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Protokoll Generalversammlung 2009

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<strong>Protokoll</strong> der ordentlichen <strong>Generalversammlung</strong><br />

der ProLitteris vom<br />

5. September <strong>2009</strong> in Basel<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Eröffnung der <strong>Generalversammlung</strong><br />

Der Präsident, Jochen Kelter, eröffnet die <strong>Generalversammlung</strong><br />

und begrüsst die Mitglieder und die Ehrengäste. Im Gedenken an<br />

die seit der letzten <strong>Generalversammlung</strong> verstorbenen Mitglieder<br />

erheben sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute.<br />

Als Stimmenzähler werden Felix Aeppli, Daniel Fedeli und Jakob<br />

Brem gewählt. Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.<br />

Künstlerische Darbietung der Tambouren Langenthal<br />

Jochen Kelter stellt die Tambouren aus Langenthal vor, die mit<br />

14 Mitgliedern auftreten. Diese Gruppe führt nicht nur traditionelle<br />

Märsche auf, sondern experimentiert auch mit ungewöhnlichen<br />

Instrumenten und Showeinlagen.<br />

Das Publikum bedankt sich für den originellen Auftritt mit<br />

grossem Applaus.<br />

<strong>Protokoll</strong> der <strong>Generalversammlung</strong> vom 6. September 2008<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der <strong>Generalversammlung</strong> 2008 wird mit einer<br />

Enthaltung genehmigt.<br />

Bericht des Präsidenten<br />

Der Präsident berichtet summarisch über die wichtigsten Vorgänge<br />

in der Geschäftstätigkeit der ProLitteris, die sich seit der<br />

letzten <strong>Generalversammlung</strong> zugetragen haben.<br />

Die Jahresrechnung 2008 weist Gesamteinnahmen in der Rekordhöhe<br />

von CHF 29,885 Mio.aus. Dies ist ein Plus von CHF 1,6 Mio.<br />

oder 4 % gegenüber dem Vorjahr, in welchem bereits Rekordeinnahmen<br />

zu verzeichnen waren. Diese Zunahme beruht auf<br />

höhere Einnahmen bei der Leerträgervergütung sowie auf ausserordentliche<br />

Erträge beim öffentlichen Sendeempfang und beim<br />

Weitersenderecht. Einen Wermutstropfen stellen die Verwaltungskosten<br />

dar, die von 21,2% auf 24,3% gestiegen sind, dies obwohl<br />

die Brutto-Verwaltungskosten um ca. CHF 220 000.– oder 3%<br />

abgenommen haben. Der Grund liegt in den durch die Finanzkrise<br />

erfolgten Buchverlusten und Fremdwährungsdifferenzen.<br />

Dass trotz der Rezession eine Zunahme von CHF 1,6 Mio. erwirtschaftet<br />

wurde, ist auch ein Verdienst der Geschäftsleitung,<br />

der Jochen Kelter einen herzlichen Dank für die umsichtige<br />

Geschäftsführung ausspricht.<br />

Das Publikum schliesst sich diesem Dank durch kräftigen<br />

Applaus an.<br />

Da über das Kulturförderungs- und Pro Helvetia-Gesetz, das<br />

Buchpreisbindungsgesetz und das Google-Settlement noch separat<br />

berichtet wird, verzichtet Jochen Kelter hier auf weitere Ausführungen.<br />

Zu Google hält er jedoch Folgendes fest: Das unerlaubte<br />

Einscannen von Werken aus amerikanischen Bibliotheken<br />

– darunter befinden sich auch viele nicht englischsprachige<br />

Bücher – und das unter dem Druck der amerikanischen Verlegerund<br />

Autorenverbände nachträgliche Einholen der Erlaubnis und<br />

gleichzeitige Aushandeln der finanziellen Konditionen stellen<br />

einen Frontalangriff auf das kontinentaleuropäische Urheberrecht<br />

dar. Um nicht zu riskieren, dass dieses eines Tages vom<br />

angelsächsischen Copyright ausgehebelt wird, darf dieses Vorgehen<br />

nicht hingenommen werden.<br />

Bereits an der letzten <strong>Generalversammlung</strong> hat Herr Kelter die<br />

enorm ausgeweiteten finanziellen Sicherheitsauflagen angespro-<br />

5<br />

6<br />

chen, die der ProLitteris durch das neue Obligationenrecht sowie<br />

durch die Aufsichtsbehörde, dem Eidgenössischen Institut für<br />

Geistiges Eigentum, auferlegt werden und neben einem internen<br />

Kontrollsystem noch andere Sicherheitsmassnahmen umfassen.<br />

Die Kosten dafür belaufen sich auf jährlich CHF 350 000.–,<br />

d.h. auf über ein Prozent der Bruttogesamteinnahmen.<br />

Mit der SRG sind Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag<br />

aufgenommen worden. Sobald dieser abgesegnet worden ist, wird<br />

in der Gazzetta darüber informiert werden. Grundsatz bleibt,<br />

dass die ProLitteris angemessene Tarife verlangen kann und dass<br />

die Einnahmen gemäss dem Prinzip der Gleichbehandlung an die<br />

Mitglieder weitergegeben werden. Dies bedeutet, dass die Mitglieder<br />

in den verschiedenen Landesteilen gleich viel erhalten, auch<br />

wenn die Minutenansätze unterschiedlich hoch sind. Noch nicht<br />

bekannt ist der Zeitpunkt, in welchem das revidierte Online-<br />

Meldesystem zur Verfügung stehen wird. Man erhofft sich aber,<br />

dass mehr als die heutigen 10 % der Berechtigten davon Gebrauch<br />

machen und somit das aufwändige Erfassen erleichtern<br />

werden. Dank des Gegenseitigkeitsvertrags mit der VG Wort sind<br />

aus Deutschland wieder über CHF 600 000.– an Bibliothekstantiemen<br />

eingegangen. In Zukunft werden dafür auch aus Frankreich<br />

Zahlungen erfolgen. Leider kann sich die ProLitteris nicht<br />

revanchieren, da auch das kürzlich revidierte Urheberrechtsgesetz<br />

weder eine Bibliothekstantieme noch ein Folgerecht kennt.<br />

Zum kulturpolitischen Engagement der ProLitteris ist zu berichten,<br />

dass sie im Jahre 2008 anlässlich des 30-jährigen Jubiläums<br />

der Solothurner Literaturtage Autorinnen, Autoren und Gäste zu<br />

einem Apéro-Empfang einlud. Im Jahre <strong>2009</strong> ist die ProLitteris<br />

wiederum in Solothurn aufgetreten, diesmal mit einem Podiumsgespräch<br />

zum Thema Lesen und Schreiben im digitalen Zeitalter.<br />

Man will mit diesen Aktivitäten einer interessierten Öffentlichkeit<br />

zeigen, womit sich die ProLitteris neben dem täglichen Geschäft<br />

auch noch beschäftigt.<br />

Die Ladenlokale im Gebäude Universitätstrasse 100 werden nun<br />

kommerziell vermietet, nachdem es sich als nicht möglich erwiesen<br />

hat, die Räumlichkeiten für Kulturveranstaltungen zu<br />

nutzen. Die Coninx-Stiftung, deren Museum in der Zwischenzeit<br />

renoviert wurde, ist wieder in ihr eigenes Haus zurückgekehrt.<br />

Die Fürsorge-Stiftung ist auf möglichst hohe Mieteinnahmen<br />

angewiesen, um die Aufwendungen für die ständig steigende Zahl<br />

der Rentenberechtigten decken zu können.<br />

Jochen Kelter bedankt sich anschliessend bei der Geschäftsleitung<br />

sowie bei den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern der<br />

ProLitteris und bei seinen Kolleginnen und Kollegen im Vorstand<br />

für die im vergangenen Jahr geleistete gute Arbeit.<br />

Der letzte Dank Herrn Kelters gilt Hugo Loetscher, der am<br />

18. August <strong>2009</strong> verstorben ist. Herr Loetscher war von 1995 bis<br />

zu seinem Tod Präsident der Fürsorge-Stiftung. Ihm wird ein<br />

nicht nur literarisch, sondern auch ein menschlich ehrendes Andenken<br />

bewahrt werden.<br />

Jahresbericht 2008<br />

Der Jahresbericht 2008 wird mit einer Enthaltung angenommen.<br />

Jahresrechnung 2008 / Bericht der Revisionsstelle<br />

Ernst Hefti hält zunächst den erfreulichsten Punkt fest: Die<br />

ProLitteris hat trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation<br />

im Berichtsjahr fast CHF 30 Mio. eingenommen. Aus der Schweiz<br />

1


7<br />

sind gegenüber dem Vorjahr 8 % Mehreinnahmen erfolgt. Die<br />

Einnahmen aus dem Ausland sind hingegen um 30 % zurückgegangen.<br />

Dies ist zurückzuführen auf die 2007 erfolgte Überweisung<br />

von CHF 1 Mio. aus Australien, welche aufgelaufene<br />

Gelder aus 10 Jahren umfasste.<br />

Die Verteilsumme ist etwa gleich hoch wie im Jahre 2007, das<br />

heisst, dass über CHF 20 Mio. an die Mitglieder und an die<br />

Berechtigten ausländischer Gesellschaften verteilt werden können.<br />

Die Brutto-Verwaltungskosten, d.h. die reinen Verwaltungskosten,<br />

die die ProLitteris aufwenden muss für das Inkasso und<br />

die Verteilung der Urheberrechtsentschädigungen, sind um<br />

ca. CHF 250000.– zurückgegangen. Die Verluste aus den Nebeneinnahmen,<br />

d.h. aus den Fremdwährungsdifferenzen und dem<br />

negativen Wertschriftenergebnis, haben jedoch dazu geführt,<br />

dass Minuseinnahmen zu verzeichnen sind, weshalb die Netto-<br />

Verwaltungskosten erstmals in der Geschichte der ProLitteris<br />

höher ausgefallen sind als die Brutto-Verwaltungskosten. Grund<br />

dafür ist die Wirtschaftskrise. Es handelt sich hierbei aber<br />

lediglich um Buchverluste, sodass sich dies wieder ändern kann,<br />

wenn die Aktienkurse steigen. Ohne diese negativen Ergebnisse<br />

würde der Verwaltungskostensatz nur 18 % erreichen. Dies zeigt,<br />

dass der Verwaltungskostensatz nicht nur von den Ausgaben<br />

abhängt, sondern auch von Bereichen, die man nicht beeinflussen<br />

kann. Es ist aber trotzdem notwendig, Anlagen zu tätigen, da die<br />

eingenommenen Gelder nicht sofort verteilt werden können.<br />

Die Jahresrechnung 2008 wird mit einer Gegenstimme und drei<br />

Enthaltungen genehmigt.<br />

Dem Vorstand wird mit einer Enthaltung Décharge erteilt.<br />

Ersatzwahlen Vorstand<br />

Bevor zu den Ersatzwahlen geschritten wird, bedankt sich<br />

Jochen Kelter bei den drei austretenden Vorstandsmitgliedern:<br />

Sonja Kuhn wurde an der <strong>Generalversammlung</strong> 2007 in Zürich<br />

in den Vorstand gewählt, wo sie die bildenden Künstler und<br />

Künstlerinnen und die Fotografinnen und Fotografen vertreten<br />

hat. Sie hat sich während der Revision des Urheberrechtsgesetzes<br />

vor allem für das Folgerecht eingesetzt.<br />

Hanspeter Kellermüller, der nicht anwesend ist, wurde ebenfalls<br />

an der <strong>Generalversammlung</strong> vom 1. September 2007 als<br />

Geschäftsführer des Verbands Schweizer Presse in den Vorstand<br />

gewählt. Er hat sich vor allem mit den digitalen Nutzungsrechten<br />

und der Rechtewahrnehmung der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage<br />

beschäftigt.<br />

Beat von Wartburg wurde an der <strong>Generalversammlung</strong> vom<br />

6. September 2003 in Neuchâtel in den Vorstand gewählt. Er<br />

vertrat die Interessen der Kunstverlage und setzte sich somit für<br />

das Bildrecht und das Reprografierecht ein, hat aber auch immer<br />

wieder Anregungen für die allgemeine Arbeit des Vorstands und<br />

der Geschäftsführung gegeben.<br />

Jochen Kelter bedankt sich bei den scheidenden Vorstandsmitgliedern<br />

und wünscht ihnen alles Gute für ihren weiteren<br />

beruflichen und privaten Weg. Zum Abschied werden ihnen<br />

Geschenke und Blumen überreicht.<br />

8<br />

Gruppe E2, Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage<br />

Als Nachfolger von Hanspeter Kellermüller schlägt der Vorstand<br />

Urs F. Meyer vor, der seit August <strong>2009</strong> die Geschäfte des Verbands<br />

Schweizer Presse leitet.<br />

Auch für diesen Sitz werden keine weiteren Kandidatinnen oder<br />

Kandidaten vorgeschlagen.<br />

Mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wird Urs F. Meyer<br />

für die Gruppe E2 in den Vorstand gewählt.<br />

Gruppe E1, Buch- und Kunstverlage<br />

Der Vorstand schlägt Thomas Kramer als Nachfolger von Beat<br />

von Wartburg vor. Herr Kramer ist seit 2006 Verlagsleiter des<br />

Verlags Scheidegger & Spiess in Zürich.<br />

Weitere Kandidaturen liegen nicht vor.<br />

Thomas Kramer wird mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen<br />

in den Vorstand gewählt.<br />

Änderung der Statuten<br />

Ernst Hefti erläutert die vorgeschlagenen Änderungen:<br />

Die erste Änderung betrifft Ziffer 1 der Statuten. An der letztjährigen<br />

<strong>Generalversammlung</strong> wurde eine Namensänderung<br />

beschlossen, gemäss welcher in der Firma die Rechtsform angefügt<br />

wurde. Diese Namensänderung erfolgte aufgrund von<br />

Art. 950 des Schweizerischen Obligationenrechts in Verbindung<br />

mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005. Nun bemängelt<br />

das Handelsregisteramt die rätoromanische Bezeichnung, welche<br />

richtigerweise «associazun» anstatt wie beschlossen «cooperativa»<br />

lauten müsse. Es muss deshalb nochmals über dieses einzelne<br />

Wort abgestimmt werden.<br />

Die zweite vorgeschlagene Änderung betrifft die Voraussetzungen<br />

einer Mitgliedschaft bei der ProLitteris: Gemäss den EU-Bestimmungen<br />

sowie dem schweizerischen Kartellrecht ist es nicht<br />

gesetzeskonform, nur entweder Schweizer Bürgerinnen und<br />

Bürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen zur Mitgliedschaft<br />

zuzulassen, sondern es müssen auch Urheberinnen und<br />

Urheber aus anderen Ländern zugelassen werden, sofern sie die<br />

übrigen Voraussetzungen erfüllen. Jedoch sollen diese nicht<br />

gegenüber der Fürsorge-Stiftung anspruchsberechtigt sein, da<br />

dies die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung übersteigen<br />

würde.<br />

Die vorgeschlagene Änderung von Ziffer 1 der Statuten wird mit<br />

drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Die<br />

Firma der ProLitteris lautet somit neu wie folgt: «ProLitteris,<br />

Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende<br />

Kunst, Genossenschaft», «ProLitteris, Société suisse de<br />

droits d’auteur pour l’art littéraire et plastique, coopéerative»,<br />

«ProLitteris, Società svizzera per i diritti degli autori d’arte<br />

letteraria e visuale, cooperativa», «ProLitteris, Societad svizra<br />

da dretgs d’autur per la litteratura e l’art figurativ, associazun».<br />

Die Änderungen in den Ziffern 4.3, 4.8, 5.1 und 5.2 werden mit<br />

drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen angenommen.<br />

Anschliessend werden die Ersatzwahlen vorgenommen:<br />

Gruppe A2, Bildende Künstler und Künstlerinnen,<br />

Fotografen und Fotografinnen<br />

Als Ersatz für Sonja Kuhn schlägt der Vorstand Regine Helbling<br />

vor, die seit 2008 als Geschäftsführerin der visarte tätig ist.<br />

Es werden für diesen Sitz keine weiteren Kandidatinnen oder<br />

Kandidaten vorgeschlagen.<br />

Mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wird Regine<br />

Helbling als Vertreterin der Gruppe A2 in den Vorstand gewählt.<br />

2<br />

9<br />

Informationen über das Kulturförderungs- und Pro<br />

Helvetia-Gesetz, das Buchpreisbindungsgesetz und über das<br />

Google-Verfahren<br />

1. Kulturförderungs- und Pro Helvetia-Gesetz<br />

Nicole Pfister Fetz informiert über den aktuellen Stand der<br />

Dinge. Vor einem Jahr berichtete sie, dass das Kulturförderungsgesetz<br />

kurz vor der Debatte im Plenum des Nationalrats stand. In<br />

der Zwischenzeit hat sich das Verfahren schnell entwickelt.<br />

Demnächst findet die Schlussdebatte im Differenzbereinigungsverfahren<br />

statt. Frau Pfister Fetz resümiert den Verlauf der


letzten Etappe. In der Herbstsession 2008 wurde zunächst lange<br />

darüber diskutiert, ob überhaupt auf das Gesetz eingetreten<br />

werden soll. Aus diesem Grund benötigte der Nationalrat zwei<br />

Sessionen, um dieses zu verabschieden. In der Frühlingssession<br />

<strong>2009</strong> wurde der zweite Teil verabschiedet. In der Sommersession<br />

<strong>2009</strong> fand die Diskussion im Ständerat statt, und die WBK des<br />

Nationalrats hat erstmals das Gesetz für die Differenzbereinigung<br />

diskutiert. Am 9. September <strong>2009</strong> wird die Differenzbereinigung<br />

im Plenum des Nationalrats vorgenommen, und am 17. September<br />

<strong>2009</strong> sollen die Differenzen auch im Plenum des Ständerats<br />

bereinigt werden. Das Kulturförderungsgesetz wird demnach<br />

noch in der Schlussabstimmung dieser Herbstsession verabschiedet<br />

werden können.<br />

Im Gesamten kann gesagt werden, dass der aktuelle Stand des<br />

Gesetzes für die Kulturschaffenden durchaus annehmbar aussieht.<br />

Positiv zu vermerken sind vor allem folgende Punkte:<br />

– Das Problem der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende ist<br />

nun endlich im Gesetz berücksichtigt worden, und die eidgenössischen<br />

Räte haben das Thema ernst genommen.<br />

– Nicht zuletzt dank der Kampagne «Kunst trifft Politik» hat<br />

SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi einen Antrag gestellt, der in<br />

Artikel 8a des Gesetzes eingeflossen ist: Der Bund wird dazu<br />

verpflichtet, einen prozentualen Anteil seiner Finanzhilfen<br />

für Kulturschaffende an Vorsorgeeinrichtungen zu überweisen.<br />

Dazu hat auch die Gründung des Netzwerk Vorsorge<br />

Kultur im Mai <strong>2009</strong> beigetragen, in welchem sich fünf Pensionskassen<br />

aus dem Kulturbereich zusammengeschlossen haben, um<br />

Hand zu bieten, damit die Förderer, d.h. nicht nur der Bund,<br />

der dies ja nun gesetzlich tun müsste, an diese soziale Vorsorge<br />

Beiträge leisten können.<br />

Zu Art. 8a ist noch zu sagen, dass die WBK des Nationalrats im<br />

Differenzbereinigungsverfahren noch eine positive Ergänzung<br />

eingebracht hat, indem nicht nur, wie Toni Bortoluzzi dies<br />

beantragt hatte, der Bund, sondern neu auch die Pro Helvetia<br />

explizit in diese Verpflichtung einbezogen ist. Ebenso wurde die<br />

Motion der WBK des Ständerats «Soziale Sicherheit für Berufe<br />

mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen» festgehalten;<br />

es ist eine Motion, die in leicht abgeänderter Form noch<br />

einmal vorgebracht wurde, nachdem der Nationalrat diese in<br />

seiner Debatte abgelehnt hatte. Diese Motion ist jetzt in einer<br />

abgeschwächten Form – der Bund wird lediglich aufgefordert,<br />

sich um dieses Thema zu kümmern – bei der WBK des Nationalrats<br />

festgehalten worden und soll im Plenum auch wieder<br />

diskutiert und zur Abstimmung gebracht werden.<br />

Negativ ist festzuhalten, dass aus der Sicht der Kulturschaffenden<br />

die Unabhängigkeit der Pro Helvetia und die damit angestrebte<br />

Systematik der Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für<br />

Kultur und der Pro Helvetia gefährdet sind. Ursprünglich sollte<br />

gemäss dem Nationalrat der Stiftungsrat der Pro Helvetia als<br />

politisch unabhängige Instanz über die direkte Kulturförderung<br />

und deren Strategie entscheiden und diese auch selber entwickeln.<br />

Es wäre dann der Bundesrat, der die personelle Vertretung<br />

des Stiftungsrats bestimmt und die vom Stiftungsrat<br />

entwickelte Strategie schliesslich nur noch bestätigt. Der Ständerat<br />

hat sich kategorisch gegen diese Regelung ausgesprochen. Es<br />

wird sich zeigen, ob der Ständerat zugunsten des nationalrätlichen<br />

Entscheids einlenken wird.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat und der Ständerat im<br />

September das Gesetz zu Gunsten der Kulturschaffenden verabschieden<br />

werden.<br />

Mario Andreotti ist ebenfalls der Meinung, es handle sich beim<br />

Kulturförderungsgesetz um ein gutes Gesetz. Jedoch stören ihn<br />

sowohl aus sprachlicher wie auch aus juristischer Sicht die vielen<br />

Kann-Formulierungen, die eine Unverbindlichkeit erzeugen.<br />

Dadurch überlässt der Bund wesentliche Aufgaben, die er wahrnehmen<br />

müsste, den Kantonen und Gemeinden.<br />

Nicole Pfister Fetz pflichtet bei. Auf nationalrätlicher Ebene gab<br />

es verschiedene Versuche, die Kann-Formulierungen zu beseitigen,<br />

diese sind jedoch gescheitert. Insgesamt ist das Gesetz aus<br />

Sicht der Kulturschaffenden als positiv zu bewerten.<br />

2. Buchpreisbindungsgesetz<br />

Men Haupt berichtet, dass das Buchpreisbindungsgesetz auf<br />

gutem Weg ist. Das Gesetz sollte in der Novembersession behandelt<br />

werden. Es wird sich dann zeigen, ob die positive Einstellung<br />

der Räte und Kommissionen weiter aufrechterhalten bleibt.<br />

3. Google-Verfahren<br />

Franziska Eberhard informiert über die bisherigen Ereignisse<br />

und den neuesten Stand im Google-Verfahren.<br />

Google hat seit 2004 ohne Erlaubnis der Rechtsinhaberinnen und<br />

Rechtsinhaber komplette Buchbestände, d.h. rund 7 Millionen<br />

Bücher aus amerikanischen Bibliotheken eingescannt und sie zum<br />

Aufbau einer Datenbank verwendet. Google hat diese elektronische<br />

Datenbank, in welcher auch viele nicht englischsprachige<br />

Werke, also auch Werke von Schweizer Autorinnen, Autoren und<br />

Verlagen, gespeichert wurden, für jeden Nutzer durchsuchbar<br />

gemacht und dabei auch kurze Ausschnitte angezeigt. Google hat<br />

mit seinem Vorgehen eindeutig gegen die Bestimmungen der<br />

verschiedenen europäischen Urheberrechtsgesetze verstossen.<br />

Vor dem Einscannen hätte Google die Rechte bei den Urhebern,<br />

Urheberinnen und Verlagen einholen müssen. Das Gleiche gilt für<br />

das Zugänglichmachen der Werke im Internet.<br />

Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände haben am<br />

28. Oktober 2008 mit Google einen Vergleich abgeschlossen, der<br />

jedoch noch der Genehmigung des zuständigen Gerichts in den<br />

USA bedarf. Der genehmigte Vergleich ist weltweit für Urheberinnen,<br />

Urheber und Verlage bindend, auch wenn diese nicht<br />

direkt am Prozess beteiligt sind. Die Frist für die Erhebung von<br />

Einwänden gegen den Vergleichsvorschlag ist am 4. September<br />

<strong>2009</strong> abgelaufen. Das Gericht wird vor der Genehmigung des<br />

Vergleichs Anhörungen zu den Einwänden durchführen. Die<br />

Genehmigung oder die Ablehnung des Vergleichs könnten diesen<br />

Herbst erfolgen. Es ist jedoch noch offen, ob nicht die amerikanischen<br />

Wettbewerbsbehörden, Yahoo, Microsoft oder eine Gruppe<br />

von Verlagen das Ganze noch aus den Angeln heben werden. Der<br />

Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband wie auch der<br />

deutsche Börsenverein unterstützen die Einwände, welche von<br />

einigen Verlagen aus verschiedenen Ländern Europas vor dem<br />

Gericht in New York erhoben werden. Am 7. September wird die<br />

EU, die sich bisher sehr wenig mit dem Ganzen auseinandergesetzt<br />

hat, eine Anhörung durchführen.<br />

Der Vergleich regelt nicht die Verwendung von Zeitungen/Zeitschriften<br />

und von Bildern, Grafiken und Illustrationen mit<br />

Ausnahme von Kinderbüchern.<br />

Der Vorstand der ProLitteris hat am 26. Juni <strong>2009</strong> beschlossen,<br />

gemeinsam mit der deutschen und der österreichischen Schwestergesellschaft<br />

VG WORT bzw. Literarmechana kollektiv für ihre<br />

Mitglieder gegenüber Google aufzutreten. Das bedeutet, dass die<br />

ProLitteris die Ansprüche ihrer Mitglieder für die Vergangenheit<br />

wie auch für die Zukunft geltend machen kann, vorausgesetzt dies<br />

wird von den Mitgliedern gewünscht. Wenn betroffene Urheberinnen<br />

und Urheber nicht reagieren, wird der Vergleich gegen sie<br />

wirksam, soweit das Gericht den Vergleich genehmigt. Am 4. April<br />

2011 läuft die Anschlussfrist ab, danach können keine Zahlungsund<br />

Beteiligungsansprüche mehr gemacht werden. In diesem Fall<br />

akzeptieren die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber, dass<br />

Google ihre vergriffenen Werke auf dem Internet nutzen darf. Im<br />

Handel erhältliche Werke wird Google nur dann auf dem Internet<br />

belassen, wenn die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber ihre<br />

Einwilligung explizit erteilt haben.<br />

3


Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit,<br />

d.h. die angebotenen 60 Dollar pro Buch bzw.<br />

15 Dollar pro Beitrag, endet am 5. Januar 2010. Die Frist für die<br />

Regelung der Zukunft läuft hingegen erst am 4. April 2011 ab.<br />

Der Vergleich der amerikanischen Urheber- und Verlegerverbände<br />

sieht nicht vor, dass weltweit Urheberrechtsgesellschaften<br />

für ihre Mitglieder gegenüber Google tätig werden. Angesichts des<br />

Aufwands für die einzelnen Urheberinnen, Urheber und Verlage,<br />

aber auch um eine starke Verhandlungsposition gegenüber Google<br />

einnehmen zu können, ist die kollektive Wahrnehmung dieser<br />

Ansprüche aus der Sicht des Vorstands und der Geschäftsleitung<br />

der ProLitteris sinnvoll.<br />

Jochen Kelter fügt hinzu, dass von den über 9500 Mitgliedern der<br />

ProLitteris eine beachtliche Zahl, d.h. rund ein Drittel, auf das<br />

Schreiben vom 8. Juli reagiert hat. Ein kollektives Vorgehen der<br />

drei Urheberrechtsgesellschaften scheint der einzig gangbare Weg<br />

zu sein; diejenigen Betroffenen, die nicht Juristen sind und sich<br />

im amerikanischen Recht nicht auskennen, haben alleine keine<br />

Chance.<br />

Erika Brühlmann fragt, ob es möglich ist, sich dem Vorgehen der<br />

ProLitteris anzuschliessen, auch wenn man die Frist verpasst hat.<br />

Franziska Eberhard bejaht dies, die Frist wurde um zwei Wochen<br />

verlängert.<br />

Helmut Sigel ist zusammen mit zwei Kollegen Herausgeber einer<br />

wissenschaftlichen Reihe. Davon werden nun einzelne Kapitel,<br />

die andere Kollegen geschrieben haben, im Google bis auf drei<br />

Seiten publiziert. Der Verlag, Wiley, ist mit diesem Vorgehen<br />

einverstanden, da er dies als werbeträchtig ansieht. Er hofft, dass<br />

die Publikation der nicht vollständig wiedergegebenen Kapitel<br />

dazu führt, dass das Buch gekauft wird. Wenn aber jemand bei<br />

Google etwas sucht, kann er das Gesuchte finden und wird das<br />

Buch dann doch nicht kaufen. Es stellt sich die Frage, ob es<br />

sinnvoll ist, dagegen etwas zu unternehmen.<br />

Franziska Eberhard erklärt, dass zwischen dem eigentlichen<br />

Settlement und dem sog. Google Partner Program unterschieden<br />

werden müsse. Bezüglich Letzterem ist Google völlig korrekt<br />

vorgegangen, d.h. verschiedene Verleger, darunter auch viele<br />

europäische, haben mit Google Verträge geschlossen und darin<br />

die Rechte geregelt. Beim Vorgehen der ProLitteris geht es jedoch<br />

nur um das Settlement, d.h. um diejenigen Fälle, bei denen ohne<br />

Einwilligung eingescannt wurde.<br />

Jörg Keller hat sich bereits registriert. Da das Verfahren nun<br />

aber kompliziert zu werden scheint, fragt er, ob er seinen<br />

Anspruch zurückziehen und der ProLitteris überlassen kann.<br />

Franziska Eberhard verneint dies. Wenn sich jemand hat registrieren<br />

lassen, gilt das. Entscheidend ist, zum Ausdruck zu<br />

bringen, was man wünscht, d.h. ob man die 60 USD ausbezahlt<br />

erhalten möchte, ob das Werk im Internet verbleiben soll, welche<br />

Nutzungen man gestatten will etc.<br />

Rhea Gstrein Sourmeli ist erfreut über diese Zusammenarbeit<br />

zwischen verschiedenen europäischen Ländern. Im Falle von<br />

Auseinandersetzungen muss aber beachtet werden, dass man auf<br />

Google nicht verzichten kann; es ist vorteilhafter, von Google<br />

zitiert als verschwiegen zu werden. Es gilt, die Zukunft im Auge<br />

zu behalten und nicht zu riskieren, von Google ausgeschlossen zu<br />

werden. Google stellt auch eine grosse Chance für die Autoren<br />

dar.<br />

Franziska Eberhard pflichtet bei. Es geht jetzt aber darum, dass<br />

die Urheberinnen, Urheber und Verlage ihre Rechte wahrnehmen<br />

und sich dahingehend äussern, ob ihre Werke für die Zukunft im<br />

Google verbleiben oder gelöscht werden sollen. Dies bedeutet jedoch<br />

eine stossende Umkehrung der gesetzlichen Regelung, denn<br />

eigentlich muss Google die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber<br />

vorgängig anfragen.<br />

4<br />

10<br />

Max Engammare vom Verlag Droz ergreift das Wort. Droz hat<br />

sich mit dem Settlement einverstanden erklärt und warnt davor,<br />

zu schnell die 60 USD pro Titel einzufordern. Droz hat mit<br />

Google ein Abkommen geschlossen. Bei der ersten Tranche<br />

handelte es sich um 2600 Bücher, die online sind; die Umsätze<br />

dieser Bücher sind seit März <strong>2009</strong> nicht gesunken. Dies zeigt, dass<br />

es möglich ist, mit Google zu reden. Droz kann sich jederzeit aus<br />

dieser Vereinbarung zurückziehen. Die französische Anwältin von<br />

Droz hat geraten, die 60 USD pro Titel noch nicht einzufordern.<br />

Im September wird man weitere 800 Titel melden, jedoch noch<br />

nichts dafür einfordern, bis das Gericht in New York den Entscheid<br />

gefällt hat. Auch die ProLitteris sollte für ihre Mitglieder<br />

nichts einfordern, solange die Details dieses Urteils noch nicht<br />

bekannt sind.<br />

Peter Laube fragt, ob er sich zuerst versichern muss, dass sein<br />

Werk tatsächlich durch Google genutzt wurde, bevor er sich<br />

meldet.<br />

Franziska Eberhard versichert, dass dies nicht nötig ist, da die<br />

ProLitteris Google eine Liste der ProLitteris-Mitglieder zukommen<br />

lässt, und von Google verlangt, dass sie die Liste überprüfen.<br />

Daniel Landolf, der Geschäftsführer des SBVV, sichert der<br />

ProLitteris die volle Unterstützung des SBVV bei diesem Vorgehen<br />

zu. Der SBVV hat sich auch dafür stark gemacht, dass sich<br />

die ProLitteris dem Vorgehen der VG Wort anschliesst. Es darf<br />

nicht vergessen werden, dass das Settlement eine Legalisierung<br />

dieses Raubzuges seitens Google darstellt, weshalb der SBVV<br />

zusammen mit anderen europäischen Verlegerverbänden fristgerecht<br />

Objections gegen diesen Vergleich eingelegt hat. Man kann<br />

im Rahmen des Partnerprogramms mit Google zusammenarbeiten,<br />

aber nicht diesen Raubzug legalisieren.<br />

Auf die Frage eines Mitglieds aus Genf, ob mit anderen Suchmaschinen<br />

ebenfalls Vereinbarungen geschlossen wurden, gibt<br />

Franziska Eberhard bekannt, dass es vor allem in Frankreich<br />

und Deutschland Initiativen gibt. Ein Beispiel ist die Bewegung<br />

i2010, durch welche die EU das gesamte europäische Kulturgut<br />

der Öffentlichkeit zugänglich machen will; in diesem Zusammenhang<br />

hat sie die Länder aufgefordert, Werke zu digitalisieren. Bei<br />

diesen Initiativen wird aber legal vorgegangen, das heisst, für<br />

geschützte Werke werden die Rechte korrekt eingeholt. Es<br />

existieren auch Pläne, dass man dies in Zukunft teilweise über die<br />

Urheberrechtsgesellschaften ausführen könnte, vor allem bei<br />

verwaisten Werken, die zwar noch urheberrechtlich geschützt<br />

sind, bei denen man aber die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber<br />

nicht kennt.<br />

Werner Stauffacher ergänzt, dass keine Werke der bildenden<br />

Kunst vom Google-Vorgehen betroffen sind. Die Bildgesellschaften<br />

versuchen, für die Bildrechte eine separate Vereinbarung mit<br />

Google abzuschliessen.<br />

Helga von Tobel Pfeiffer stellt klar, dass das angelsächsische<br />

Copyright an das Werk gebunden ist und auch mehrmals veräussert<br />

werden kann. Das Urheberrecht der nicht angloamerikanischen<br />

Länder hingegen ist auf den Autoren fokussiert und sichert<br />

seinen Nachkommen noch 70 Jahre nach seinem Tod ein Einkommen<br />

aus seinen Werken. Darauf sollten die Verlagsverbände in<br />

den USA aufmerksam gemacht werden, da dies in Amerika nicht<br />

bekannt ist.<br />

Anträge der Mitglieder<br />

Antrag 1<br />

Jochen Kelter zitiert diesen Antrag: «Die Verwaltungsspesen der<br />

ProLitteris sind auf 5% der Bruttoeinnahmen zu beschränken.»<br />

Dies stellt eigentlich einen Antrag zur Auflösung der ProLitteris<br />

dar. Zunächst ist aber ein Antrag zur Tagesordnung zu besprechen,<br />

den Otto Kopp eingereicht hat.


Herr Kopp erinnert daran, dass solche Anträge auf Kürzung der<br />

Verwaltungskosten immer wieder gestellt worden sind. Die<br />

ProLitteris kann jedoch nicht mit einem kommerziellen Unternehmen<br />

verglichen werden, allein schon aufgrund der Tatsache,<br />

dass für die zahlreichen Auskünfte, die erteilt werden, kein<br />

Entgelt gefordert wird. Es darf auch nicht vergessen werden, dass<br />

zurzeit ein grosser Wandel des Völkerrechts stattfindet; die Person<br />

nimmt einen ganz neuen Wert ein. Dazu hat die ProLitteris<br />

einen Beitrag geleistet, der nicht einfach in Zahlen ausgedrückt<br />

werden kann. Otto Kopp beantragt deshalb, auf den Antrag von<br />

Silvio Marugg nicht einzutreten, wobei er erläutert, dass das<br />

Nicht-Eintreten nicht nur einer Ablehnung, sondern einem<br />

qualifizierten Nein gleichzusetzen ist.<br />

Mit neun Gegenstimmen und drei Enthaltungen beschliesst die<br />

<strong>Generalversammlung</strong>, auf den Antrag von Silvio Marugg nicht<br />

einzutreten.<br />

Antrag 2<br />

Jochen Kelter fasst zusammen: Karin Huber beantragt, dass<br />

Fotokopierentschädigungen auch für Gratispublikationen ausbezahlt<br />

werden. Der Vorstand der ProLitteris empfiehlt diesen<br />

Antrag zur Ablehnung.<br />

Ernst Hefti erläutert die Stellungnahme des Vorstands: Einerseits<br />

steht der Antrag im Widerspruch zu Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes.<br />

Andererseits wurde bei den Verhandlungen über die<br />

Tarife 8 und 9 mit den Nutzern vereinbart, dass diese kein Entgelt<br />

leisten müssen für das Fotokopieren aus Gratiszeitungen und<br />

-zeitschriften. Dies, weil im Urheberrechtsgesetz festgelegt ist,<br />

dass primär der Ertrag massgebend sein soll, den jemand erzielt,<br />

der eine Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes<br />

vornimmt. Von diesem Ertrag erhebt die ProLitteris jeweils 10 %.<br />

Da aber beim Fotokopieren von Gratiszeitungen keine Kosten<br />

eingespart werden, wird auch kein Ertrag erzielt, weshalb diese<br />

10 % nicht berechnet werden können. Wenn keine Gebühren<br />

eingezogen werden können, können auch keine Entschädigungen<br />

verteilt werden.<br />

Der Antrag von Karin Huber wird mit drei Enthaltungen abgelehnt.<br />

Antrag 3<br />

Jochen Kelter erläutert den Antrag: Raphael Baer beantragt, die<br />

ProLitteris solle dem Verbandsverbund Ebenrain beitreten.<br />

Hierbei handelt es sich jedoch um einen Verbund der schweizerischen<br />

Arbeitnehmerorganisationen, weshalb die ProLitteris schon<br />

aus rechtlichen Gründen nicht beitreten könnte.<br />

Werner Stauffacher hat mit dem Präsidenten der Konferenz<br />

Ebenrain gesprochen, der bestätigt, dass ein Beitritt der<br />

ProLitteris keinen Sinn machen würde.<br />

Der Antrag von Raphael Baer wird einstimmig abgelehnt.<br />

Anträge 4–6<br />

Jochen Kelter erklärt, dass alle drei Anträge von Monica Beurer<br />

eingereicht wurden, weshalb sie zusammen besprochen werden,<br />

und fasst zusammen:<br />

Antrag 4: Es seien nicht nur die verstorbenen Mitglieder, sondern<br />

auch die neugeborenen Kinder der Mitglieder als potentielle<br />

künftige Mitglieder der ProLitteris am Anfang der <strong>Generalversammlung</strong><br />

zu nennen.<br />

Antrag 5: Vor der <strong>Generalversammlung</strong> sollen an alle Anwesenden<br />

Namensschilder abgegeben werden.<br />

Antrag 6: Die ProLitteris möge sich für die Einführung eines<br />

Folgerechts für bildende Künstler und Künstlerinnen im<br />

Urheberrechtsgesetz einsetzen.<br />

Da diese Anträge sehr spät eingereicht wurden, konnte sich der<br />

Vorstand nicht mehr zu einer Sitzung treffen, weshalb in den<br />

Unterlagen zur <strong>Generalversammlung</strong> zu den Anträgen 4 und 5<br />

keine Stellungnahme abgedruckt ist. Zum Antrag 6 betr. des<br />

Folgerechts ist zu bemerken, dass sich die ProLitteris bereits seit<br />

über 20 Jahren für das Folgerecht einsetzt, zusammen mit dem<br />

Berufsverband visarte und dem Dachverband Suisseculture.<br />

Leider ist es nicht gelungen, im Rahmen der letzten Revision des<br />

Urheberrechtsgesetzes das Folgerecht einzuführen, aber die<br />

ProLitteris wird dieses Anliegen selbstverständlich weiter vorantreiben.<br />

Zum Antrag 5 ist der Vorstand der Auffassung, dass der Aufwand<br />

in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Die Verteilung dieser<br />

Schilder würde zudem den Ablauf der <strong>Generalversammlung</strong><br />

erheblich verzögern. Der Vorstand beantragt deshalb Ablehnung.<br />

Zum Antrag betreffend Nennung der neugeborenen Kinder<br />

bemerkt Jochen Kelter, dass diesen keine moralische Pflicht<br />

auferlegt werden sollte, eine künstlerische Laufbahn zu wählen.<br />

Auch sind familiäre Ereignisse der Mitglieder nicht Gegenstand<br />

der <strong>Generalversammlung</strong>, weshalb der Vorstand Ablehnung<br />

empfiehlt.<br />

Franz Hohler findet den Antrag bezüglich der Neugeborenen<br />

äusserst charmant und unterstützt ihn. Nach der Aufzählung der<br />

Verstorbenen herrscht jeweils eine traurige Stimmung, was auch<br />

richtig ist. Anschliessend könnten aber die Neugeborenen ein<br />

Signal für das Leben setzen, was einen kleinen atmosphärischen<br />

Wandel im positiven Sinne bewirken würde.<br />

Antrag 4 wird mit 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.<br />

Antrag 5 wird mit 11 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen abgelehnt.<br />

Bezüglich Antrag 6 schlägt Jochen Kelter vor, diesen wie folgt<br />

umzuformulieren: Die ProLitteris möge ihr Bemühen um die<br />

Einführung eines Folgerechts im schweizerischen Urheberrechtsgesetz<br />

fortführen.<br />

Antrag 6 wird mit dieser Formulierung mit 3 Gegenstimmen<br />

und 7 Enthaltungen angenommen.<br />

11 Verschiedenes<br />

Jörg Keller fragt, ob die Mitglieder der ProLitteris, nachdem<br />

diese jetzt auch für Urheber und Urheberinnen aus anderen<br />

Ländern offen ist, umgekehrt ebenfalls zusätzlich Schwestergesellschaften<br />

im Ausland beitreten sollen, um dort vertreten zu<br />

sein.<br />

Jochen Kelter betrachtet dies als überflüssig, da mit den Schwestergesellschaften<br />

im Ausland in der Regel Gegenseitigkeitsverträge<br />

bestehen. Das heisst, dass die Entschädigungen, die für die<br />

Mitglieder der ProLitteris beispielsweise in Deutschland und<br />

Frankreich für die Bibliothekstantieme eingezogen werden, der<br />

ProLitteris überwiesen werden, welche sie an die betreffenden<br />

Mitglieder weiterleitet.<br />

Michael Grossert hat folgendes Problem: Als Maler und Bildhauer<br />

lebt er in Frankreich und in der Schweiz. Er hat in Frankreich<br />

mehrere Werke geschaffen, welche zurzeit restauriert<br />

werden. In der Schweiz hat Herr Grossert ebenfalls ein Atelier.<br />

Er gehört sowohl der ADAGP in Frankreich wie auch der<br />

ProLitteris als Mitglied an. Herr Grossert fragt, ob er daran<br />

etwas ändern sollte.<br />

Gemäss Werner Stauffacher gilt generell die Regel, dass man nur<br />

einer Verwertungsgesellschaft angehören sollte. Da die ProLitteris<br />

mit der ADAGP einen Gegenseitigkeitsvertrag abgeschlossen hat,<br />

erübrigt sich eigentlich eine Doppelmitgliedschaft. Aus folgendem<br />

Grund scheint hier jedoch die Mitgliedschaft bei der ADAGP<br />

5


sinnvoll: Sofern Michael Grossert résident oder Staatsbürger in<br />

Frankreich ist, kann er dort das Folgerecht beanspruchen, was in<br />

der Schweiz nicht möglich ist.<br />

Johann Schlegel möchte im Zusammenhang mit der Finanzkrise<br />

wissen, in welche Wertschriften die ProLitteris investiert hat.<br />

Ernst Hefti gibt zur Auskunft, dass die zweite Hypothek auf das<br />

Wohn- und Geschäftshaus an der Universitätstrasse 100 in Höhe<br />

von CHF 6 Mio. die beste Investition der ProLitteris darstellt.<br />

Diese Liegenschaft gehört der Fürsorge-Stiftung. Die ProLitteris<br />

selber besitzt auch eine kleinere, an das Gebäude der Fürsorge-<br />

Stiftung angrenzende Liegenschaft im Wert von ca. CHF 2,5 Mio.,<br />

welche eine Rendite von ca. CHF 130 000.– p.a. erbringt. Die<br />

Wertschriften bestehen aus einem Fonds im Umfang von ca.<br />

CHF 6 Mio. Wäre hier mehr angelegt worden, wären die Buchverluste<br />

etwa doppelt so hoch. Dank der Hypothek und der<br />

Liegenschaft betragen die Verluste lediglich ca. CHF 1,4 Mio.<br />

Marcel Jacquat aus La-Chaux-de-Fonds ist aufgefallen, dass an<br />

der heutigen <strong>Generalversammlung</strong> lediglich drei Voten in französischer<br />

Sprache erfolgten. Anlässlich des Rücktritts von Mathieu<br />

Fleury aus dem Vorstand war die Rede davon, ihn durch ein<br />

französischsprachiges Vorstandsmitglied zu ersetzen, was jedoch<br />

offensichtlich nicht möglich war. Die Vertretung der französischsprachigen<br />

ProLitteris-Mitglieder sollte aber dem Anteil in der<br />

Bevölkerung entsprechen. Herr Jacquat beantragt, dass man bei<br />

den nächsten Vorstandswahlen französischsprachige Kandidaten<br />

vorschlägt.<br />

Jochen Kelter versichert, dass man immer versucht hat, französischsprachige<br />

Vorstandsmitglieder zu engagieren, nur hat sich<br />

dies nicht immer als möglich erwiesen, weil sich niemand zur<br />

Verfügung gestellt hat. Als Nachfolger von Mathieu Fleury wählte<br />

der Verband impressum einen Deutschschweizer, der nun diesen<br />

Verband auch im Vorstand der ProLitteris vertritt. Man ist sich<br />

aber dieses Problems bewusst und bemüht sich weiterhin um die<br />

Vertretung der französischsprachigen Mitglieder.<br />

Iris Galey hat noch einen Vorschlag zu den Namensschildern:<br />

Man könnte doch am Eingang leere Klebetiketten auflegen, sodass<br />

jeder Teilnehmer selber seinen Namen darauf schreiben könnte.<br />

Max Engammare meldet sich nochmals zu Wort: Der Antrag, die<br />

Verwaltungskosten auf 5% zu reduzieren, war unrealistisch.<br />

Herr Engammare hat der Aufstellung auf S. 34 des Jahresberichts<br />

entnommen, dass im Bereich des Personalaufwands eine<br />

Erhöhung von ca. CHF 160 000.– stattgefunden hat. Sowohl der<br />

Präsident wie auch der Geschäftsleiter der ProLitteris haben von<br />

der Finanzkrise gesprochen. Die Unterhaltskosten haben um<br />

28 % zugenommen. In zwei Jahren wurden für die EDV<br />

CHF 836500.– ausgegeben. Die Auslagen für die <strong>Generalversammlung</strong><br />

und den Vorstand sind um 33% gestiegen. Ist es<br />

normal, in Krisenzeiten so viel Geld auszugeben? Ist es normal zu<br />

vergessen, dass das Geld, das von der ProLitteris eingenommen<br />

wird, in erster Linie den Verlegern und Urhebern gehört? Herr<br />

Engammare ist Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der<br />

vorgeschrieben wird, jedes Jahr die Revisionsstelle neu zu<br />

wählen. Er ist erstaunt, dass dies bei der ProLitteris nicht so<br />

gehandhabt wird.<br />

Ernst Hefti erinnert daran, dass die ProLitteris keine Aktiengesellschaft<br />

ist, die ihren Geschäftsbereich, die Auswahl und<br />

Herstellung ihrer Produkte selber bestimmen kann. Welche<br />

Rechte und Vergütungsansprüche die ProLitteris wahrnehmen<br />

darf, bestimmt das schweizerische Urheberrechtsgesetz. Ihre<br />

Aufgaben werden ihr genau vorgeschrieben. Wenn die ProLitteris<br />

die Vorschriften nicht befolgt, die durch das Gesetz und durch<br />

das Institut für Geistiges Eigentum statuiert werden, verliert sie<br />

ihre Konzession.<br />

Oft kann die ProLitteris ihre Verwaltungstätigkeit nicht nach den<br />

üblichen wirtschaftlichen Regeln wahrnehmen. Auch wenn es in<br />

12<br />

vielen Fällen beispielsweise keinen Sinn macht, säumige Nutzer zu<br />

betreiben und einzuklagen, ist man aufgrund des Gesetzes zur<br />

Gleichbehandlung verpflichtet. Zudem ist das vom Parlament<br />

verabschiedete System der individuellen Vergütung für das<br />

Fotokopieren eine unglaublich teure Angelegenheit. Zur Illustration<br />

soll folgendes Beispiel dienen: Im Januar <strong>2009</strong> wurden 66000<br />

neue Firmen angeschrieben und gebeten, die für die Rechnungsstellung<br />

erforderlichen Angaben zu machen. Dem Schreiben<br />

wurde ein entsprechendes Formular beigelegt. Von allen angeschriebenen<br />

Unternehmungen haben lediglich deren 12000<br />

geantwortet, was zur Folge hatte, dass über 50 000 Firmen<br />

nochmals mit eingeschriebenem Brief angefragt werden müssen.<br />

Alleine durch diesen Mahnlauf entstehen Portokosten in Höhe<br />

von CHF 250 000.–.<br />

Hinzu kommt, dass die ProLitteris ihren Mitgliedern zahlreiche<br />

Dienstleistungen anbietet, ohne ein Entgelt zu verlangen. So<br />

unterhält die ProLitteris einen aufwändigen Rechtsdienst, der die<br />

Mitglieder kostenlos berät, ihre Ansprüche geltend macht und<br />

diese auch vor den Gerichten durchsetzt. Alle diese Tätigkeiten<br />

sind unentgeltlich und vollumfänglich in den Verwaltungskosten<br />

inbegriffen, da die Mitglieder auch keinen Mitgliedschaftsbeitrag<br />

entrichten müssen. Zudem fallen von Jahr zu Jahr mehr und<br />

grössere Aufgabengebiete an, insbesondere durch die internationale<br />

Zusammenarbeit mit den ausländischen Schwestergesellschaften,<br />

was zu immer mehr Arbeitsaufwand führt. Unter diesen<br />

Umständen ist es unmöglich, gleichzeitig den Personalbestand<br />

oder die EDV-Kosten zu reduzieren. Man darf nicht nur die<br />

Mehrausgaben anschauen, sondern auch die in den letzten<br />

zwanzig Jahren ständig gestiegenen Einnahmen. Es ist eine<br />

Tatsache, dass jedes Jahr immer mehr Mitglieder immer mehr<br />

Entschädigungen erhalten.<br />

Was die Kontrollstelle anbelangt, so schreiben die Statuten der<br />

ProLitteris vor, dass die Kontrollstelle jeweils für zwei Jahre<br />

gewählt werden soll. Dies entspricht den gesetzlichen Vorschriften<br />

für die Genossenschaften.<br />

Walter Bianchini kommt auf die Vertretung der sprachlichen<br />

Regionen im Vorstand zurück. Er ist überzeugt, dass der Vorstand<br />

in der jetzigen Zusammensetzung sich bemüht, auch die<br />

Mitglieder aus den sprachlichen Minderheiten bestmöglich zu<br />

vertreten. Herr Bianchini erinnert aber an den Vorschlag, den er<br />

anlässlich eines informellen Gesprächs mit Jochen Kelter an einer<br />

früheren <strong>Generalversammlung</strong> vorbrachte: Eine Möglichkeit<br />

wäre, Vertreter aus den verschiedenen sprachlichen Minderheiten<br />

zu wählen, die dem Vorstand die Anliegen der Mitglieder ihrer<br />

Regionen unterbreiten könnten.<br />

Roland Kallmann spricht nochmals die Frage der Namensschilder<br />

an. Er schlägt vor, die Klebeetiketten mit dem Namen und dem<br />

Wohnort des jeweiligen Mitglieds zu drucken und den Mitgliedern<br />

mit den <strong>Generalversammlung</strong>sunterlagen zu verschicken. Dies<br />

stellt ein einfaches und kostengünstiges System dar.<br />

<strong>Generalversammlung</strong> 2010<br />

Die nächste <strong>Generalversammlung</strong> findet am 4. September 2010 in<br />

Bern statt.<br />

Jochen Kelter bedankt sich bei den Dolmetscherinnen und<br />

Dolmetschern und den Mitarbeitenden der ProLitteris.<br />

Der Präsident schliesst die <strong>Generalversammlung</strong> <strong>2009</strong> und lädt<br />

die anwesenden Mitglieder zum Buffet ein.<br />

Der Präsident<br />

Jochen Kelter<br />

Für das <strong>Protokoll</strong><br />

Marianne Fabrin<br />

6

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