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Budgetbotschaft - Primarschulgemeinde Romanshorn

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Bericht der Primarschulbehörde zum Voranschlag 2011<br />

Letztes Budget nach altem Beitragsgesetz<br />

Mit einem Defizit von wiederum rund Fr. 700'000.– legt die Primarschule letztmals<br />

ein Budget nach altem Beitragsgesetz vor. Zur Erinnerung: nach Jahren mit hohen<br />

Überschüssen, in denen ein Eigenkapital von über Fr. 3 Mio. aufgebaut worden<br />

ist, legte die Primarschule Budgets mit erheblichen Defiziten vor. Diese betragen<br />

abgerechnete Fr. 350'000.– für 2008 und Fr. 490'000.– für 2009 sowie je budgetierte<br />

Fr. 700'000.– für das laufende Jahr 2010 und das kommende Jahr 2011.<br />

Neues Beitragsgesetz bringt Entlastung<br />

Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 brachte den Schulen hohe Mehrkosten: Zweites<br />

Kindergartenjahr 6%, Geleitete Schule 3%, Früh-Englisch 3%, Ausbau der Schulischen<br />

Heilpädagogik 3%, Blockzeiten 2%, um nur die wichtigsten Faktoren zu nennen.<br />

Dazu kommen kleinere Klassen, Schulsozialarbeit, Informatik und gestiegene<br />

Ansprüche an den Schulraum, wie etwa Gruppenräume, Pausenplätze, Aula. Die<br />

Schulgemeinden tragen zum guten Teil die Mehrbelastungen. Das neue Beitragsgesetz<br />

bringt hier eine grössere Entlastung.<br />

Fortsetzung der bisherigen Politik<br />

Der Ausblick auf höhere Zahlungen aus dem Beitragsgesetz verleitete die Primarschulbehörde<br />

nicht dazu, im vorliegenden Budget die bisherigen Sparanstrengungen<br />

zu vernachlässigen. Das neue Beitragsgesetz eröffnet ab 2012 die Möglichkeit,<br />

aufgeschobene Projekte wieder aufzunehmen.<br />

Die Vorgabe des neuen Beitragsgesetzes ist ein Steuerfuss von 62%. Diese unterbietet<br />

die Primarschule mit einem Steuerfuss von 56% bereits heute deutlich. Nachdem<br />

2008–2011 fast Fr. 2 Mio. Eigenkapital verbraucht worden sind, gilt es allfällige<br />

Überschüsse ab 2012 für den Wiederaufbau eines angemessenen Eigenkapitals<br />

einzusetzen.<br />

Neuer Musterkontenplan<br />

Die Revision des Beitragsgesetzes per 1.1.2011 erfordert verschiedene Anpassungen<br />

im Musterkontenplan für Schulgemeinden. Der angepasste Musterkontenplan ist<br />

bereits verbindlich für das Budget 2011 anzuwenden, damit erstmals im 2012 die<br />

notwendigen Auswertungen erstellt werden können. Auch der Detaillierungsgrad<br />

ist verbindlich.<br />

Dies führt zu einigen Verschiebungen von Budgetpositionen gegenüber den Vorjahren<br />

und erschwert somit Vergleiche.<br />

Zur Hilfe findet sich auf den Seiten 36 und 37 eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen<br />

bzw. grössten Verschiebungen von Budgetpositionen mit den jeweiligen<br />

Vorjahreswerten. In der Laufenden Rechnung nach Funktionen (Seiten 14 bis 27)<br />

sind alle betreffenden Konti grau hinterlegt.<br />

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