Weihnachts- ausstellung im Neuberin-Museum - Reichenbach
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<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 15/13, 02.12.2013<br />
Ortsübliche Bekanntmachung<br />
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt<br />
Goethestraße/Dr.-Külz-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs.<br />
2 Nr. 2 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und § 27a VwVfG<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Reichenbach</strong> <strong>im</strong> Vogtland<br />
hat am 09.09.2013 <strong>im</strong> öffentlichen Teil der<br />
Sitzung beschlossen:<br />
1.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17<br />
„Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-<br />
Külz-Straße“ und der Entwurf der Begründung<br />
werden in der vorliegenden Fassung mit Stand<br />
vom 15.08.2013 gebilligt.<br />
2.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17<br />
„Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-<br />
Külz-Straße“ bestehend aus<br />
- Planzeichnung mit Zeichenerklärung (Teil A),<br />
Textlichen Festsetzungen (Teil B),<br />
Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften<br />
(Teil C) und Hinweisen mit Stand vom 15.08.2013<br />
- sowie der Begründung vom 15.08.2013 und<br />
deren Anlagen<br />
sind gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
auszulegen.<br />
Die Anlagen der Begründung sind:<br />
- Standortvergleichsbetrachtung der zwei<br />
Potenzialstandorte gemäß des Einzelhandels- und<br />
Zentrenkonzeptes der Stadt <strong>Reichenbach</strong> <strong>im</strong><br />
Vogtland vom 09.08.2013<br />
- Auswirkungsanalyse für einen geplanten<br />
Lebensmittelmarkt an der Dr.-Külz-Straße/<br />
Goethestraße vom 27.02.2012<br />
- Verkehrstechnische Untersuchung zum Neubau<br />
REWE-Verbrauchermarkt vom 30.03.2012<br />
- Schalltechnische Untersuchung in Vorbereitung<br />
eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom<br />
28.03.2012<br />
- Schalltechnische Untersuchung zum<br />
anlagenbedingten Verkehr auf öffentlichen<br />
Straßen vom 05.04.2012<br />
3.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sowie die Nachbargemeinden werden<br />
parallel gemäß §4 Abs. 2 BauGB beteiligt und<br />
von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.<br />
4.<br />
Nach §2 Abs. 4 BauGB und §2a BauGB wird von<br />
einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht<br />
abgesehen, da es sich bei dem Bebauungsplan<br />
Nr. 17 gemäß §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB um einen<br />
Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.<br />
5.<br />
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem<br />
Vorhabenträger, der GAB<br />
ProjektentwicklungsGmbH & Co. KG aus<br />
Wettenberg, eine Durchführungsvereinbarung in<br />
entsprechender Anwendung der Regelungen des<br />
§ 12 BauGB zur Übernahme der Bau-, Planungsund<br />
Erschließungskosten zu treffen.<br />
Ziele und Zweck der Planung:<br />
Der Investor, die GAB Projektentwicklungs GmbH<br />
& Co. KG aus Wettenberg (Hessen), beabsichtigt<br />
auf dem gegenwärtigen Standort der<br />
Industriebrache Dr.-Külz-Straße 1/3, <strong>im</strong><br />
wesentlichen auf den Flurstück-Nrn. 501 und<br />
1619d Gem. <strong>Reichenbach</strong>, die Errichtung eines<br />
eingeschossigen Supermarktes mit einer<br />
Gebäudegrundfläche von ca. 2200 m² und einer<br />
Verkaufsfläche von ca. 1550 m² sowie 90<br />
ebenerdigen Stellplätzen.<br />
Die Immobilie ist als langfristige Investition mit<br />
entsprechender Vermietung über einen Zeitraum<br />
von mind. 15 Jahren ausgelegt.<br />
Insgesamt erstreckt sich das Vorhaben (incl.<br />
Grünflächengestaltung, Stellplätze) auf einer<br />
Fläche von ca. 9200 m².<br />
Im Zuge des Vorhabens sollen<br />
- die Umgestaltung der Verkehrsführung für den<br />
Knotenpunkt Bahnhofstraße/ Dr.-Külz-Straße/<br />
Goethestraße (Kreisverkehr)<br />
- die Deckenerneuerung Dr.-Külz-Straße vom<br />
Kreisverkehr bis zur geplanten Marktzufahrt<br />
durch den Investor <strong>im</strong> Rahmen eines<br />
Durchführungsvertrages realisiert werden.<br />
Planziel des Bebauungsplanes ist insbesondere<br />
die Ausweisung eines Sondergebietes mit der<br />
Zweckbest<strong>im</strong>mung großflächiger<br />
Lebensmitteleinzelhandel <strong>im</strong> Sinne § 11 Abs. 3<br />
der Baunutzungsverordnung.<br />
Der Bebauungsplan wird <strong>im</strong> beschleunigten<br />
Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt, da es sich<br />
um eine Maßnahme der Innenentwicklung und um<br />
die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt.<br />
Von einer Innenentwicklung kann ausgegangen<br />
werden, wenn sich der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes <strong>im</strong> Siedlungsbereich befindet.