12.06.2014 Aufrufe

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1<br />

Mutter/Vater-Kind-Kuren<br />

Mutter/Vater-Kind-Kuren<br />

1<br />

garten, <strong>im</strong> Hort oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause,<br />

wird das Krankengeld von der Unfallversicherung bezahlt.<br />

Laut Bundesurlaubsgesetz § 10 Abs. 1.3 erfolgt keine Anrechung von<br />

Urlaubstagen.<br />

Weitere Informationen zur Freistellung von der Arbeit zur Pflege<br />

kranker <strong>Kinder</strong>:<br />

• Arbeitgeberin<br />

• <strong>Kinder</strong>ärztinnen, Hausärztinnen<br />

• Gesetzliche Krankenkassen<br />

• Gewerkschaften<br />

Weitere Informationen zu Mutter/Vater-Kind-Kuren:<br />

• <strong>Kinder</strong>ärztinnen, Hausärztinnen<br />

• Gesetzliche Krankenkassen<br />

• Caritas-Verband <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> e. V., Königstr. 36, 33330 <strong>Gütersloh</strong>,<br />

Tel.: 05241/988313, netemeier@caritas-guetersloh.de<br />

• Mutter-Kind-Hilfswerk e. V. (kostenloses Info-Telefon: 0800/2255100)<br />

• Müttergenesungswerk: www.muettergenesungswerk.de<br />

12. Mutter/Vater-Kind-Kuren<br />

Für Eltern und <strong>Kinder</strong> gibt es <strong>im</strong> Rahmen von medizinisch verordneter stationärer<br />

Prävention und Rehabilitation spezielle Kurangebote, die so genannten<br />

Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren.<br />

Diese Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> diese Maßnahmen können daher -abgesehen von einer geringen<br />

Zuzahlung von ca. 10,– € pro Tag und Erwachsenem – unabhängig vom<br />

persönlichen Einkommen in voller Höhe übernommen werden. Versicherte mit<br />

geringem Einkommen können durch die Härtefallregelung von den Zuzahlungen<br />

befreit werden.<br />

Die Beantragung einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur erfolgt in Kooperation<br />

mit einer Ärztin, welche die Kurbedürftigkeit des Elternteils und die Behandlungsbedürftigkeit<br />

des Kindes oder eine Unzumutbarkeit der Trennung vom<br />

Elternteil attestiert und den Kurantrag ausfüllt.<br />

Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, den gesamten Vorgang erneut<br />

vorzulegen.<br />

Die Kur dauert in der Regel 21 Tage, bei medizinischer Notwendigkeit kann während<br />

der Behandlung eine Verlängerung beantragt werden. Eine Wiederholung<br />

der Kurmaßnahme ist frühestens nach 4 Jahren möglich.<br />

<strong>Kinder</strong> werden in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren aufgenommen,<br />

Ausnahmen bestehen, behinderte <strong>Kinder</strong> unterliegen keiner Altersgrenze.<br />

32<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!