Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh
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Mutter/Vater-Kind-Kuren<br />
Mutter/Vater-Kind-Kuren<br />
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garten, <strong>im</strong> Hort oder in der Schule sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause,<br />
wird das Krankengeld von der Unfallversicherung bezahlt.<br />
Laut Bundesurlaubsgesetz § 10 Abs. 1.3 erfolgt keine Anrechung von<br />
Urlaubstagen.<br />
Weitere Informationen zur Freistellung von der Arbeit zur Pflege<br />
kranker <strong>Kinder</strong>:<br />
• Arbeitgeberin<br />
• <strong>Kinder</strong>ärztinnen, Hausärztinnen<br />
• Gesetzliche Krankenkassen<br />
• Gewerkschaften<br />
Weitere Informationen zu Mutter/Vater-Kind-Kuren:<br />
• <strong>Kinder</strong>ärztinnen, Hausärztinnen<br />
• Gesetzliche Krankenkassen<br />
• Caritas-Verband <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> e. V., Königstr. 36, 33330 <strong>Gütersloh</strong>,<br />
Tel.: 05241/988313, netemeier@caritas-guetersloh.de<br />
• Mutter-Kind-Hilfswerk e. V. (kostenloses Info-Telefon: 0800/2255100)<br />
• Müttergenesungswerk: www.muettergenesungswerk.de<br />
12. Mutter/Vater-Kind-Kuren<br />
Für Eltern und <strong>Kinder</strong> gibt es <strong>im</strong> Rahmen von medizinisch verordneter stationärer<br />
Prävention und Rehabilitation spezielle Kurangebote, die so genannten<br />
Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren.<br />
Diese Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> diese Maßnahmen können daher -abgesehen von einer geringen<br />
Zuzahlung von ca. 10,– € pro Tag und Erwachsenem – unabhängig vom<br />
persönlichen Einkommen in voller Höhe übernommen werden. Versicherte mit<br />
geringem Einkommen können durch die Härtefallregelung von den Zuzahlungen<br />
befreit werden.<br />
Die Beantragung einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur erfolgt in Kooperation<br />
mit einer Ärztin, welche die Kurbedürftigkeit des Elternteils und die Behandlungsbedürftigkeit<br />
des Kindes oder eine Unzumutbarkeit der Trennung vom<br />
Elternteil attestiert und den Kurantrag ausfüllt.<br />
Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, den gesamten Vorgang erneut<br />
vorzulegen.<br />
Die Kur dauert in der Regel 21 Tage, bei medizinischer Notwendigkeit kann während<br />
der Behandlung eine Verlängerung beantragt werden. Eine Wiederholung<br />
der Kurmaßnahme ist frühestens nach 4 Jahren möglich.<br />
<strong>Kinder</strong> werden in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren aufgenommen,<br />
Ausnahmen bestehen, behinderte <strong>Kinder</strong> unterliegen keiner Altersgrenze.<br />
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