Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut
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13 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:<br />
Auf Grund der Nähe zu Baudenkmälern<br />
ist mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgutes Kultur zu rechnen.<br />
14 Gemeinde Attenhofen:<br />
Streichung der Vorrangfläche, um die<br />
den. Die Wallfahrtskirche St. Anton und ein sich im<br />
Umfeld befindlicher Großbaum sind auf regionalplanerischer<br />
Ebene kein Ablehnungsgrund. Ggf. sollte im<br />
immissionsschutzrechtlichen Verfahren mit Sichtbarkeitsanalyse<br />
gearbeitet werden, sofern dies für erforderlich<br />
gehalten wird.<br />
- Eine genaue Beurteilung ist erst im Zuge der Detailplanung<br />
möglich. Die Auswirkungen sind stark von<br />
der Größe des Windrades, dem genauen Standort<br />
und der Topographie des Geländes abhängig. Die<br />
Bewertung erfolgt dann i.d.R. im Rahmen von Sichtbarkeitsanalysen.<br />
Von Seiten der Fachstelle wurden<br />
keine Schutzabstände für einzelne Denkmäler festgelegt.<br />
Auf Ebene der Regionalplanung können besonders<br />
prägnante Sichtachsen von grundsätzlicher Überplanung<br />
freigehalten werden. Es kann jedoch nicht Aufgabe<br />
der Regionalplanung sein, jeglichen Einflussbereich<br />
um Denkmäler von Windkraftanlagen frei zu<br />
halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung bis<br />
hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine Streichung<br />
des VR gerechtfertigt. Die technische Neuartigkeit<br />
einer WKA und die dadurch bedingte optische<br />
Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber nicht geeignet,<br />
eine Beeinträchtigung zu begründen. Der<br />
pauschalen Aussage, dass die Umgebung von<br />
Denkmälern von WKA freizuhalten ist, kann fachlich<br />
nicht gefolgt werden.<br />
Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />
Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit von Einzelanlagen.<br />
Das denkmalrechtliche Verfahren ist im immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren<br />
enthalten (siehe auch die Ausführungen im "Winderlass<br />
Bayern" vom 20.12.2011).<br />
- Siedlungsentwicklung südlich des Hauptortes Attenhofen<br />
wird durch das VR eingeschränkt.<br />
- Keine Änderung des Entwurfs.<br />
- Streichung des VR und künftige<br />
Darstellung des Gebietes als