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01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke

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Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 1/<strong>17</strong><br />

<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />

<strong>Allgemeines</strong>...................................................................................................................2<br />

Anmeldung ....................................................................................................................2<br />

Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt ....................................................3<br />

Netzanschluss...............................................................................................................4<br />

Netzentkupplung ...........................................................................................................4<br />

Wirkleistungsabgabe bei EEG-Anlagen > <strong>10</strong>0kW nach § 6 EEG..................................6<br />

Messung........................................................................................................................7<br />

Inbetriebsetzung............................................................................................................7<br />

Betrieb...........................................................................................................................8<br />

Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung................................................................9<br />

Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung ........................................<strong>10</strong><br />

Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung .......................................................................11<br />

Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung..................................................12<br />

Anlage 5a: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung (<strong>Pfalzwerke</strong>) ...................13<br />

Anlage 5b: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung (Energis).........................14<br />

Anlage 6: Geltungsbereich..........................................................................................16<br />

Anlage 7: Formulare und Vordrucke ...........................................................................<strong>17</strong>


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 2/<strong>17</strong><br />

<strong>Allgemeines</strong><br />

Der Netzanschluss einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen<br />

der VDEW-, VDN-, FNN- und BDEW-Richtlinien, insbesondere:<br />

1. Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

2. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz<br />

3. Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />

sowie der jeweils gültigen DIN-Normen, DIN VDE-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Darüber hinaus sind die Ergänzungen des Netzbetreibers zu beachten.<br />

Anmeldung<br />

Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage muss schriftlich durch den Grundstückseigentümer<br />

erfolgen. Alternativ kann der Grundstückseigentümer einen Anlagenplaner<br />

und/oder den ausführenden Anlagenerrichter für die Abwicklung bevollmächtigen (z.B.<br />

Elektrohandwerker, bzw. -installateur). Die Anmeldung muss für eine zügige Bearbeitung<br />

nachstehend aufgeführte Informationen und Dokumentationen enthalten:<br />

a) Das vollständig ausgefüllte „Datenblatt zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage" des<br />

Netzbetreibers.<br />

b) Einen Lageplan mit Grundstücksgrenzen, aus dem der Aufstellort der<br />

Erzeugungsanlage hervorgeht. Bei Photovoltaikanlagen ist die Montageart (Dach,<br />

Fassade, Freifläche) anzugeben. Die Zuordnung der Solarmodule zu den Dachflächen<br />

muss eindeutig und mit Angabe der Summenmodulleistung aus dem Lageplan<br />

hervorgehen.<br />

Bis spätestens mit dem Inbetriebsetzungsantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:<br />

c) Die technische Dokumentation bestehend aus:<br />

Den Herstellerdatenblättern der Primäraggregate oder der Photozellen, der Generatoren<br />

und der Wechselrichter aus denen ihre Leistung in kW und/oder kWp hervorgeht.<br />

Neben der Bemessungswirkleistung an den Abgangsklemmen in kW muss die<br />

Bemessungsscheinleistung in kVA aus den Unterlagen hervorgehen. Alternativ zur<br />

Scheinleistung ist die Angabe des cos(phi) möglich.<br />

d) Die Konformitätserklärung zur VDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.<br />

e) Bei Einsatz einer selbsttätig wirkenden Schaltstelle („ENS“) die zugehörige Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

nach DIN V VDE V <strong>01</strong>26-1-1 zwischen einer netzparallelen<br />

Erzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz“ eines<br />

unabhängigen Prüfinstituts.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 3/<strong>17</strong><br />

f) Einen Übersichtsschaltplan der gesamten technischen Anlage bis zum zentralen<br />

Zählerplatz mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel, Schutz- und Messeinrichtung.<br />

Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt<br />

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen (siehe Anlage 7) wird eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt. Dies hat zum Ziel, den idealen Netzverknüpfungspunkt der Erzeugungsanlage<br />

mit dem Netz der öffentlichen Versorgung festzulegen. Der geeignete<br />

Netzverknüpfungspunkt wird vom zuständigen Netzbetreiber ermittelt. Grundlage ist<br />

das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste<br />

Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere die<br />

Vorgaben des EEG zu beachten.<br />

Bei Anlagen mit einer Nennwirkleistung größer 30kW gehen die Kosten für die Ermittlung<br />

des Netzverknüpfungspunktes, bei Erstanschluss oder Erweiterung, zu Lasten<br />

des Anlagenbetreibers.<br />

Zur Erstellung einer befristeten Leistungszusage sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:<br />

- Anschrift des Grundstückseigentümers und dessen Einverständniserklärung zum Errichten<br />

der EA<br />

- Auftragsblatt zur Netzverträglichkeitsberechnung für Anlagen >30kW<br />

Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage ca. 6 Wochen<br />

in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber kann eine<br />

entsprechende Kapazität für diese Erzeugungsanlage reserviert werden. An diese Zusage<br />

und die damit verbundene Kapazitätsreservierung hält sich der Netzbetreiber für<br />

6 Monate, ausgehend vom Datum der schriftlich an den Anlagenbetreiber ergangenen<br />

Einspeisezusage, gebunden. Nach Ablauf von 6 Monaten verfällt die Leistungszusage.<br />

Bei Änderung der Anlagen und/oder der Leistung ist eine erneute Anfrage beim Netzbetreiber<br />

zu stellen. Diese Vorgehensweise ist für eine schnelle, zuverlässige sowie<br />

diskriminierungsfreie Bearbeitung und Netzanbindung weiterer Erzeugungsanlagen bei<br />

gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Grundsatzes einer sicheren und preiswerten<br />

Energieversorgung unerlässlich.<br />

Hinweis:<br />

(1) Beachten sie hierzu bitte auch die Angaben auf den Seiten <strong>17</strong> und 18 der Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen<br />

am Niederspannungsnetz“.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 4/<strong>17</strong><br />

Netzanschluss<br />

Zur Begrenzung von Spannungsunsymmetrien dürfen Eigenerzeugungsanlagen nur<br />

bis zu einer Leistung von 4,6kVA an einem Außenleiter angeschlossen werden. Beim<br />

Anschluss einer oder mehrerer einphasiger Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt<br />

kann die Zuordnung zu den drei Außenleitern vom zuständigen Netzbetreiber<br />

vorgegeben werden. Einspeiseleistungen an einem Verknüpfungspunkt, die<br />

3x 4,6kVA überschreiten sind als Drehstromanschluss auszuführen.<br />

Anschlussbeispiel für einphasigen Anschluss<br />

Anschlussbeispiel für dreiphasigen Anschluss<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

~ =<br />

≤ 4,6kVA<br />

G<br />

1~<br />

≤ 4,6kVA<br />

= ~<br />

~<br />

≤ 4,6kVA<br />

3~ 3~<br />

=<br />

= ~<br />

G<br />

> 13,8kVA > 13,8kVA<br />

3~<br />

> 13,8kVA<br />

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei Erzeugungsanlagen > 30kVA immer<br />

eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich ist und die<br />

ENS deaktiviert und durch einen zentralen 3-phasigen Spannungs- und Frequenzschutz<br />

(Netz- und Anlagenschutz) ersetzt wird. Der Netz- und Anlagenschutz ist in unmittelbarer<br />

Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz) einzubauen.<br />

Bei Fotovoltaikanlagen ist die Wechselrichternennscheinleistung ausschlaggebend!<br />

Netzentkupplung<br />

Zum Schutz des Netzes ist vom Anlagenbetreiber eine Netzentkupplung vorzusehen.<br />

Der Netzschutz muss durch ein dreiphasiges Spannungsrelais mit Kennung auf Überund<br />

Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf Über- und Unterfrequenz<br />

in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz)<br />

erfolgen. Kombinierte Geräte sind zulässig. Eine jederzeit zugängliche Netztrennstelle<br />

nach DIN VDE <strong>01</strong>00-551 ist zu errichten.<br />

Zur einfachen Einstellbarkeit und Prüfbarkeit der Schutzrelais ist eine Prüfklemmleiste<br />

nach der VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ einzubauen.<br />

Die Einstellung und Prüfung der Schutzrelais hat durch den Anlagenerrichter<br />

zu erfolgen und ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll (Bsp. Siehe Anlage 7 „Prüfprotokoll“)<br />

zu belegen.<br />

Der zuständige Netzbetreiber behält sich vor die Einstellwerte zu überprüfen.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 5/<strong>17</strong><br />

Alternativ kann ein typgeprüftes voreingestelltes Spannungs- und Frequenzrelais (NA-<br />

Schutz) mit Prüftaste zur Prüfung des Auslösekreises eingesetzt werden. In diesem<br />

Falle kann auf die Prüfklemmleiste verzichtet werden.<br />

Die Schutzrelais haben direkt auf den Kuppelschalter zu wirken, welcher eine allpolige<br />

galvanische Trennung sicherstellt. Ist kein Inselbetrieb vorgesehen, darf für eine der<br />

beiden Schalteinrichtungen der Generatorschalter verwendet werden.<br />

Die in Tabelle 1 genannten Auslösezeiten gelten für den Zeitraum vom Fehlereintritt<br />

bis zum vollständigen Öffnen des Kuppelschalters.<br />

Tabelle 1: Einstellwerte für den Entkupplungsschutz von Erzeugungsanlagen<br />

Einstellwert Grenze Auslösezeit<br />

Spannungsrückgang U< U ≤ 0,8xU N ≤ 200ms<br />

Spannungssteigerung U>> U ≥ 1,15xU N ≤ 200ms<br />

Spannungssteigerung U> U ≥ 1,<strong>10</strong>xU N *) ≤ 200ms<br />

Frequenzrückgang f< f < 47,5Hz ≤ 200ms<br />

Frequenzsteigerung f> f > 50,2Hz ≤ 200ms<br />

*) Es handelt sich um einen <strong>10</strong>-Minuten-Mittelwert der Spannung.<br />

Der Bereich der Netzentkopplung (Netzschutz, Kuppelschalter, Prüfklemmleiste) muss<br />

plombierbar oder mit Passwortschutz ausgeführt sein.<br />

Bei Anlagen mit einer Nennwirkleistung bis 30kVA kann diese als ENS nach DIN V<br />

VDE V <strong>01</strong>26-1-1 ausgeführt werden. In diesem Fall kann auf die jederzeit zugängliche<br />

Netztrennstelle nach DIN VDE <strong>01</strong>00-551 verzichtet werden.<br />

Für die ENS ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder<br />

anderer unabhängiger, akkreditierter Prüfstellen erforderlich.<br />

Der Ausfall der Hilfsspannung der Schutzeinrichtung muss zum unverzögerten Auslösen<br />

des Kuppelschalters führen.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 6/<strong>17</strong><br />

Wirkleistungsabgabe bei EEG-Anlagen > <strong>10</strong>0kW nach § 6 EEG<br />

EEG-Anlagen deren Nennwirkleistung <strong>10</strong>0kW übersteigt sind so auszuführen, dass der<br />

Netzbetreiber einen Sollwert der Einspeiseleistung vorgeben kann. Dazu sind vier potentialfreie<br />

Eingänge zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung (<strong>10</strong>0 % - 60 % - 30 % -<br />

0 %) an der Erzeugungsanlage (Netzverknüpfungspunkt) vorzusehen. Außerdem ist lt.<br />

EEG 2009 jederzeit eine Abfrage der Ist-Leistung zu ermöglichen. Gemäß BDEW-<br />

Empfehlung ist die Fernwirkeinrichtung den vor Ort vorhandenen Gegebenheiten anzupassen.<br />

Die BDEW-Empfehlung wird wie folgt umgesetzt:<br />

• Anlagen, bei denen die Übergabestelle in räumlicher Nähe zu ferngewirkten<br />

Einrichtungen des Netzbetreibers errichtet ist, bzw. Anlagen von hoher strategischer<br />

Bedeutung für den Netzbetrieb, werden fernwirktechnisch angeschlossen.<br />

Die Anlagen sind über vier Stufen bzgl. ihrer Einspeiseleistung steuerbar<br />

und die IST-Einspeiseleistung ist abrufbar.<br />

• Alle weiteren Anlagen, können mittels Tonfrequenzrundsteuerung (TRA) bzgl.<br />

ihrer Einspeiseleistung gesteuert werden.<br />

Die Fernwirkeinrichtung befindet sich in der Regel im Schalthaus des Umspannwerkes,<br />

bzw. der Schaltstelle.<br />

Der Tonfrequenzrundsteuerempfänger wird an der Übergabestelle installiert und muss<br />

über den Netzbetreiber erworben werden.<br />

Die Steuerleitungs-Verbindungen zwischen der Fernwirkeinrichtung / TRA und den<br />

vorgesehenen Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit zur Sollwertvorgabe der<br />

Einspeiseleistung (<strong>10</strong>0% - 60% - 30% - 0%), bzw. zur Abfrage der IST-<br />

Einspeiseleistung werden vom Anlagenbetreiber entsprechend hergestellt und betrieben.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 7/<strong>17</strong><br />

Messung<br />

Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />

der Messstelle hat nach den Technischen Anschlussbedingungen zu erfolgen<br />

(siehe Anhang 1 bis 5).<br />

Bei Strömen größer 63A ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />

Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />

Kundeneigene Zähler können nur eingesetzt werden, wenn nicht Lieferung und Bezug<br />

mit einem Zähler gemessen wird. (z.B. bei Überschusseinspeisung)<br />

Inbetriebsetzung<br />

Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />

Inbetriebnahme sicher, dass zur Inbetriebnahme der verantwortliche<br />

Anlagenerrichter (z.B. Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung<br />

vor Ort ist. Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen,<br />

ob dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />

die Verplombung der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage<br />

vornimmt.<br />

Das Inbetriebsetzungsprotokoll (Bsp. Siehe Anlage 7) wird vom Netzbetreiber (oder<br />

dessen Beauftragten), dem Anlagenerrichter (oder dessen Beauftragten) und dem Anlagenbetreiber<br />

(oder dessen Beauftragten) nach erfolgreicher Inbetriebnahme unterschrieben.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 8/<strong>17</strong><br />

Betrieb<br />

Der Anlagenerrichter, Planer und Betreiber verpflichtet sich mit der Anmeldung und Inbetriebnahme<br />

die nachstehend aufgeführten Grundsätze, Regeln und Richtlinien einzuhalten:<br />

- Der Anlagenbetreiber wird seine Anlage so betreiben, dass seine Blindstromentnahme<br />

aus dem Netz des Netzbetreibers nach Vorgabe des Netzbetreiber erfolgt. Der<br />

Wert des cos(phi) kann zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv liegen und/oder als<br />

Kennlinie dargestellt werden. Der Anlagenbetreiber wird auf seine Kosten in Abstimmung<br />

mit dem Netzbetreiber zur Einhaltung des vorgenannten Leistungsfaktors gegebenenfalls<br />

eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende<br />

Blindstromkompensation durchführen.<br />

cos φ<br />

0,9<br />

übererregt<br />

1<br />

0,2 0,5 1<br />

P/P N<br />

0,9<br />

untererregt<br />

P N<br />

: Nennleistung<br />

P: aktuelle Leistung<br />

Beispielkennlinien mit 2 Stützpunkten<br />

Beispielkennlinien mit 3 Stützpunkten<br />

- Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Erzeugungsanlage<br />

müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten<br />

Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 9/<strong>17</strong><br />

Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> <strong>10</strong>/<strong>17</strong><br />

Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung<br />

Stromkreisverteiler<br />

Kundenanlage<br />

Eigenerzeugungsanlage<br />

Hauptleitungsabzweigklemme<br />

Bezugs- und Lieferzähler<br />

(Zweirichtungszähler)<br />

Erzeugungszähler<br />

(mit Rücklaufsperre)<br />

L1 L2 L3<br />

L1 L2 L3<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 <strong>10</strong> 1112<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 <strong>10</strong> 1112<br />

grün-gelb<br />

schwarz<br />

schwarz<br />

schwarz<br />

blau<br />

grün-gelb<br />

blau<br />

braun<br />

braun<br />

braun<br />

schwarz<br />

schwarz<br />

schwarz<br />

braun<br />

braun<br />

braun<br />

SH Schalter<br />

PEN<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

HAK<br />

Wird der Erzeugungszähler als elektronischer Haushaltszähler (eHZ) verwendet, so ist<br />

die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die Abgangsseite (braun)<br />

auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzuklemmen.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 11/<strong>17</strong><br />

Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 12/<strong>17</strong><br />

Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung<br />

Stromkreisverteiler<br />

Kundenanlage<br />

Eigenerzeugungsanlage<br />

Hauptleitungsabzweigklemme<br />

Bezugszähler<br />

(ohne Rücklaufsperre)<br />

Lieferzähler<br />

(ohne Rücklaufsperre)<br />

L1 L2 L3<br />

L1 L2 L3<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 <strong>10</strong> 1112<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 <strong>10</strong> 1112<br />

SH Schalter<br />

grün-gelb<br />

schwarz<br />

schwarz<br />

schwarz<br />

blau<br />

grün-gelb<br />

schwarz<br />

schwarz<br />

schwarz<br />

blau<br />

braun<br />

braun<br />

braun<br />

braun<br />

braun<br />

braun<br />

PEN<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

HAK<br />

Wird der Lieferzähler als elektronischer Haushaltszähler (eHZ) verwendet, so ist die<br />

Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die Abgangsseite (braun) auf<br />

die Klemmen 3, 6 und 9 aufzuklemmen.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 13/<strong>17</strong><br />

Anlage 5a: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung<br />

(<strong>Pfalzwerke</strong>)<br />

im Zählerschrank ( Deppe - Gehäuse )<br />

ZPK5-S<br />

A1 A3 A4 A6 A7 A9 A2 A5 A8 H1 H1 H1 H2A H2 H2 A1<br />

k l k l k l L1 L2 L3 H1 H2 N<br />

Der Sicherungsautomat<br />

darf nur über die 0,4 Ohm-<br />

Dämpfungswiderstände an<br />

die K-Seite der<br />

Stromwandler<br />

angeschlossen werden!<br />

Dämpfungswiderstand<br />

0,4 Ohm<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

1 2 3 4 5 6<br />

k l k l k l<br />

K L K L K L<br />

7 x 4 2<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

7 x 2,5 2 <strong>10</strong> A<br />

Die Messleitungen<br />

sind als Kabel<br />

NYY oder NYM mit<br />

bezifferten Adern<br />

auszuführen.<br />

Die Querschnitte<br />

gelten für einfache<br />

Längen bis 25 m.<br />

N<br />

Ü-Plan eines Zählerplatzes (Deppe-Schrank)


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 14/<strong>17</strong><br />

Anlage 5b: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung<br />

(Energis)<br />

Hinweise:<br />

Zwischenklemmen zwischen Wandler und Klemmreihe im Zählerwechselschrank sind nicht statthaft. Spannungszuführungen zur<br />

Reihenklemme sind nicht abzusichern. Als Leiterquerschnitt für die Spannungsmessung ist Cu 2,5 mm² und für die Strommessung<br />

Cu 4 mm² zu verlegen (gültig für Leitungslängen bis 25 m, in allen anderen Fällen sind die Leitungsquerschnitte mit dem Netzbetreiber<br />

abzustimmen).<br />

Für Strom- und Spannungspfad sind getrennte Kabel zu verlegen. Der grün-gelbe Schutzleiter darf in keinem Falle als Strom- oder<br />

Spannungspfad benutzt werden. Die zwei Stromwandler-Sekundarleitungen eines Wandlerkerns sind in einer gemeinsamen Hülle<br />

(Kabel) zu führen. Nicht benötigte Leitungen innerhalb dieser Hülle dürfen zu keinem anderen Zweck genutzt werden. Die Spannungsleitungen<br />

sind kurzschluss- und erdschlusssicher nach VDE-Vorschrift zu verlegen. Eine eindeutige und dauerhafte Adernkennzeichnung<br />

ist anzubringen. Alle nicht gemessenen Anlagenteile müssen plombierbar ausgeführt werden.<br />

Zur Zählerstandsfernabfrage ist ein analoger Fernmeldeanschluss (TAE-Dose) bereitzustellen. Die näheren technischen Einzelheiten<br />

sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 15/<strong>17</strong><br />

Zählerwechseltafel ZWT Nr. III<br />

Zählerwechselgrundplatte ZWG Nr. III<br />

Zählerwechselschrank ZWS Nr. III


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 16/<strong>17</strong><br />

Anlage 6: Geltungsbereich<br />

Diese Richtlinie wurde in Zusammenarbeit mit der energis erstellt und gilt beim Anschluss<br />

von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz folgender Netzbetreiber:<br />

- <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH www.<strong>Pfalzwerke</strong>-Netzgesellschaft.de<br />

Ansprechpartner und weitere Informationen sind auf den web-Seiten der Netzbetreiber<br />

abrufbar.


Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

<strong>01</strong>/<strong>10</strong> <strong>17</strong>/<strong>17</strong><br />

Anlage 7: Formulare und Vordrucke<br />

I. Anmeldung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />

mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

II. Auftragsblatt Netzverträglichkeitsprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />

mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

III. Prüfprotokoll Netzschutzprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem<br />

Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

III/a. Auftragsblatt Netzschutzprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem<br />

Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

IV. Inbetriebsetzungsantrag einer Eigenerzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />

mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

V. Inbetriebsetzungsprotokoll einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />

mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH

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