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Vorlage PDF - Regionaler Planungsverband Landshut

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42<br />

13 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:<br />

Auf Grund der Nähe zu Baudenkmälern<br />

ist mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgutes Kultur zu rechnen.<br />

14 Gemeinde Attenhofen:<br />

Streichung der Vorrangfläche, um die<br />

den. Die Wallfahrtskirche St. Anton und ein sich im<br />

Umfeld befindlicher Großbaum sind auf regionalplanerischer<br />

Ebene kein Ablehnungsgrund. Ggf. sollte im<br />

immissionsschutzrechtlichen Verfahren mit Sichtbarkeitsanalyse<br />

gearbeitet werden, sofern dies für erforderlich<br />

gehalten wird.<br />

- Eine genaue Beurteilung ist erst im Zuge der Detailplanung<br />

möglich. Die Auswirkungen sind stark von<br />

der Größe des Windrades, dem genauen Standort<br />

und der Topographie des Geländes abhängig. Die<br />

Bewertung erfolgt dann i.d.R. im Rahmen von Sichtbarkeitsanalysen.<br />

Von Seiten der Fachstelle wurden<br />

keine Schutzabstände für einzelne Denkmäler festgelegt.<br />

Auf Ebene der Regionalplanung können besonders<br />

prägnante Sichtachsen von grundsätzlicher Überplanung<br />

freigehalten werden. Es kann jedoch nicht Aufgabe<br />

der Regionalplanung sein, jeglichen Einflussbereich<br />

um Denkmäler von Windkraftanlagen frei zu<br />

halten. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung bis<br />

hin zur Entwertung des Denkmals wäre eine Streichung<br />

des VR gerechtfertigt. Die technische Neuartigkeit<br />

einer WKA und die dadurch bedingte optische<br />

Gewöhnungsbedürftigkeit sind allein aber nicht geeignet,<br />

eine Beeinträchtigung zu begründen. Der<br />

pauschalen Aussage, dass die Umgebung von<br />

Denkmälern von WKA freizuhalten ist, kann fachlich<br />

nicht gefolgt werden.<br />

Darüber hinaus trifft die Regionalplanung keinerlei<br />

Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit von Einzelanlagen.<br />

Das denkmalrechtliche Verfahren ist im immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren<br />

enthalten (siehe auch die Ausführungen im "Winderlass<br />

Bayern" vom 20.12.2011).<br />

- Siedlungsentwicklung südlich des Hauptortes Attenhofen<br />

wird durch das VR eingeschränkt.<br />

- Keine Änderung des Entwurfs.<br />

- Streichung des VR und künftige<br />

Darstellung des Gebietes als

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