DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks
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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 13 von 23 -<br />
Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />
Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />
2. Zur Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und zur<br />
besseren Ortsrandgestaltung sollte im Südwesten des Plangebietes<br />
ein Pflanzstreifen als „grüner Übergang" zwischen Bebauung und<br />
Feldflur angelegt werden. Weiterhin sollte eine Abpflanzung mit Obsthochstämmern<br />
erfolgen.<br />
3. Die textlichen Festsetzungen für Gründächer sollten auf 10° Dachneigung<br />
erweitert werden.<br />
Aufgrund der Waldnähe des Gebietes wird zur Schonung von nachtaktiven<br />
Insekten der Einsatz von Natriumhochdrucklampen für die Straßen- und<br />
Wegbeleuchtung empfohlen.<br />
28 Kreisausschuß des Hochtaunuskreises, Amt für den Ländlichen<br />
Raum vom 11.05.2006<br />
in o.g. Bauleitverfahren werden von hier die öffentlichen Belange der Landwirtschaft<br />
vertreten. Landschaftspflegerische Gesichtspunkte sind einbezogen.<br />
Mit zu vertretende forstliche Belange werden nicht berührt.<br />
Zur Wahrung der in Rede stehenden öffentlichen Belange, kann im<br />
grundsätzlichen auf das Schreiben des staatlichen Amtes für Landwirtschaft,<br />
Forsten und Naturschutz beim Hochtaunuskreis vom 04.01.02 -<br />
Aktenz.: 3Q.0.6.2.-B-57/01- verwiesen werden. Das Abwägungsergebnis der<br />
Stadt Friedrichsdorf ist nicht bekannt. Insoweit sind die Anregungen noch<br />
einmal wie folgt zusammenzufassen:<br />
Die im Südwesten des Plangebiet existierenden strukturreichen Grünflächen<br />
sollen dauerhaft erhalten werden. Auch wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs<br />
liegen, stellen sie den empfohlenen "grünen Übergang" in<br />
sehr hoher Qualität mit zahlreichen Obsthochstämmen dar.<br />
---------------<br />
Der Empfehlung wird nicht gefolgt.<br />
Die Festsetzung soll sich auf technisch unproblematische Dachneigungen<br />
beschränken. Daher wird der Anregung nur in soweit gefolgt, dass die<br />
Dachneigung von 5% auf 10% angehoben wird.<br />
---------------<br />
Die textliche Festsetzung für die Dachbegrünung wird auf 10% Dachneigung<br />
abgeändert.<br />
Der Einsatz von Natriumhochdrucklampern für die Straßen- und Wegebeleuchtung<br />
wird im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft. Eine Festsetzung<br />
im Bebauungsplan erfolgt nicht.