Satzung des Vereins âZukunft SaarMoselle Avenirâ Statuts de l ...
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Artikel 13<br />
Die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong><br />
• berät über die Tagesordnungspunkte<br />
• diskutiert die Entwicklung und die gemeinsamen Zukunftperspektiven<br />
• beschließt die Ziele und Programme von „Zukunft <strong>SaarMoselle</strong>“<br />
• berät die Mitglie<strong>de</strong>r von „Zukunft <strong>SaarMoselle</strong>“, die Partner in einem Kooperationsprojekt<br />
sind<br />
• verabschie<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Jahresbericht, die Jahresabrechnung und <strong>de</strong>n Haushaltsentwurf<br />
• entschei<strong>de</strong>t über die Streichung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ausschluß eines Mitglieds<br />
• wählt die Mitglie<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong><br />
• setzt die Mitgliedsbeiträge fest<br />
• beschließt <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rungen<br />
• beschließt die Auflösung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> und bestimmt <strong>de</strong>n Empfänger <strong><strong>de</strong>s</strong> Vermögens<br />
• setzt die Geschäftsordnung fest<br />
• entschei<strong>de</strong>t über Angelegenheiten <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong>, die nicht unter die Zuständigkeit<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong> o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren <strong>Vereins</strong>organs fallen.<br />
Artikel 14<br />
Die Beschlußfassung erfolgt durch Stimmenmehrheit <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen<br />
Mitglie<strong>de</strong>r.<br />
Die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> ist beschlußfähig, wenn min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens die Hälfte <strong>de</strong>r<br />
Vertreter/<strong>de</strong>r Vertreterinnen, die die Hälfte <strong>de</strong>r <strong>Vereins</strong>mitglie<strong>de</strong>r repräsentieren, anwesend<br />
sind.<br />
Wird dieses Quorum nicht erreicht, so wird eine neue Vollversammlung mit <strong>de</strong>rselben<br />
Tagesordnung zwei Wochen später einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl<br />
<strong>de</strong>r erschienenen Mitglie<strong>de</strong>r beschlußfähig ist. Bei <strong>de</strong>r Einberufung ist darauf hinzuweisen,<br />
daß die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>de</strong>r erschienenen Mitglie<strong>de</strong>r<br />
beschlußfähig sein wird.<br />
Die Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> kann nur Beschlüsse über Fragen fassen, die auf <strong>de</strong>r<br />
Tagesordnung stehen.<br />
Die Beschlüsse <strong>de</strong>r Versammlung <strong>SaarMoselle</strong> wer<strong>de</strong>n in einem Beschlußregister<br />
festgehalten, das vom Schriftführer/von <strong>de</strong>r Schriftführerin und vom Präsi<strong>de</strong>nten/von<br />
<strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>ntin beglaubigt und unterzeichet wird.<br />
Gemäß § 32 l BGB kann ein Beschluß ohne Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gültig sein,<br />
wenn alle Mitglie<strong>de</strong>r schriftlich ihre Zustimmung zu <strong>de</strong>m Beschluß erklären.