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Aus der 90. Stadtratssitzung des Stadtrates der Stadt Rieneck am ...

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<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> <strong>90.</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong> <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> <strong>am</strong> 04.02.2013<br />

1. Genehmigung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

Es bestehen auf Nachfrage keine Einwendungen<br />

2. Genehmigung von Nie<strong>der</strong>schriften;<br />

Genehmigung <strong>des</strong> öffentlichen Teils <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift zur 88. Sitzung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rieneck</strong> vom 10.12.2012<br />

Die Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift wurde erteilt mit <strong>der</strong> noch vorzunehmenden Än<strong>der</strong>ung,<br />

dass in <strong>der</strong> Auflistung zum „Jahresrückblick <strong>des</strong> 1. Bürgermeisters“ das Datum zum Waldbegang<br />

im <strong>Stadt</strong>wald <strong>am</strong> 18.11.2012 einzufügen ist.<br />

3. Bauantrag Fisar Peter und Brigitta, 97794 <strong>Rieneck</strong><br />

Von den Eheleuten Fisar liegen Bauantragsunterlagen zum Neubau einer Doppelgarage und<br />

zur Nutzungsän<strong>der</strong>ung im Kellergeschoß eines bestehenden Wohnhauses mit Einbau eines<br />

Fenster-/ Türelements in <strong>der</strong> Nordfassade auf dem Grundstück „Schneckenweg 25“, Fl.Nr.<br />

3600/1, vor.<br />

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Unterer Schneckenweg“.<br />

Gem. Nr. 2.11.2 <strong>der</strong> Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes sind Garagen mit Satteldächern zu<br />

erstellen. Die vorgelegten Planunterlagen sehen ein Flachdach vor. Daher bedarf es einer Befreiung<br />

von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB.<br />

Die Abstandsflächen werden eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind vollzählig.<br />

Es wird vorgeschlagen, <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Befreiung von den Festsetzungen zuzustimmen und<br />

das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Anschließend sind die Bauantragsunterlagen an<br />

das Landrats<strong>am</strong>t Main-Spessart zur Genehmigung weiterzuleiten.<br />

Der Bauantrag wird, wie vorgetragen, ans Landrats<strong>am</strong>t weitergeleitet.<br />

4. Vollzug <strong>des</strong> Fundrechts - Aufwendungsersatz bei Fundtieren;<br />

Vereinbarung mit Tierschutzverein Lohr a. Main und Umgebung e.V.<br />

Mit <strong>der</strong> Gemeins<strong>am</strong>en Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Inneren und<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, F<strong>am</strong>ilie, Frauen und Gesundheit<br />

vom 1. Dezember 1993 Nr. I B 4-2530-1 wurde zur Rechtslage hinsichtlich <strong>des</strong> Aufwendungsersatzes<br />

bei Fundtieren folgen<strong>des</strong> bekannt gemacht:<br />

1. Gemäß §§ 90a, 967 Halbsatz 1 BGB in Verbindung mit §§ 2,5 Abs. 1 Fundverordnung<br />

(FundV) sind die Gemeinden verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Die<br />

Tiere müssen gemäß § 2 Tierschutzgesetz (TSchG) ordnungsgemäß betreut und untergebracht<br />

werden. Soweit die Gemeinde für die nach dem Tierschutzgesetz gefor<strong>der</strong>te Unterbringungen<br />

und Betreuung nicht in eigenen Einrichtungen sorgen kann, hat sie die Tiere einer geeigneten<br />

Person o<strong>der</strong> Stelle, z.B. einem Tierheim zu übergeben und die erfor<strong>der</strong>lichen Aufwendungen<br />

dafür zu tragen. Diese Verpflichtung <strong>der</strong> Gemeinde zum Ersatz <strong>der</strong> Aufwendungen<br />

besteht auch dann, wenn <strong>der</strong> Fin<strong>der</strong> das Tier nicht bei <strong>der</strong> Gemeinde, son<strong>der</strong>n unmittelbar bei<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde mit <strong>der</strong> Unterbringung und Betreuung von Fundtieren beauftragten Person<br />

o<strong>der</strong> Stelle abgegeben hat. …<br />

2. …<br />

3. Zu den Aufwendungen, die die Gemeinde zu erstatten hat, gehören die Kosten für eine artgerechte<br />

Unterbringung, Pflege und Ernährung im Sinne <strong>des</strong> § 2 TSchG, sowie die Kosten für<br />

eine tierärztliche Behandlung <strong>der</strong> Fundtiere, … Um die Gesundheit <strong>des</strong> Tieres zu erhalten o<strong>der</strong>


wie<strong>der</strong> herzustellen, … Sowie für unerlässliche prophylaktische Maßnahmen (wie z.B. Impfung,<br />

Entwurmung…)…<br />

Mit dieser Verordnung werden die Kommunen verpflichtet, für Fundtiere <strong>der</strong> eigenen Gemeinde<br />

Unterkunft, tierärztliche und fachliche Verpflegung und Betreuung bis zur Klärung <strong>der</strong> Herkunft<br />

o<strong>der</strong> Weitervermittlung zur Verfügung zu stellen. Geprüft wird vom zuständigen Landrats<strong>am</strong>t<br />

auch die Einhaltung <strong>des</strong> § 11 TSchG, in dem verpflichtend steht, dass Betreuungspersonal von<br />

Fundtieren die <strong>Aus</strong>bildung zum Tierpfleger und/o<strong>der</strong> die Sachkunde nach § 11 TSchG für<br />

Kleintierpflege nachweisen müssen.<br />

In früheren Jahren haben wir von 1995 bis 1999 jährlich 300,00 DM, 2000 und 2001 jeweils<br />

500,00 DM, 2002 und 2004 130,00 € und für die Jahre 2005, 2007, 2008 und 2009 jeweils<br />

100,00 € als Zuschuss geleistet.<br />

Der Tierschutzverein Lohr a. Main und Umgebung e.V. hatte uns mit Schreiben vom<br />

29.12.2008 einen Vereinbarungstext übersandt, <strong>der</strong> eine finanzielle Regelung und Betreuung<br />

<strong>der</strong> Fundtiere im <strong>Stadt</strong>gebiet beinhaltet. Als Aufwendungsersatz waren 0,33 € je Einwohner<br />

vorgesehen.<br />

Nach Rücksprachen haben wir uns d<strong>am</strong>als auf einen Aufwendungsersatz in Höhe von 0,20 € je<br />

Gemeindeeinwohner als Beschlussvorschlag geeinigt. Nach kurzer Diskussion wurde <strong>der</strong> d<strong>am</strong>aligen<br />

Vereinbarung mit den vorgetragenen Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Sitzung vom 19.01.2009 einstimmig<br />

zugestimmt.<br />

Nun beantragt <strong>der</strong> Tierschutzverein Lohr und Umgebung e.V., die jährliche Pro-Kopf-<br />

Pauschale für das Jahr 2013 auf 0,30 € je Einwohner zu erhöhen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> angespannten wirtschaftlichen Haushaltslage sieht die <strong>Stadt</strong> vor, 0,25 € pro<br />

Kopfpauschale aufzubringen. Dieser jährliche Pro-Kopf-Pauschale ab 2013 wird vorschlagsgemäß<br />

zugestimmt.<br />

5. Friedhofsanierung <strong>Rieneck</strong><br />

Gemäß Entscheidung <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> vom 10.12.2012 soll über verschiedene Details nochmals<br />

geson<strong>der</strong>t beraten werden.<br />

Die Regelungen zur Gestaltung bzgl. <strong>der</strong> Grab-Einfassung o<strong>der</strong> Platten zwischen den einzelnen<br />

Grabstätten sowie zum künftigen Standort <strong>des</strong> Kreuzes sollen beraten und ggf. beschlossen<br />

werden.<br />

Der Vorsitzende erläutert, dass bei <strong>der</strong> Befragung <strong>der</strong> betreffenden Grabeigentümer ein eindeutiges<br />

Ergebnis erfolgte: 62 Gräber fallen weg, 137 Grabstellen bleiben übrig, davon sind nur<br />

3 Personen für die Plattenlösung<br />

Valtin Dietz vom Ingenieurbüro Dietz & Partner, Elfershausen, erklärt, dass eine Plattenlösung<br />

mit Betonunterbau <strong>am</strong> Grab nicht möglich ist. Die <strong>Aus</strong>schreibung ist vorbereitet und wird <strong>am</strong><br />

13.02.2013 im Staatsanzeiger veröffentlicht, <strong>am</strong> 18. März 2013 soll die Vergabe sein.<br />

Das Kreuz muss saniert werden und wird zum Restaurieren entfernt, daher wäre ein Umsetzen<br />

zu diesem Zeitpunkt sehr vorteilhaft. Eine Stellungnahme <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde liegt<br />

noch nicht vor. Das Kreuz soll wie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe <strong>des</strong> alten Standorts o<strong>der</strong> zentral an <strong>der</strong><br />

Treppe <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>segnungshalle errichtet werden. Die Vertagung einer diesbezüglichen Entscheidung<br />

ist für den Baustellenablauf nicht relevant.<br />

<strong>Aus</strong> dem Gremium kommt ein weiterer Vorschlag, das Kreuz im freien Bereich auf <strong>der</strong> Anhöhe<br />

zu errichten, hierbei wäre auch zusätzlich die Anordnung einer Bank möglich.


Es wird entsprechend dem diesbezüglichen Vorschlag beschlossen, dass in den Abteilungen C<br />

und D eine Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Grabeinfassungen auf 1,50 m Länge erfolgt.<br />

Es wird weiterhin beschlossen, die Entscheidung über den Standort <strong>des</strong> Kreuzes zu vertagen<br />

bis die Stellungnahme <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde vorliegt. Bei einem möglichen Standortwechsel<br />

erfolgt nochmals ein Ortstermin.<br />

6. Forstverträge Buche<br />

Von <strong>der</strong> Firma THOSCA Holz GmbH, Hösbach, liegt ein Vertrag zum Holzverkauf von ca. 800<br />

to Buche–IL, l = 4m bis 6m, Zopf mind. 10 cm oR vor.<br />

Gemäß Lieferplan sind 100 to im April, je 200 to im Mai, Juni und Juli sowie 100 to im August<br />

vorgesehen.<br />

Dem Abschluss <strong>des</strong> vorgenannten Vertrags soll gemäß dem vorliegenden Preisangebot mit<br />

67,00 €/to zugestimmt werden.<br />

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.<br />

7. Bericht <strong>des</strong> Bürgermeisters, kurze Anfragen<br />

• Zur erneuten Beauftragung <strong>des</strong> Trägers für die verlängerte Mittagsbetreuung, die jeweils<br />

auf ein Jahr befristet ist, ist eine erneute Beschlussfassung nötig. Auf die Frage, ob zum<br />

Thema Mittagsbetreuung in einer <strong>der</strong> nächsten Sitzungen Frau Kulla und Herr Bauer eingeladen<br />

werden sollen, bestehen keine Einwände.<br />

• Die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn regt ein „Gemeins<strong>am</strong>es Amtsblatt Sinngrund“ an.<br />

Eine Stimme aus dem Gremium meint, <strong>der</strong> Vertrag sollte vorsorglich gekündigt werden, da<br />

auf diese Weise eventuell Preissenkungen herbeigeführt werden könnten.<br />

• In <strong>der</strong> Nacht vom 22.01.2013 auf 23.01.2013 wurde im Bauhof eingebrochen und es wurden<br />

verschiedene Werkzeuge bzw. Maschinen entwendet.<br />

• Für den Faschingszug ist die Bonkasse bestückt, allerdings werden noch S<strong>am</strong>melhelfer<br />

gesucht. Die Straßenverkehrsanordnung steht. Im Bürgerzentrum gibt es ein Kin<strong>der</strong>progr<strong>am</strong>m.<br />

• Das Thema „Rechts vor Links“ soll in <strong>der</strong> nächsten Sitzung als TOP behandelt werden.<br />

• Der bereits beschlossene Schwerbehin<strong>der</strong>tenparkplatz muss noch markiert werden.<br />

• Die Breitbandversorgung DSL für Gewerbetreibende sollte als TOP aufgenommen werden.<br />

Eine Information für Gewerbetreibende sollte erfolgen.

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