Achtung, nAturgefAhr ! - Kanton Bern
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Schutzziele für den <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />
Für Gemeinde- und <strong>Kanton</strong>sbehörden sowie<br />
für Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
und bewilligten Anlagen stellen sich<br />
immer wieder Fragen nach ihrer Verantwortung<br />
und dem daraus abzuleitenden<br />
Handlungsbedarf: Wie sicher ist sicher genug?<br />
Welches Restrisiko darf in Kauf genommen<br />
werden? Wo ist die Grenze zwischen<br />
akzeptablen und nichtakzeptablen Risiken?<br />
Und schliesslich: Welcher Mitteleinsatz ist<br />
verhältnismässig?<br />
Antworten auf solche Fragen gibt die Risikostrategie<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong>, in deren Rahmen<br />
einheitliche und nachvollziehbare Standards<br />
zur Risikoanalyse und Risikobewertung<br />
entwickelt worden sind. Insbesondere für<br />
das individuelle Todesfallrisiko, das auch als<br />
Individualrisiko bezeichnet wird, wurde ein<br />
übergeordnetes Schutzziel festgelegt:<br />
Demnach darf das individuelle Todesfallrisiko<br />
durch gravitative Naturgefahrenprozesse<br />
nicht grösser als 10 -5 pro Jahr sein (vgl.<br />
Spalte rechts).<br />
Bei Sachrisiken können die Schutzziele weiter<br />
gefasst und nach unterschiedlichen Kriterien*<br />
und projektspezifisch festgelegt werden.<br />
So sind im Anhang zur Risikostrategie<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> verschiedene Schutzzielmatrizen<br />
für unterschiedliche Objektkategorien<br />
(Siedlungsräume, Verkehrswege)<br />
enthalten.<br />
* Nutzen-Kosten-Faktoren sind keine Schutzziele,<br />
sondern ökonomische Kennwerte (etwa Subventionskriterien<br />
von Bund oder <strong>Kanton</strong> oder Bestandteile von<br />
Projektzielen).<br />
Keystone/Kusano (A8, 4. Januar 2003) Häsler (Grindelwald-Ertli, 23. August 2005)<br />
Geltungsbereich<br />
Grenzwert<br />
Massnahmen<br />
Akzeptables Individualrisiko<br />
Todesfallrisiko einer einzelnen<br />
Person, die sich in einem öffentlichen<br />
Bereich aufhält.<br />
Ausgegangen wird vom normalen<br />
Sterberisiko in der Schweiz,<br />
wonach von 100 000 fünfzehnjährigen<br />
Personen etwa 10 im Laufe<br />
eines Jahres sterben. Das ergibt<br />
eine Sterberate von 0,0001 pro<br />
Jahr, oder anders ausgedrückt von<br />
10 -4 pro Jahr. Für unfreiwillig<br />
eingegangene Risiken im Zusammenhang<br />
mit Naturgefahren<br />
soll dieses Ausgangsrisiko um<br />
nicht mehr als 10 % erhöht werden.<br />
Entsprechend wurde der<br />
Grenzwert für unfreiwillig eingegangene<br />
Risiken auf 10 -5 pro<br />
Jahr festgelegt.<br />
Wird dieser Grenzwert überschritten,<br />
so sind Massnahmen zur<br />
Verminderung des Individualrisikos<br />
zu ergreifen.<br />
Sachrisiko<br />
Schäden an festen oder mobilen<br />
Objekten wie Gebäuden, Mobiliar,<br />
Fahrzeugen und Infrastrukturen.<br />
Bei Sachrisiken bestehen keine<br />
festen Grenzwerte, da für Sachrisiken<br />
keine allgemeingültigen<br />
Bezugsgrössen definiert werden<br />
können. Grundsätzlich gilt, dass<br />
hohe Sachwerte besser zu schützen<br />
sind als niedrige. Entsprechende<br />
Anhaltspunkte liefern in erster<br />
Linie objektbezogene Schutzzielmatrizen<br />
für Siedlungsräume<br />
oder Verkehrswege, welche die<br />
maximal zulässigen Einwirkungen<br />
für bestimmte Wiederkehrperioden<br />
angeben.<br />
Aus den objektbezogenen Schutzzielmatrizen<br />
kann kein unmittelbarer<br />
Handlungsbedarf abgeleitet<br />
werden, sofern nicht gleichzeitig<br />
ein Todesfallrisiko besteht. Die<br />
Schutzzielmatrizen dienen somit<br />
vor allem zur Abgrenzung jener<br />
Fälle, bei denen kein Anspruch auf<br />
Schutzmassnahmen bzw. kein Anspruch<br />
auf Subventionen besteht.<br />
RDB (A16 Transjurane, 11. Januar 2004)<br />
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