DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 16 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
Hier weisen wir insbesondere auf unsere bestehende 20 kV Freileitung<br />
hin. Diese soll, wenn die Grenzen angezeigt sind, im Zuge der<br />
Herstellung der Straßen / Baustraßen durch Erdkabel ersetzt werden.<br />
Die Transformatorenstation sollte bereits sehr frühzeitig errichtet<br />
werden, um für die zu erwartenden Baustellen die Baustromversorgung<br />
sicherzustellen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass im<br />
weiteren Umkreis keine Möglichkeit für den Anschluß zur Versorgung<br />
einer größeren Baustelle besteht.<br />
Genauere Angaben hierzu können wir erst dann treffen, wenn uns exakte<br />
Werte für den Leistungsbedarf vorliegen.<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass uns in allen Erschließungsstraßen<br />
und Verbindungswegen der notwendige Raum für die Einbringung der<br />
Versorgungskabel und der Straßenbeleuchtungsstützpunkte mit Betonfundamenten<br />
nach DIN 1998 bereitzustellen ist.<br />
Sofern öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen im Plangebiet errichtet<br />
oder verändert werden sollen, bitten wir Sie, sich mit unserem Fachplaner<br />
in Verbindung zu setzen, so dass wir Ihnen hierzu rechtzeitig ein Angebot<br />
vorlegen können.<br />
Planungen für Baumstandorte bezüglich Anordnung und Baumarten<br />
sind mit den Erfordernissen für die Planung und Errichtung der öffentlichen<br />
Straßenbeleuchtungsanlagen abzustimmen.<br />
Bei Baumbepflanzungen im Bereich unserer vorhandenen beziehungsweise<br />
geplanten Versorgungsanlagen muss der Abstand zwischen Baum<br />
und Kabel 2,50 m betragen. Bei geringeren Abständen sind die Bäume<br />
zum Schutz unserer Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre einzupflanzen,<br />
wobei die Unterkante der Schutzrohre bis auf die Verlegetiefe<br />
der Versorgungsleitungen reichen muss. Bei dieser Schutzmaßnahme<br />
kann der Abstand zwischen Schutzrohr und Kabel auf 0,50 m verringert<br />
werden.