufgliederung in Einzelbereiche in seiner Gesamtgestalt. Eine Neugestaltung sollte
die für Marktplätze ursprünglich flächige Ausgestaltung wieder aufnehmen und Nutzungsvielfalt
mit hoher Aufenthaltsqualität kombinieren. Insgesamt ist daher auch eine
Befreiung vom Fahrverkehr vorgesehen.
Der heutige Marktplatz Postkartenansicht des Platzes um 1900
bestehende Einbauten auf dem Marktplatz
Die beiden im Norden und Süden tangierenden Straßenzüge gehören optisch mit den
hier stehenden Gebäuden zum Markplatz und sollen daher in die Gestaltung des Platzes
mit einbezogen werden. Die Marktstraße wird dabei auch weiterhin allgemein befahrbar
bleiben, der Abschnitt der Dammstraße kann dagegen auch funktional mit in
die verkehrsfreie Platzfläche integriert werden, wenn die Durchfahrtsmöglichkeit im Zuge
der Dammstraße / Talstraße entsprechend Verkehrskonzept reduziert wird (verkehrsberuhigter
Bereich).
Marktstraße
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7 Neugestaltung der Dammstraße (Ostabschnitt)
Dieser Abschnitt der Dammstraße zwischen der Einmündung Am Wall bis zur Einmündung
Hofstraße gehört mit zum alten Kernbereich der Stadt und sollte daher auch bei
einer Umgestaltung an die Gestaltung des Marktplatzbereiches angepasst werden.
Durch einen stark verkehrsberuhigten Ausbau kann gleichzeitig auch die Bedeutung
der Fußgänger im zentralen Bereich von Pattensen hervorgehoben werden. Insgesamt
sollte jedoch auch ein gestalterischer Zusammenhang mit dem übrigen Teil der
Dammstraße bestehen bleiben.
Dammstraße – Blickrichtung Osten
Der Höhenversprung zum Corvinusplatz
wird durch eine Mauer abgefangen
8 Neugestaltung des Bgm.-August-Bötger-Weges
Die Fußwegverbindung zwischen dem Marktplatz und der Heinz-Gölitz-Straße hat als
Verbindungsweg zwischen den hier ansässigen Geschäften und den bestehenden
Parkplätzen Bedeutung. Es ist ein altstadtgerechter Ausbau vorgesehen, der zum
Markplatz auch die Grundstückszufahrt des angrenzenden Wohn- und Geschäftshauses
mit berücksichtigen sollte. Im Verlauf des Weges können Grünelemente und Sitzmöglichkeiten
die Attraktivität verbessern.
Blick vom Markplatz in den Fußweg
Seitlicher Zugang zum Ratskeller
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9 Neugestaltung der Steinstraße
Die Steinstraße kann nach einer Umwidmung in eine Gemeindestraße einen altstadtgerechten
Ausbau erhalten, der mehr Aufenthaltsqualität und breitere Gehwegbereiche
aufweist. Um den zentralen Bereich um den Marktplatz auch innerhalb der Verkehrsflächen
zu verdeutlichen, ist zumindest für den Abschnitt zwischen der Aufmündung
des Fußweges Auf der Burg bis zum Anschluss an die Talstraße eine insgesamt flächige
Gestaltung mit Pflastermaterialien denkbar. Der Straßenzug soll durch seitlich
angeordnete Parkstände auch eine gewisse Anzahl an Parkplätzen im zentralen Bereich
bieten.
Steinstraße mit z.T. stark eingeengten Gehwegbereichen
10 Neugestaltung der Talstraße
Bei der Talstraße wird nach einer Herabstufung von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße
aufgrund des relativ schlechten Fahrbahnzustandes ein Gesamtausbau notwendig
werden, der die verminderte Verkehrsbedeutung berücksichtigt und dabei ausreichende
Flächen für Fußgänger vorsieht.
Bestandssituation Talstraße
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11 Fußwegausbau „Auf der Burg“
Der Fußweg verbindet den Versorgungsbereich Auf der Burg mit dem Stadtkern am
Marktplatz und hat insofern eine wichtige Funktion. Dieses wird jedoch im heutigen,
unbefestigten Ausbauzustand nicht verdeutlicht. Eine Pflasterung und gute Beleuchtung
werden die Benutzung der Wegeverbindung erheblich erleichtern. Eine zusätzliche
Anbindung an die Talstraße sollte realisiert werden, wenn sich eine solche Gelegenheit
im Rahmen von Neuordnungen in angerenzenden privaten Grundstücksbereichen
ergibt.
Bestandssituation des Fußweges Auf der Burg
12 Neubau eines Parkplatzes Auf der Burg (Abriss Scheunengebäude)
Zur Verbesserung der Parkplatzsituation ist die Anlage eines neuen Standortes im Bereich
Auf der Burg vorgesehen. Neben einem Parkplatzangebot für das Rathaus würde
dieser Standort insgesamt die angespannte Parkplatzsituation mindern helfen und somit
zur Steigerung der Attraktivität der Altstadt als Einkaufsschwerpunkt beitragen. Die
Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem Fußwegausbau unter Pkt. 11, da
der Parkplatz über diesen Weg auch an den Marktbereich angebunden wäre. Gleichzeitig
könnte die Sackgassensituation des Burgweges aufgehoben werden, wenn von
dieser Straße ein „Abfluß“ über den Parkplatz in Richtung Göttinger Straße geschaffen
wird. Durch diesen Standort wird der Abriss eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes
erforderlich. Zum angrenzenden Hof sind ausreichende raumbegrenzende Maßnahmen
(z.B. Mauer und Baumanpflanzungen) vorzusehen, um den Parkplatzbereich
städtebaulich zu integrieren.
Bestandssituation im Bereich des geplanten Parkplatzes und Entwurfskonzept
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13 Neugestaltung der Bushaltestelle (ZOB) mit Umfeld
Der Bereich an der mit täglich über 1400 Fahrgästen und über 200 Busbewegungen
hochfrequentierten zentralen Bushaltestelle sollte mehr Aufenthaltsmöglichkeiten und –
Gestaltqualität bieten. Dabei könnte auch eine großflächigere Überdachung mit Serviceangeboten
(Altstadt-WC) zum einen die Nutzungssituation entscheidend verbessern
und zum anderen auch einen gestalterischen Auftakt für den Altstadtbereich markieren.
Die heutige Haltesituation am ZOB
Skizzenentwurf mit einer denkbaren Überdachung am ZOB
Aufgrund der Lage am (im) ehemaligen Burgbereich sind Eingriffe und Überbauungen
des heutigen linsenförmigen Grünbereiches unter denkmalpflegerischen und archäologischen
Gesichtspunkten problematisch, so dass der Gestaltungsvorschlag den Bau
einer aufgeständerten Plattform vorsieht, welche mit ihren Gründungsbauten nicht in
das Bodendenkmal eingreift. Auf einer Infotafel soll die ursprüngliche historische Situation
verdeutlicht werden.
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14 Erweiterung der Platzanalage an der Göttinger Straße
Der Bereich liegt seitlich der Zufahrt zum Burgbereich und wird gestalterisch z.Zt.
durch den kleinen, introvertiert angelegten „Partnerschaftsplatz“ und im weiteren durch
Flachdachgaragen und geschotterte Freiflächen bestimmt. Die wichtige Zugangssituation
zur Altstadt zwischen der Einmündung der Talstraße und der Straße Auf der Burg
entspricht in dieser Form noch nicht der Bedeutung dieses Bereiches, so dass hier eine
Umgestaltung vorgesehen ist, die unter der Zielsetzung eines „Hineinleitens“ in den
Altstadtbereich als großzügige und begrünte Platzfläche zu entwickeln ist. Die bestehenden
Ansätze des Partnerschaftplatzes sollen dabei integriert werden. In der Bauflucht
der Sparkasse könnte ein Neubau zu einer zusätzlichen Attraktivität in funktionaler
und räumlich-gestalterischer Hinsicht beitragen. Möglich wäre auch eine Einbeziehung
des in diesem Bereich ehemals verlaufenden offenen, inzwischen jedoch verrohrten
Fließgewässers.
Durch Garagen verstellte Situation
Partnerschaftsplatz / Place du Jumelage
Entwurfskonzept
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15 Neugestaltung Teilabschnitt „Auf der Burg“
Die Zufahrtsituation zum erhöht liegenden Rathaus im ehemaligen Burgbereich ist insbesondere
aufgrund des großflächigen Parkplatzes vor dem Verbrauchermarkt gestalterisch
verbesserungsbedürftig. Eine Umgestaltung vor dem Rathaus wird auch möglich,
weil der Markt eine veränderte Anlieferung plant und sich somit neue Voraussetzungen
für die Flächenverteilungen ergeben.
Insgesamt sollte das heute als Rathaus genutzte Gebäude bei dieser bestehenden
oder ähnlich bedeutsamen Nutzung eine angemessene Vorplatzsituation erhalten, die
nicht nur von parkenden Fahrzeugen bestimmt wird.
Zufahrt zum Rathaus
Gegenüber vom Rathauseingang liegende
Ladezone eines Verbrauchermarktes
Die vom Rathausvorplatz in die Altstadt bzw. zur Göttinger Straße führenden Wege
sollten in diesem Zusammenhang einen direkteren Wegeverlauf erhalten. Insgesamt
könnte die Aufenthaltsqualität hier erheblich erhöht werden. Hierbei sind auch vorhandene
Elemente wie z.B. der Schriftstein zur Pattenser Geschichte besser einzubinden,
als es bisher der Fall ist. Bei der Gestaltung sollte insgesamt der historische Ort mit der
ehemaligen Burg und den Wehranlagen sowie anderen interessanten Details wie z.B.
dem bei Erdarbeiten aufgefundenen Fluchttunnel deutlicher gemacht werden.
Fußweg am ehemaligen Burgberg
Grünfläche am heutigen Rathaus
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16 Neuanlage einer Fußweganbindung
Im Zusammenhang mit der unter Pkt.15 beschriebenen Maßnahme sollte eine zusätzliche
Wegeverbindung vom Rathausbereich in Richtung Fußweg Auf der Burg angestrebt
werden. Zu beachten ist, dass der ehemalige Burggraben dabei durchquert wird
und hier Höhenunterschiede zu überwinden sind. Eine leicht aufgeständerte Stegkonstruktion
könnte aber der denkmalgeschützten Situation gerecht werden.
Grünfläche hinter dem Rathaus
17 Verbreiterung Schäferkampweg zum Geh- und Radweg
Der Schäferkampweg bildet einen zusammenhängenden Fußweg am Rande der südlichen
Wallanlagen und wird als Spazierweg und vor allem auch als Schulweg genutzt.
Aufgrund der sehr schmalen Wegeparzelle ist hier aus Sicherheitsgründen eigentlich
Radverkehr nicht erlaubt. Dieses Verbot wird jedoch wenig beachtet. Ziel der Planung
ist daher eine Verbreiterung des Weges, so dass Fuß- und Radverkehr problemlos nebeneinander
möglich ist. Zur Realisierung eines ca. 2,5 m breiten Weges ist der Erwerb
eines seitlichen Grundstücksstreifens erforderlich. Dieses kann je nach Bestandssituation
auf der nördlichen oder südlichen Seite erfolgen. Zum Teil dienen als
Wegebegrenzung hier sehr desolate und nicht erhaltenswerte Mauerstücke, die auf
diesem Wege gleichzeitig beseitigt bzw. erneuert werden können.
Der Schäferkampweg weist überwiegend eine sehr geringe Breite auf
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18 Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielplatz
Im Altstadtkern ist ein Defizit an öffentlichen Grünflächen zu verzeichnen. Positiv ist der
den Stadtkern umgrenzende ehemalige Wallbereich, der jedoch im Süden privat als
Grabeland genutzt wird. Aufgrund der bestehenden Fußwege (Schäferkampweg, Sattelhofweg
und Anbindung an die Straße Am Wall) ist der Bereich sehr gut erschlossen
und könnte für die Anlage einer zugänglichen Grünfläche genutzt werden. Besonders
eignen würde sich der ehemalige Bastionsbereich, der noch sehr gut im Stadtgrundriss
zu erkennen ist. Neben einer Nutzung als Freizeit und Aufenthaltsfläche wäre hier auch
eine Ergänzung des Spielplatzangebotes für Kinder denkbar. Insgesamt muss jedoch
auf massive Einbauten hier verzichtet werden, da es sich bei dem Bereich um ein Bodendenkmal
handelt. Die Maßnahme könnte aber gleichzeitig dazu genutzt werden,
hier die Historie Pattensens auf Infotafeln zu dokumentieren und so die Stadtgeschichte
und städtebauliche Entwicklung erlebbarer zu machen, als es heute möglich ist.
Luftbild der ehemaligen Bastion
der heute tangierende Fußweg
Konzeptstudie zur Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielmöglichkeiten
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19 Gestaltungsverbesserungen Dammstraße Westabschnitt
Die Maßnahme geht davon aus, dass der Fahrbahnbelag (Asphalt) dieses Abschnittes
der Dammstraße vom Grundsatz her bestehen bleiben kann und lediglich eine neue
Befestigung der Fußwege und evtl. auch der seitlichen Parkmöglichkeiten vorgenommen
wird. Ergänzend soll beidseitig zwischen den Parktaschen eine Anpflanzung von
Bäumen vorgenommen werden. Eine dem Straßenzug angemessene Straßenbeleuchtung
wäre ebenfalls wünschenswert.
Die Gestaltung muss die besondere Situation der nach dem Brand von 1733 „planmäßig“
erstellten Bebauung in Form von Doppelhäusern des Pattenser Haus- und Hoftyps
berücksichtigen und unterstützen. Ebenso sind bei den Baumstellungen die Auswirkungen
auf die Belichtungsverhältnisse in angrenzenden Gebäuden und die Grundstückszufahrten
zu beachten. Nur ein kleinkroniger Baum wäre daher der Situation angemessen.
Bestandssituation Dammstraße
Gliederung des Straßenraumes durch Baumanpflanzungen
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20 Gestaltung Brückenbereich "Dammstraße"
Als End- bzw. Anfangspunkt des den ursprünglichen Wallanlagen folgenden Spazierweges
„Am Schäferkamp“ soll der Grünbereich um die ehemalige Bastion verbesserte
Aufenthaltsqualität erhalten, wobei die naturräumliche Situation dabei nicht beeinträchtigt
werden soll.
Der Grünbereich am ehemaligen Dammtor
Reste der ehemaligen Bastion
„Dammtor“
Die historischen Mauerreste der ehemaligen Bastion an der Dammstraße bilden einen
Engpass im Straßenverlauf. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wurde seitlich
der alten Brücke ein Fußgängersteig ergänzt, der mit einem bewusst transparent ausgebildeten
Geländer den Blick auf das alte Mauerwerk weiterhin zulässt. Bei einer
Neuordnung des klassifizierten Straßensystems in Pattensen kann dieser wichtige Ort
der alten Stadtbefestigung grundsätzlich neu gestaltet werden. In diesem Zusammenhang
könnte zum einen die Pflasterung des Straßenabschnittes erfolgen, aber zum
anderen sollten auch Gestaltungselemente entwickelt werden, welche das ehemalige
Tor mit den Wehranlagen wieder erlebbar macht.
Reste der ehemaligen Befestigungsanlagen
und unbefestigter Seitenstreifen an
der Dammstraße
Der Brückenbereich im Verlauf der
Dammstraße
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21 Neugestaltung der Hahnenstraße
Der Zustand der kurzen Hahnenstraße ist stark sanierungsbedürftig. Der Neuausbau
kann aufgrund der geringen Belastung in einer verkehrsberuhigten Form erfolgen. Das
teilweise vorhandene Natursteinpflaster sollte gesichert und im Zuge von dieser oder
anderer Sanierungsmaßnahmen im Altstadtbereich wiederverwendet werden.
Hahnenstraße
Einmündungsbereich in die Dammstraße
– gut zu sehen ist noch die im
Altstadtbereich typische Gliederung mit
einem seitlichen Traufpflaster
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