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Ausgabe Nr. 36 - Stadt Renningen

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4<br />

nummer<br />

<strong>36</strong><br />

donnerstag, 5. September 2013<br />

amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Stadt</strong>nachrichten<br />

renningen<br />

Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1<br />

des Meldegesetzes<br />

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von<br />

Wahlvorschlägen<br />

anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014<br />

und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014<br />

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für<br />

Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S.<br />

269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl.<br />

S. 233, 241) darf von der Meldebehörde Parteien und anderen<br />

Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit<br />

allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen<br />

Vertretungskörperschaften, allgemeinen Abstimmungen,<br />

Volks- und Bürgerbegehren in den sechs vorangehenden<br />

Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die nachfolgend<br />

aufgeführten Daten von Gruppen von Wahl- oder<br />

Stimmberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung<br />

das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist:<br />

- Familiennamen<br />

- Vornamen<br />

- Doktorgrad<br />

- Anschriften<br />

Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische<br />

Unionsbürger teilnehmen können, kann die Meldebehörde<br />

nach § 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz MG die o.g.<br />

Melderegisterdaten sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten<br />

dieser Unionsbürger ferner zu dem Zweck nutzen,<br />

ihnen Informationen von Parteien und anderen Trägern<br />

von Wahlvorschlägen zuzusenden.<br />

Die Geburtstage dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.<br />

Wahlberechtigte/Stimmberechtigte, die einer Weitergabe<br />

ihrer vorgenannten Daten an Parteien oder andere Träger<br />

von Wahlvorschlägen nicht zustimmen, können dies mit<br />

einem einfachen Widerspruch bei der für sie zuständigen<br />

Meldebehörde verhindern. Dieser Widerspruch muss bezüglich<br />

der o.g. Wahl(en) spätestens innerhalb eines Monats<br />

nach dieser Bekanntmachung bei der Meldebehörde<br />

schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - erklärt werden.<br />

Für die schriftliche Erklärung des Widerspruchs kann der<br />

nachstehende Vordruck benutzt werden.<br />

Freibad schließt am 08.09.2013<br />

Mit dem Ablauf der Sommerferien geht auch die Freibadsaison<br />

2013 zu Ende. Das Renninger Freibad schließt am<br />

Sonntag, 08.09.2013 um 19.00 Uhr seine Pforten. Fundgegenstände<br />

aus der Freibadsaison werden an der Freibadkasse<br />

noch bis Sonntagabend, 19.00 Uhr verwahrt. Anschließend<br />

werden Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck<br />

u.s.w. dem Fundamt im Rathaus <strong>Renningen</strong> übergeben,<br />

geringwertige Fundsachen wie Badebekleidung, Handtücher<br />

u.s.w. werden entsorgt.<br />

Das Freibadteam bedankt sich bei den Badegästen aus<br />

nah und fern für den Besuch und freut sich auf ein Wiedersehen<br />

ab Mai 2014.<br />

Die Meldebehörde bittet um Verständnis, dass nur schriftliche<br />

Erklärungen als wirksamer Widerspruch im Melderegister<br />

eingetragen werden können. Telefonische Erklärungen<br />

können nicht als wirksamer Widerspruch behandelt werden.<br />

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf<br />

Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen<br />

eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.<br />

✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂ ✂<br />

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien<br />

und andere Träger von Wahlvorschlägen<br />

An die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Renningen</strong><br />

- Bürgerbüro -<br />

Hauptstraße 1<br />

71272 <strong>Renningen</strong><br />

oder<br />

Perouser Straße 1<br />

71272 <strong>Renningen</strong><br />

Ich/Wir widerspreche/n der Weitergabe meiner/unserer<br />

Daten an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen<br />

im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />

usw. aufgrund § 34 Abs. 1 Meldegesetz.<br />

................................................................................................<br />

Name, Vorname<br />

................................................................................................<br />

Straße, Hausnummer<br />

................................................................................................<br />

Datum, Unterschrift<br />

................................................................................................<br />

Name, Vorname<br />

................................................................................................<br />

Straße, Hausnummer<br />

................................................................................................<br />

Datum, Unterschrift<br />

Baustellenbesichtigung Forschungsund<br />

Entwicklungszentrum Robert Bosch<br />

GmbH am 06.10.2013<br />

Die in den <strong>Stadt</strong>nachrichten <strong>Renningen</strong> der vergangenen<br />

Woche veröffentlichte Einladung zur Besichtigung der Baustelle<br />

des Forschungs- und Entwicklungszentrums der Robert<br />

Bosch GmbH am 06.10.2013 ist auf eine so große<br />

Resonanz gestoßen, dass inzwischen bereits alle der zur<br />

Verfügung stehenden Plätze der drei Besichtigungsfahrten<br />

voll belegt sind. Eine weitere Aufstockung der Buskapazitäten<br />

ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.<br />

Teilnehmer der Besichtigungsfahrt können auf Wunsch anstelle<br />

des Treffpunktes Ernst-Bauer-Platz auch gerne direkt<br />

am Eingang der Baustelle in Malmsheim in den Bus zusteigen.<br />

Wir bitten in diesem Fall um eine kurze Mitteilung<br />

hierzu unter der unten genannten Telefonnummer bzw.<br />

E-Mail-Adresse.<br />

Für Fragen zur geplanten Besichtigungsfahrt steht die <strong>Stadt</strong>verwaltung,<br />

Frau Pfeifer, gerne unter der Tel. 07159/924-129<br />

zur Verfügung.<br />

Aufzug Bahnhof <strong>Renningen</strong> – Info<br />

Um den Bahnbetrieb<br />

nicht<br />

zu beeinträchtigen,<br />

wurde das<br />

Schachtgerüst<br />

des Aufzuges neben<br />

dem Bahnhof<br />

<strong>Renningen</strong> auf einer<br />

freien Fläche<br />

montiert und anschließend<br />

in einer<br />

kurzen Nachtsperrung<br />

mittels eines<br />

Mobilkranes über<br />

die Oberleitungsanlage<br />

auf dem<br />

Mittelbahnsteig<br />

aufgesetzt und<br />

endmontiert. Somit<br />

konnte der lange<br />

erwartete neue<br />

Aufzug im Bahnhof<br />

<strong>Renningen</strong> am

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