Protokoll Generalversammlung 2009
Protokoll Generalversammlung 2009
Protokoll Generalversammlung 2009
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<strong>Protokoll</strong> der ordentlichen <strong>Generalversammlung</strong><br />
der ProLitteris vom<br />
5. September <strong>2009</strong> in Basel<br />
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Eröffnung der <strong>Generalversammlung</strong><br />
Der Präsident, Jochen Kelter, eröffnet die <strong>Generalversammlung</strong><br />
und begrüsst die Mitglieder und die Ehrengäste. Im Gedenken an<br />
die seit der letzten <strong>Generalversammlung</strong> verstorbenen Mitglieder<br />
erheben sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute.<br />
Als Stimmenzähler werden Felix Aeppli, Daniel Fedeli und Jakob<br />
Brem gewählt. Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.<br />
Künstlerische Darbietung der Tambouren Langenthal<br />
Jochen Kelter stellt die Tambouren aus Langenthal vor, die mit<br />
14 Mitgliedern auftreten. Diese Gruppe führt nicht nur traditionelle<br />
Märsche auf, sondern experimentiert auch mit ungewöhnlichen<br />
Instrumenten und Showeinlagen.<br />
Das Publikum bedankt sich für den originellen Auftritt mit<br />
grossem Applaus.<br />
<strong>Protokoll</strong> der <strong>Generalversammlung</strong> vom 6. September 2008<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der <strong>Generalversammlung</strong> 2008 wird mit einer<br />
Enthaltung genehmigt.<br />
Bericht des Präsidenten<br />
Der Präsident berichtet summarisch über die wichtigsten Vorgänge<br />
in der Geschäftstätigkeit der ProLitteris, die sich seit der<br />
letzten <strong>Generalversammlung</strong> zugetragen haben.<br />
Die Jahresrechnung 2008 weist Gesamteinnahmen in der Rekordhöhe<br />
von CHF 29,885 Mio.aus. Dies ist ein Plus von CHF 1,6 Mio.<br />
oder 4 % gegenüber dem Vorjahr, in welchem bereits Rekordeinnahmen<br />
zu verzeichnen waren. Diese Zunahme beruht auf<br />
höhere Einnahmen bei der Leerträgervergütung sowie auf ausserordentliche<br />
Erträge beim öffentlichen Sendeempfang und beim<br />
Weitersenderecht. Einen Wermutstropfen stellen die Verwaltungskosten<br />
dar, die von 21,2% auf 24,3% gestiegen sind, dies obwohl<br />
die Brutto-Verwaltungskosten um ca. CHF 220 000.– oder 3%<br />
abgenommen haben. Der Grund liegt in den durch die Finanzkrise<br />
erfolgten Buchverlusten und Fremdwährungsdifferenzen.<br />
Dass trotz der Rezession eine Zunahme von CHF 1,6 Mio. erwirtschaftet<br />
wurde, ist auch ein Verdienst der Geschäftsleitung,<br />
der Jochen Kelter einen herzlichen Dank für die umsichtige<br />
Geschäftsführung ausspricht.<br />
Das Publikum schliesst sich diesem Dank durch kräftigen<br />
Applaus an.<br />
Da über das Kulturförderungs- und Pro Helvetia-Gesetz, das<br />
Buchpreisbindungsgesetz und das Google-Settlement noch separat<br />
berichtet wird, verzichtet Jochen Kelter hier auf weitere Ausführungen.<br />
Zu Google hält er jedoch Folgendes fest: Das unerlaubte<br />
Einscannen von Werken aus amerikanischen Bibliotheken<br />
– darunter befinden sich auch viele nicht englischsprachige<br />
Bücher – und das unter dem Druck der amerikanischen Verlegerund<br />
Autorenverbände nachträgliche Einholen der Erlaubnis und<br />
gleichzeitige Aushandeln der finanziellen Konditionen stellen<br />
einen Frontalangriff auf das kontinentaleuropäische Urheberrecht<br />
dar. Um nicht zu riskieren, dass dieses eines Tages vom<br />
angelsächsischen Copyright ausgehebelt wird, darf dieses Vorgehen<br />
nicht hingenommen werden.<br />
Bereits an der letzten <strong>Generalversammlung</strong> hat Herr Kelter die<br />
enorm ausgeweiteten finanziellen Sicherheitsauflagen angespro-<br />
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chen, die der ProLitteris durch das neue Obligationenrecht sowie<br />
durch die Aufsichtsbehörde, dem Eidgenössischen Institut für<br />
Geistiges Eigentum, auferlegt werden und neben einem internen<br />
Kontrollsystem noch andere Sicherheitsmassnahmen umfassen.<br />
Die Kosten dafür belaufen sich auf jährlich CHF 350 000.–,<br />
d.h. auf über ein Prozent der Bruttogesamteinnahmen.<br />
Mit der SRG sind Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag<br />
aufgenommen worden. Sobald dieser abgesegnet worden ist, wird<br />
in der Gazzetta darüber informiert werden. Grundsatz bleibt,<br />
dass die ProLitteris angemessene Tarife verlangen kann und dass<br />
die Einnahmen gemäss dem Prinzip der Gleichbehandlung an die<br />
Mitglieder weitergegeben werden. Dies bedeutet, dass die Mitglieder<br />
in den verschiedenen Landesteilen gleich viel erhalten, auch<br />
wenn die Minutenansätze unterschiedlich hoch sind. Noch nicht<br />
bekannt ist der Zeitpunkt, in welchem das revidierte Online-<br />
Meldesystem zur Verfügung stehen wird. Man erhofft sich aber,<br />
dass mehr als die heutigen 10 % der Berechtigten davon Gebrauch<br />
machen und somit das aufwändige Erfassen erleichtern<br />
werden. Dank des Gegenseitigkeitsvertrags mit der VG Wort sind<br />
aus Deutschland wieder über CHF 600 000.– an Bibliothekstantiemen<br />
eingegangen. In Zukunft werden dafür auch aus Frankreich<br />
Zahlungen erfolgen. Leider kann sich die ProLitteris nicht<br />
revanchieren, da auch das kürzlich revidierte Urheberrechtsgesetz<br />
weder eine Bibliothekstantieme noch ein Folgerecht kennt.<br />
Zum kulturpolitischen Engagement der ProLitteris ist zu berichten,<br />
dass sie im Jahre 2008 anlässlich des 30-jährigen Jubiläums<br />
der Solothurner Literaturtage Autorinnen, Autoren und Gäste zu<br />
einem Apéro-Empfang einlud. Im Jahre <strong>2009</strong> ist die ProLitteris<br />
wiederum in Solothurn aufgetreten, diesmal mit einem Podiumsgespräch<br />
zum Thema Lesen und Schreiben im digitalen Zeitalter.<br />
Man will mit diesen Aktivitäten einer interessierten Öffentlichkeit<br />
zeigen, womit sich die ProLitteris neben dem täglichen Geschäft<br />
auch noch beschäftigt.<br />
Die Ladenlokale im Gebäude Universitätstrasse 100 werden nun<br />
kommerziell vermietet, nachdem es sich als nicht möglich erwiesen<br />
hat, die Räumlichkeiten für Kulturveranstaltungen zu<br />
nutzen. Die Coninx-Stiftung, deren Museum in der Zwischenzeit<br />
renoviert wurde, ist wieder in ihr eigenes Haus zurückgekehrt.<br />
Die Fürsorge-Stiftung ist auf möglichst hohe Mieteinnahmen<br />
angewiesen, um die Aufwendungen für die ständig steigende Zahl<br />
der Rentenberechtigten decken zu können.<br />
Jochen Kelter bedankt sich anschliessend bei der Geschäftsleitung<br />
sowie bei den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern der<br />
ProLitteris und bei seinen Kolleginnen und Kollegen im Vorstand<br />
für die im vergangenen Jahr geleistete gute Arbeit.<br />
Der letzte Dank Herrn Kelters gilt Hugo Loetscher, der am<br />
18. August <strong>2009</strong> verstorben ist. Herr Loetscher war von 1995 bis<br />
zu seinem Tod Präsident der Fürsorge-Stiftung. Ihm wird ein<br />
nicht nur literarisch, sondern auch ein menschlich ehrendes Andenken<br />
bewahrt werden.<br />
Jahresbericht 2008<br />
Der Jahresbericht 2008 wird mit einer Enthaltung angenommen.<br />
Jahresrechnung 2008 / Bericht der Revisionsstelle<br />
Ernst Hefti hält zunächst den erfreulichsten Punkt fest: Die<br />
ProLitteris hat trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation<br />
im Berichtsjahr fast CHF 30 Mio. eingenommen. Aus der Schweiz<br />
1
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sind gegenüber dem Vorjahr 8 % Mehreinnahmen erfolgt. Die<br />
Einnahmen aus dem Ausland sind hingegen um 30 % zurückgegangen.<br />
Dies ist zurückzuführen auf die 2007 erfolgte Überweisung<br />
von CHF 1 Mio. aus Australien, welche aufgelaufene<br />
Gelder aus 10 Jahren umfasste.<br />
Die Verteilsumme ist etwa gleich hoch wie im Jahre 2007, das<br />
heisst, dass über CHF 20 Mio. an die Mitglieder und an die<br />
Berechtigten ausländischer Gesellschaften verteilt werden können.<br />
Die Brutto-Verwaltungskosten, d.h. die reinen Verwaltungskosten,<br />
die die ProLitteris aufwenden muss für das Inkasso und<br />
die Verteilung der Urheberrechtsentschädigungen, sind um<br />
ca. CHF 250000.– zurückgegangen. Die Verluste aus den Nebeneinnahmen,<br />
d.h. aus den Fremdwährungsdifferenzen und dem<br />
negativen Wertschriftenergebnis, haben jedoch dazu geführt,<br />
dass Minuseinnahmen zu verzeichnen sind, weshalb die Netto-<br />
Verwaltungskosten erstmals in der Geschichte der ProLitteris<br />
höher ausgefallen sind als die Brutto-Verwaltungskosten. Grund<br />
dafür ist die Wirtschaftskrise. Es handelt sich hierbei aber<br />
lediglich um Buchverluste, sodass sich dies wieder ändern kann,<br />
wenn die Aktienkurse steigen. Ohne diese negativen Ergebnisse<br />
würde der Verwaltungskostensatz nur 18 % erreichen. Dies zeigt,<br />
dass der Verwaltungskostensatz nicht nur von den Ausgaben<br />
abhängt, sondern auch von Bereichen, die man nicht beeinflussen<br />
kann. Es ist aber trotzdem notwendig, Anlagen zu tätigen, da die<br />
eingenommenen Gelder nicht sofort verteilt werden können.<br />
Die Jahresrechnung 2008 wird mit einer Gegenstimme und drei<br />
Enthaltungen genehmigt.<br />
Dem Vorstand wird mit einer Enthaltung Décharge erteilt.<br />
Ersatzwahlen Vorstand<br />
Bevor zu den Ersatzwahlen geschritten wird, bedankt sich<br />
Jochen Kelter bei den drei austretenden Vorstandsmitgliedern:<br />
Sonja Kuhn wurde an der <strong>Generalversammlung</strong> 2007 in Zürich<br />
in den Vorstand gewählt, wo sie die bildenden Künstler und<br />
Künstlerinnen und die Fotografinnen und Fotografen vertreten<br />
hat. Sie hat sich während der Revision des Urheberrechtsgesetzes<br />
vor allem für das Folgerecht eingesetzt.<br />
Hanspeter Kellermüller, der nicht anwesend ist, wurde ebenfalls<br />
an der <strong>Generalversammlung</strong> vom 1. September 2007 als<br />
Geschäftsführer des Verbands Schweizer Presse in den Vorstand<br />
gewählt. Er hat sich vor allem mit den digitalen Nutzungsrechten<br />
und der Rechtewahrnehmung der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage<br />
beschäftigt.<br />
Beat von Wartburg wurde an der <strong>Generalversammlung</strong> vom<br />
6. September 2003 in Neuchâtel in den Vorstand gewählt. Er<br />
vertrat die Interessen der Kunstverlage und setzte sich somit für<br />
das Bildrecht und das Reprografierecht ein, hat aber auch immer<br />
wieder Anregungen für die allgemeine Arbeit des Vorstands und<br />
der Geschäftsführung gegeben.<br />
Jochen Kelter bedankt sich bei den scheidenden Vorstandsmitgliedern<br />
und wünscht ihnen alles Gute für ihren weiteren<br />
beruflichen und privaten Weg. Zum Abschied werden ihnen<br />
Geschenke und Blumen überreicht.<br />
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Gruppe E2, Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage<br />
Als Nachfolger von Hanspeter Kellermüller schlägt der Vorstand<br />
Urs F. Meyer vor, der seit August <strong>2009</strong> die Geschäfte des Verbands<br />
Schweizer Presse leitet.<br />
Auch für diesen Sitz werden keine weiteren Kandidatinnen oder<br />
Kandidaten vorgeschlagen.<br />
Mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wird Urs F. Meyer<br />
für die Gruppe E2 in den Vorstand gewählt.<br />
Gruppe E1, Buch- und Kunstverlage<br />
Der Vorstand schlägt Thomas Kramer als Nachfolger von Beat<br />
von Wartburg vor. Herr Kramer ist seit 2006 Verlagsleiter des<br />
Verlags Scheidegger & Spiess in Zürich.<br />
Weitere Kandidaturen liegen nicht vor.<br />
Thomas Kramer wird mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen<br />
in den Vorstand gewählt.<br />
Änderung der Statuten<br />
Ernst Hefti erläutert die vorgeschlagenen Änderungen:<br />
Die erste Änderung betrifft Ziffer 1 der Statuten. An der letztjährigen<br />
<strong>Generalversammlung</strong> wurde eine Namensänderung<br />
beschlossen, gemäss welcher in der Firma die Rechtsform angefügt<br />
wurde. Diese Namensänderung erfolgte aufgrund von<br />
Art. 950 des Schweizerischen Obligationenrechts in Verbindung<br />
mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005. Nun bemängelt<br />
das Handelsregisteramt die rätoromanische Bezeichnung, welche<br />
richtigerweise «associazun» anstatt wie beschlossen «cooperativa»<br />
lauten müsse. Es muss deshalb nochmals über dieses einzelne<br />
Wort abgestimmt werden.<br />
Die zweite vorgeschlagene Änderung betrifft die Voraussetzungen<br />
einer Mitgliedschaft bei der ProLitteris: Gemäss den EU-Bestimmungen<br />
sowie dem schweizerischen Kartellrecht ist es nicht<br />
gesetzeskonform, nur entweder Schweizer Bürgerinnen und<br />
Bürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen zur Mitgliedschaft<br />
zuzulassen, sondern es müssen auch Urheberinnen und<br />
Urheber aus anderen Ländern zugelassen werden, sofern sie die<br />
übrigen Voraussetzungen erfüllen. Jedoch sollen diese nicht<br />
gegenüber der Fürsorge-Stiftung anspruchsberechtigt sein, da<br />
dies die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung übersteigen<br />
würde.<br />
Die vorgeschlagene Änderung von Ziffer 1 der Statuten wird mit<br />
drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Die<br />
Firma der ProLitteris lautet somit neu wie folgt: «ProLitteris,<br />
Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende<br />
Kunst, Genossenschaft», «ProLitteris, Société suisse de<br />
droits d’auteur pour l’art littéraire et plastique, coopéerative»,<br />
«ProLitteris, Società svizzera per i diritti degli autori d’arte<br />
letteraria e visuale, cooperativa», «ProLitteris, Societad svizra<br />
da dretgs d’autur per la litteratura e l’art figurativ, associazun».<br />
Die Änderungen in den Ziffern 4.3, 4.8, 5.1 und 5.2 werden mit<br />
drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen angenommen.<br />
Anschliessend werden die Ersatzwahlen vorgenommen:<br />
Gruppe A2, Bildende Künstler und Künstlerinnen,<br />
Fotografen und Fotografinnen<br />
Als Ersatz für Sonja Kuhn schlägt der Vorstand Regine Helbling<br />
vor, die seit 2008 als Geschäftsführerin der visarte tätig ist.<br />
Es werden für diesen Sitz keine weiteren Kandidatinnen oder<br />
Kandidaten vorgeschlagen.<br />
Mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wird Regine<br />
Helbling als Vertreterin der Gruppe A2 in den Vorstand gewählt.<br />
2<br />
9<br />
Informationen über das Kulturförderungs- und Pro<br />
Helvetia-Gesetz, das Buchpreisbindungsgesetz und über das<br />
Google-Verfahren<br />
1. Kulturförderungs- und Pro Helvetia-Gesetz<br />
Nicole Pfister Fetz informiert über den aktuellen Stand der<br />
Dinge. Vor einem Jahr berichtete sie, dass das Kulturförderungsgesetz<br />
kurz vor der Debatte im Plenum des Nationalrats stand. In<br />
der Zwischenzeit hat sich das Verfahren schnell entwickelt.<br />
Demnächst findet die Schlussdebatte im Differenzbereinigungsverfahren<br />
statt. Frau Pfister Fetz resümiert den Verlauf der
letzten Etappe. In der Herbstsession 2008 wurde zunächst lange<br />
darüber diskutiert, ob überhaupt auf das Gesetz eingetreten<br />
werden soll. Aus diesem Grund benötigte der Nationalrat zwei<br />
Sessionen, um dieses zu verabschieden. In der Frühlingssession<br />
<strong>2009</strong> wurde der zweite Teil verabschiedet. In der Sommersession<br />
<strong>2009</strong> fand die Diskussion im Ständerat statt, und die WBK des<br />
Nationalrats hat erstmals das Gesetz für die Differenzbereinigung<br />
diskutiert. Am 9. September <strong>2009</strong> wird die Differenzbereinigung<br />
im Plenum des Nationalrats vorgenommen, und am 17. September<br />
<strong>2009</strong> sollen die Differenzen auch im Plenum des Ständerats<br />
bereinigt werden. Das Kulturförderungsgesetz wird demnach<br />
noch in der Schlussabstimmung dieser Herbstsession verabschiedet<br />
werden können.<br />
Im Gesamten kann gesagt werden, dass der aktuelle Stand des<br />
Gesetzes für die Kulturschaffenden durchaus annehmbar aussieht.<br />
Positiv zu vermerken sind vor allem folgende Punkte:<br />
– Das Problem der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende ist<br />
nun endlich im Gesetz berücksichtigt worden, und die eidgenössischen<br />
Räte haben das Thema ernst genommen.<br />
– Nicht zuletzt dank der Kampagne «Kunst trifft Politik» hat<br />
SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi einen Antrag gestellt, der in<br />
Artikel 8a des Gesetzes eingeflossen ist: Der Bund wird dazu<br />
verpflichtet, einen prozentualen Anteil seiner Finanzhilfen<br />
für Kulturschaffende an Vorsorgeeinrichtungen zu überweisen.<br />
Dazu hat auch die Gründung des Netzwerk Vorsorge<br />
Kultur im Mai <strong>2009</strong> beigetragen, in welchem sich fünf Pensionskassen<br />
aus dem Kulturbereich zusammengeschlossen haben, um<br />
Hand zu bieten, damit die Förderer, d.h. nicht nur der Bund,<br />
der dies ja nun gesetzlich tun müsste, an diese soziale Vorsorge<br />
Beiträge leisten können.<br />
Zu Art. 8a ist noch zu sagen, dass die WBK des Nationalrats im<br />
Differenzbereinigungsverfahren noch eine positive Ergänzung<br />
eingebracht hat, indem nicht nur, wie Toni Bortoluzzi dies<br />
beantragt hatte, der Bund, sondern neu auch die Pro Helvetia<br />
explizit in diese Verpflichtung einbezogen ist. Ebenso wurde die<br />
Motion der WBK des Ständerats «Soziale Sicherheit für Berufe<br />
mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen» festgehalten;<br />
es ist eine Motion, die in leicht abgeänderter Form noch<br />
einmal vorgebracht wurde, nachdem der Nationalrat diese in<br />
seiner Debatte abgelehnt hatte. Diese Motion ist jetzt in einer<br />
abgeschwächten Form – der Bund wird lediglich aufgefordert,<br />
sich um dieses Thema zu kümmern – bei der WBK des Nationalrats<br />
festgehalten worden und soll im Plenum auch wieder<br />
diskutiert und zur Abstimmung gebracht werden.<br />
Negativ ist festzuhalten, dass aus der Sicht der Kulturschaffenden<br />
die Unabhängigkeit der Pro Helvetia und die damit angestrebte<br />
Systematik der Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für<br />
Kultur und der Pro Helvetia gefährdet sind. Ursprünglich sollte<br />
gemäss dem Nationalrat der Stiftungsrat der Pro Helvetia als<br />
politisch unabhängige Instanz über die direkte Kulturförderung<br />
und deren Strategie entscheiden und diese auch selber entwickeln.<br />
Es wäre dann der Bundesrat, der die personelle Vertretung<br />
des Stiftungsrats bestimmt und die vom Stiftungsrat<br />
entwickelte Strategie schliesslich nur noch bestätigt. Der Ständerat<br />
hat sich kategorisch gegen diese Regelung ausgesprochen. Es<br />
wird sich zeigen, ob der Ständerat zugunsten des nationalrätlichen<br />
Entscheids einlenken wird.<br />
Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat und der Ständerat im<br />
September das Gesetz zu Gunsten der Kulturschaffenden verabschieden<br />
werden.<br />
Mario Andreotti ist ebenfalls der Meinung, es handle sich beim<br />
Kulturförderungsgesetz um ein gutes Gesetz. Jedoch stören ihn<br />
sowohl aus sprachlicher wie auch aus juristischer Sicht die vielen<br />
Kann-Formulierungen, die eine Unverbindlichkeit erzeugen.<br />
Dadurch überlässt der Bund wesentliche Aufgaben, die er wahrnehmen<br />
müsste, den Kantonen und Gemeinden.<br />
Nicole Pfister Fetz pflichtet bei. Auf nationalrätlicher Ebene gab<br />
es verschiedene Versuche, die Kann-Formulierungen zu beseitigen,<br />
diese sind jedoch gescheitert. Insgesamt ist das Gesetz aus<br />
Sicht der Kulturschaffenden als positiv zu bewerten.<br />
2. Buchpreisbindungsgesetz<br />
Men Haupt berichtet, dass das Buchpreisbindungsgesetz auf<br />
gutem Weg ist. Das Gesetz sollte in der Novembersession behandelt<br />
werden. Es wird sich dann zeigen, ob die positive Einstellung<br />
der Räte und Kommissionen weiter aufrechterhalten bleibt.<br />
3. Google-Verfahren<br />
Franziska Eberhard informiert über die bisherigen Ereignisse<br />
und den neuesten Stand im Google-Verfahren.<br />
Google hat seit 2004 ohne Erlaubnis der Rechtsinhaberinnen und<br />
Rechtsinhaber komplette Buchbestände, d.h. rund 7 Millionen<br />
Bücher aus amerikanischen Bibliotheken eingescannt und sie zum<br />
Aufbau einer Datenbank verwendet. Google hat diese elektronische<br />
Datenbank, in welcher auch viele nicht englischsprachige<br />
Werke, also auch Werke von Schweizer Autorinnen, Autoren und<br />
Verlagen, gespeichert wurden, für jeden Nutzer durchsuchbar<br />
gemacht und dabei auch kurze Ausschnitte angezeigt. Google hat<br />
mit seinem Vorgehen eindeutig gegen die Bestimmungen der<br />
verschiedenen europäischen Urheberrechtsgesetze verstossen.<br />
Vor dem Einscannen hätte Google die Rechte bei den Urhebern,<br />
Urheberinnen und Verlagen einholen müssen. Das Gleiche gilt für<br />
das Zugänglichmachen der Werke im Internet.<br />
Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände haben am<br />
28. Oktober 2008 mit Google einen Vergleich abgeschlossen, der<br />
jedoch noch der Genehmigung des zuständigen Gerichts in den<br />
USA bedarf. Der genehmigte Vergleich ist weltweit für Urheberinnen,<br />
Urheber und Verlage bindend, auch wenn diese nicht<br />
direkt am Prozess beteiligt sind. Die Frist für die Erhebung von<br />
Einwänden gegen den Vergleichsvorschlag ist am 4. September<br />
<strong>2009</strong> abgelaufen. Das Gericht wird vor der Genehmigung des<br />
Vergleichs Anhörungen zu den Einwänden durchführen. Die<br />
Genehmigung oder die Ablehnung des Vergleichs könnten diesen<br />
Herbst erfolgen. Es ist jedoch noch offen, ob nicht die amerikanischen<br />
Wettbewerbsbehörden, Yahoo, Microsoft oder eine Gruppe<br />
von Verlagen das Ganze noch aus den Angeln heben werden. Der<br />
Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband wie auch der<br />
deutsche Börsenverein unterstützen die Einwände, welche von<br />
einigen Verlagen aus verschiedenen Ländern Europas vor dem<br />
Gericht in New York erhoben werden. Am 7. September wird die<br />
EU, die sich bisher sehr wenig mit dem Ganzen auseinandergesetzt<br />
hat, eine Anhörung durchführen.<br />
Der Vergleich regelt nicht die Verwendung von Zeitungen/Zeitschriften<br />
und von Bildern, Grafiken und Illustrationen mit<br />
Ausnahme von Kinderbüchern.<br />
Der Vorstand der ProLitteris hat am 26. Juni <strong>2009</strong> beschlossen,<br />
gemeinsam mit der deutschen und der österreichischen Schwestergesellschaft<br />
VG WORT bzw. Literarmechana kollektiv für ihre<br />
Mitglieder gegenüber Google aufzutreten. Das bedeutet, dass die<br />
ProLitteris die Ansprüche ihrer Mitglieder für die Vergangenheit<br />
wie auch für die Zukunft geltend machen kann, vorausgesetzt dies<br />
wird von den Mitgliedern gewünscht. Wenn betroffene Urheberinnen<br />
und Urheber nicht reagieren, wird der Vergleich gegen sie<br />
wirksam, soweit das Gericht den Vergleich genehmigt. Am 4. April<br />
2011 läuft die Anschlussfrist ab, danach können keine Zahlungsund<br />
Beteiligungsansprüche mehr gemacht werden. In diesem Fall<br />
akzeptieren die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber, dass<br />
Google ihre vergriffenen Werke auf dem Internet nutzen darf. Im<br />
Handel erhältliche Werke wird Google nur dann auf dem Internet<br />
belassen, wenn die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber ihre<br />
Einwilligung explizit erteilt haben.<br />
3
Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit,<br />
d.h. die angebotenen 60 Dollar pro Buch bzw.<br />
15 Dollar pro Beitrag, endet am 5. Januar 2010. Die Frist für die<br />
Regelung der Zukunft läuft hingegen erst am 4. April 2011 ab.<br />
Der Vergleich der amerikanischen Urheber- und Verlegerverbände<br />
sieht nicht vor, dass weltweit Urheberrechtsgesellschaften<br />
für ihre Mitglieder gegenüber Google tätig werden. Angesichts des<br />
Aufwands für die einzelnen Urheberinnen, Urheber und Verlage,<br />
aber auch um eine starke Verhandlungsposition gegenüber Google<br />
einnehmen zu können, ist die kollektive Wahrnehmung dieser<br />
Ansprüche aus der Sicht des Vorstands und der Geschäftsleitung<br />
der ProLitteris sinnvoll.<br />
Jochen Kelter fügt hinzu, dass von den über 9500 Mitgliedern der<br />
ProLitteris eine beachtliche Zahl, d.h. rund ein Drittel, auf das<br />
Schreiben vom 8. Juli reagiert hat. Ein kollektives Vorgehen der<br />
drei Urheberrechtsgesellschaften scheint der einzig gangbare Weg<br />
zu sein; diejenigen Betroffenen, die nicht Juristen sind und sich<br />
im amerikanischen Recht nicht auskennen, haben alleine keine<br />
Chance.<br />
Erika Brühlmann fragt, ob es möglich ist, sich dem Vorgehen der<br />
ProLitteris anzuschliessen, auch wenn man die Frist verpasst hat.<br />
Franziska Eberhard bejaht dies, die Frist wurde um zwei Wochen<br />
verlängert.<br />
Helmut Sigel ist zusammen mit zwei Kollegen Herausgeber einer<br />
wissenschaftlichen Reihe. Davon werden nun einzelne Kapitel,<br />
die andere Kollegen geschrieben haben, im Google bis auf drei<br />
Seiten publiziert. Der Verlag, Wiley, ist mit diesem Vorgehen<br />
einverstanden, da er dies als werbeträchtig ansieht. Er hofft, dass<br />
die Publikation der nicht vollständig wiedergegebenen Kapitel<br />
dazu führt, dass das Buch gekauft wird. Wenn aber jemand bei<br />
Google etwas sucht, kann er das Gesuchte finden und wird das<br />
Buch dann doch nicht kaufen. Es stellt sich die Frage, ob es<br />
sinnvoll ist, dagegen etwas zu unternehmen.<br />
Franziska Eberhard erklärt, dass zwischen dem eigentlichen<br />
Settlement und dem sog. Google Partner Program unterschieden<br />
werden müsse. Bezüglich Letzterem ist Google völlig korrekt<br />
vorgegangen, d.h. verschiedene Verleger, darunter auch viele<br />
europäische, haben mit Google Verträge geschlossen und darin<br />
die Rechte geregelt. Beim Vorgehen der ProLitteris geht es jedoch<br />
nur um das Settlement, d.h. um diejenigen Fälle, bei denen ohne<br />
Einwilligung eingescannt wurde.<br />
Jörg Keller hat sich bereits registriert. Da das Verfahren nun<br />
aber kompliziert zu werden scheint, fragt er, ob er seinen<br />
Anspruch zurückziehen und der ProLitteris überlassen kann.<br />
Franziska Eberhard verneint dies. Wenn sich jemand hat registrieren<br />
lassen, gilt das. Entscheidend ist, zum Ausdruck zu<br />
bringen, was man wünscht, d.h. ob man die 60 USD ausbezahlt<br />
erhalten möchte, ob das Werk im Internet verbleiben soll, welche<br />
Nutzungen man gestatten will etc.<br />
Rhea Gstrein Sourmeli ist erfreut über diese Zusammenarbeit<br />
zwischen verschiedenen europäischen Ländern. Im Falle von<br />
Auseinandersetzungen muss aber beachtet werden, dass man auf<br />
Google nicht verzichten kann; es ist vorteilhafter, von Google<br />
zitiert als verschwiegen zu werden. Es gilt, die Zukunft im Auge<br />
zu behalten und nicht zu riskieren, von Google ausgeschlossen zu<br />
werden. Google stellt auch eine grosse Chance für die Autoren<br />
dar.<br />
Franziska Eberhard pflichtet bei. Es geht jetzt aber darum, dass<br />
die Urheberinnen, Urheber und Verlage ihre Rechte wahrnehmen<br />
und sich dahingehend äussern, ob ihre Werke für die Zukunft im<br />
Google verbleiben oder gelöscht werden sollen. Dies bedeutet jedoch<br />
eine stossende Umkehrung der gesetzlichen Regelung, denn<br />
eigentlich muss Google die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber<br />
vorgängig anfragen.<br />
4<br />
10<br />
Max Engammare vom Verlag Droz ergreift das Wort. Droz hat<br />
sich mit dem Settlement einverstanden erklärt und warnt davor,<br />
zu schnell die 60 USD pro Titel einzufordern. Droz hat mit<br />
Google ein Abkommen geschlossen. Bei der ersten Tranche<br />
handelte es sich um 2600 Bücher, die online sind; die Umsätze<br />
dieser Bücher sind seit März <strong>2009</strong> nicht gesunken. Dies zeigt, dass<br />
es möglich ist, mit Google zu reden. Droz kann sich jederzeit aus<br />
dieser Vereinbarung zurückziehen. Die französische Anwältin von<br />
Droz hat geraten, die 60 USD pro Titel noch nicht einzufordern.<br />
Im September wird man weitere 800 Titel melden, jedoch noch<br />
nichts dafür einfordern, bis das Gericht in New York den Entscheid<br />
gefällt hat. Auch die ProLitteris sollte für ihre Mitglieder<br />
nichts einfordern, solange die Details dieses Urteils noch nicht<br />
bekannt sind.<br />
Peter Laube fragt, ob er sich zuerst versichern muss, dass sein<br />
Werk tatsächlich durch Google genutzt wurde, bevor er sich<br />
meldet.<br />
Franziska Eberhard versichert, dass dies nicht nötig ist, da die<br />
ProLitteris Google eine Liste der ProLitteris-Mitglieder zukommen<br />
lässt, und von Google verlangt, dass sie die Liste überprüfen.<br />
Daniel Landolf, der Geschäftsführer des SBVV, sichert der<br />
ProLitteris die volle Unterstützung des SBVV bei diesem Vorgehen<br />
zu. Der SBVV hat sich auch dafür stark gemacht, dass sich<br />
die ProLitteris dem Vorgehen der VG Wort anschliesst. Es darf<br />
nicht vergessen werden, dass das Settlement eine Legalisierung<br />
dieses Raubzuges seitens Google darstellt, weshalb der SBVV<br />
zusammen mit anderen europäischen Verlegerverbänden fristgerecht<br />
Objections gegen diesen Vergleich eingelegt hat. Man kann<br />
im Rahmen des Partnerprogramms mit Google zusammenarbeiten,<br />
aber nicht diesen Raubzug legalisieren.<br />
Auf die Frage eines Mitglieds aus Genf, ob mit anderen Suchmaschinen<br />
ebenfalls Vereinbarungen geschlossen wurden, gibt<br />
Franziska Eberhard bekannt, dass es vor allem in Frankreich<br />
und Deutschland Initiativen gibt. Ein Beispiel ist die Bewegung<br />
i2010, durch welche die EU das gesamte europäische Kulturgut<br />
der Öffentlichkeit zugänglich machen will; in diesem Zusammenhang<br />
hat sie die Länder aufgefordert, Werke zu digitalisieren. Bei<br />
diesen Initiativen wird aber legal vorgegangen, das heisst, für<br />
geschützte Werke werden die Rechte korrekt eingeholt. Es<br />
existieren auch Pläne, dass man dies in Zukunft teilweise über die<br />
Urheberrechtsgesellschaften ausführen könnte, vor allem bei<br />
verwaisten Werken, die zwar noch urheberrechtlich geschützt<br />
sind, bei denen man aber die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber<br />
nicht kennt.<br />
Werner Stauffacher ergänzt, dass keine Werke der bildenden<br />
Kunst vom Google-Vorgehen betroffen sind. Die Bildgesellschaften<br />
versuchen, für die Bildrechte eine separate Vereinbarung mit<br />
Google abzuschliessen.<br />
Helga von Tobel Pfeiffer stellt klar, dass das angelsächsische<br />
Copyright an das Werk gebunden ist und auch mehrmals veräussert<br />
werden kann. Das Urheberrecht der nicht angloamerikanischen<br />
Länder hingegen ist auf den Autoren fokussiert und sichert<br />
seinen Nachkommen noch 70 Jahre nach seinem Tod ein Einkommen<br />
aus seinen Werken. Darauf sollten die Verlagsverbände in<br />
den USA aufmerksam gemacht werden, da dies in Amerika nicht<br />
bekannt ist.<br />
Anträge der Mitglieder<br />
Antrag 1<br />
Jochen Kelter zitiert diesen Antrag: «Die Verwaltungsspesen der<br />
ProLitteris sind auf 5% der Bruttoeinnahmen zu beschränken.»<br />
Dies stellt eigentlich einen Antrag zur Auflösung der ProLitteris<br />
dar. Zunächst ist aber ein Antrag zur Tagesordnung zu besprechen,<br />
den Otto Kopp eingereicht hat.
Herr Kopp erinnert daran, dass solche Anträge auf Kürzung der<br />
Verwaltungskosten immer wieder gestellt worden sind. Die<br />
ProLitteris kann jedoch nicht mit einem kommerziellen Unternehmen<br />
verglichen werden, allein schon aufgrund der Tatsache,<br />
dass für die zahlreichen Auskünfte, die erteilt werden, kein<br />
Entgelt gefordert wird. Es darf auch nicht vergessen werden, dass<br />
zurzeit ein grosser Wandel des Völkerrechts stattfindet; die Person<br />
nimmt einen ganz neuen Wert ein. Dazu hat die ProLitteris<br />
einen Beitrag geleistet, der nicht einfach in Zahlen ausgedrückt<br />
werden kann. Otto Kopp beantragt deshalb, auf den Antrag von<br />
Silvio Marugg nicht einzutreten, wobei er erläutert, dass das<br />
Nicht-Eintreten nicht nur einer Ablehnung, sondern einem<br />
qualifizierten Nein gleichzusetzen ist.<br />
Mit neun Gegenstimmen und drei Enthaltungen beschliesst die<br />
<strong>Generalversammlung</strong>, auf den Antrag von Silvio Marugg nicht<br />
einzutreten.<br />
Antrag 2<br />
Jochen Kelter fasst zusammen: Karin Huber beantragt, dass<br />
Fotokopierentschädigungen auch für Gratispublikationen ausbezahlt<br />
werden. Der Vorstand der ProLitteris empfiehlt diesen<br />
Antrag zur Ablehnung.<br />
Ernst Hefti erläutert die Stellungnahme des Vorstands: Einerseits<br />
steht der Antrag im Widerspruch zu Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes.<br />
Andererseits wurde bei den Verhandlungen über die<br />
Tarife 8 und 9 mit den Nutzern vereinbart, dass diese kein Entgelt<br />
leisten müssen für das Fotokopieren aus Gratiszeitungen und<br />
-zeitschriften. Dies, weil im Urheberrechtsgesetz festgelegt ist,<br />
dass primär der Ertrag massgebend sein soll, den jemand erzielt,<br />
der eine Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes<br />
vornimmt. Von diesem Ertrag erhebt die ProLitteris jeweils 10 %.<br />
Da aber beim Fotokopieren von Gratiszeitungen keine Kosten<br />
eingespart werden, wird auch kein Ertrag erzielt, weshalb diese<br />
10 % nicht berechnet werden können. Wenn keine Gebühren<br />
eingezogen werden können, können auch keine Entschädigungen<br />
verteilt werden.<br />
Der Antrag von Karin Huber wird mit drei Enthaltungen abgelehnt.<br />
Antrag 3<br />
Jochen Kelter erläutert den Antrag: Raphael Baer beantragt, die<br />
ProLitteris solle dem Verbandsverbund Ebenrain beitreten.<br />
Hierbei handelt es sich jedoch um einen Verbund der schweizerischen<br />
Arbeitnehmerorganisationen, weshalb die ProLitteris schon<br />
aus rechtlichen Gründen nicht beitreten könnte.<br />
Werner Stauffacher hat mit dem Präsidenten der Konferenz<br />
Ebenrain gesprochen, der bestätigt, dass ein Beitritt der<br />
ProLitteris keinen Sinn machen würde.<br />
Der Antrag von Raphael Baer wird einstimmig abgelehnt.<br />
Anträge 4–6<br />
Jochen Kelter erklärt, dass alle drei Anträge von Monica Beurer<br />
eingereicht wurden, weshalb sie zusammen besprochen werden,<br />
und fasst zusammen:<br />
Antrag 4: Es seien nicht nur die verstorbenen Mitglieder, sondern<br />
auch die neugeborenen Kinder der Mitglieder als potentielle<br />
künftige Mitglieder der ProLitteris am Anfang der <strong>Generalversammlung</strong><br />
zu nennen.<br />
Antrag 5: Vor der <strong>Generalversammlung</strong> sollen an alle Anwesenden<br />
Namensschilder abgegeben werden.<br />
Antrag 6: Die ProLitteris möge sich für die Einführung eines<br />
Folgerechts für bildende Künstler und Künstlerinnen im<br />
Urheberrechtsgesetz einsetzen.<br />
Da diese Anträge sehr spät eingereicht wurden, konnte sich der<br />
Vorstand nicht mehr zu einer Sitzung treffen, weshalb in den<br />
Unterlagen zur <strong>Generalversammlung</strong> zu den Anträgen 4 und 5<br />
keine Stellungnahme abgedruckt ist. Zum Antrag 6 betr. des<br />
Folgerechts ist zu bemerken, dass sich die ProLitteris bereits seit<br />
über 20 Jahren für das Folgerecht einsetzt, zusammen mit dem<br />
Berufsverband visarte und dem Dachverband Suisseculture.<br />
Leider ist es nicht gelungen, im Rahmen der letzten Revision des<br />
Urheberrechtsgesetzes das Folgerecht einzuführen, aber die<br />
ProLitteris wird dieses Anliegen selbstverständlich weiter vorantreiben.<br />
Zum Antrag 5 ist der Vorstand der Auffassung, dass der Aufwand<br />
in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Die Verteilung dieser<br />
Schilder würde zudem den Ablauf der <strong>Generalversammlung</strong><br />
erheblich verzögern. Der Vorstand beantragt deshalb Ablehnung.<br />
Zum Antrag betreffend Nennung der neugeborenen Kinder<br />
bemerkt Jochen Kelter, dass diesen keine moralische Pflicht<br />
auferlegt werden sollte, eine künstlerische Laufbahn zu wählen.<br />
Auch sind familiäre Ereignisse der Mitglieder nicht Gegenstand<br />
der <strong>Generalversammlung</strong>, weshalb der Vorstand Ablehnung<br />
empfiehlt.<br />
Franz Hohler findet den Antrag bezüglich der Neugeborenen<br />
äusserst charmant und unterstützt ihn. Nach der Aufzählung der<br />
Verstorbenen herrscht jeweils eine traurige Stimmung, was auch<br />
richtig ist. Anschliessend könnten aber die Neugeborenen ein<br />
Signal für das Leben setzen, was einen kleinen atmosphärischen<br />
Wandel im positiven Sinne bewirken würde.<br />
Antrag 4 wird mit 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.<br />
Antrag 5 wird mit 11 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen abgelehnt.<br />
Bezüglich Antrag 6 schlägt Jochen Kelter vor, diesen wie folgt<br />
umzuformulieren: Die ProLitteris möge ihr Bemühen um die<br />
Einführung eines Folgerechts im schweizerischen Urheberrechtsgesetz<br />
fortführen.<br />
Antrag 6 wird mit dieser Formulierung mit 3 Gegenstimmen<br />
und 7 Enthaltungen angenommen.<br />
11 Verschiedenes<br />
Jörg Keller fragt, ob die Mitglieder der ProLitteris, nachdem<br />
diese jetzt auch für Urheber und Urheberinnen aus anderen<br />
Ländern offen ist, umgekehrt ebenfalls zusätzlich Schwestergesellschaften<br />
im Ausland beitreten sollen, um dort vertreten zu<br />
sein.<br />
Jochen Kelter betrachtet dies als überflüssig, da mit den Schwestergesellschaften<br />
im Ausland in der Regel Gegenseitigkeitsverträge<br />
bestehen. Das heisst, dass die Entschädigungen, die für die<br />
Mitglieder der ProLitteris beispielsweise in Deutschland und<br />
Frankreich für die Bibliothekstantieme eingezogen werden, der<br />
ProLitteris überwiesen werden, welche sie an die betreffenden<br />
Mitglieder weiterleitet.<br />
Michael Grossert hat folgendes Problem: Als Maler und Bildhauer<br />
lebt er in Frankreich und in der Schweiz. Er hat in Frankreich<br />
mehrere Werke geschaffen, welche zurzeit restauriert<br />
werden. In der Schweiz hat Herr Grossert ebenfalls ein Atelier.<br />
Er gehört sowohl der ADAGP in Frankreich wie auch der<br />
ProLitteris als Mitglied an. Herr Grossert fragt, ob er daran<br />
etwas ändern sollte.<br />
Gemäss Werner Stauffacher gilt generell die Regel, dass man nur<br />
einer Verwertungsgesellschaft angehören sollte. Da die ProLitteris<br />
mit der ADAGP einen Gegenseitigkeitsvertrag abgeschlossen hat,<br />
erübrigt sich eigentlich eine Doppelmitgliedschaft. Aus folgendem<br />
Grund scheint hier jedoch die Mitgliedschaft bei der ADAGP<br />
5
sinnvoll: Sofern Michael Grossert résident oder Staatsbürger in<br />
Frankreich ist, kann er dort das Folgerecht beanspruchen, was in<br />
der Schweiz nicht möglich ist.<br />
Johann Schlegel möchte im Zusammenhang mit der Finanzkrise<br />
wissen, in welche Wertschriften die ProLitteris investiert hat.<br />
Ernst Hefti gibt zur Auskunft, dass die zweite Hypothek auf das<br />
Wohn- und Geschäftshaus an der Universitätstrasse 100 in Höhe<br />
von CHF 6 Mio. die beste Investition der ProLitteris darstellt.<br />
Diese Liegenschaft gehört der Fürsorge-Stiftung. Die ProLitteris<br />
selber besitzt auch eine kleinere, an das Gebäude der Fürsorge-<br />
Stiftung angrenzende Liegenschaft im Wert von ca. CHF 2,5 Mio.,<br />
welche eine Rendite von ca. CHF 130 000.– p.a. erbringt. Die<br />
Wertschriften bestehen aus einem Fonds im Umfang von ca.<br />
CHF 6 Mio. Wäre hier mehr angelegt worden, wären die Buchverluste<br />
etwa doppelt so hoch. Dank der Hypothek und der<br />
Liegenschaft betragen die Verluste lediglich ca. CHF 1,4 Mio.<br />
Marcel Jacquat aus La-Chaux-de-Fonds ist aufgefallen, dass an<br />
der heutigen <strong>Generalversammlung</strong> lediglich drei Voten in französischer<br />
Sprache erfolgten. Anlässlich des Rücktritts von Mathieu<br />
Fleury aus dem Vorstand war die Rede davon, ihn durch ein<br />
französischsprachiges Vorstandsmitglied zu ersetzen, was jedoch<br />
offensichtlich nicht möglich war. Die Vertretung der französischsprachigen<br />
ProLitteris-Mitglieder sollte aber dem Anteil in der<br />
Bevölkerung entsprechen. Herr Jacquat beantragt, dass man bei<br />
den nächsten Vorstandswahlen französischsprachige Kandidaten<br />
vorschlägt.<br />
Jochen Kelter versichert, dass man immer versucht hat, französischsprachige<br />
Vorstandsmitglieder zu engagieren, nur hat sich<br />
dies nicht immer als möglich erwiesen, weil sich niemand zur<br />
Verfügung gestellt hat. Als Nachfolger von Mathieu Fleury wählte<br />
der Verband impressum einen Deutschschweizer, der nun diesen<br />
Verband auch im Vorstand der ProLitteris vertritt. Man ist sich<br />
aber dieses Problems bewusst und bemüht sich weiterhin um die<br />
Vertretung der französischsprachigen Mitglieder.<br />
Iris Galey hat noch einen Vorschlag zu den Namensschildern:<br />
Man könnte doch am Eingang leere Klebetiketten auflegen, sodass<br />
jeder Teilnehmer selber seinen Namen darauf schreiben könnte.<br />
Max Engammare meldet sich nochmals zu Wort: Der Antrag, die<br />
Verwaltungskosten auf 5% zu reduzieren, war unrealistisch.<br />
Herr Engammare hat der Aufstellung auf S. 34 des Jahresberichts<br />
entnommen, dass im Bereich des Personalaufwands eine<br />
Erhöhung von ca. CHF 160 000.– stattgefunden hat. Sowohl der<br />
Präsident wie auch der Geschäftsleiter der ProLitteris haben von<br />
der Finanzkrise gesprochen. Die Unterhaltskosten haben um<br />
28 % zugenommen. In zwei Jahren wurden für die EDV<br />
CHF 836500.– ausgegeben. Die Auslagen für die <strong>Generalversammlung</strong><br />
und den Vorstand sind um 33% gestiegen. Ist es<br />
normal, in Krisenzeiten so viel Geld auszugeben? Ist es normal zu<br />
vergessen, dass das Geld, das von der ProLitteris eingenommen<br />
wird, in erster Linie den Verlegern und Urhebern gehört? Herr<br />
Engammare ist Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der<br />
vorgeschrieben wird, jedes Jahr die Revisionsstelle neu zu<br />
wählen. Er ist erstaunt, dass dies bei der ProLitteris nicht so<br />
gehandhabt wird.<br />
Ernst Hefti erinnert daran, dass die ProLitteris keine Aktiengesellschaft<br />
ist, die ihren Geschäftsbereich, die Auswahl und<br />
Herstellung ihrer Produkte selber bestimmen kann. Welche<br />
Rechte und Vergütungsansprüche die ProLitteris wahrnehmen<br />
darf, bestimmt das schweizerische Urheberrechtsgesetz. Ihre<br />
Aufgaben werden ihr genau vorgeschrieben. Wenn die ProLitteris<br />
die Vorschriften nicht befolgt, die durch das Gesetz und durch<br />
das Institut für Geistiges Eigentum statuiert werden, verliert sie<br />
ihre Konzession.<br />
Oft kann die ProLitteris ihre Verwaltungstätigkeit nicht nach den<br />
üblichen wirtschaftlichen Regeln wahrnehmen. Auch wenn es in<br />
12<br />
vielen Fällen beispielsweise keinen Sinn macht, säumige Nutzer zu<br />
betreiben und einzuklagen, ist man aufgrund des Gesetzes zur<br />
Gleichbehandlung verpflichtet. Zudem ist das vom Parlament<br />
verabschiedete System der individuellen Vergütung für das<br />
Fotokopieren eine unglaublich teure Angelegenheit. Zur Illustration<br />
soll folgendes Beispiel dienen: Im Januar <strong>2009</strong> wurden 66000<br />
neue Firmen angeschrieben und gebeten, die für die Rechnungsstellung<br />
erforderlichen Angaben zu machen. Dem Schreiben<br />
wurde ein entsprechendes Formular beigelegt. Von allen angeschriebenen<br />
Unternehmungen haben lediglich deren 12000<br />
geantwortet, was zur Folge hatte, dass über 50 000 Firmen<br />
nochmals mit eingeschriebenem Brief angefragt werden müssen.<br />
Alleine durch diesen Mahnlauf entstehen Portokosten in Höhe<br />
von CHF 250 000.–.<br />
Hinzu kommt, dass die ProLitteris ihren Mitgliedern zahlreiche<br />
Dienstleistungen anbietet, ohne ein Entgelt zu verlangen. So<br />
unterhält die ProLitteris einen aufwändigen Rechtsdienst, der die<br />
Mitglieder kostenlos berät, ihre Ansprüche geltend macht und<br />
diese auch vor den Gerichten durchsetzt. Alle diese Tätigkeiten<br />
sind unentgeltlich und vollumfänglich in den Verwaltungskosten<br />
inbegriffen, da die Mitglieder auch keinen Mitgliedschaftsbeitrag<br />
entrichten müssen. Zudem fallen von Jahr zu Jahr mehr und<br />
grössere Aufgabengebiete an, insbesondere durch die internationale<br />
Zusammenarbeit mit den ausländischen Schwestergesellschaften,<br />
was zu immer mehr Arbeitsaufwand führt. Unter diesen<br />
Umständen ist es unmöglich, gleichzeitig den Personalbestand<br />
oder die EDV-Kosten zu reduzieren. Man darf nicht nur die<br />
Mehrausgaben anschauen, sondern auch die in den letzten<br />
zwanzig Jahren ständig gestiegenen Einnahmen. Es ist eine<br />
Tatsache, dass jedes Jahr immer mehr Mitglieder immer mehr<br />
Entschädigungen erhalten.<br />
Was die Kontrollstelle anbelangt, so schreiben die Statuten der<br />
ProLitteris vor, dass die Kontrollstelle jeweils für zwei Jahre<br />
gewählt werden soll. Dies entspricht den gesetzlichen Vorschriften<br />
für die Genossenschaften.<br />
Walter Bianchini kommt auf die Vertretung der sprachlichen<br />
Regionen im Vorstand zurück. Er ist überzeugt, dass der Vorstand<br />
in der jetzigen Zusammensetzung sich bemüht, auch die<br />
Mitglieder aus den sprachlichen Minderheiten bestmöglich zu<br />
vertreten. Herr Bianchini erinnert aber an den Vorschlag, den er<br />
anlässlich eines informellen Gesprächs mit Jochen Kelter an einer<br />
früheren <strong>Generalversammlung</strong> vorbrachte: Eine Möglichkeit<br />
wäre, Vertreter aus den verschiedenen sprachlichen Minderheiten<br />
zu wählen, die dem Vorstand die Anliegen der Mitglieder ihrer<br />
Regionen unterbreiten könnten.<br />
Roland Kallmann spricht nochmals die Frage der Namensschilder<br />
an. Er schlägt vor, die Klebeetiketten mit dem Namen und dem<br />
Wohnort des jeweiligen Mitglieds zu drucken und den Mitgliedern<br />
mit den <strong>Generalversammlung</strong>sunterlagen zu verschicken. Dies<br />
stellt ein einfaches und kostengünstiges System dar.<br />
<strong>Generalversammlung</strong> 2010<br />
Die nächste <strong>Generalversammlung</strong> findet am 4. September 2010 in<br />
Bern statt.<br />
Jochen Kelter bedankt sich bei den Dolmetscherinnen und<br />
Dolmetschern und den Mitarbeitenden der ProLitteris.<br />
Der Präsident schliesst die <strong>Generalversammlung</strong> <strong>2009</strong> und lädt<br />
die anwesenden Mitglieder zum Buffet ein.<br />
Der Präsident<br />
Jochen Kelter<br />
Für das <strong>Protokoll</strong><br />
Marianne Fabrin<br />
6