Stv V 10-03 - Pirate Leaks
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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER<br />
An die<br />
Mitglieder<br />
der Stadtverordnetenversammlung<br />
und des Magistrates 17. März 20<strong>10</strong><br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
---------------------------------------------------<br />
Sehr geehrte Damen,<br />
sehr geehrte Herren,<br />
E I N L A D U N G<br />
hiermit lade ich Sie zur 30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung<br />
der Stadt Friedrichsdorf<br />
am Donnerstag, 25. März 20<strong>10</strong>, um 19:30 Uhr,<br />
in den großen Sitzungssaal des Rathauses Friedrichsdorf, Stadtteil Friedrichsdorf,<br />
Hugenottenstraße 55, I. Obergeschoss, Zimmer <strong>10</strong>1, ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers<br />
2. Mitteilungen des Magistrates<br />
T e i l A:<br />
Vorlagen des Magistrates<br />
3. Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Friedrichsdorf<br />
Drucksachennummer: 12/20<strong>10</strong><br />
4. Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das HH-Jahr 20<strong>10</strong><br />
Drucksachennummer: 44/20<strong>10</strong><br />
5. Mittelfristige Maßnahmen Haushaltssicherungskonzept<br />
Drucksachennummer: 33/20<strong>10</strong><br />
6. 2. Fortschreibung Bedarfsplan Kinderbetreuung<br />
- Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>10</strong> – 2012<br />
Drucksachennummer: 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung<br />
/2<br />
Hugenottenstraße 55 ⋅ 61381 Friedrichsdorf ⋅ Postfach 13 40 ⋅ 61364 Friedrichsdorf<br />
Telefon (0 61 72) 731 - 0 ⋅ Telefax (0 61 72) 731 - 288 u. 731 - 308<br />
eMail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
- 2 -<br />
T e i l B:<br />
7. Entwicklung des Milupa-Geländes Friedrichsdorf<br />
Nutzungs- und Bebauungskonzept der GEG Grundstücksentwicklungsgesellschaft<br />
H.H. Göttsch KG<br />
Drucksachennummer: 34/20<strong>10</strong><br />
Anträge der Fraktionen<br />
8. Angebot fair gehandelter Produkte in städtischen<br />
Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />
Drucksachennummer: 39/20<strong>10</strong><br />
9. Unterzeichnung der Verpflichtung<br />
zum Klimaschutz - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />
Drucksachennummer: 48/20<strong>10</strong><br />
Anfragen der Stadtverordneten<br />
<strong>10</strong>. Integrationsmaßnahmen in<br />
Friedrichsdorfer Kindertagesstätten - StVo. I. Schunk Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />
Drucksachennummer: 32/20<strong>10</strong><br />
11. Gewerbeentwicklung in Friedrichsdorf - StVo. F. Klebe SPD -<br />
Drucksachennummer: 46/20<strong>10</strong><br />
12. Sozialer Wohnraum in Friedrichsdorf - StVo. F. Klebe SPD -<br />
Drucksachennummer: 47/20<strong>10</strong><br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Karl Günther Petry<br />
Stadtverordnetenvorsteher<br />
Anmerkung:<br />
Ich weise darauf hin, dass von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger eine<br />
öffentliche Sprechstunde stattfindet. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und<br />
die Mitglieder des Magistrates sind vertreten.
Stadt Friedrichsdorf 27.01.20<strong>10</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
12/20<strong>10</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 01.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 2.<br />
Zustimmung<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 3.<br />
Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Friedrichsdorf<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Ehrenmedaille der Stadt Friedrichsdorf wird an Herrn Peter Enders, Im Dammwald 8b,<br />
verliehen.<br />
Die Verleihung soll im Rahmen des Jahresempfangs der Stadt Friedrichsdorf am 12. September<br />
20<strong>10</strong> erfolgen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Peter Enders erfüllt in ganz besonderem Maße die Voraussetzungen zur Verleihung der städtischen<br />
Ehrenmedaille.<br />
Herr Enders trat am 1. Januar 1956 in die DLRG ein. Seinen Leistungsschein, heute Rettungsschwimmabzeichen<br />
„Gold“ erwarb er im Jahre 1960. Seit 17. Februar 1964 ist er im Besitz des<br />
Lehrscheins und in Ausbildung von Schwimmern und Rettungsschwimmern tätig. Von 1974 bis<br />
1986 war Peter Enders als Technischer Leiter im Ortsverband Friedrichsdorf verantwortlich für die<br />
gesamte schwimmmerische-Ausbildung. Hierbei lag sein Augenmerk besonders in der Anfängerschwimmausbildung<br />
und in der Ausbildung von jungen Rettungsschwimmern, die er auch regelmäßig<br />
auf Meisterschaften und Vergleichswettkämpfe begleitete und betreute. Peter Enders war<br />
neun Jahre Technischer Leiter des Landesverbandes Hessen der DLRG, dessen Präsident er<br />
dann von 1991 bis 1997 war. Neben den Tätigkeiten in den übergeordneten Gliederungen des<br />
DLRG war er von 1986 bis Anfang 2001 1. Vorsitzender des Ortsverbandes Friedrichsdorf. Peter<br />
Enders steht auch nach seinem Rückzug als 1. Vorsitzender jeden Sommer am Beckenrand des<br />
Freibades und steht mit Rat und Tat bei der Schwimmausbildung zur Seite.<br />
Seit August 2008 ist er Beauftragter Aktiv 50 plus des DLRG Landesverbandes Hessen und Mitglied<br />
im Forum 50 plus des DLRG Bundesverbands in Bad Nenndorf.<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Stadt Friedrichsdorf 12.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 901-<strong>10</strong> mü-bm<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
44/20<strong>10</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Haupt- und Finanzausschuss 18.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.1<br />
Eil-Vorlage<br />
Magistrat 22.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Mitteilung<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 4.<br />
Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das HH-Jahr 20<strong>10</strong><br />
Beschlussvorschlag:<br />
I. Die Genehmigung der Haushaltssatzung 20<strong>10</strong> mit den entsprechenden Auflagen und Bedingungen<br />
der Aufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen.<br />
II. Gegen den Bescheid der Aufsichtsbehörde vom 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> wird kein Widerspruch erhoben.<br />
III. Die Stadt Friedrichsdorf folgt der aufsichtsbehördlich geänderten Verpflichtungsermächtigung<br />
mittels eines sogenannten Beitrittsbeschlusses, um die Rechtswirksamkeit der HH-Satzung<br />
20<strong>10</strong> herzustellen. Die HH-Satzung 20<strong>10</strong> wird wie folgt geändert:<br />
§ 3 – Verpflichtungsermächtigung<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im HH-Jahr 20<strong>10</strong> zur Leistung von<br />
Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
verringert sich um 175.000,00 € auf nunmehr 13.720.000,00 €.<br />
Sachdarstellung:<br />
Mit Schreiben v. 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> erteilt der Landrat des Hochtaunuskreises die Genehmigung zur<br />
HH-Satzung 20<strong>10</strong>. Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Einschränkungen:<br />
I. Die Erteilung der Gesamtgenehmigung der Kredite erfolgt nur unter dem Vorbehalt der<br />
Einzelgenehmigung gemäß § 114 j Abs. 4 Nr. 2 HGO<br />
II.<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.895.000,00 € wird<br />
um 175.000,00 € auf dann noch 13.720.000,00 € gekürzt.
Drucksachennummer: 44/20<strong>10</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />
Die Kürzung der Verpflichtungsermächtigung erfolgte für den Rad- und Fußweg Seulberg/Burgholzhausen,<br />
da dies eine neue Maßnahme nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ist und hierfür keine<br />
Genehmigung erteilt werden kann. Es können grundsätzlich nur begonnene Maßnahmen fortgeführt<br />
werden.<br />
In ihrer Genehmigung zur HH-Satzung weist die Aufsichtsbehörde außerdem dringend darauf hin,<br />
dass das bisherige HH-Sicherungskonzept weiter fortgeschrieben werden muss. Insbesondere<br />
müssen die bestehenden Gebührenstrukturen auf Kostendeckung überprüft werden. Die Erhebung<br />
von Beiträgen (Straßenbeiträge) sind dringend zu überprüfen. Auch die Anpassung der Steuerhebesätze<br />
über das bereits vorgenommene Maß an den jeweiligen gewogenen Bundesdurchschnitt<br />
wird angeraten. Des Weiteren werden Vermögensveräußerungen zur Schuldenreduzierung, der<br />
Verzicht auf neue Investitionen, eine Reduzierung der Verschuldung, eine Reduzierung der freiwilligen<br />
Ausgaben und eine weitere Reduzierung der Personalkosten angemahnt. Spätestens mit der<br />
HH-Satzung 2011 ist der Aufsichtsbehörde zu all diesen Maßnahmen eine entsprechende Fortschreibung<br />
des HH-Sicherungskonzeptes vorzulegen und über die Ergebnisse zu berichten. Es<br />
wird auf das ebenfalls im Beratungslauf befindliche HH-Sicherungskonzept verwiesen (DS-Nr.<br />
33/20<strong>10</strong>). Die gesamte HH-Genehmigung mit den jeweiligen Einzelbegründungen der Aufsichtsbehörde<br />
ist als Anlage der Vorlage beigefügt.<br />
Damit der HH-Plan und die HH-Satzung 20<strong>10</strong> entsprechend der Vorgaben der Aufsichtsbehörde<br />
umgesetzt werden können, muss ein entsprechender Beitrittsbeschluss zu der Verfügung des<br />
Landrates erfolgen. Die bereits vom Parlament beschlossene HH-Satzung vom <strong>10</strong>.12.2009 ist somit<br />
nochmals mit den geänderten Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu beschließen. Eine Änderung<br />
erfolgt im § 3 der HH-Satzung. Dort wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von<br />
13.895.000,00 € auf 13.720.000,00 € gekürzt. Ansonsten erfolgen keine Änderungen der bereits<br />
beschlossenen HH-Satzung. Der HH-Plan und die HH-Satzung 20<strong>10</strong> können erst nach dem Beitrittsbeschluss<br />
bekannt gemacht werden. Die vorläufige Haushaltsführung verlängert sich somit bis<br />
zu diesem Zeitpunkt.<br />
Anlagen<br />
HH-Satzung der Stadt Friedrichsdorf für das HH-Jahr 20<strong>10</strong> (Beitrittsbeschluss)<br />
HH-Genehmigung des Landrates des Hochtaunuskreises<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage 1 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 1 von 3 -
Anlage 1 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 2 von 3 -
Anlage 1 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 3 von 3 -
Anlage 2 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 1 von 4 -
Anlage 2 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 2 von 4 -
Anlage 2 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 3 von 4 -
Anlage 2 zur DS-Nr. 44/20<strong>10</strong> - Seite 4 von 4 -
Stadt Friedrichsdorf 01.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Stadtkämmerei/Wirtschaftsförd.<br />
Aktenzeichen: 901-151 mü-bm<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
33/20<strong>10</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.<br />
Kenntnisnahme<br />
Haupt- und Finanzausschuss 18.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 5.<br />
Mittelfristige Maßnahmen Haushaltssicherungskonzept<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die von der Verwaltung vorgelegte Liste der freiwilligen Leistungen und der über Standard liegenden<br />
Pflichtleistungen wird zur Kenntnis genommen und beraten.<br />
Sachdarstellung:<br />
Der vom Parlament beschlossene Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
20<strong>10</strong> schließen mit einem Haushaltsfehlbetrag von rund 8,7 Mio. € ab. Es war deshalb unumgänglich,<br />
ein HH-Sicherungskonzept gemäß § 92 Abs. 4 HGO i. V. m. § 24 Abs. 4 GemHVO-Doppik zu<br />
beschließen. Das Parlament hat hierzu auch einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das HH-<br />
Sicherungskonzept sah ein Bündel von kurzfristigen Maßnahmen vor, die mittlerweile größtenteils<br />
bereits umgesetzt wurden. Außerdem sah das HH-Sicherungskonzept ein weiteres Bündel von<br />
mittelfristigen Maßnahmen vor. In der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.11.09<br />
über das HH-Sicherungskonzept wurde vom Haupt- und Finanzausschuss deshalb folgender Beschluss<br />
gefasst:<br />
Herr Knapp schlägt vor, dass die im HH-Sicherungskonzept genannten „mittelfristigen<br />
Maßnahmen“ in einem 2. Schritt verfeinert werden sollen. Hierüber ist dem Haupt- und<br />
Finanzausschuss regelmäßig zu berichten. Unabhängig davon soll auch in den jeweils<br />
vorzulegenden Finanzzwischenberichten auf die Umsetzung des HH-Sicherungskonzeptes<br />
konkret eingegangen und hierzu Stellung genommen werden.
Drucksachennummer: 33/20<strong>10</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />
Die Verwaltung hat in Umsetzung dieses Beschlusses alle freiwilligen Leistungen bzw. Pflichtleistungen<br />
über Standard aufgelistet. Die komplette Auflistung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.<br />
In dieser Ausarbeitung wurde von maximalen Einsparungen ausgegangen. Unter anderem wurde<br />
unterstellt, die Schließung des Freibades Friedrichsdorf, die Schließung des Forums Friedrichsdorf,<br />
Erhöhung der Gewerbesteuer um <strong>10</strong> Punkte, Einführung einer Straßenbeitragssatzung, Wegfall<br />
der kompletten Wirtschaftsförderung, Wegfall des kompletten Kulturprogramms, Schließung<br />
der Kinderhorte und Einstellung der Vereinsförderung in voller Höhe.<br />
Wenn alle diese Maßnahmen umgesetzt würden, ergäbe sich ein Einsparpotential von rund<br />
5,3 Mio. €. Insgesamt würde dies jedoch noch nicht ausreichen, um das Defizit des HH-Planes<br />
mit rund 8,7 Mio. € zu decken. Danach verbliebe immer noch ein Defizit von rund 3,4 Mio. €.<br />
Sofern keinerlei Umsetzung der hier angeführten Maßnahmen vorgesehen würde, wäre alternativ<br />
an eine Anhebung der Grundsteuer B zu denken, die dann auf 1.240 %-Punkte angehoben<br />
werden müsste bzw. eine Anhebung der Gewerbesteuer auf 720 %-Punkte. Damit wäre dann allerdings<br />
eine Vollabdeckung des Defizits gewährleistet.<br />
Zur aktuellen finanziellen Situation ist zum 28.02.20<strong>10</strong> leider ein weiterer Einbruch der städtischen<br />
Steuern zu verzeichnen. Das Defizit im Ergebnishaushalt beläuft sich auf rund 2,5 Mio. €. Gegenüber<br />
dem bereits sehr schlechten Vorjahr ergibt sich nochmals eine Verschlechterung der städtischen<br />
Finanzlage um rund 1,4 Mio. €.<br />
Anlage<br />
Aufstellung freiwillige Leistungen bzw. Pflichtleistungen über Standard<br />
gez. Horst Burghardt<br />
Bürgermeister
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 1 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 2 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 3 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 4 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 5 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 6 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 7 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 8 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 9 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite <strong>10</strong> von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 11 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 12 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 13 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 14 von 15 -
Anlage zu DS-Nr. 33/20<strong>10</strong> - Seite 15 von 15 -
Stadt Friedrichsdorf 18.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Aktenzeichen: 6 / ho-bm<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 5.<br />
Zustimmung<br />
Original-Vorlage<br />
Ausschuss für Jugend, Soziales, 17.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 2.<br />
Änderungen in Sachdarstellung<br />
und Anlage S. 9 „Friedrichsdorf“<br />
einstimmiger Beschluss<br />
Kultur und Sport<br />
Original-Vorlage<br />
Haupt- und Finanzausschuss 18.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 2.<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
2. Fortschreibung Bedarfsplan Kinderbetreuung<br />
- Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>10</strong> – 2012<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Original-Vorlage<br />
1. Ergänzung<br />
Die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes Kinderbetreuung in Friedrichsdorf, Kindertagesstättenentwicklungsplan<br />
20<strong>10</strong> – 2012 wird vorbehaltlich des Haushaltssicherungskonzeptes gemäß<br />
Anlage beschlossen.<br />
Sachdarstellung:<br />
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2007 wird nunmehr die<br />
2. Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes vorgelegt.<br />
In der 2. Fortschreibung, die den Planungszeitraum 20<strong>10</strong> – 2012 beinhaltet, wurden die Planungsdaten<br />
aktualisiert und die neuen Bedarfe errechnet. Gleichzeitig wird über die durchgeführten<br />
Maßnahmen im vergangenen Jahr berichtet sowie Empfehlungen zum Ausbau des Betreuungsangebotes<br />
20<strong>10</strong> – 2012 gegeben.<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigen die Neuschaffung von Kindergartenplätzen<br />
durch freie Träger in der Kernstadt Friedrichsdorfs und Umstrukturierungen durch Nachfragen im<br />
Bereich der Schulkinderbetreuung sowie Ausbau der U-3 Betreuung.<br />
Die 2. Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes stimmt mit dem Leitbild „Friedrichsdorf<br />
– Bürgersinn und Toleranz“ überein.
Drucksachennummer: 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung (IX) Seite 2 von 2<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Stadtteil Maßnahme Zusatzkosten<br />
Friedrichsdorf<br />
Köppern<br />
Einrichtung einer Hortgruppe<br />
in vorhandenen Gebäuden in<br />
unmittelbarer Nähe der Peter-<br />
Härtling-Schule (z. B. Kita<br />
Hoher Weg)<br />
Einrichtung einer 4. Gruppe<br />
im ev. Kita Köppern (Krippe)<br />
Das Konzept und die<br />
Kosten für Möblierung/<br />
Umbau, Personal wird<br />
dem JSA und HFA<br />
vorgelegt.<br />
Berechnet<br />
für Monat/Jahr<br />
ca. 80.000,00 € Im Haushalt 20<strong>10</strong><br />
bereits eingeplant<br />
Burgholzhausen<br />
Einrichtung 2 altersübergreifender<br />
Gruppen im Kinderhaus<br />
Peter-Geibel-Straße<br />
Erweiterung Betreuungsangebot<br />
Grundschule<br />
Möblierung 2.000,00 € Im Haushalt 20<strong>10</strong><br />
bereits eingeplant<br />
Möblierung 2.000,00 € Im Haushalt 20<strong>10</strong><br />
bereits eingeplant<br />
Seulberg Keine Veränderungen geplant<br />
Durch die vorgeschlagene Reduzierung einer Kindergartengruppe im Kinderhaus Am Erlenbach<br />
werden Fachkraftstunden freigesetzt, die für die oben angegebenen Maßnahmen in Friedrichsdorf<br />
und Burgholzhausen sodann zur Verfügung stehen. Die personelle Ausstattung für diese ggf. neuen<br />
Maßnahmen bewegt sich daher im Rahmen des Stellenplanes 20<strong>10</strong>.<br />
Die Umsetzung der vorstehend genannten Maßnahmen kann nur erfolgen, wenn im Rahmen der<br />
Beratung über das Haushaltssicherungskonzept dieser Bereich von Streichung bzw. Kürzung verschont<br />
wird.<br />
Anlage<br />
Kindertagesstättenentwicklungsplan 20<strong>10</strong> – 2012<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 1 von 12 -<br />
Bedarfsplan Kinderbetreuung in Friedrichsdorf<br />
Kindertagesstättenentwicklungsplan<br />
2. Fortschreibung<br />
20<strong>10</strong> – 2012<br />
Herausgeber:<br />
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf<br />
Jugend- und Sozialamt<br />
Hugenottenstr. 55<br />
61381 Friedrichsdorf<br />
Februar 20<strong>10</strong>
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 2 von 12 -<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Einführung – Ausbau U-3 Betreuung geht voran!<br />
2. Angebot und Nachfrageentwicklung<br />
2.1 Ausbauziele gemäß KiföG werden 20<strong>10</strong> nahezu erreicht<br />
2.2 Hohe Nachfrage Schulkinderbetreuung<br />
in Friedrichsdorf und Burgholzhausen<br />
3. Durchgeführte Maßnahmen 2009 und Empfehlungen 20<strong>10</strong>-2011<br />
3.1 Was wurde in den Stadtteilen umgesetzt?<br />
3.2 Empfehlungen zum Ausbau des Angebotes bis September 20<strong>10</strong><br />
4. Aktuelles aus der Kindertagespflege<br />
Abkürzungen:<br />
SGB<br />
Sozialgesetzbuch<br />
HKJGB<br />
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch<br />
TAG<br />
Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />
KiföG<br />
Kinderförderungsgesetz<br />
RIMS<br />
Rhein-Main-International Montessori School<br />
U-3 Altersstufe „unter 3 Jahren“<br />
EKHN<br />
Evang. Kirche in Hessen und Nassau
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 3 von 12 -<br />
1. Einführung – Ausbau U-3 Betreuung geht voran!<br />
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2007 wurde der<br />
Magistrat beauftragt, einen Kindertagesstättenentwicklungsplan zu erstellen und<br />
diesen jährlich zu überarbeiten und fortzuschreiben. Der Magistrat legt hiermit<br />
die 2. Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplanes vor.<br />
Er beinhaltet den Planungszeitraum 20<strong>10</strong> bis 2012, beschreibt das derzeitige Platzangebot<br />
und die aktuelle Nachfrage.<br />
Der vorliegende Bedarfsplan nach § 30 Abs. 1 HKJGB, der auch im Einvernehmen<br />
mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe erstellt und fortgeschrieben ist, stellt die<br />
Grundlage für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung in Friedrichsdorf dar. Die<br />
Stadt Friedrichsdorf trägt in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan<br />
ausgewiesenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege<br />
zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit<br />
wurden die Angebote mit den konfessionellen, den freien Trägern (RIMS, Waldkindergarten,<br />
Kita Waldwichtel) und dem Mütter- und Familienzentrum (Kindertagespflege)<br />
abgestimmt und neu bewertet.<br />
Der Bedarfsplan ist ebenfalls Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus<br />
dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“. Gefördert<br />
wird die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren durch<br />
neue und Erweiterungsbaumaßnahmen, wie Um- und Ausbau, sowie für den Bereich<br />
der Tagespflege und für Ausstattungsinvestitionen. Aktuell wird das Neubauprojekt<br />
Kita Waldwichtel im Wohngebiet Waldkristall durch das vorstehende Investitionsprogramm<br />
gefördert.<br />
Die Evangelische Kirchengemeinde Köppern plant für einen Ausbau der U-3<br />
Betreuung in der Kita Unterm Regenbogen einen Anbau mit Mitteln aus diesem<br />
Förderprogramm. Hierfür wird mit einem Zuschuss von bis zu 145.000,00 € für zehn<br />
Krippenplätze (je Kind 14.500,00 €) gerechnet. Auch dieses Bauvorhaben soll in die<br />
Prioritätenliste des Hochtaunuskreises aufgenommen werden. Entsprechende Anträge<br />
werden im Mai 20<strong>10</strong> gestellt.<br />
Mit der neuen Kindertagesstätte Waldwichtel und der Erweiterung der Evangelischen<br />
Kindertagesstätte im Stadtteil Köppern werden in diesem Jahr 60 zusätzliche<br />
Krippenplätze geschaffen. Zusammen mit den bereits eingerichteten Plätzen und<br />
dem Angebot der Tagespflege wird sodann ein Betreuungsangebot für 185 Kinder<br />
im Alter unter 3 Jahren angeboten. Damit erreicht die Stadt eine Betreuungsquote<br />
von 30,3 % und ist dem im Kinderförderungsgesetz (KiföG) festgeschriebenen Ausbauziel<br />
von 35 % aller Kinder von 0 bis 3 Jahren deutlich näher gekommen.<br />
Bei einer inzwischen auch in Friedrichsdorf rückläufigen Geburtenentwicklung wird<br />
für das Jahr 2013 eine Zahl von ca. 600 Kindern unter 3 Jahren prognostiziert.<br />
Demnach wären 2<strong>10</strong> Plätze für Kinder unter 3 Jahren bereitzustellen. Das derzeit<br />
noch „fehlende Angebot“ von 25 Plätzen könnte durch freiwerdende Gruppen z. B.<br />
in der Kita Stettiner Ring nach Fertigstellung des Betreuungszentrums Hardtwaldschule<br />
und/oder durch Angebote freier Träger geschaffen werden.
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 4 von 12 -<br />
2. Angebot und Nachfrageentwicklung<br />
2.1 Ausbauziele gemäß KiföG werden 20<strong>10</strong> nahezu erreicht<br />
Zum Stichtag 31.12.2009 leben in Friedrichsdorf 609 Kinder (31.12.2008 = 636 Kinder)<br />
unter 3 Jahren, die sich wie folgt aufteilen<br />
(bis 1 Jahr = 189, 1-2 Jahre = 196, 2-3 Jahre = 224 Kinder).<br />
Durch die von der Stadt eingeleiteten Maßnahmen können im Laufe des Jahres 130<br />
Plätze in Kindertageseinrichtungen und bis zu 55 Plätze über die Tagespflege für<br />
Kinder unter 3 Jahren angeboten werden. Dies entspricht einer Versorgungsquote<br />
von 30,3 %, d.h. die Vorgaben des TAG (Schaffung von 20 % Betreuungsangebot<br />
für unter 3-jährige bis Oktober 20<strong>10</strong>) werden erfüllt. Ab 01.08.2013 hat ein Kind, das<br />
das 1. Lebensjahr vollendet hat (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) Anspruch auf frühkindliche<br />
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Bundesregierung<br />
geht von einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 35 % aller unter 3-jähriger<br />
aus, der tatsächliche Bedarf muss jedoch vor Ort erhoben werden. Aufgrund der Wartelisten<br />
und der Nachfragen in der Stadt Friedrichsdorf ist davon auszugehen, dass in<br />
den nächsten Jahren noch 25 Plätze geschaffen werden müssen.<br />
Belegung und Nachfrage Betreuungsplätze U-3<br />
Stadtteile<br />
Angebot<br />
Warteliste<br />
Aktuell<br />
Gesamt<br />
Plätze<br />
ab<br />
8/20<strong>10</strong><br />
Planung<br />
Anzahl Kinder<br />
0 - 3 Jahre<br />
Vorjahr in (..)<br />
Stand: 01.01.201<br />
2. Ausbaustufe<br />
gem. KiföG<br />
(35 % bis 2013)<br />
2011 - 2012<br />
zusätzlich<br />
Friedrichsdorf 182 (189) 64<br />
Kita Hoher Weg 26 15 37 15<br />
Kita Waldwichtel 48 50<br />
Projekt „Bauernhofkin<br />
dergarten<br />
Köppern 136 (132) 47<br />
Evang. Kita Dreieichs <strong>10</strong> 14 20<br />
Burgholzhausen 74 (98) 26<br />
Kita. Rodheimer Str. 15 13 15<br />
Seulberg 217 (217) 76<br />
KH Marc-Aurel-Ring 30 38 30<br />
Städt. Einrichtungen<br />
oder freie Träger<br />
Betreut in<br />
Kindertagespflege<br />
55 55<br />
Gesamt 125 150 185 25 609 (636) 213<br />
5*<br />
20**<br />
* = Das Projekt „Bauernhofkindergarten“ ist lt. Mitteilung des Vorstandes wegen offener<br />
Finanzierungsfragen zunächst bis 2011 zurückgestellt.<br />
** = 20 Plätze können nach Fertigstellung des Betreuungszentrums Hardtwaldschule<br />
in der Kita Stettiner Ring und/oder auch durch einen freien Träger geschaffen werden.
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 5 von 12 -
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 6 von 12 -
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 7 von 12 -<br />
2.2 Hohe Nachfrage Schulkinderbetreuung in Friedrichsdorf und Burgholzhausen!<br />
In den Stadtteilen Friedrichsdorf und Burgholzhausen zeichnet sich eine hohe Nachfrage<br />
nach Hort- und Betreuungsplätzen für die Schulkinder 20<strong>10</strong>/2011 ab. In der<br />
nachstehenden Tabelle werden die aktuelle Belegung, die voraussichtlichen Abgänge<br />
im Sommer 20<strong>10</strong> und die Vormerkungen aufgeführt. Eine sichere Prognose ist<br />
wegen der teilweise noch unklaren Einschulungen (Schuluntersuchungen sind noch<br />
nicht abgeschlossen) und der schwierigen Arbeitsmarksituation noch nicht möglich.<br />
Die aktualisierte Nachfrage bei den Eltern bestätigt aber den Bedarf.<br />
Nachdem durch die im letzten Jahr eingeleiteten Maßnahmen in den Stadtteilen<br />
Köppern und Seulberg die Nachfrage weitestgehend befriedigt werden konnte, wurden<br />
auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Überlegungen für<br />
die Stadtteile Friedrichsdorf und Burgholzhausen angestellt. Sofern die städt. Gremien<br />
den Vorschlägen zustimmen, können für die Eltern - auch unter dem Aspekt der<br />
Haushaltskonsolidierung - zwar keine Ideallösungen aber dennoch akzeptable Lösungen<br />
angeboten werden. Hierzu wird im Abschnitt „Empfehlungen 20<strong>10</strong> bis 2011“<br />
noch näher eingegangen.<br />
Für die Stadtteile Köppern und Seulberg sind aktuell keine weiteren Maßnahmen für<br />
zusätzliche Plätze zur Schulkindbetreuung zu treffen.<br />
Voraussichtlicher Betreuungsbedarf Schulkinder zum Schuljahresbeginn 20<strong>10</strong>/2011<br />
Einrichtung<br />
Kapazität<br />
Belegung<br />
Januar<br />
20<strong>10</strong><br />
Abgänge<br />
Sommer<br />
20<strong>10</strong><br />
Belegung<br />
01.08.20<strong>10</strong><br />
Vormerkungen<br />
neues<br />
Schuljahr<br />
voraus.<br />
Belegung<br />
ab Sept.<br />
20<strong>10</strong><br />
Zusätz.<br />
Bedarf<br />
Friedrichsdorf<br />
Hort Hoher Weg 26 69 68 3 65 20 69 + 16<br />
Betr. P-Härtling-Schule 30 32 7 25 14 30 + 9<br />
Köppern<br />
Hort KH am Erlenbach 45 44 11 33 14 45 + 2<br />
Betr. Grundschule 50 50 13 37 4 43 - 7<br />
Burgholzhausen<br />
Hort P-Geibel-Str. 46 46 9 37 20 46 + 11<br />
Betr. Grundschule 50 43 8 35 8 43 - 7<br />
Seulberg<br />
Hort Stettiner Ring 28 27 2 25 5 28 + 2<br />
Hort Oberbornstr. 39 39 5 34 5 39 +/- 0<br />
Hardtwaldschule:<br />
- Hortpavilllon 25 22 2 20 7 25 + 2<br />
- Betreuungsgruppe 60 58 9 49 8 57 - 3
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 8 von 12 -<br />
3. Durchgeführte Maßnahmen 2009 und Empfehlungen 20<strong>10</strong>-2011<br />
3.1 Was wurde in den Stadtteilen umgesetzt?<br />
Friedrichsdorf<br />
- Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Mittagstisch wurde in der ev. Kindertagesstätte<br />
„Kleinkinderschulstiftung“ zu Beginn des neuen Kindergartenjahres<br />
2009/20<strong>10</strong> eine weitere Gruppe mit dem Angebot eines Mittagstisches<br />
eingerichtet. Die Öffnungszeiten blieben vorerst bis 15:00 Uhr unverändert.<br />
Die anteiligen Personalkosten wurden von der Stadt Friedrichsdorf übernommen.<br />
- Das Neubauvorhaben in dem Wohngebiet „Waldkristall“ mit einer 6-zügigen<br />
Kindertagesstätte wird im Frühjahr 20<strong>10</strong> realisiert. Aufgrund der neuen Mindestvoraussetzungen<br />
und der hohen Nachfrage wurde die ursprünglich geplante<br />
Platzzahl von 36 Plätzen auf 50 Plätze U-3 angehoben. Eine weitere<br />
Kindergartengruppe mit 25 Plätzen wird ebenfalls eingerichtet. Wegen der witterungsbedingten<br />
Verzögerung des Neubaus sollen bis zum Sommer 20<strong>10</strong> 30<br />
Kinder U-3 in einer Raumelementanlage betreut werden.<br />
- Die RIMS e. V. hat ihr Angebot wegen der hohen Nachfrage um eine weitere<br />
Kindergartengruppe erweitert. Es stehen nunmehr 3 CASA-Kinderhausgruppen<br />
mit bis zu 75 Plätzen zur Verfügung. Hiervon sind aktuell 30 Plätze an<br />
Kinder aus Friedrichsdorf vergeben.<br />
Köppern<br />
- Aufgrund des erhöhten Bedarfes an Hortplätzen im Stadtteil Köppern wurde<br />
innerhalb des Kinderhauses am Erlenbach zum Schuljahresbeginn 2009/20<strong>10</strong><br />
eine reguläre Hortgruppe mit 20 Plätzen eingerichtet. Hierfür wurden im Stellenplan<br />
20<strong>10</strong> zusätzliche Fachkraftstunden berücksichtigt. Da das Gebäude<br />
für 4 Gruppen ausgelegt ist und sich die Nachfrage nach Hortplätzen dauerhaft<br />
abzeichnet, wird zu Beginn des Kindergartenjahres 20<strong>10</strong>/2011 die Einrichtung,<br />
wie bereits in der letzten Fortschreibung des Bedarfsplanes angekündigt,<br />
um eine Kindergartengruppe reduziert.<br />
Burgholzhausen<br />
- Die ursprünglich als „Zwischenlösung“ eingerichtete Kleinkindgruppe in der<br />
Kindertagesstätte Rodheimer Straße wurde nunmehr als dauerhafte Lösung<br />
für 15 Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren eingerichtet. Aufgrund der hohen<br />
Nachfrage am Nachmittag wurden dort die Fachkraftstunden angehoben.<br />
Seulberg<br />
- Wegen der erhöhten Nachfrage nach Hortplätzen im Stadtteil Seulberg wurde<br />
eine Gruppe mit erweiterter Altersmischung in der Kita Stettiner Ring eingerichtet.<br />
Die Anzahl der Kindergartenplätze reduzierte sich und es können 5-6<br />
Schulkinder in der Gruppe mit erweiterter Altersmischung betreut werden.<br />
- Das Betreuungsangebot „B“ an der Hardtwaldschule wurde von 30 auf 35<br />
Plätze erweitert, bei gleichzeitiger Reduzierung des Platzangebotes im<br />
Betreuungsangebot „A“ um 5 auf 25 Plätze.
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 9 von 12 -<br />
3.2 Empfehlungen zum Ausbau des Angebotes bis September 20<strong>10</strong><br />
Unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Bedarfszahlen werden folgende<br />
Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
Friedrichsdorf<br />
– Um die aktuell hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Schulkinder zu<br />
befriedigen, sollen Möglichkeiten gefunden werden, in unmittelbarer Nähe der<br />
Grundschule in vorhandenen Gebäuden (z. B. Kita Hoher Weg) eine Hortoder<br />
Betreuungsgruppe für 20 – 25 Kinder einzurichten. Die Kosten für Möblierung/Umbau<br />
sowie Personal sind aus dem Haushalt 20<strong>10</strong> zu bestreiten.<br />
Das Konzept hierzu ist dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport<br />
und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Köppern<br />
– Aufgrund der Stabilisierung der Kinderzahlen im Stadtteil Köppern, aber auch<br />
aufgrund der Notwendigkeit die U-3 Betreuung weiter auszubauen, soll in der<br />
Evang. Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ eine 4. Gruppe als Krippengruppe<br />
eingerichtet werden. Im Hinblick auf die Entwicklung der Kinderzahlen<br />
im Alter von 3 bis 6 Jahren würde sich die künftige Konzeption der Evang.<br />
Kindertagesstätte wie folgt gestalten:<br />
1 Kindergartengruppe mit max. 25 Kindern v. 3. Lebensjahr bis Einschulung,<br />
2 „geöffnete Kindergartengruppen“ (2-6 Jahre) mit jeweils max. 25 Kindern,<br />
davon 5 Kinder im Alter von 2-3 Jahren.<br />
1 Krippengruppe mit max. <strong>10</strong> Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite <strong>10</strong> von 12 -<br />
Die Evang. Kirchengemeinde kann für den dafür erforderlichen Anbau (U-3<br />
Betreuung) Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung<br />
2008 bis 2013 in Höhe von bis zu 145.000,00 € erhalten. Weitere<br />
Zuschüsse von 5.000,00 € für Ausstattungen. Vorteilhaft für die anteilige städtische<br />
Finanzierung der künftigen Betriebskosten ist auch, dass für das Projekt<br />
aus dem Krippenprogramm der EKHN Zuschüsse für die laufenden Betriebskosten<br />
mit jeweils 12.000,00 €/Jahr gewährt werden können. Die entsprechenden<br />
Anträge werden durch die Kirchengemeinde gestellt und es wird im<br />
März 20<strong>10</strong> darüber entschieden. Die Mehrkosten für die personelle Ausstattung<br />
sind im städtischen Haushalt 20<strong>10</strong> bereits hochgerechnet und enthalten.<br />
Die bestehende Betriebsvereinbarung mit der Evang. Kirchengemeinde ist zu<br />
aktualisieren.<br />
Mit der Neuausrichtung der Evang. Kindertagesstätte und der konzeptionellen<br />
Anpassung der städtischen Kindertagesstätte Kinderhaus Am Erlenbach sowie<br />
mit dem Betreuungsangebot an der Grundschule wird ein ausreichendes<br />
Angebot für den Stadtteil Köppern für Kinder von 0 bis <strong>10</strong> Jahren geschaffen.<br />
Weitere Maßnahmen sind für diesen Stadtteil vorerst nicht zu treffen.<br />
Burgholzhausen<br />
– Wegen der erhöhten Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Schulkinder wird<br />
vorgeschlagen, im Kinderhaus Peter-Geibel-Straße 2 altersübergreifende<br />
Gruppen Kindergarten/Hort mit jeweils 23 Kindern einzurichten, davon 20 Kinder<br />
im Kindergartenalter und 3 Kinder im Schulalter. Hierdurch stehen zusätzlich<br />
6 Hortplätze zur Verfügung. Für die auf der Warteliste verbleibenden Kinder<br />
kann in dem Betreuungsangebot an der Grundschule Burgholzhausen eine<br />
Betreuung bis 15:00 Uhr angeboten werden. Hier hat die Schulleitung Zustimmung<br />
signalisiert, einen direkt neben der jetzigen Betreuungsgruppe liegenden<br />
Raum für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Es können 5 bis <strong>10</strong><br />
Plätze bei geringer Personalaufstockung zur Verfügung gestellt werden. Die<br />
Fachkraftstunden im Bereich Betreute Grundschulen müssen entsprechend<br />
angepasst werden.<br />
Seulberg<br />
– Für den Stadtteil Seulberg sind für das kommende Kindergartenjahr keine<br />
konzeptionellen Veränderungen geplant. Die weitere Entwicklung hängt davon<br />
ab, innerhalb welchen Zeitraums das neue Betreuungszentrum an der Hardtwaldschule<br />
realisiert wird.
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 11 von 12 -<br />
4. Aktuelles aus der Kindertagespflege<br />
Kindertagespflege betreffend wurden im SGBVIII wichtige gesetzliche Änderungen<br />
vorgenommen mit dem Ziel des Ausbaus und der Weiterentwicklung von Kinderbetreuungsangeboten.<br />
Die Kindertagespflege ist ein gesetzlich gleichrangiges Angebot<br />
zu einer Tageseinrichtung für Kinder. Beide Angebote dienen der Erziehung, Bildung<br />
und Betreuung des Kindes.<br />
Durch Förderprogramme des Landes Hessen (Bambini, Knirps, Offensive für Kinderbetreuung,<br />
Investitionsförderprogramm) stehen Landesmittel zur finanziellen Förderung<br />
der Tagespflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.<br />
Der Hochtaunuskreis erstattet einer qualifizierten Tagespflegeperson, tätig im eigenen<br />
Haushalt oder anderen Räumlichkeiten, Beiträge zu einer Unfallversicherung,<br />
hälftig die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung.<br />
Mit einer Satzung des Kreises, Fachdienst Kindertagespflege, wird die Teilnahme<br />
an der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für diese Leistung<br />
geregelt. Der Hochtaunuskreis zahlt einen Anerkennungsbetrag von 3,20 € pro Stunde<br />
pro Kind an eine im eigenen Haushalt oder anderen Räumlichkeiten tätige qualifizierte<br />
Tagespflegeperson und zieht Eltern zu einem Kostenbeitrag von 1,30 € heran.<br />
Eine Tagespflegeperson benötigt für die Betreuung von bis zu 5 Kindern eine<br />
Pflegeerlaubnis. Diese wird vom Fachdienst Kindertagespflege Hochtaunuskreis<br />
nach einem Überprüfungsverfahren auf Geeignetheit (Persönlichkeit, Sachkompetenz,<br />
vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege,<br />
Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten, kindgerechte Räumlichkeit)<br />
ausgestellt.<br />
Der Fachdienst hier in Friedrichsdorf in Form des Tagesmütterbüro/Elternservice<br />
des MFZ Mütter- und Familienzentrum mit seinen Aufgaben zur Gewinnung, Vermittlung,<br />
Beratung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen hat sich seit seinem Bestand<br />
in der Stadt etabliert. Kindertagespflege ist selbstverständlicher Bestandteil der<br />
Betreuungsmöglichkeiten für unter drei jährige Kinder in Friedrichsdorf geworden.<br />
Unterstützt vom Land Hessen, dem Hochtaunuskreis, der Stadt Friedrichsdorf und<br />
der Firma Milupa hat es einen idealen Standort innerhalb des Mütterzentrums und ist<br />
Ansprechpartner rund um Fragen der Kinderbetreuung. Viele Eltern melden sich im<br />
Büro und lassen sich über Qualität, Flexibilität und dem Kleinkind und Beruf angemessenen<br />
Betreuungsrahmen beraten.<br />
Der Erfolg des Tagesmütterbüro/Elternservice lässt sich mit stetiger Nachfrage und<br />
wachsendem Angebot im Rahmen von U-3 verzeichnen, so dass sich der ansteigende<br />
Bedarf /Nachfrage und das stetig wachsende Angebot seit Bestehen 2002/20<strong>03</strong><br />
im Rahmen von U-3 Betreuung gedeckt haben.
Anlage zu DS-Nr. 29/20<strong>10</strong> 1. Ergänzung - Seite 12 von 12 -<br />
Im Jahr 2009 haben 30 qualifizierte Tagespflegepersonen insgesamt 55 Kinder<br />
betreut. Von den 30 qualifizierten Tagespflegepersonen sind 20 sog. Tagesmütter in<br />
eigenen Räumlichkeiten und <strong>10</strong> sog. Kinderfrauen im Haushalt der Eltern tätig.<br />
Die Anfragen für über drei jährige als Anschlussbetreuung im Haushalt der Eltern<br />
konnte im Jahr 2009 für 8 Familien geleistet werden, weitere Anfragen nach sog.<br />
Kinderfrauen konnten nicht abgedeckt werden.<br />
Die Kindertagespflegestellen befinden sich in den Stadtteilen Friedrichsdorfs und<br />
Umgebung. Mehrere qualifizierte Tagespflegepersonen des Projektes arbeiten mit 1-<br />
2 Kindern unter drei Jahren, manche mit bis zu 5 Kindern. Dass Kinder sich rundum<br />
wohlfühlen ist die Grundlage für Bildungs- und Erziehungsprozesse in der qualifizierten<br />
Kindertagespflege ebenso wie ein abwechslungsreicher und an kindliche Bedürfnisse<br />
orientierter Tagesablauf und eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eltern.<br />
Kinder mit Behinderungen werden schon betreut und sind auch weiterhin herzlich<br />
willkommen. Ab April 20<strong>10</strong> werden voraussichtlich 3 neue qualifizierte Tagespflegestellen<br />
im Stadtteil Köppern hinzukommen.<br />
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend und darüber hinaus, bietet das Tagesmütterbüro<br />
im Verbund mit der Leitstelle für Kinder des Hochtaunuskreises, Abteilung<br />
Kindertagespflege und den weiteren Fachdiensten des Hochtaunus sowie der<br />
Stadt Bad Homburg gemeinsame Fortbildungen für Tagespflegepersonen an, damit<br />
die Qualität der Betreuung gewährleistet ist.<br />
Im Verbund und regelmäßigen Besprechungen wird der qualitative und quantitative<br />
Ausbau der Kindertagespflege vorangetrieben, die Bundeszertifizierung der Tagespflegepersonen<br />
rückt in den Focus und weitere Formen der Krankheitsvertretung<br />
sollen entwickelt werden.
Stadt Friedrichsdorf <strong>03</strong>.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Stadtplanungs- und Hochbauamt<br />
Aktenzeichen: 7 / weg-<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
34/20<strong>10</strong> (IX)<br />
BESCHLUSS-VORLAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Magistrat 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 6.<br />
Zustimmung<br />
Ausschuss für Bau, Umwelt und 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 1.<br />
dafür: <strong>10</strong> dagegen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Verkehr<br />
Ortsbeirat Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 3.<br />
dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 1<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 7.<br />
Entwicklung des Milupa-Geländes Friedrichsdorf<br />
Nutzungs- und Bebauungskonzept der GEG Grundstücksentwicklungsgesellschaft<br />
H.H. Göttsch KG<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Das Nutzungs- und Bebauungskonzept „Taunus Carré Friedrichsdorf“, Februar 20<strong>10</strong> des<br />
Vorhabenträgers Grundstücksentwicklungsgesellschaft H.H. Göttsch KG wird als Grundlage<br />
der Ausarbeitung eines detaillierten Entwicklungskonzeptes und der Überarbeitung des Entwurfes<br />
des Bebauungsplanes Nr. 135 „Zentrum“ akzeptiert.<br />
2. Den hierin enthaltenen Abweichungen vom Entwicklungskonzept Kernbereich Friedrichsdorf<br />
2005 und der Aktualisierung von 2008 wird grundsätzlich zugestimmt. Sie sind im Einzelnen<br />
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu begründen.<br />
3. Der Magistrat wird beauftragt, einen ersten städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger<br />
auszuarbeiten, der Aussagen zum Nutzungs- und Bebauungskonzept, die zu erstellenden<br />
Bau-, Fachplanungen und Gutachten, die Bodenordnung, die Erschließung sowie die Kostentragung<br />
für die erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen enthält.<br />
4. Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt, den Entwurf eines Bebauungsplanes mit allen<br />
notwendigen begleitenden Fachplänen und Gutachten mit dem Vorhabenträger zu erarbeiten<br />
unter der Voraussetzung, dass dieser die Kosten hierfür vollständig übernimmt.
Drucksachennummer: 34/20<strong>10</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />
Sachdarstellung:<br />
Auf die vorangegangenen Drucksachen zum Entwicklungskonzept Kernbereich Friedrichsdorf, das<br />
Vorhaben der Fa. Gazit, den Bebauungsplan Nr. 135 „Zentrum“ sowie die ausführliche Mitteilung<br />
8144/2009 wird ausdrücklich verwiesen.<br />
Die Eigentümerin des früheren Milupa Betriebsgeländes, Bahnstraße 14-30, die Nutricia Grundstücksverwaltungsgesellschaft<br />
(Nutricia), hat nach dem Rückzug der Fa. Gazit sich erneut um<br />
Käufer bemüht, die bereit sind, das Grundstück im Sinne des beschlossenen Entwicklungskonzeptes<br />
zu bebauen. Nach Sondierungsgesprächen mit mehreren Interessenten und einem Informationsaustausch<br />
mit der Stadt über die Nutzungs- und Bebauungskonzepte der Bewerber, beabsichtigt<br />
Nutricia nunmehr, das Grundstück an die Grundstücksentwicklungsgesellschaft H.H. Göttsch<br />
KG (GEG Göttsch) zu veräußern.<br />
Wie zuvor bei dem Vorhaben der Fa. Gazit ist vorgesehen, dass über das Nutzungs- und Bebauungskonzept<br />
Einvernehmen mit der Stadt Friedrichsdorf herzustellen ist. Dieses Konzept liegt jetzt<br />
zunächst nur in einer groben Fassung vor. Es ist zusammen mit der Bauleitplanung und weiteren<br />
Fachplanungen, aber auch der Gebäudeplanung weiter zu entwickeln, bevor es Grundlage eines<br />
Bebauungsplanes und städtebaulicher Verträge werden kann.<br />
Es wird eine zügige Klärung der städtebaulichen und planungsrechtlichen Grundlagen angestrebt,<br />
um die langjährigen Bemühungen, eine Innenstadtentwicklung auf der Gewerbebrache Milupa zu<br />
realisieren, zeitnah zu verwirklichen. Daher wird eine kurzfristige Grundsatzentscheidung vorgeschlagen,<br />
die den Abschluss von Kaufverträgen, die Ausarbeitung von städtebaulichen Verträgen,<br />
aber auch den Start für Fachplanungen und die Bauleitplanung ermöglicht.<br />
Als wesentliches Verfahrensziel wird ein Entwurfs- und Offenlagebeschuss im Juni dieses Jahres<br />
gesehen, zu dem die Bauplanung des gesamten Vorhabens in verbindlicher Vorentwurfsqualität,<br />
alle konkreten Fachplanungsbeiträge und der qualifizierte Bebauungsplanentwurf vorliegen sollen.<br />
Das von GEG Göttsch erarbeitete Nutzungs- und Bebauungskonzept „Taunus Carré Friedrichsdorf“,<br />
Februar 20<strong>10</strong> (siehe Anlage) weicht in einigen Punkten von dem Entwicklungskonzept Kernbereich<br />
Friedrichsdorf ab, insbesondere bei der Anordnung der Wohnbau- und Platzflächen. Diese<br />
Abweichungen stellen jedoch eine Optimierung hinsichtlich der Ziele des Entwicklungskonzeptes<br />
dar. Daher wird empfohlen, dieses Konzept der weiteren Ausarbeitung zu Grunde zu legen.<br />
Das Nutzungs- und Bebauungskonzept wird in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für<br />
Bau, Umwelt und Verkehr und des Ortsbeirates Friedrichsdorf vom Vorhabenträger und den beauftragten<br />
Architekten ausführlich vorgestellt und erläutert.<br />
Anlagen:<br />
1. Nutzungs- und Bebauungskonzept, Erläuterungstext<br />
2. Lageplan<br />
3. Verkaufsflächen und Sortimente<br />
gez. Norbert Fischer<br />
Erster Stadtrat
Anlage 1 zu Drucksachen Nr. 34/20<strong>10</strong> - Seite 1 von 2 -<br />
TAUNUS CARRÉ FRIEDRICHSDORF<br />
Nutzungs- und Bebauungskonzept<br />
Die bauliche Idee zur Neugestaltung des Milupa-Geländes in Friedrichsdorf<br />
beinhaltet die 3 Nutzungsarten Handel, Wohnen und Büro,<br />
Nach intensiver Analyse des vorliegenden Entwicklungskonzeptes für den<br />
Kernbereich der Stadt Friedrichsdorf (2. Auflage) sowie der Aktualisierung von<br />
2008, Leitbild „Belebte Innenstadt", wurde eine städtebauliche Konzeption gewählt,<br />
die die Empfehlungen des Arbeitskreises verarbeitet und beschriebene Ziele und<br />
Maßnahmen berücksichtigt.<br />
1. Neuer Stadtplatz<br />
Auf der Wegeabfolge zwischen Landgrafenplatz/Hugenottenstraße sowie Bahnhof<br />
und Altem Viadukt wird südöstlich der Wilhelmstraße ein neuer Platz geschaffen für<br />
multifunktionale Nutzungen und Events, der eine Fortsetzung nordwestlich der<br />
Wilhelmstraße erfahren soll.<br />
Dadurch entsteht ein städtebaulicher Brückenschlag über die Wilhelmstraße zum<br />
Landgrafenplatz. Die Verkehrsbedeutung und die Geschwindigkeit auf der<br />
Wilhelmstraße sollen deutlich reduziert werden. Der Platz wird gebildet durch einen<br />
zentralen Handelsbaukörper im Zentrum des Milupageländes sowie durch die<br />
Anordnung von Geschosswohnungsbauten entlang der Bahnstraße.<br />
2. Handelsbaukörper<br />
Der Handelsbaukörper mit insgesamt ca. 17.600 m 2 Bruttogeschossfläche öffnet<br />
sich durch zwei Passageneingänge zum neuen Stadtplatz und verbindet durch seine<br />
großzügige Eingangssituation Außen- und Innenraum. Gastronomische<br />
Einrichtungen an der südlichen Platzwand tragen zur Belebung des Platzes bei. Ein<br />
weiterer südlicher Platzausgang ermöglicht die barrierefreie fußläufige<br />
Wegeführung zum Altem Viadukt und Bahnhof.<br />
Die Anlieferung für den Einzelhandel sowie die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgen<br />
ausschließlich an der Nordostseite des Gebäudes in Richtung Bahngelände. Damit<br />
wird eine Lärmbelästigung für die bestehenden, als auch für die neu projektierten<br />
Wohnungsbauten vermieden.<br />
Städtebaulich und architektonisch wird durch die Auflösung des großflächigen<br />
Handelsbaukörpers in einzelne vor- und rückspringende Gebäudeteile eine<br />
Anpassung an den Maßstab der umgebenden Bebauung erzielt.
Anlage 1 zu Drucksachen Nr. 34/20<strong>10</strong> - Seite 2 von 2 -<br />
3. Wohnen an der Bahnstraße<br />
Nach Aufweitung des Straßenbildes werden an der Bahnstraße 8 Geschosswohnungsbauten<br />
geplant. Auf insgesamt 7.600 m 2 Bruttogeschossfläche sind dabei<br />
58 Wohnungseinheiten zwischen 60 m 2 und 135 m 2 (2-Zimmer bis 4-Zimmer) im<br />
Wohnungsmix vorgesehen.<br />
Die 3-geschossigen Wohnzeilen orientieren sich in Ihren Giebelproportionen<br />
an den Maßstäben der umgebenden Bauten und sind nach Westen und<br />
Süden orientiert. Der heutige „Schlucht-“ Charakter der geschlossenen<br />
4-geschossigen Bürobebauung wird durch die Abfolge von Wohnzeilen und<br />
begrünten Höfen in der Bahnstraße vermieden. Zur Ausgleichung der<br />
Höhendifferenz zwischen Bahnstraße und neuem Stadtplatz wurde eine<br />
terrassierte Bauweise gewählt. Die Zugänge zu den Wohnungsbauten erfolgen<br />
von der Bahnstraße als auch vom Stadtplatz über die begrünten Höfe.<br />
4. Tiefgarage<br />
Unter dem Handelsbaukörper, dem neuen Stadtplatz sowie dem Wohnen befindet<br />
sich eine gemeinsame Tiefgarage mit ca. 600 Stellplätzen (500 Stellplätze für<br />
Handel, <strong>10</strong>0 Stellplätze für Wohnen). Die Zugänge zu den darüberliegenden<br />
Nutzungseinheiten erfolgen direkt in den Handel und das Wohnen. Zusätzlich sind<br />
Zugänge zum neuen Stadtplatz geplant, um das öffentliche Stellplatzangebot zu<br />
verbessern.<br />
5. Bürogebäude<br />
Entlang der Prof.-Wagner-Straße und in Ergänzung und Fortsetzung der<br />
bestehenden Laborbauten von Milupa ist auf dem Dreiecksgrundstück im<br />
Norden des Plangebiets an der Prof.-Wagner-Straße ein Bürogebäude mit ca.<br />
3.500 m 2 Bruttogeschossfläche geplant. Das Gebäude bildet den räumlichen<br />
Abschluss zum Bahndamm.<br />
Resümee<br />
Durch die Synergien der Nutzungsbereiche Wohnen, Handel, Gastronomie und<br />
Dienstleistung in Verbindung mit der neuen Platzgestaltung mit hoher<br />
Aufenthaltsqualität, der öffentlichen Durchwegung sowie dem Grün wird ein<br />
lebendiges urbanes Gefüge entstehen, das zur Aufwertung des gesamten<br />
Innenstadtbereiches beiträgt.<br />
BLFP, Februar 20<strong>10</strong>
GEG<br />
Grundstückentwicklungsgesellschaft<br />
H.H. Göttsch<br />
Vermietungskonzept<br />
Taunus Carré Friedrichsdorf<br />
Das Taunus Carré Friedrichsdorf wird seine Handelsflächen komplett auf einer Ebene<br />
haben. Diese Erdgeschoßebene wird ebenerdig zum zukünftigen Marktplatz und gleichzeitig<br />
ebenerdig zur Wilhelmstraße und dem Übergang in die Kernstadt von Friedrichsdorf sein.<br />
Unter dieser Erdgeschoßebene befindet sich die Parkebene, die aufgrund des<br />
Geländeversprungs ebenerdig von der Planstraße 1 anfahrbar ist. Die Anlieferung an die<br />
Handelsebene erfolgt ebenfalls von der unteren Ebene, mittels Aufzügen an die<br />
Handelsebene.<br />
Das Taunus Carré Friedrichsdorf wird geprägt durch den Nahversorgungsbereich mit REWE<br />
(3.500 m²), MÜLLER-Drogerie (2.000 m²) und diversen Kleinmietern aus den<br />
Sortimentsbereichen wie z. Bsp. Bäcker, Metzger, Feinkost, Imbiss, Eiscafé und<br />
Gastronomie (1.000 m²). Der zweite Schwerpunktbereich wird das Sortiment Textil/ Schuhe<br />
sein. Hier werden z. Zt. die Gespräche mit C & A, Vockeroth, Takko, Mister*Lady Jeans,<br />
Ernsting´s Family, Deichmann, Roland Schuhe und Shoe4you geführt. Dieses Sortiment soll<br />
eine Gesamtmietfläche von ca. 4.000 m² haben. Ebenfalls mit angesiedelt wird ein ca.<br />
1.700 m² großer Unterhaltungselektronikfachmarkt.<br />
Um den Branchen- und Sortimentsmix zu ergänzen, werden Dienstleistungsbetriebe wie z.<br />
Bsp. Apotheke, Optiker, Bank, Post, Reisebüro, Friseur, Toto/ Lotto, Schuh- und<br />
Schlüsseldienst mit in das Konzept Taunus Carré übernommen. Die Dienstleistungsbetriebe<br />
werden in Summe eine Fläche von ca. 700 m² aufweisen.<br />
Um den Marktplatz zu einem lebendigen Ort zu machen, werden mindestens drei<br />
Gastronomiebetriebe (Eiscafé, Bistro/ Restaurant und Imbiss) an diesem Platz vermietet, die<br />
die Möglichkeit erhalten, Außengastronomie zu betreiben. Der Marktplatz erhält ebenfalls<br />
einen direkten Zugang an die Parkfläche, so dass die ca. 500 Parkplätze auch eine positive<br />
Belebung für die Stadt Friedrichsdorf insgesamt haben werden. Gerne wird das Taunus<br />
Carré Friedrichsdorf je nach Nachfrage auch die Sortimentsbereiche Sport, Spielwaren,<br />
Bücher und Tierhandlung mit aufnehmen. Die Gespräche für diese Sortimente konnten in der<br />
kurzen Zeit, bis auf Intersport und Zoo & Co., noch nicht intensiviert werden.<br />
Folgende Eckdaten wird das Taunus Carré Friedrichsdorf aufweisen:<br />
BGF Handel: 17.500 m²<br />
VK Fläche Handel: 12.000 m²<br />
Gez. Andreas Tischler<br />
- 1 -
Stadt Friedrichsdorf 08.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
39/20<strong>10</strong> (IX)<br />
ANTRAG<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 8.<br />
Angebot fair gehandelter Produkte in städtischen<br />
Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />
Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in städtischen Einrichtungen (Rathaus,<br />
Kindertagesstätten u. a.) und bei städtischen Veranstaltungen nur noch Kaffee und Tee mit dem<br />
TransFair Gütesiegel für Fairen Handel ausgeschenkt wird.<br />
Begründung:<br />
Faire Handelsbedingungen zwischen den Industrieländern und Entwicklungsländern sind eine unerlässliche<br />
Voraussetzung für die Überwindung von Armut. Nur wenn arme Menschen einen fairen<br />
Preis für ihre Produkte erhalten, können sie aus eigener Kraft ihre Lebensverhältnisse verbessern.<br />
Das Konzept des Fairen Handels entspricht voll und ganz dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, das<br />
in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit von vielen Akteuren und politischen Parteien anerkannt<br />
wird. Auch Kommunen sollten ihre Möglichkeiten nutzen, um Beiträge für die Verringerung<br />
von Armut zu leisten. Durch eigenes Engagement wird die Stadt Friedrichsdorf Vorbild für andere<br />
Akteure und stärkt bereits vorhandene Aktivitäten anderer zivilgesellschaftlicher und kirchlicher<br />
Organisationen. Zum Beispiel: Beschluss der katholischen Bonifatius-Kirchengemeinde in Friedrichsdorf<br />
am 24.<strong>03</strong>.09, in den nächsten 3 Jahren fair zu handeln.<br />
In Deutschland gibt es bereits eine Vielzahl von Städten und Gemeinden, die ähnliche Beschlüsse<br />
gefasst haben.<br />
gez. Ingrid Schunk<br />
stellv. Fraktionsvorsitzende
Stadt Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
48/20<strong>10</strong> (IX)<br />
ANTRAG<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 9.<br />
Unterzeichnung der Verpflichtung<br />
zum Klimaschutz - Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />
Die Hessische Landesregierung sucht <strong>10</strong>0 Kommunen, die die Verpflichtung zum Klimaschutz<br />
unterzeichnen. Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf wird beauftragt, die Verpflichtung zum<br />
Klimaschutz zu unterzeichnen.<br />
Begründung:<br />
Der Kampf gegen den Klimawandel muss von Bürgern, Wirtschaft und staatlichen Institutionen<br />
gemeinsam geführt werden. Die Kommunen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie können selbst<br />
Maßnahmen durchführen und Bürger und ansässige Gewerbebetriebe bei der Umsetzung von<br />
Klimaschutzmaßnahmen beraten und fördern. Die Stadt Friedrichsdorf hat in 2008 ein kommunales<br />
Energiekonzept beschlossen, das seither umgesetzt wird. Damit ist bereits ein wichtiger Schritt<br />
zur Entwicklung eines Maßnahmenplans getan, der Bestandteil der Verpflichtung zum Klimaschutz<br />
ist. Mit der Unterzeichnung der Verpflichtung zum Klimaschutz dokumentiert die Stadt, dass sie<br />
Potentiale zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz weiter ausschöpfen und<br />
die Nutzung erneuerbarer Energien voran bringen will.<br />
Wesentliche Elemente der Selbstverpflichtung sind:<br />
• Die CO2-Emissionen in der Kommune werden erfasst<br />
• Ein Einsparziel wird festgelegt und ein Maßnahmenplan wird ausgearbeitet<br />
• Über die Umsetzung der Maßnahmen und die Zielerreichung wird regelmäßig berichtet<br />
• Die Öffentlichkeit wird einbezogen (z.B. Sportvereine über den Landessportbund)
Drucksachennummer: 48/20<strong>10</strong> (IX) Seite 2 von 2<br />
Die Selbstverpflichtung und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen können mehrere positive<br />
Wirkungen haben: die Bürger dürften das Engagement der Stadt für den Klimaschutz positiv aufnehmen<br />
(in Umfragen sieht die Bevölkerungsmehrheit den Klimaschutz als eine der wichtigsten<br />
Zukunftsaufgaben); das lokale Handwerk profitiert von verstärkten Klimaschutz-Investitionen von<br />
Privatpersonen, Gewerbe und Stadt; mittelfristig werden Energiekosten reduziert.<br />
In Hessen haben bereits 43 Städte und Gemeinden die Verpflichtung zum Klimaschutz unterzeichnet,<br />
u. a. große Städte wie z.B. Frankfurt am Main, Offenbach und Hanau, aber auch kleinere<br />
Städte und Gemeinden wie z.B. Königstein, Dieburg und Buseck (bei Gießen).<br />
gez. Uwe Stubbe<br />
stellv. Fraktionsvorsitzender
Stadt Friedrichsdorf 01.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
32/20<strong>10</strong> (IX)<br />
ANFRAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> <strong>10</strong>.<br />
Integrationsmaßnahmen in<br />
Friedrichsdorfer Kindertagesstätten - StVo. I. Schunk Bündnis 90/DIE GRÜNEN -<br />
Integrationsmaßnahmen sind im Betreuungsentwicklungsplan wichtiger pädagogischer Bestandteil.<br />
Daher frage ich den Magistrat:<br />
1. Welche Integrationsmaßnahmen werden derzeit in Friedrichsdorf durchgeführt?<br />
a) Art der Maßnahmen<br />
b) Anzahl der Maßnahmen in den jeweiligen Kitas<br />
2. Wie wird der Bedarf an weiteren Integrationsmaßnahmen eingeschätzt?<br />
3. Besteht eine interkommunale Zusammenarbeit in der Ausrichtung und Vergabe von<br />
Integrationsplätzen?<br />
4. Besteht mit dem Kreis als Schulträger eine Zusammenarbeit bezüglich von Integrationsmaßnahmen<br />
im Hinblick auf die spätere Einschulung, in der dann Inklusion folgen könnte?<br />
5. Hat die Kommune die Möglichkeit am Schulentwicklungsplan mitzuwirken?<br />
Wenn ja, in welcher Form?<br />
6. Welche Vorbereitungen wurden getroffen, um Schüler mit Behinderungen in der neuen PRS<br />
aufzunehmen?<br />
a) bauliche Voraussetzungen<br />
b) konzeptionelle Voraussetzungen<br />
gez. Ingrid Schunk<br />
stellv. Fraktionsvorsitzende
Stadt Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
46/20<strong>10</strong> (IX)<br />
ANFRAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 11.<br />
Gewerbeentwicklung in Friedrichsdorf - StVo. F. Klebe SPD -<br />
Ich frage den Magistrat:<br />
1. Wie viele Neugründungen, Geschäftsaufgaben, Zuwanderungen und Abwanderungen von<br />
Gewerbebetrieben gab es pro Jahr in den letzten fünf Jahren?<br />
2. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es in Friedrichsdorf und wie hat sich<br />
diese Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?<br />
3. Welche Flächenreserven für Gewerbebetriebe stehen aktuell zur Verfügung und wie groß sind<br />
die nach den derzeitigen Planungen in den nächsten Jahren noch zusätzlich zur Verfügung<br />
stehenden Flächenreserven, wie etwa im geplanten Sport- und Gewerbepark?<br />
Welcher Anteil dieser Flächen befindet sich im Eigentum der Stadt Friedrichsdorf?<br />
gez. Felix Klebe<br />
Fraktionsvorsitzender
Stadt Friedrichsdorf 16.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Aktenzeichen: di-ad<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
47/20<strong>10</strong> (IX)<br />
ANFRAGE<br />
Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen<br />
Stadtverordnetenversammlung 25.<strong>03</strong>.20<strong>10</strong> 12.<br />
Sozialer Wohnraum in Friedrichsdorf - StVo. F. Klebe SPD -<br />
Ich frage den Magistrat:<br />
1. Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) gibt es in Friedrichsdorf, wie hat<br />
sich der Bestand in den letzten 5 Jahren entwickelt und in welchen Jahren endet die Sozialbindung?<br />
2. Wie viele der Wohnungen befinden sich im Eigentum der Stadt? Sind in den letzten Jahren<br />
Sozialwohnungen verkauft worden?<br />
3. Wie hat sich die Fehlbelegungsabgabe in den letzten 5 Jahren entwickelt? Wie viele Wohnberechtigungsbescheinigungen<br />
wurden pro Jahr ausgestellt?<br />
4. Wie viele Haushalte in Friedrichsdorf beziehen derzeit Wohngeld? Wie ist die Entwicklung in<br />
den letzten 5 Jahren?<br />
gez. Felix Klebe<br />
Fraktionsvorsitzender