Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Reihe SALZBURG 2013/2<br />
<strong>Bericht</strong><br />
Regionalverband Pongau<br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
GZ 001.505/304–1B1/13
Auskünfte<br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
1031 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />
Telefon (00 43 1) 711 71 - 8644<br />
Fax (00 43 1) 712 49 17<br />
E-Mail presse@rechnungshof.gv.at<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
1031 Wien, Dampfschiffstraße 2<br />
http://www.rechnungshof.gv.at<br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
Redaktion und Grafik:<br />
Herausgegeben: Wien, im März 2013<br />
gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ <strong>des</strong> Österreichischen Umweltzeichens,<br />
Druckerei <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Finanzen, UW-Nr. 836
Bisher erschienen:<br />
Reihe Salzburg<br />
2013/1<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Flüchtlingsbetreuung der Länder Salzburg, Steiermark und Wien<br />
– Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung in den<br />
LKH Mittersill und Tamsweg, in den KH Zell am See und Oberndorf<br />
sowie im KH der Barmherzigen Brüder in Salzburg<br />
– Regionalverband Pongau
Vorbemerkungen<br />
Vorbemerkungen<br />
Vorlage an die Verbandsversammlung und den Landtag<br />
<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> erstattet gemäß Artikel 127a Abs. 6 und Abs. 8<br />
Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetz der Verbandsversammlung <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
Pongau nachstehenden <strong>Bericht</strong> über seine Tätigkeit im<br />
vorausgegangenen Jahr. Dieser <strong>Bericht</strong> wird inhalts– und zeitgleich<br />
dem Salzburger Landtag gemäß Artikel 127 Abs. 6 Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetz<br />
in Verbindung mit §§ 17 und 18 Abs. 8 <strong>Rechnungshof</strong>gesetz<br />
1948 vorgelegt.<br />
<strong>Bericht</strong>saufbau<br />
In der Regel werden bei der <strong>Bericht</strong>erstattung punkteweise zusammenfassend<br />
die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten<br />
Stelle der Textzahl), deren Beurteilung durch den <strong>Rechnungshof</strong><br />
(Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle<br />
(Kennzeich nung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung<br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht.<br />
Das in diesem <strong>Bericht</strong> enthaltene Zahlenwerk beinhaltet allenfalls<br />
kaufmännische Auf– und Abrundungen.<br />
Alle personenbezogenen Bezeichnungen werden aus Gründen der<br />
Übersichtlichkeit und einfachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform<br />
gewählt und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.<br />
<strong>Der</strong> vorliegende <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> ist nach der Vorlage über<br />
die Website <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong> „http://www.rechnungshof.gv.at“ verfügbar.<br />
Salzburg 2013/2 1
2 Salzburg 2013/2
<strong>Bericht</strong><br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
Regionalverband Pongau<br />
Salzburg 2013/2 3
4 Salzburg 2013/2
Inhalt<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Abkürzungsverzeichnis _______________________________________ 6<br />
Regionalverband<br />
Pongau<br />
Wirkungsbereich <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau<br />
Regionalverband Pongau<br />
KURZFASSUNG _____________________________________________ 7<br />
Prüfungsablauf und –gegenstand______________________________ 13<br />
Allgemeines _______________________________________________ 14<br />
Entwicklung und Organisation ________________________________ 15<br />
Aufgaben _________________________________________________ 20<br />
Finanzielle Lage ____________________________________________ 27<br />
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen _____________________ 33<br />
Salzburg 2013/2 5
Abkürzungen<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abs.<br />
BGBl.<br />
bspw.<br />
bzw.<br />
etc.<br />
EU<br />
EuGH<br />
EUR<br />
GmbH<br />
i.d.g.F.<br />
LAG<br />
leg. cit.<br />
LGBl.<br />
Mio.<br />
Nr.<br />
ÖPNV<br />
rd.<br />
RH<br />
TZ<br />
VBÄ<br />
vgl.<br />
Z<br />
z.B.<br />
Absatz<br />
Bun<strong>des</strong>gesetzblatt<br />
beispielsweise<br />
beziehungsweise<br />
et cetera<br />
Europäische Union<br />
Europäischer Gerichtshof<br />
Euro<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
in der geltenden Fassung<br />
Lokale Aktionsgruppe<br />
legis citatae<br />
Lan<strong>des</strong>gesetzblatt<br />
Million(en)<br />
Nummer<br />
öffentlicher Personennahverkehr<br />
rund<br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
Textzahl(en)<br />
Vollbeschäftigungsäquivalent<br />
vergleiche<br />
Ziffer(n)<br />
zum Beispiel<br />
6 Salzburg 2013/2
Salzburg<br />
Wirkungsbereich <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau<br />
Regionalverband Pongau<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau, dem sämtliche Gemeinden <strong>des</strong> Bezirks<br />
St. Johann im Pongau angehörten, setzte eine Reihe von Verbandsaktivitäten,<br />
die für die Entwicklung der Region Pongau von Bedeutung<br />
waren. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit lagen in der Regionalplanung<br />
und dem Regionalmanagement, der Förderungsberatung<br />
und –begleitung sowie der Sicherung und dem Ausbau <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Personennahverkehrs.<br />
Für die von ihm zugekauften Fahrten <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs<br />
standen dem Regionalverband Pongau keine ausreichenden<br />
Informationen bzw. Leistungsdaten zur Verfügung. Das<br />
widersprach EU–Recht und stand einer Evaluierung der beabsichtigten<br />
Steuerungseffekte — Sicherstellung und Ausbau <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Verkehrsangebots — entgegen.<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband hatte zwar ein aktualisiertes Regionales Entwicklungskonzept<br />
erarbeitet, aber als einziger der neun Salzburger<br />
Regionalverbände noch kein Regionalprogramm mit detaillierten<br />
und verbindlichen Planungsvorgaben beschlossen oder zumin<strong>des</strong>t<br />
in Angriff genommen.<br />
KURZFASSUNG<br />
Prüfungsziel<br />
Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Erfüllung<br />
der Aufgaben <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau, der Verbandsgebarung<br />
und der Organisation. (TZ 1)<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau wurde aufgrund einer Stichprobe<br />
nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Dieses Verfahren bezieht auch<br />
Rechtsträger ein, die nach dem ansonsten risikoorientierten Auswahlverfahren<br />
(z.B. wegen ihres geringen Gebarungsumfangs) nicht<br />
überprüft würden. <strong>Der</strong> RH wendet dieses Verfahren an, um seine<br />
präventive und beratende Wirkung zu verstärken. (TZ 1)<br />
Salzburg 2013/2 7
Kurzfassung<br />
Errichtung, Konstituierung und Satzung<br />
Auf der Grundlage raumordnungsrechtlicher Bestimmungen und <strong>des</strong><br />
Salzburger Gemeindeverbändegesetzes errichtete das Land Salzburg<br />
im Jahr 2000 mit Verordnung den Regionalverband Pongau. Aufgabe<br />
<strong>des</strong> als Pflichtverband eingerichteten Regionalverbands war<br />
es, für die Region Pongau, einer von neun Planungsregionen <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>lands Salzburg, Aufgaben u.a. auf dem Gebiet der Raumplanung<br />
wahrzunehmen. Durch Vereinbarung der verbandsangehörigen<br />
Gemeinden waren dem Regionalverband Pongau neben dem Aufgabenbereich<br />
der Regionalplanung und <strong>des</strong> Regionalmanagements<br />
weitere Aufgabenbereiche übertragen: insbesondere der öffentliche<br />
Personennahverkehr und das LEADER Management. (TZ 2, 3, 8)<br />
Bis Anfang <strong>des</strong> Jahres 2004 war die Erstellung von regionalen Raumplänen,<br />
sogenannten Regionalprogrammen, obligatorisch, danach war<br />
diese Aufgabenwahrnehmung den zu diesem Zweck eingerichteten<br />
Regionalverbänden freigestellt. Wenn sie Planungen durchführten,<br />
dann entweder in Form von Regionalen Entwicklungskonzepten mit<br />
empfehlendem Charakter oder in Form von verbindlichen Regionalprogrammen.<br />
Durch die Einführung der Freiwilligkeit konnten die<br />
Regionalverbände — obgleich als Pflichtverbände eingerichtet — in<br />
ihrer Kernaufgabe Regionalplanung untätig bleiben. (TZ 2)<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau konstituierte sich nicht unmittelbar nach<br />
seiner Errichtung durch Verordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Salzburg, sondern<br />
erst im Februar 2005 und konnte somit erst nach mehr als vier Jahre<br />
dauernder Untätigkeit seinen vom Land Salzburg übertragenen Aufgaben<br />
nachkommen. Dies, obwohl das zum Zeitpunkt der Errichtung<br />
<strong>des</strong> Verbands im Jahr 2000 geltende Regionalprogramm aus dem<br />
Jahr 1986 damals bereits 14 Jahre alt war und im Hinblick auf eine<br />
notwendige Aktualisierung oder Neuerstellung obligatorisch zu evaluieren<br />
gewesen wäre. Durch die verzögerte Verbandskonstituierung<br />
fehlten der Region aktualisierte, zeitlich und inhaltlich determinierte,<br />
verbindliche Planungsvorgaben. (TZ 3)<br />
Bei zeitnaher Konstituierung hätte der Regionalverband Pongau den<br />
Entwicklungsprozess, der im Hinblick auf die für die Regionalplanung<br />
erforderliche Koordination der Gemeindeinteressen, die regionale Ausrichtung<br />
der Gemeinden und deren Kooperation mit dem Regionalverband<br />
erforderlich ist, bereits um Jahre früher einleiten können. (TZ 3)<br />
Über die 2005 geschlossene Vereinbarung zur Konstituierung <strong>des</strong><br />
Regionalverbands Pongau und die im Februar 2005 beschlossene Satzung<br />
konnten weder der Regionalverband noch das Land die gemäß<br />
8 Salzburg 2013/2
Kurzfassung<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz erforderlichen Genehmigungen<br />
vorlegen. Die Genehmigung der 2005 erfolgten Satzungsänderung<br />
durch das Land erfolgte erst im Jahr 2009, somit rund vier<br />
Jahre nach der Beschlussfassung durch den Regionalverband. (TZ 4)<br />
§ 2 der Satzung bestimmte die Gemeinde St. Johann im Pongau als<br />
Sitz <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau. Tatsächlich befand sich der Sitz<br />
<strong>des</strong> Regionalverbands in Bischofshofen. (TZ 5)<br />
Verbandsorgane<br />
Verbandsorgane waren die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand,<br />
der Vorsitzende samt Stellvertreter und die Rechnungsprüfer.<br />
Die Häufigkeit der Sitzungen der Verbandsversammlung (zwei<br />
bis drei pro Jahr) und <strong>des</strong> Verbandsvorstands (sieben bis neun pro<br />
Jahr) entsprach der Satzung. <strong>Der</strong> Verbandsvorsitzende nahm seine<br />
Aufgaben satzungsgemäß wahr. (TZ 6)<br />
Die Aufgaben und Pflichten <strong>des</strong> Geschäftsführers waren lediglich<br />
in <strong>des</strong>sen Dienstvertrag geregelt. Aufgrund <strong>des</strong> Aufgabenumfangs<br />
und der Bedeutung der Aufgaben <strong>des</strong> Geschäftsführers für die Wirtschaftsführung<br />
und Gebarung <strong>des</strong> Regionalverbands wäre es zweckmäßig<br />
gewesen, <strong>des</strong>sen Aufgaben und Kompetenzen nicht nur im<br />
Dienstvertrag, sondern personenunabhängig in der Satzung oder<br />
einer Geschäftsordnung festzulegen. (TZ 6)<br />
Die Prüfungsbefugnisse der Rechnungsprüfer waren auf die Gebarung<br />
<strong>des</strong> Regionalverbands beschränkt und umfassten nicht die in<br />
<strong>des</strong>sen Alleineigentum stehende Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft<br />
mbH. (TZ 7)<br />
Aufgabenbereich Regionalplanung und Regionalmanagement<br />
Mit der Erstellung <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungskonzepts Pongau im<br />
Jahr 2008 kam der Regionalverband der ihm zugewiesenen Planungsaufgabe<br />
— wenngleich verspätet — nach. Das Regionale Entwicklungskonzept<br />
kann als aktualisierte Grundlage für die künftige Entwicklung<br />
der Region Pongau herangezogen werden. (TZ 9)<br />
Die auf dem Regionalen Entwicklungskonzept aufbauende Erstellung<br />
<strong>des</strong> Regionalprogramms war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />
noch offen. Die anderen der insgesamt neun Salzburger Regionalverbände<br />
verfügten bereits über ein Regionalprogramm oder<br />
arbeiteten ein solches aus. (TZ 9)<br />
Salzburg 2013/2 9
Kurzfassung<br />
Die mit der Aufgabe der Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten<br />
verbundenen Kompetenzen und Aufgaben <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
waren der Satzung selbst nicht zu entnehmen. Insbesondere<br />
war der Satzung nicht zu entnehmen, ob diese Aufgaben<br />
lediglich beratende, planende, konzeptive Aufgaben oder darüber<br />
hinaus auch Maßnahmen der Umsetzung wie bspw. die Erschließung<br />
von Betriebsansiedelungsgebieten oder die Ansiedelung von<br />
Betrieben beinhalteten. <strong>Der</strong> Regionalverband übte diese Kompetenz<br />
nur sehr eingeschränkt aus. (TZ 10)<br />
Die für die Anerkennung <strong>des</strong> Pongau als LEADER–Region entwickelte<br />
lokale Entwicklungsstrategie und das Regionale Entwicklungskonzept<br />
zeigten ein Ausbaupotenzial <strong>des</strong> Wirtschaftsstandorts Pongau<br />
hinsichtlich Gewerbegebieten und Betriebsansiedelungen auf. Das<br />
Regionale Entwicklungskonzept wies auf noch erforderliche Evaluierungen<br />
von Betriebsstandorten hin sowie auf die künftige Erstellung<br />
eines Einzelhandelskonzepts. Sowohl die Betriebsstandortevaluierung<br />
als auch das Einzelhandelskonzept lagen bis zum Ende der<br />
Gebarungsüberprüfung nicht vor. (TZ 10)<br />
Aufgabenbereich LEADER Management<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau war Träger der LEADER–Region<br />
Lebens.Wert.Pongau und führte das Management der Lokalen Aktionsgruppe<br />
(LAG) Lebens.Wert.Pongau. In der Förderungsperiode<br />
2007 bis 2013 wurden bis Mitte <strong>des</strong> Jahres 2012 über die LAG<br />
Lebens.Wert.Pongau für 38 Projekte Fördermittel in Höhe von rd.<br />
38,4 Mio. EUR bewilligt und laut Angaben <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
rd. 25 Arbeitsplätze durch die geförderten Projekte unmittelbar<br />
geschaffen. (TZ 11)<br />
Aufgabenbereich öffentlicher Personennahverkehr<br />
Unter der Bezeichnung „Pongauer Takt“ verfolgte der Regionalverband<br />
Pongau das Ziel, das Verkehrsangebot im öffentlichen Personennahverkehr<br />
im Bezirk St. Johann im Pongau sicherzustellen<br />
bzw. auszubauen. Dies erfolgte durch den sogenannten Zukauf von<br />
Zusatzfahrten (finanzielle Unterstützung von Fahrten, die von den<br />
Verkehrsunternehmen wegen zu geringer Auslastung und daher<br />
nicht wirtschaftlicher Führung nicht im Angebot gehalten werden<br />
könnten). Im Jahr 2011 beliefen sich diese bestellten Fahrten — sie<br />
betrafen 14 Linienbus–, sieben Linientaxi– und acht Nachtbusverbindungen<br />
— auf rd. 700.000 km im Wert von rd. 1,5 Mio. EUR. (TZ 12)<br />
10 Salzburg 2013/2
Kurzfassung<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
<strong>Der</strong> Informationsstand <strong>des</strong> Regionalverbands über die zugekauften<br />
Fahrten beschränkte sich auf die Kilometerzahl je Linie und Jahr. Insbesondere<br />
hatte der Regionalverband keine Kenntnis über Fahrzeiten,<br />
Fahrgastfrequenzen und erzielte Auslastungen der von ihm konkret<br />
finanzierten Fahrten. Das widersprach EU–Recht und stand einer<br />
Evaluierung der beabsichtigten Steuerungseffekte — Sicherstellung<br />
und Ausbau <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrsangebots — entgegen. (TZ 12)<br />
Dem Regionalverband Pongau standen erwirtschaftete Einnahmen<br />
aus den zugekauften Fahrten zu. Für die Jahre 2008 und 2009<br />
erhielt der Regionalverband bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung<br />
(Juli 2012) lediglich vorläufige Abrechnungen. Für das Jahr 2010<br />
und 2011 lagen noch keine Abrechnungen vor und damit auch keine<br />
Einnahmen. Laut Schätzungen <strong>des</strong> Regionalverbands beliefen sich<br />
die fehlenden Einnahmen der Jahre 2010 und 2011 auf rd. 150.000<br />
EUR bis 160.000 EUR. (TZ 13)<br />
Finanzielle Lage<br />
Soweit der Finanzbedarf <strong>des</strong> Regionalverbands durch Lan<strong>des</strong>zuschüsse<br />
oder andere Zuschüsse nicht gedeckt war, waren die zur<br />
Bewältigung der Verbandsaufgaben notwendigen Mittel durch Beiträge,<br />
Sonderbeiträge oder freiwillige Zuschüsse der Mitgliedsgemeinden,<br />
aus Vermögenserträgnissen, aus Zuschüssen anderer Körperschaften<br />
oder Fonds und durch sonstige Einnahmen aufzubringen. Im<br />
Überprüfungszeitraum betrug der Finanzierungsanteil der Gemeinden<br />
je Aufgabenbereich (Rechenkreis) rd. 30 % bis rd. 45 %. (TZ 15)<br />
Die finanzielle Lage <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau war im Gebarungszeitraum<br />
2008 bis 2011 stabil. (TZ 15)<br />
Mit einem Aufwandsvolumen von rd. 1,6 Mio. EUR und einem Anteil<br />
von rd. 80 % am Gesamtaufwand von rd. 2,0 Mio. EUR im Jahr 2011<br />
lag der Schwerpunkt der Verbandstätigkeit in gebarungsmäßiger Hinsicht<br />
im Bereich (Rechenkreis) <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs.<br />
Auf den Bereich (Rechenkreis) Regionalplanung und Regionalmanagement<br />
entfielen rd. 332.100 EUR bzw. rd. 17 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands;<br />
lediglich rd. 57.200 EUR bzw. rd. 3 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands entfielen<br />
auf den Bereich (Rechenkreis) LEADER Management. (TZ 15)<br />
<strong>Der</strong> Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt<br />
wies keine Personalaufwände aus, obwohl ein erheblicher Teil der<br />
Personalressourcen auf diesen Bereich entfiel. Diese Aufwände wurden<br />
dem Rechenkreis Regionalmanagement zugeordnet. (TZ 16)<br />
Salzburg 2013/2 11
Rechtsgrundlagen<br />
Kenndaten zum Regionalverband Pongau<br />
Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl. Nr. 107/1994 i.d.g.F.<br />
Salzburger Gemeindeverbändegesetz, LGBl. Nr. 105/1986 i.d.g.F<br />
Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, LGBl. Nr. 30/2009 i.d.g.F.<br />
Regionalverbands–Verordnung, LGBl. Nr. 81/1994 i.d.g.F.<br />
Satzung <strong>des</strong> Gemeindeverbands Regionalverband Pongau<br />
Mitglieder alle Gemeinden <strong>des</strong> Bezirks St. Johann im Pongau 1<br />
Verbandszweck<br />
Beteiligung<br />
Gebarung<br />
insbesondere:<br />
– Regionalplanung und Regionalmanagement inkl. Mobilisierung und<br />
Entwicklung von Gewerbestandorten<br />
– Organisation und Weiterentwicklung <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Personennahverkehrs<br />
– LEADER Management<br />
Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft mbH (Alleineigentum <strong>des</strong><br />
Regionalverbands)<br />
2008 4 2009 2010 2011<br />
Veränderungen<br />
2008 bis 2011<br />
in 1.000 EUR 2 in %<br />
Rechenkreis 3 Regional management (Aufgabenbereich Regionalplanung und Regionalmanagement)<br />
Erträge 188,5 162,0 172,7 330,7 75,4<br />
Aufwände 183,5 158,2 148,5 332,1 81,0<br />
Überschuss/Abgang 5,0 3,8 24,2 – 1,4 – 128,0<br />
Aktiva/Passiva 34,8 60,3 52,1 –<br />
EGT 5 3,8 24,1 – 1,5 –<br />
Jahresüberschuss/–abgang 3,8 24,1 – 1,4 –<br />
Rechenkreis 3 LAG Lebens.Wert.Pongau (LEADER) 6 (Aufgabenbereich LEADER Management)<br />
Erträge 70,6 52,4 46,9 58,5 – 17,1<br />
Aufwände 51,8 52,5 51,9 57,2 10,4<br />
Überschuss/Abgang 18,8 – 0,1 – 5,0 1,3 – 93,1<br />
Aktiva/Passiva 21,0 38,5 20,6 –<br />
EGT 5 – 0,1 – 4,9 1,3 –<br />
Jahresüberschuss/–abgang – 0,1 – 4,9 1,3 –<br />
12 Salzburg 2013/2
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
Fortsetzung:<br />
Gebarung<br />
Kenndaten zum Regionalverband Pongau<br />
2008 4 2009 2010 2011<br />
Rechenkreis 3 Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt<br />
Veränderungen<br />
2008 bis 2011<br />
in 1.000 EUR 2 in %<br />
Erträge 1.331,6 1.539,6 1.511,2 1.484,2 11,5<br />
Aufwände 1.259,8 1.577,1 1.523,4 1.627,0 29,1<br />
Überschuss/Abgang 71,8 – 37,5 – 12,2 – 142,8 –<br />
Aktiva/Passiva 1.604,6 1.604,7 1.451,9 –<br />
EGT 5 – 32,9 – 9,8 – 138,2 –<br />
Jahresüberschuss/–abgang – 37,6 – 12,2 – 142,8 –<br />
Gesamterträge 1.590,7 1.754,0 1.730,8 1.873,4 17,8<br />
Gesamtaufwände 1.495,1 1.787,8 1.723,8 2.016,3 34,9<br />
Überschuss/Abgang gesamt 95,6 – 33,8 7,0 – 142,9 –<br />
Rücklagenstand 1.353,7 1.317,0 1.323,5 1.330,4 – 1,7<br />
Personal<br />
Anzahl<br />
Beschäftigte 7 2,0 1,7 1,7 1,9 – 5,0<br />
1<br />
Altenmarkt im Pongau, Bad Hofgastein, Bad Gastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau,<br />
Goldegg im Pongau, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Radstadt, St. Johann im<br />
Pongau, St. Martin am Tennengebirge, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Untertauern, Wagrain, Werfen, Werfenweng<br />
2<br />
Rundungsdifferenzen möglich<br />
3<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau ordnete zu Verrechnungszwecken die einzelnen Verbandsaufgaben Verrechnungskreisen zu.<br />
4<br />
Im Jahr 2008 erstellte der Regionalverband Pongau noch keine doppischen Jahresabschlüsse.<br />
5<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
6<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau wickelt Förderungen aus dem LEADER–Programm ab. In diesem Rechenkreis werden die für<br />
die Organisation und Abwicklung dieser Förderungen anfallenden Gebarungsvorgänge (also nicht die jeweils ausbezahlten<br />
Förderungsbeträge) abgerechnet.<br />
7<br />
in Vollbeschäftigungsäquivalenten<br />
Quelle: Regionalverband Pongau<br />
Prüfungsablauf und<br />
–gegenstand<br />
1 (1) <strong>Der</strong> RH überprüfte im Mai 2012 die Gebarung <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
Pongau.<br />
Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Erfüllung der<br />
Aufgaben <strong>des</strong> Regionalverbands, der Verbandsgebarung und der Organisation.<br />
<strong>Der</strong> Verband wurde aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip<br />
ausgewählt. Dieses Verfahren bezieht auch Rechtsträger ein, die<br />
nach dem ansonsten risikoorientierten Auswahlverfahren (z.B. wegen<br />
Salzburg 2013/2 13
ihres geringen Gebarungsumfangs) nicht überprüft würden. <strong>Der</strong> RH<br />
wendet dieses Verfahren an, um seine präventive und beratende Wirkung<br />
zu verstärken.<br />
<strong>Der</strong> Prüfungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2008 bis<br />
2011.<br />
(2) Zu dem im November 2012 übermittelten Prüfungsergebnis nahm<br />
der Regionalverband Pongau im Jänner 2013 Stellung. <strong>Der</strong> RH erstattete<br />
seine Gegenäußerung im März 2013.<br />
Allgemeines<br />
2.1 (1) Gemeindeverbände können gemäß § 12 der Salzburger Gemeindeordnung<br />
1994 in Verbindung mit § 1 <strong>des</strong> Salzburger Gemeindeverbändegesetzes<br />
entweder durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden<br />
gebildet (freiwillige Verbände) oder durch Gesetz bzw. Verordnung<br />
der zuständigen Verwaltungsbehörde eingerichtet werden (Pflichtverbände).<br />
(2) Das Salzburger Raumordnungsrecht sah vor, dass das Land in Planungsregionen<br />
zu gliedern war und die Lan<strong>des</strong>regierung für Regionalplanung<br />
zuständige Regionalverbände (Pflichtverbände) zu errichten<br />
hatte. Die Regionalplanung legt für Bereiche, die für die Entwicklung<br />
einer Region relevant sind (Wirtschaft, Verkehr, Soziales etc.), Entwicklungsziele<br />
und –maßnahmen fest. Sie ist in der Planungshierarchie<br />
zwischen der sich auf das ganze Lan<strong>des</strong>gebiet bzw. auf Lan<strong>des</strong>teile<br />
beziehenden Lan<strong>des</strong>planung und der sich auf die Gemeinde beziehenden<br />
örtlichen Raumplanung angeordnet. Durch Vereinbarung der<br />
verbandsangehörigen Gemeinden können diese den Regionalverbänden<br />
auch gemeindeeigene Aufgaben, z.B. auf dem Gebiet der Raumordnung<br />
oder <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs, übertragen.<br />
Im Jahr 2012 bestanden im Bun<strong>des</strong>land Salzburg neun Regionalverbände.<br />
(3) Während bis Anfang 2004 die Regionalverbände die Regionalplanung<br />
obligatorisch im Rahmen sogenannter Regionalprogramme wahrzunehmen<br />
hatten, war ihnen danach die Wahrnehmung der Planungsaufgabe<br />
freigestellt. Wenn sie Planungen durchführten, standen ihnen<br />
wahlweise zwei Planungsinstrumente zur Verfügung:<br />
14 Salzburg 2013/2
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
Entwicklung und Organisation<br />
− Regionale Entwicklungskonzepte mit lediglich empfehlendem Charakter,<br />
die unverbindlich bzw. ohne unmittelbare Rechtskraft für<br />
die Gemeinden <strong>des</strong> Regionalverbands waren, oder<br />
− Regionalprogramme, die Vorgaben in einer sehr detaillierten und<br />
für die Gemeinden verbindlichen Form enthielten.<br />
2.2 <strong>Der</strong> RH stand dem der Regionalplanung seit Anfang 2004 zugrunde<br />
liegenden Prinzip der Freiwilligkeit grundsätzlich kritisch gegenüber.<br />
Er gab zu bedenken, dass durch die Einführung der Freiwilligkeit die<br />
Regionalverbände — obgleich als Pflichtverbände eingerichtet — in<br />
ihrer Kernaufgabe Regionalplanung untätig bleiben konnten.<br />
Errichtung und<br />
Kons tituierung<br />
3.1 (1) <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau wurde im Jahr 2000 mit Verordnung<br />
der Salzburger Lan<strong>des</strong>regierung 1 und damit als Pflichtverband errichtet.<br />
Es gehörten ihm sämtliche 25 Gemeinden der Planungsregion Pongau<br />
2 und damit alle Gemeinden <strong>des</strong> Bezirks St. Johann im Pongau an.<br />
Die Region Pongau verfügte zum Zeitpunkt der Errichtung <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
über ein Entwicklungsprogramm, das vom Land Salzburg<br />
mit Verordnung im Jahr 1986 in Kraft gesetzt worden war. 3 Dieses<br />
galt gemäß § 45 <strong>des</strong> Raumordnungsgesetzes 1998 vorerst als Regionalprogramm<br />
weiter.<br />
(2) Am 21. Februar 2005 beschloss die Verbandsversammlung <strong>des</strong><br />
Gemeindeverbands ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) Pongau<br />
die Konstituierung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau, und zwar durch eine<br />
Umwandlung und Umbenennung <strong>des</strong> Gemeindeverbands ÖPNV Pongau<br />
in den Regionalverband Pongau. <strong>Der</strong> Gemeindeverband ÖPNV<br />
Pongau hatte bisher Aufgaben im Bereich <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs<br />
für die Region Pongau abgedeckt.<br />
1 LGBl. Nr. 122/2000<br />
2 Altenmarkt im Pongau, Bad Hofgastein, Bad Gastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Eben<br />
im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Goldegg im Pongau, Großarl, Hüttau, Hüttschlag,<br />
Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Radstadt, St. Johann im Pongau,<br />
St. Martin am Tennengebirge, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Untertauern,<br />
Wagrain, Werfen, Werfenweng. Die Planungsregion Pongau deckte sich geographisch<br />
mit dem Bezirk St. Johann im Pongau.<br />
3 LGBl. Nr. 48/1986, geändert durch LGBl. Nr. 68/1991, 41/2001, 58/2004 und 62/2008;<br />
mit Inkrafttreten <strong>des</strong> Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 aufgehoben<br />
Salzburg 2013/2 15
Entwicklung und Organisation<br />
3.2 <strong>Der</strong> RH hielt kritisch fest, dass sich der Regionalverband Pongau nicht<br />
bereits unmittelbar nach seiner Errichtung durch die Verordnung <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Salzburg (Ende 2000) konstituiert hatte. Damit konnte der als<br />
Pflichtverband eingerichtete Regionalverband Pongau erst ab dem Jahr<br />
2005 und somit nach einer mehr als vier Jahre dauernden Untätigkeit<br />
den ihm vom Land Salzburg übertragenen Aufgaben nachkommen. Dies,<br />
obwohl das zum Zeitpunkt der Errichtung <strong>des</strong> Verbands im Jahr 2000<br />
geltende Regionalprogramm aus dem Jahr 1986 damals bereits 14 Jahre<br />
alt war und im Hinblick auf eine notwendige Aktualisierung oder Neuerstellung<br />
obligatorisch 4 zu evaluieren gewesen wäre. Durch die verzögerte<br />
Verbandskonstituierung fehlten der Region aktualisierte, zeitlich<br />
und inhaltlich determinierte, verbindliche Planungsvorgaben.<br />
Bei zeitnaher Konstituierung hätte der Regionalverband Pongau den<br />
Entwicklungsprozess, der im Hinblick auf die für die Regionalplanung<br />
erforderliche Koordination der Gemeindeinteressen, die regionale Ausrichtung<br />
der Gemeinden und deren Kooperation mit dem Regionalverband<br />
erforderlich ist, bereits um Jahre früher einleiten können.<br />
Satzung und Genehmigungen<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
4.1 (1) Nach dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz waren sowohl die<br />
vom Verband zu erlassende Satzung und alle folgenden Satzungsänderungen<br />
als auch die Übertragung von Aufgaben an bestehende<br />
Gemeindeverbände mit Verordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu genehmigen.<br />
(2) Über die 2005 geschlossene Vereinbarung zur Konstituierung <strong>des</strong><br />
Regionalverbands Pongau und die damit verbundene Erweiterung der<br />
Verbandsaktivitäten — neben der Regionalplanung — um die Aufgaben<br />
Regionalmanagement, LEADER Management und öffentlicher Personennahverkehr<br />
konnten weder der Regionalverband Pongau noch<br />
das Land eine Genehmigung vorlegen.<br />
(3) Im Rahmen seiner Konstituierung im Februar 2005 beschloss der<br />
Regionalverband Pongau seine Satzung. Die Genehmigung der Satzung<br />
konnten weder der Regionalverband Pongau noch das Land vorlegen.<br />
Im Oktober 2005 beschloss der Regionalverband Pongau eine Änderung<br />
seiner Satzung. Die Änderung betraf die Erweiterung <strong>des</strong> Aufgabenbereichs<br />
<strong>des</strong> Regionalverbands um die Führung und Eigentümerschaft<br />
der Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft mbH, die als Kundenzentrum<br />
insbesondere Fahrplanauskünfte und Beratungsleistungen für<br />
Urlauber erbrachte, sowie die Änderung von Abstimmungserfordernissen<br />
bei Beschlüssen der Verbandsversammlung. Die Genehmigung<br />
4<br />
nach §§ 9 und 11 Salzburger Raumordnungsgesetz 1998<br />
16 Salzburg 2013/2
Entwicklung und Organisation<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
der Satzungsänderung durch das Land erfolgte im Jahr 2009, somit<br />
rund vier Jahre nach der Beschlussfassung durch den Regionalverband.<br />
4.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass der Verband die gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht bzw. nicht zeitnah einholte. Er empfahl<br />
dem Regionalverband Pongau, in Hinkunft erforderliche Genehmigungen<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zeitnah einzuholen.<br />
4.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau sagte dies in seiner Stellungnahme zu.<br />
5.1 § 2 der Satzung bestimmte die Gemeinde St. Johann im Pongau als<br />
Sitz <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau. Tatsächlich befand sich der Sitz<br />
<strong>des</strong> Regionalverbands in Bischofshofen.<br />
Soweit die Satzung den Zweck <strong>des</strong> Regionalverbands regelte, bezog<br />
sie sich auf das im März 2009 außer Kraft getretene Salzburger Raumordnungsgesetz<br />
1998 in der Fassung der Novelle 2004.<br />
5.2 Hinsichtlich <strong>des</strong> Verbandssitzes empfahl der RH dem Regionalverband<br />
Pongau, die Satzung mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Übereinstimmung<br />
zu bringen. Ferner sollte die Satzung auf das Salzburger<br />
Raumordnungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung Bezug nehmen.<br />
5.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau sagte in seiner Stellungnahme zu, die<br />
Satzung in Absprache mit der Raumordnungsabteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu<br />
aktualisieren.<br />
Verbandsorgane<br />
6.1 (1) Organe <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau waren gemäß § 4 der Satzung<br />
die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand, der Vorsitzende<br />
und seine Stellvertreter sowie die Rechnungsprüfer.<br />
(2) Die Verbandsversammlung bestand aus Vertretern der verbandsangehörigen<br />
Gemeinden. Die Stimmrechte orientierten sich an der Größe<br />
der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.<br />
Zu den Aufgaben der Verbandsversammlung zählten u.a. die Wahl<br />
<strong>des</strong> Vorsitzenden und seiner Stellvertreter, <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong><br />
und der Rechnungsprüfer, die Beschlussfassung über den Voranschlag,<br />
den Rechnungsabschluss und den Prüfbericht, die Festsetzung der Beiträge<br />
der Mitgliedsgemeinden und <strong>des</strong> Kostenaufteilungsschlüssels für<br />
besondere Aufwände sowie die Beschlussfassung über ein Regionales<br />
Entwicklungskonzept und ein Regionalprogramm.<br />
Salzburg 2013/2 17
Entwicklung und Organisation<br />
Die Verbandsversammlung war min<strong>des</strong>tens einmal jährlich einzuberufen.<br />
Zu ihrer Beschlussfähigkeit war u.a. die Anwesenheit von zwei<br />
Drittel der Verbandsmitglieder erforderlich.<br />
In den Jahren 2008 bis 2011 fanden jährlich zwei bis drei Sitzungen<br />
der Verbandsversammlung statt, an denen zwischen 19 und 23 der<br />
insgesamt 25 Gemeindevertreter teilnahmen. Über die Sitzungen wurden<br />
Protokolle erstellt.<br />
(3) <strong>Der</strong> Verbandsvorstand bestand aus dem Vorsitzenden, seinen zwei<br />
Stellvertretern und weiteren drei Mitgliedern.<br />
<strong>Der</strong> Verbandsvorstand hatte nach Notwendigkeit zusammenzutreten.<br />
Seine Aufgaben waren insbesondere die Vorberatung und Vorbereitung<br />
der in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsversammlung fallenden<br />
Angelegenheiten sowie Entscheidungen in dienst– und besoldungsrechtlichen<br />
Angelegenheiten von Beschäftigten <strong>des</strong> Verbands.<br />
In den Jahren 2008 bis 2011 fanden jährlich zwischen sieben und neun<br />
Sitzungen statt. Über die Sitzungen wurden Protokolle erstellt.<br />
(4) Vorsitzender <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau war seit dem Jahr 1996<br />
der Bürgermeister der Gemeinde Werfenweng.<br />
Die Aufgaben <strong>des</strong> Vorsitzenden bestanden laut Satzung insbesondere<br />
darin, die Sitzungen <strong>des</strong> Verbandsvorstands einzuberufen und zu leiten<br />
und bei Stimmengleichheit eine Entscheidung zu treffen. Zur Durchführung<br />
der Geschäfte <strong>des</strong> Regionalverbands hatte er sich, soweit die<br />
Verbandsversammlung nichts anderes bestimmte, der dazu notwendigen<br />
Personen bzw. Institutionen zu bedienen.<br />
(5) Die Durchführung dieser Geschäfte erfolgte durch einen Geschäftsführer<br />
und die Mitarbeiter <strong>des</strong> Regionalverbands. Im Jahr 2011 hatte<br />
der Regionalverband 1,9 Mitarbeiter (in VBÄ).<br />
Die im Dienstvertrag <strong>des</strong> Geschäftsführers näher geregelten Kompetenzen<br />
und Aufgaben umfassten insbesondere die verantwortliche Leitung<br />
der gesamten Geschäftsbereiche, die Veranlassung und Überwachung<br />
der ordnungsgemäßen Führung aller Handelsbücher, die<br />
Führung <strong>des</strong> Regionalmanagementbüros mit Sekretariat, die Öffentlichkeitsarbeit,<br />
die Organisation und Umsetzung der strategischen Ziele<br />
<strong>des</strong> Regionalverbands, die Kontaktpflege zu Lan<strong>des</strong>–, Bun<strong>des</strong>– und EU–<br />
Dienststellen und zu anderen Regionalmanagements sowie den Aufbau<br />
und die Organisation thematischer Arbeitskreise und Projektgruppen.<br />
18 Salzburg 2013/2
Entwicklung und Organisation<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
Weder die Satzung noch die Geschäftsordnung enthielten nähere Regelungen<br />
zum Geschäftsführer.<br />
6.2 Nach Feststellung <strong>des</strong> RH entsprach die Häufigkeit der Sitzungen der<br />
Verbandsversammlung und <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong> der Satzung. <strong>Der</strong><br />
Verbandsvorsitzende kam seinen satzungsmäßigen Aufgaben nach.<br />
<strong>Der</strong> RH kritisierte jedoch, dass Aufgaben und Pflichten <strong>des</strong> Geschäftsführers<br />
lediglich in <strong>des</strong>sen Dienstvertrag geregelt waren. Aufgrund <strong>des</strong><br />
Aufgabenumfangs und der Bedeutung der Aufgaben <strong>des</strong> Geschäftsführers<br />
für die Wirtschaftsführung und Gebarung <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
sollten <strong>des</strong>sen Aufgaben und Kompetenzen nicht nur im Dienstvertrag,<br />
sondern personenunabhängig in der Satzung oder einer Geschäftsordnung<br />
festgelegt werden.<br />
6.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau sagte eine Anpassung der Satzung zu und<br />
teilte mit, dass der Geschäftsführer mit Jahresende 2012 vom Vorstand<br />
beauftragt worden sei, gemeinsam mit dem Amt der Salzburger Lan<strong>des</strong>regierung<br />
einen Entwurf der Geschäftsordnung auszuarbeiten und<br />
vorzulegen.<br />
7.1 (1) Gemäß § 9 der Satzung hatten die beiden Rechnungsprüfer <strong>des</strong> Verbands<br />
die Verbandsgebarung zu überprüfen und zumin<strong>des</strong>t jährlich<br />
darüber zu berichten. In den Jahren 2008 bis 2011 kamen die Rechnungsprüfer<br />
dieser Aufgabe nach.<br />
Eine Überprüfung der Gebarung der im Alleineigentum <strong>des</strong> Gemeindeverbands<br />
Pongau stehenden Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft<br />
mbH sah die Satzung nicht vor.<br />
(2) § 54 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, der auf Gemeindeverbände<br />
gemäß dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz nicht direkt<br />
anzuwenden war, sah vor, dass dem Überprüfungsausschuss neben<br />
der Überprüfung der Gebarung der Gemeinde auch die Überprüfung<br />
der Gebarung von jenen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />
oblag, an denen die Gemeinde mit min<strong>des</strong>tens 50 % <strong>des</strong> Stamm–,<br />
Grund– oder Eigenkapitals beteiligt war oder die sie durch finanzielle<br />
oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich<br />
beherrschte.<br />
7.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass die Prüfungsbefugnisse der Rechnungsprüfer<br />
gemäß Satzung auf die Gebarung <strong>des</strong> Regionalverbands beschränkt<br />
waren und nicht auch die Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft mbH<br />
umfassten. Er empfahl dem Regionalverband Pongau, in seiner Sat-<br />
Salzburg 2013/2 19
zung eine dem § 54 der Salzburger Gemeindeordnung 1994 analoge<br />
Regelung der Prüfkompetenz seiner Rechnungsprüfer vorzusehen.<br />
7.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau teilte mit, dass ab dem Frühjahr 2013<br />
die Prüfungskompetenz seiner Rechnungsprüfer auf die Mobilitätszentrale<br />
Pongau Gesellschaft mbH ausgedehnt werde und für das Frühjahr<br />
2013 eine Prüfung dieser Gesellschaft geplant sei.<br />
Die erweiterte Prüfungskompetenz werde auch in der zu überarbeitenden<br />
Satzung <strong>des</strong> Regionalverbands festgelegt.<br />
Aufgaben<br />
Überblick<br />
8 Auf der Grundlage <strong>des</strong> Gründungsbeschlusses und der Satzung fielen<br />
dem Regionalverband Pongau insbesondere folgende Aufgabenbereiche<br />
zu:<br />
a) Regionalplanung und Regionalmanagement<br />
b) LEADER Management<br />
c) öffentlicher Personennahverkehr<br />
Die Aufgabe Regionalplanung erfüllte der Regionalverband Pongau<br />
als Pflichtverband, die anderen Aufgaben aufgrund einer Übertragung<br />
durch Vereinbarung der verbandsangehörigen Gemeinden bzw. auf<br />
Basis von Förderungsverträgen, die das Land Salzburg mit dem Regionalverband<br />
Pongau abschloss.<br />
Regionalplanung und<br />
Regionalmanagement<br />
Regionales Entwicklungskonzept, Regionalprogramm<br />
9.1 (1) Die bei der Konstituierung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau im<br />
Februar 2005 präsentierten künftigen Verbandsaktivitäten sahen als<br />
zeitlichen Rahmen für die Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzepts<br />
ein Jahr vor. In den darauf folgenden eineinhalb Jahren<br />
(somit bis zur zweiten Jahreshälfte 2007) sollte darauf aufbauend ein<br />
Regionalprogramm erstellt werden.<br />
Die Verbandsversammlung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau beriet und<br />
beschloss am 29. Jänner 2008 den abschließenden Entwurf <strong>des</strong> Regionalen<br />
Entwicklungskonzepts. Die für die Geltung <strong>des</strong> Regionalen<br />
Entwicklungskonzepts erforderlichen Beschlussfassungen in den<br />
Gemeinden lagen Ende Mai 2009 vor. Mit Inkrafttreten <strong>des</strong> Salzbur-<br />
20 Salzburg 2013/2
Aufgaben<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
ger Raumordnungsgesetzes 2009 am 1. April 2009 trat auch das Entwicklungsprogramm<br />
Pongau aus dem Jahr 1986 außer Kraft.<br />
(2) Für die Erstellung <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungskonzepts fielen<br />
Kosten in Höhe von rd. 131.000 EUR an, von denen laut Angaben <strong>des</strong><br />
Regionalverbands rd. 41.000 EUR Eigenmittel und rd. 90.000 EUR Fördermittel<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> waren.<br />
(3) Das Regionale Entwicklungskonzept legte für die Region Pongau<br />
die Qualitätsstrategien bzw. Themenschwerpunkte Naturraum und<br />
Kulturlandschaft, Verkehr und Raumentwicklung sowie Kooperation<br />
und Standortkooperation fest. Im Hinblick auf die Entwicklung von<br />
Betriebs– bzw. Wirtschaftsstandorten enthielt es den Hinweis bzw. die<br />
Empfehlung, „die hierfür erforderlichen Evaluierungen im Rahmen<br />
eines künftigen Regionalprogramms durchzuführen.“<br />
(4) Im Jänner 2012 legte der Vorstand <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau<br />
fest, dass für die Erstellung <strong>des</strong> Regionalprogramms im Jahr 2014 eine<br />
Entscheidung durch die Verbandsversammlung zu treffen wäre.<br />
(5) Sechs der neun Planungsregionen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lands Salzburg (Flachgau–Nord,<br />
Lungau, Salzburger Seenland, Salzburg–Stadt und Umgebungsgemeinden,<br />
Tennengau sowie Unteres Saalachtal) verfügten zur<br />
Zeit der Gebarungsüberprüfung über Regionalprogramme. Für die Regionen<br />
Pinzgau und Oberpinzgau befand sich ein Regionalprogramm<br />
in Ausarbeitung.<br />
9.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass der Regionalverband Pongau mit der Erstellung<br />
<strong>des</strong> Regionalen Entwicklungskonzepts — wenngleich verspätet — der<br />
ihm zugewiesenen Planungsaufgabe nachgekommen war und damit<br />
eine aktualisierte Grundlage geschaffen hatte, die für die künftige Entwicklung<br />
der Region Pongau herangezogen werden konnte.<br />
<strong>Der</strong> RH betonte allerdings, dass die — auf dem Regionalen Entwicklungskonzept<br />
aufbauende — Erstellung <strong>des</strong> verbindlichen Regionalprogramms<br />
im Interesse der weiteren Entwicklung der Region lag, zumal<br />
es allen Beteiligten Planungssicherheit gewährleistete. <strong>Der</strong> RH wies in<br />
diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass alle übrigen Salzburger<br />
Regionalverbände entweder bereits über ein Regionalprogramm verfügten<br />
oder ein solches derzeit ausarbeiteten.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher dem Regionalverband Pongau, möglichst rasch<br />
eine Entscheidung zugunsten der Erstellung eines Regionalprogramms<br />
herbeizuführen.<br />
Salzburg 2013/2 21
Aufgaben<br />
9.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau habe der Regionalverband<br />
bereits 2011 mit dem Amt der Salzburger Lan<strong>des</strong>regierung dazu<br />
Gespräche geführt. <strong>Der</strong> Verbandsvorstand habe sich im Jänner 2012<br />
für ein Regionalprogramm ausgesprochen.<br />
Im Hinblick auf das über 25 Gemeinden mit rd. 80.000 Einwohnern<br />
umfassende Regionalprogramm und das Erfordernis, hierfür die Finanzierung<br />
sicherzustellen, sei ein entsprechender Zeitrahmen festgelegt<br />
worden.<br />
9.4 Im Hinblick auf die Bedeutung eines verbindlichen Regionalprogramms<br />
hielt der RH seine Empfehlung aufrecht.<br />
Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten<br />
10.1 (1) § 3 der Satzung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau sah auch Maßnahmen<br />
zur Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten vor.<br />
Eine nähere Bestimmung der damit verbundenen Kompetenzen und<br />
Aufgaben <strong>des</strong> Regionalverbands, insbesondere, ob diese lediglich beratende,<br />
planende, konzeptive Aufgaben oder darüber hinaus auch Maßnahmen<br />
der Umsetzung wie bspw. die Erschließung von Betriebsansiedelungsgebieten<br />
oder die Ansiedelung von Betrieben beinhalteten,<br />
war der Satzung nicht zu entnehmen.<br />
Tatsächlich übte der Verband die ihm satzungsgemäß zugewiesene<br />
Kompetenz der Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten<br />
nur sehr eingeschränkt aus. Nach den dem RH vorliegenden Informationen<br />
und Unterlagen beschränkte sich die diesbezügliche Aufgabenwahrnehmung<br />
auf die Festlegung unverbindlicher Planungsvorgaben<br />
und Entwicklungsstrategien (siehe Regionales Entwicklungskonzept<br />
TZ 9) und die Begleitung von Planungen bzw. Projekten der Gemeinden<br />
(in beratender Funktion und durch die Teilnahme an Besprechungen<br />
und Sitzungen).<br />
(2) Die für die Anerkennung <strong>des</strong> Pongau als LEADER–Region entwickelte<br />
lokale Entwicklungsstrategie und das Regionale Entwicklungskonzept<br />
zeigten ein Ausbaupotenzial <strong>des</strong> Wirtschaftsstandorts Pongau<br />
hinsichtlich Gewerbegebieten und Betriebsansiedelungen auf. Auch<br />
wies das Regionale Entwicklungskonzept auf noch erforderliche Evaluierungen<br />
von Betriebsstandorten hin (TZ 9) sowie auf die künftige<br />
Erstellung eines Einzelhandelskonzepts.<br />
22 Salzburg 2013/2
Aufgaben<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
Sowohl die Betriebsstandortevaluierung als auch das Einzelhandelskonzept<br />
lagen bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung nicht vor.<br />
10.2 (1) <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass der Regionalverband Pongau die Aufgabe<br />
der Entwicklung und Mobilisierung von Gewerbestandorten bisher<br />
nur sehr eingeschränkt ausgeübt hatte. Weiters bemängelte er die<br />
bisher nicht erfolgten Evaluierungen von Betriebsstandorten und das<br />
ausstehende Einzelhandelskonzept.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Regionalverband Pongau, in Bezug auf die Gewerbestandortentwicklung<br />
verstärkte Aktivitäten zu setzen und die erforderlichen<br />
Evaluierungen von Betriebsstandorten bzw. die Erstellung<br />
<strong>des</strong> Einzelhandelskonzepts durchzuführen bzw. zu veranlassen.<br />
(2) <strong>Der</strong> RH erachtete die Regelung der Verbandskompetenz „Mobilisierung<br />
und Entwicklung von Gewerbestandorten“ als unzureichend,<br />
da die Satzung dazu keine inhaltlich näheren Festlegungen traf. Im<br />
Interesse einer klar geregelten Zuständigkeit empfahl er dem Regionalverband<br />
Pongau, in der Satzung oder einer Geschäftsordnung<br />
die vom Regionalverband im Zusammenhang mit der Mobilisierung<br />
und Entwicklung von Gewerbestandorten wahrzunehmenden Aufgaben<br />
konkreter festzulegen. Solche konkreten Aufgaben wären bspw.<br />
die Planung und Erschließung von Betriebsansiedelungsgebieten, die<br />
Ansiedelung von Betrieben, die Erhaltung der dafür erforderlichen<br />
infrastrukturellen Einrichtungen, die Teilung von Kosten und Erträgen,<br />
die Gestaltung gemeinsamer Marketingmaßnahmen oder die Abstimmung<br />
der diesbezüglichen Wirtschaftsförderung.<br />
<strong>Der</strong> RH verwies auf die von ihm überprüften regionalen Wirtschaftsverbände<br />
in Oberösterreich 5 , die ihre Funktion in Bezug auf Betriebsansiedelungen<br />
in ihren Satzungen deutlicher als der Regionalverband<br />
Pongau festgelegt hatten.<br />
10.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau teilte mit, dass die „Mobilisierung und<br />
Entwicklung von Gewerbestandorten“ zwar als Satzungsaufgabe festgelegt<br />
war, aber zweckmäßigerweise im Regionalprogramm für den<br />
Bezirk zu regeln wäre. <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau werde diese Aufgabe<br />
daher in ein zukünftiges Regionalprogramm aufnehmen.<br />
10.4 <strong>Der</strong> RH befürwortete eine Aufnahme der „Mobilisierung und Entwicklung<br />
von Gewerbestandorten“ in ein künftiges Regionalprogramm.<br />
Darüber hinaus erachtete er es für zweckmäßig, diese Aufgabe in der<br />
Satzung oder in einer Geschäftsordnung zu konkretisieren.<br />
5<br />
RH Reihe Oberösterreich 2012/4<br />
Salzburg 2013/2 23
Aufgaben<br />
LEADER Management<br />
11.1 (1) LEADER ist eine Förderungsschiene für innovative Aktionen zur<br />
Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raums. Gleichzeitig bezeichnet LEADER<br />
eine Methode zur Mobilisierung und Umsetzung von Entwicklungsinitiativen<br />
in lokalen ländlichen Gemeinschaften. Die Finanzierung<br />
erfolgt über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung<br />
<strong>des</strong> ländlichen Raums und aus nationalen Mitteln. 6<br />
(2) In der Förderungsperiode 2007 bis 2013 gab es im Bun<strong>des</strong>land Salzburg<br />
zehn LEADER–Regionen, die vom Bun<strong>des</strong>land Salzburg jeweils<br />
LEADER–Fördergelder zugeteilt erhielten. Im Bezirk St. Johann im<br />
Pongau befand sich die LEADER–Region Lebens.Wert.Pongau, der<br />
22 Gemeinden <strong>des</strong> Bezirks angehörten.<br />
(3) <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau war Träger der LEADER–Region<br />
Lebens.Wert.Pongau und führte das Management der Lokalen Aktionsgruppe<br />
(LAG) Lebens.Wert.Pongau. Das LAG–Management bestand<br />
aus dem Geschäftsführer <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau und weiteren<br />
Mitarbeitern. Seine Aufgabe war es, potenzielle Förderungswerber<br />
(bspw. Vereine, Verbände, natürliche oder juristische Personen) im<br />
Hinblick auf allfällige LEADER–Förderungen zu beraten und zu unterstützen<br />
bzw. Projekte auf ihre Übereinstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie<br />
der LEADER–Region Lebens.Wert.Pongau zu prüfen.<br />
Auch die Abwicklung der Gebarung der LAG sowie die organisatorische<br />
Unterstützung der LAG–Gremien (Regionalbeirat zur Steuerung<br />
und Überwachung sowie Begleitausschuss zur Entscheidung über Förderungen)<br />
waren dem LAG–Management zugewiesen.<br />
(4) In der Förderungsperiode 2007 bis 2013 wurden bis Mitte <strong>des</strong> Jahres<br />
2012 über die LAG Lebens.Wert.Pongau für 38 Projekte Fördermittel<br />
in Höhe von rd. 38,4 Mio. EUR bewilligt und laut Angaben <strong>des</strong><br />
Regionalverbands durch diese geförderten Projekte rd. 25 Arbeitsplätze<br />
unmittelbar geschaffen.<br />
11.2 Im Jahr 2010 entfielen nur rd. 3 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
Pongau auf den Bereich (Rechenkreis) LEADER Management<br />
(siehe dazu TZ 15). Im Übrigen verwies der RH zur näheren Beurteilung<br />
von LEADER auf seinen <strong>Bericht</strong> „LEADER 2007 bis 2013“, Reihe<br />
Bund 2012/7.<br />
6 siehe <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> RH „LEADER 2007 bis 2013“, Reihe Bund 2012/7, Reihe Tirol 2012/4,<br />
Reihe Salzburg 2012/6 und Reihe Kärnten 2012/3<br />
24 Salzburg 2013/2
Aufgaben<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
Öffentlicher<br />
Personennahverkehr<br />
12.1 (1) Unter der Bezeichnung „Pongauer Takt“ verfolgte der Regionalverband<br />
Pongau das Ziel, das Verkehrsangebot im öffentlichen Personennahverkehr<br />
im Bezirk St. Johann im Pongau sicherzustellen bzw. auszubauen.<br />
Diese Sicherstellung bzw. dieser Ausbau erfolgten durch den<br />
sogenannten Zukauf von Zusatzfahrten. Dabei handelte es sich um die<br />
finanzielle Unterstützung von Fahrten, die von den Verkehrsunternehmen<br />
wegen zu geringer Auslastung und daher nicht wirtschaftlicher<br />
Führung nicht im Angebot gehalten werden konnten.<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband Pongau tätigte diese Zukäufe auf Basis von Verträgen<br />
mit dem Salzburger Verkehrsverbund und den jeweiligen Verkehrsunternehmen.<br />
7<br />
(2) Laut EU–Recht 8 waren in derartigen Verträgen (sogenannte Verträge<br />
zur Gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistung) die zu erbringenden<br />
Leistungen präzise zu definieren und festzulegen. Unter Bezugnahme<br />
auf diese Vorgaben der EU hatte der RH in seinem <strong>Bericht</strong> „Gemeinwirtschaftliche<br />
Leistungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Personenverkehr“ 9 auf das<br />
daraus abzuleitende Erfordernis hingewiesen, die zu erbringende Leistung<br />
vertraglich präzise zu definieren und die konkreten Strecken, die<br />
Fahrzeiten und Frequenzen, eventuelle Min<strong>des</strong>tfahrzeiten und Haltestellen<br />
festzulegen.<br />
(3) Im Jahr 2011 beliefen sich die vom Regionalverband Pongau bestellten<br />
Fahrten — sie betrafen 14 Linienbus–, sieben Linientaxi– und acht Nachtbusverbindungen<br />
— auf rd. 700.000 km im Wert von rd. 1,5 Mio. EUR.<br />
Die Leistungsbeschreibung in den zugrunde liegenden Verträgen enthielt<br />
die jährliche Kilometeranzahl je Linie und sah die Durchführung von<br />
Fahrgastzählungen vor. Letztere fanden bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung<br />
nicht statt, weil es zwischen dem Regionalverband Pongau<br />
und dem Salzburger Verkehrsverbund zu keiner Einigung, wer<br />
die dafür anfallenden Kosten zu tragen hätte, kam. Im Ergebnis standen<br />
dem Regionalverband Pongau daher keine Daten über Fahrzeiten,<br />
Fahrgastfrequenzen und erzielte Auslastungen der von ihm angekauften<br />
Fahrten zur Verfügung.<br />
7 <strong>Der</strong> Salzburger Verkehrsverbund plante und koordinierte im Bun<strong>des</strong>land Salzburg (und<br />
angrenzenden Regionen) die Verkehrsleistungen, die von den dem Verbund angehörigen<br />
Unternehmen <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn und Bus) erbracht wurden.<br />
8<br />
Verordnung (EWG) Nr. 1191/69, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1893/91, die<br />
darauf basierende Entscheidung <strong>des</strong> EuGH C–280/00 vom 24. Juli 2003 (Rechtslage bis<br />
2009) und die in weiterer Folge am 3. Dezember 2009 in Kraft getretene Verordnung (EG)<br />
Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur<br />
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 EG (Rechtslage<br />
ab 2009)<br />
9<br />
siehe Reihe Bund 2010/9, TZ 18<br />
Salzburg 2013/2 25
Aufgaben<br />
(4) Während der Gebarungsüberprüfung stellte der Salzburger Verkehrsverbund<br />
dem RH gegenüber in Aussicht, die Verträge mit den<br />
Verkehrsunternehmen im Sinne der Nachvollziehbarkeit der im Einzelnen<br />
durchgeführten Fahrten schrittweise abzuändern.<br />
12.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass die Leistungsbeschreibung in den Verträgen<br />
zur Gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistung zwischen dem Regionalverband<br />
Pongau und dem Salzburger Verkehrsverbund bzw. den Verkehrsunternehmen<br />
nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entsprach<br />
und dem Regionalverband Pongau daher wesentliche Kennzahlen über<br />
die von ihm konkret finanzierten Fahrten nicht vorlagen. Zur nachvollziehbaren<br />
Messung der Wirksamkeit <strong>des</strong> Mitteleinsatzes erachtete<br />
der RH es als zweckmäßig, Daten und Kennzahlen nicht nur zu den<br />
gefahrenen Kilometern je Linie und Jahr, sondern auch zu Fahrzeiten,<br />
Frequenzen und Auslastungen zu erheben. Mangels dieser Kennzahlen<br />
standen dem Regionalverband Pongau jene Informationen nicht zur<br />
Verfügung, die notwendig wären, um die beabsichtigten Steuerungseffekte<br />
— Sicherstellung bzw. Ausbau <strong>des</strong> Verkehrsangebots im öffentlichen<br />
Personennahverkehr — zu evaluieren und damit das Verkehrsangebot<br />
gezielt zu steuern.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl dem Regionalverband Pongau, auf eine Anpassung<br />
der vertraglichen Grundlagen in Richtung einer präziseren Leistungsbeschreibung<br />
hinzuwirken, so dass neben den gefahrenen Kilometern<br />
je Linie und Jahr jedenfalls auch die Fahrzeiten vertraglich festgelegt<br />
sind und die Finanzierung bzw. Meldung aller relevanten Leistungs–<br />
und Kennzahlen klar definiert ist. Hinsichtlich der Bereitstellung weiterer<br />
aussagekräftiger Leistungskennzahlen empfahl er, Kosten–Nutzen–Überlegungen<br />
anzustellen und die Finanzierungsfrage mit dem Salzburger<br />
Verkehrsverbund zu klären.<br />
12.3 <strong>Der</strong> Regionalverband verwies darauf, dass er schon seit Jahren aussagekräftigere<br />
Leistungskennzahlen eingefordert habe.<br />
12.4 Im Hinblick auf die unionsrechtlichen Vorgaben, die präzise Leistungsbeschreibungen<br />
in den Verträgen zu Gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen<br />
erfordern, und die beabsichtigten Steuerungseffekte hielt<br />
der RH seine Empfehlung unverändert aufrecht.<br />
26 Salzburg 2013/2
Aufgaben<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
13.1 Für die vom Regionalverband Pongau zugekauften Fahrten standen<br />
ihm daraus erwirtschaftete Einnahmen zu, über die der Salzburger Verkehrsverbund<br />
eine jährliche Abrechnung zu erstellen hatte.<br />
Für die Jahre 2008 und 2009 erhielt der Regionalverband bis zum Ende<br />
der Gebarungsüberprüfung (Juli 2012) lediglich vorläufige Abrechnungen.<br />
Für das Jahr 2010 und 2011 lagen noch keine Abrechnungen<br />
vor und damit auch keine Einnahmen. Laut Schätzungen <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
beliefen sich die fehlenden Einnahmen der Jahre 2010<br />
und 2011 auf rd. 150.000 EUR bis 160.000 EUR. Mehrmalige Urgenzen<br />
<strong>des</strong> Regionalverbands blieben ohne Erfolg.<br />
13.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte das Fehlen der Abrechnungen und die damit verbundenen<br />
fehlenden Einnahmen in der geschätzten Höhe von rd. 150.000<br />
EUR bis 160.000 EUR. Er empfahl dem Regionalverband Pongau, die<br />
Abrechnungen für die Jahre 2008 bis 2011 beim Salzburger Verkehrsverbund<br />
mit Nachdruck zu urgieren und auch für die Folgejahre zeitnahe<br />
Abrechnungen einzufordern.<br />
13.3 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau verwies in seiner Stellungnahme darauf,<br />
dass er die Abrechnungen bereits mehrfach urgiert und beschlossen<br />
habe, die noch zustehenden Einnahmen einzubehalten. Darüber hinaus<br />
verhandle er direkt mit dem Salzburger Verkehrsverbund.<br />
Ein zeitnahes Einbringen der Forderungen wäre allerdings nicht absehbar,<br />
da zwischen dem Salzburger Verkehrsverbund und einem Verkehrsunternehmen<br />
Auffassungsunterschiede über die Einnahmenabrechnung<br />
bestünden.<br />
Finanzielle Lage<br />
14.1 <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau führte die drei Aufgabenbereiche Regionalplanung<br />
und Regionalmanagement, LEADER Management und<br />
öffentlicher Personennahverkehr als drei getrennte Rechenkreise (Kontenkreise):<br />
Rechenkreis Regionalmanagement, Rechenkreis LAG Lebens.<br />
Wert.Pongau (LEADER) und Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer<br />
Takt, jeweils mit Voranschlägen und Jahresabschlüssen.<br />
Entgegen den vom Regionalverband Pongau anzuwendenden kameralen<br />
Rechnungsvorschriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> lagen für die Jahre 2007 und<br />
2008 Jahresabschlüsse in Form von saldierten Einnahmen–Ausgaben–<br />
Aufstellungen und für die Jahre 2009 bis 2011 doppische Jahresabschlüsse<br />
(Gewinn– und Verlustrechnungen und Abschlussbilanzen)<br />
vor. Den Jahresabschlüssen 2007 bis 2011 lag jeweils eine Gegenüber-<br />
Salzburg 2013/2 27
Finanzielle Lage<br />
stellung der geplanten (Jahresbudget/Soll) und der kassenmäßig vollzogenen<br />
Beträge (Ist) zur Ermittlung der Budgetabweichungen bei. 10<br />
Die Jahresvoranschläge bestanden aus einer saldierten Aufstellung<br />
der geplanten Einnahmen und Ausgaben, welchen ab dem Voranschlag<br />
2010 die Voranschlagsbeträge <strong>des</strong> Vorjahres gegenübergestellt<br />
waren.<br />
14.2 Im Hinblick auf die vom Regionalverband Pongau verpflichtend anzuwendenden<br />
kameralen Rechnungsvorschriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwies der<br />
RH auf seine <strong>Bericht</strong>e zum Thema Konsolidierungsmaßnahmen der<br />
Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol (z.B. Reihe Kärnten 2012/2),<br />
in denen er kritisch festgestellt hatte, dass die Kameralistik im Rahmen<br />
der Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) keine<br />
hinreichende Information über die tatsächliche finanzielle Lage (Jahreserfolg,<br />
Vermögen, Schulden) einer Gebietskörperschaft einschließlich<br />
der ausgegliederten Organisationseinheiten liefert.<br />
15.1 (1) Die Entwicklung der Gebarung der drei Rechenkreise (Kontenkreise)<br />
<strong>des</strong> Regionalverbands Pongau stellte sich im Betrachtungszeitraum<br />
2008 bis 2011 wie folgt dar:<br />
10 Jeweils als Einnahmen und Ausgaben bezeichnet; aufgrund durchgeführter Rechnungsabgrenzungen<br />
jedoch Aufwände und Erträge. Die in dieser Gegenüberstellung angeführten<br />
Werte wurden für die Darstellung der Gebarungsentwicklung in der Tabelle 1 (Überblick<br />
Finanzielle Lage 2008 bis 2011) sowie eingangs in den Kenndaten herangezogen.<br />
28 Salzburg 2013/2
Finanzielle Lage<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
Tabelle 1: Überblick Finanzielle Lage 2008 bis 2011<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Rechenkreis Regionalmanagement<br />
in 1.000 EUR 1<br />
Erträge 188,5 162,0 172,7 330,7 2<br />
davon<br />
Beiträge der Gemeinden 81,5 58,9 62,7 63,6<br />
Förderungen und Zuschüsse 91,9 50,0 63,1 211,2 2<br />
sonstige Erträge 3 15,1 53,1 46,9 55,9<br />
Aufwände 183,5 158,2 148,5 332,1 2<br />
davon<br />
Personal 101,6 111,0 105,7 114,9<br />
Miete 4,5 4,5 4,7 4,3<br />
Bürogeräte und –materialien 5,7 5,7 5,7 6,0<br />
Veranstaltungen/Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 4,9 19,8 18,8 20,0<br />
sonstige Aufwände 4 66,8 17,2 13,6 186,9 2<br />
Überschuss/Abgang 5,0 3,8 24,2 – 1,4<br />
Rechenkreis LAG Lebens.Wert.Pongau (LEADER)<br />
Erträge 70,6 52,4 46,9 58,5<br />
davon<br />
Mitgliedsbeiträge der Gemeinden 19,0 19,0 20,8 21,6<br />
Förderungen 36,6 33,4 26,1 36,9<br />
sonstige Erträge 3 15,0 0,0 0,0 0,0<br />
Aufwände 51,8 52,5 51,9 57,2<br />
davon<br />
Personal 15,3 31,6 33,5 35,3<br />
Miete 2,8 2,8 3,0 4,2<br />
Bürogeräte und –materialien 3,7 3,6 3,8 6,0<br />
Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit 12,6 8,0 5,7 7,9<br />
sonstige Aufwände 4 17,4 6,5 5,9 3,8<br />
Überschuss/Abgang 18,8 – 0,1 – 5,0 1,3<br />
Salzburg 2013/2 29
Finanzielle Lage<br />
Fortsetzung Tabelle 1: Überblick Finanzielle Lage 2008 bis 2011<br />
Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–<br />
Pongauer Takt<br />
2008 2009 2010 2011<br />
in 1.000 EUR 1<br />
Erträge 1.331,6 1.539,6 1.511,2 1.484,2<br />
davon<br />
Beiträge der Gemeinden 303,4 381,5 431,5 434,2<br />
Beiträge der Gemeinden aus Mitteln nach dem FAG 5 490,5 619,8 535,3 548,4<br />
weitere Zuschüsse und Förderungen 369,0 396,0 422,0 457,0<br />
Einnahmen Fahrerlöse 107,7 123,6 113,0 24,1<br />
sonstige Erträge 3 61,0 18,7 9,4 20,5<br />
Aufwände 1.259,8 1.577,1 1.523,4 1.627,0<br />
davon<br />
Büroorganisation 6,5 7,8 7,8 7,8<br />
Werbung, PR und Öffentlichkeitsarbeit 11,5 7,3 3,6 4,8<br />
Verkehrsleistungen 1.118,3 1.276,3 1.356,2 1.452,9<br />
Aufwendungen Mobilito 6 83,5 89,2 94,2 94,2<br />
sonstige Aufwände 4 40 196,5 61,6 67,3<br />
Überschuss/Abgang 71,8 – 37,5 – 12,2 – 142,8<br />
Gesamterträge 1.590,7 1.754,0 1.730,8 1.873,4<br />
Gesamtaufwände 1.495,1 1.787,8 1.723,8 2.016,3<br />
Überschuss/Abgang gesamt 95,6 – 33,8 7,0 142,9<br />
1 Rundungsdifferenzen möglich<br />
2 Die erhöhten Werte (Einnahmen und Ausgaben) im Jahr 2011 waren auf folgende Maßnahmen bzw. Projekte zurückzuführen:<br />
<strong>Der</strong> Regionalverband wickelte über Ersuchen der Wildbach– und Lawinenverbauung Salzburg – Gebietsbauleitung Pongau ein<br />
LEADER–Projekt „Einzugsbewirtschaftung–Uferpflege Pongauer Wildbäche“ als Projektträger ab. Dafür gab es in diesem Jahr<br />
Einnahmen von 132.986 EUR und Ausgaben in derselben Höhe.<br />
Zudem beteiligte sich der Regionalverband am LEADER–Projekt MUFLAN („Ökologisch optimierte, multifunktionale Nutzung<br />
von Landschaft und Umweltressourcen”), dafür gab es 2011 Einnahmen von 8.750 EUR und Ausgaben von 35.007 EUR. Für ein<br />
weiteres LEADER–Projekt “TEPO–Energieregion”, an dem sich der Regionalverband beteiligte, gab es Ausgaben in der Höhe<br />
von 4.805 EUR.<br />
3 z.B.: Zinserträge, Aufwandsersätze<br />
4 z.B.: Telefon, Porto, Reisekosten, Weiterbildung, Kapitalertragsteuer<br />
5<br />
Mittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> aus dem Finanzausgleich gemäß § 20 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz für Investitionen der Gemeinden in<br />
den Personennahverkehr; die Gemeinden stellten diese Mittel als Finanzierungsbeitrag dem Regionalverband zur Verfügung.<br />
6 Gesellschafterbeitrag und Ersatz für gemeinwirtschaftliche Leistungen der Mobilitätszentrale Pongau Gesellschaft mbH<br />
Quelle: Regionalverband Pongau<br />
30 Salzburg 2013/2
Finanzielle Lage<br />
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
(2) Die Verbandsaktivitäten <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau wiesen hinsichtlich<br />
ihres Gebarungsvolumens eine sehr unterschiedliche Bedeutung<br />
auf:<br />
Mit einem Aufwandsvolumen von rd. 1,6 Mio. EUR und einem Anteil<br />
von rd. 80 % am Gesamtaufwand von rd. 2,0 Mio. EUR im Jahr 2011<br />
lag der Schwerpunkt der Verbandstätigkeit in gebarungsmäßiger Hinsicht<br />
im Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt.<br />
Rund 332.100 EUR bzw. rd. 17 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands entfielen auf<br />
den Rechenkreis Regionalmanagement, in dem u.a. auch die Aufgaben<br />
der Raumplanung wahrgenommen wurden; rd. 57.200 EUR bzw. rd.<br />
3 % <strong>des</strong> Gesamtaufwands entfielen auf den Rechenkreis LAG Lebens.<br />
Wert.Pongau (LEADER).<br />
(3) § 10 der Satzung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau sah vor, dass, soweit<br />
der Finanzbedarf <strong>des</strong> Regionalverbands durch Lan<strong>des</strong>zuschüsse oder<br />
andere Zuschüsse nicht gedeckt war, die zur Bewältigung der Verbandsaufgaben<br />
notwendigen Mittel durch Beiträge, Sonderbeiträge oder freiwillige<br />
Zuschüsse der Mitgliedsgemeinden, aus Vermögenserträgnissen,<br />
aus Zuschüssen anderer Körperschaften oder Fonds und durch<br />
sonstige Einnahmen aufzubringen waren.<br />
Soweit die für die Verbandstätigkeit benötigten Mittel von den Gemeinden<br />
aufzubringen waren, erfolgte dies in den Rechenkreisen Regionalmanagement<br />
und LAG Lebens.Wert.Pongau (LEADER) durch einwohnerbezogene<br />
Beiträge der Gemeinden an den Regionalverband. 11<br />
Für den Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt<br />
hatten die verbandszugehörigen Gemeinden einen Beitrag zu leisten,<br />
der sich nach den im jeweiligen Jahr zugekauften Verkehrsleistungen<br />
richtete.<br />
Daraus ergab sich je Rechenkreis ein Finanzierungsanteil der Gemeinden<br />
von rd. 30 % bis rd. 45 %.<br />
(4) In den Jahren 2009 und 2010 verzeichneten die Rechenkreise LAG<br />
Lebens.Wert.Pongau (LEADER) und Öffentlicher Personennahverkehr–<br />
Pongauer Takt und im Jahr 2011 der Rechenkreis Regionalmanagement<br />
teilweise geringfügige Abgänge.<br />
11 Die Beitragssätze betrugen für das Jahr 2011 0,812 EUR je Einwohner für den Rechenkreis<br />
Regionalmanagement und 0,312 EUR je Einwohner für den Rechenkreis LAG Lebens.<br />
Wert.Pongau (LEADER); die Höhe <strong>des</strong> Beitragssatzes war von der Verbandsversammlung<br />
festzusetzen. <strong>Der</strong> Regionalverband Pongau indexierte die Beitragssätze jährlich.<br />
Salzburg 2013/2 31
Finanzielle Lage<br />
Im Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt wurden<br />
in den Geschäftsjahren 2005 bis 2007 hohe Rücklagen gebildet<br />
und auf einem Sparbuch veranlagt. Mit Stand 31. Dezember 2011 belief<br />
sich das Sparbuch auf rd. 1,3 Mio. EUR, das entsprach rd. 81 % der<br />
Aufwände <strong>des</strong> Jahres 2011 in diesem Rechenkreis. 12<br />
15.2 Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war die finanzielle Lage <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
Pongau stabil; dies insbesondere im Hinblick auf die Rücklagendeckung<br />
im finanziell bedeutsamsten Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer<br />
Takt.<br />
16.1 <strong>Der</strong> Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer Takt wies<br />
keine Personalaufwände aus, obwohl ein erheblicher Teil der Personalressourcen<br />
auf diesen Bereich entfiel. Diese Aufwände wurden dem<br />
Rechenkreis Regionalmanagement zugeordnet. <strong>Der</strong> Regionalverband<br />
Pongau begründete dies damit, dass dieser Bereich keine eigene Rechtspersönlichkeit<br />
aufweise und keine eigene Organisationseinheit, sondern<br />
eine Teilaufgabe <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau darstelle.<br />
16.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte, dass im Rechenkreis Öffentlicher Personennahverkehr–Pongauer<br />
Takt keine Personalaufwände ausgewiesen waren. Er<br />
empfahl dem Regionalverband Pongau, im Sinne einer verursachergerechten,<br />
kostenstellenbezogenen Zuordnung die in den jeweiligen<br />
Aufgabenbereichen (Rechenkreisen) angefallenen Aufwände vollständig<br />
zu erfassen.<br />
16.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau werde er künftig die<br />
Zuordnung von Aufwänden — insbesondere <strong>des</strong> Personalaufwands —<br />
zu den Rechenkreisen verbessern.<br />
12 <strong>Der</strong> Regionalverband sah von einer Ausschüttung im Hinblick auf einen allfälligen<br />
höheren künftigen Finanzbedarf (Zukauf von Verkehrsleistungen bzw. Rückgang von<br />
aus dem Finanzausgleich zugewiesenen Mitteln) ab.<br />
32 Salzburg 2013/2
Salzburg<br />
Regionalverband Pongau<br />
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />
17 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen an den Regionalverband<br />
Pongau hervor:<br />
(1) Erforderliche Genehmigungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Salzburg, z.B. zu Satzungsänderungen,<br />
wären in Hinkunft zeitnah einzuholen. (TZ 4)<br />
(2) Die Satzung <strong>des</strong> Regionalverbands Pongau wäre im Hinblick auf<br />
den Verbandssitz mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Übereinstimmung<br />
zu bringen. (TZ 5)<br />
(3) Die Satzung sollte auf das Salzburger Raumordnungsgesetz in<br />
der jeweils geltenden Fassung Bezug nehmen. (TZ 5)<br />
(4) Die Aufgaben und Kompetenzen <strong>des</strong> Geschäftsführers <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
Pongau wären nicht nur im Dienstvertrag, sondern<br />
personenunabhängig in der Satzung oder einer Geschäftsordnung<br />
festzulegen. (TZ 6)<br />
(5) In der Satzung wäre in Bezug auf Unternehmen <strong>des</strong> Regionalverbands<br />
Pongau (bzw. Beteiligungen und Beherrschungsverhältnisse)<br />
in Anlehnung an die Salzburger Gemeindeordnung 1994 eine Prüfkompetenz<br />
der Rechnungsprüfer <strong>des</strong> Verbands vorzusehen. (TZ 7)<br />
(6) Es sollte möglichst rasch eine Entscheidung zugunsten der Erstellung<br />
eines Regionalprogramms herbeigeführt werden. (TZ 9)<br />
(7) In Bezug auf die Gewerbestandortentwicklung wären verstärkte<br />
Aktivitäten zu setzen und die erforderlichen Evaluierungen von<br />
Betriebsstandorten bzw. die Erstellung <strong>des</strong> Einzelhandelskonzepts<br />
durchzuführen bzw. zu veranlassen. (TZ 10)<br />
(8) Im Interesse einer klaren Rechtsgrundlage wären in der Satzung<br />
oder einer Geschäftsordnung die vom Regionalverband Pongau im<br />
Zusammenhang mit der Mobilisierung und Entwicklung von Gewerbestandorten<br />
wahrzunehmenden Aufgaben, wie beispielsweise die<br />
Planung und Erschließung von Betriebsansiedelungsgebieten, die<br />
Ansiedelung von Betrieben, die Erhaltung der dafür erforderlichen<br />
infrastrukturellen Einrichtungen, die Teilung von Kosten und Erträgen,<br />
die Gestaltung gemeinsamer Marketingmaßnahmen oder die<br />
Abstimmung der diesbezüglichen Wirtschaftsförderung, konkreter<br />
festzulegen. (TZ 10)<br />
Salzburg 2013/2 33
Schlussbemerkungen/<br />
Schlussempfehlungen<br />
(9) Auf eine Anpassung der vertraglichen Grundlagen zur Gemeinwirtschaftlichen<br />
Verkehrsleistung mit dem Salzburger Verkehrsverbund<br />
bzw. den Verkehrsunternehmen in Richtung einer präziseren<br />
Leistungsbeschreibung wäre hinzuwirken, so dass neben den gefahrenen<br />
Kilometern je Linie und Jahr auch die Fahrzeiten vertraglich<br />
festgelegt sind und die Finanzierung bzw. Meldung aller relevanten<br />
Leistungs– und Kennzahlen klar definiert ist. Hinsichtlich der<br />
Bereitstellung weiterer aussagekräftiger Leistungskennzahlen wären<br />
Kosten–Nutzen–Überlegungen anzustellen und wäre die Finanzierungsfrage<br />
mit dem Salzburger Verkehrsverbund zu klären. (TZ 12)<br />
(10) Die Abrechnungen der zugekauften Fahrten durch den Salzburger<br />
Verkehrsverbund für die Jahre 2008 bis 2011 wären mit Nachdruck<br />
zu urgieren und auch für die Folgejahre zeitnahe Abrechnungen<br />
einzufordern. (TZ 13)<br />
(11) Im Sinne einer verursachergerechten, kostenstellenbezogenen<br />
Zuordnung wären die in den jeweiligen Aufgabenbereichen (Rechenkreisen)<br />
angefallenen Aufwände vollständig zu erfassen. (TZ 16)<br />
Wien, im März 2013<br />
<strong>Der</strong> Präsident:<br />
Dr. Josef Moser<br />
34 Salzburg 2013/2
Bisher erschienen:<br />
Reihe Salzburg<br />
2013/1<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
– Flüchtlingsbetreuung der Länder Salzburg, Steiermark und Wien<br />
– Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung in den<br />
LKH Mittersill und Tamsweg, in den KH Zell am See und Oberndorf<br />
sowie im KH der Barmherzigen Brüder in Salzburg<br />
– Regionalverband Pongau