Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh
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Elterngeld<br />
Elterngeld<br />
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Alleinerziehende, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes<br />
(bzw. vor der Mutterschutzfrist) Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt haben,<br />
können Elterngeld <strong>für</strong> bis zu 14 Lebensmonate erhalten. Bedingung ist, dass<br />
das Kind bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder<br />
zumindest das Aufenthaltsbest<strong>im</strong>mungsrecht allein zusteht, und dass eine Einkommensminderung<br />
vorliegt. Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind diese<br />
Voraussetzungen nicht erfüllt.<br />
Verlängerungsoption: es ist möglich, den Auszahlungszeitraum <strong>für</strong> das Elterngeld<br />
zu verlängern. In diesem Fall wird bei gleichem Budget die doppelte Anzahl<br />
von Monaten Elterngeld ausgezahlt. Be<strong>im</strong> Auszahlungsbetrag handelt es sich<br />
dann jeweils um den halbierten zustehenden Monatsbetrag.<br />
Für alle Eltern gilt, dass Zeiten mit Mutterschaftsgeldbezug als Elterngeldbezugsmonate<br />
der Mutter angesehen werden und diese Leistungen (Mutterschaftsgeld<br />
der Krankenkasse, Arbeitgeberzuschuss) in voller Höhe auf das zustehende<br />
Elterngeld angerechnet werden.<br />
Elterngeld wird seit dem 1.1.2011 auf folgende Sozialleistungen angerechnet:<br />
Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und <strong>Kinder</strong>zuschlag. Ausgenommen sind Leistungsbezieher/innen,<br />
die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren. Sie<br />
erhalten einen Elterngeldfreibetrag in Höhe des Einkommens vor der Geburt bis<br />
max<strong>im</strong>al 300,– € pro Monat. Bis zur Höhe des Freibetrages bleibt das Elterngeld<br />
anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag gilt auch <strong>für</strong> Eltern, die Unterhalt, Wohngeld<br />
oder BAFöG beziehen.<br />
Zahlungen werden <strong>für</strong> bis zu drei Monate rückwirkend ab Antragstellung<br />
gewährt.<br />
Eine erste Orientierung über die Höhe der persönlichen Elterngeldansprüche<br />
bietet der Elterngeldrechner des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren,<br />
Frauen und Jugend <strong>im</strong> Internet unter: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner<br />
Weitere Informationen zum Elterngeld<br />
• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie<br />
<strong>im</strong> Kirchenkreis Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf.,<br />
Tel.: 05201/18470<br />
• Elterngeldstelle <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>:<br />
Postanschrift: <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>, Abteilung Jugend, <strong>Familie</strong> und Sozialer Dienst,<br />
Elterngeldstelle, 33324 <strong>Gütersloh</strong><br />
Sitz: <strong>Kreis</strong>haus Wiedenbrück, Wasserstraße 14, Tel.: 05241/85-0,<br />
www.kreis-guetersloh.de<br />
• Elterngeldrechner: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner<br />
• Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>,<br />
Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />
• www.familien-wegweiser.de<br />
• www.elterngeld.nrw.de<br />
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei und sozialabgabenfrei, allerdings unterliegt<br />
es dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das heißt: das Elterngeld wird<br />
zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes dem übrigen zu versteuernden<br />
Einkommen hinzugerechnet. Damit ergibt sich ein höherer Steuersatz, der aber<br />
nur auf das übrige Einkommen angewendet wird.<br />
Der Antrag auf das Elterngeld wird nach der Geburt des Kindes schriftlich bei<br />
der zuständigen Elterngeldstelle (s. u.) eingereicht. Vordrucke gibt es bei allen<br />
Elterngeldstellen, bei vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und <strong>im</strong> Internet<br />
unter: www.elterngeld.nrw.de/ oder www.kreis-guetersloh.de<br />
Eltern können jeder <strong>für</strong> sich oder auch gemeinsam einen Antrag stellen. In jedem<br />
Fall müssen sie sich bei der Festlegung der Bezugszeiträume abst<strong>im</strong>men und <strong>im</strong><br />
Antrag verbindlich festlegen. Eine Änderung ist hierbei nur ein Mal möglich.<br />
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