12.06.2014 Aufrufe

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1<br />

<strong>Kinder</strong>geld<br />

<strong>Kinder</strong>zuschlag<br />

1<br />

5. <strong>Kinder</strong>geld<br />

6. <strong>Kinder</strong>zuschlag<br />

Das <strong>Kinder</strong>geld wird bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen unabhängig<br />

vom Einkommen der Eltern monatlich gezahlt. Es ist nach der Zahl der <strong>Kinder</strong><br />

gestaffelt und beträgt:<br />

• <strong>für</strong> die ersten zwei <strong>Kinder</strong> jeweils 184,– €<br />

• <strong>für</strong> ein drittes Kind 190,– €<br />

• <strong>für</strong> jedes weitere Kind 215,– €<br />

<strong>Kinder</strong>geld gibt es <strong>für</strong> alle <strong>Kinder</strong> bis zum 18. Lebensjahr, <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> in Ausbildung<br />

oder ohne Ausbildungsplatz bis zum 25. Lebensjahr, <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>, die arbeitslos<br />

sind, bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>, die wegen<br />

einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.<br />

Für <strong>Kinder</strong> über 18 Jahre entfällt das <strong>Kinder</strong>geld, wenn ihre eigenen Einkünfte<br />

mehr als 8.004,– € <strong>im</strong> Kalenderjahr betragen.<br />

Für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie<br />

des Europäischen Wirtschaftsraumes und Staatsangehörige der Schweiz gelten<br />

<strong>für</strong> den Anspruch auf <strong>Kinder</strong>geld die gleichen Voraussetzungen wie <strong>für</strong> deutsche<br />

Staatsangehörige. Auch andere ausländische Eltern können einen Anspruch auf<br />

<strong>Kinder</strong>geld haben, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels<br />

(Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis) und ihre erlaubte<br />

Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft ist.<br />

Unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können ebenfalls<br />

<strong>Kinder</strong>geld erhalten.<br />

<strong>Kinder</strong>geld muss bei der zuständigen <strong>Familie</strong>nkasse der Bundesagentur <strong>für</strong><br />

Arbeit (s.u.) schriftlich beantragt werden. Es wird an die Person ausgezahlt, in<br />

deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind bei beiden verheirateten oder<br />

nicht verheirateten Eltern, so können diese best<strong>im</strong>men, wer von ihnen das<br />

<strong>Kinder</strong>geld erhalten soll. Antragsformulare gibt es bei der <strong>Familie</strong>nkasse, in allen<br />

Rathäusern und <strong>im</strong> Internet unter: www.familienkasse.de<br />

Weitere Informationen zum <strong>Kinder</strong>geld:<br />

• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie<br />

<strong>im</strong> Kirchenkreis Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf.,<br />

Tel.: 05201/18470<br />

• <strong>Familie</strong>nkasse <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>, Agentur <strong>für</strong> Arbeit, Werner-Bock-Str. 8,<br />

33602 Bielefeld, Tel.: 01801/546337<br />

• Merkblatt „<strong>Kinder</strong>geld“ der <strong>Familie</strong>nkasse/Agentur <strong>für</strong> Arbeit, www.familienkasse.de<br />

• Bundesministerium <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />

• www.familien-wegweiser.de<br />

Zusätzlich zum <strong>Kinder</strong>geld können Eltern mit geringem Einkommen einen<br />

monatlichen <strong>Kinder</strong>zuschlag <strong>für</strong> ein in ihrem Haushalt lebendes unverheiratetes<br />

Kind unter 25 Jahren erhalten. Bezugsberechtigt sind Eltern, die über Einkommen<br />

und Vermögen verfügen, welches ihren eigenen Lebensunterhalt sicher<br />

stellt, nicht aber den ihrer <strong>Kinder</strong>. Seit dem 1. Oktober 2008 gelten <strong>für</strong> Alleinerziehende<br />

600,– € und <strong>für</strong> Paarhaushalte 900,– € als Mindesteinkommensgrenze.<br />

Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. Empfängerinnen<br />

von Arbeitslosengeld II sind grundsätzlich nicht berechtigt, einen zusätzlichen<br />

<strong>Kinder</strong>zuschlag zu erhalten. Der höchstmögliche <strong>Kinder</strong>zuschlag beträgt<br />

<strong>für</strong> jedes <strong>im</strong> Haushalt lebende Kind 140,– € pro Monat. Steht <strong>für</strong> mehrere <strong>Kinder</strong><br />

ein <strong>Kinder</strong>zuschlag zu, wird ein auszuzahlender Gesamtkinderzuschlag errechnet.<br />

Ansprüche können frühestens ab dem Tag der Antragstellung geltend gemacht<br />

werden, d. h. rückwirkende Zahlungen gibt es auch dann nicht, wenn schon zu<br />

einem früheren Zeitpunkt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt gewesen sind.<br />

Ein Antrag auf <strong>Kinder</strong>zuschlag ist schriftlich an die örtlich zuständige <strong>Familie</strong>nkasse<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei jeder<br />

<strong>Familie</strong>nkasse, in vielen Rathäusern und <strong>im</strong> Internet unter: www.familienkasse.<br />

de. Mit dem online <strong>Kinder</strong>zuschlagrechner des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>,<br />

Senioren, Frauen und Jugend <strong>im</strong> Internet können Sie selbst prüfen, ob und wenn<br />

ja, in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf <strong>Kinder</strong>zuschlag haben:<br />

www.bmfsfj.de/<strong>Kinder</strong>zuschlagrechner<br />

Seit dem 1.1.2011 besteht <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Kinder</strong>zuschlags ein zusätzlicher Anspruch<br />

auf Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> und<br />

Jugendliche. Das Bildungspaket sieht u. a. Zuschüsse zu Lernmaterialien, zu<br />

einem gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita, zur Lernförderung und<br />

gesellschaftlichen Teilhabe vor. Detaillierte Informationen finden Sie auf Seite 57<br />

in dieser Broschüre.<br />

Weitere Informationen zum <strong>Kinder</strong>zuschlag:<br />

• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie<br />

<strong>im</strong> Kirchenkreis Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf.,<br />

Tel.: 05201/18470<br />

• <strong>Familie</strong>nkasse <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>, Agentur <strong>für</strong> Arbeit, Werner-Bock-Str. 8,<br />

33602 Bielefeld, Tel.: 01801/546337<br />

• Merkblatt „<strong>Kinder</strong>zuschlag“ der <strong>Familie</strong>nkasse /Agentur <strong>für</strong> Arbeit,<br />

www.familienkasse.de<br />

• Bundesministerium <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />

• www.familien-wegweiser.de<br />

16<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!