OpferFibel - Bundesministerium der Justiz
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43<br />
14 Schadensersatz und<br />
Schmerzensgeld<br />
Welche Möglichkeiten gibt es, im Strafverfahren Schadensersatz<br />
und Schmerzensgeld zu beantragen?<br />
Welche Vorteile hat ein Täter-Opfer-Ausgleich?<br />
Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?<br />
Klage in einem Zivilprozess<br />
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz streng zwischen dem<br />
Zivilprozess, in dem die rechtlichen Verhältnisse <strong>der</strong> Bürger<br />
untereinan<strong>der</strong> geklärt werden und in dem Sie im Streitfalle Ihre<br />
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen können,<br />
und dem Strafprozess, in dem <strong>der</strong> staatliche Strafanspruch<br />
durchgesetzt werden soll. In einem Zivilverfahren treten Sie selbst<br />
als Kläger o<strong>der</strong> Klägerin auf. Für Zivilverfahren und Strafverfahren<br />
sind unterschiedliche Gerichte zuständig. Die Verfahren richten<br />
sich nach verschiedenen Gesetzen mit ganz unterschiedlichen<br />
Verfahrensvorschriften und Beweisregeln, nämlich <strong>der</strong> Zivilprozessordnung<br />
(ZPO) zum einen und <strong>der</strong> Strafprozessordnung (StPO)<br />
zum an<strong>der</strong>en.<br />
Gleichwohl gibt es für den Verletzten auch Möglichkeiten, in<br />
einem Strafverfahren auch zivilrechtliche Ersatzansprüche zu<br />
verfolgen.<br />
Adhäsionsverfahren<br />
Die StPO sieht ein sogenanntes Adhäsions- o<strong>der</strong> Anhangsverfahren<br />
vor. Der Verletzte o<strong>der</strong> sein Erbe können im Strafverfahren<br />
einen vermögensrechtlichen Anspruch (i. d. R. einen Anspruch auf<br />
Zahlung einer Geldsumme) geltend machen, wenn <strong>der</strong> Täter zur<br />
Tatzeit mindestens 18 Jahre alt war.