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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Drucksachennummer: 8/2006 (VIII) Seite 2 von 2<br />

„Als gefährliche Hunde gelten:<br />

1. Hunde, die auf Angriffslust oder auf über das natürliche Maß hinausgehende<br />

Kampfbereitschaft oder auf Schärfe oder auf andere gleich wirkende Zuchtmerkmale<br />

gezüchtet oder ausgebildet oder abgerichtet wurden,<br />

2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,<br />

3. Hunde, die in Gefahr drohender Weise Menschen anspringen oder<br />

4. Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen.<br />

Solche gefährlichen Hunde sind insbesondere Hunde folgender Rassen und Gruppen<br />

sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:<br />

Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire-Terrier,<br />

Staffordshire Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro,<br />

Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano.“<br />

Die anliegende Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer<br />

wurde dementsprechend in § 5 Abs. 4 nach dieser Vorgabe geändert. Im Zuge dieser notwendigen<br />

Änderung der Hundesteuersatzung wurden einige §§ überarbeitet und es erfolgten<br />

hier einige Klarstellungen bzw. Erläuterungen der bisherigen Satzung. Die jeweiligen Änderungen<br />

in den §§ wurden als Einfügung kursiv, fett und unterstrichen gekennzeichnet. Als<br />

Besonderheit ist noch in § 6 Abs. 2 darauf hinzuweisen, dass die Buchstaben b) und c) sich<br />

nunmehr nur noch auf den Tierschutzverein Friedrichsdorf sowie auf das Tierheim Oberursel<br />

beziehen. Damit ist sichergestellt, dass Steuerbefreiungen hier nur noch dem ansässigen<br />

Tierschutzverein bzw. dem auch von der Stadt Friedrichsdorf unterstützten Tierheim Oberursel<br />

zugute kommen.<br />

Anlage<br />

Satzung<br />

gez. Horst Burghardt<br />

Bürgermeister

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