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Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut

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22<br />

festgelegt werden. Dies gilt insbesondere<br />

für den Bereich unterhalb des Vilstalstausees,<br />

welcher zu den wichtigsten Wasservogel-Rastgebieten<br />

Bayerns zählt.<br />

- Das Waldgebiet „Klosterholz“ als einziges<br />

großes, zusammenhängendes Waldgebiet<br />

in der Nähe der Stadt <strong>Landshut</strong> mit wichtiger<br />

Erholungsfunktion sollte frei von WKA<br />

bleiben und als Ausschlussgebiet eingestuft<br />

werden.<br />

deutung für den Vogelschutz (z.B. Vogelzugund<br />

Rastgebiete, Ramsargebiete, etc) wurden<br />

von der höheren Naturschutzbehörde fachlich<br />

bewertet und entsprechenden Gebietskategorien<br />

(Ausschlussgebiet, Restriktionsgebiet, weiße<br />

Fläche) zugeordnet bzw. wurden die notwendigen<br />

Abstandsflächen festgelegt. Der Bereich<br />

Vogelschutz wurde somit ausreichend und<br />

fachgerecht berücksichtigt.<br />

- In dem genannten Bereich ist die Gemeinde<br />

Ergolding bereits planerisch tätig geworden. In<br />

den Planungen der Gemeinde wurde eine Teilfläche<br />

des Waldgebietes auch für die Errichtung<br />

von WKA zur Verfügung gestellt. Der überwiegende<br />

Teil wurde für die Nutzung von WKA<br />

ausgeschlossen. Ein großer Teilbereich ist auch<br />

in dem Entwurf des <strong>Planungsverband</strong>es bereits<br />

als Ausschlussgebiet festgelegt. Die Planung<br />

der Gemeinde auf Flächennutzungsplanebene<br />

wird von Seiten der Regionalplanung berücksichtigt.<br />

- keine Änderung des Entwurfs notwendig.<br />

29 Luftamt Südbayern:<br />

WKA mit einer Höhe von mehr als 100 m<br />

über Grund stellen ein Luftfahrthindernis<br />

dar und bedürfen einer gutachterlichen<br />

Stellungnahme der deutschen Flugsicherung<br />

GmbH. In der Region 13 können folgende<br />

7 Flugplätze von WKA beeinträchtigt<br />

werden:<br />

- <strong>Landshut</strong>-Ellermühle (Verkehrslandeplatz)<br />

- Eggenfelden (Verkehrslandeplatz)<br />

- Vilsbiburg (Sonderlandeplatz)<br />

- Kirchdorf (Sonderlandeplatz)<br />

- Pfarrkirchen (Sonderlandeplatz)<br />

- Dingolfing (Sonderlandeplatz)<br />

- Gammelsdorf (Segelfluggelände)<br />

- In dem näheren Umfeld der Flugplätze (Abstand<br />

mind. 4 km oder mehr) <strong>Landshut</strong>-<br />

Ellermühle, Eggenfelden, Kirchdorf a. Inn und<br />

Pfarrkirchen befinden sich keine geplanten VRs<br />

oder VBs. Eine Beeinträchtigung dieser Flugplätze<br />

dürfte somit im Regelfall ausgeschlossen<br />

sein. Die übermittelten Platzrunden wurden als<br />

Ausschlusskriterien im Entwurf berücksichtigt.<br />

- Das VR 41 befindet sich in einer Platzrunde<br />

des Sonderlandeplatzes Dingolfing. Da die Errichtung<br />

von WKA hier im Regelfall nicht möglich<br />

ist, sollte auf die Ausweisung des VR verzichtet<br />

werden.<br />

- Innerhalb des Bauschutzbereiches (1,5 km)<br />

des Segelflugplatzes Gammelsdorf wurden<br />

ebenfalls keine VRs oder VBs geplant. Das<br />

- keine Änderung des Entwurfs.<br />

- Streichung des VR 41 und künftige Darstellung<br />

als Ausschlussgebiet.<br />

- keine Änderung des Entwurfs.

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