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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 16 von 23 -<br />

Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />

Hier weisen wir insbesondere auf unsere bestehende 20 kV Freileitung<br />

hin. Diese soll, wenn die Grenzen angezeigt sind, im Zuge der<br />

Herstellung der Straßen / Baustraßen durch Erdkabel ersetzt werden.<br />

Die Transformatorenstation sollte bereits sehr frühzeitig errichtet<br />

werden, um für die zu erwartenden Baustellen die Baustromversorgung<br />

sicherzustellen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass im<br />

weiteren Umkreis keine Möglichkeit für den Anschluß zur Versorgung<br />

einer größeren Baustelle besteht.<br />

Genauere Angaben hierzu können wir erst dann treffen, wenn uns exakte<br />

Werte für den Leistungsbedarf vorliegen.<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass uns in allen Erschließungsstraßen<br />

und Verbindungswegen der notwendige Raum für die Einbringung der<br />

Versorgungskabel und der Straßenbeleuchtungsstützpunkte mit Betonfundamenten<br />

nach DIN 1998 bereitzustellen ist.<br />

Sofern öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen im Plangebiet errichtet<br />

oder verändert werden sollen, bitten wir Sie, sich mit unserem Fachplaner<br />

in Verbindung zu setzen, so dass wir Ihnen hierzu rechtzeitig ein Angebot<br />

vorlegen können.<br />

Planungen für Baumstandorte bezüglich Anordnung und Baumarten<br />

sind mit den Erfordernissen für die Planung und Errichtung der öffentlichen<br />

Straßenbeleuchtungsanlagen abzustimmen.<br />

Bei Baumbepflanzungen im Bereich unserer vorhandenen beziehungsweise<br />

geplanten Versorgungsanlagen muss der Abstand zwischen Baum<br />

und Kabel 2,50 m betragen. Bei geringeren Abständen sind die Bäume<br />

zum Schutz unserer Versorgungsanlagen in Betonschutzrohre einzupflanzen,<br />

wobei die Unterkante der Schutzrohre bis auf die Verlegetiefe<br />

der Versorgungsleitungen reichen muss. Bei dieser Schutzmaßnahme<br />

kann der Abstand zwischen Schutzrohr und Kabel auf 0,50 m verringert<br />

werden.

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