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Weihnachts- ausstellung im Neuberin-Museum - Reichenbach

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<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 15/13, 02.12.2013<br />

Ortsübliche Bekanntmachung<br />

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt<br />

Goethestraße/Dr.-Külz-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs.<br />

2 Nr. 2 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und § 27a VwVfG<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Reichenbach</strong> <strong>im</strong> Vogtland<br />

hat am 09.09.2013 <strong>im</strong> öffentlichen Teil der<br />

Sitzung beschlossen:<br />

1.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17<br />

„Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-<br />

Külz-Straße“ und der Entwurf der Begründung<br />

werden in der vorliegenden Fassung mit Stand<br />

vom 15.08.2013 gebilligt.<br />

2.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17<br />

„Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-<br />

Külz-Straße“ bestehend aus<br />

- Planzeichnung mit Zeichenerklärung (Teil A),<br />

Textlichen Festsetzungen (Teil B),<br />

Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften<br />

(Teil C) und Hinweisen mit Stand vom 15.08.2013<br />

- sowie der Begründung vom 15.08.2013 und<br />

deren Anlagen<br />

sind gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

auszulegen.<br />

Die Anlagen der Begründung sind:<br />

- Standortvergleichsbetrachtung der zwei<br />

Potenzialstandorte gemäß des Einzelhandels- und<br />

Zentrenkonzeptes der Stadt <strong>Reichenbach</strong> <strong>im</strong><br />

Vogtland vom 09.08.2013<br />

- Auswirkungsanalyse für einen geplanten<br />

Lebensmittelmarkt an der Dr.-Külz-Straße/<br />

Goethestraße vom 27.02.2012<br />

- Verkehrstechnische Untersuchung zum Neubau<br />

REWE-Verbrauchermarkt vom 30.03.2012<br />

- Schalltechnische Untersuchung in Vorbereitung<br />

eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom<br />

28.03.2012<br />

- Schalltechnische Untersuchung zum<br />

anlagenbedingten Verkehr auf öffentlichen<br />

Straßen vom 05.04.2012<br />

3.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie die Nachbargemeinden werden<br />

parallel gemäß §4 Abs. 2 BauGB beteiligt und<br />

von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.<br />

4.<br />

Nach §2 Abs. 4 BauGB und §2a BauGB wird von<br />

einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht<br />

abgesehen, da es sich bei dem Bebauungsplan<br />

Nr. 17 gemäß §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB um einen<br />

Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.<br />

5.<br />

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem<br />

Vorhabenträger, der GAB<br />

ProjektentwicklungsGmbH & Co. KG aus<br />

Wettenberg, eine Durchführungsvereinbarung in<br />

entsprechender Anwendung der Regelungen des<br />

§ 12 BauGB zur Übernahme der Bau-, Planungsund<br />

Erschließungskosten zu treffen.<br />

Ziele und Zweck der Planung:<br />

Der Investor, die GAB Projektentwicklungs GmbH<br />

& Co. KG aus Wettenberg (Hessen), beabsichtigt<br />

auf dem gegenwärtigen Standort der<br />

Industriebrache Dr.-Külz-Straße 1/3, <strong>im</strong><br />

wesentlichen auf den Flurstück-Nrn. 501 und<br />

1619d Gem. <strong>Reichenbach</strong>, die Errichtung eines<br />

eingeschossigen Supermarktes mit einer<br />

Gebäudegrundfläche von ca. 2200 m² und einer<br />

Verkaufsfläche von ca. 1550 m² sowie 90<br />

ebenerdigen Stellplätzen.<br />

Die Immobilie ist als langfristige Investition mit<br />

entsprechender Vermietung über einen Zeitraum<br />

von mind. 15 Jahren ausgelegt.<br />

Insgesamt erstreckt sich das Vorhaben (incl.<br />

Grünflächengestaltung, Stellplätze) auf einer<br />

Fläche von ca. 9200 m².<br />

Im Zuge des Vorhabens sollen<br />

- die Umgestaltung der Verkehrsführung für den<br />

Knotenpunkt Bahnhofstraße/ Dr.-Külz-Straße/<br />

Goethestraße (Kreisverkehr)<br />

- die Deckenerneuerung Dr.-Külz-Straße vom<br />

Kreisverkehr bis zur geplanten Marktzufahrt<br />

durch den Investor <strong>im</strong> Rahmen eines<br />

Durchführungsvertrages realisiert werden.<br />

Planziel des Bebauungsplanes ist insbesondere<br />

die Ausweisung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbest<strong>im</strong>mung großflächiger<br />

Lebensmitteleinzelhandel <strong>im</strong> Sinne § 11 Abs. 3<br />

der Baunutzungsverordnung.<br />

Der Bebauungsplan wird <strong>im</strong> beschleunigten<br />

Verfahren gem. 13a BauGB aufgestellt, da es sich<br />

um eine Maßnahme der Innenentwicklung und um<br />

die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt.<br />

Von einer Innenentwicklung kann ausgegangen<br />

werden, wenn sich der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes <strong>im</strong> Siedlungsbereich befindet.

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