12-542-01-StraÃen,Radwege,Ingenieurbauwerke - Rhein-Erft-Kreis
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Investiver Bereich<br />
Allgemeiner Hinweis zu den Baumaßnahmen:<br />
Grundsätzlich dürfen Maßnahmen, für die Bundeszuwendungen oder sonstige Zuschüsse gewährt werden, erst<br />
begonnen werden, wenn ein Bewilligungsbescheid über die entsprechende Bundeszuwendung oder sonstige Zuschüsse<br />
schriftlich vorliegt und die Fördermittel abrufbar sind (keine Vorfinanzierung). Die In-Aussicht-Stellung der Zuwendung<br />
reicht nicht aus.<br />
SK 6810000<br />
Es handelt sich hierbei um Einzahlungen aus Zuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz (Bundesgesetz gem. § 1<br />
EntflechtG) (bis 31.<strong>12</strong>.2006 handelte es sich um Bundesfinanzhilfen) für Baumaßnahmen (Neubau,<br />
Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen und <strong>Radwege</strong>) an <strong>Kreis</strong>straßen. Die Einzelmaßnahmen für 2<strong>01</strong>4 und die<br />
Folgejahre sind im Finanzplan B dargestellt.<br />
Hinweis: Die anteiligen Zuwendungen für ggf. erforderlichen Grunderwerb sind gleichfalls in diesem Produkt<br />
veranschlagt.<br />
SK 6817000 bzw. SK 6891000 und SK 7891000<br />
Im Zuge der tagebaubedingten Verlegung der Autobahn A 4 zwischen Düren und Kerpen muss die Linienführung der K<br />
39 an die neue Situation angepasst und in einem benachbarten Abschnitt grundhaft erneuert werden.<br />
Der grundhaft zu erneuernde Abschnitt der K 39 ist Bestandteil des Ausbaues der Hüttenstraße (T<strong>542</strong>.0035) (s. SK<br />
7852000), für den ein Vertrag zwischen dem <strong>Rhein</strong>-<strong>Erft</strong>-<strong>Kreis</strong> mit der RWE Power AG abgeschlossen wurde (gemäß<br />
Beschluss des <strong>Kreis</strong>ausschusses vom 17.02.2<strong>01</strong>1, DS-Nr. 31/2<strong>01</strong>1). Für den gesamten Ausbau der K 39 (Hüttenstraße)<br />
erhält der <strong>Kreis</strong> Landeszuwendungen in Höhe von 60 % (s. SK 6810000). Von dem auf den <strong>Kreis</strong> entfallenden<br />
Eigenanteil in Höhe von 40% der Gesamtkosten übernimmt RWE Power 30 %, so dass der <strong>Kreis</strong> letztlich nur 10 % der<br />
Gesamtkosten trägt.<br />
RWE Power finanziert den Ausbau der K 39 von <strong>Kreis</strong>el Hüttenstraße bis neue BAB Kerpen- Geilrath vor (SK 6891000).<br />
Die Rückzahlungen an RWE für die Vorfinanzierung erfolgen in Höhe der geplanten Zuwendungen (SK 6810000) zzgl.<br />
10% Eigenanteil.<br />
Die Bauabschnitte 2 bis 4 wurden seitens des <strong>Rhein</strong>-<strong>Erft</strong>-<strong>Kreis</strong>es bereits umgesetzt. Im Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>4 soll nun der<br />
1. Bauabschnitt folgen.<br />
Die Umsetzung des 1. Bauabschnittes in 2<strong>01</strong>4 stellt sich im Zahlenwerk folgendermaßen dar (s. auch DS-Nr. 395/2<strong>01</strong>3):<br />
Vorfinanzierung:<br />
2<strong>01</strong>4<br />
Sachkonto Bezeichnung Betrag in EUR Prozentanteil<br />
7852000 Ausz. für Tiefbaumaßnahmen -361.700 100%<br />
6817000 Inv. Zuw endungen priv.<br />
108.500 30% Anteil RWE<br />
Unternehmen<br />
6891000 Sonst. Investitionseinzahlungen 253.200 70% Vorfinanzierung<br />
0<br />
Refinanzierung:<br />
2<strong>01</strong>4<br />
Sachkonto Bezeichnung Betrag in EUR Prozentanteil<br />
6810000 Inv. Zuw endungen vom Bund 217.050 60% ggf. SK 6817000 für Ersatzzahlung<br />
RWE<br />
bei evtl. Nichtzuw endungsfähigkeit<br />
7891000 Rückzahlungen v.<br />
-253.250 70%<br />
Investitionszuw eisungen<br />
Eigenanteil REK -36.200 10%<br />
Die Einzahlungen bei SK 6891000 sind zweckgebunden für die Auszahlungen bei SK 7891000. Mehreinzahlungen<br />
berechtigen zu Mehrauszahlungen.<br />
SK 6821000<br />
Veranschlagt sind in diesem Sachkonto im Jahr 2<strong>01</strong>3 u. a. die Einzahlungen aus der geplanten Erstattung durch RWE<br />
für die Einziehung von Abschnitten der K 4 sowie von Teilabschnitten der K 34 (ca. 950.700 EUR). Ab dem Folgejahr<br />
sind Pauschalbeträge veranschlagt.<br />
SK 7821000<br />
Dieses Sachkonto umfasst die Gesamtheit der Auszahlungen für den im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahmen<br />
anfallenden Grunderwerb.