11.06.2014 Aufrufe

Elterngeld-Antrag (seit 2013) Nicht barrierefrei, fremde(s)

Elterngeld-Antrag (seit 2013) Nicht barrierefrei, fremde(s)

Elterngeld-Antrag (seit 2013) Nicht barrierefrei, fremde(s)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12 G e s e t z l i c h e / r V e r t r e t e r / i n b z w . P f l e g e r / i n<br />

Bei gesetzlichen Vertretern oder Pflegern werden folgende zusätzliche Angaben benötigt:<br />

(gegebenenfalls bitte Nachweise über die Pflegschaft beifügen)<br />

Nachname: Vorname(n): Straße/Hausnummer:<br />

PLZ/W ohnort:<br />

Telefonnummer:<br />

13 W e i t e r e K i n d e r<br />

Anzahl aller im Haushalt lebenden Kinder:<br />

Soweit für den Geschwisterbonus von Bedeutung<br />

(Für welches Kind ein Bonus gezahlt wird, entnehmen Sie bitte aus den Erläuterungen)<br />

1 2<br />

Name, Vorname(n): Name, Vorname(n):<br />

Geburtsdatum:<br />

Kindschaftsverhältnis:<br />

Aktenzeichen <strong>Elterngeld</strong>:<br />

Geburtsdatum:<br />

Kindschaftsverhältnis:<br />

Aktenzeichen <strong>Elterngeld</strong>:<br />

Betreuung im Haushalt: 0 ja 0 nein Betreuung im Haushalt: 0 ja 0 nein<br />

0 Es liegt bei einem der vorgenannten Kinder eine Behinderung vor. - Bitte Nachweise über den Grad der Behinderung beifügen<br />

14 E i n k o m m e n s g r e n z e<br />

Ein Anspruch auf <strong>Elterngeld</strong> besteht nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen im Sinne von § 2 Abs. 5 Einkommensteuergesetz<br />

im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes bei einer berechtigten<br />

Person (alleinerziehend) 250.000 € übersteigt oder bei Paargemeinschaften (Ehepartner/ eheähnliche Lebensgemeinschaft<br />

oder eingetragene Partnerschaft) 500.000 € übersteigt.<br />

Bei dieser Feststellung ist das Gesamteinkommen aus den sieben Einkommensarten des Steuerrechts maßgebend (Summe der<br />

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalver- mögen,<br />

Vermietung- und Verpachtung und sonstige Einkünfte nach § 22 EStG).<br />

Für alleinerziehende Berechtigte<br />

Mein Einkommen im Jahr vor der Geburt liegt…<br />

0 sicher nicht<br />

über einem zu<br />

versteuernden<br />

Einkommen von<br />

250.000 Euro.<br />

0 über einem zu<br />

versteuernden<br />

Einkommen von<br />

250.000 Euro.<br />

0 Der Steuerbescheid ist beigefügt.<br />

0 Ein Steuerbescheid liegt noch nicht vor.<br />

0 voraussichtlich<br />

im Bereich eines<br />

zu versteuernden<br />

Einkommens von<br />

250.000 Euro.<br />

Für Paargemeinschaften<br />

Unser Einkommen im Jahr vor der Geburt liegt…<br />

0 sicher nicht<br />

über einem zu<br />

versteuernden<br />

Einkommen von<br />

500.000 Euro.<br />

0 über einem zu<br />

versteuernden<br />

Einkommen von<br />

500.000 Euro.<br />

0 Steuerbescheid/e ist/sind beigefügt.<br />

0 Steuerbescheid/e liegt/liegen noch nicht vor.<br />

H i n w e i s e / A b s c h l i e ß e n d e E r k l ä r u n g e n<br />

0 voraussichtlich<br />

im Bereich eines zu<br />

versteuernden<br />

Einkommens von<br />

500.000 Euro.<br />

- Die von Ihnen erbetenen Angaben sind für die Entscheidung über Ihren <strong>Antrag</strong> erforderlich. Die Daten werden gemäß<br />

§ 67a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und den Vorschriften des <strong>Elterngeld</strong>gesetzes erhoben.<br />

- Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle für die Sachaufklärung erfo r-<br />

derlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen, andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung<br />

nach § 66 SGB I ganz oder teilweise versagen.<br />

Ist <strong>Elterngeld</strong> wegen unrichtiger, unvollständiger, unterlassener oder verspäteter Angaben bzw. Mitteilungen zu Unrecht<br />

gewährt worden, wird der zu Unrecht erlangte Betrag zurückgefordert. In diesem Fall kann gemäß § 14 BEEG<br />

(Bußgeldvorschrift) in Verbindung mit § 60 SGB I ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.<br />

Sie sind verpflichtet jegliche Änderungen der im <strong>Antrag</strong> angegebenen Verhältnisse unverzüglich der <strong>Elterngeld</strong>stelle<br />

mitzuteilen.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die <strong>Elterngeld</strong>kasse von meinem Arbeitgeber, meiner Krankenkasse, der Bundesagentur für<br />

Arbeit, vom Jugendamt, vom Finanzamt und ggf. von der Ausländerbehörde weitere Auskünfte einholt, soweit<br />

diese für die Entscheidung erforderlich sind. 0 ja 0 nein<br />

Es wird versichert, dass die vorstehenden Angaben sowie die Erklärung zum Einkommen richtig und vollständig sind und<br />

für das Kind, für das mit diesem <strong>Antrag</strong> <strong>Elterngeld</strong> begehrt wird, kein weiterer <strong>Antrag</strong> auf Zahlung von <strong>Elterngeld</strong> bei einer a n-<br />

deren Behörde für den gleichen Zeitraum gestellt wurde/wird.<br />

Hinweis: Die Partnerunterschrift ist notwendig. Es wird mit der Unterschrift der Festlegung der Bezugszeiträume zugestimmt<br />

und die Angabe zum Familieneinkommen bestätigt.<br />

Ort, Datum Unterschrif t <strong>Antrag</strong>steller/ -in Unterschrif t Partner/ -i n Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder Pflegers

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!