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Zeitarbeits-Atlas 2012 - Personalwirtschaft

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temporär Beschäftigten fungieren. Als „Entleiher“<br />

können Personaler in aller Ruhe prüfen, ob sich<br />

Mitarbeiter von der Zeitarbeit für die Übernahme<br />

in ein sozialversicherungspflichtiges Teiloder<br />

Vollzeitbeschäftigungsverhältnis eignen.<br />

Prüfen und binden<br />

Experten zufolge schlägt der Klebeeffekt betriebswirtschaftlich<br />

in beträchtlichem Ausmaß zu<br />

Buche. „Zeitarbeit erhöht nicht nur die Flexibilität<br />

von Betrieben“, sagt Ricarda Bouncken, Professorin<br />

für Strategisches Management und Organisation<br />

an der Universität Bayreuth. Nach Auswertung<br />

zahlreicher Studien kommt sie zu dem<br />

Ergebnis: „Dank Zeitarbeit kann HR die Transaktionskosten<br />

um bis zu 15 Prozent senken.“<br />

Bouncken beziffert den Klebeeffekt auf 20 Prozent,<br />

vom Entleihbetrieb wird also jeder fünfte<br />

Zeitarbeiter fest übernommen.<br />

Diesen Trend, der von Gewerkschaften hartnäckig<br />

bezweifelt wird, hat nun auch die Bundesarbeitsagentur<br />

(BA) bestätigt. Zeitarbeit sei „eine<br />

Beschäftigungsperspektive für Arbeitslose, von<br />

Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Berufseinsteiger<br />

oder Berufsrückkehrer“, heißt es in<br />

einem Bericht der BA. Zeitarbeit als „Brücke in<br />

den Arbeitsmarkt“: Zwei Drittel der neu begonnenen<br />

<strong>Zeitarbeits</strong>verhältnisse sind laut BA mit<br />

Menschen abgeschlossen worden, die zuvor keine<br />

Beschäftigung ausgeübt hatten. Als Arbeitgeber<br />

treten nach Angaben der Behörde derzeit<br />

etwa 17 400 <strong>Zeitarbeits</strong>firmen in Erscheinung.<br />

So sehr die Dienstleistungen der Zeitarbeit aktuell<br />

bei ihren Kunden angesehen sind und nachgefragt<br />

werden – die Partner vieler Personaler<br />

stecken auch in der Zwickmühle. Das ist die<br />

Schattenseite des Klebeeffekts: Immer mehr <strong>Zeitarbeits</strong>firmen<br />

verlieren Beschäftigte an ihre Kunden,<br />

die mit festen Stellen locken. Jüngsten Angaben<br />

des Interessenverbandes Deutscher <strong>Zeitarbeits</strong>unternehmen<br />

(iGZ) zufolge liegt die Übernahmequote<br />

sogar bei 35 Prozent. Noch brummt<br />

das Geschäft bei den Dienstleistern, doch immer<br />

mehr Mitarbeiter, vor allem gut qualifizierte Kräfte,<br />

werden abgeworben. Bei fallenden Arbeitslosenquoten<br />

trocknet das Reservoir an vermittelbaren<br />

Kräften allmählich aus.<br />

Ist die „Epoche der Zeitarbeit“ damit zu Ende, wie<br />

das „Handelsblatt“ kurz vor Weihnachten orakelte?<br />

In der Tat ist die <strong>Zeitarbeits</strong>branche einem<br />

hohen Anpassungsdruck ausgeliefert. Während<br />

es ihren Kunden längst nicht mehr gelingt, Positionen<br />

mit eigenen Mitteln erfolgreich zu besetzen,<br />

können auch die Dienstleister ihre Vorgaben<br />

angesichts des leergefegten Arbeitskräfteangebots<br />

kaum noch erfüllen. Was nützt ihnen das<br />

positive Image bei ihren Auftraggebern, an die<br />

sie ihre Beschäftigten „verlieren“, wenn sie keinen<br />

Ersatz finden? Zwar steht ihnen eine Ausgleichszahlung<br />

für jeden Zeitarbeiter zu, der binnen<br />

vier Monaten abgeworben wird. Doch oft<br />

wird darauf verzichtet. Wer will es sich schon mit<br />

seinen Kunden verscherzen?<br />

Politik fordert Equal Pay-Regelung<br />

Bliebe es bei diesem Problem allein, die Branche<br />

könnte vielleicht aufatmen. Doch zusätzlich wird<br />

von Gewerkschaften und Politik Druck auf die<br />

<strong>Zeitarbeits</strong>firmen ausgeübt. Die Arbeitnehmervertreter,<br />

denen Zeitarbeit prinzipiell ein Dorn<br />

im Auge ist, weil sie ihrer Beobachtung zufolge<br />

Stammbeschäftigte durch <strong>Zeitarbeits</strong>kräfte ersetzt,<br />

verlangen von Unternehmen, jeden Zeitarbeiter<br />

fest zu übernehmen und so der Dienstleistung<br />

allmählich das Wasser abzugraben. Hinzu kommen<br />

Forderungen über das Lohnniveau der temporär<br />

Beschäftigten. Seit Einführung des Mindestlohns<br />

zu Beginn des Jahres gilt eine Lohnuntergrenze<br />

für Zeitarbeiter in Ost (7,01 Euro) und<br />

West (7,89). Dies wird sich zum 1. November<br />

automatisch auf 7,50 Euro (Ost) und 8,19 (West)<br />

erhöhen.<br />

Doch bei der ersten Verordnung über eine Lohnuntergrenze<br />

in der Arbeitnehmerüberlassung,<br />

die am 21.12.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />

wurde, geht es nicht allein um die Festlegung<br />

des Mindeststundenentgelts. Laut Tobias Neufeld,<br />

Anwalt für Arbeitsrecht und Partner der<br />

Kanzlei Allen & Overy in Düsseldorf, setzt die Vorschrift<br />

auch eine Maximalgrenze für Plus- oder<br />

<strong>Personalwirtschaft</strong> | <strong>Zeitarbeits</strong>-<strong>Atlas</strong> <strong>2012</strong><br />

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