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Ad hoc Meldung Sonderausschüttung - DocCheck AG

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<strong>Ad</strong> <strong>hoc</strong> <strong>Meldung</strong><br />

<strong>Sonderausschüttung</strong>:<br />

• Vorstand und Aufsichtsrat der antwerpes ag werden der<br />

Hauptversammlung eine <strong>Sonderausschüttung</strong> von 2,50 EUR je Aktie<br />

vorschlagen<br />

Köln, 9. März 2004 - Vorstand und Aufsichtsrat der antwerpes <strong>AG</strong>, Köln (ISIN DE0005471007 //<br />

WKN 547100) haben heute beschlossen, den Aktionären zur ordentlichen Hauptversammlung<br />

am 30. Juni 2004 in Köln eine <strong>Sonderausschüttung</strong> in Höhe von 14.760.780,00 EUR zur Ab-<br />

stimmung vorzuschlagen. Dies entspricht 2,50 EUR je Aktie, gerechnet auf die derzeitige Ge-<br />

samtanzahl der Aktien der antwerpes <strong>AG</strong>. Die <strong>Sonderausschüttung</strong> soll durch Nutzung der<br />

heutigen Kapitalrücklage erfolgen. Diese soll zunächst im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus<br />

Gesellschaftsmitteln teilweise in Grundkapital umgewandelt werden, um im Wege einer an-<br />

schließenden Kapitalherabsetzung Ausschüttungsvolumen zu schaffen.<br />

Der Geschäftsverlauf seit dem Börsengang hat gezeigt, dass die antwerpes ag eine Kapital-<br />

rücklage in Höhe von 29,2 Mio. EUR nicht in voller Höhe benötigt. Der Bestand an liquiden<br />

Mitteln und Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens des antwerpes-Konzerns betrug<br />

zum 31.12.2003 30,6 Mio. EUR und lag damit mehr als 2 Mio. EUR über dem Nettoemissions-<br />

erlös aus dem Börsengang im Jahr 2000. Nach der geplanten <strong>Sonderausschüttung</strong> verbliebe ein<br />

Bestand an liquiden Mitteln und Wertpapieren von ca. 15 Mio. EUR. Vorstand und Aufsichtsrat<br />

sind daher der Auffassung, dass der antwerpes-Konzern auch nach der <strong>Sonderausschüttung</strong><br />

seine Unternehmensstrategie, insbesondere hinsichtlich Wachstum, Internationalisierung und<br />

Akquisitionen, planmäßig fortsetzen kann.<br />

Gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen darf die antwerpes ag die Auszahlung einer von<br />

der Hauptversammlung beschlossenen <strong>Sonderausschüttung</strong> an die Aktionäre aus Gläubiger-<br />

schutzgründen frühestens nach Ablauf von sechs Monaten vornehmen, gerechnet ab dem Tag,<br />

an dem die Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das


Handelsregister der Gesellschaft durch das Amtsgericht erfolgt ist. Die Ausschüttung wird damit<br />

nicht vor dem 1. Quartal 2005 erfolgen. Nähere Details zur Durchführung der geplanten Sonder-<br />

auschüttung werden in der Einladung zu der diesjährigen Hauptversammlung am 30. Juni 2004<br />

in Köln und während dieser Hauptversammlung mitgeteilt.<br />

Kontakt:<br />

antwerpes ag<br />

Tanja Mumme<br />

Corporate Communications<br />

Vogelsanger Str. 66<br />

D-50823 Köln<br />

fon: +49-221-92053-139<br />

fax: +49-221-92053-133<br />

email: ir@antwerpes.de

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