01/10 1/17 Inhaltsverzeichnis Allgemeines ... - Pfalzwerke
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Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />
<strong>Allgemeines</strong>...................................................................................................................2<br />
Anmeldung ....................................................................................................................2<br />
Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt ....................................................3<br />
Netzanschluss...............................................................................................................4<br />
Netzentkupplung ...........................................................................................................4<br />
Wirkleistungsabgabe bei EEG-Anlagen > <strong>10</strong>0kW nach § 6 EEG..................................6<br />
Messung........................................................................................................................7<br />
Inbetriebsetzung............................................................................................................7<br />
Betrieb...........................................................................................................................8<br />
Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung................................................................9<br />
Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung ........................................<strong>10</strong><br />
Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung .......................................................................11<br />
Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung..................................................12<br />
Anlage 5a: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung (<strong>Pfalzwerke</strong>) ...................13<br />
Anlage 5b: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung (Energis).........................14<br />
Anlage 6: Geltungsbereich..........................................................................................16<br />
Anlage 7: Formulare und Vordrucke ...........................................................................<strong>17</strong>
Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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<strong>Allgemeines</strong><br />
Der Netzanschluss einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen<br />
der VDEW-, VDN-, FNN- und BDEW-Richtlinien, insbesondere:<br />
1. Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
2. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz<br />
3. Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />
sowie der jeweils gültigen DIN-Normen, DIN VDE-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Darüber hinaus sind die Ergänzungen des Netzbetreibers zu beachten.<br />
Anmeldung<br />
Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage muss schriftlich durch den Grundstückseigentümer<br />
erfolgen. Alternativ kann der Grundstückseigentümer einen Anlagenplaner<br />
und/oder den ausführenden Anlagenerrichter für die Abwicklung bevollmächtigen (z.B.<br />
Elektrohandwerker, bzw. -installateur). Die Anmeldung muss für eine zügige Bearbeitung<br />
nachstehend aufgeführte Informationen und Dokumentationen enthalten:<br />
a) Das vollständig ausgefüllte „Datenblatt zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage" des<br />
Netzbetreibers.<br />
b) Einen Lageplan mit Grundstücksgrenzen, aus dem der Aufstellort der<br />
Erzeugungsanlage hervorgeht. Bei Photovoltaikanlagen ist die Montageart (Dach,<br />
Fassade, Freifläche) anzugeben. Die Zuordnung der Solarmodule zu den Dachflächen<br />
muss eindeutig und mit Angabe der Summenmodulleistung aus dem Lageplan<br />
hervorgehen.<br />
Bis spätestens mit dem Inbetriebsetzungsantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:<br />
c) Die technische Dokumentation bestehend aus:<br />
Den Herstellerdatenblättern der Primäraggregate oder der Photozellen, der Generatoren<br />
und der Wechselrichter aus denen ihre Leistung in kW und/oder kWp hervorgeht.<br />
Neben der Bemessungswirkleistung an den Abgangsklemmen in kW muss die<br />
Bemessungsscheinleistung in kVA aus den Unterlagen hervorgehen. Alternativ zur<br />
Scheinleistung ist die Angabe des cos(phi) möglich.<br />
d) Die Konformitätserklärung zur VDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.<br />
e) Bei Einsatz einer selbsttätig wirkenden Schaltstelle („ENS“) die zugehörige Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
nach DIN V VDE V <strong>01</strong>26-1-1 zwischen einer netzparallelen<br />
Erzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz“ eines<br />
unabhängigen Prüfinstituts.
Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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f) Einen Übersichtsschaltplan der gesamten technischen Anlage bis zum zentralen<br />
Zählerplatz mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel, Schutz- und Messeinrichtung.<br />
Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt<br />
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen (siehe Anlage 7) wird eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />
durchgeführt. Dies hat zum Ziel, den idealen Netzverknüpfungspunkt der Erzeugungsanlage<br />
mit dem Netz der öffentlichen Versorgung festzulegen. Der geeignete<br />
Netzverknüpfungspunkt wird vom zuständigen Netzbetreiber ermittelt. Grundlage ist<br />
das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste<br />
Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere die<br />
Vorgaben des EEG zu beachten.<br />
Bei Anlagen mit einer Nennwirkleistung größer 30kW gehen die Kosten für die Ermittlung<br />
des Netzverknüpfungspunktes, bei Erstanschluss oder Erweiterung, zu Lasten<br />
des Anlagenbetreibers.<br />
Zur Erstellung einer befristeten Leistungszusage sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:<br />
- Anschrift des Grundstückseigentümers und dessen Einverständniserklärung zum Errichten<br />
der EA<br />
- Auftragsblatt zur Netzverträglichkeitsberechnung für Anlagen >30kW<br />
Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage ca. 6 Wochen<br />
in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber kann eine<br />
entsprechende Kapazität für diese Erzeugungsanlage reserviert werden. An diese Zusage<br />
und die damit verbundene Kapazitätsreservierung hält sich der Netzbetreiber für<br />
6 Monate, ausgehend vom Datum der schriftlich an den Anlagenbetreiber ergangenen<br />
Einspeisezusage, gebunden. Nach Ablauf von 6 Monaten verfällt die Leistungszusage.<br />
Bei Änderung der Anlagen und/oder der Leistung ist eine erneute Anfrage beim Netzbetreiber<br />
zu stellen. Diese Vorgehensweise ist für eine schnelle, zuverlässige sowie<br />
diskriminierungsfreie Bearbeitung und Netzanbindung weiterer Erzeugungsanlagen bei<br />
gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Grundsatzes einer sicheren und preiswerten<br />
Energieversorgung unerlässlich.<br />
Hinweis:<br />
(1) Beachten sie hierzu bitte auch die Angaben auf den Seiten <strong>17</strong> und 18 der Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen<br />
am Niederspannungsnetz“.
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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Netzanschluss<br />
Zur Begrenzung von Spannungsunsymmetrien dürfen Eigenerzeugungsanlagen nur<br />
bis zu einer Leistung von 4,6kVA an einem Außenleiter angeschlossen werden. Beim<br />
Anschluss einer oder mehrerer einphasiger Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt<br />
kann die Zuordnung zu den drei Außenleitern vom zuständigen Netzbetreiber<br />
vorgegeben werden. Einspeiseleistungen an einem Verknüpfungspunkt, die<br />
3x 4,6kVA überschreiten sind als Drehstromanschluss auszuführen.<br />
Anschlussbeispiel für einphasigen Anschluss<br />
Anschlussbeispiel für dreiphasigen Anschluss<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
~ =<br />
≤ 4,6kVA<br />
G<br />
1~<br />
≤ 4,6kVA<br />
= ~<br />
~<br />
≤ 4,6kVA<br />
3~ 3~<br />
=<br />
= ~<br />
G<br />
> 13,8kVA > 13,8kVA<br />
3~<br />
> 13,8kVA<br />
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei Erzeugungsanlagen > 30kVA immer<br />
eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich ist und die<br />
ENS deaktiviert und durch einen zentralen 3-phasigen Spannungs- und Frequenzschutz<br />
(Netz- und Anlagenschutz) ersetzt wird. Der Netz- und Anlagenschutz ist in unmittelbarer<br />
Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz) einzubauen.<br />
Bei Fotovoltaikanlagen ist die Wechselrichternennscheinleistung ausschlaggebend!<br />
Netzentkupplung<br />
Zum Schutz des Netzes ist vom Anlagenbetreiber eine Netzentkupplung vorzusehen.<br />
Der Netzschutz muss durch ein dreiphasiges Spannungsrelais mit Kennung auf Überund<br />
Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf Über- und Unterfrequenz<br />
in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz)<br />
erfolgen. Kombinierte Geräte sind zulässig. Eine jederzeit zugängliche Netztrennstelle<br />
nach DIN VDE <strong>01</strong>00-551 ist zu errichten.<br />
Zur einfachen Einstellbarkeit und Prüfbarkeit der Schutzrelais ist eine Prüfklemmleiste<br />
nach der VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ einzubauen.<br />
Die Einstellung und Prüfung der Schutzrelais hat durch den Anlagenerrichter<br />
zu erfolgen und ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll (Bsp. Siehe Anlage 7 „Prüfprotokoll“)<br />
zu belegen.<br />
Der zuständige Netzbetreiber behält sich vor die Einstellwerte zu überprüfen.
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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Alternativ kann ein typgeprüftes voreingestelltes Spannungs- und Frequenzrelais (NA-<br />
Schutz) mit Prüftaste zur Prüfung des Auslösekreises eingesetzt werden. In diesem<br />
Falle kann auf die Prüfklemmleiste verzichtet werden.<br />
Die Schutzrelais haben direkt auf den Kuppelschalter zu wirken, welcher eine allpolige<br />
galvanische Trennung sicherstellt. Ist kein Inselbetrieb vorgesehen, darf für eine der<br />
beiden Schalteinrichtungen der Generatorschalter verwendet werden.<br />
Die in Tabelle 1 genannten Auslösezeiten gelten für den Zeitraum vom Fehlereintritt<br />
bis zum vollständigen Öffnen des Kuppelschalters.<br />
Tabelle 1: Einstellwerte für den Entkupplungsschutz von Erzeugungsanlagen<br />
Einstellwert Grenze Auslösezeit<br />
Spannungsrückgang U< U ≤ 0,8xU N ≤ 200ms<br />
Spannungssteigerung U>> U ≥ 1,15xU N ≤ 200ms<br />
Spannungssteigerung U> U ≥ 1,<strong>10</strong>xU N *) ≤ 200ms<br />
Frequenzrückgang f< f < 47,5Hz ≤ 200ms<br />
Frequenzsteigerung f> f > 50,2Hz ≤ 200ms<br />
*) Es handelt sich um einen <strong>10</strong>-Minuten-Mittelwert der Spannung.<br />
Der Bereich der Netzentkopplung (Netzschutz, Kuppelschalter, Prüfklemmleiste) muss<br />
plombierbar oder mit Passwortschutz ausgeführt sein.<br />
Bei Anlagen mit einer Nennwirkleistung bis 30kVA kann diese als ENS nach DIN V<br />
VDE V <strong>01</strong>26-1-1 ausgeführt werden. In diesem Fall kann auf die jederzeit zugängliche<br />
Netztrennstelle nach DIN VDE <strong>01</strong>00-551 verzichtet werden.<br />
Für die ENS ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder<br />
anderer unabhängiger, akkreditierter Prüfstellen erforderlich.<br />
Der Ausfall der Hilfsspannung der Schutzeinrichtung muss zum unverzögerten Auslösen<br />
des Kuppelschalters führen.
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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Wirkleistungsabgabe bei EEG-Anlagen > <strong>10</strong>0kW nach § 6 EEG<br />
EEG-Anlagen deren Nennwirkleistung <strong>10</strong>0kW übersteigt sind so auszuführen, dass der<br />
Netzbetreiber einen Sollwert der Einspeiseleistung vorgeben kann. Dazu sind vier potentialfreie<br />
Eingänge zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung (<strong>10</strong>0 % - 60 % - 30 % -<br />
0 %) an der Erzeugungsanlage (Netzverknüpfungspunkt) vorzusehen. Außerdem ist lt.<br />
EEG 2009 jederzeit eine Abfrage der Ist-Leistung zu ermöglichen. Gemäß BDEW-<br />
Empfehlung ist die Fernwirkeinrichtung den vor Ort vorhandenen Gegebenheiten anzupassen.<br />
Die BDEW-Empfehlung wird wie folgt umgesetzt:<br />
• Anlagen, bei denen die Übergabestelle in räumlicher Nähe zu ferngewirkten<br />
Einrichtungen des Netzbetreibers errichtet ist, bzw. Anlagen von hoher strategischer<br />
Bedeutung für den Netzbetrieb, werden fernwirktechnisch angeschlossen.<br />
Die Anlagen sind über vier Stufen bzgl. ihrer Einspeiseleistung steuerbar<br />
und die IST-Einspeiseleistung ist abrufbar.<br />
• Alle weiteren Anlagen, können mittels Tonfrequenzrundsteuerung (TRA) bzgl.<br />
ihrer Einspeiseleistung gesteuert werden.<br />
Die Fernwirkeinrichtung befindet sich in der Regel im Schalthaus des Umspannwerkes,<br />
bzw. der Schaltstelle.<br />
Der Tonfrequenzrundsteuerempfänger wird an der Übergabestelle installiert und muss<br />
über den Netzbetreiber erworben werden.<br />
Die Steuerleitungs-Verbindungen zwischen der Fernwirkeinrichtung / TRA und den<br />
vorgesehenen Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit zur Sollwertvorgabe der<br />
Einspeiseleistung (<strong>10</strong>0% - 60% - 30% - 0%), bzw. zur Abfrage der IST-<br />
Einspeiseleistung werden vom Anlagenbetreiber entsprechend hergestellt und betrieben.
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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Messung<br />
Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />
der Messstelle hat nach den Technischen Anschlussbedingungen zu erfolgen<br />
(siehe Anhang 1 bis 5).<br />
Bei Strömen größer 63A ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />
Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />
Kundeneigene Zähler können nur eingesetzt werden, wenn nicht Lieferung und Bezug<br />
mit einem Zähler gemessen wird. (z.B. bei Überschusseinspeisung)<br />
Inbetriebsetzung<br />
Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />
Inbetriebnahme sicher, dass zur Inbetriebnahme der verantwortliche<br />
Anlagenerrichter (z.B. Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung<br />
vor Ort ist. Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen,<br />
ob dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />
die Verplombung der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage<br />
vornimmt.<br />
Das Inbetriebsetzungsprotokoll (Bsp. Siehe Anlage 7) wird vom Netzbetreiber (oder<br />
dessen Beauftragten), dem Anlagenerrichter (oder dessen Beauftragten) und dem Anlagenbetreiber<br />
(oder dessen Beauftragten) nach erfolgreicher Inbetriebnahme unterschrieben.
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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Betrieb<br />
Der Anlagenerrichter, Planer und Betreiber verpflichtet sich mit der Anmeldung und Inbetriebnahme<br />
die nachstehend aufgeführten Grundsätze, Regeln und Richtlinien einzuhalten:<br />
- Der Anlagenbetreiber wird seine Anlage so betreiben, dass seine Blindstromentnahme<br />
aus dem Netz des Netzbetreibers nach Vorgabe des Netzbetreiber erfolgt. Der<br />
Wert des cos(phi) kann zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv liegen und/oder als<br />
Kennlinie dargestellt werden. Der Anlagenbetreiber wird auf seine Kosten in Abstimmung<br />
mit dem Netzbetreiber zur Einhaltung des vorgenannten Leistungsfaktors gegebenenfalls<br />
eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende<br />
Blindstromkompensation durchführen.<br />
cos φ<br />
0,9<br />
übererregt<br />
1<br />
0,2 0,5 1<br />
P/P N<br />
0,9<br />
untererregt<br />
P N<br />
: Nennleistung<br />
P: aktuelle Leistung<br />
Beispielkennlinien mit 2 Stützpunkten<br />
Beispielkennlinien mit 3 Stützpunkten<br />
- Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Erzeugungsanlage<br />
müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten<br />
Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.
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für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung
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für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung<br />
Stromkreisverteiler<br />
Kundenanlage<br />
Eigenerzeugungsanlage<br />
Hauptleitungsabzweigklemme<br />
Bezugs- und Lieferzähler<br />
(Zweirichtungszähler)<br />
Erzeugungszähler<br />
(mit Rücklaufsperre)<br />
L1 L2 L3<br />
L1 L2 L3<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 <strong>10</strong> 1112<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 <strong>10</strong> 1112<br />
grün-gelb<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
blau<br />
grün-gelb<br />
blau<br />
braun<br />
braun<br />
braun<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
braun<br />
braun<br />
braun<br />
SH Schalter<br />
PEN<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
HAK<br />
Wird der Erzeugungszähler als elektronischer Haushaltszähler (eHZ) verwendet, so ist<br />
die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die Abgangsseite (braun)<br />
auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzuklemmen.
Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung
Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 12/<strong>17</strong><br />
Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung<br />
Stromkreisverteiler<br />
Kundenanlage<br />
Eigenerzeugungsanlage<br />
Hauptleitungsabzweigklemme<br />
Bezugszähler<br />
(ohne Rücklaufsperre)<br />
Lieferzähler<br />
(ohne Rücklaufsperre)<br />
L1 L2 L3<br />
L1 L2 L3<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 <strong>10</strong> 1112<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 <strong>10</strong> 1112<br />
SH Schalter<br />
grün-gelb<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
blau<br />
grün-gelb<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
blau<br />
braun<br />
braun<br />
braun<br />
braun<br />
braun<br />
braun<br />
PEN<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
HAK<br />
Wird der Lieferzähler als elektronischer Haushaltszähler (eHZ) verwendet, so ist die<br />
Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die Abgangsseite (braun) auf<br />
die Klemmen 3, 6 und 9 aufzuklemmen.
Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 13/<strong>17</strong><br />
Anlage 5a: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung<br />
(<strong>Pfalzwerke</strong>)<br />
im Zählerschrank ( Deppe - Gehäuse )<br />
ZPK5-S<br />
A1 A3 A4 A6 A7 A9 A2 A5 A8 H1 H1 H1 H2A H2 H2 A1<br />
k l k l k l L1 L2 L3 H1 H2 N<br />
Der Sicherungsautomat<br />
darf nur über die 0,4 Ohm-<br />
Dämpfungswiderstände an<br />
die K-Seite der<br />
Stromwandler<br />
angeschlossen werden!<br />
Dämpfungswiderstand<br />
0,4 Ohm<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
1 2 3 4 5 6<br />
k l k l k l<br />
K L K L K L<br />
7 x 4 2<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
7 x 2,5 2 <strong>10</strong> A<br />
Die Messleitungen<br />
sind als Kabel<br />
NYY oder NYM mit<br />
bezifferten Adern<br />
auszuführen.<br />
Die Querschnitte<br />
gelten für einfache<br />
Längen bis 25 m.<br />
N<br />
Ü-Plan eines Zählerplatzes (Deppe-Schrank)
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für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Anlage 5b: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung<br />
(Energis)<br />
Hinweise:<br />
Zwischenklemmen zwischen Wandler und Klemmreihe im Zählerwechselschrank sind nicht statthaft. Spannungszuführungen zur<br />
Reihenklemme sind nicht abzusichern. Als Leiterquerschnitt für die Spannungsmessung ist Cu 2,5 mm² und für die Strommessung<br />
Cu 4 mm² zu verlegen (gültig für Leitungslängen bis 25 m, in allen anderen Fällen sind die Leitungsquerschnitte mit dem Netzbetreiber<br />
abzustimmen).<br />
Für Strom- und Spannungspfad sind getrennte Kabel zu verlegen. Der grün-gelbe Schutzleiter darf in keinem Falle als Strom- oder<br />
Spannungspfad benutzt werden. Die zwei Stromwandler-Sekundarleitungen eines Wandlerkerns sind in einer gemeinsamen Hülle<br />
(Kabel) zu führen. Nicht benötigte Leitungen innerhalb dieser Hülle dürfen zu keinem anderen Zweck genutzt werden. Die Spannungsleitungen<br />
sind kurzschluss- und erdschlusssicher nach VDE-Vorschrift zu verlegen. Eine eindeutige und dauerhafte Adernkennzeichnung<br />
ist anzubringen. Alle nicht gemessenen Anlagenteile müssen plombierbar ausgeführt werden.<br />
Zur Zählerstandsfernabfrage ist ein analoger Fernmeldeanschluss (TAE-Dose) bereitzustellen. Die näheren technischen Einzelheiten<br />
sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen.
Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 15/<strong>17</strong><br />
Zählerwechseltafel ZWT Nr. III<br />
Zählerwechselgrundplatte ZWG Nr. III<br />
Zählerwechselschrank ZWS Nr. III
Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
<strong>01</strong>/<strong>10</strong> 16/<strong>17</strong><br />
Anlage 6: Geltungsbereich<br />
Diese Richtlinie wurde in Zusammenarbeit mit der energis erstellt und gilt beim Anschluss<br />
von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz folgender Netzbetreiber:<br />
- <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH www.<strong>Pfalzwerke</strong>-Netzgesellschaft.de<br />
Ansprechpartner und weitere Informationen sind auf den web-Seiten der Netzbetreiber<br />
abrufbar.
Technische Richtlinie der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
<strong>01</strong>/<strong>10</strong> <strong>17</strong>/<strong>17</strong><br />
Anlage 7: Formulare und Vordrucke<br />
I. Anmeldung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />
mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
II. Auftragsblatt Netzverträglichkeitsprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />
mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
III. Prüfprotokoll Netzschutzprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem<br />
Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
III/a. Auftragsblatt Netzschutzprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem<br />
Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
IV. Inbetriebsetzungsantrag einer Eigenerzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />
mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
V. Inbetriebsetzungsprotokoll einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />
mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH