Budgetbotschaft - Primarschulgemeinde Romanshorn
Budgetbotschaft - Primarschulgemeinde Romanshorn
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Bericht der Primarschulbehörde zum Voranschlag 2011<br />
Letztes Budget nach altem Beitragsgesetz<br />
Mit einem Defizit von wiederum rund Fr. 700'000.– legt die Primarschule letztmals<br />
ein Budget nach altem Beitragsgesetz vor. Zur Erinnerung: nach Jahren mit hohen<br />
Überschüssen, in denen ein Eigenkapital von über Fr. 3 Mio. aufgebaut worden<br />
ist, legte die Primarschule Budgets mit erheblichen Defiziten vor. Diese betragen<br />
abgerechnete Fr. 350'000.– für 2008 und Fr. 490'000.– für 2009 sowie je budgetierte<br />
Fr. 700'000.– für das laufende Jahr 2010 und das kommende Jahr 2011.<br />
Neues Beitragsgesetz bringt Entlastung<br />
Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 brachte den Schulen hohe Mehrkosten: Zweites<br />
Kindergartenjahr 6%, Geleitete Schule 3%, Früh-Englisch 3%, Ausbau der Schulischen<br />
Heilpädagogik 3%, Blockzeiten 2%, um nur die wichtigsten Faktoren zu nennen.<br />
Dazu kommen kleinere Klassen, Schulsozialarbeit, Informatik und gestiegene<br />
Ansprüche an den Schulraum, wie etwa Gruppenräume, Pausenplätze, Aula. Die<br />
Schulgemeinden tragen zum guten Teil die Mehrbelastungen. Das neue Beitragsgesetz<br />
bringt hier eine grössere Entlastung.<br />
Fortsetzung der bisherigen Politik<br />
Der Ausblick auf höhere Zahlungen aus dem Beitragsgesetz verleitete die Primarschulbehörde<br />
nicht dazu, im vorliegenden Budget die bisherigen Sparanstrengungen<br />
zu vernachlässigen. Das neue Beitragsgesetz eröffnet ab 2012 die Möglichkeit,<br />
aufgeschobene Projekte wieder aufzunehmen.<br />
Die Vorgabe des neuen Beitragsgesetzes ist ein Steuerfuss von 62%. Diese unterbietet<br />
die Primarschule mit einem Steuerfuss von 56% bereits heute deutlich. Nachdem<br />
2008–2011 fast Fr. 2 Mio. Eigenkapital verbraucht worden sind, gilt es allfällige<br />
Überschüsse ab 2012 für den Wiederaufbau eines angemessenen Eigenkapitals<br />
einzusetzen.<br />
Neuer Musterkontenplan<br />
Die Revision des Beitragsgesetzes per 1.1.2011 erfordert verschiedene Anpassungen<br />
im Musterkontenplan für Schulgemeinden. Der angepasste Musterkontenplan ist<br />
bereits verbindlich für das Budget 2011 anzuwenden, damit erstmals im 2012 die<br />
notwendigen Auswertungen erstellt werden können. Auch der Detaillierungsgrad<br />
ist verbindlich.<br />
Dies führt zu einigen Verschiebungen von Budgetpositionen gegenüber den Vorjahren<br />
und erschwert somit Vergleiche.<br />
Zur Hilfe findet sich auf den Seiten 36 und 37 eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen<br />
bzw. grössten Verschiebungen von Budgetpositionen mit den jeweiligen<br />
Vorjahreswerten. In der Laufenden Rechnung nach Funktionen (Seiten 14 bis 27)<br />
sind alle betreffenden Konti grau hinterlegt.<br />
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