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Stv V 10-03 - Pirate Leaks

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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />

An die<br />

Mitglieder<br />

der Stadtverordnetenversammlung<br />

und des Magistrates 17. März 20<strong>10</strong><br />

der Stadt Friedrichsdorf<br />

---------------------------------------------------<br />

Sehr geehrte Damen,<br />

sehr geehrte Herren,<br />

E I N L A D U N G<br />

hiermit lade ich Sie zur 30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />

der Stadt Friedrichsdorf<br />

am Donnerstag, 25. März 20<strong>10</strong>, um 19:30 Uhr,<br />

in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Stadtteil Friedrichsdorf,<br />

Hugenottenstraße 55, I. Obergeschoss, Zimmer <strong>10</strong>1, ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers<br />

2. Mitteilungen des Magistrates<br />

T e i l A:<br />

Vorlagen des Magistrates<br />

3. Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Friedrichsdorf<br />

Drucksachennummer: 12/20<strong>10</strong><br />

4. Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das HH-Jahr 20<strong>10</strong><br />

Drucksachennummer: 44/20<strong>10</strong><br />

5. Mittelfristige Maßnahmen Haushaltssicherungskonzept<br />

Drucksachennummer: 33/20<strong>10</strong><br />

6. 2. Fortschreibung Bedarfsplan Kinderbetreuung<br />

- Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>10</strong> – 2012<br />

Drucksachennummer: 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung<br />

/2<br />

Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />

Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 308<br />

eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de


- 2 -<br />

T e i l B:<br />

7. Entwicklung des Milupa-Geländes Friedrichsdorf<br />

Nutzungs- und Bebauungskonzept der GEG Grundstücksentwicklungsgesellschaft<br />

H.H. Göttsch KG<br />

Drucksachennummer: 34/20<strong>10</strong><br />

Anträge der Fraktionen<br />

8. Angebot fair gehandelter Produkte in städtischen<br />

Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />

Drucksachennummer: 39/20<strong>10</strong><br />

9. Unterzeichnung der Verpflichtung<br />

zum Klimaschutz - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />

Drucksachennummer: 48/20<strong>10</strong><br />

Anfragen der Stadtverordneten<br />

<strong>10</strong>. Integrationsmaßnahmen in<br />

Friedrichsdorfer Kindertagesstätten - StVo. I. Schunk Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />

Drucksachennummer: 32/20<strong>10</strong><br />

11. Gewerbeentwicklung in Friedrichsdorf - StVo. F. Klebe SPD -<br />

Drucksachennummer: 46/20<strong>10</strong><br />

12. Sozialer Wohnraum in Friedrichsdorf - StVo. F. Klebe SPD -<br />

Drucksachennummer: 47/20<strong>10</strong><br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Karl Günther Petry<br />

Stadtverordnetenvorsteher<br />

Anmerkung:<br />

Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />

öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und<br />

die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.


Stadt Friedrichsdorf 27.01.20<strong>10</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

12/20<strong>10</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 01.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 2.<br />

Zustimmung<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 3.<br />

Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Friedrichsdorf<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Ehrenmedaille der Stadt Friedrichsdorf wird an Herrn Peter Enders, Im Dammwald 8b,<br />

verliehen.<br />

Die Verleihung soll im Rahmen des Jahresempfangs der Stadt Friedrichsdorf am 12. September<br />

20<strong>10</strong> erfolgen.<br />

Sachdarstellung:<br />

Peter Enders erfüllt in ganz besonderem Maße die Voraussetzungen zur Verleihung der städtischen<br />

Ehrenmedaille.<br />

Herr Enders trat am 1. Januar 1956 in die DLRG ein. Seinen Leistungsschein, heute Rettungsschwimmabzeichen<br />

„Gold“ erwarb er im Jahre 1960. Seit 17. Februar 1964 ist er im Besitz des<br />

Lehrscheins und in Ausbildung von Schwimmern und Rettungsschwimmern tätig. Von 1974 bis<br />

1986 war Peter Enders als Technischer Leiter im Ortsverband Friedrichsdorf verantwortlich für die<br />

gesamte schwimmmerische-Ausbildung. Hierbei lag sein Augenmerk besonders in der Anfängerschwimmausbildung<br />

und in der Ausbildung von jungen Rettungsschwimmern, die er auch regelmäßig<br />

auf Meisterschaften und Vergleichswettkämpfe begleitete und betreute. Peter Enders war<br />

neun Jahre Technischer Leiter des Landesverbandes Hessen der DLRG, dessen Präsident er<br />

dann von 1991 bis 1997 war. Neben den Tätigkeiten in den übergeordneten Gliederungen des<br />

DLRG war er von 1986 bis Anfang 2001 1. Vorsitzender des Ortsverbandes Friedrichsdorf. Peter<br />

Enders steht auch nach seinem Rückzug als 1. Vorsitzender jeden Sommer am Beckenrand des<br />

Freibades und steht mit Rat und Tat bei der Schwimmausbildung zur Seite.<br />

Seit August 2008 ist er Beauftragter Aktiv 50 plus des DLRG Landesverbandes Hessen und Mitglied<br />

im Forum 50 plus des DLRG Bundesverbands in Bad Nenndorf.<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Stadt Friedrichsdorf 12.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: 901-<strong>10</strong> mü-bm<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

44/20<strong>10</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Haupt- und Finanzausschuss 18.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.1<br />

Eil-Vorlage<br />

Magistrat 22.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Mitteilung<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 4.<br />

Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das HH-Jahr 20<strong>10</strong><br />

Beschlussvorschlag:<br />

I. Die Genehmigung der Haushaltssatzung 20<strong>10</strong> mit den entsprechenden Auflagen und Bedingungen<br />

der Aufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen.<br />

II. Gegen den Bescheid der Aufsichtsbehörde vom 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> wird kein Widerspruch erhoben.<br />

III. Die Stadt Friedrichsdorf folgt der aufsichtsbehördlich geänderten Verpflichtungsermächtigung<br />

mittels eines sogenannten Beitrittsbeschlusses, um die Rechtswirksamkeit der HH-Satzung<br />

20<strong>10</strong> herzustellen. Die HH-Satzung 20<strong>10</strong> wird wie folgt geändert:<br />

§ 3 – Verpflichtungsermächtigung<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im HH-Jahr 20<strong>10</strong> zur Leistung von<br />

Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

verringert sich um 175.000,00 € auf nunmehr 13.720.000,00 €.<br />

Sachdarstellung:<br />

Mit Schreiben v. 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> erteilt der Landrat des Hochtaunuskreises die Genehmigung zur<br />

HH-Satzung 20<strong>10</strong>. Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Einschränkungen:<br />

I. Die Erteilung der Gesamtgenehmigung der Kredite erfolgt nur unter dem Vorbehalt der<br />

Einzelgenehmigung gemäß § 114 j Abs. 4 Nr. 2 HGO<br />

II.<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.895.000,00 € wird<br />

um 175.000,00 € auf dann noch 13.720.000,00 € gekürzt.


Drucksachennummer: 44/20<strong>10</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />

Die Kürzung der Verpflichtungsermächtigung erfolgte für den Rad- und Fußweg Seulberg/Burgholzhausen,<br />

da dies eine neue Maßnahme nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ist und hierfür keine<br />

Genehmigung erteilt werden kann. Es können grundsätzlich nur begonnene Maßnahmen fortgeführt<br />

werden.<br />

In ihrer Genehmigung zur HH-Satzung weist die Aufsichtsbehörde außerdem dringend darauf hin,<br />

dass das bisherige HH-Sicherungskonzept weiter fortgeschrieben werden muss. Insbesondere<br />

müssen die bestehenden Gebührenstrukturen auf Kostendeckung überprüft werden. Die Erhebung<br />

von Beiträgen (Straßenbeiträge) sind dringend zu überprüfen. Auch die Anpassung der Steuerhebesätze<br />

über das bereits vorgenommene Maß an den jeweiligen gewogenen Bundesdurchschnitt<br />

wird angeraten. Des Weiteren werden Vermögensveräußerungen zur Schuldenreduzierung, der<br />

Verzicht auf neue Investitionen, eine Reduzierung der Verschuldung, eine Reduzierung der freiwilligen<br />

Ausgaben und eine weitere Reduzierung der Personalkosten angemahnt. Spätestens mit der<br />

HH-Satzung 2011 ist der Aufsichtsbehörde zu all diesen Maßnahmen eine entsprechende Fortschreibung<br />

des HH-Sicherungskonzeptes vorzulegen und über die Ergebnisse zu berichten. Es<br />

wird auf das ebenfalls im Beratungslauf befindliche HH-Sicherungskonzept verwiesen (DS-Nr.<br />

33/20<strong>10</strong>). Die gesamte HH-Genehmigung mit den jeweiligen Einzelbegründungen der Aufsichtsbehörde<br />

ist als Anlage der Vorlage beigefügt.<br />

Damit der HH-Plan und die HH-Satzung 20<strong>10</strong> entsprechend der Vorgaben der Aufsichtsbehörde<br />

umgesetzt werden können, muss ein entsprechender Beitrittsbeschluss zu der Verfügung des<br />

Landrates erfolgen. Die bereits vom Parlament beschlossene HH-Satzung vom <strong>10</strong>.12.2009 ist somit<br />

nochmals mit den geänderten Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu beschließen. Eine Änderung<br />

erfolgt im § 3 der HH-Satzung. Dort wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von<br />

13.895.000,00 € auf 13.720.000,00 € gekürzt. Ansonsten erfolgen keine Änderungen der bereits<br />

beschlossenen HH-Satzung. Der HH-Plan und die HH-Satzung 20<strong>10</strong> können erst nach dem Beitrittsbeschluss<br />

bekannt gemacht werden. Die vorläufige Haushaltsführung verlängert sich somit bis<br />

zu diesem Zeitpunkt.<br />

Anlagen<br />

HH-Satzung der Stadt Friedrichsdorf für das HH-Jahr 20<strong>10</strong> (Beitrittsbeschluss)<br />

HH-Genehmigung des Landrates des Hochtaunuskreises<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage 1 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 1 von 3 -


Anlage 1 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 2 von 3 -


Anlage 1 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 3 von 3 -


Anlage 2 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 1 von 4 -


Anlage 2 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 2 von 4 -


Anlage 2 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 3 von 4 -


Anlage 2 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 4 von 4 -


Stadt Friedrichsdorf 01.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />

Aktenzeichen: 901-151 mü-bm<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

33/20<strong>10</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.<br />

Kenntnisnahme<br />

Haupt- und Finanzausschuss 18.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 5.<br />

Mittelfristige Maßnahmen Haushaltssicherungskonzept<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die von der Verwaltung vorgelegte Liste der freiwilligen Leistungen und der über Standard liegenden<br />

Pflichtleistungen wird zur Kenntnis genommen und beraten.<br />

Sachdarstellung:<br />

Der vom Parlament beschlossene Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

20<strong>10</strong> schließen mit einem Haushaltsfehlbetrag von rund 8,7 Mio. € ab. Es war deshalb unumgänglich,<br />

ein HH-Sicherungskonzept gemäß § 92 Abs. 4 HGO i. V. m. § 24 Abs. 4 GemHVO-Doppik zu<br />

beschließen. Das Parlament hat hierzu auch einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das HH-<br />

Sicherungskonzept sah ein Bündel von kurzfristigen Maßnahmen vor, die mittlerweile größtenteils<br />

bereits umgesetzt wurden. Außerdem sah das HH-Sicherungskonzept ein weiteres Bündel von<br />

mittelfristigen Maßnahmen vor. In der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.11.09<br />

über das HH-Sicherungskonzept wurde vom Haupt- und Finanzausschuss deshalb folgender Beschluss<br />

gefasst:<br />

Herr Knapp schlägt vor, dass die im HH-Sicherungskonzept genannten „mittelfristigen<br />

Maßnahmen“ in einem 2. Schritt verfeinert werden sollen. Hierüber ist dem Haupt- und<br />

Finanzausschuss regelmäßig zu berichten. Unabhängig davon soll auch in den jeweils<br />

vorzulegenden Finanzzwischenberichten auf die Umsetzung des HH-Sicherungskonzeptes<br />

konkret eingegangen und hierzu Stellung genommen werden.


Drucksachennummer: 33/20<strong>10</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />

Die Verwaltung hat in Umsetzung dieses Beschlusses alle freiwilligen Leistungen bzw. Pflichtleistungen<br />

über Standard aufgelistet. Die komplette Auflistung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.<br />

In dieser Ausarbeitung wurde von maximalen Einsparungen ausgegangen. Unter anderem wurde<br />

unterstellt, die Schließung des Freibades Friedrichsdorf, die Schließung des Forums Friedrichsdorf,<br />

Erhöhung der Gewerbesteuer um <strong>10</strong> Punkte, Einführung einer Straßenbeitragssatzung, Wegfall<br />

der kompletten Wirtschaftsförderung, Wegfall des kompletten Kulturprogramms, Schließung<br />

der Kinderhorte und Einstellung der Vereinsförderung in voller Höhe.<br />

Wenn alle diese Maßnahmen umgesetzt würden, ergäbe sich ein Einsparpotential von rund<br />

5,3 Mio. €. Insgesamt würde dies jedoch noch nicht ausreichen, um das Defizit des HH-Planes<br />

mit rund 8,7 Mio. € zu decken. Danach verbliebe immer noch ein Defizit von rund 3,4 Mio. €.<br />

Sofern keinerlei Umsetzung der hier angeführten Maßnahmen vorgesehen würde, wäre alternativ<br />

an eine Anhebung der Grundsteuer B zu denken, die dann auf 1.240 %-Punkte angehoben<br />

werden müsste bzw. eine Anhebung der Gewerbesteuer auf 720 %-Punkte. Damit wäre dann allerdings<br />

eine Vollabdeckung des Defizits gewährleistet.<br />

Zur aktuellen finanziellen Situation ist zum 28.02.20<strong>10</strong> leider ein weiterer Einbruch der städtischen<br />

Steuern zu verzeichnen. Das Defizit im Ergebnishaushalt beläuft sich auf rund 2,5 Mio. €. Gegenüber<br />

dem bereits sehr schlechten Vorjahr ergibt sich nochmals eine Verschlechterung der städtischen<br />

Finanzlage um rund 1,4 Mio. €.<br />

Anlage<br />

Aufstellung freiwillige Leistungen bzw. Pflichtleistungen über Standard<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 1 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 2 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 3 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 4 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 5 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 6 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 7 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 8 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 9 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite <strong>10</strong> von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 11 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 12 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 13 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 14 von 15 -


Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 15 von 15 -


Stadt Friedrichsdorf 18.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Jugend- und Sozialamt<br />

Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 5.<br />

Zustimmung<br />

Original-Vorlage<br />

Ausschuss für Jugend, Soziales, 17.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 2.<br />

Änderungen in Sachdarstellung<br />

und Anlage S. 9 „Friedrichsdorf“<br />

einstimmiger Beschluss<br />

Kultur und Sport<br />

Original-Vorlage<br />

Haupt- und Finanzausschuss 18.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 2.<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

2. Fortschreibung Bedarfsplan Kinderbetreuung<br />

- Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>10</strong> – 2012<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Original-Vorlage<br />

1. Ergänzung<br />

Die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes Kinderbetreuung in Friedrichsdorf, Kindertagesstättenentwicklungsplan<br />

20<strong>10</strong> – 2012 wird vorbehaltlich des Haushaltssicherungskonzeptes gemäß<br />

Anlage beschlossen.<br />

Sachdarstellung:<br />

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2007 wird nunmehr die<br />

2. Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes vorgelegt.<br />

In der 2. Fortschreibung, die den Planungszeitraum 20<strong>10</strong> – 2012 beinhaltet, wurden die Planungsdaten<br />

aktualisiert und die neuen Bedarfe errechnet. Gleichzeitig wird über die durchgeführten<br />

Maßnahmen im vergangenen Jahr berichtet sowie Empfehlungen zum Ausbau des Betreuungsangebotes<br />

20<strong>10</strong> – 2012 gegeben.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigen die Neuschaffung von Kindergartenplätzen<br />

durch freie Träger in der Kernstadt Friedrichsdorfs und Umstrukturierungen durch Nachfragen im<br />

Bereich der Schulkinderbetreuung sowie Ausbau der U-3 Betreuung.<br />

Die 2. Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes stimmt mit dem Leitbild „Friedrichsdorf<br />

– Bürgersinn und Toleranz“ überein.


Drucksachennummer: 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Stadtteil Maßnahme Zusatzkosten<br />

Friedrichsdorf<br />

Köppern<br />

Einrichtung einer Hortgruppe<br />

in vorhandenen Gebäuden in<br />

unmittelbarer Nähe der Peter-<br />

Härtling-Schule (z. B. Kita<br />

Hoher Weg)<br />

Einrichtung einer 4. Gruppe<br />

im ev. Kita Köppern (Krippe)<br />

Das Konzept und die<br />

Kosten für Möblierung/<br />

Umbau, Personal wird<br />

dem JSA und HFA<br />

vorgelegt.<br />

Berechnet<br />

für Monat/Jahr<br />

ca. 80.000,00 € Im Haushalt 20<strong>10</strong><br />

bereits eingeplant<br />

Burgholzhausen<br />

Einrichtung 2 altersübergreifender<br />

Gruppen im Kinderhaus<br />

Peter-Geibel-Straße<br />

Erweiterung Betreuungsangebot<br />

Grundschule<br />

Möblierung 2.000,00 € Im Haushalt 20<strong>10</strong><br />

bereits eingeplant<br />

Möblierung 2.000,00 € Im Haushalt 20<strong>10</strong><br />

bereits eingeplant<br />

Seulberg Keine Veränderungen geplant<br />

Durch die vorgeschlagene Reduzierung einer Kindergartengruppe im Kinderhaus Am Erlenbach<br />

werden Fachkraftstunden freigesetzt, die für die oben angegebenen Maßnahmen in Friedrichsdorf<br />

und Burgholzhausen sodann zur Verfügung stehen. Die personelle Ausstattung für diese ggf. neuen<br />

Maßnahmen bewegt sich daher im Rahmen des Stellenplanes 20<strong>10</strong>.<br />

Die Umsetzung der vorstehend genannten Maßnahmen kann nur erfolgen, wenn im Rahmen der<br />

Beratung über das Haushaltssicherungskonzept dieser Bereich von Streichung bzw. Kürzung verschont<br />

wird.<br />

Anlage<br />

Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>10</strong> – 2012<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster Stadtrat


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 1 von 12 -<br />

Bedarfsplan Kinderbetreuung in Friedrichsdorf<br />

Kindertagesstättenentwicklungsplan<br />

2. Fortschreibung<br />

20<strong>10</strong> – 2012<br />

Herausgeber:<br />

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf<br />

Jugend- und Sozialamt<br />

Hugenottenstr. 55<br />

61381 Friedrichsdorf<br />

Februar 20<strong>10</strong>


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 2 von 12 -<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Einführung – Ausbau U-3 Betreuung geht voran!<br />

2. Angebot und Nachfrageentwicklung<br />

2.1 Ausbauziele gemäß KiföG werden 20<strong>10</strong> nahezu erreicht<br />

2.2 Hohe Nachfrage Schulkinderbetreuung<br />

in Friedrichsdorf und Burgholzhausen<br />

3. Durchgeführte Maßnahmen 2009 und Empfehlungen 20<strong>10</strong>-2011<br />

3.1 Was wurde in den Stadtteilen umgesetzt?<br />

3.2 Empfehlungen zum Ausbau des Angebotes bis September 20<strong>10</strong><br />

4. Aktuelles aus der Kindertagespflege<br />

Abkürzungen:<br />

SGB<br />

Sozialgesetzbuch<br />

HKJGB<br />

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch<br />

TAG<br />

Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />

KiföG<br />

Kinderförderungsgesetz<br />

RIMS<br />

Rhein-Main-International Montessori School<br />

U-3 Altersstufe „unter 3 Jahren“<br />

EKHN<br />

Evang. Kirche in Hessen und Nassau


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 3 von 12 -<br />

1. Einführung – Ausbau U-3 Betreuung geht voran!<br />

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2007 wurde der<br />

Magistrat beauftragt, einen Kindertagesstättenentwicklungsplan zu erstellen und<br />

diesen jährlich zu überarbeiten und fortzuschreiben. Der Magistrat legt hiermit<br />

die 2. Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes vor.<br />

Er beinhaltet den Planungszeitraum 20<strong>10</strong> bis 2012, beschreibt das derzeitige Platzangebot<br />

und die aktuelle Nachfrage.<br />

Der vorliegende Bedarfsplan nach § 30 Abs. 1 HKJGB, der auch im Einvernehmen<br />

mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe erstellt und fortgeschrieben ist, stellt die<br />

Grundlage für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung in Friedrichsdorf dar. Die<br />

Stadt Friedrichsdorf trägt in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan<br />

ausgewiesenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege<br />

zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit<br />

wurden die Angebote mit den konfessionellen, den freien Trägern (RIMS, Waldkindergarten,<br />

Kita Waldwichtel) und dem Mütter- und Familienzentrum (Kindertagespflege)<br />

abgestimmt und neu bewertet.<br />

Der Bedarfsplan ist ebenfalls Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus<br />

dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“. Gefördert<br />

wird die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren durch<br />

neue und Erweiterungsbaumaßnahmen, wie Um- und Ausbau, sowie für den Bereich<br />

der Tagespflege und für Ausstattungsinvestitionen. Aktuell wird das Neubauprojekt<br />

Kita Waldwichtel im Wohngebiet Waldkristall durch das vorstehende Investitionsprogramm<br />

gefördert.<br />

Die Evangelische Kirchengemeinde Köppern plant für einen Ausbau der U-3<br />

Betreuung in der Kita Unterm Regenbogen einen Anbau mit Mitteln aus diesem<br />

Förderprogramm. Hierfür wird mit einem Zuschuss von bis zu 145.000,00 € für zehn<br />

Krippenplätze (je Kind 14.500,00 €) gerechnet. Auch dieses Bauvorhaben soll in die<br />

Prioritätenliste des Hochtaunuskreises aufgenommen werden. Entsprechende Anträge<br />

werden im Mai 20<strong>10</strong> gestellt.<br />

Mit der neuen Kindertagesstätte Waldwichtel und der Erweiterung der Evangelischen<br />

Kindertagesstätte im Stadtteil Köppern werden in diesem Jahr 60 zusätzliche<br />

Krippenplätze geschaffen. Zusammen mit den bereits eingerichteten Plätzen und<br />

dem Angebot der Tagespflege wird sodann ein Betreuungsangebot für 185 Kinder<br />

im Alter unter 3 Jahren angeboten. Damit erreicht die Stadt eine Betreuungsquote<br />

von 30,3 % und ist dem im Kinderförderungsgesetz (KiföG) festgeschriebenen Ausbauziel<br />

von 35 % aller Kinder von 0 bis 3 Jahren deutlich näher gekommen.<br />

Bei einer inzwischen auch in Friedrichsdorf rückläufigen Geburtenentwicklung wird<br />

für das Jahr 2013 eine Zahl von ca. 600 Kindern unter 3 Jahren prognostiziert.<br />

Demnach wären 2<strong>10</strong> Plätze für Kinder unter 3 Jahren bereitzustellen. Das derzeit<br />

noch „fehlende Angebot“ von 25 Plätzen könnte durch freiwerdende Gruppen z. B.<br />

in der Kita Stettiner Ring nach Fertigstellung des Betreuungszentrums Hardtwaldschule<br />

und/oder durch Angebote freier Träger geschaffen werden.


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 4 von 12 -<br />

2. Angebot und Nachfrageentwicklung<br />

2.1 Ausbauziele gemäß KiföG werden 20<strong>10</strong> nahezu erreicht<br />

Zum Stichtag 31.12.2009 leben in Friedrichsdorf 609 Kinder (31.12.2008 = 636 Kinder)<br />

unter 3 Jahren, die sich wie folgt aufteilen<br />

(bis 1 Jahr = 189, 1-2 Jahre = 196, 2-3 Jahre = 224 Kinder).<br />

Durch die von der Stadt eingeleiteten Maßnahmen können im Laufe des Jahres 130<br />

Plätze in Kindertageseinrichtungen und bis zu 55 Plätze über die Tagespflege für<br />

Kinder unter 3 Jahren angeboten werden. Dies entspricht einer Versorgungsquote<br />

von 30,3 %, d.h. die Vorgaben des TAG (Schaffung von 20 % Betreuungsangebot<br />

für unter 3-jährige bis Oktober 20<strong>10</strong>) werden erfüllt. Ab 01.08.2013 hat ein Kind, das<br />

das 1. Lebensjahr vollendet hat (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) Anspruch auf frühkindliche<br />

Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Bundesregierung<br />

geht von einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 35 % aller unter 3-jähriger<br />

aus, der tatsächliche Bedarf muss jedoch vor Ort erhoben werden. Aufgrund der Wartelisten<br />

und der Nachfragen in der Stadt Friedrichsdorf ist davon auszugehen, dass in<br />

den nächsten Jahren noch 25 Plätze geschaffen werden müssen.<br />

Belegung und Nachfrage Betreuungsplätze U-3<br />

Stadtteile<br />

Angebot<br />

Warteliste<br />

Aktuell<br />

Gesamt<br />

Plätze<br />

ab<br />

8/20<strong>10</strong><br />

Planung<br />

Anzahl Kinder<br />

0 - 3 Jahre<br />

Vorjahr in (..)<br />

Stand: 01.01.201<br />

2. Ausbaustufe<br />

gem. KiföG<br />

(35 % bis 2013)<br />

2011 - 2012<br />

zusätzlich<br />

Friedrichsdorf 182 (189) 64<br />

Kita Hoher Weg 26 15 37 15<br />

Kita Waldwichtel 48 50<br />

Projekt „Bauernhofkin<br />

dergarten<br />

Köppern 136 (132) 47<br />

Evang. Kita Dreieichs <strong>10</strong> 14 20<br />

Burgholzhausen 74 (98) 26<br />

Kita. Rodheimer Str. 15 13 15<br />

Seulberg 217 (217) 76<br />

KH Marc-Aurel-Ring 30 38 30<br />

Städt. Einrichtungen<br />

oder freie Träger<br />

Betreut in<br />

Kindertagespflege<br />

55 55<br />

Gesamt 125 150 185 25 609 (636) 213<br />

5*<br />

20**<br />

* = Das Projekt „Bauernhofkindergarten“ ist lt. Mitteilung des Vorstandes wegen offener<br />

Finanzierungsfragen zunächst bis 2011 zurückgestellt.<br />

** = 20 Plätze können nach Fertigstellung des Betreuungszentrums Hardtwaldschule<br />

in der Kita Stettiner Ring und/oder auch durch einen freien Träger geschaffen werden.


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 5 von 12 -


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 6 von 12 -


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 7 von 12 -<br />

2.2 Hohe Nachfrage Schulkinderbetreuung in Friedrichsdorf und Burgholzhausen!<br />

In den Stadtteilen Friedrichsdorf und Burgholzhausen zeichnet sich eine hohe Nachfrage<br />

nach Hort- und Betreuungsplätzen für die Schulkinder 20<strong>10</strong>/2011 ab. In der<br />

nachstehenden Tabelle werden die aktuelle Belegung, die voraussichtlichen Abgänge<br />

im Sommer 20<strong>10</strong> und die Vormerkungen aufgeführt. Eine sichere Prognose ist<br />

wegen der teilweise noch unklaren Einschulungen (Schuluntersuchungen sind noch<br />

nicht abgeschlossen) und der schwierigen Arbeitsmarksituation noch nicht möglich.<br />

Die aktualisierte Nachfrage bei den Eltern bestätigt aber den Bedarf.<br />

Nachdem durch die im letzten Jahr eingeleiteten Maßnahmen in den Stadtteilen<br />

Köppern und Seulberg die Nachfrage weitestgehend befriedigt werden konnte, wurden<br />

auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Überlegungen für<br />

die Stadtteile Friedrichsdorf und Burgholzhausen angestellt. Sofern die städt. Gremien<br />

den Vorschlägen zustimmen, können für die Eltern - auch unter dem Aspekt der<br />

Haushaltskonsolidierung - zwar keine Ideallösungen aber dennoch akzeptable Lösungen<br />

angeboten werden. Hierzu wird im Abschnitt „Empfehlungen 20<strong>10</strong> bis 2011“<br />

noch näher eingegangen.<br />

Für die Stadtteile Köppern und Seulberg sind aktuell keine weiteren Maßnahmen für<br />

zusätzliche Plätze zur Schulkindbetreuung zu treffen.<br />

Voraussichtlicher Betreuungsbedarf Schulkinder zum Schuljahresbeginn 20<strong>10</strong>/2011<br />

Einrichtung<br />

Kapazität<br />

Belegung<br />

Januar<br />

20<strong>10</strong><br />

Abgänge<br />

Sommer<br />

20<strong>10</strong><br />

Belegung<br />

01.08.20<strong>10</strong><br />

Vormerkungen<br />

neues<br />

Schuljahr<br />

voraus.<br />

Belegung<br />

ab Sept.<br />

20<strong>10</strong><br />

Zusätz.<br />

Bedarf<br />

Friedrichsdorf<br />

Hort Hoher Weg 26 69 68 3 65 20 69 + 16<br />

Betr. P-Härtling-Schule 30 32 7 25 14 30 + 9<br />

Köppern<br />

Hort KH am Erlenbach 45 44 11 33 14 45 + 2<br />

Betr. Grundschule 50 50 13 37 4 43 - 7<br />

Burgholzhausen<br />

Hort P-Geibel-Str. 46 46 9 37 20 46 + 11<br />

Betr. Grundschule 50 43 8 35 8 43 - 7<br />

Seulberg<br />

Hort Stettiner Ring 28 27 2 25 5 28 + 2<br />

Hort Oberbornstr. 39 39 5 34 5 39 +/- 0<br />

Hardtwaldschule:<br />

- Hortpavilllon 25 22 2 20 7 25 + 2<br />

- Betreuungsgruppe 60 58 9 49 8 57 - 3


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 8 von 12 -<br />

3. Durchgeführte Maßnahmen 2009 und Empfehlungen 20<strong>10</strong>-2011<br />

3.1 Was wurde in den Stadtteilen umgesetzt?<br />

Friedrichsdorf<br />

- Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Mittagstisch wurde in der ev. Kindertagesstätte<br />

„Kleinkinderschulstiftung“ zu Beginn des neuen Kindergartenjahres<br />

2009/20<strong>10</strong> eine weitere Gruppe mit dem Angebot eines Mittagstisches<br />

eingerichtet. Die Öffnungszeiten blieben vorerst bis 15:00 Uhr unverändert.<br />

Die anteiligen Personalkosten wurden von der Stadt Friedrichsdorf übernommen.<br />

- Das Neubauvorhaben in dem Wohngebiet „Waldkristall“ mit einer 6-zügigen<br />

Kindertagesstätte wird im Frühjahr 20<strong>10</strong> realisiert. Aufgrund der neuen Mindestvoraussetzungen<br />

und der hohen Nachfrage wurde die ursprünglich geplante<br />

Platzzahl von 36 Plätzen auf 50 Plätze U-3 angehoben. Eine weitere<br />

Kindergartengruppe mit 25 Plätzen wird ebenfalls eingerichtet. Wegen der witterungsbedingten<br />

Verzögerung des Neubaus sollen bis zum Sommer 20<strong>10</strong> 30<br />

Kinder U-3 in einer Raumelementanlage betreut werden.<br />

- Die RIMS e. V. hat ihr Angebot wegen der hohen Nachfrage um eine weitere<br />

Kindergartengruppe erweitert. Es stehen nunmehr 3 CASA-Kinderhausgruppen<br />

mit bis zu 75 Plätzen zur Verfügung. Hiervon sind aktuell 30 Plätze an<br />

Kinder aus Friedrichsdorf vergeben.<br />

Köppern<br />

- Aufgrund des erhöhten Bedarfes an Hortplätzen im Stadtteil Köppern wurde<br />

innerhalb des Kinderhauses am Erlenbach zum Schuljahresbeginn 2009/20<strong>10</strong><br />

eine reguläre Hortgruppe mit 20 Plätzen eingerichtet. Hierfür wurden im Stellenplan<br />

20<strong>10</strong> zusätzliche Fachkraftstunden berücksichtigt. Da das Gebäude<br />

für 4 Gruppen ausgelegt ist und sich die Nachfrage nach Hortplätzen dauerhaft<br />

abzeichnet, wird zu Beginn des Kindergartenjahres 20<strong>10</strong>/2011 die Einrichtung,<br />

wie bereits in der letzten Fortschreibung des Bedarfsplanes angekündigt,<br />

um eine Kindergartengruppe reduziert.<br />

Burgholzhausen<br />

- Die ursprünglich als „Zwischenlösung“ eingerichtete Kleinkindgruppe in der<br />

Kindertagesstätte Rodheimer Straße wurde nunmehr als dauerhafte Lösung<br />

für 15 Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren eingerichtet. Aufgrund der hohen<br />

Nachfrage am Nachmittag wurden dort die Fachkraftstunden angehoben.<br />

Seulberg<br />

- Wegen der erhöhten Nachfrage nach Hortplätzen im Stadtteil Seulberg wurde<br />

eine Gruppe mit erweiterter Altersmischung in der Kita Stettiner Ring eingerichtet.<br />

Die Anzahl der Kindergartenplätze reduzierte sich und es können 5-6<br />

Schulkinder in der Gruppe mit erweiterter Altersmischung betreut werden.<br />

- Das Betreuungsangebot „B“ an der Hardtwaldschule wurde von 30 auf 35<br />

Plätze erweitert, bei gleichzeitiger Reduzierung des Platzangebotes im<br />

Betreuungsangebot „A“ um 5 auf 25 Plätze.


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 9 von 12 -<br />

3.2 Empfehlungen zum Ausbau des Angebotes bis September 20<strong>10</strong><br />

Unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Bedarfszahlen werden folgende<br />

Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

Friedrichsdorf<br />

– Um die aktuell hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Schulkinder zu<br />

befriedigen, sollen Möglichkeiten gefunden werden, in unmittelbarer Nähe der<br />

Grundschule in vorhandenen Gebäuden (z. B. Kita Hoher Weg) eine Hortoder<br />

Betreuungsgruppe für 20 – 25 Kinder einzurichten. Die Kosten für Möblierung/Umbau<br />

sowie Personal sind aus dem Haushalt 20<strong>10</strong> zu bestreiten.<br />

Das Konzept hierzu ist dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport<br />

und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Köppern<br />

– Aufgrund der Stabilisierung der Kinderzahlen im Stadtteil Köppern, aber auch<br />

aufgrund der Notwendigkeit die U-3 Betreuung weiter auszubauen, soll in der<br />

Evang. Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ eine 4. Gruppe als Krippengruppe<br />

eingerichtet werden. Im Hinblick auf die Entwicklung der Kinderzahlen<br />

im Alter von 3 bis 6 Jahren würde sich die künftige Konzeption der Evang.<br />

Kindertagesstätte wie folgt gestalten:<br />

1 Kindergartengruppe mit max. 25 Kindern v. 3. Lebensjahr bis Einschulung,<br />

2 „geöffnete Kindergartengruppen“ (2-6 Jahre) mit jeweils max. 25 Kindern,<br />

davon 5 Kinder im Alter von 2-3 Jahren.<br />

1 Krippengruppe mit max. <strong>10</strong> Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite <strong>10</strong> von 12 -<br />

Die Evang. Kirchengemeinde kann für den dafür erforderlichen Anbau (U-3<br />

Betreuung) Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />

2008 bis 2013 in Höhe von bis zu 145.000,00 € erhalten. Weitere<br />

Zuschüsse von 5.000,00 € für Ausstattungen. Vorteilhaft für die anteilige städtische<br />

Finanzierung der künftigen Betriebskosten ist auch, dass für das Projekt<br />

aus dem Krippenprogramm der EKHN Zuschüsse für die laufenden Betriebskosten<br />

mit jeweils 12.000,00 €/Jahr gewährt werden können. Die entsprechenden<br />

Anträge werden durch die Kirchengemeinde gestellt und es wird im<br />

März 20<strong>10</strong> darüber entschieden. Die Mehrkosten für die personelle Ausstattung<br />

sind im städtischen Haushalt 20<strong>10</strong> bereits hochgerechnet und enthalten.<br />

Die bestehende Betriebsvereinbarung mit der Evang. Kirchengemeinde ist zu<br />

aktualisieren.<br />

Mit der Neuausrichtung der Evang. Kindertagesstätte und der konzeptionellen<br />

Anpassung der städtischen Kindertagesstätte Kinderhaus Am Erlenbach sowie<br />

mit dem Betreuungsangebot an der Grundschule wird ein ausreichendes<br />

Angebot für den Stadtteil Köppern für Kinder von 0 bis <strong>10</strong> Jahren geschaffen.<br />

Weitere Maßnahmen sind für diesen Stadtteil vorerst nicht zu treffen.<br />

Burgholzhausen<br />

– Wegen der erhöhten Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Schulkinder wird<br />

vorgeschlagen, im Kinderhaus Peter-Geibel-Straße 2 altersübergreifende<br />

Gruppen Kindergarten/Hort mit jeweils 23 Kindern einzurichten, davon 20 Kinder<br />

im Kindergartenalter und 3 Kinder im Schulalter. Hierdurch stehen zusätzlich<br />

6 Hortplätze zur Verfügung. Für die auf der Warteliste verbleibenden Kinder<br />

kann in dem Betreuungsangebot an der Grundschule Burgholzhausen eine<br />

Betreuung bis 15:00 Uhr angeboten werden. Hier hat die Schulleitung Zustimmung<br />

signalisiert, einen direkt neben der jetzigen Betreuungsgruppe liegenden<br />

Raum für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Es können 5 bis <strong>10</strong><br />

Plätze bei geringer Personalaufstockung zur Verfügung gestellt werden. Die<br />

Fachkraftstunden im Bereich Betreute Grundschulen müssen entsprechend<br />

angepasst werden.<br />

Seulberg<br />

– Für den Stadtteil Seulberg sind für das kommende Kindergartenjahr keine<br />

konzeptionellen Veränderungen geplant. Die weitere Entwicklung hängt davon<br />

ab, innerhalb welchen Zeitraums das neue Betreuungszentrum an der Hardtwaldschule<br />

realisiert wird.


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 11 von 12 -<br />

4. Aktuelles aus der Kindertagespflege<br />

Kindertagespflege betreffend wurden im SGBVIII wichtige gesetzliche Änderungen<br />

vorgenommen mit dem Ziel des Ausbaus und der Weiterentwicklung von Kinderbetreuungsangeboten.<br />

Die Kindertagespflege ist ein gesetzlich gleichrangiges Angebot<br />

zu einer Tageseinrichtung für Kinder. Beide Angebote dienen der Erziehung, Bildung<br />

und Betreuung des Kindes.<br />

Durch Förderprogramme des Landes Hessen (Bambini, Knirps, Offensive für Kinderbetreuung,<br />

Investitionsförderprogramm) stehen Landesmittel zur finanziellen Förderung<br />

der Tagespflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.<br />

Der Hochtaunuskreis erstattet einer qualifizierten Tagespflegeperson, tätig im eigenen<br />

Haushalt oder anderen Räumlichkeiten, Beiträge zu einer Unfallversicherung,<br />

hälftig die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung.<br />

Mit einer Satzung des Kreises, Fachdienst Kindertagespflege, wird die Teilnahme<br />

an der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für diese Leistung<br />

geregelt. Der Hochtaunuskreis zahlt einen Anerkennungsbetrag von 3,20 € pro Stunde<br />

pro Kind an eine im eigenen Haushalt oder anderen Räumlichkeiten tätige qualifizierte<br />

Tagespflegeperson und zieht Eltern zu einem Kostenbeitrag von 1,30 € heran.<br />

Eine Tagespflegeperson benötigt für die Betreuung von bis zu 5 Kindern eine<br />

Pflegeerlaubnis. Diese wird vom Fachdienst Kindertagespflege Hochtaunuskreis<br />

nach einem Überprüfungsverfahren auf Geeignetheit (Persönlichkeit, Sachkompetenz,<br />

vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege,<br />

Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten, kindgerechte Räumlichkeit)<br />

ausgestellt.<br />

Der Fachdienst hier in Friedrichsdorf in Form des Tagesmütterbüro/Elternservice<br />

des MFZ Mütter- und Familienzentrum mit seinen Aufgaben zur Gewinnung, Vermittlung,<br />

Beratung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen hat sich seit seinem Bestand<br />

in der Stadt etabliert. Kindertagespflege ist selbstverständlicher Bestandteil der<br />

Betreuungsmöglichkeiten für unter drei jährige Kinder in Friedrichsdorf geworden.<br />

Unterstützt vom Land Hessen, dem Hochtaunuskreis, der Stadt Friedrichsdorf und<br />

der Firma Milupa hat es einen idealen Standort innerhalb des Mütterzentrums und ist<br />

Ansprechpartner rund um Fragen der Kinderbetreuung. Viele Eltern melden sich im<br />

Büro und lassen sich über Qualität, Flexibilität und dem Kleinkind und Beruf angemessenen<br />

Betreuungsrahmen beraten.<br />

Der Erfolg des Tagesmütterbüro/Elternservice lässt sich mit stetiger Nachfrage und<br />

wachsendem Angebot im Rahmen von U-3 verzeichnen, so dass sich der ansteigende<br />

Bedarf /Nachfrage und das stetig wachsende Angebot seit Bestehen 2002/20<strong>03</strong><br />

im Rahmen von U-3 Betreuung gedeckt haben.


Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 12 von 12 -<br />

Im Jahr 2009 haben 30 qualifizierte Tagespflegepersonen insgesamt 55 Kinder<br />

betreut. Von den 30 qualifizierten Tagespflegepersonen sind 20 sog. Tagesmütter in<br />

eigenen Räumlichkeiten und <strong>10</strong> sog. Kinderfrauen im Haushalt der Eltern tätig.<br />

Die Anfragen für über drei jährige als Anschlussbetreuung im Haushalt der Eltern<br />

konnte im Jahr 2009 für 8 Familien geleistet werden, weitere Anfragen nach sog.<br />

Kinderfrauen konnten nicht abgedeckt werden.<br />

Die Kindertagespflegestellen befinden sich in den Stadtteilen Friedrichsdorfs und<br />

Umgebung. Mehrere qualifizierte Tagespflegepersonen des Projektes arbeiten mit 1-<br />

2 Kindern unter drei Jahren, manche mit bis zu 5 Kindern. Dass Kinder sich rundum<br />

wohlfühlen ist die Grundlage für Bildungs- und Erziehungsprozesse in der qualifizierten<br />

Kindertagespflege ebenso wie ein abwechslungsreicher und an kindliche Bedürfnisse<br />

orientierter Tagesablauf und eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eltern.<br />

Kinder mit Behinderungen werden schon betreut und sind auch weiterhin herzlich<br />

willkommen. Ab April 20<strong>10</strong> werden voraussichtlich 3 neue qualifizierte Tagespflegestellen<br />

im Stadtteil Köppern hinzukommen.<br />

Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend und darüber hinaus, bietet das Tagesmütterbüro<br />

im Verbund mit der Leitstelle für Kinder des Hochtaunuskreises, Abteilung<br />

Kindertagespflege und den weiteren Fachdiensten des Hochtaunus sowie der<br />

Stadt Bad Homburg gemeinsame Fortbildungen für Tagespflegepersonen an, damit<br />

die Qualität der Betreuung gewährleistet ist.<br />

Im Verbund und regelmäßigen Besprechungen wird der qualitative und quantitative<br />

Ausbau der Kindertagespflege vorangetrieben, die Bundeszertifizierung der Tagespflegepersonen<br />

rückt in den Focus und weitere Formen der Krankheitsvertretung<br />

sollen entwickelt werden.


Stadt Friedrichsdorf <strong>03</strong>.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />

Aktenzeichen: 7 / weg-<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

34/20<strong>10</strong> (IX)<br />

BESCHLUSS-VORLAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Magistrat 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 6.<br />

Zustimmung<br />

Ausschuss für Bau, Umwelt und 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.<br />

dafür: <strong>10</strong> dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Verkehr<br />

Ortsbeirat Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 3.<br />

dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 7.<br />

Entwicklung des Milupa-Geländes Friedrichsdorf<br />

Nutzungs- und Bebauungskonzept der GEG Grundstücksentwicklungsgesellschaft<br />

H.H. Göttsch KG<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Das Nutzungs- und Bebauungskonzept „Taunus Carré Friedrichsdorf“, Februar 20<strong>10</strong> des<br />

Vorhabenträgers Grundstücksentwicklungsgesellschaft H.H. Göttsch KG wird als Grundlage<br />

der Ausarbeitung eines detaillierten Entwicklungskonzeptes und der Überarbeitung des Entwurfes<br />

des Bebauungsplanes Nr. 135 „Zentrum“ akzeptiert.<br />

2. Den hierin enthaltenen Abweichungen vom Entwicklungskonzept Kernbereich Friedrichsdorf<br />

2005 und der Aktualisierung von 2008 wird grundsätzlich zugestimmt. Sie sind im Einzelnen<br />

im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu begründen.<br />

3. Der Magistrat wird beauftragt, einen ersten städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger<br />

auszuarbeiten, der Aussagen zum Nutzungs- und Bebauungskonzept, die zu erstellenden<br />

Bau-, Fachplanungen und Gutachten, die Bodenordnung, die Erschließung sowie die Kostentragung<br />

für die erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen enthält.<br />

4. Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt, den Entwurf eines Bebauungsplanes mit allen<br />

notwendigen begleitenden Fachplänen und Gutachten mit dem Vorhabenträger zu erarbeiten<br />

unter der Voraussetzung, dass dieser die Kosten hierfür vollständig übernimmt.


Drucksachennummer: 34/20<strong>10</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />

Sachdarstellung:<br />

Auf die vorangegangenen Drucksachen zum Entwicklungskonzept Kernbereich Friedrichsdorf, das<br />

Vorhaben der Fa. Gazit, den Bebauungsplan Nr. 135 „Zentrum“ sowie die ausführliche Mitteilung<br />

8144/2009 wird ausdrücklich verwiesen.<br />

Die Eigentümerin des früheren Milupa Betriebsgeländes, Bahnstraße 14-30, die Nutricia Grundstücksverwaltungsgesellschaft<br />

(Nutricia), hat nach dem Rückzug der Fa. Gazit sich erneut um<br />

Käufer bemüht, die bereit sind, das Grundstück im Sinne des beschlossenen Entwicklungskonzeptes<br />

zu bebauen. Nach Sondierungsgesprächen mit mehreren Interessenten und einem Informationsaustausch<br />

mit der Stadt über die Nutzungs- und Bebauungskonzepte der Bewerber, beabsichtigt<br />

Nutricia nunmehr, das Grundstück an die Grundstücksentwicklungsgesellschaft H.H. Göttsch<br />

KG (GEG Göttsch) zu veräußern.<br />

Wie zuvor bei dem Vorhaben der Fa. Gazit ist vorgesehen, dass über das Nutzungs- und Bebauungskonzept<br />

Einvernehmen mit der Stadt Friedrichsdorf herzustellen ist. Dieses Konzept liegt jetzt<br />

zunächst nur in einer groben Fassung vor. Es ist zusammen mit der Bauleitplanung und weiteren<br />

Fachplanungen, aber auch der Gebäudeplanung weiter zu entwickeln, bevor es Grundlage eines<br />

Bebauungsplanes und städtebaulicher Verträge werden kann.<br />

Es wird eine zügige Klärung der städtebaulichen und planungsrechtlichen Grundlagen angestrebt,<br />

um die langjährigen Bemühungen, eine Innenstadtentwicklung auf der Gewerbebrache Milupa zu<br />

realisieren, zeitnah zu verwirklichen. Daher wird eine kurzfristige Grundsatzentscheidung vorgeschlagen,<br />

die den Abschluss von Kaufverträgen, die Ausarbeitung von städtebaulichen Verträgen,<br />

aber auch den Start für Fachplanungen und die Bauleitplanung ermöglicht.<br />

Als wesentliches Verfahrensziel wird ein Entwurfs- und Offenlagebeschuss im Juni dieses Jahres<br />

gesehen, zu dem die Bauplanung des gesamten Vorhabens in verbindlicher Vorentwurfsqualität,<br />

alle konkreten Fachplanungsbeiträge und der qualifizierte Bebauungsplanentwurf vorliegen sollen.<br />

Das von GEG Göttsch erarbeitete Nutzungs- und Bebauungskonzept „Taunus Carré Friedrichsdorf“,<br />

Februar 20<strong>10</strong> (siehe Anlage) weicht in einigen Punkten von dem Entwicklungskonzept Kernbereich<br />

Friedrichsdorf ab, insbesondere bei der Anordnung der Wohnbau- und Platzflächen. Diese<br />

Abweichungen stellen jedoch eine Optimierung hinsichtlich der Ziele des Entwicklungskonzeptes<br />

dar. Daher wird empfohlen, dieses Konzept der weiteren Ausarbeitung zu Grunde zu legen.<br />

Das Nutzungs- und Bebauungskonzept wird in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für<br />

Bau, Umwelt und Verkehr und des Ortsbeirates Friedrichsdorf vom Vorhabenträger und den beauftragten<br />

Architekten ausführlich vorgestellt und erläutert.<br />

Anlagen:<br />

1. Nutzungs- und Bebauungskonzept, Erläuterungstext<br />

2. Lageplan<br />

3. Verkaufsflächen und Sortimente<br />

gez. Norbert Fischer<br />

Erster Stadtrat


Anlage 1 zu Drucksachen Nr. 34/20<strong>10</strong> - Seite 1 von 2 -<br />

TAUNUS CARRÉ FRIEDRICHSDORF<br />

Nutzungs- und Bebauungskonzept<br />

Die bauliche Idee zur Neugestaltung des Milupa-Geländes in Friedrichsdorf<br />

beinhaltet die 3 Nutzungsarten Handel, Wohnen und Büro,<br />

Nach intensiver Analyse des vorliegenden Entwicklungskonzeptes für den<br />

Kernbereich der Stadt Friedrichsdorf (2. Auflage) sowie der Aktualisierung von<br />

2008, Leitbild „Belebte Innenstadt", wurde eine städtebauliche Konzeption gewählt,<br />

die die Empfehlungen des Arbeitskreises verarbeitet und beschriebene Ziele und<br />

Maßnahmen berücksichtigt.<br />

1. Neuer Stadtplatz<br />

Auf der Wegeabfolge zwischen Landgrafenplatz/Hugenottenstraße sowie Bahnhof<br />

und Altem Viadukt wird südöstlich der Wilhelmstraße ein neuer Platz geschaffen für<br />

multifunktionale Nutzungen und Events, der eine Fortsetzung nordwestlich der<br />

Wilhelmstraße erfahren soll.<br />

Dadurch entsteht ein städtebaulicher Brückenschlag über die Wilhelmstraße zum<br />

Landgrafenplatz. Die Verkehrsbedeutung und die Geschwindigkeit auf der<br />

Wilhelmstraße sollen deutlich reduziert werden. Der Platz wird gebildet durch einen<br />

zentralen Handelsbaukörper im Zentrum des Milupageländes sowie durch die<br />

Anordnung von Geschosswohnungsbauten entlang der Bahnstraße.<br />

2. Handelsbaukörper<br />

Der Handelsbaukörper mit insgesamt ca. 17.600 m 2 Bruttogeschossfläche öffnet<br />

sich durch zwei Passageneingänge zum neuen Stadtplatz und verbindet durch seine<br />

großzügige Eingangssituation Außen- und Innenraum. Gastronomische<br />

Einrichtungen an der südlichen Platzwand tragen zur Belebung des Platzes bei. Ein<br />

weiterer südlicher Platzausgang ermöglicht die barrierefreie fußläufige<br />

Wegeführung zum Altem Viadukt und Bahnhof.<br />

Die Anlieferung für den Einzelhandel sowie die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgen<br />

ausschließlich an der Nordostseite des Gebäudes in Richtung Bahngelände. Damit<br />

wird eine Lärmbelästigung für die bestehenden, als auch für die neu projektierten<br />

Wohnungsbauten vermieden.<br />

Städtebaulich und architektonisch wird durch die Auflösung des großflächigen<br />

Handelsbaukörpers in einzelne vor- und rückspringende Gebäudeteile eine<br />

Anpassung an den Maßstab der umgebenden Bebauung erzielt.


Anlage 1 zu Drucksachen Nr. 34/20<strong>10</strong> - Seite 2 von 2 -<br />

3. Wohnen an der Bahnstraße<br />

Nach Aufweitung des Straßenbildes werden an der Bahnstraße 8 Geschosswohnungsbauten<br />

geplant. Auf insgesamt 7.600 m 2 Bruttogeschossfläche sind dabei<br />

58 Wohnungseinheiten zwischen 60 m 2 und 135 m 2 (2-Zimmer bis 4-Zimmer) im<br />

Wohnungsmix vorgesehen.<br />

Die 3-geschossigen Wohnzeilen orientieren sich in Ihren Giebelproportionen<br />

an den Maßstäben der umgebenden Bauten und sind nach Westen und<br />

Süden orientiert. Der heutige „Schlucht-“ Charakter der geschlossenen<br />

4-geschossigen Bürobebauung wird durch die Abfolge von Wohnzeilen und<br />

begrünten Höfen in der Bahnstraße vermieden. Zur Ausgleichung der<br />

Höhendifferenz zwischen Bahnstraße und neuem Stadtplatz wurde eine<br />

terrassierte Bauweise gewählt. Die Zugänge zu den Wohnungsbauten erfolgen<br />

von der Bahnstraße als auch vom Stadtplatz über die begrünten Höfe.<br />

4. Tiefgarage<br />

Unter dem Handelsbaukörper, dem neuen Stadtplatz sowie dem Wohnen befindet<br />

sich eine gemeinsame Tiefgarage mit ca. 600 Stellplätzen (500 Stellplätze für<br />

Handel, <strong>10</strong>0 Stellplätze für Wohnen). Die Zugänge zu den darüberliegenden<br />

Nutzungseinheiten erfolgen direkt in den Handel und das Wohnen. Zusätzlich sind<br />

Zugänge zum neuen Stadtplatz geplant, um das öffentliche Stellplatzangebot zu<br />

verbessern.<br />

5. Bürogebäude<br />

Entlang der Prof.-Wagner-Straße und in Ergänzung und Fortsetzung der<br />

bestehenden Laborbauten von Milupa ist auf dem Dreiecksgrundstück im<br />

Norden des Plangebiets an der Prof.-Wagner-Straße ein Bürogebäude mit ca.<br />

3.500 m 2 Bruttogeschossfläche geplant. Das Gebäude bildet den räumlichen<br />

Abschluss zum Bahndamm.<br />

Resümee<br />

Durch die Synergien der Nutzungsbereiche Wohnen, Handel, Gastronomie und<br />

Dienstleistung in Verbindung mit der neuen Platzgestaltung mit hoher<br />

Aufenthaltsqualität, der öffentlichen Durchwegung sowie dem Grün wird ein<br />

lebendiges urbanes Gefüge entstehen, das zur Aufwertung des gesamten<br />

Innenstadtbereiches beiträgt.<br />

BLFP, Februar 20<strong>10</strong>


GEG<br />

Grundstückentwicklungsgesellschaft<br />

H.H. Göttsch<br />

Vermietungskonzept<br />

Taunus Carré Friedrichsdorf<br />

Das Taunus Carré Friedrichsdorf wird seine Handelsflächen komplett auf einer Ebene<br />

haben. Diese Erdgeschoßebene wird ebenerdig zum zukünftigen Marktplatz und gleichzeitig<br />

ebenerdig zur Wilhelmstraße und dem Übergang in die Kernstadt von Friedrichsdorf sein.<br />

Unter dieser Erdgeschoßebene befindet sich die Parkebene, die aufgrund des<br />

Geländeversprungs ebenerdig von der Planstraße 1 anfahrbar ist. Die Anlieferung an die<br />

Handelsebene erfolgt ebenfalls von der unteren Ebene, mittels Aufzügen an die<br />

Handelsebene.<br />

Das Taunus Carré Friedrichsdorf wird geprägt durch den Nahversorgungsbereich mit REWE<br />

(3.500 m²), MÜLLER-Drogerie (2.000 m²) und diversen Kleinmietern aus den<br />

Sortimentsbereichen wie z. Bsp. Bäcker, Metzger, Feinkost, Imbiss, Eiscafé und<br />

Gastronomie (1.000 m²). Der zweite Schwerpunktbereich wird das Sortiment Textil/ Schuhe<br />

sein. Hier werden z. Zt. die Gespräche mit C & A, Vockeroth, Takko, Mister*Lady Jeans,<br />

Ernsting´s Family, Deichmann, Roland Schuhe und Shoe4you geführt. Dieses Sortiment soll<br />

eine Gesamtmietfläche von ca. 4.000 m² haben. Ebenfalls mit angesiedelt wird ein ca.<br />

1.700 m² großer Unterhaltungselektronikfachmarkt.<br />

Um den Branchen- und Sortimentsmix zu ergänzen, werden Dienstleistungsbetriebe wie z.<br />

Bsp. Apotheke, Optiker, Bank, Post, Reisebüro, Friseur, Toto/ Lotto, Schuh- und<br />

Schlüsseldienst mit in das Konzept Taunus Carré übernommen. Die Dienstleistungsbetriebe<br />

werden in Summe eine Fläche von ca. 700 m² aufweisen.<br />

Um den Marktplatz zu einem lebendigen Ort zu machen, werden mindestens drei<br />

Gastronomiebetriebe (Eiscafé, Bistro/ Restaurant und Imbiss) an diesem Platz vermietet, die<br />

die Möglichkeit erhalten, Außengastronomie zu betreiben. Der Marktplatz erhält ebenfalls<br />

einen direkten Zugang an die Parkfläche, so dass die ca. 500 Parkplätze auch eine positive<br />

Belebung für die Stadt Friedrichsdorf insgesamt haben werden. Gerne wird das Taunus<br />

Carré Friedrichsdorf je nach Nachfrage auch die Sortimentsbereiche Sport, Spielwaren,<br />

Bücher und Tierhandlung mit aufnehmen. Die Gespräche für diese Sortimente konnten in der<br />

kurzen Zeit, bis auf Intersport und Zoo & Co., noch nicht intensiviert werden.<br />

Folgende Eckdaten wird das Taunus Carré Friedrichsdorf aufweisen:<br />

BGF Handel: 17.500 m²<br />

VK Fläche Handel: 12.000 m²<br />

Gez. Andreas Tischler<br />

- 1 -


Stadt Friedrichsdorf 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

39/20<strong>10</strong> (IX)<br />

ANTRAG<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 8.<br />

Angebot fair gehandelter Produkte in städtischen<br />

Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />

Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in städtischen Einrichtungen (Rathaus,<br />

Kindertagesstätten u. a.) und bei städtischen Veranstaltungen nur noch Kaffee und Tee mit dem<br />

TransFair Gütesiegel für Fairen Handel ausgeschenkt wird.<br />

Begründung:<br />

Faire Handelsbedingungen zwischen den Industrieländern und Entwicklungsländern sind eine unerlässliche<br />

Voraussetzung für die Überwindung von Armut. Nur wenn arme Menschen einen fairen<br />

Preis für ihre Produkte erhalten, können sie aus eigener Kraft ihre Lebensverhältnisse verbessern.<br />

Das Konzept des Fairen Handels entspricht voll und ganz dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, das<br />

in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit von vielen Akteuren und politischen Parteien anerkannt<br />

wird. Auch Kommunen sollten ihre Möglichkeiten nutzen, um Beiträge für die Verringerung<br />

von Armut zu leisten. Durch eigenes Engagement wird die Stadt Friedrichsdorf Vorbild für andere<br />

Akteure und stärkt bereits vorhandene Aktivitäten anderer zivilgesellschaftlicher und kirchlicher<br />

Organisationen. Zum Beispiel: Beschluss der katholischen Bonifatius-Kirchengemeinde in Friedrichsdorf<br />

am 24.<strong>03</strong>.09, in den nächsten 3 Jahren fair zu handeln.<br />

In Deutschland gibt es bereits eine Vielzahl von Städten und Gemeinden, die ähnliche Beschlüsse<br />

gefasst haben.<br />

gez. Ingrid Schunk<br />

stellv. Fraktionsvorsitzende


Stadt Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

48/20<strong>10</strong> (IX)<br />

ANTRAG<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 9.<br />

Unterzeichnung der Verpflichtung<br />

zum Klimaschutz - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />

Die Hessische Landesregierung sucht <strong>10</strong>0 Kommunen, die die Verpflichtung zum Klimaschutz<br />

unterzeichnen. Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf wird beauftragt, die Verpflichtung zum<br />

Klimaschutz zu unterzeichnen.<br />

Begründung:<br />

Der Kampf gegen den Klimawandel muss von Bürgern, Wirtschaft und staatlichen Institutionen<br />

gemeinsam geführt werden. Die Kommunen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie können selbst<br />

Maßnahmen durchführen und Bürger und ansässige Gewerbebetriebe bei der Umsetzung von<br />

Klimaschutzmaßnahmen beraten und fördern. Die Stadt Friedrichsdorf hat in 2008 ein kommunales<br />

Energiekonzept beschlossen, das seither umgesetzt wird. Damit ist bereits ein wichtiger Schritt<br />

zur Entwicklung eines Maßnahmenplans getan, der Bestandteil der Verpflichtung zum Klimaschutz<br />

ist. Mit der Unterzeichnung der Verpflichtung zum Klimaschutz dokumentiert die Stadt, dass sie<br />

Potentiale zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz weiter ausschöpfen und<br />

die Nutzung erneuerbarer Energien voran bringen will.<br />

Wesentliche Elemente der Selbstverpflichtung sind:<br />

• Die CO2-Emissionen in der Kommune werden erfasst<br />

• Ein Einsparziel wird festgelegt und ein Maßnahmenplan wird ausgearbeitet<br />

• Über die Umsetzung der Maßnahmen und die Zielerreichung wird regelmäßig berichtet<br />

• Die Öffentlichkeit wird einbezogen (z.B. Sportvereine über den Landessportbund)


Drucksachennummer: 48/20<strong>10</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />

Die Selbstverpflichtung und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen können mehrere positive<br />

Wirkungen haben: die Bürger dürften das Engagement der Stadt für den Klimaschutz positiv aufnehmen<br />

(in Umfragen sieht die Bevölkerungsmehrheit den Klimaschutz als eine der wichtigsten<br />

Zukunftsaufgaben); das lokale Handwerk profitiert von verstärkten Klimaschutz-Investitionen von<br />

Privatpersonen, Gewerbe und Stadt; mittelfristig werden Energiekosten reduziert.<br />

In Hessen haben bereits 43 Städte und Gemeinden die Verpflichtung zum Klimaschutz unterzeichnet,<br />

u. a. große Städte wie z.B. Frankfurt am Main, Offenbach und Hanau, aber auch kleinere<br />

Städte und Gemeinden wie z.B. Königstein, Dieburg und Buseck (bei Gießen).<br />

gez. Uwe Stubbe<br />

stellv. Fraktionsvorsitzender


Stadt Friedrichsdorf 01.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

32/20<strong>10</strong> (IX)<br />

ANFRAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> <strong>10</strong>.<br />

Integrationsmaßnahmen in<br />

Friedrichsdorfer Kindertagesstätten - StVo. I. Schunk Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />

Integrationsmaßnahmen sind im Betreuungsentwicklungsplan wichtiger pädagogischer Bestandteil.<br />

Daher frage ich den Magistrat:<br />

1. Welche Integrationsmaßnahmen werden derzeit in Friedrichsdorf durchgeführt?<br />

a) Art der Maßnahmen<br />

b) Anzahl der Maßnahmen in den jeweiligen Kitas<br />

2. Wie wird der Bedarf an weiteren Integrationsmaßnahmen eingeschätzt?<br />

3. Besteht eine interkommunale Zusammenarbeit in der Ausrichtung und Vergabe von<br />

Integrationsplätzen?<br />

4. Besteht mit dem Kreis als Schulträger eine Zusammenarbeit bezüglich von Integrationsmaßnahmen<br />

im Hinblick auf die spätere Einschulung, in der dann Inklusion folgen könnte?<br />

5. Hat die Kommune die Möglichkeit am Schulentwicklungsplan mitzuwirken?<br />

Wenn ja, in welcher Form?<br />

6. Welche Vorbereitungen wurden getroffen, um Schüler mit Behinderungen in der neuen PRS<br />

aufzunehmen?<br />

a) bauliche Voraussetzungen<br />

b) konzeptionelle Voraussetzungen<br />

gez. Ingrid Schunk<br />

stellv. Fraktionsvorsitzende


Stadt Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

46/20<strong>10</strong> (IX)<br />

ANFRAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 11.<br />

Gewerbeentwicklung in Friedrichsdorf - StVo. F. Klebe SPD -<br />

Ich frage den Magistrat:<br />

1. Wie viele Neugründungen, Geschäftsaufgaben, Zuwanderungen und Abwanderungen von<br />

Gewerbebetrieben gab es pro Jahr in den letzten fünf Jahren?<br />

2. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es in Friedrichsdorf und wie hat sich<br />

diese Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?<br />

3. Welche Flächenreserven für Gewerbebetriebe stehen aktuell zur Verfügung und wie groß sind<br />

die nach den derzeitigen Planungen in den nächsten Jahren noch zusätzlich zur Verfügung<br />

stehenden Flächenreserven, wie etwa im geplanten Sport- und Gewerbepark?<br />

Welcher Anteil dieser Flächen befindet sich im Eigentum der Stadt Friedrichsdorf?<br />

gez. Felix Klebe<br />

Fraktionsvorsitzender


Stadt Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Aktenzeichen: di-ad<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

47/20<strong>10</strong> (IX)<br />

ANFRAGE<br />

Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />

Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 12.<br />

Sozialer Wohnraum in Friedrichsdorf - StVo. F. Klebe SPD -<br />

Ich frage den Magistrat:<br />

1. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) gibt es in Friedrichsdorf, wie hat<br />

sich der Bestand in den letzten 5 Jahren entwickelt und in welchen Jahren endet die Sozialbindung?<br />

2. Wie viele der Wohnungen befinden sich im Eigentum der Stadt? Sind in den letzten Jahren<br />

Sozialwohnungen verkauft worden?<br />

3. Wie hat sich die Fehlbelegungsabgabe in den letzten 5 Jahren entwickelt? Wie viele Wohnberechtigungsbescheinigungen<br />

wurden pro Jahr ausgestellt?<br />

4. Wie viele Haushalte in Friedrichsdorf beziehen derzeit Wohngeld? Wie ist die Entwicklung in<br />

den letzten 5 Jahren?<br />

gez. Felix Klebe<br />

Fraktionsvorsitzender

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