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Entwicklung von Expertenstandards in der Pflege - Schwerhoerigen ...

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Stellungnahme des DSB<br />

<strong>Entwicklung</strong> <strong>von</strong> <strong>Expertenstandards</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong><br />

Seite 7 <strong>von</strong> 15<br />

Unterversorgung kann nur erfolgen, <strong>in</strong>dem e<strong>in</strong> HNO-Arzt nach Untersuchung neue Hörgeräte verordnet,<br />

die durch e<strong>in</strong>en Hörgeräteakustiker angepasst werden. Bei beidseitig vorhandener Schwerhörigkeit<br />

s<strong>in</strong>d zwei Hörgeräte zu verordnen und müssen auch getragen werden können.<br />

Gleichfalls muss geprüft werden, ob <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>patient überhaupt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage ist, die Geräte selbständig<br />

e<strong>in</strong>zusetzen und zu bedienen, Batteriewechsel vorzunehmen und die notwendige <strong>Pflege</strong> und Wartung<br />

durchzuführen. Sollte <strong>der</strong> Patient hierzu nicht mehr fähig se<strong>in</strong>, müsste das <strong>Pflege</strong>personal diese<br />

Aufgaben übernehmen und die hierfür notwendige Zeit zur Verfügung gestellt werden.<br />

Grund für e<strong>in</strong>e Unterversorgung kann <strong>der</strong> <strong>von</strong> den Patienten zu tragende Eigenanteil se<strong>in</strong>, <strong>der</strong> nach<br />

Ermittlungen des DSB durchschnittlich für zwei Hörgeräte bei 1.600 € liegt, im E<strong>in</strong>zelfall sogar ca.<br />

5.000 € betragen kann. Da <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>patient diese Kosten gewöhnlich nicht bezahlen kann, müssen<br />

sie <strong>von</strong> e<strong>in</strong>em Kostenträger übernommen werden.<br />

E<strong>in</strong>e Unterversorgung mit Hörgeräten hat zur Folge, dass ke<strong>in</strong> ausreichendes Sprachverstehen erzielt<br />

wird, die Hörgeräte deshalb nicht getragen werden und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schublade landen. Dies hält <strong>der</strong> DSB<br />

für gesundheitspolitisch unverantwortlich, zumal mangelndes Sprachverstehen den angestrebten<br />

<strong>Pflege</strong>-Therapiezielen zuwi<strong>der</strong>läuft und darüber h<strong>in</strong>aus aufgrund <strong>der</strong> entstehenden Isolation zusätzliche<br />

psychische und physische Erkrankungen hervorrufen kann.<br />

Vorschlag des DSB<br />

Die Prüfungsvorgaben für den MDK müssen bei vorhandenen Hörgeräten überarbeitet und ergänzt<br />

werden.<br />

Der DSB empfiehlt e<strong>in</strong>e Härtefallregelung für hörgeschädigte <strong>Pflege</strong>patienten bei <strong>der</strong> Hörgeräteversorgungen<br />

vorzusehen, die e<strong>in</strong>e Befreiung bzw. Verr<strong>in</strong>gerung <strong>von</strong> den Eigenleistungen enthält.<br />

Nach <strong>der</strong> Erfahrung des DSB s<strong>in</strong>d mitunter - über die Hörgeräte h<strong>in</strong>aus - weitere Kommunikationshilfen<br />

wie z.B. FM-Anlagen o<strong>der</strong> Induktionsanlagen notwendig. Auch hier bestehen Probleme mit <strong>der</strong><br />

F<strong>in</strong>anzierung, da die Krankenkassen oft Anträge auf Kostenübernahme ablehnen.<br />

6. Expertenstandard Rehabilitationsmaßnahmen bei Hörschädigung<br />

Sachverhalt<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erst- o<strong>der</strong> Nachuntersuchung s<strong>in</strong>d seitens des MDK-<strong>Pflege</strong>gutachters Vorschläge zur<br />

Rehabilitation zu erarbeiten.<br />

In den Formularen <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>gutachter s<strong>in</strong>d die neurologischen, orthopädischen o<strong>der</strong> kardiologischen<br />

Rehabilitationen namentlich aufgeführt. Als Rehabilitationsmaßnahmen werden u.a. Physikalische<br />

Therapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie genannt.<br />

Es fehlen jegliche H<strong>in</strong>weise darauf, dass auch bei pflegebedürftigen Menschen mit zusätzlichen Hörbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />

Rehabilitationsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong> können, z.B. Kommunikationstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g im<br />

Nachgang e<strong>in</strong>er Hörgeräteversorgung, Audiotherapie o<strong>der</strong> T<strong>in</strong>nitustherapie.<br />

Vorschläge des DSB<br />

Kommunikationstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g<br />

Nach e<strong>in</strong>er Hörgeräteversorgung, beson<strong>der</strong>s wenn es sich um e<strong>in</strong>e Erst-Versorgung handelte, muss<br />

gewährleistet se<strong>in</strong>, dass die erfor<strong>der</strong>lichen Hilfsmittel tatsächlich regelmäßig benutzt werden. Dies ist<br />

nur dann <strong>der</strong> Fall, wenn das neue Hören mit Hörgeräten richtig gelernt und geübt wird. Es ist zu bedenken,<br />

dass das hörentwöhnte Ohr mit den vielen neu gehörten Geräuschen nicht zurecht kommt.<br />

Lei<strong>der</strong> ist es nicht möglich, Hörgeräte e<strong>in</strong>fach anzulegen und dann sofort besser zu hören (wie etwa<br />

e<strong>in</strong>e Brille sofort besseres Sehen ermöglicht). Vielmehr handelt es sich oft um e<strong>in</strong>en langen Gewöhnungsprozess,<br />

<strong>der</strong> nur durch entsprechendes Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g verkürzt und optimiert werden kann.<br />

Durch e<strong>in</strong> „Kommunikationstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g mit Hörgeräten“ wird vermieden, dass die Hörgeräte unbenutzt <strong>in</strong><br />

Schubladen landen. Gleichzeitig wird durch das Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g die Kommunikation zwischen <strong>Pflege</strong>personal

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