Ad hoc Meldung Sonderausschüttung - DocCheck AG
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<strong>Ad</strong> <strong>hoc</strong> <strong>Meldung</strong><br />
<strong>Sonderausschüttung</strong>:<br />
• Vorstand und Aufsichtsrat der antwerpes ag werden der<br />
Hauptversammlung eine <strong>Sonderausschüttung</strong> von 2,50 EUR je Aktie<br />
vorschlagen<br />
Köln, 9. März 2004 - Vorstand und Aufsichtsrat der antwerpes <strong>AG</strong>, Köln (ISIN DE0005471007 //<br />
WKN 547100) haben heute beschlossen, den Aktionären zur ordentlichen Hauptversammlung<br />
am 30. Juni 2004 in Köln eine <strong>Sonderausschüttung</strong> in Höhe von 14.760.780,00 EUR zur Ab-<br />
stimmung vorzuschlagen. Dies entspricht 2,50 EUR je Aktie, gerechnet auf die derzeitige Ge-<br />
samtanzahl der Aktien der antwerpes <strong>AG</strong>. Die <strong>Sonderausschüttung</strong> soll durch Nutzung der<br />
heutigen Kapitalrücklage erfolgen. Diese soll zunächst im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus<br />
Gesellschaftsmitteln teilweise in Grundkapital umgewandelt werden, um im Wege einer an-<br />
schließenden Kapitalherabsetzung Ausschüttungsvolumen zu schaffen.<br />
Der Geschäftsverlauf seit dem Börsengang hat gezeigt, dass die antwerpes ag eine Kapital-<br />
rücklage in Höhe von 29,2 Mio. EUR nicht in voller Höhe benötigt. Der Bestand an liquiden<br />
Mitteln und Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens des antwerpes-Konzerns betrug<br />
zum 31.12.2003 30,6 Mio. EUR und lag damit mehr als 2 Mio. EUR über dem Nettoemissions-<br />
erlös aus dem Börsengang im Jahr 2000. Nach der geplanten <strong>Sonderausschüttung</strong> verbliebe ein<br />
Bestand an liquiden Mitteln und Wertpapieren von ca. 15 Mio. EUR. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
sind daher der Auffassung, dass der antwerpes-Konzern auch nach der <strong>Sonderausschüttung</strong><br />
seine Unternehmensstrategie, insbesondere hinsichtlich Wachstum, Internationalisierung und<br />
Akquisitionen, planmäßig fortsetzen kann.<br />
Gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen darf die antwerpes ag die Auszahlung einer von<br />
der Hauptversammlung beschlossenen <strong>Sonderausschüttung</strong> an die Aktionäre aus Gläubiger-<br />
schutzgründen frühestens nach Ablauf von sechs Monaten vornehmen, gerechnet ab dem Tag,<br />
an dem die Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das
Handelsregister der Gesellschaft durch das Amtsgericht erfolgt ist. Die Ausschüttung wird damit<br />
nicht vor dem 1. Quartal 2005 erfolgen. Nähere Details zur Durchführung der geplanten Sonder-<br />
auschüttung werden in der Einladung zu der diesjährigen Hauptversammlung am 30. Juni 2004<br />
in Köln und während dieser Hauptversammlung mitgeteilt.<br />
Kontakt:<br />
antwerpes ag<br />
Tanja Mumme<br />
Corporate Communications<br />
Vogelsanger Str. 66<br />
D-50823 Köln<br />
fon: +49-221-92053-139<br />
fax: +49-221-92053-133<br />
email: ir@antwerpes.de