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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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Elterngeld<br />

Elterngeld<br />

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Alleinerziehende, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes<br />

(bzw. vor der Mutterschutzfrist) Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben,<br />

können Elterngeld <strong>für</strong> bis zu 14 Lebensmonate erhalten. Bedingung ist, dass<br />

das Kind bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder<br />

zumindest das Aufenthaltsbest<strong>im</strong>mungsrecht allein zusteht, und dass eine Einkommensminderung<br />

vorliegt. Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind diese<br />

Voraussetzungen nicht erfüllt.<br />

Verlängerungsoption: es ist möglich, den Auszahlungszeitraum <strong>für</strong> das Elterngeld<br />

zu verlängern. In diesem Fall wird bei gleichem Budget die doppelte Anzahl<br />

von Monaten Elterngeld ausgezahlt. Be<strong>im</strong> Auszahlungsbetrag handelt es sich<br />

dann jeweils um den halbierten zustehenden Monatsbetrag.<br />

Für alle Eltern gilt, dass Zeiten mit Mutterschaftsgeldbezug als Elterngeldbezugsmonate<br />

der Mutter angesehen werden und diese Leistungen (Mutterschaftsgeld<br />

der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss) in voller Höhe auf das zustehende<br />

Elterngeld angerechnet werden.<br />

Elterngeld wird seit dem 1.1.2011 auf folgende Sozialleistungen angerechnet:<br />

Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und <strong>Kinder</strong>zuschlag. Ausgenommen sind Leistungsbezieher/innen,<br />

die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren. Sie<br />

erhalten einen Elterngeldfreibetrag in Höhe des Einkommens vor der Geburt bis<br />

max<strong>im</strong>al 300,– € pro Monat. Bis zur Höhe des Freibetrages bleibt das Elterngeld<br />

anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag gilt auch <strong>für</strong> Eltern, die Unterhalt, Wohngeld<br />

oder BAFöG beziehen.<br />

Zahlungen werden <strong>für</strong> bis zu drei Monate rückwirkend ab Antragstellung<br />

gewährt.<br />

Eine erste Orientierung über die Höhe der persönlichen Elterngeldansprüche<br />

bietet der Elterngeldrechner des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren,<br />

Frauen und Jugend <strong>im</strong> Internet unter: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner<br />

Weitere Informationen zum Elterngeld<br />

• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie<br />

<strong>im</strong> Kirchenkreis Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf.,<br />

Tel.: 05201/18470<br />

• Elterngeldstelle <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>:<br />

Postanschrift: <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>, Abteilung Jugend, <strong>Familie</strong> und Sozialer Dienst,<br />

Elterngeldstelle, 33324 <strong>Gütersloh</strong><br />

Sitz: <strong>Kreis</strong>haus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, Tel.: 05241/85-0,<br />

www.kreis-guetersloh.de<br />

• Elterngeldrechner: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner<br />

• Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>,<br />

Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />

• www.familien-wegweiser.de<br />

• www.elterngeld.nrw.de<br />

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei und sozialabgabenfrei, allerdings unterliegt<br />

es dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das heißt: das Elterngeld wird<br />

zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes dem übrigen zu versteuernden<br />

Einkommen hinzugerechnet. Damit ergibt sich ein höherer Steuersatz, der aber<br />

nur auf das übrige Einkommen angewendet wird.<br />

Der Antrag auf das Elterngeld wird nach der Geburt des Kindes schriftlich bei<br />

der zuständigen Elterngeldstelle (s. u.) eingereicht. Vordrucke gibt es bei allen<br />

Elterngeldstellen, bei vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und <strong>im</strong> Internet<br />

unter: www.elterngeld.nrw.de/ oder www.kreis-guetersloh.de<br />

Eltern können jeder <strong>für</strong> sich oder auch gemeinsam einen Antrag stellen. In jedem<br />

Fall müssen sie sich bei der Festlegung der Bezugszeiträume abst<strong>im</strong>men und <strong>im</strong><br />

Antrag verbindlich festlegen. Eine Änderung ist hierbei nur ein Mal möglich.<br />

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