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Satzung des Vereins „Zukunft SaarMoselle Avenir“ Statuts de l ...

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Artikel 25<br />

Die Ständige Arbeitsgruppe hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

• Koordination <strong>de</strong>r Initiativen und Projekte von „Zukunft <strong>SaarMoselle</strong>“<br />

• Verwirklichung <strong>de</strong>r Projekte von „Zukunft <strong>SaarMoselle</strong>“, die die Versammlung<br />

<strong>SaarMoselle</strong> beschlossen hat<br />

• Organisation <strong>de</strong>r Veranstaltungen <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong><br />

• Beratungsleistungen für die Mitglie<strong>de</strong>r<br />

• Öffentlichkeitsarbeit für „Zukunft <strong>SaarMoselle</strong>“<br />

• Jahresbericht an die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> zu <strong>de</strong>n Aktivitäten <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong><br />

• sämtliche Sitzungsdienste <strong>de</strong>r Arbeitsgruppe und <strong>de</strong>r Versammlung <strong>SaarMoselle</strong><br />

• Übersetzungsdienste für die Aktivitäten von „Zukunft <strong>SaarMoselle</strong>“<br />

Die Ständige Arbeitsgruppe erstattet <strong>de</strong>m Vorstand über ihre Tätigkeit Bericht.<br />

3) SATZUNGÄNDERUNGEN<br />

Artikel 26<br />

Die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> kann mit Dreiviertelmehrheit <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

vertretenen Mitglie<strong>de</strong>r, die drei Viertel <strong>de</strong>r <strong>Vereins</strong>mitglie<strong>de</strong>r repräsentieren, <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rungen<br />

beschließen.<br />

4) AUFLÖSUNG DES VEREINS<br />

Artikel 27<br />

Die Auflösung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> wird von <strong>de</strong>r Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> beschlossen, die<br />

eigens zu diesem Zweck zu einer außeror<strong>de</strong>ntlichen Sitzung gemäß Artikel 12 <strong>de</strong>r<br />

<strong>Satzung</strong> zusammentreten muß.<br />

Die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> ist beschlußfähig, wenn min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens zwei Drittel <strong>de</strong>r<br />

Vertreter/Vertreterinnen, die vier Fünftel <strong>de</strong>r <strong>Vereins</strong>mitglie<strong>de</strong>r repräsentieren, anwesend<br />

sind. Bleibt die einberufene Versammlung beschlußunfähig, so wird eine neue<br />

Versammlung mit <strong>de</strong>rselben Tagesordnung zwei Wochen später einberufen, die ohne<br />

Rücksicht auf die Zahl <strong>de</strong>r erschienenen Mitglie<strong>de</strong>r beschlußfähig ist. Bei <strong>de</strong>r Einberufung<br />

ist darauf hinzuweisen, daß die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>de</strong>r<br />

erschienenen Mitglie<strong>de</strong>r beschlußfähig sein wird.<br />

Der Beschluß <strong>de</strong>r Auflösung erfolgt mit Dreiviertelmehrheit <strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n<br />

Vertreter/Vertreterinnen, die drei Viertel <strong>de</strong>r <strong>Vereins</strong>mitglie<strong>de</strong>r repräsentieren.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Auflösung benennt die außeror<strong>de</strong>ntliche Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> einen/eine<br />

o<strong>de</strong>r mehrere Kommissare/Kommissarinnen, die mit <strong>de</strong>r Liquidation <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

<strong>Vereins</strong>vermögens beauftragt wer<strong>de</strong>n.

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