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Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet ... - Stadt Pattensen

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STADT PATTENSEN

STÄDTEBAULICHER RAHMENPLAN

SANIERUNGSGEBIET ALTSTADT

PLANUNGSBÜRO PETERSEN | AM UHRTURM 1-3 | 30519 HANNOVER | TEL 0511 8387362 | FAX 832900 | MAILBOX@PBP-HANNOVER.DE


Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“

INHALTSVERZEICHNIS

SEITE

1.0 Allgemeine Grundlagen .............................................................................. 4

1.1 Vorbemerkungen ........................................................................................... 4

1.2 Städtebauliche Rahmenplanung.................................................................... 5

1.3 Städtebauförderung ....................................................................................... 6

2.0 Lage des Plangebietes ................................................................................ 7

3.0 Planungsvorgaben ...................................................................................... 8

3.1 Regionales Raumordnungsprogramm ........................................................... 8

3.2 Flächennutzungsplan .................................................................................... 9

3.3 Bebauungspläne ......................................................................................... 10

3.4 Örtliche Bauvorschriften .............................................................................. 11

4.0 Historische Grundlagen ............................................................................ 12

5.0 Bestandssituation und Analyse ............................................................... 14

5.1 Verflechtungen des Sanierungsgebietes mit der Gesamtstadt .................... 14

5.2 Verkehrsstruktur .......................................................................................... 16

5.3 Nutzungsstruktur ......................................................................................... 19

5.4 Bebauungsstruktur ...................................................................................... 22

5.5 Denkmalschutzaspekte ............................................................................... 25

5.6 Freiraum /Ökologie /Umwelt ........................................................................ 32

5.7 Zusammenfassende Bewertung .................................................................. 34

6.0 Allgemeine Sanierungsleitbilder .............................................................. 35

6.1 Erhaltung der historisch gewachsenen Stadtstruktur und der

denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Bausubstanz ........................ 35

6.2 Die Altstadt als Standort für Handels- und Dienstleistungsbetriebe ............. 35

6.3 Die Altstadt als kulturelles und gesellschaftliches Zentrum .......................... 36

6.4 Die Altstadt als touristischer Anziehungspunkt ............................................ 36

6.5 Die Altstadt als attraktiver Wohnstandort ..................................................... 36

6.6 Verkehr ....................................................................................................... 37

7.0 Städtebauliche Konzepte .......................................................................... 38

7.1 Verkehrskonzept ......................................................................................... 39

7.2 Nutzungskonzept ........................................................................................ 45

7.3 Freiraum- und Bebauungskonzept .............................................................. 48

8.0 Maßnahmen ............................................................................................... 50

Planungsbüro Petersen | Am Uhrturm 1-3 | 30519 Hannover

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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“

1.0 Allgemeine Grundlagen

1.1 Vorbemerkungen

Die Stadt Pattensen ist Ende 2009 mit dem Sanierungsgebiet „Altstadt“ in das Sanierungsprogramm

Städtebaulicher Denkmalschutz“ des Landes Niedersachsen aufgenommen

worden. Basis für die Aufnahme waren die vorausgegangenen Vorbereitenden

Untersuchungen, in denen zum einen die bestehenden städtebaulichen Probleme

der Altstadt ermittelt und zum anderen ein erster Maßnahmenkatalog zur Beseitigung

dieser Missstände aufgezeigt wurde. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

hat der Rat der Stadt Pattensen in seiner Sitzung am 17.06.2010 beschlossen.

Mit dem städtebaulichen Rahmenplan soll jetzt aufbauend auf den vorliegenden Untersuchungen

die konzeptionelle Grundlage für eine räumlich, funktional und gestalterisch

zusammenhängende Entwicklung der Altstadt Pattensens gelegt werden. Der Rahmenplan

bildet dabei einen Orientierungsrahmen, damit die Vielzahl der Einzelmaßnahmen,

die im Verlaufe des Sanierungsverfahrens umgesetzt werden sollen, eine

einheitliche Zielrichtung verfolgen. Als informelles Planwerk besitzt er ein hohes Maß

an Flexibilität, was auch die Anpassung an veränderte Gegebenheiten im Verlauf des

Verfahrens immer möglich macht. Ein Rahmenplan stellt insofern kein starres Konzept

dar, sondern kann im weiteren Verfahren auch fortgeschrieben und weiterentwickelt

werden.

Die im Folgenden dargestellten Planungskonzepte stellen die Ergebnisse dar, die im

Dialog mit dem gebildeten Sanierungsbeirat, den betroffenen Behörden und den Bürgern

erarbeitet worden sind. Im Zuge der Umsetzung müssen die jeweiligen Planungsziele

jedoch mit allen Beteiligten weiter diskutiert und konkretisiert werden.

Abgrenzung des Sanierungsgebietes (Quelle des Luftbildes: google earth)

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Stadt Pattensen | Städtebaulicher Rahmenplan Sanierungsgebiet „Altstadt“

1.2 Städtebauliche Rahmenplanung

Unter Beachtung der örtlichen Bestandssituation werden in einem städtebaulichen

Rahmenplan für einen begrenzten räumlichen Geltungsbereich Lösungsmöglichkeiten

aufgezeigt, die als Leitbild für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung zugrunde gelegt

werden sollen.

Das rahmenplanerische Gesamtkonzept besteht dabei aufgrund der Komplexität der

Thematik in der Regel aus verschiedenen Einzelplänen, die jeweils einen Problemschwerpunkt

zusammenfassen. Dieses sind

- das Freiraum- und Bebauungskonzept,

- das Verkehrskonzept und

- das Nutzungskonzept.

Die Aussagekraft und Detaildarstellung zu den jeweiligen Themenbereichen stellt dabei

eine Zwischenstufe zwischen den Aussagen des Flächennutzungsplanes und den

Festsetzungen eines Bebauungsplanes dar. Ein Rahmenplan unterliegt aber nicht wie

diese Bauleitpläne den vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen mit den einhergehenden

bindenden Wirkungen für die Bürger. Es handelt sich vielmehr um ein sogenanntes

„informelles“ Planwerk, welches vorrangig nur für die Verwaltung einen bindenden

Charakter hat, wenn es von den politischen Gremien als Selbstbindungsplan

beschlossen wird. Alle nachfolgenden Planungen und Maßnahmen sind dann auf den

Grundaussagen des Rahmenplanes aufzubauen.

Die entwickelten Leitbilder können dabei jedoch auch immer dann an Veränderungen

angepasst werden, wenn sich im Verlauf der Umsetzung der Sanierungsziele neue

Rahmenbedingungen ergeben.

Schema Rahmenplanung

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1.3 Städtebauförderung

Im Jahr 2008 haben der Bund und das Land Niedersachsen erstmals die schon seit

1991 für die neuen Bundesländer geltende Programmkomponente "Städtebaulicher

Denkmalschutz" in die Städtebauförderung aufgenommen. Dieses Bund-Länder-

Programm unterstützt den Erhalt besonders wertvoller historischer Stadtkerne, in denen

nicht nur einzelne Gebäude, sondern ganze Straßenzüge, Plätze oder die gesamte

historische Innenstadt erhaltenswert sind. Aufgabe des Städtebaulichen Denkmalschutzes

ist es, diese historischen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter und in

ihrer Gesamtheit zu erhalten und gleichzeitig zu lebendigen Orten zu entwickeln, die

als Wohnstandort, als Arbeitsstätte, als Ort für kulturelle Veranstaltungen und für Freizeitaktivitäten

gleichermaßen attraktiv sind und sowohl Einwohner als auch Besucher

anziehen.

Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts

oder Rahmenplanes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die

als städtebauliche Sanierungsmaßnahme entsprechend den Vorgaben der §§ 136 bis

164 BauGB durchgeführt wird. Diese Voraussetzungen sind für das Sanierungsgebiet

„Altstadt“ in Pattensen gegeben.

Demnach können hier Fördermittel im Einzelnen für folgende Maßnahmen eingesetzt

werden:







die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger

baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,

die Modernisierung und Instandsetzung, der Um- und Ausbau erhaltenswerter Gebäude

oder Ensembles,

die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher,

künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,

die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung

des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,

der innenstadtbedingte Mehraufwand für die Herrichtung von Gebäuden und ihres

Umfeldes für Handel, Dienstleistungen und innenstadtverträgliches Gewerbe,

die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme sowie die Erarbeitung und Fortschreibung

von Planungen und Konzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern, von Sanierungs-

sowie anderen bestätigten Beauftragten zur Beratung von Eigentümern/Investoren

über die Einhaltung von Auflagen der Denkmalpflege oder von

Vorgaben aus örtlichen Satzungen.

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2.0 Lage des Plangebietes

Die Planungsaussagen des Rahmenplanes beziehen sich in erster Linie auf den Bereich

des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt“. Das Planungsgebiet entspricht

damit in weiten Teilen dem historisch gewachsenen Altstadtgrundriss, der sich

bis heute in seiner formalen Ausprägung gut erhalten hat. Im Norden und im Südwesten

bilden die noch vorhandenen ehemaligen Wallanlagen und im Osten die Göttinger

Straße die Begrenzung. Dieser Straßenzug ist in etwa identisch mit der Lage des früheren

Befestigungsgrabens. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt

ca. 22,2 ha. In diesem Bereich konzentrieren sich die wesentlichen historischen Baustrukturen

und die wichtigsten öffentlichen, kulturellen und Versorgungseinrichtungen

der Stadt. Die kulturhistorische Bedeutung des Sanierungsgebietes wird dabei durch

die sehr große Anzahl von Einzel- und Gruppendenkmalen in seinem Geltungsbereich

deutlich. Darüber hinaus überschneidet das Sanierungsgebiet in weiten Teilen das archäologische

Flächendenkmal der ehemaligen Wallanlagen.

Die Planaussagen des Rahmenplanes beschränken sich i.d.R. auf diesen Stadtkernbereich,

wobei in Einzelfällen auch über diese Begrenzung hinausgegriffen wird, wenn

dieses für die Umsetzung der beabsichtigten Zielsetzungen von Bedeutung ist.

Lage des Planungsgebietes innerhalb der Gesamtstadt

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3.0 Planungsvorgaben

3.1 Regionales Raumordnungsprogramm

Das Regionale Raumordnungsprogramm für die Region Hannover (RROP 2005) stellt

Pattensen als Grundzentrum dar. Für Grundzentren gilt in Bezug auf den Einzelhandel,

dass die vorrangige Versorgungsfunktion der Grundzentren im Bereich der Versorgung

der Bevölkerung mit Waren des periodischen Bedarfs liegt. Im zeichnerisch festgelegten

Versorgungskern sind Neuansiedlungen und Erweiterungen, die der grundzentralen

Stufe entsprechen, ohne weitere raumordnerische Prüfung zulässig.

Neben dieser Aussage zur Zentralörtlichkeit stellt das RROP die wichtigsten überregionalen

Straßenverbindungen dar und kennzeichnet die südlich der Altstadt liegenden

Wallanlagen als Vorranggebiet für Natur und Landschaft.

Grundzentrum

zentralörtlicher Standort /

zentralörtl. Ergänzungsbereich

Versorgungskern der

zentralen Orte

Hauptverkehrsstraße von

überregionaler Bedeutung

Hauptverkehrsstraße von

regionaler Bedeutung

Darüber hinaus werden im Textteil des RROP folgende Aussagen getroffen:



Langfristig ist eine Stadtbahnverlängerung über Arnum-Süd bis nach Pattensen

denkbar. Diese Option wird auch in der zeichnerischen Darstellung mit einem Pfeil

angedeutet.

Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB) sind besonders große Einsteige- bzw. Umsteigebahnhöfe,

an denen mehrere Buslinien enden. Die ZOB sollten so gestaltet sein,

dass ein Umsteigen und Warten für die Fahrgäste möglichst attraktiv ist.

Im RROP wird hierzu festgelegt, dass in Pattensen für den heutigen ZOB durch

planerische Maßnahmen eine Verbesserung des heutigen Zustandes hinsichtlich

des Fahrgastkomforts, der Sicherheit und der Betriebsabwicklung angestrebt werden

sollte.

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3.2 Flächennutzungsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan enthält für den Geltungsbereich dieser Städtebaulichen

Rahmenplanung folgende Darstellungen:







Gemischte Baufläche (M) für alle bebauten Bereich bis auf

2 Baugebiete für den Gemeinbedarf (Schule und Kindergarten im Norden und Kirche)

sowie ergänzend ohne Flächenzuweisung Symbole für öffentliche Verwaltung(Rathaus)

und Feuerwehr

Grünflächendarstellung für den gesamten, die Altstadt umschließenden ehemaligen

Wallbereich und für den zwischenzeitlich bebauten Park südlich der Kirche,

Kennzeichnung der als Gruppe baulicher Anlagen eingestuften Baudenkmale,

die Straßenzüge Dammstraße – Talstraße und Steinstraße als Teil des Hauptverkehrsnetzes

und

mehrere Symbole für Parkplatzstandorte (Burgbereich, Grünfläche südl. der Kirche

und Bereich Marienstraße).

In räumlicher Nähe zum Sanierungsgebiet befindet sich im Süden der Altstadt das

Schulgelände und im Norden finden sich innerhalb der Grünfläche nördlich des Hüpeder

Baches Symbole für die Nutzungen Kinderspielplatz, Bolzplatz und Regenwasserrückhaltung.

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

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3.3 Bebauungspläne

Innerhalb des Altstadtbereiches bestehen 4 rechtskräftige Bebauungspläne, die jeweils

zur Integration von größeren Neubauvorhaben in den historischen Stadtgrundriss aufgestellt

wurden. Die Pläne stammen aus den 1970er und -80er Jahren und die darin

vorgesehene Planung ist entsprechend den Vorgaben auch durchgeführt worden.

B-Plan Nr. 5 „Gartenstraße“ - (1970)

Nach dieser Planung wurde von einem Bauträger eine kleine, sehr dichte und

geschlossene Wohnbebauung errichtet.

B-Plan Nr. 135 „Schäferkampsweg“ - (1983)

Am Ende der Südstraße regelt dieser Plan die Neubebauung von mehreren

Grundstücken, die durch Gebäudeabrisse frei geworden sind.

B-Plan Nr. 134b „Auf der Burg“ - (1984)

Der Bebauungsplan setzt Kerngebiete für die Ansiedlung eines Nahversorgers fest

und regelt die Bebauungsmöglichkeiten im Bereich des Rathauses.

B-Plan Nr. 133a „Gutshof“ - (1986)

Dieser Plan ermöglicht eine Neubebauung zwischen der Hofstraße und der Marienstraße,

die in der Folge überwiegend als Geschäftsbauten errichtet wurde.

Übersicht der geltenden Bebauungspläne innerhalb des Planungsgebietes

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3.4 Örtliche Bauvorschriften

Für einzelne Bereiche der Altstadt gelten seit 1986 Örtliche Bauvorschriften über die

Gestaltung. Der Geltungsbereich für diese Gestaltungssatzung ist der nachfolgenden

Abbildung zu entnehmen, wobei nur die baulichen Anlagen betroffen sind, die in einem

20 m tiefen Streifen entlang der vorderen Straßenbegrenzungslinie stehen.

„Die örtlichen Bauvorschriften sollen für den Kernbereich der Stadt Pattensen die

Ordnung und Entwicklung des historisch gewachsenen Erscheinungsbildes gewährleisten

und den geschichtlich gewachsenen Ortscharakter erhalten. Sie sollen die rechtlichen

Grundlagen schaffen, um die alten Straßenzüge und die Silhouette der Innenstadt

zu bewahren und Neubauten maßstäblich einzuordnen und einzubinden. Die Innenstadt

Pattensens soll weiterhin den in mehr als zwei Jahrhunderten entstandenen Charakter

einer Gesamtheit baulicher Anlagen aus verschiedenen Zeitepochen und -stilen behalten,

der durch grundsätzliche Übereinstimmung der Maßstäblichkeit, Einordnung und

Rücksicht auf die Umgebung geprägt wird und den Eindruck einer harmonischen Einheit

hervorruft.“ (Aus dem Vorwort der Satzungsbegründung)

Im Einzelnen wurden zu folgenden Themenbereichen Vorschriften erlassen:










Dachausrichtung

Fassadenbreiten

Außenwände

Höhen

Dächer

Kragdächer, Markisen und Rollläden

Werbeanlagen

Fenster und Türen und

Farbgebung

Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften

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4.0 Historische Grundlagen

Die ersten Siedlungsansätze im Bereich der heutigen Stadt Pattensen werden für das

6.- 8. Jahrhundert angenommen. Aufgrund der strategisch bedeutsamen Lage an einem

in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Handelsweg und dem Nebenzweig des Hellweges

in Ost-West-Richtung wurde etwa ab 1170 mit der Anlage einer Burg und umliegenden

Burgmannshöfen begonnen, die dann um 1200 zu einer städtischen Siedlung

ausgebaut wurden. Die sumpfige Schilleniederung begünstigte als natürlicher

Schutz die Anlage. 1356 wurde der vorhandene Wassergraben durch einen Wall oder

eine Mauer ergänzt. Um diese Zeit ist Pattensen in seinen um die Burg und den Marktplatz

noch heute erkennbaren Grundzügen entstanden. Mehrmals wurde die Stadt in

der Folgezeit durch verheerende Brände und Eroberungen in der Entwicklung zurückgeschlagen.

In den Jahren 1519, 1655 und zuletzt 1733 brannte die Stadt bis auf wenige

Gebäude vollständig nieder.

Nach dem Brand von 1733 wurde von dem königlichen Baumeister Niemeyer ein neuer

Stadtgrundriss entworfen, bei dem er das alte Straßenraster zwar weitestgehend aufnahm,

aber die engen Straßenräume sowie die Fläche des Marktplatzes verbreiterte

und die Straßenverläufe mit Ausnahme der Stein- und Steintorstraße begradigte. Bedingt

durch die zahlreichen Brände, wurde in dieser Zeit außerhalb der Stadtbefestigung

vor dem damaligen Steintor ein Scheunenviertel errichtet.

Lageplan der Stadt Pattensen vor dem Großbrand von 1733 (aus: Pattensen – Porträt

einer Calenberger Kleinstadt)

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In der gradlinig in Ost-West-Richtung angelegten Dammstraße ist das von Niemeyer

entwickelte Prinzip von Doppelhäusern mit dazwischen liegenden Grundstückszufahrten

für die jeweils im rückwärtigen Teil angeordneten Wirtschaftsgebäude konsequent

verwirklicht worden und bis heute erhalten geblieben.

Über alle Jahrhunderte ist die Schilleniederung, deren Fläche im Norden, Westen und

Süden die Stadt begrenzt und Bestandteil der Befestigungsanlagen war, auch bei den

späteren Siedlungserweiterungen weitestgehend von Bebauung freigehalten worden

so dass der charakteristische, eiförmige Stadtgrundriss aus dem 18. Jahrhundert noch

immer gut zu erkennen ist.

Charakteristische Doppelhausbebauung der Dammstraße

Lageplan mit dem Neuaufbau nach dem Brand von 1733 (aus: Baudenkmale in Nds.,

Band 13.1)

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5.0 Bestandssituation und Analyse

5.1 Verflechtungen des Sanierungsgebietes mit der Gesamtstadt

Die Altstadt von Pattensen liegt zentral innerhalb der heutigen bebauten Ortslage. Außerhalb

der mittelalterlichen Siedlung wurden im Anschluss an die Wallanlagen insbesondere

im Norden und Westen, aber auch im Süden und Osten weitläufige Wohnbaugebiete

entwickelt. Weiter im Osten schließt sich dann noch ein größeres, zusammenhängendes

Gewerbegebiet an. Die Altstadt bildet aufgrund dieser Lage für alle umliegenden

Bereiche den Verknüpfungspunkt, der daher auch durch wichtige Straßenzüge

durchquert wird.

Innerörtliche Verflechtungsbereiche

Bezüglich der damit zusammenhängenden innerörtlichen Verkehrsbelastung hat sich

jedoch seit der im Jahr 1995 fertiggestellten Ortsumgehung im Zuge der B3 bereits eine

grundlegende Verbesserung ergeben. Der sehr starke Nord-Südverkehr wird seitdem

im Osten an der Stadt auf einer Neutrassierung mit einem autobahnähnlichen

Ausbau vorbeigeführt. Das innerörtliche Straßennetz ist über drei Anbindungen im

Norden, Osten und Süden an diese Ortsumgehung angebunden. Die ehemalige Bundesstraße

„Göttinger Straße“ wurde innerorts teilweise zu einer Kreisstraße, teilweise

aber auch zu einer Gemeindestraße zurückgestuft. Trotz dieser Maßnahme ist das

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Verkehrsaufkommen im Altstadtgebiet und in seinen Randbereichen immer noch erheblich,

da hier die in die Nachbarorte führenden Kreisstraßen aufeinander treffen.

Dieses sind:






K226 (Richtung Hiddestorf im Nordwesten),

K223 (Richtung Reden im Südwesten),

K219 (Richtung Jeinsen im Südosten),

K226 – L402 (Richtung Hüpede im Südwesten) sowie

die über die Koldinger Straße in den Ortskern hineinführende Verlängerung der

B443 (Richtung Koldingen/ Laatzen/Autobahn A7)

Von der im Osten der Altstadt verlaufenden Göttinger Straße bestehen drei Zufahrtsmöglichkeiten

(Talstraße, Auf der Burg, Steinstraße) in den Planungsbereich, wobei die

Kreuzung mit der Steinstraße und die Anbindung an die Straße Auf der Burg ampelgesteuert

sind. Da die Straße Auf der Burg jedoch lediglich eine Sackgasse ist und ausschließlich

die hier liegenden Einkaufs- und Dienstleistungsbetriebe, das Rathaus, und

einige wenige Anlieger erschließt, reduziert sich die eigentliche Altstadterschließung

aus östlicher Richtung auf 2 Anbindungen. Daneben gibt es nur noch eine weitere Zufahrt

über die Hiddestorfer Straße aus nordwestlicher Richtung.

An der Göttinger Straße befindet sich die Zentrale Bushaltestelle in Pattensen, die

gleichzeitig auch die einzige ÖPNV-Haltestelle in Altstadtnähe darstellt. Dieser in zwei

Haltestellen aufgegliederte ZOB wird von 7 Buslinien angefahren, wobei er für 5 Linien

gleichzeitig die Start- bzw. Endstation darstellt. Neben Verbindungen in die Ortsteile

von Pattensen bestehen hier Fahrmöglichkeiten nach Hannover (ZOB), Springe, Laatzen

/ Hannover-Messe, Hannover-Döhren und Hannover-Ricklingen und somit auch

mehrere Anbindungen an das Stadtbahnliniennetz der Landeshauptstadt.

Die Gesamtsituation des ZOB entspricht in seiner heutigen Ausprägung nicht den erforderlichen

funktionalen und gestalterischen Ansprüchen, welche an eine solche Anlage

in dieser städtebaulich bedeutsamen Lage zu stellen sind.

Über die genannten 3 Altstadtanbindungen erfolgt auch ein Großteil des Fuß- und

Fahrradverkehrs zur Altstadt. Zusätzlich bestehen jedoch noch einige eigenständige

Fußweganbindung wie die Wegeverbindung von der Marienstraße durch die Wallniederung

nach Norden in die dort anschließenden Wohngebiete. Dieser Weg hat insbesondere

auch Bedeutung als Schulweg zur Grundschule an der Marienstraße. Die Anbindung

zum südlich liegenden Schulkomplex ist dagegen weniger günstig. Hier müssen

die Schüler relativ schmale Gehwege entlang der Fahrstraßen nutzen. Weitere

Wegeverbindungen bestehen vom ehemaligen Burgbereich in Richtung Marktplatz,

wobei hier eine weiterführende kurze und sichere Anbindung an die östlichen Wohnbereiche

über die Göttinger Straße fehlt.

Der das Altstadtgebiet im Norden, Westen und Süden umgrenzende Wall- bzw. Niederungsbereich

im Zuge der Fließgewässer Schille und Hüpeder Bach sind tw. durch

Fußwege verbunden, die jedoch stellenweise sehr schmal und in Abschnitten auch nur

ungenügend befestigt sind. Einen altstadtnahen, zusammenhängenden Rundweg gibt

es jedoch noch nicht. Im weiteren Umfeld besteht aber ein Rundwanderwegenetz, welches

die nahe Feldflur erschließt und in einer für die Bürger und für Touristen entwickelten

Flyerserie sehr gut dokumentiert ist. Ausgangspunkt bzw. Teil der Strecken ist

dabei auch das Wegesystem der Altstadt.

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5.2 Verkehrsstruktur

Neben den Hauptstraßenzügen besteht ein relativ feingliedriges Erschließungssystem

aus zumeist schmalen Straßen, die aufgrund dieser Enge auch teilweise nur im Einrichtungsverkehr

befahrbar sind (Mauerstraße, Hagenstraße, Am Wall, Rudolf-Schlie-

Straße). Ein relativ hoher Anteil der Straßen ist zudem als Sackstraße ausgebildet

(Südstraße, Auf der Burg, Hofstraße, Marienstraße, Hirtenstraße, Am Stadtgraben,

Hahnenstraße), wobei hier teilweise am Ende der Stiche keine ausreichenden Wendemöglichkeiten

vorhanden sind.

Die Verkehrsflächen in der Altstadt sind in weiten Teilen mit einer Asphaltdecke befestigt,

aber einige Straßenzüge weisen auch noch alte Pflasterbeläge aus Natursteinmaterialien

auf. Neben Sandsteingroßpflaster wurde vielfach auch ein Basaltstein verwendet.

Der Zustand dieser Befestigungen ist in den meisten Fällen erneuerungsbedürftig.

Besonders auffallend ist dabei der vielfach sehr schlechte Zustand von Nebenanlagen

wie Borde, Gossen und Fußwegpflasterungen.

Aufgrund der Anforderungen an den Fahrbahnquerschnitt von klassifizierten Straßen

ist insbesondere im Verlauf der Talstraße, aber auch in Teilbereichen der Steinstraße

und der Dammstraße der für die Fußgänger zur Verfügung stehende Raum auf ein Minimum

reduziert worden. In vielen Abschnitten weisen die Fußwege auch aufgrund der

charakteristischen, den Hauseingängen vorgelagerten Treppen, weniger als 1 m Breite

auf, so dass entlang der relativ viel befahrenen Straßenzüge eine Begegnung von

Fußgängern, ohne dass einer auf die Straße ausweicht, nicht möglich ist. Die unübersichtliche

Verkehrssituation wird auch durch die mehrfach vorhandenen Spiegel an

Einmündungen deutlich, die bei den heutigen Verkehrsströmen dazu beitragen müssen,

dass Abbiegevorgänge aus den kleineren Straßen überhaupt einigermaßen gefahrlos

möglich sind.

Ruhender Verkehr

Das Angebot an öffentlichen Parkplätzen innerhalb der Altstadt konzentriert sich auf

den Bereich Marienstraße / Heinz-Golitz-Straße und Hofstraße. Aufgrund der Lage

zum Stadtmittelpunkt am Markt und der hier direkt angrenzenden Nutzungen wie

Grundschule, Kindergarten, Discountmarkt, Gastronomie, Einzelhändler, Dienstleister,

Bank und Volkshochschule wird dieser Parkplatzstandort relativ stark frequentiert. Die

Zufahrt erfolgt dabei jedoch ausschließlich über die Marienstraße, an der einseitig

Senkrechtparkplätze angeordnet sind. Dieser Straßenabschnitt wird somit erheblich

von Zielverkehr zu den Parkplätzen genutzt, was zugleich den Einmündungsbereich in

die Talstraße belastet. Dieses Problem besteht auch an der Einmündung der Hofstraße

in die Dammstraße, wo im Wendeplatzbereich der Straße und auf dem hinteren

Grundstücksteil des alten Rathauses (heute Ratskeller und Volkshochschule) ebenfalls

öffentliche Parkplätze angeboten werden (ca. 20 P).

Auf dem Marktplatz besteht entlang der beiden als Einbahnstraßen ausgewiesenen

Fahrspuren ebenfalls die Möglichkeit zum Abstellen von Fahrzeugen. Diese Nutzung

konkurriert mit den Aufenthaltsmöglichkeiten, die ein solcher Platz mit der bestehenden

räumlichen Qualität in der Stadtmitte vom Grundsatz her bietet und sollte daher überdacht

werden.

Am zweiten Einkaufsschwerpunkt (Burgbereich) bestehen vor dem Verbrauchermarkt,

seitlich der Sparkasse und vor dem Rathausgebäude weitere Park- und Stellplatzan-

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gebote. Dieser Bereich ist jedoch trotz bestehender fußläufiger Anbindungen in Richtung

Talstraße und Steinstraße vom eigentlichen Stadtkern (Marktplatz) abgehängt, so

dass das Parkraumangebot stark auf die hier ansässigen Laden- und Dienstleistungsbetriebe

begrenzt ist. Zudem ist die Anzahl der Stellplätze vor dem SB-Markt für heutige

Verhältnisse als unzureichend einzuschätzen. Dieses gilt auch für den Parkplatz vor

dem Rathaus, dessen Fläche aus diesem Grund auch schon in den umliegenden

Parkbereich erweitert wurde.

Neben den ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen eingerichteten Flächen besteht

in Pattensen ein relativ großes Parkraumangebot innerhalb der Straßen, da die

Dammstraße, die Steinstraße und auch die Südstraße eine Breite aufweisen, die

überwiegend sogar ein zweiseitiges Parken problemlos zulassen. Dieses Angebot führt

jedoch dazu, dass der für Fußgänger zur Verfügung stehenden Raum überwiegend

sehr stark reduziert ist. Auch die engeren Altstadtstraßen werden zum Parken genutzt,

wobei die vielen, zumeist sehr dicht an den Gebäuden abgestellten Fahrzeuge hier zu

einem erheblichen Qualitätsverlust der grundsätzlich attraktiven Altstadtstraßen führen.

Fuß- und Radwege

Der Altstadtbereich weist ein umfangreiches Fußwegenetz auf, welches abgesetzt von

den Straßenverläufen kurze Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Innenstadt

ermöglicht. Zum Teil handelt es sich um Wege, die dem Verlauf der ehemaligen

Wallanlagen folgen. Sie unterstützen als Spazierwege mit Blicken in die freie

Landschaft zugleich auch den Freizeit- und Erholungswert der Innenstadt.

Daneben gibt es aber auch innerstädtische Verbindungswege, die z.B. im rückwärtigen

Bereich der ursprünglich vorhandenen großen Hofanlagen angelegt wurden (Sattelhofweg,

Auf der Burg) und neuere Wege im Zusammenhang mit den Wohnbauentwicklungen

aus der jüngeren Vergangenheit. Die Wege sind nicht in allen Fällen ausgebaut

und weisen z.T. auch nur sehr enge Querschnitte auf. Zudem bieten sie in ihrem Verlauf

kaum Möglichkeiten zum Verweilen (Sitzbänke) und vielfach sind sie nicht ausreichend

beleuchtet.

Dieses Fußwegnetz wird in der Regel auch von Fahrradfahrern genutzt, da die Straßenräume

entweder aufgrund einer sehr schlechten Ausbauqualität oder wegen des

erhöhten Verkehrsaufkommens bei relativer räumlicher Enge für ein problemloses

Fahrradfahren oft nicht geeignet sind.

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5.3 Nutzungsstruktur

Einzelhandel und Dienstleistungen

Die Innenstadt stellt i.d.R. für ihren Nahbereich und darüber hinaus aber auch für die

Gesamtstadt den wichtigsten Versorgungsbereich dar. In Pattensen hat sich jedoch

hier kein flächiger Einkaufsschwerpunkt mit durchgehendem Einzelhandelsbesatz herausgebildet,

was sich durch die kleinteilige Bau- und Erschließungsstruktur erklärt.

Festzustellen ist jedoch eine gewisse Konzentration von vorrangig inhabergeführten

Einzelhandelsbetrieben im Bereich der Dammstraße, Steinstraße, Talstraße sowie des

Marktplatzes, welche durch den angrenzenden Bereich zwischen der Hofstraße und

der Marienstraße mit einem Lebensmitteldiscountmarkt ergänzt wird. Ein zweiter

Schwerpunkt besteht im Bereich „Auf der Burg“, wo ein Verbrauchermarkt mit ergänzenden

Ladengeschäften und einem Geldinstitut angesiedelt wurden.

In einem Einzelhandelsgutachten aus dem Jahre 2009 (CIMA) wird festgestellt, dass

der Altstadtbereich in Pattensen als Einzelhandelsstandort eine zu geringe Zentralität

und Funktionalität ausstrahlt. Erschwerend kommt heute hinzu, dass im östlichen

Stadtgebiet ein großes Verkaufsflächenangebot reaktiviert wurde (ehemals Walmart).

Insbesondere für Einkäufe, die mit dem Fahrzeug vorgenommen werden, stellt dieser

Bereich durch die ausreichend vorhandenen Stellplätze einen starken Konkurrenzstandort

zur Altstadt dar.

In Bezug auf die Attraktivität des Altstadtkerns wirkt sich weiterhin nachteilig aus, dass

zwischen den einzelnen Versorgungsschwerpunkten innerhalb des Altstadtkerns z.Zt.

keine kurzen und attraktiven Verbindungen über Straßen- oder Fußwege bestehen, so

dass durch die jeweils relativ isolierten Einzellage keine Synergie-Effekte eintreten

können.

Typisch für die Nutzungsstruktur ist, dass sich bei der älteren Bausubstanz die gewerbliche

Nutzung auf die Erdgeschossbereiche begrenzt und dass im darüber liegenden

Geschoss in der Regel gewohnt wird.

Aufgrund der kleinteiligen Gebäude- und Grundstücksstruktur steht vielfach nicht genug

Fläche für die gestiegenen Ansprüche zur Verfügung. Neben einer fehlenden Kundenfrequenz

ist auch dieses ein Grund für erhöhte Leerstände von gewerblichen Flächen

im Altstadtbereich.

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Wohnen

Die Bestandskarte „Gebäudenutzungen“ sowie die prozentuale Auswertung der anzutreffenden

Nutzungen innerhalb der Gebäude im Planungsbereich zeigen auf, dass mit

75% ein relativ hoher Anteil der Bausubstanz ausschließlich bewohnt wird. Aufgrund

der überwiegend zweigeschossigen Bebauung sind in der Regel auch noch Wohnungen

über den sonstigen Erdgeschossnutzungen vorzufinden. Dieses zeigt, dass die

Altstadt vom Grundsatz her einen attraktiven Wohnstandort darstellt, der gerade auch

im Gegensatz zu Neubaugebieten den Vorteil besitzt, dass sich alle für die tägliche

Versorgung wichtigen Einrichtungen in unmittelbarer Nähe befinden.

Problematisch für die Qualität der Wohnsituation ist jedoch die heutige Verkehrsbelastung

im Zuge der Ortsdurchfahrtsstraßen und der Mangel an Abstellmöglichkeiten für

private Fahrzeuge. Darüberhinaus weist auch ein größerer Anteil der Gebäude äußerliche

Schäden auf, die auch auf Mängel in Bezug auf moderne Wohnungsgrundrisse

und gesunde Wohnverhältnisse innerhalb der Gebäude schließen lassen. In Teilbereichen

kommt zusätzlich eine relativ hohe Dichte der Bebauung hinzu, welche vorrangig

durch eine Vielzahl von Nebengebäuden im rückwärtigen Grundstücksbereich verursacht

wird und die Freiraumqualität der zu den Gebäuden gehörenden Außenflächen

stark mindert.

Einrichtungen für den Gemeinbedarf

Innerhalb des Untersuchungsbereiches liegen mehrere öffentliche bzw. Gemeinbedarfseinrichtungen.

Dieses sind:








die Stadtverwaltung im Rathaus „Auf der Burg“,

die Polizei in einem Gebäude in der Dammstraße gegenüber der Kirche

die Volkshochschule im alten Rathaus am Bürgermeister-August-Bötger-Weg

eine Stadtbücherei an der Marienstraße

ein Jugendtreff in einem Gebäude am Corvinusplatz,

ein Heimatmuseum in der Südstraße sowie

die Kirche und die damit verbundene Einrichtung des Gemeindehauses am Corvinusplatz.

In einem Gebäude an der Marienstraße befinden sich direkt anschließend an den Planungsbereich

zusätzlich die Grundschule Pattensen Mitte und etwas östlich hiervon ein

Kindergarten am Hirtenweg.

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5.4 Bebauungsstruktur

Die Bebauungsstruktur im Altstadtbereich wird durch die historisch gewachsene Kleinteiligkeit

in der Grundstücksparzellierung geprägt. Diese hat sich insgesamt bis heute

erhalten und es sind innerhalb der geschlossen bebauten Straßenzüge diesbezüglich

keine gravierenden Veränderungen durch in Höhe oder Ausdehnung maßstabssprengende

Neubauten festzustellen. Auch größere und damit störende Baulücken sind

nicht vorhanden, so dass sich insgesamt ein relativ harmonisches Gesamtbild ergibt.

Dieses wird auch durch die Gebäudekubatur und die Stellung der Baukörper unterstützt.

Bis auf wenige Ausnahmen stehen die Gebäude entlang einer einheitlichen Bauflucht

direkt an der Straßenbegrenzungslinie. Sie sind überwiegend traufständig ausgerichtet

und weisen 1 bis 3 Geschosse auf, wobei eine Zweigeschossigkeit eindeutig

vorherrscht. Auch die Dächer sind noch vielfach ungenutzt, so dass die Dachlandschaft

in weiten Bereichen durch große Dachflächen ohne Fenster und andere Aufbauten bestimmt

wird.

Gestört wird dieser Eindruck lediglich durch einige rückwärtige Grundstücksbereiche,

die an öffentlich zugängliche Straßen- oder Wegeflächen angrenzen, weil hier die

Raumbegrenzung durch Nebengebäude erfolgt.

Für das positive Gesamtbild der Baustruktur und des Stadtbildes ist die hohe Anzahl

an Baudenkmalen und ergänzend hierzu die Vielzahl der stadtbildprägenden Bausubstanz

mit verantwortlich. Viele Straßenzüge weisen einen fast durchgehenden Besatz

von Gebäuden auf, die in eine dieser beiden Kategorien einzuordnen sind. Besonders

hervorzuheben sind diesbezüglich die Dammstraße, der Marktplatz, die Südstraße, die

Steinstraße und die Mauerstraße. Eine ebenfalls prägnante städtebauliche Situation

bildet die räumlich geschlossene Bebauung an der Corvinuskirche.

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5.5 Denkmalschutzaspekte

Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Calenberger Landes wurde vom

damaligen Landkreis Hannover schon frühzeitig – noch vor Inkrafttreten des Niedersächsischen

Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) von 1979 – mit der flächenhaften Erfassung

der geschichtlich bedeutsamen Bausubstanz in Pattensen begonnen. Diese

Erfassung führte zu einer Vorschlagliste, aus der in Abstimmung mit dem Institut für

Denkmalpflege das Verzeichnis der Baudenkmale erstellt wurde. Dieses wurde im Jahre

1988 im Amtsblatt für den Landkreis Hannover veröffentlicht und im Band 13.1 der

„Denkmaltopografie Bundesrepublik Deutschland“ dokumentiert.

Aus denkmalpflegerischer Sicht stellt sich der gesamte Altstadtbereich von Pattensen

als ein denkmalpflegerischer Interessensbereich dar. Innerhalb dieses Bereiches befinden

sich 4 als „Gruppe baulicher Anlagen gem. § 3(3) NDSchG“ eingestufte Gebiete

und 40 „Einzeldenkmale nach § 3(2) NDSchG“. Insgesamt stehen damit im Untersuchungsbereich

92 Hauptgebäude unter Denkmalschutz (siehe nachfolgende Karte: Bestandssituation

Baudenkmale).

Bei den Gruppen baulicher Anlagen handelt es sich um





den Bereich am ehemaligen Dammtor, wo Mauerreste die alten Festungsanlagen

noch teilweise erkennen lassen,

einen Teilbereich der Dammstraße, der nach dem Brand von 1733 mit einheitlichen

Haustypen bebaut wurde, was in dieser Konsequenz nur noch in Eldagsen ähnlich

zu finden ist. Der Straßenabschnitt aus dem 18. Jahrhundert weist durch diese Bebauungsart

gestalterisch eine große Geschlossenheit auf.

den Bereich Corvinusplatz und den Bereich am Marktplatz, der mit einer zweigeschossigen,

traufständigen Bebauung auf z. T. hohem Kellergeschoss umstanden

ist. Die noch recht einheitlichen Proportionen der Bauten, deren ursprüngliche

Fachwerkbauweise leider nicht mehr durchgehend erhalten ist, tragen zur Geschlossenheit

der in seinen Grundzügen erhaltenen Plätze bei. Der Corvinusplatz

hat ortsgeschichtliche Bedeutung mit der Ansammlung ehemaliger für die mittelalterliche

Stadt bedeutenden Funktionen wie Pfarre, Schule und Wohnhaus des Organisten.

Dieser Bereich war früher die westliche Begrenzung Pattensens bevor die

Dammstraße ausgebaut wurde. Zur Dammstraße ist der ehemalige Kirchhof durch

eine ca. ein Meter hohe Mauer abgegrenzt.

den ehemaligen Burgbereich, welcher den Ursprung der Stadtgründung markiert

und an dem durch die bestehenden topografischen Verhältnisse die ehemalige

Festungssituation noch erlebbar ist.

Nachfolgend sind die im Untersuchungsgebiet liegenden Einzelbaudenkmale und ihre

baugeschichtliche Bedeutung kurz zusammengefasst. Die Detailinformationen sind dabei

im Wesentlichen der Denkmaltopografie „Baudenkmale im Landkreis Hannover“

entnommen und wurden durch aktuelle Erkenntnisse der Bestandsaufnahme ergänzt.

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Zusammenstellung der Einzelbaudenkmale

Die hohe Zahl der Baudenkmale im Altstadtbereich prägt das Stadtbild entscheidend

mit. Nachfolgend werden die als Einzelbaudenkmal eingestuften Gebäude im Einzelnen

dokumentiert und beschrieben. Die Detailinformationen wurden dabei im Wesentlichen

der Denkmaltopografie „Baudenkmale im Landkreis Hannover“ entnommen.

Auf der Burg 2

Der als Pächterhaus 1849 erbaute

zweigeschossige schlichte Putzbau

wird heute als Rathaus genutzt. Er ist

über einen mittigen Eingang über

vorgelegter Treppe unter vierachsigem

Giebel erschlossen.

Corvinusplatz St.– Lucas Kirche

Etwa um 1150 bis 1180 wurde die St.

Lukas Kirche als Gründung des Bistums

von Minden erbaut. Sie wurde

als dreischiffige romanische Basilika

auf einer leichten Anhöhe errichtet

und um 1400 als gotische Hallenkirche

umgebaut. Am Westturm und

Ostchor sind Teile der romanischen

Kirche erhalten. Der gotische Umbau,

etwa um 1400, nutzte die Grundmauer

des Vorgängerbaues.

Corvinusplatz 7

Innerhalb des Gesamtensembles

Corvinuspatz ist das in städtebaulich

besonderer Lage erstellte zweigeschossige

Gebäude zusätzlich als

Einzelbaudenkmal ausgewiesen. Der

verputzte Massivbau wurde vermutlich

auf einem Bruchsteinsockel des Vorgängerhauses

um die Jahrhundertwende

errichtet. Das Gebäude wird

heute als Jugendtreff genutzt.

Dammstraße 4

Nach dem Brand von 1733 wurde für

die Wiederaufbauarbeiten der

Pattenser Haus- und Hoftyp entwickelt,

der durch eine Vereinheitlichung

der Hauskonstruktionen und Schematisierung

der Grundrisse bis zur Standardisierung

der Fenstermaße gekennzeichnet

ist. Die Häuser wurden

traufständig zur Straße errichtet mit

der Erschließung quer zur Firstrichtung.

Dadurch erhielten die vor dem

Brand durch giebelständige Häuser

gekennzeichneten Straßen ein völlig

verändertes Bild. Die Fachwerkkonstruktion

der zweigeschossigen Bauten

war bis auf wenige Details wie

den Fußstreben im Obergeschoss bei

allen identisch. (weiter unter Dammstraße

6)

Dammstraße 6

Die Gebäude Dammstraße 4 u. 6

gehören zu den größeren Haustypen

mit drei Zimmern, wobei das mittlere,

wenn es an der Brandmauer liegt, nur

durch ein kleines Fenster zum Flur

belichtet ist. Der Hausflur, der zugleich

die Treppe aufnimmt, besteht

aus zwei oder drei Deckenfeldern. Auf

den stockwerksartig abgezimmerten

Traufseiten waren die Köpfe der über

die volle Tiefe der Häuser reichenden

Balken durch profilierte Bretter abgedeckt.

Die Häuser wurden für eine

fünf- bis siebenköpfige Familie mit

Altenteiler und dem Gesinde geplant.

Die Wohnstube liegt meist an der

Straßenfront. Die Schlafkammern sind

über beide Geschosse verteilt.

Dammstraße 10

Von dem Kniggeschen Gut an der

Dammstraße ist nur das um 1910

errichtete Wohnhaus erhalten. Die

landwirtschaftlichen Gebäude wichen

in den letzten Jahrzehnten einer Neubebauung.

Das Wohnhaus, ein vielgliedriger

verputzter Massivbau, ist

durch dekorative Fachwerkgiebel

geschmückt. Das großvolumige Baudenkmal

im Stil einer Vorstadtvilla

hebt sich deutlich von der kleinstädtischen

Struktur der umliegenden Bebauung

ab.

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Dammstraße 11

Siehe Dammstraße 4/6

Besonders zu erwähnen ist, dass die

Traufgasse 1795 überbaut wurde.

Dadurch ist es das breiteste Haus in

der Dammstraße mit einer Querdurchfahrt

und einem darüber liegenden

Zimmer.

Dammstraße 13

Siehe Dammstraße 4/6

Dammstraße 16

Siehe Dammstraße 4/6

Auf der sonst recht bescheidenen

ehemaligen Hofstelle steht eine der

wenigen recht gut erhaltenen Längsdurchfahrtsscheunen

im Stadtbereich

aus dem Jahre 1791.

Dammstraße 28

Siehe Dammstraße 4/6

Bei diesem kleineren Typ des

Pattenser Hauses sind nur jeweils

zwei Zimmer hintereinander angeordnet.

Dammstraße 30

Aus der Zeit um die Jahrhundertwende

stammt das in Ziegel errichtete

Wohngebäude mit Scheune und Stall.

Das in seinen Proportionen den

Nachbarbauten angeglichene Wohnhaus

steht ebenfalls traufenparallel

zur Dammstraße.

Dammstraße 34

Das Haus gehört zu den größeren

Typen des Pattenser Hauses mit drei

Zimmern, wobei das mittlere, wenn es

an der Brandmauer liegt, nur durch

ein kleines Fenster zum Flur belichtet

ist.

Göttinger Straße 12

Das zweigeschossige Wohnhaus

stammt aus der Zeit um 1900.

Der in Form der sogenannten „Zuckerrübenburg"

erstellte Ziegelbau ist

durch gleichmäßige Fensterachsen

und Gesimse gegliedert

Göttinger Straße 16

Entlang der Göttinger Straße stehen

zahlreiche traufständige Wandständerbauten,

die entsprechend dem

Pattenser Haus errichtet wurden.

Hierzu gehört auch das Gebäude

Göttinger Straße 16.

(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße

4/6)

Göttinger Straße 24

Entlang der Göttinger Straße stehen

zahlreiche traufständige Wandständerbauten,

die entsprechend dem

Pattenser Haus errichtet wurden.

Hierzu gehört auch das Gebäude

Göttinger Straße 24.

(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße

4/6)

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Göttinger Straße 30

Entlang der Göttinger Straße stehen

zahlreiche traufständige Wandständerbauten,

die entsprechend dem

Pattenser Haus errichtet wurden.

Hierzu gehört auch das Gebäude

Göttinger Straße 30.

(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße

4/6)

Göttinger Straße 36

Das ehemalige Postgebäude in der

Göttinger Straße stammt von 1838.

Das zweigeschossige Gebäude ist

durch sechs Fensterachsen und einen

Mittelrisalit streng symmetrisch gegliedert.

Prägend sind der Wechsel

von Materialien wie Putzfeldern, Lisenen

und Gesimse in Ziegeln und den

Sockel in Bruchstein.

Hofstraße 2

Die ehemalige Kaplanei (Unterpfarre),

steht als Eckgebäude traufständig zur

Dammstraße und ist giebelseitig von

der Hofstraße erschlossen. Es wurde

1739 bis 1741 errichtet. Zusammen

mit dem Wohn- und Geschäftshaus

Dammstraße 4 bildet es eine Torsituation,

die sich zur kleinen nach Norden

abzweigenden Hofstraße öffnet.

Marktplatz 1

Das alte Rathaus begrenzt den

Marktplatz im Norden. Der zweigeschossige

verputzte Massivbau mit

Eckquaderung stammt aus dem Jahre

1757. Der zur Straße 5-achsige Bau

weist eine zweiläufige vorgelegte

Sandsteintreppe in leicht vorspringendem

Risalit unter kleinem Dreiecksgiebel

auf. 1986 erneuert.

Marktplatz 3

Zweigeschossiger Fachwerkbau,

genutzt als Wohn- und Geschäftshaus.

Einzelbaudenkmal innerhalb der

Gruppe baulicher Anlagen „Marktplatz“.

Marktstraße 1

Das zweigeschossiges Fachwerkhaus

liegt in markanter Eckposition der

Steinstraße und Marktstraße.

(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße

4/6)

Mauerstraße 1

Das Bild in der direkt hinter den ehemaligen

Wallanlagen verlaufenden

Mauerstraße wird durch traufständige

Bauten wie diesem bestimmt.

Mauerstraße 4

Dieses Gebäude ist eines der ältesten

zweistöckig abgezimmerten Wandständerbauten

aus der Zeit um 1800.

Das Obergeschoss kragt leicht über

das Ständerwerk des Erdgeschosses

aus.

Mauerstraße 10

Im westlichen Teil der Mauerstraße

wurden um 1900 viel Fachwerkgebäude

durch Ziegelbauten ersetzt.

Das 2-geschossige Wohnhaus, das in

den Proportionen des Pattenser Hauses

erbaut wurde, gehört dazu.

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Mauerstraße 11

Das Bild in der direkt hinter den ehemaligen

Wallanlagen verlaufenden

Mauerstraße wird durch traufständige

Bauten wie diesem bestimmt.

Mauerstraße 12

Das Gebäude gehört zu einem der

ehemals sieben Burgmannshöfe, die

die Burg umgaben. Die Anlage wird

von Süden und Osten über Toreinfahrten

mit Sandsteinpfosten erschlossen.

Das zweigeschossige

Wohnhaus in Fachwerk auf hohem

Sandsteinsockel trennt den Wirtschaftshof

von dem Gutspark mit

altem Baumbestand. Das ringsum

verkleidete Herrenhaus wird über eine

zweiläufige mittige Sandsteintreppe

erschlossen. Die Fassade ist symmetrisch

durch die Fenster mit Sandsteingewänden

und den mittigen

Dreiecksgiebel gegliedert. Das Bauwerk

wurde Anfang des 19. Jh. errichtet.

Mauerstraße 15

Das Bild in der direkt hinter den ehemaligen

Wallanlagen verlaufenden

Mauerstraße wird durch traufständige

Bauten wie diesem bestimmt.

Mauerstraße 17

Das Bild in der direkt hinter den ehemaligen

Wallanlagen verlaufenden

Mauerstraße wird durch traufständige

Bauten wie diesem bestimmt.

Steinstraße 3

Das zweigeschossigen Fachwerkgebäude

weicht von den umliegenden

Bauten durch seine Giebelständigkeit

ab und markiert so die Ecksituation

zur Mauerstraße.

Steinstraße 8

Nach dem Brand von 1733 erfolgte

der Umbau in der Steinstraße nicht so

grundlegend wie in der Dammstraße.

Das als Wohn- und Geschäftshäuser

genutzte Fachwerkgebäude ist eines

der wenigen Häuser, die den Brand

von 1733 überstanden. Es ist datiert

auf 1614 und damit das älteste erhaltene

Gebäude in Pattensen.

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Steinstraße 17

In dem nördlichen Verlauf überwiegen

die traufständigen zweigeschossigen

Wohnbauten, von denen die als

Wandständer errichteten Fachwerkbauten

wie Steinstraße 17, 18 und 40

als Baudenkmale ausgewiesen sind.

Steinstraße 18

In dem nördlichen Verlauf überwiegen

die traufständigen zweigeschossigen

Wohnbauten, von denen die als

Wandständer errichteten Fachwerkbauten

wie Steinstraße 17, 18 und 40

als Baudenkmale ausgewiesen sind.

Steinstraße 40

In dem nördlichen Verlauf überwiegen

die traufständigen zweigeschossigen

Wohnbauten, von denen die als

Wandständer errichteten Fachwerkbauten

wie Steinstraße 17, 18 und 40

als Baudenkmale ausgewiesen sind.

Südstraße 11

Die Bebauung der in Nord-Süd-

Richtung verlaufenden Südstraße

wurde ebenfalls nach dem Brand von

1733 entsprechend der neuen Planung

angelegt. Bis auf dieses giebelständige

Haus Südstraße 11 stehen

hier nur traufständige Bauten.

Südstraße 15

Die traufständigen Bauten in der Südstraße

wurden nach dem Entwurf des

königl. Baumeisters Niemeyer erbaut.

Das Wohnhaus Südstraße 15 hebt

sich durch seine höhere Traufe, die

Holzverschalung und die vorgelegte

Treppe von der Nachbarbebauung ab.

Südstraße 16

Zweigeschossiger Fachwerkbau als

Pattenser Haustyp nach dem Brand

von 1733 errichtet.

(zur Charakteristik siehe auch Dammstraße

4/6)

Talstraße 3

Der kleine Wandständer-Bau fällt

durch seine Giebelständigkeit unterhalb

des ehemaligen Burgbereiches

auf.

Talstraße 10

Die straßenbegleitende Bebauung

entlang der Talstraße ist sehr abwechslungsreich.

Es überwiegen

jedoch die einfach abgezimmerten

traufständigen Bauten wie dieses

zweigeschossige Fachwerkgebäude.

Talstraße 22

Das Wohnhaus ist auf hohem Sockel

erbaut und wird durch sieben Fensterachsen

streng symmetrisch gegliedert.

Der Fachwerkbau ist allseitig mit

Sandsteinplatten behängt. Er stammt

aus der Zeit um 1800. Das Gebäude

gehört auch zu der Gruppe baulicher

Anlagen um den Marktplatzbereich.

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5.6 Freiraum /Ökologie /Umwelt

Die Freiraumsituation im Ortskern wird in erster Linie durch die großflächigen Grünbereiche

geprägt, die sich direkt an die Altstadtbebauung im Verlauf der ehemaligen

Wallanlagen anschließen. Innerhalb dieser Grünflächen verläuft von Süden kommend

der Hüpeder Bach, der die gesamte Altstadt im Süden, Westen und Norden umfließt

und im Nordosten zusammen mit dem Bachlauf der Schille den Fuchsbach bildet. Diese

Flächen sind Teil der ehemaligen Stadtbefestigung, da der früher hier sehr sumpfige

Boden eine natürliche Wehranlage bildete.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes bilden ebenfalls die alten Wehranlagen des

Burgbereiches noch einen zusammenhängenden Grünzug um das heutige Rathaus.

Daneben bestehen im Zusammenhang mit den ehemaligen Hofanlagen z.T. großzügige

private Grünbereiche mit einem altem Baumbestand, was zum Teil zu einer wirksamen

Durchgrünung des Stadtkernes beiträgt. Als fehlend sind hierbei jedoch öffentliche

Grünflächen mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Kinder zu vermerken.

Die Straßenräume weisen in Pattensen bis auf sehr wenige Ausnahmen keine Begrünung

in Form von Straßenbäumen auf. Ehemals waren jedoch in der Südstraße und

der Dammstraße Baumreihen vorhanden, da diese Straßenzüge aufgrund ihrer Breite

sich hierzu besonders eigneten. Eine Ausnahme bildet der Marktplatz, der durch zwei

Reihen aus großkronigen Bäumen geprägt wird.

Als Platzflächen sind besonders der Bereich des Marktes und die Situation um die St.

Lucas Kirche interessant. Beide Freiflächen können jedoch in gestalterischer Hinsicht

noch aufgewertet werden, um die Plätze selbst und damit auch das gesamte Umfeld

attraktiver zu machen.

Corvinusplatz

Marktplatz

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5.7 Zusammenfassende Bewertung

Zur Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen Ansätzen zu Lösungsmöglichkeiten werden

nachfolgend die in der Analyse festgestellten Problemfelder nochmals stichpunktartig

zusammengefasst. Zu unterscheiden sind dabei

1. Probleme im öffentlichen Raum - funktionale und gestalterische Probleme

2. Probleme im privaten Umfeld - substanzielle Mängel der Bausubstanz

1.








Die öffentlichen Straßen sind zu sehr auf die Belange des Kfz-Verkehrs ausgerichtet

und benachteiligen Fuß- und Radverkehr.

Im Hauptgeschäftsbereich der Altstadt ist kein kontinuierlicher Geschäftsbesatz

vorhanden. Es besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen der tatsächlichen

und der möglichen funktionalen Leistungsfähigkeit der Innenstadt.

Die Schwerpunkte der geschäftlichen Versorgung sind unzureichend untereinander

verbunden.

Die Ausstattung mit öffentlich zugänglichen Parkplätzen ist unzureichend und

mindert die Standortqualität von Geschäften im dicht bebauten Altstadtbereich.

Der zentrale Busbahnhof entspricht funktional und gestalterisch nicht den Anforderungen,

die an ihn aufgrund seiner Bedeutung gestellt werden müssen.

Die Gestalt-und Aufenthaltsqualität der historischen Straßen-, Platz- und Freiräume

innerhalb der Altstadt ist unzureichend und entspricht nicht dem historischen

Umfeld.

Es fehlen im Stadtkern von der Allgemeinheit nutzbare Grünflächen, insbesondere

Spielmöglichkeiten für Kinder.

2.




An einer großen Anzahl ortsbildprägender und erhaltenswerter Gebäude bestehen

zum Teil erhebliche Substanz und Gestaltmängel, was insgesamt den Erhalt

der Altstadt in seiner historisch gewachsenen Form gefährdet.

Durch leerstehende Gebäude und mindergenutzte Grundstücke wird die Qualität

der historischen Altstadt nachhaltig beeinträchtigt.

Es besteht teilweise in Blockinnenbereichen und auf hinteren Grundstücksteilen

eine dichte und ungeordnete Baustruktur was auch zu unzureichenden

Besonnungs- und Belichtungsverhältnissen führt.

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6.0 Allgemeine Sanierungsleitbilder

Für die angestrebte Sanierung des Altstadtbereiches von Pattensen werden als Bewertungsgrundlage

für die mittel- und langfristigen Entwicklungsziele im nachfolgenden die

Chancen der Altstadt analysiert, die sich zum einen aufgrund der bereits vorhandenen

Ressourcen und zum anderen durch Erweiterungen und Stärkungen von Nutzungsangeboten

ergeben können. Diese Zielformulierungen werden dabei nachfolgend themenbezogen

zusammengefasst.

6.1 Erhaltung der historisch gewachsenen Stadtstruktur und der denkmalgeschützten

und stadtbildprägenden Bausubstanz

In der Altstadt von Pattensen sind noch eine Vielzahl von Baudenkmalen und stadtbildprägenden

Gebäuden zu finden, die als Einzelbauwerke oder als Teil von Straßenzügen

und Plätzen als wichtige „Zeitzeugen“ unbedingt zu erhalten sind. Zur Wahrung

und Aufwertung dieses besonderen Stadtbildes sollten bauliche Maßnahmen im Bestand

deshalb immer den ursprünglichen Gebäudecharakter und den städtebaulichen

Zusammenhang berücksichtigen. Die ortstypischen Proportionen und Formen, die

Fassadengliederung, die Dachlandschaft und historische Bauteile sind an den z.T. als

Baudenkmal ausgewiesenen Gebäuden noch gut ablesbar und liefern wichtige Anhaltspunkte

für den Maßstab, der bei der Erneuerung von Gebäuden und insbesondere

auch für Neubauten im Ortskern zu Grunde zu legen ist. Neue architektonische Akzente

sind möglich, dabei muss aber eine Auseinandersetzung mit den baulich-räumlichen

Qualitäten der Umgebung stets Voraussetzung für eine angemessene Architekturlösung

sein.

6.2 Die Altstadt als Standort für Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Die historischen Ortskerne alter Städte haben sich früher i.d.R. durch eine Mischung

aus mittelständischem Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen in Kombination

mit Wohnen dargestellt. Diese typische Nutzungsmischung ist auch in vielen Bereichen

der Pattenser Altstadt noch heute charakteristisch.

Allerdings stehen die aufgrund der Ortsstruktur eher kleinteiligen Betriebe in Konkurrenz

zu den großflächigen und standardisierten Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten,

die z.T. auch in Pattensen in geringer Entfernung zum Altstadtbereich vorhanden

sind. Damit sich der historische Ortskern in Zukunft von diesem Angebot abgrenzt

und als eigenständiger Marktbereich behaupten und damit wettbewerbsfähig

bleiben kann, müssen die Handels- und Dienstleistungsbetriebe in der Altstadt durch

ein spezielles Angebot und eine besondere Qualität überzeugen.

Einer einseitigen Nutzungsstruktur durch Handel und Dienstleistungen soll dabei jedoch

ebenso entgegengewirkt werden wie einer flächenhaften, reinen Wohnnutzung.

Aus diesem Grund sollen die bestehenden Versorgungseinrichtungen an ihren Standorten

erhalten und möglichst ergänzt werden, damit die Attraktivität als zentraler Bereich

verbessert wird. Hierzu gehört auch die Erhaltung bestehender, nichtstörender

Handwerks- und Gewerbebetriebe als wichtiger klein- und mittelständischer Wirtschaftsfaktor,

was sich dann insgesamt auch positiv auf das Arbeitsstättenangebot im

Stadtgebiet auswirkt. Die räumlichen Bedingungen müssen dabei immer fallweise

überprüft und eventuell durch bauliche Maßnahmen verbessert werden. Ein lebendiges

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Nebeneinander von Einzelhandel, Dienstleistungsbetrieben, Gastronomie und Wohnen

soll dazu beitragen, dass ein hoher Grad an Urbanität erhalten bzw. geschaffen wird.

Um die Funktion der Altstadt als attraktiven und abwechslungsreichen Versorgungsschwerpunkt

auch in Zukunft gewährleisten zu können, erscheint es auf jeden Fall

notwendig, die einzelnen bestehenden Schwerpunktbereiche besser miteinander zu

verflechten. Idealerweise könnte eine Nutzungsergänzung unter Berücksichtigung der

historischen Strukturen zwischen diesen Schwerpunkten in Gang gesetzt werden.

6.3 Die Altstadt als kulturelles und gesellschaftliches Zentrum

In der Pattenser Altstadt sind heute bereits einige Angebote vorhanden, die das kulturelle

und gesellschaftliche Leben der Stadt beleben. Dazu gehören die Volkshochschule

in den Räumen des alten Rathauses am Markt und das Stadtmuseum in einem Gebäude

in der Südstraße, welches auch gleichzeitig Räume für ein Sanierungsbüro bietet.

Auch die öffentlichen Einrichtungen wie insbesondere die Stadtverwaltung tragen zur

zentralen Bedeutung bei und sollten unbedingt erhalten bzw. weiter ausgebaut werden

und darüber hinaus durch private Angebote und Dienstleistungen ergänzt werden.

Hierzu sind ergänzend zum Bestand auch gastronomische Angebote und hochwertige

Dienstleistungen gefragt, die einerseits vom besonderen Umfeld der Stadtmitte profitieren

und andererseits selbst einen Beitrag zur Qualität der Angebote im Stadtkern leisten

können. Eine möglichst große Nutzungsvielfalt soll im Zusammenhang mit der

Wohnfunktion zu einem lebendigen Zentrum beitragen.

6.4 Die Altstadt als touristischer Anziehungspunkt

Pattensen weist vom Grundsatz her eine in weiten Teilen intakte Altstadtstruktur auf,

was ein hohes touristisches Potential bietet. Hinzu kommt die Nähe zum Schloss Marienburg

im südlichen Gebiet der Stadt Pattensen, welches ein überregional bekanntes

Ausflugsziel darstellt. Bereits heute besuchen eine Vielzahl von Radtouristen die Stadt,

aber die Möglichkeiten, die durch die nahegelegene Großstadt Hannover und die benachbarten

Städte und Gemeinden in der Region bestehen, erscheinen noch nicht

ausreichend genutzt. Um Pattensen für Besucher attraktiver zu machen, ist es notwendig,

dass im Ortszentrum die vorhandenen touristischen Sehenswürdigkeiten (Burgbereich,

Dammtor, Kirche, Markt und Altstadtstraßen) verstärkt erlebbar und als Aufenthaltsbereich

attraktiver gestaltet werden.

6.5 Die Altstadt als attraktiver Wohnstandort

Neben der Stärkung des Ortskernes als Versorgungsschwerpunkt soll auch das zentrale

Wohnen gezielt unterstützt werden. Im Bereich der Geschäftszonen sollte sich die

Wohnnutzung dabei auf die oberen Geschosse beschränken. Im näheren Umfeld der

Ortsmitte, insbesondere auch am Marktplatz werden jedoch bereits heute vielfach die

gesamten Gebäude zu Wohnzwecken genutzt. Durch eine attraktive Umfeldgestaltung

kann hier die Wohnqualität erheblich gesteigert werden. Die direkte Nähe zu den zentralen

Versorgungseinrichtungen machen diese Bereiche besonders für Senioren wegen

der kurzen Wege interessant.

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Durch eine verkehrliche Beruhigung in Verbindung mit der gestalterischen Aufwertung

von Straßen Plätzen, sollen Räume zur Kommunikation und zum Verweilen geschaffen

werden. Die dadurch verbesserte Aufenthaltsqualität stärkt die Attraktivität des Standortes

auch für Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus.

Vorrang soll bei der Erhaltung des Ortskernes als attraktiver Wohnstandort die Sicherung

und Erneuerung der vorhandenen historischen Bausubstanz haben. Neubauten

können unter Rücksichtnahme der gewachsenen städtebaulichen Strukturen ergänzt

werden, wobei dieses nur in einer dem Altstadtbild verträglichen Gestaltung erfolgen

sollte.

6.6 Verkehr

Der Altstadtbereich von Pattensen muss vom Durchgangsverkehr befreit werden, damit

die Lebens- und Aufenthaltsqualität in diesem Bereich grundlegend verbessert wird.

Für die Umsetzung dieser Zielsetzung ist vorab die Veränderung des bisherigen klassifizierten

Straßensystems erforderlich, indem die übergeordneten Kreisstraßenverbindungen

aus dem Altstadtbereich heraus in den Norden des Stadtgebietes auf die dort

bereits vorhandene Trasse verlegt werden.

Angestrebt wird danach insgesamt eine Verkehrsberuhigung mit flächiger Tempo-30-

Zone im gesamten Ortskern, die auch durch gestalterische Maßnahmen verdeutlicht

wird. Hierzu sind auch Maßnahmen wie der Rückbau von breit angelegten Fahrbahnbereichen

vorgesehen, um insbesondere auch größere Flächenanteile für Fußgänger

zu sichern und gleichzeitig nutzbare Freiräume für angrenzende Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe

zu schaffen. Neben den Hauptstraßenzügen Dammstraße, Torstraße

und Steinstraße gilt dieses auch für die Nebenstraßen, die dann für die Bewohner des

Ortskernes ein attraktives Wohnumfeld darstellen können.

Mit dieser Zielsetzung werden auch gleichzeitig die Bedingungen für den Fahrradverkehr

verbessert. Für diese Verkehrsteilnehmer wird ein vernetztes Wegesystem angestrebt,

welches auch die vorhandenen Radwanderwege des Umlandes mit einbindet.

Weiterhin ist das Angebot an zentralen öffentlichen Parkplätzen zu verbessern, wobei

diese an mehreren kleineren, dezentral liegenden Standorten angeboten werden sollten.

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7.0 Städtebauliche Konzepte

Die Rahmenplanung beschäftigt sich mit den städtebaulichen Entwicklungspotenzialen

innerhalb des Sanierungsgebietes „Altstadt“. Die Aufgaben für die Zukunft betreffen

dabei sowohl gestalterische als auch funktionale Aspekte. Letztere sind zwar in einem

Rahmenplan, der keine direkten rechtlichen Auswirkungen wie z.B. ein Bebauungsplan

hat, nicht abschließend festlegbar, aber die vorgesehenen Maßnahmen des Rahmenplans

können hier die Grundlage für die gewünschte Entwicklungsrichtung bilden. Zur

besseren Lesbarkeit der Planaussagen erfolgt eine thematische Aufgliederung des

Gesamtkonzeptes in die 3 Teilkonzepte




Verkehr,

Nutzung sowie

Freiraum- und Bebauung.

Diese Konzepte verdeutlichen für ihren jeweiligen Themenbereich die Gesamtkonzeption

der Sanierung und zeigen die zur Umsetzung erforderlichen Einzelmaßnahmen

auf. Bei der anstehenden Umsetzung der gesetzten Ziele soll der Rahmenplan allen

Beteiligten als Grundlage dienen, so dass auch wenn sich für Teilbereiche neue Erkenntnisse

ergeben, die zu neuen Lösungsansätzen führen müssen, das Gesamtkonzept

in das sich die Einzelmaßnahmen einbetten, nicht verloren geht.

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7.1 Verkehrskonzept

Fahrverkehr

Das heutige Verkehrsnetz im Altstadtbereich wird im Wesentlichen noch von den klassifizierten

Straßen K 226 (Dammstraße / Talstraße) und K 219 (Steinstraße) geprägt.

Zielsetzung ist eine grundlegende Neuordnung dieses überörtlichen Verkehrsnetzes.

Durch den bereits erfolgten Neubau einer Nordtangente wurden die Voraussetzungen

geschaffen, den Verkehr, der die Altstadt im Zuge der Regionsstraßen lediglich durchquert,

auf die Umgehungstrasse umzuleiten. Obwohl diese Straßenzüge, welche die

einzigen Anbindungen des Altstadtkernes an das übrige Verkehrsnetz der Stadt darstellen,

auch zukünftig für die Erschließung der Altstadt eine wesentliche Bedeutung

behalten (Ziel- und Quellverkehr), ergeben sich hierdurch Gestaltungsspielräume, welche

zu einer Aufwertung der Altstadt als Mittelpunkt der gesamten Stadt führen werden.

Neben der allgemein eintretenden Verkehrsberuhigung durch die Herausnahme des

überörtlichen Verkehrs können durch die Neuorganisation des übergeordneten Straßennetzes

auch Umgestaltungsmaßnahmen an den Straßenzügen vorgenommen

werden, welche den Anteil der für den eigentlichen Fahrverkehr vorgesehenen Flächen

verringern und zusätzlichen Raum für Fußgänger schaffen.

geplantes überörtliches Verkehrsnetz (Kartengrundlage: OpenStreetMap)

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Verbunden mit der Umwidmung der bisherigen Regionsstraßen und einer entsprechenden

Beschilderung zur Leitung des überörtlichen Verkehrs kann vom Grundsatz

her der Verkehr im Altstadtbereich zwar reduziert werden, aber aufgrund der etwas

längeren Streckenführungen der Umgehung ist zu befürchten, dass auch weiterhin ein

unverhältnismäßig hoher Fahrverkehr den Altstadtbereich durchqueren wird. Im Rahmen

dieser Planung wurden daher verschiedene Varianten zur Vermeidung solcher

Verkehre diskutiert. Dieses waren

A- die Auftrennung des Verkehrsnetzes, indem ein Teilabschnitt des Straßenzuges

Dammstraße / Talstraße im Bereich des Marktplatzes für den allgemeinen Verkehr

gesperrt wird,

B- die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems für die Talstraße und die Steinstraße

sowie

C- die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches im zentralen Abschnitt des

Straßenzuges Dammstraße / Talstraße / Marktplatz.

Nach Abwägung von Vor- und Nachteilen geht das Verkehrskonzept davon aus, dass

der gewünschte Erfolg einer wirksamen Verkehrsberuhigung im Zentrum möglich ist,

wenn der die Altstadt durchfahrende Verkehr stark reduziert wird. Dieses soll erreicht

werden, indem der zentrale Bereich mit Marktplatz und dem tangierenden Straßenabschnitt

im Zuge der Dammstraße / Talstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut

wird. Im Zuge weiterer Detailplanungen ist festzulegen, in welcher Form diese Verkehrsberuhigung

baulich realisiert werden kann. Für den Marktplatz als Zentrum der

Altstadt ergibt sich so ebenfalls die Möglichkeit einer weitreichenden Verkehrsberuhigung

unter gestalterischer Einbeziehung der tangierenden Straßenzüge (Marktstraße

und Teilstücke der Dammstraße und Talstraße). Um die Anliegergrundstücke für die

Bewohner, für Ver- und Entsorgungs- sowie Notfallfahrzeuge und den Markt für die

Beschickung des Wochenmarktes zu erschließen, ist auch zukünftig eine eingeschränkte

Befahrbarkeit erforderlich.

Straßennetz mit zentralem verkehrsberuhigten Bereich

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Dieses Konzept hat gegenüber der ebenfalls diskutierten Auftrennung des Verkehrsnetzes

im Bereich des Marktplatzes den Vorteil, dass für den Westteil der Altstadt keine

weitreichenden Veränderung in Bezug auf die Fahrbeziehungen entstehen und somit

auch die im Norden und Westen der Altstadt liegenden Baugebiete nicht wesentlich

betroffen sind.

Grundsätzliche Zielsetzung ist jedoch, dass die in diesen westlichen und nördlichen

Stadtquartieren entstehenden Ziel- und Quellverkehre möglichst nicht durch die Altstadt

fahren, um zu den übergeordneten Straßen und Zielpunkten zu gelangen. Insofern

könnte insbesondere der Bruchweg, der die einzige durchgehende Verbindung

zwischen der Hiddestorfer Straße im Westen und der Göttinger Straße im Osten herstellt,

als Sammelstraße eine etwas höhere Bedeutung erhalten als bisher. Die hier

auftretenden Veränderungen werden jedoch nur gering sein, so dass mit keinen negativen

Auswirkungen auf die anliegenden Nutzungen zu rechnen ist. Sinnvoll erscheint

auf jeden Fall, dass vorab im Rahmen einer Verkehrsanalyse solche möglichen Veränderungen

detailliert untersucht werden. In dieser Untersuchung müssen gleichzeitig

auch Maßnahmen definiert werden, welche eventuell notwendig sind, damit sich durch

die geplanten Veränderungen im Altstadtbereich die Wohn- und Lebensverhältnisse in

anderen Stadtbereichen nicht verschlechtern.

Das alternativ diskutierte Verkehrskonzept, welches eine Verkehrsberuhigung durch

Einbahnstraßenregelungen für die Straßenzüge der Steinstraße und der Talstraße vorsah,

wird wie die Auftrennung des Verkehrsnetzes ebenfalls nicht weiter verfolgt, da

sich für die Anlieger der betroffenen und von ihnen abzweigenden Straßen hierdurch

erhebliche Umwege und damit Nachteile ergeben, welchen keine gewichtigen städtebaulichen

Vorteile gegenüberstehen, da die eigentliche Verkehrsmenge im Altstadtbereich

nicht reduziert wird.

Die zur Feinerschließung der vorwiegend zum Wohnen genutzten Innenstadtbereiche

festgelegten Anliegerstraßen können bezüglich der verkehrsrechtlichen Ausweisung in

zwei Kategorien unterschieden werden:

Die in der Verkehrshierarchie am geringsten einzustufende Straßenkategorie soll als

verkehrsberuhigte Anliegerstraße ausgebaut werden. Hierzu gehören die Mauerstraße,

Hagenstraße, Am Wall, Rudolf-Schlie-Straße, Marktstraße, Hahnenstraße,

Hofstraße, Hirtenweg, Am Stadtgraben und ein Teilabschnitt der Straße Auf der

Burg.

Die Südstraße, Marienstraße und ein Abschnitt der Straße Auf der Burg verbinden

die Anliegerstraßen mit den Haupterschließungsstraßen und haben aufgrund dieser

Sammelfunktion eine größere Bedeutung für die Verkehrsabläufe.

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Ruhender Verkehr

Ein vordringliches Problem ist insgesamt die Stellplatzproblematik in der Altstadt. Hier

besteht eindeutig ein Defizit, so dass die Funktion der Altstadt als Versorgungsmittelpunkt

gefährdet ist.

Aufgrund der Zielsetzung zur Erhaltung und Verbesserung des besonderen Charakters

der Altstadtstraßen erscheint es nicht erstrebenswert, möglichst viele Stellplätze in den

Straßenräumen unterzubringen, zumal dieses aufgrund der bestehenden örtlichen Gegebenheiten

auch sehr schwierig ist (zu berücksichtigende Grundstückszufahrten u.ä.).

Vielmehr müssen zusätzliche, gut erreichbare Parkierungsanlagen geschaffen werden,

die zentral gelegen oder über kurze und attraktive Fußwege an die Geschäftslagen angebunden

sind.

Dieses ist notwendig, um die Altstadt zukünftig als Einkaufsstandort aufzuwerten. Ein

starker Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen besteht dabei im Bereich der Marienstraße

/ Hofstraße, im Bereich am Rathaus und im Bereich um den Marktplatz. Das Verkehrskonzept

sieht hierzu vorerst einen größeren neuen Parkplatz vor:

ca. 20 Parkplätze neben dem bestehenden Stellplatz der Sparkasse an der Straße

Auf der Burg. Hierzu ist die Beseitigung eines Scheunengebäudes notwendig.

Weitere konkrete Standorte können zu diesem Zeitpunkt nicht bestimmt werden, da

hierdurch gleichzeitig immer auch Flächenansprüche formuliert werden, die jedoch bei

den heutigen Eigentumsverhältnissen nicht umsetzbar sind. Insofern müssen diesbezüglich

in den Folgejahren Einzelfallentscheidungen bei sich möglicherweise ergebenden

Eigentumsveränderungen getroffen werden.

Allgemein besteht innerhalb der dicht bebauten Wohnquartiere zusätzlich auch Bedarf

an privaten Stellplätzen (insbesondere Mauerstraße, Hagenstraße, Marktplatz). Die

kleinen Grundstücke und auch die öffentlichen Straßenräume bieten hier nicht ausreichend

Platz, so dass versucht werden muss, ähnlich wie bei den öffentlichen Parkplatzstandorten,

geeignete Grundstücke für Gemeinschaftsstellplätze zu nutzen. Auch

hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Standort, der sich z.B. durch den Abriss

von nicht erhaltenswerter Bausubstanz ergibt, für einen solchen Stellplatz geeignet ist.

Die Nutzung von Blockinnenbereichen ist in Pattensen aufgrund der relativ geringen

Blockgrößen und den zu erwartenden Emissionen dagegen eher als problematisch

einzustufen.

Im Rahmen der planerischen Überlegungen zu dieser Rahmenplanung wurden für verschieden

Standorte Entwurfsvorstellungen ausgearbeitet, die sich aber gegenwärtig

aufgrund schon zuvor genannter Schwierigkeiten als nicht direkt umsetzungsfähig zeigten.

Nachfolgend sollen jedoch die Entwürfe dokumentiert und beschrieben werden,

um sie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt nochmals auf eine Realisierbarkeit zu

überprüfen.

Fuß- und Radverkehr

Trotz des bereits umfangreichen Fußwegenetzes im Altstadtbereich ist festzustellen,

dass es für den Alltagsverkehr der Fußgänger und Radfahrer eine Reihe vordringlicher

Probleme zu lösen gilt. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

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Verbreiterung des viel frequentierten Fußweges „Schäferkamp“ am Südwestrand

des Sanierungsgebietes, so dass er als kombinierter Geh- und Radweg genutzt

werden kann. Der Weg wird insbesondere auch als sicherer Schulweg genutzt. Eine

direkte Verbindung zum Schulgelände wäre darüber hinaus wünschenswert.

Verbesserung des Zustandes der Wegebeziehungen zwischen der Straße Auf der

Burg und der Talstraße bzw. Steinstraße. Anlage eines neuen Verbindungsweges

südl. des heutigen Rathauses zur Steinstraße.

Allgemein: Verbreiterung der Gehwegflächen im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen

durch Reduzierung der Fahrspuren auf das erforderliche Minimum oder durch

gemeinschaftliche Nutzung des Straßenraumes durch alle Verkehrsteilnehmer.

Öffentlicher Nahverkehr

Mit der bestehenden Bushaltestelle am östlichen Rand des Altstadtkernes an der Göttinger

Straße ist grundsätzlich ein zentraler Haltepunkt gegeben, der zum Teil abgesetzt

vom fließenden Verkehr liegt und durch bestehende Fußwegverbindungen gut mit

der Altstadt verknüpft ist. Überlegungen zu einer Neuorganisation, welche vorrangig

das Ziel hatten, die Haltebuch an der Göttinger Straße zu der Haltestelle in der eigenständigen

Busspur zu verlegen und so einen attraktiven vom Durchgangsverkehr abgesetzten

und sicheren ZOB zu gestalten, werden von den zuständigen Bus-

Netzbetreibern nicht unterstützt, so dass diese umfangreiche Neuordnung nicht weiter

verfolgt wird.

Die grundsätzliche Zielsetzung nach einer Verbesserung der Gesamtsituation am ZOB

in Pattensen bleibt jedoch Bestandteil der Rahmenplanaussagen, da die heutige Situation

nicht funktionsgerecht ist und auch gestalterisch im Eingangsbereich zur Altstadt

einen Missstand darstellt.

In weiterer Abstimmung mit der Denkmalpflege ist daher zu überlegen, wie ein vergrößerter

Wartebereich zwischen den beiden bestehenden Haltestellenbuchten herzustellen

ist (z. B. in Form einer Plattform über dem Grünbereich des ehemaligen Burggrabens

„Linse“, welche nicht in das Bodendenkmal eingreift).

Bestandssituation am ZOB

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7.2 Nutzungskonzept

Mit dem Nutzungskonzept sollen die verschiedenen Funktionsbereiche der Altstadt definiert

werden, um so langfristig eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Gleichzeitig werden auch die anzustrebenden Grenzen der möglichen baulichen

Ausnutzung innerhalb der einzelnen Baugebiete aufgezeigt. Der Altstadtbereich

gliedert sich grob in folgende Nutzungsbereiche:

Einzelhandel und Versorgung

Für die Attraktivität des Stadtzentrums als Versorgungszentrum ist ein möglichst dichter

Ladenbesatz des Haupteinkaufsbereiches um den Marktplatz anzustreben. Um dieses

Ziel zu erreichen, sind Maßnahmen zu ergreifen, die das öffentliche Umfeld aufwerten

(z.B. Verkehrsflächen mit mehr Aufenthaltsqualität, aber auch standortnahe

Parkplätze).

Der historische zentrale Versorgungsbereich am Markt wird ergänzt durch die neu entstandenen

Nahversorgungsstandorte an der Straße Auf der Burg und am Bürgermeister-August-Bötger-Weg.

Alle drei Standorte sind zurzeit jedoch wenig bzw. ungenügend miteinander verknüpft,

so dass Maßnahmen getroffen werden müssen, welche die jeweilige isolierte Lage

aufheben.

Um die Attraktivität und Anzugskraft der Kernstadt für ortsansässigen Kunden wie auch

für Pendler zu erhöhen, sollte nach einer Empfehlung des aktuellen Einzelhandelsgutachten

geprüft werden, auf welchen innerstädtischen Flächen zusätzliche Verkaufsflächen

geschaffen werden können. Dieses wären idealerweise zwischen den beiden

großen Schwerpunktbereichen mit den „Magnetbetrieben“ Rewe und Netto zu sehen,

so dass gleichzeitig die o.g. Zielsetzung nach einer räumlichen Verbindung dieser Bereiche

erfolgt.

Öffentliche Einrichtungen

Der heutige Rathausstandort Auf der Burg muss in Bezug auf Größe und bauliche

Ausstattung als unzureichend bezeichnet werden. Ein Großteil der Verwaltung ist darüber

hinaus in einer Dependance außerhalb der Altstadt untergebracht. Die Stadt ist

seit längerer Zeit bestrebt, einen geeigneten Standort für ein Rathaus zu finden, an

dem die gesamte Verwaltung wieder zusammengeführt werden kann. Grundsätzlich

wäre dabei der Verbleib im Altstadtkern wünschenswert, da dieses der originäre

Standort für solche zentralen Versorgungseinrichtungen ist und i.d.R. auch aus allen

Teilen des Versorgungsgebietes gut zu erreichen ist.

Wohnen

Die Qualität des Innenstadtbereiches als Wohnstandort soll gestärkt werden, um zusammen

mit den geschäftlichen Aktivitäten eine belebte Innenstadt sicherzustellen. Um

dieses zu erreichen, ist zum einen eine Anpassung der Häuser und Wohnungen an

moderne Standards erforderlich und vielfach auch eine Verbesserung der zum Gebäu-

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de gehörenden Freiflächensituation, indem ungenutzte und baulich stark geschädigte

Nebenanlagen im Blockinnenbereich zugunsten einer Gartennutzung beseitigt werden.

Im Rahmen der Sanierung der Altstadt liegt der Schwerpunkt zwar eindeutig auf dieser

erhaltenden und erneuernden Zielsetzung. Es gibt aber auch einige Bereiche, in denen

eine attraktive, innerstädtische Wohnnutzung in Form einer Neubebauung ergänzt

werden kann. Potenzial hierfür besteht im westlichen Altstadtbereich, wo über das Areal

einer ehemaligen Hofanlage eine neue Wegeverbindung zwischen der Hahnenstraße

mit einem von der Wallstraße abzweigenden Privatweg hergestellt werden kann.

Über diese Erschließung wären Baugrundstücke in zentraler Innenstadtlage angebunden,

die sich für eine verdichtete Wohnbebauung, insbesondere auch für Familien mit

Kindern eignen, die ansonsten in Neubaugebiete am Stadtrand oder in den Ortsteilen

ausweichen würden. Die Nähe zu den die Altstadt umgebenden Grünflächen macht

diesen Standort zusätzlich attraktiv.

Sonstige Nutzungsbereiche

Entlang der Dammstraße werden die großen Hofanlagen sehr unterschiedlich genutzt.

Neben reiner Wohnnutzung finden sich hier auch eine Schlachterei und ein großer

Pferdehof. Der insgesamt denkmalgeschützte Bereich zeichnet sich durch die besondere

Bauform der Vorderhäuser als Doppelhaus mit jeweils seitlichen Hofzufahrten

sowie zusätzlicher Bausubstanz auf dem rückwärtigen Grundstück aus. Es ist hier eine

zunehmende Umnutzung der hinteren, ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäude

zu Wohnzwecken festzustellen. Dieses wird grundsätzlich unterstützt, wobei die

typischerweise bestehende dreiseitige Hofumbauung möglichst erhalten bleiben soll.

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7.3 Freiraum- und Bebauungskonzept

Freiräume

Der Marktplatz bildet den zentralen Platzraum im Altstadtgefüge und bietet partiell bereits

Möglichkeiten zum Verweilen. Diese Aufenthaltsfunktion sollte jedoch noch verstärkt

werden, um den Platz noch attraktiver für die Bewohner und Besucher der Stadt

zu machen. Eine flächigere Gestaltung, im besten Fall ohne jeglichen Fahrverkehr,

könnte dazu beitragen. Daneben hat auch der kircheneigene Corvinusplatz mit dem

dicht umbauten Kirchengebäude eine ganz spezielle Ausstrahlung. Hier wäre noch eine

verbesserte Abschirmung der rückwärtigen Marktplatzbebauung durch Grünelemente

anzustreben. Zusätzlich sollte auch ein Angebot an Verweilmöglichkeiten vorgesehen

werden.

An der die Altstadt tangierenden Göttinger Straße sollten Maßnahmen ergriffen werden,

welche verstärkt auf den Altstadtbereich aufmerksam machen. Eine kleine, gestaltete

Platzsituation im Kreuzungsbereich mit der Straße Auf der Burg trägt hierzu bereits

bei, wobei die heutige introvertierte Ausrichtung zugunsten einer Öffnung und

Erlebbarkeit von außen überdacht werden sollte.

Im direkten Altstadtbereich ist ein Defizit an öffentlichen Grünflächen festzustellen. Dagegen

besteht jedoch durch die vorhandene Wallanlage um nahezu die gesamte Altstadt

ein zentrumsnaher Grünzug, der von allen Teilen der Innenstadt schnell zu erreichen

und durch Fußwege auch erlebbar ist. Im Süden wird dieser Grünbereich jedoch

durchweg durch Kleingärten genutzt und ist somit nicht zugänglich. Eine Umnutzung

und Öffnung einiger Parzellen für die Allgemeinheit sollte angestrebt werden, um freie

Ausblicke in den angrenzenden Landschaftsraum zu ermöglichen.

Aufgrund der geringen Grünflächen innerhalb der Altstadtbebauung fehlen auch Kinderspielplätze.

Ein Ausgleich kann durch die Anordnung von zum Spielen geeigneten

Einzelelementen z.B. auf Plätzen oder auf Nebenflächen in Wohnstraßen erzielt werden.

Ein Spielplatz könnte auch im Zuge der zuvor angesprochenen Öffnung einiger

Kleingartenparzellen angelegt werden.

Bebauung

Zielsetzung der baulichen Entwicklung muss vor allem die Bewahrung der gewachsenen

räumlichen Strukturen im Stadtzentrum sein. Diese wird in den meisten Teilen der

Altstadt noch durch eine geschlossene Blockrandbebauung entlang der Straßenverläufe

geprägt. Alle Maßnahmen zur Substanzerhaltung dieses Baubestandes sind daher

grundsätzlich positiv zu bewerten. In einigen Abschnitten erscheint die Erhaltung dieses

typischen Raumeindrucks jedoch gefährdet, da bei Gebäuden mit erheblichen

Substanzmängeln ein Abriss zu befürchten ist. Sollte dieses unumgänglich sein, muss

hier kurzfristig eine Neubebauung angestrebt werden, damit keine Baulücken verbleiben.

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8.0 Maßnahmen

Aus den in den Rahmenplankonzepten aufgezeigten Zielvorstellungen ergeben sich

eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die im Rahmen der Stadtsanierung schrittweise

durchgeführte werden sollen. Diese werden nachfolgend im Einzelnen nochmals beschrieben.

Dabei werden zum Teil auch zeichnerisch Details dargestellt, welche die

beabsichtigten Planungsziele veranschaulichen sollen. Es handelt sich hierbei noch

nicht um abschließende Planvorstellungen, sondern um erste Diskussionsvorschläge,

die teilweise auch als alternative Lösungsansätze aufgezeigt werden.

Die Nummerierung der Einzelmaßnahmen folgt dabei einer Ordnung, die in den „Vorbereitenden

Untersuchungen“ vorgenommen worden ist.

Übersicht der vorgesehene Einzelmaßnahmen

1 Neugestaltung Mauerstraße

2 Neugestaltung Hagenstraße

3 Neugestaltung Südstraße – in zwei Abschnitten

4 Neugestaltung Rudolf-Schlie-Straße

5 Neugestaltung Am Wall

6 Neugestaltung Marktplatz mit Marktstraße u. Teil der Dammstraße

7 Neugestaltung Dammstraße Ostabschnitt

8 Neugestaltung Bürgermeister-August-Bötger-Weg

9 Neugestaltung Steinstraße

10 Neugestaltung der Talstraße

11 Fußwegausbau „Auf der Burg“

12 Neubau eines Parkplatzes Auf der Burg (Abriss Scheunengebäude)

13 Neugestaltung Bushaltestelle (ZOB) mit Umfeld

14 Erweiterung der Platzanlage an der Göttinger Straße

15 Neugestaltung Teilabschnitt Auf der Burg

16 Neuanlage Fußwegverbindung

17 Verbreiterung Schäferkampweg zum Geh- und Radweg

18 Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielplatz

19 Gestaltungsverbesserungen Dammstraße Westabschnitt

20 Gestaltung Bereich Dammtor

21 Neugestaltung Hahnenstraße

22 Verbindung Mauerstraße / Neuer Weg

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1 Neugestaltung der Mauerstraße (abgeschlossen)

Die Neugestaltung der Mauerstraße wurde 2011/12 als erste öffentliche Sanierungsmaßnahme

bereits realisiert. Der Ausbau erfolgte niveaugleich unter teilweiser Wiederverwendung

des vorhandenen Natursteinpflasters für die Seitenräume und für die Markierung

der Parkstände.

Mauerstraße vor dem Umbau und..

nach der Neugestaltung

2 Neugestaltung der Hagenstraße (abgeschlossen)

Wie die Mauerstraße wurde auch die Neugestaltung der Hagenstraße bereits ausgeführt.

Hagenstraße vor dem Umbau und …

nach der Neugestaltung

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3 Neugestaltung der Südstraße (2012/13 in Ausführung)

Die Fahrbahnbefestigung der Südstraße aus Basalt- und Sandsteinpflaster und insbesondere

die Gehwegbereiche sind in einem sehr schlechten Zustand. Das vorhandene

Material wird bei dem z.Zt. laufenden Neuausbau wiederverwendet, so dass der heutige

Gesamteindruck nicht grundsätzlich verändert wird. Ergänzend hierzu wird die Breite

der Straße dazu genutzt, kleinkronige Rotdornbäume anzupflanzen, um das Umfeld

für die hier verstärkt vorhandene Wohnbebauung zu verbessern. Das Umbaukonzept

berücksichtigt auch den Konzeptvorschlag der Rahmenplanung, am südlichen Ende

der Straße eine platzartige Aufweitung vorzusehen, welche auch als Wendemöglichkeit

genutzt werden kann.

Blick in die Südstraße nach Süden

vorhandenes Pflastermaterial

Detail des neuen Ausbaus

Schnitt des geplanten Straßenprofils

4 Neugestaltung der Rudolf-Schlie-Straße

Die Rudolf-Schlie-Straße bildet zusammen mit der Straße am Wall einen Erschließungsbogen

um den Kirchplatz und den Marktplatz. Aus diesem Grund sollte eine zusammenhängende

Gestaltung beider Straßenzüge erfolgen.

Der Straßenzug wird teilweise von Gebäuden, in weiten Bereichen jedoch auch von

Mauern begrenzt, die zum einen den Pfarrgarten und zum anderen einen ehemaligen,

inzwischen bebauten Gutshofpark zum Straßenraum abgrenzen.

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Bei der Umsetzung des Verkehrskonzeptes mit einer Auftrennung der Durchfahrbarkeit

im Verlauf der Dammstraße/Marktplatz, könnte eine gleichzeitige Schließung der Rudolf-Schlie-Straße

erforderlich werden, um Schleichverkehr in diesem Stadtquartier

auszuschließen. Andererseits muss die Durchfahrbarkeit für größere, aus Richtung

Südstraße einfahrende Fahrzeuge gegeben bleiben, da eine Wendemöglichkeit im Bereich

des von Norden auftreffenden Fußweges (Walter-Höcker-Weg) nur für PKW

Fahrzeuge problemlos möglich wäre.

Rudolf-Schlie-Straße mit Mauerbegrenzungen

Ausfahrtsbereich in die Südstraße

In der Entwurfsskizze zur Gestaltung des Straßenabschnittes zwischen Rudolf-Schlie-

Str. und Am Wall sind zwei optionale Maßnahmen dargestellt. Zum einen könnten die

beengten Verhältnisse im Verlauf der Wallstraße etwas durch die Anlage eines kleinen

Platzes aufgeweitet werden. Das heute hier noch stehende 1-geschossige Fachwerkgebäude,

welches insgesamt einen sehr baufälligen Eindruck macht, müsste hierzu

allerdings abgerissen werden. Vorab sollte die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des

Gebäudes geprüft werden. Der Platz könnte auch als Wendebereich genutzt werden,

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so dass Fahrzeuge hierzu nicht immer bis in den hinteren Abschnitt der Straße fahren

müsste. Gleichzeitig könnten hier auch einige Parkplätze (6) ergänzt werden.

Der zweite Entwurfsansatz untersucht nochmals die Unterbringung eines öffentlichen

Parkplatzes im direkten Zentrumsbereich. Erste Überlegungen sahen vor, den zwischen

Marktstraße und Rudolf-Schlie-Straße verlaufenden Fußweg so aufzuweiten,

dass eine Befahrbarkeit hergestellt werden kann und diese dann zur Erschließung von

Parkplätzen zu nutzen. Hierzu hätte jedoch ein Großteil der denkmalgeschützten Mauer

um den Pfarrgarten beseitigt werden müssen, was auf Bedenken der Denkmalschutzbehörde

stieß. Dieser Alternativvorschlag sieht jetzt lediglich kleine Mauerdurchbrüche

vor, die zur Erschließung von Parkplätzen innerhalb des heutigen Pfarrgartens

dienen. Voraussetzung für diese Anlage von zentral zum Marktplatz liegenden Parkplätzen

ist der Erwerb des im Eigentum der Kirche stehenden Grundstückes. Das Konzept

würde bei der geringsten Flächen-Inanspruchnahme 12 Parkplätze, bei einer doppelseitigen

Aufstellung bis zu 25 Parkplätze ermöglichen. Sollte der Grunderwerb möglich

sein, wäre die Anlage einer öffentlich zugänglichen Grünfläche auf dem übrigen

Gartengelände denkbar, um so den nutzbaren Freiflächenanteil im Altstadtbereich zu

erhöhen.

5 Neugestaltung der Straße „Am Wall“

Der Straßenzug Am Wall zweigt von der Dammstraße ab und verläuft in südliche Richtung.

Der Straßenbelag weist eine Vielzahl von unterschiedlichen Materialien auf und

entspricht insgesamt nicht der historischen Situation im direkten Umfeld der Kirche.

Notwendig ist ein grundhafter Neuausbau mit altstadtgerechten Materialien (z.B. entsprechend

Mauerstraße). Die kleine Kirchstiege, die die Straße am Wall mit dem

Kirchplatz verbindet stellt mit der Treppenanlage aus alten Sandsteinstufen einen besonderes

und erhaltenswertes Detail dar und sollte bei der Gestaltungsplanung zum

Ausbau des Straßenzuges berücksichtigt werden, indem z.B. in der Pflasterung auf

diese Struktur eingegangen wird.

Bestandssituation Am Wall

Die Straße wird z.Zt. als Einbahnstraße genutzt. Dieses soll entsprechend Verkehrskonzept

in einen Zweirichtungsverkehr geändert werden, da der Straßenzug insgesamt

von der Verbindung zur Südstraße über die Rudolf-Schlie-Straße abgetrennt werden

soll. Bei einem flächigen Ausbau ist dieses trotz einer Engstelle mit ca. 5,8 m Breite

möglich.

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6 Neugestaltung des Marktplatzes mit Marktstraße und einem Teil der Dammstraße

Der Marktplatz wurde in den 1980er Jahren umgestaltet. Er weist durch die im Zuge

dieser Gestaltung vorgenommenen Einbauten wie Betonpalisaden und Höhenversprünge

nur eine eingeschränkte Funktionalität auf und verliert auch durch die vielfache

Aufgliederung in Einzelbereiche in seiner Gesamtgestalt. Eine Neugestaltung sollte

die für Marktplätze ursprünglich flächige Ausgestaltung wieder aufnehmen und Nutzungsvielfalt

mit hoher Aufenthaltsqualität kombinieren. Insgesamt ist daher auch eine

Befreiung vom Fahrverkehr vorgesehen.

Der heutige Marktplatz Postkartenansicht des Platzes um 1900

bestehende Einbauten auf dem Marktplatz

Die beiden im Norden und Süden tangierenden Straßenzüge gehören optisch mit den

hier stehenden Gebäuden zum Markplatz und sollen daher in die Gestaltung des Platzes

mit einbezogen werden. Die Marktstraße wird dabei auch weiterhin allgemein befahrbar

bleiben, der Abschnitt der Dammstraße kann dagegen auch funktional mit in

die verkehrsfreie Platzfläche integriert werden, wenn die Durchfahrtsmöglichkeit im Zuge

der Dammstraße / Talstraße entsprechend Verkehrskonzept reduziert wird (verkehrsberuhigter

Bereich).

Marktstraße

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7 Neugestaltung der Dammstraße (Ostabschnitt)

Dieser Abschnitt der Dammstraße zwischen der Einmündung Am Wall bis zur Einmündung

Hofstraße gehört mit zum alten Kernbereich der Stadt und sollte daher auch bei

einer Umgestaltung an die Gestaltung des Marktplatzbereiches angepasst werden.

Durch einen stark verkehrsberuhigten Ausbau kann gleichzeitig auch die Bedeutung

der Fußgänger im zentralen Bereich von Pattensen hervorgehoben werden. Insgesamt

sollte jedoch auch ein gestalterischer Zusammenhang mit dem übrigen Teil der

Dammstraße bestehen bleiben.

Dammstraße – Blickrichtung Osten

Der Höhenversprung zum Corvinusplatz

wird durch eine Mauer abgefangen

8 Neugestaltung des Bgm.-August-Bötger-Weges

Die Fußwegverbindung zwischen dem Marktplatz und der Heinz-Gölitz-Straße hat als

Verbindungsweg zwischen den hier ansässigen Geschäften und den bestehenden

Parkplätzen Bedeutung. Es ist ein altstadtgerechter Ausbau vorgesehen, der zum

Markplatz auch die Grundstückszufahrt des angrenzenden Wohn- und Geschäftshauses

mit berücksichtigen sollte. Im Verlauf des Weges können Grünelemente und Sitzmöglichkeiten

die Attraktivität verbessern.

Blick vom Markplatz in den Fußweg

Seitlicher Zugang zum Ratskeller

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9 Neugestaltung der Steinstraße

Die Steinstraße kann nach einer Umwidmung in eine Gemeindestraße einen altstadtgerechten

Ausbau erhalten, der mehr Aufenthaltsqualität und breitere Gehwegbereiche

aufweist. Um den zentralen Bereich um den Marktplatz auch innerhalb der Verkehrsflächen

zu verdeutlichen, ist zumindest für den Abschnitt zwischen der Aufmündung

des Fußweges Auf der Burg bis zum Anschluss an die Talstraße eine insgesamt flächige

Gestaltung mit Pflastermaterialien denkbar. Der Straßenzug soll durch seitlich

angeordnete Parkstände auch eine gewisse Anzahl an Parkplätzen im zentralen Bereich

bieten.

Steinstraße mit z.T. stark eingeengten Gehwegbereichen

10 Neugestaltung der Talstraße

Bei der Talstraße wird nach einer Herabstufung von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße

aufgrund des relativ schlechten Fahrbahnzustandes ein Gesamtausbau notwendig

werden, der die verminderte Verkehrsbedeutung berücksichtigt und dabei ausreichende

Flächen für Fußgänger vorsieht.

Bestandssituation Talstraße

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11 Fußwegausbau „Auf der Burg“

Der Fußweg verbindet den Versorgungsbereich Auf der Burg mit dem Stadtkern am

Marktplatz und hat insofern eine wichtige Funktion. Dieses wird jedoch im heutigen,

unbefestigten Ausbauzustand nicht verdeutlicht. Eine Pflasterung und gute Beleuchtung

werden die Benutzung der Wegeverbindung erheblich erleichtern. Eine zusätzliche

Anbindung an die Talstraße sollte realisiert werden, wenn sich eine solche Gelegenheit

im Rahmen von Neuordnungen in angerenzenden privaten Grundstücksbereichen

ergibt.

Bestandssituation des Fußweges Auf der Burg

12 Neubau eines Parkplatzes Auf der Burg (Abriss Scheunengebäude)

Zur Verbesserung der Parkplatzsituation ist die Anlage eines neuen Standortes im Bereich

Auf der Burg vorgesehen. Neben einem Parkplatzangebot für das Rathaus würde

dieser Standort insgesamt die angespannte Parkplatzsituation mindern helfen und somit

zur Steigerung der Attraktivität der Altstadt als Einkaufsschwerpunkt beitragen. Die

Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem Fußwegausbau unter Pkt. 11, da

der Parkplatz über diesen Weg auch an den Marktbereich angebunden wäre. Gleichzeitig

könnte die Sackgassensituation des Burgweges aufgehoben werden, wenn von

dieser Straße ein „Abfluß“ über den Parkplatz in Richtung Göttinger Straße geschaffen

wird. Durch diesen Standort wird der Abriss eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes

erforderlich. Zum angrenzenden Hof sind ausreichende raumbegrenzende Maßnahmen

(z.B. Mauer und Baumanpflanzungen) vorzusehen, um den Parkplatzbereich

städtebaulich zu integrieren.

Bestandssituation im Bereich des geplanten Parkplatzes und Entwurfskonzept

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13 Neugestaltung der Bushaltestelle (ZOB) mit Umfeld

Der Bereich an der mit täglich über 1400 Fahrgästen und über 200 Busbewegungen

hochfrequentierten zentralen Bushaltestelle sollte mehr Aufenthaltsmöglichkeiten und –

Gestaltqualität bieten. Dabei könnte auch eine großflächigere Überdachung mit Serviceangeboten

(Altstadt-WC) zum einen die Nutzungssituation entscheidend verbessern

und zum anderen auch einen gestalterischen Auftakt für den Altstadtbereich markieren.

Die heutige Haltesituation am ZOB

Skizzenentwurf mit einer denkbaren Überdachung am ZOB

Aufgrund der Lage am (im) ehemaligen Burgbereich sind Eingriffe und Überbauungen

des heutigen linsenförmigen Grünbereiches unter denkmalpflegerischen und archäologischen

Gesichtspunkten problematisch, so dass der Gestaltungsvorschlag den Bau

einer aufgeständerten Plattform vorsieht, welche mit ihren Gründungsbauten nicht in

das Bodendenkmal eingreift. Auf einer Infotafel soll die ursprüngliche historische Situation

verdeutlicht werden.

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14 Erweiterung der Platzanalage an der Göttinger Straße

Der Bereich liegt seitlich der Zufahrt zum Burgbereich und wird gestalterisch z.Zt.

durch den kleinen, introvertiert angelegten „Partnerschaftsplatz“ und im weiteren durch

Flachdachgaragen und geschotterte Freiflächen bestimmt. Die wichtige Zugangssituation

zur Altstadt zwischen der Einmündung der Talstraße und der Straße Auf der Burg

entspricht in dieser Form noch nicht der Bedeutung dieses Bereiches, so dass hier eine

Umgestaltung vorgesehen ist, die unter der Zielsetzung eines „Hineinleitens“ in den

Altstadtbereich als großzügige und begrünte Platzfläche zu entwickeln ist. Die bestehenden

Ansätze des Partnerschaftplatzes sollen dabei integriert werden. In der Bauflucht

der Sparkasse könnte ein Neubau zu einer zusätzlichen Attraktivität in funktionaler

und räumlich-gestalterischer Hinsicht beitragen. Möglich wäre auch eine Einbeziehung

des in diesem Bereich ehemals verlaufenden offenen, inzwischen jedoch verrohrten

Fließgewässers.

Durch Garagen verstellte Situation

Partnerschaftsplatz / Place du Jumelage

Entwurfskonzept

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15 Neugestaltung Teilabschnitt „Auf der Burg“

Die Zufahrtsituation zum erhöht liegenden Rathaus im ehemaligen Burgbereich ist insbesondere

aufgrund des großflächigen Parkplatzes vor dem Verbrauchermarkt gestalterisch

verbesserungsbedürftig. Eine Umgestaltung vor dem Rathaus wird auch möglich,

weil der Markt eine veränderte Anlieferung plant und sich somit neue Voraussetzungen

für die Flächenverteilungen ergeben.

Insgesamt sollte das heute als Rathaus genutzte Gebäude bei dieser bestehenden

oder ähnlich bedeutsamen Nutzung eine angemessene Vorplatzsituation erhalten, die

nicht nur von parkenden Fahrzeugen bestimmt wird.

Zufahrt zum Rathaus

Gegenüber vom Rathauseingang liegende

Ladezone eines Verbrauchermarktes

Die vom Rathausvorplatz in die Altstadt bzw. zur Göttinger Straße führenden Wege

sollten in diesem Zusammenhang einen direkteren Wegeverlauf erhalten. Insgesamt

könnte die Aufenthaltsqualität hier erheblich erhöht werden. Hierbei sind auch vorhandene

Elemente wie z.B. der Schriftstein zur Pattenser Geschichte besser einzubinden,

als es bisher der Fall ist. Bei der Gestaltung sollte insgesamt der historische Ort mit der

ehemaligen Burg und den Wehranlagen sowie anderen interessanten Details wie z.B.

dem bei Erdarbeiten aufgefundenen Fluchttunnel deutlicher gemacht werden.

Fußweg am ehemaligen Burgberg

Grünfläche am heutigen Rathaus

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16 Neuanlage einer Fußweganbindung

Im Zusammenhang mit der unter Pkt.15 beschriebenen Maßnahme sollte eine zusätzliche

Wegeverbindung vom Rathausbereich in Richtung Fußweg Auf der Burg angestrebt

werden. Zu beachten ist, dass der ehemalige Burggraben dabei durchquert wird

und hier Höhenunterschiede zu überwinden sind. Eine leicht aufgeständerte Stegkonstruktion

könnte aber der denkmalgeschützten Situation gerecht werden.

Grünfläche hinter dem Rathaus

17 Verbreiterung Schäferkampweg zum Geh- und Radweg

Der Schäferkampweg bildet einen zusammenhängenden Fußweg am Rande der südlichen

Wallanlagen und wird als Spazierweg und vor allem auch als Schulweg genutzt.

Aufgrund der sehr schmalen Wegeparzelle ist hier aus Sicherheitsgründen eigentlich

Radverkehr nicht erlaubt. Dieses Verbot wird jedoch wenig beachtet. Ziel der Planung

ist daher eine Verbreiterung des Weges, so dass Fuß- und Radverkehr problemlos nebeneinander

möglich ist. Zur Realisierung eines ca. 2,5 m breiten Weges ist der Erwerb

eines seitlichen Grundstücksstreifens erforderlich. Dieses kann je nach Bestandssituation

auf der nördlichen oder südlichen Seite erfolgen. Zum Teil dienen als

Wegebegrenzung hier sehr desolate und nicht erhaltenswerte Mauerstücke, die auf

diesem Wege gleichzeitig beseitigt bzw. erneuert werden können.

Der Schäferkampweg weist überwiegend eine sehr geringe Breite auf

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18 Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielplatz

Im Altstadtkern ist ein Defizit an öffentlichen Grünflächen zu verzeichnen. Positiv ist der

den Stadtkern umgrenzende ehemalige Wallbereich, der jedoch im Süden privat als

Grabeland genutzt wird. Aufgrund der bestehenden Fußwege (Schäferkampweg, Sattelhofweg

und Anbindung an die Straße Am Wall) ist der Bereich sehr gut erschlossen

und könnte für die Anlage einer zugänglichen Grünfläche genutzt werden. Besonders

eignen würde sich der ehemalige Bastionsbereich, der noch sehr gut im Stadtgrundriss

zu erkennen ist. Neben einer Nutzung als Freizeit und Aufenthaltsfläche wäre hier auch

eine Ergänzung des Spielplatzangebotes für Kinder denkbar. Insgesamt muss jedoch

auf massive Einbauten hier verzichtet werden, da es sich bei dem Bereich um ein Bodendenkmal

handelt. Die Maßnahme könnte aber gleichzeitig dazu genutzt werden,

hier die Historie Pattensens auf Infotafeln zu dokumentieren und so die Stadtgeschichte

und städtebauliche Entwicklung erlebbarer zu machen, als es heute möglich ist.

Luftbild der ehemaligen Bastion

der heute tangierende Fußweg

Konzeptstudie zur Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Kinderspielmöglichkeiten

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19 Gestaltungsverbesserungen Dammstraße Westabschnitt

Die Maßnahme geht davon aus, dass der Fahrbahnbelag (Asphalt) dieses Abschnittes

der Dammstraße vom Grundsatz her bestehen bleiben kann und lediglich eine neue

Befestigung der Fußwege und evtl. auch der seitlichen Parkmöglichkeiten vorgenommen

wird. Ergänzend soll beidseitig zwischen den Parktaschen eine Anpflanzung von

Bäumen vorgenommen werden. Eine dem Straßenzug angemessene Straßenbeleuchtung

wäre ebenfalls wünschenswert.

Die Gestaltung muss die besondere Situation der nach dem Brand von 1733 „planmäßig“

erstellten Bebauung in Form von Doppelhäusern des Pattenser Haus- und Hoftyps

berücksichtigen und unterstützen. Ebenso sind bei den Baumstellungen die Auswirkungen

auf die Belichtungsverhältnisse in angrenzenden Gebäuden und die Grundstückszufahrten

zu beachten. Nur ein kleinkroniger Baum wäre daher der Situation angemessen.

Bestandssituation Dammstraße

Gliederung des Straßenraumes durch Baumanpflanzungen

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20 Gestaltung Brückenbereich "Dammstraße"

Als End- bzw. Anfangspunkt des den ursprünglichen Wallanlagen folgenden Spazierweges

„Am Schäferkamp“ soll der Grünbereich um die ehemalige Bastion verbesserte

Aufenthaltsqualität erhalten, wobei die naturräumliche Situation dabei nicht beeinträchtigt

werden soll.

Der Grünbereich am ehemaligen Dammtor

Reste der ehemaligen Bastion

„Dammtor“

Die historischen Mauerreste der ehemaligen Bastion an der Dammstraße bilden einen

Engpass im Straßenverlauf. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wurde seitlich

der alten Brücke ein Fußgängersteig ergänzt, der mit einem bewusst transparent ausgebildeten

Geländer den Blick auf das alte Mauerwerk weiterhin zulässt. Bei einer

Neuordnung des klassifizierten Straßensystems in Pattensen kann dieser wichtige Ort

der alten Stadtbefestigung grundsätzlich neu gestaltet werden. In diesem Zusammenhang

könnte zum einen die Pflasterung des Straßenabschnittes erfolgen, aber zum

anderen sollten auch Gestaltungselemente entwickelt werden, welche das ehemalige

Tor mit den Wehranlagen wieder erlebbar macht.

Reste der ehemaligen Befestigungsanlagen

und unbefestigter Seitenstreifen an

der Dammstraße

Der Brückenbereich im Verlauf der

Dammstraße

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21 Neugestaltung der Hahnenstraße

Der Zustand der kurzen Hahnenstraße ist stark sanierungsbedürftig. Der Neuausbau

kann aufgrund der geringen Belastung in einer verkehrsberuhigten Form erfolgen. Das

teilweise vorhandene Natursteinpflaster sollte gesichert und im Zuge von dieser oder

anderer Sanierungsmaßnahmen im Altstadtbereich wiederverwendet werden.

Hahnenstraße

Einmündungsbereich in die Dammstraße

– gut zu sehen ist noch die im

Altstadtbereich typische Gliederung mit

einem seitlichen Traufpflaster

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