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DER STADTVERORDNETENVORSTEHER - Pirate Leaks

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Anlage 1 zur DS-Nr. 324/1999 4. Ergänzung - Seite 13 von 23 -<br />

Bebauungsplan Nr. 222 „Gewerbegebiet Köppern Nordost“<br />

Nr. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Abwägung (Erläuterung/Ergebnis)<br />

2. Zur Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und zur<br />

besseren Ortsrandgestaltung sollte im Südwesten des Plangebietes<br />

ein Pflanzstreifen als „grüner Übergang" zwischen Bebauung und<br />

Feldflur angelegt werden. Weiterhin sollte eine Abpflanzung mit Obsthochstämmern<br />

erfolgen.<br />

3. Die textlichen Festsetzungen für Gründächer sollten auf 10° Dachneigung<br />

erweitert werden.<br />

Aufgrund der Waldnähe des Gebietes wird zur Schonung von nachtaktiven<br />

Insekten der Einsatz von Natriumhochdrucklampen für die Straßen- und<br />

Wegbeleuchtung empfohlen.<br />

28 Kreisausschuß des Hochtaunuskreises, Amt für den Ländlichen<br />

Raum vom 11.05.2006<br />

in o.g. Bauleitverfahren werden von hier die öffentlichen Belange der Landwirtschaft<br />

vertreten. Landschaftspflegerische Gesichtspunkte sind einbezogen.<br />

Mit zu vertretende forstliche Belange werden nicht berührt.<br />

Zur Wahrung der in Rede stehenden öffentlichen Belange, kann im<br />

grundsätzlichen auf das Schreiben des staatlichen Amtes für Landwirtschaft,<br />

Forsten und Naturschutz beim Hochtaunuskreis vom 04.01.02 -<br />

Aktenz.: 3Q.0.6.2.-B-57/01- verwiesen werden. Das Abwägungsergebnis der<br />

Stadt Friedrichsdorf ist nicht bekannt. Insoweit sind die Anregungen noch<br />

einmal wie folgt zusammenzufassen:<br />

Die im Südwesten des Plangebiet existierenden strukturreichen Grünflächen<br />

sollen dauerhaft erhalten werden. Auch wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs<br />

liegen, stellen sie den empfohlenen "grünen Übergang" in<br />

sehr hoher Qualität mit zahlreichen Obsthochstämmen dar.<br />

---------------<br />

Der Empfehlung wird nicht gefolgt.<br />

Die Festsetzung soll sich auf technisch unproblematische Dachneigungen<br />

beschränken. Daher wird der Anregung nur in soweit gefolgt, dass die<br />

Dachneigung von 5% auf 10% angehoben wird.<br />

---------------<br />

Die textliche Festsetzung für die Dachbegrünung wird auf 10% Dachneigung<br />

abgeändert.<br />

Der Einsatz von Natriumhochdrucklampern für die Straßen- und Wegebeleuchtung<br />

wird im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft. Eine Festsetzung<br />

im Bebauungsplan erfolgt nicht.

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