20.05.2014 Aufrufe

OpferFibel - Bundesministerium der Justiz

OpferFibel - Bundesministerium der Justiz

OpferFibel - Bundesministerium der Justiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

43<br />

14 Schadensersatz und<br />

Schmerzensgeld<br />

Welche Möglichkeiten gibt es, im Strafverfahren Schadensersatz<br />

und Schmerzensgeld zu beantragen?<br />

Welche Vorteile hat ein Täter-Opfer-Ausgleich?<br />

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?<br />

Klage in einem Zivilprozess<br />

Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz streng zwischen dem<br />

Zivilprozess, in dem die rechtlichen Verhältnisse <strong>der</strong> Bürger<br />

untereinan<strong>der</strong> geklärt werden und in dem Sie im Streitfalle Ihre<br />

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen können,<br />

und dem Strafprozess, in dem <strong>der</strong> staatliche Strafanspruch<br />

durchgesetzt werden soll. In einem Zivilverfahren treten Sie selbst<br />

als Kläger o<strong>der</strong> Klägerin auf. Für Zivilverfahren und Strafverfahren<br />

sind unterschiedliche Gerichte zuständig. Die Verfahren richten<br />

sich nach verschiedenen Gesetzen mit ganz unterschiedlichen<br />

Verfahrensvorschriften und Beweisregeln, nämlich <strong>der</strong> Zivilprozessordnung<br />

(ZPO) zum einen und <strong>der</strong> Strafprozessordnung (StPO)<br />

zum an<strong>der</strong>en.<br />

Gleichwohl gibt es für den Verletzten auch Möglichkeiten, in<br />

einem Strafverfahren auch zivilrechtliche Ersatzansprüche zu<br />

verfolgen.<br />

Adhäsionsverfahren<br />

Die StPO sieht ein sogenanntes Adhäsions- o<strong>der</strong> Anhangsverfahren<br />

vor. Der Verletzte o<strong>der</strong> sein Erbe können im Strafverfahren<br />

einen vermögensrechtlichen Anspruch (i. d. R. einen Anspruch auf<br />

Zahlung einer Geldsumme) geltend machen, wenn <strong>der</strong> Täter zur<br />

Tatzeit mindestens 18 Jahre alt war.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!