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Satzung des Vereins „Zukunft SaarMoselle Avenir“ Statuts de l ...

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2) VERWALTUNG UND ARBEITSWEISE<br />

Artikel 10<br />

Organe <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> sind<br />

• die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong>,<br />

• <strong>de</strong>r Vorstand,<br />

• die Ständige Arbeitsgruppe <strong>SaarMoselle</strong>.<br />

A - Die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong><br />

Artikel 11<br />

Die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> setzt sich aus <strong>de</strong>n Vertretern/Vertreterinnen aller<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> zusammen. Sie bil<strong>de</strong>t die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung im Sinne<br />

von § 32 l BGB.<br />

• Die Gemein<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n durch ihren Bürgermeister/ihre Bürgermeisterin o<strong>de</strong>r<br />

seine(n)/ihre(n) Vertreter(in) sowie durch zwei weitere Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> Gemein<strong>de</strong>rates<br />

vertreten.<br />

• Die Gemein<strong>de</strong>verbän<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n durch ihren Präsi<strong>de</strong>nten/ihre Präsi<strong>de</strong>ntin o<strong>de</strong>r<br />

seine(n)/ihre(n) Vertreter(in) sowie durch zwei weitere Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbandsversammlung<br />

vertreten.<br />

Die Vertreter <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n von je<strong>de</strong>r Gebietskörperschaft gemäß <strong>de</strong>n für sie<br />

gelten<strong>de</strong>n Gesetzen bestimmt. Ein und dieselbe Person kann nicht gleichzeitig eine<br />

Gemein<strong>de</strong> und <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>verband vertreten, zu <strong>de</strong>m diese Gemein<strong>de</strong> gehört.<br />

Je<strong>de</strong>r Vertreter/je<strong>de</strong> Vertreterin hat eine Stimme, es sei <strong>de</strong>nn, die Körperschaft, die<br />

er/sie vertritt, ist mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand.<br />

Artikel 12<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Sitzung <strong>de</strong>r Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> fin<strong>de</strong>t einmal im Jahr statt<br />

sowie immer dann, wenn das Interesse <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> es erfor<strong>de</strong>t (§ 36 l BGB). Sie wird<br />

durch <strong>de</strong>n Präsi<strong>de</strong>nten/die Präsi<strong>de</strong>ntin zu einem von ihm/ihr bestimmten Termin einberufen.<br />

Ausseror<strong>de</strong>ntliche Sitzungen <strong>de</strong>r Versammlung wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Präsi<strong>de</strong>nten/die<br />

Präsi<strong>de</strong>ntin einberufen<br />

• in <strong>de</strong>n in Artikel 15 und 26 <strong>de</strong>r <strong>Satzung</strong> genannten Fällen<br />

• auf schriftlichen Antrag eines Drittels <strong>de</strong>r <strong>Vereins</strong>mitglie<strong>de</strong>r unter Angabe eines<br />

Tagesordnungsvorschlags.<br />

Die Einberufung muß spätestens zwei Monate nach <strong>de</strong>r Beantragung erfolgen. Der<br />

Präsi<strong>de</strong>nt/die Präsi<strong>de</strong>ntin ist an die vorgeschlagene Tagesordnung gebun<strong>de</strong>n.<br />

Die Einberufung muß <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens zwei Wochen vor <strong>de</strong>m Sitzungstermin<br />

schriftlich zugesandt wer<strong>de</strong>n und die Tagesordnung enthalten.<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt/die Präsi<strong>de</strong>ntin setzt die Tagesordnung fest. Die Ständige Arbeitsgruppe<br />

kann beim Präsi<strong>de</strong>nten/bei <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>ntin einen bestimmten Tagesordnungspunkt<br />

beantragen.

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