25.05.2014 Aufrufe

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anlage 1 zu DS-Nr. 86/2006 - Seite 4 von 12 -<br />

Bebauungsplan Nr. 221 „Kleingartengebiet in der Eichwiese“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung<br />

6 BUND Landesverband Hessen e.V. vom 09.05.2006<br />

wir danken für die Zusendung der Planungsunterlagen und nehmen hierzu<br />

Stellung.<br />

Das Vegetationsgutachten und Entwicklungskonzept ist ausführlich dargestellt.<br />

Bei der Besichtigung des Geländes haben sich für uns jedoch folgende<br />

Fragen gestellt:<br />

Wie wird der Rückbau der bestehenden Hütten geregelt?<br />

Wie sollen die Gärten eingezäunt werden ( Höhe, Art der Zäune, Durchlässigkeit<br />

für Kleintiere)?<br />

Wer soll die Pflege der Streuobstgebiete übernehmen? Die privaten Besitzer,<br />

der Landschaftspflegeverband?<br />

Des weiteren stellen wir fest, dass der B-Plan keine Angaben enthält, in<br />

welchen Punkten dem Entwicklungskonzept gefolgt werden soll und in welchen<br />

nicht. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass beim Umsetzen solcher<br />

Konzepte oft die nötige Kontrolle unzureichend ist. Bei Verstößen gegen<br />

die Auflagen sind meist keine Sanktionen zu erwarten.<br />

Wir bitten Sie deshalb, den B-Plan entsprechend zu ergänzen, damit die<br />

Planungsziele erreicht werden. Der heutige gute ökologische Zustand dieses<br />

Gebietes wird durch die Flächennutzungsplanung - so fürchten wir -<br />

sowieso an Wert verlieren.<br />

1. Der Rückbau der bestehenden Hütten wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes<br />

von der Bauaufsichtsbehörde in den Fällen veranlasst, in denen<br />

keine Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan besteht.<br />

2. Die Einzäunung der Gärten ist im Bebauungsplan so beschrieben, dass<br />

Maschendraht- und Wildschutzzäune mit einer max. Höhe von 1,50 m sowie<br />

lebende Hecken (nur Laubgehölze) zulässig sind. Alle Einfriedungen<br />

sind zu begrünen.<br />

3. Die Pflege der Streuobstflächen obliegen grundsätzlich den Eigentümern.<br />

Das Entwicklungskonzept hat in die Bebauungsplanfestsetzungen Eingang<br />

gefunden. Da ein Bebauungsplan eine Angebotsplanung darstellt und keine<br />

grundsätzliche Verpflichtung der Eigentümer enthält, bestimmte Maßnahmen<br />

in Angriff zu nehmen, ist der Plangeber bei der Umsetzung in der Regel auf<br />

den „guten Willen“ der beteiligten Eigentümer angewiesen. Bebauungsplanfestsetzungen<br />

sind nur in dem explizit vorgefertigten Rahmen des § 9 des<br />

BauGB möglich. Sollten Verstöße gegen Bebauungsplanfestsetzungen festgestellt<br />

werden, so besteht eine rechtliche Handhabe für die Ahndung durch<br />

die Bauaufsichtsbehörde. Soweit Flächen im Eigentum der Stadt<br />

Friedrichsdorf stehen, wie z.B. ein Grundstück im südlichen Bereich, so<br />

können die Maßnahmen zielgerichtet durch die Stadt umgesetzt werden. Bei<br />

privaten Weiden besteht allerdings keine Möglichkeit, die im<br />

Entwicklungskonzept angesprochene Beweidung juristisch durchzusetzen.<br />

Allerdings stellt der Bebauungsplan einen Rahmen und einen<br />

Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der einen Großteil des<br />

Entwicklungskonzeptes zu verwirklichen hilft. Insofern wird nicht befürchtet,<br />

dass der heutige gute ökologische Zustand sich wesentlich verändern wird,<br />

sondern, im Gegenteil, langfristig eine Sicherung für den Naturhaushalt und<br />

die Naherholung der Bevölkerung wichtigen Beitrag leistet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!